Datum: 09.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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1 |
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1.1. Umbau des Obergeschosses und Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sowie Einbau einer Dachgaube;
Bauort: "Hirschstraße 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 424/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Erweiterung des Gebäudes um einem Raum;
Bauort: "Siedlerweg 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 1318/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.2 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Vorbau an bestehendes Reihenhaus;
Bauort: "Storchenweg 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/22)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Im Obereschle 24" in Thal (Flur-Nr. 55/12)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt. “
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt. “
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.5. Neubau SMG - Technikum - Lagerhalle mit Versuchs- und Abnahmebereich;
Bauort: "Robert-Bosch-Straße 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 617/2 und 617/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage;
Bauort: "Mühlbachstraße 31" in Illerzell (Flur-Nr. 59/10)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I; 3. Änderung“ wird zugestimmt.
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ samt Änderungen
wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.7. Bauvoranfrage für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern;
Bauort: "Beim Kreuz" in Vöhringen (Flur-Nr. 1178 und 1178/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die Konzeptstudie „Neubau von drei Mehrfamilienhäusern“ wird dem Grunde nach und mit der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass grundsätzlich pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden und der aus verkehrsrechtlicher Sicht notwendige Sichtwinkel „Beim Kreuz“/Memminger Straße beachtet wird.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Goethestraße" in Vöhringen (Flur-Nr. 813/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.8 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.9. Sanierung einer Forschungs- und Produktionshalle Gebäude 30;
Bauort: "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.9 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Bau- und Sanierungsmaßnahme wird erteilt. Etwaige Belange des Nachbarschutzes und des Immissionsschutzes werden durch das Landratsamt Neu-Ulm in eigener Zuständigkeit geprüft.“
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Bau- und Sanierungsmaßnahme wird erteilt.
Etwaige Belange des Nachbarschutzes und des Immissionsschutzes werden durch das Landratsamt Neu-Ulm in eigener Zuständigkeit geprüft.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.10. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Lagerplatzes für Gerüste;
Bauort: "Flur-Nr. 1595 der Gemarkung Illerberg (an der Weißenhorner Straße)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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Beschließend
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1.10 |
Empfehlung
Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Lagerplatzes für Gerüste wird grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Lagerplatzes für Gerüste wird mit der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass insbesondere entlang der westlichen Grenze eine Begrünung geschaffen und dauerhaft
erhalten wird, die der entsprechenden Begrünung des benachbarten Feuerwehrgerätehauses Illerberg entspricht.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.11. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Garage und einer zweiten Wohnung im Untergeschoss;
Bauort: "Hauptstraße 2" in Illerzell (Flur-Nr. 34)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.11 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Mitte“ wird zugestimmt.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Mitte“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.12. Anbau an das bestehende Wohnhaus;
Bauort: "Frankenstraße 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 1109/13)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.12 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.13. Neubau einer Unterstellfläche für Gartengeräte;
Bauort: "Platzgasse 10b" in Vöhringen (Flur-Nr. 216/6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.13 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.14. Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Doppelcarports;
Bauort: "Zeppelinstraße 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 1099/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.14 |
Empfehlung
„Gegen den geplanten Abbruch der bestehenden Garage und den geplanten Neubau eines Doppelcarports, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen den vorgesehenen Abbruch der bestehenden Garage sowie den geplanten Neubau eines Doppelcarports werden keine Einwendungen erhoben, nachdem beiden Maßnahmen keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen
.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.15. Sanierung des bestehenden Wohnhauses und Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben;
Bauort: "Schönblick 9" in Illerberg (Flur-Nr. 971/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.15 |
Beschluss
„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.16. Bauvoranfrage für eine Hallenerweiterung;
Bauort: "Schleifweg 100" in Vöhringen (Flur-Nr. 1208/5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.16 |
Empfehlung
Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Hallenerweiterung wird grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Hallenerweiterung wird grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Die Zustimmung zu den konkret noch zu beantragenden und begründenden erforderlichen
Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.17. Vergrößern von zwei vorhandenen Schleppgauben und Veränderung von zwei Fenstern der Südfassade im Dachgeschoss,
Bauort: "Vöhlinstraße 16" in Vöhringen (Flur-Nr. 121)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
|
ö
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Beschließend
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1.17 |
Beschluss
„Gegen das geplante B
auvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
"Vöhringen Nord-Ost IV";
Aufstellungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
09.07.2015
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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16.07.2015
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist vorgesehen, dass im Bereich des nordöstlichen Stadtgebietes auch künftig eine Erweiterung des Ortes mit Wohnbauflächen stattfinden kann. Aus dem Flächennutzungsplan, der die erwünschte und erwartete Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes darstellt, kann die Gemeinde auf dieser Grundlage einzelne Teile herausgreifen und verbindliche Festsetzungen treffen.
Auf dieser Basis kann und soll nun ein weiteres Baugebiet im Vöhringer Nordosten entstehen, ein Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ soll aufgestellt werden.
Die Stadt Vöhringen befürwortet ein moderates Wachstum, kann derzeit aber weder ortsansässigen noch zuzugswilligen Bürgern Baugrundstücke in ausreichender Zahl anbieten.
Als Wohnstandort im Großraum Ulm hat sich Vöhringen einen guten Namen erworben. Eine deutliche Nachfrage nach Wohnbauflächen jeglicher Art ist bei der Verwaltung registriert.
Der Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplanes liegt nordöstlich des Berliner Rings. Er bildet die zukünftige östliche Stadtgrenze ab und ist ein weiterer Schritt zur Erweiterung Vöhringens in Richtung Norden.
Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 12.000 m².
Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet im Sinn der Baunutzungsverordnung.
Das Baugebiet soll städtebaulich von der verdichteten Bebauung mit bis zu 4 Geschoßen im Baugebiet „Vöhringen Nord-Ost II“ an die Ortsgrenze hinleiten. Gleichzeitig soll dem Ziel der Bayerischen Landesregierung, durch zeitgemäßen Zuschnitt der Grundstücke mit Blick auf ein ressourcenschonendes und flächeneffizientes Bauen den sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden sicher zu stellen, gefolgt werden. Potenziale für die Natur und den Klimaschutz sind sinnvoll zu nutzen.
Im westlichen Teil des Areals soll Geschoßwohnungsbau zugelassen werden. Entlang des Berliner Ringes könnten dabei eventuell bis zu 4 Stockwerke zulässig sein, wobei das oberste Geschoß nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung ein Staffelgeschoß sein oder im Dachgeschoß liegen muss. Nach Osten müßte sich die Bebauung in der Geschoßigkeit nach unten staffeln. Die Wohnformen müssen sukzessive auflockern. Während im Quartierskern Doppel- und Kettenhäuser vorstellbar sind und diese eventuell auch bis zu 3 Geschoße (Staffelgeschoß oder im Dachgeschoß) zeigen dürfen, sind am Rand des Geltungsbereiches nur noch Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Geschoßen vorgesehen. Grundstücksgrößen von voraussichtlich ca. 300 m² bis ca. 750 m² bilden die Grundlage für marktgerechte und derzeit nachgefragte Wohngebäude für Familien.
Das Baugebiet soll durch eine Ringstraße mit dem Ausbaugrad einer Anliegerstraße erschlossen werden. Straße, wie auch Medienerschließung sollen durch den Grundstückseigentümer nach den Vorgaben der Stadt Vöhringen erschlossen werden. Unter anderem zur Regelung der Ausführung soll zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der vor der Satzungsfassung des Bebauungsplanes zu ratifizieren ist. Nach Fertigstellung der Erschließung soll der komplette Straßenraum der Stadt Vöhringen übereignet und gewidmet werden.
Eine entsprechende Aufstellung eines Bebauungsplanes würde aufgrund der Abweichung vom Flächennutzungsplan insbesondere im südöstlichen Bereich wohl eine „kleine“ Änderung des Flächennutzungsplanes voraussetzen.
Mit der Durchführung der planerischen Arbeiten zum Bauleitplanverfahren wurde das Architekturbüro Maslowski, Senden, durch den Grundstückseigentümer bereits beauftragt, wobei dies keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Stadtrates hat, ob ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll oder nicht.
Sofern sich der Stadtrat eine weitere bauliche Entwicklung im nordöstlichen Bereich vorstellen kann und sich auch grundsätzlich mit der vorgelegten Bebauung auch im Hinblick auf die dargestellte Baumasse und Baudichte einverstanden zeigen könnten, würde auf dieser Basis das Bebauungsplanverfahren konkret fortgeführt werden.
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Vöhringen Nord-Ost IV" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im Bereich der Gemarkung Thal: Flur-Nr. 510/2, 510 Tlfl., 509 Tlfl. und 508 Tlfl.
Erfordernis der Planung:
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Ziele der Planung:
- Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur
- Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum
- Vermeidung von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Punkt Herrn Maslowski vom gleichnamigen Architekturbüro, der sodann sehr ausführlich die baulichen Absichten des Investors vorstellt.
Im Wesentlichen ist das erarbeitete Konzept geprägt durch eine relativ dichte Bebauungs-absicht insbesondere mit Mehrfamilien-, Reihen- und Kettenhäusern sowie einer von West nach Ost abnehmenden Geschossigkeit von drei bzw. zwei Vollgeschossen mit Staffel- oder Dachgeschoss im östlichen und mittleren Teil bis zu eingeschossigen Einfamilienhäusern mit Dachgeschoss im Bereich der östlichen Bauzeile.
Herr Maslowski erläutert eingehend die gegenwärtigen Gründarstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen, welche bei einer Umsetzung des Konzeptes sich wohl im gesamten nordöstlichen Bereich der Stadt Vöhringen hinsichtlich der regelmäßigen Struktur und Wiederholungen ändern würde, mit der Konsequenz, dass für diesen Fall auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre.
Bürgermeister Janson gibt nach Beendigung der Vorstellung von Herrn Maslowski zu erkennen, dass er den Planungsansatz von der Grundausrichtung für sehr gelungen ansehe.
In der sich anschließenden kurzen Aussprache wird deutlich, dass die Mehrheit der Gremiumsmitglieder die Investitionsbereitschaft in Vöhringen sehr begrüßt sowie das Konzept gleichfalls als gut vorstellbar ansieht.
Einige Mitglieder das Bau- und Verkehrsausschusses nehmen mit gewisser Wehmut zur Kenntnis, dass die seinerzeit im „Rahmenplan Vöhringen Nord-Ost“ vorgesehene äußerst großzügige Durchgrünung der geplanten Wohngebiete wohl aufgrund zwischenzeitlich geänderter Rahmenbedingungen im Hinblick auf
einen flächenschonenden Umgang mit Grund und Boden so nicht mehr umgesetzt werden kann.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Vöhringen Nord-Ost IV" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im Bereich der Gemarkung Thal: Flur-Nr. 510/2, 510 Tlfl., 509 Tlfl. und 508 Tlfl.
Erfordernis der Planung:
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Ziele der Planung:
- Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur
- Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum
- Vermeidung von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Neugestaltung Kirchplatz mit Umgebungsbereich;
1. Vorstellung und Billigung des neuen Beleuchtungskonzeptes;
2. Erweiterung und Änderung der Straßenbeleuchtung;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
09.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Im Zuge der Umgestaltung des Kirchplatzes mit Umgebungsbereich ist es erforderlich,
auch die Beleuchtung der Straße Kirchplatz mit den angrenzenden Bereichen wie Pfarrgarten, Schulhof Uli-Wieland-Mittelschule und Josef-Cardijn-Haus zu erneuern.
Derzeit befinden sich in der Straße Kirchplatz ca. 7 m hohe Mastleuchten.
Da nach der Umgestaltung die Straße eher als „Platz“ wahrgenommen werden soll, sieht
die Stadtverwaltung eine Umrüstung der Beleuchtung auf die sogenannte LED-Leuchte Siteco „CityLightplus“ vor.
Diese Leuchten ähnlicher Art befinden sich bereits auf dem Hettstedter Platz, dem Fußweg Blumenstraße sowie westlich des Kulturzentrums und schließen so unmittelbar an den Kirchplatz an.
Mit dem angedachten Austausch der Beleuchtung könnte so ein gestalterisch einheitliches Lichtkonzept im Bereich des Hettstedter Platzes, des Kulturzentrums sowie der Schule und dem Pfarrgarten geschaffen werden.
Vor dem Haupteingang der Pfarrkirche „St. Michael“ werden, nach Rücksprache mit der Kirchenverwaltung, Bodenstrahler zum Beleuchten der Westfassade angebracht.
Für diese Maßnahme wurde von der LEW Verteilnetz GmbH ein Angebot für die Stadt Vöhringen ausgearbeitet.
Die Kosten für die Erweiterung und Änderung der Straßenbeleuchtung belaufen sich lt. Angebot der LEW Verteilnetz GmbH vom 08.06.2015 auf 64.265,95 € brutto.
Empfehlung
1. Das vorgestellte Beleuchtungskonzept für den Kirchplatz BA II (Anlage 1)
vom 09.07.2015 wird gebilligt.
2. Der Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung bei der Straße Kirchplatz
mit Umgebungsbereich wird an die LEW Verteilnetz GmbH auf der Grundlage des
Angebotes vom 08.06.2015 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 64.265,95 € sind unter der Haushaltsstelle 6701.9860 bereit gestellt.
Beschluss
„1. Das vorgestellte Beleuchtungskonzept für den Kirchplatz BA II (Anlage 1)
vom 09.07.2015 wird gebilligt.
2. Der Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung bei der Straße Kirchplatz
mit Umgebungsbereich wird an die LEW Verteilnetz GmbH auf der Grundlage des
Angebotes vom 08.06.2015 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 64.265,95 € sind unter der Haushaltsstelle 6701.9860 bereit gestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
09.07.2015
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Kreisstraße NU 9;
Radfahrmarkierung in der Heerstraße Illerberg;
Überprüfungsergebnis des Staatlichen Bauamtes Krumbach;
Information
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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ö
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informativ
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4.1 |
Sachverhalt
Hiermit wird vorab auf TOP 2 aus der Sitzung vom 05.05.2015 verwiesen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Radwegbau in der Ortsdurchfahrt
Der Bau eines Radweges ist aufgrund der beengten Verhältnisse nicht ohne Grunderwerb von Anliegern möglich. Der erforderliche Grunderwerb würde zu Lasten einiger Hofzufahrten, Vorgärten und Parkbuchten gehen – zahlreiche Grundstücksbesitzer müssten Grund abtreten. Der erforderliche Grund kann nur freihändig erworben werden, d.h. es kann kein Anlieger zum Grunderwerb gezwungen werden. Aufgrund der Vielzahl an Betroffenen scheint dies unmöglich.
Des Weiteren besteht bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts die Gefahr, dass Radfahrer von aus- und zufahrenden Kraftfahrzeugen übersehen werden. Hier besteht ein nicht unerhebliches Verkehrssicherheitsrisiko, weshalb derartige Lösungen vom StBA Krumbach nicht befürwortet werden.
Radfahrschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt
Schutzstreifen haben eine Breite von mind. 1,25m. Um dem Kraftfahrzeugverkehr ein Ausweichen und Umfahren des Radfahrers zu ermöglichen, muss die Fahrbahn bei beidseitigen Schutzstreifen eine Mindestbreite von 7,50 m aufweisen. Diese Mindestbreite ist in der Ortsdurchfahrt von Illerberg über weite Strecken nicht vorhanden. Das Anlegen von Radfahrschutzstreifen ist folglich aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Aus den genannten Gründen sieht das StBA Krumbach für die Ortsdurchfahrt in Illerberg derzeit keine andere Möglichkeit, als den Radfahrer wie bisher auf der Fahrbahn zu führen.
Diskussionsverlauf
Das Staatliche Bauamt Krumbach nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Radwegbau in der Ortsdurchfahrt
Der Bau eines Radweges ist aufgrund der beengten Verhältnisse nicht ohne Grunderwerb von Anliegern möglich. Der erforderliche Grunderwerb würde zu Lasten einiger Hofzufahrten, Vorgärten und Parkbuchten gehen – zahlreiche Grundstücksbesitzer müssten Grund abtreten. Der erforderliche Grund kann nur freihändig erworben werden, d.h. es kann kein Anlieger zum Grunderwerb gezwungen werden. Aufgrund der Vielzahl an Betroffenen scheint dies unmöglich.
Des Weiteren besteht bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts die Gefahr, dass Radfahrer von aus- und zufahrenden Kraftfahrzeugen übersehen werden. Hier besteht ein nicht unerhebliches Verkehrssicherheitsrisiko, weshalb derartige Lösungen vom StBA Krumbach nicht befürwortet werden.
Radfahrschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt
Schutzstreifen haben eine Breite von mind. 1,25m. Um dem Kraftfahrzeugverkehr ein Ausweichen und Umfahren des Radfahrers zu ermöglichen, muss die Fahrbahn bei beidseitigen Schutzstreifen eine Mindestbreite von 7,50 m aufweisen. Diese Mindestbreite ist in der Ortsdurchfahrt von Illerberg über weite Strecken nicht vorhanden. Das Anlegen von Radfahrschutzstreifen ist folglich aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Aus den genannten Gründen sieht das StBA Krumbach für die Ortsdurchfahrt in Illerberg derzeit keine andere Möglichkeit, als den Radfahrer wie bisher auf der Fahrbahn zu führen.
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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5 |
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5.1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Heustraße in Illerzell;
Anfrage von Herrn Notz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.07.2015
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Notz berichtet, er sei in letzter Zeit sehr häufig in der Heustraße gewesen und habe feststellen müssen, dass dort sehr schnell gefahren werde.
Im Zusammenhang mit einem fehlenden Gehwegteilstück ergebe sich daraus seines Erachtens eine gewisse Gefährdung insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, weswegen er die Frage in den Raum stellen wolle, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Heustraße nicht auf 30 km/h reduziert werden könnte.
Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.
Datenstand vom 17.07.2015 07:43 Uhr