Die Planung der bewilligten Querungshilfe in der Bahnhofstraße im Kreuzungsbereich der Ulmer Straße ergibt folgenden Sachverhalt;
Die Markierungsstreifen für einen Zebrastreifen könnten grundsätzlich komplett auf der bereits bestehenden Pflasterfläche aufgebracht werden. Allerdings ist hierbei die kurze Distanz zum Kreuzungsbereich sehr kritisch zu sehen (siehe hierzu Anlage 1/ Variante 1).
Auch könnte eine ausreichende Beleuchtung für die Querungshilfe nicht sichergestellt werden, da der Standort der neuen Leuchte in der Pflanzfläche mit Baum zum Liegen kommen würde.
Außerdem besteht eine höhere Rutschgefahr auf der Pflasterfläche im Vergleich zu einer Asphaltfläche.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den geplanten Zebrastreifen sofern man weiterhin die Anbringung eines Zebrastreifens für nötig erachtet, etwas Richtung Osten zu verschieben.
Dies setzt jedoch gewisse Umplanung im bestehenden Kreuzungsbereich und in der Neugestaltung der Bahnhofstraße voraus (siehe hierzu Anlage 2 / Variante 2).
Damit die Querungshilfe nicht auf zwei verschiedenen Materialien (Pflaster und Asphalt) zum Liegen kommt, wäre es notwendig, die bestehende Pflasterfläche um ca. einen Meter zurückzunehmen und neu zu asphaltieren.
Auch könnten die geplanten Fahrradständer in diesem Bereich im Zuge der Neugestaltung der Bahnhofstraße nicht montiert werden. Es müssten auch mehrere Verkehrs- und Hinweisschilder versetzt werden.
Des Weiteren müsste aus Gründen der Verkehrssicherheit auf den nordwestlichen Parkplatz verzichtet werden.
Um zudem eine ausreichende Beleuchtung im Bereich der Querungshilfe gewährleisten zu können, wäre auf jeder Gehwegseite eine zusätzliche Leuchte zu montieren. Der neu geplante Beleuchtungskörper in der Bahnhofstraße kann die notwendige Ausleuchtung allerdings nicht bieten, sodass auch ein neuer Beleuchtungstyp vorzusehen wäre (siehe hierzu Anlage 3).
So würden innerhalb einer kleinen Verkehrsfläche drei unterschiedliche Beleuchtungskörper zur Ausführung kommen. Dies würde das städtebauliche Bild nicht unbedingt positiv beeinflussen.
Bei dieser Variante 2 sind somit zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro zu veranschlagen. Diese umfassen die Änderungen im Bestand, die Anpassung an die Neugestaltung, die Beleuchtung, die Markierung und die zusätzlichen Umplanungskosten.