Datum: 16.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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16.07.2015
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 25.06.2015 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
16.07.2015
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.06.2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.07.2015 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
16.07.2015
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.07.2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.07.2015 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
16.07.2015
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 09.07.2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Vöhringen Nord-Ost";
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Vöhringen Nord-Ost IV" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
09.07.2015
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
16.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist vorgesehen, dass im Bereich des nordöstlichen Stadtgebietes auch künftig eine Erweiterung des Ortes mit Wohnbauflächen stattfinden kann.
Aus dem Flächennutzungsplan, der die erwünschte und erwartete Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes darstellt, kann die Gemeinde auf dieser Grundlage einzelne Teile herausgreifen und verbindliche Festsetzungen treffen.
Auf dieser Basis soll nun ein weiteres Baugebiet im Vöhringer Nordosten entstehen.
Hierzu soll ein Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ aufgestellt werden.
Die Stadt Vöhringen befürwortet grundsätzlich ein flächenschonendes und moderates Wachstum. Sie kann derzeit aber weder ortsansässigen noch zuzugswilligen Bürgern Baugrundstücke in ausreichender Zahl anbieten.
Als Wohnstandort im Großraum Ulm hat sich Vöhringen einen guten Namen erworben.
Eine deutliche Nachfrage nach Wohnbauflächen jeglicher Art ist bei der Verwaltung registriert.
Der Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplanes liegt nordöstlich des
Berliner Rings.
Er bildet die zukünftige östliche Stadtgrenze ab und ist ein weiterer Schritt zur Erweiterung Vöhringens in Richtung Norden.
Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 12.000 m².
Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet im Sinn der Baunutzungsverordnung.
Das Baugebiet soll städtebaulich von der verdichteten Bebauung mit bis zu 4 Geschoßen
im Baugebiet „Vöhringen Nord-Ost II“ an die Ortsgrenze hinleiten.
Gleichzeitig soll dem Ziel der Bayerischen Landesregierung, durch zeitgemäßen Zuschnitt der Grundstücke mit Blick auf ein ressourcenschonendes und flächeneffizientes Bauen den sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden sicher zu stellen, gefolgt werden.
Potenziale für die Natur und den Klimaschutz sind sinnvoll zu nutzen.
Im westlichen Teil des Areals soll Geschoßwohnungsbau zugelassen werden.
Entlang des Berliner Ringes könnten dabei eventuell bis zu 4 Stockwerke zulässig sein, wobei das oberste Geschoß nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung ein Staffelgeschoß sein oder im Dachgeschoß liegen muss.
Nach Osten müsste sich die Bebauung in der Geschoßigkeit nach unten staffeln.
Die Wohnformen müssen sukzessive auflockern.
Während im Quartierskern Doppel- und Kettenhäuser vorstellbar sind und diese eventuell auch bis zu 3 Geschoße (Staffelgeschoß oder im Dachgeschoß) zeigen dürfen, sind am Rand des Geltungsbereiches nur noch Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Geschoßen vorgesehen.
Grundstücksgrößen von voraussichtlich ca. 300 m² bis ca. 750 m² bilden die Grundlage für marktgerechte und derzeit nachgefragte Wohngebäude für Familien.
Das Baugebiet soll durch eine Ringstraße mit dem Ausbaugrad einer Anliegerstraße erschlossen werden. Straße, wie auch Medienerschließung sollen durch den Grundstückseigentümer nach den Vorgaben der Stadt Vöhringen erschlossen werden.
Unter anderem zur Regelung der Ausführung soll zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der vor der Satzungsfassung des Bebauungsplanes zu ratifizieren ist.
Nach Fertigstellung der Erschließung soll der komplette Straßenraum der Stadt Vöhringen übereignet und gewidmet werden.
Eine entsprechende Aufstellung eines Bebauungsplanes würde aufgrund der Abweichung vom Flächennutzungsplan insbesondere im südöstlichen Bereich wohl auch eine „kleine“ Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen.
Mit der Durchführung der planerischen Arbeiten zum Bauleitplanverfahren wurde das Architekturbüro Maslowski, Senden, durch den Grundstückseigentümer bereits beauftragt, wobei dies keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Stadtrates hat, ob ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll oder nicht.
Sofern sich der Stadtrat eine weitere bauliche Entwicklung im nordöstlichen Bereich vorstellen kann und sich auch grundsätzlich mit der vorgelegten Bebauung auch im Hinblick auf die dargestellte Baumasse und Baudichte einverstanden zeigen könnten, würde auf dieser Basis das Bebauungsplanverfahren konkret fortgeführt werden.
Empfehlung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Vöhringen Nord-Ost";
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im Bereich der Gemarkung Thal: Flur-Nr. 510/2, 510 Tfl., 509 Tlfl. und 508 Tlfl.
Gegenstand der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung des vorbereitenden Planungsrechtes für die Erweiterung der Stadt Vöhringen um das Baugebiet Vöhringen Nord-Ost IV.
Erfordernis der Planung:
Im Bereich der zukünftigen Wohnbauflächen befinden sich nach aktuellem Flächennutzungsplan vereinzelt in die Wohnbauflächen einschneidende Grünflächen. Sie zeigen eine regelmäßige Struktur und Wiederholung. Sie können daher als städtebaulicher Wille der Stadt Vöhringen ausgelegt werden. Änderungen des städtebaulichen Gestaltungswillens müssen ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan finden. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes bei Verzicht auf die Grünzäsuren notwendig.
Ziele der Planung:
Ausweisung der Flächen im Geltungsbereich als Wohnbauflächen entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Abstimmungsergebnis:
---------------
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Vöhringen Nord-Ost IV" – Aufstellungsbeschluss
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Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Vöhringen Nord-Ost IV" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im Bereich der Gemarkung Thal: Flur-Nr. 510/2, 510 Tlfl., 509 Tlfl. und 508 Tlfl.
Erfordernis der Planung:
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Ziele der Planung:
- Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur
- Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum
- Vermeidung von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass es zu den wichtigen und vordringlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört, ausreichend und bezahlbaren Wohnraum für Bauwillige, vor allem für junge Familien, zur Verfügung zu stellen, um somit der demographischen Entwicklung entgegen zu wirken. Die Problematik bestehe allerdings darin, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen begrenzt sind, weshalb vordringlich versucht wird, eine Nachverdichtung im Innenstadtbereich zu erreichen. Wie sich bei konkreten Nachfragen der Stadtverwaltung bei den Eigentümern gezeigt hat, stehen unbebaute Grundstücke im Innenstadtbereich allerdings nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung. Man komme deshalb nicht umhin, auch am Ortsrand weitere Baugebiete auszuweisen, so wie das in der heutigen Sitzung gegenständliche Areal „Vöhringen Nord-Ost IV“.
Im Anschluss daran stellt Herr Maslowski vom gleichnamigen Architekturbüro Senden die Planungsabsichten des Investors noch einmal vor und erläutert, dass aufgrund der gegenwärtigen Grünflächendarstellungen im südöstlichen Bereich dieses Gebietes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist, da dieser Grünzug ebenfalls bebaut werden soll. Der Verdichtungsgrad liege bei 35%. Er vertritt im weiteren die Ansicht, dass die im Rahmenplan enthaltene großzügige Durchgrünung der nördlich daran anschließenden Bauquartiere in dieser Weise nicht mehr umgesetzt werden sollte. Der Rahmenplan stamme noch aus einer Zeit, in der es keine ökologischen Ausgleichsflächen gegeben habe. Die Denkweise bezüglich des Flächenverbrauchs habe sich zwischenzeitlich grundlegend geändert, weshalb man bei den weiteren Planungen schonender mit den Flächen umgehen sollte.
Die Gremiumsmitglieder halten die Planungsabsichten mit den verschiedenen Möglichkeiten der Bebauung (Geschossbauweise, Reihenhäuser, Einzelhäuser) für sehr gut. Einige Stadträte geben jedoch zu bedenken, dass bei der zunehmenden Wohnbebauung, vor allem wenn die anschließenden nördlichen Bauquartiere erschlossen werden, vor allem die Belange der Infrastruktur (Verkehrserschließung mit evtl. Anbindung an die St. 2031, Spielplätze, Kindergarten etc.) angepasst werden müssen.
Ein Stadtratsmitglied regt an, bereits im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Vöhringen Nord Ost IV“ den vorhandenen Feldweg in Richtung Osten auszubauen und an die St. 2031 anzuschließen. Herr Maslowski wird sich diesbezüglich mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach in Verbindung setzen.
Im Ergebnis der Aussprache ergehen sodann folgende Beschlüsse:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Vöhringen Nord-Ost";
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im Bereich der Gemarkung Thal: Flur-Nr. 510/2, 510 Tfl., 509 Tlfl. und 508 Tlfl.
Gegenstand der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung des vorbereitenden Planungsrechtes für die Erweiterung der Stadt Vöhringen um das Baugebiet Vöhringen Nord-Ost IV.
Erfordernis der Planung:
Im Bereich der zukünftigen Wohnbauflächen befinden sich nach aktuellem Flächennutzungsplan vereinzelt in die Wohnbauflächen einschneidende Grünflächen. Sie zeigen eine regelmäßige Struktur und Wiederholung. Sie können daher als städtebaulicher Wille der Stadt Vöhringen ausgelegt werden. Änderungen des städtebaulichen Gestaltungswillens müssen ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan finden. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes bei Verzicht auf die Grünzäsuren notwendig.
Ziele der Planung:
Ausweisung der Flächen im Geltungsbereich als Wohnbauflächen entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Abstimmungsergebnis: 18 : 0 angenommen
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Vöhringen Nord-Ost IV" – Aufstellungsbeschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Vöhringen Nord-Ost IV" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im Bereich der Gemarkung Thal: Flur-Nr. 510/2, 510 Tlfl., 509 Tlfl. und 508 Tlfl.
Erfordernis der Planung:
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Ziele der Planung:
- Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur
- Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum
- Vermeidung von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Abstimmungsergebnis: 18 : 0 angenommen
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3. Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2015/16
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
16.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
1. Kindertagesstätten
Der Begriff Kindertagesstätte umfasst die Bereiche Krippe, Kindergarten und Schülerhort.
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2015/16
voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
|
Platzzahl lt.
Betriebs-
erlaubnis
|
Voraussichtliche
Belegung
September 2015
(Frühjahr 2016)
|
Anmerkungen
Integrativ / Auswärtig
|
KiTa Nord
|
75
|
68 (74)
|
1 0
|
KiTa Pusteblume
|
52
|
37 (44)
|
0 3
|
KiTa St. Martin
|
75
|
54 (58)
|
4-5 3
|
KiTa Arche
|
75
|
67 (67)
|
4-6 3
|
KiTa Rappelkiste
|
50
|
43 - 45
|
15 6
|
KiTa St. Michael
|
100
|
85 (90)
|
3 2
|
Hort St. Michael Hort – GS Nord
|
50 12-13
|
41 8
|
-- 2 -- 0
|
Krippe St. Martin
|
16
|
12
|
1 1
|
Krippe Arche
|
27
|
25 (26)
|
0 4
|
Krippe St. Michael
|
30
|
23 (27)
|
0 5
|
Die Berücksichtigung von Einzelintegrationen bedeutet für die Einrichtung im Vergleich zur Höchstgrenze der Betriebserlaubnis eine reduzierte Aufnahme von Kindern.
Die Reduzierung der Plätze ist dabei von den Einzelfällen abhängig.
Entsprechend der freien Kapazitäten können die Einrichtungen demnach auch während des laufenden Kindergartenjahres Kinder aufnehmen (z. B. Zuzüge, Erreichen der Altersgrenze
2 ½ Jahre).
Durch die Aufnahme von Einzelintegrationen einerseits und durch die gesteigerte Nachfrage von Betreuungsplätzen von Asylbewerberfamilien andererseits, stehen nach aktuellem Stand im Kernstadtbereich während des kommenden Kindergartenjahrs wohl keine weiteren Plätze im Kindergartenalter zur Verfügung.
Hier kann lediglich auf freie Plätze in der Kneipp®-KiTa in Illerzell verwiesen werden.
Nachdem in den vergangenen Jahren ausreichend Plätze auch im Kernstadtbereich zur Verfügung standen, werden die einzelnen Einrichtungen darauf hingewiesen, dass aktuell keine weiteren Gastkindaufnahmen erfolgen sollen.
Über dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf eine Einrichtung steht die örtliche Bedarfsdeckung der Kommune.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern ist festzustellen, dass hier die
Nachfrage in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen ist und dies auch im kommenden Kindergartenjahr sich so abzeichnen wird.
Überwiegend handelt es sich dabei nicht um körperliche Behinderungen, sondern um
sozial und emotional auffällige Kinder sowie um entwicklungsverzögerte Kinder.
Dieser Bedarf kann im Rahmen der Einzelintegrationen von den einzelnen Einrichtungen nicht mehr gedeckt werden.
Die Arbeiterwohlfahrt hat sich als freigemeinnütziger Träger der integrativen Kindertagesstätte Rappelkiste dazu bereit erklärt diesem Bedarf mit der Erweiterung der Einrichtung um eine weitere integrative Gruppe gerecht zu werden.
Nachdem zu den Haushaltsberatungen 2015 bereits die Erweiterung dieser Einrichtung mit weiteren Funktionsräumen angedacht war, wird die Planung hinsichtlich einer weiteren Gruppe überarbeitet.
Nach Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von: (Stand nach den Aufnahmen im Frühjahr 2015)
> 0 – 3 Jahre (Krippe) 3 freie Plätze verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt 6 - 8 freie Plätze verfügbar
> Schülerhort St. Michael 13 - 14 freie Plätze verfügbar
Die gebuchten Betreuungszeiten und die Eingruppierung der Kinder (Integrativ, Migration, unter 3 Jahre) bestimmen den Anstellungsumfang des eingesetzten Personals.
Mit der Änderung des BayKiBiG wurde auch die Gastkindregelung zum 01.09.2012 aufgehoben.
Dies bedeutet, dass demnach jede Aufenthaltsgemeinde den kommunalen Förderanteil für ihre Kinder übernimmt, unabhängig davon, wo diese betreut werden.
In diesem Fall entfällt auch die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit für die auswärtigen Plätze.
Die in der Stadtratssitzung vom 30.09.08 diskutierte präventive Maßnahme zur Vermeidung von Auffälligkeiten (Befragung der Eltern) wurde wiederum im Rahmen der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2014/2015 durch einen Fragebogen an die Eltern verwirklicht.
Für die Kinder im Kindergartenbereich (ab 2 ½ Jahre) erfolgten drei Rückmeldungen mit folgendem Ergebnis:
> 2 Kinder: wird im familiären Umfeld betreut
Neun Kinder blieben ohne Anmeldung und ohne Rückmeldung auf den Fragebogen.
Nach den tatsächlich vorliegenden Anmeldungen für die Krippeneinrichtungen errechnet sich für das Jahr 2015/16 ein Bedarf für Vöhringen einschl. Stadtteile von 28 % (Vorjahr: 24 %).
Zusätzlich werden im kommenden Jahr insgesamt zehn auswärtige Kinder in den einzelnen Einrichtungen betreut.
Hier handelt es sich teilweise um Kinder von Mitarbeitern der Einrichtung.
Um diesem Bedarf insgesamt gerecht zu werden startet im September 2015 die zweite Krippengruppe in der Kindertagesstätte St. Michael mit der entsprechenden Personalausstattung.
Aktuell können auch alle Anfragen für das Schuljahr 2015/16 auf einen Platz im Schülerhort berücksichtigt werden.
Für die Entwicklung Schülerhort St. Michael und Außenstelle Schülerhort Nord im
Caritas-Centrum Vöhringen können u.a. nachfolgende Schülerzahlen betrachtet werden:
Gesamtschülerzahl / Schülerentwicklung im Sprengel:
lt. Meldung der Grundschulen an das staatl. Schulamt (Oktober 2014)
Schuljahr:
|
GS Nord
|
GS Süd
|
GS Illerberg
|
2015/16
|
171
|
220
|
73
|
2016/17
|
174
|
218
|
73
|
2017/18
|
173
|
213
|
68
|
2018/19
|
173
|
205
|
67
|
2019/20
|
174
|
198
|
64
|
2. Mittagsbetreuung an den Grundschulen
Die Anmeldesituation für die Mittagsbetreuung an den örtlichen Grundschulen gestaltet sich im kommenden Schuljahr 2015/16 wie folgt:
Grundschule:
|
Angemeldete Kinder für die
Betreuung
bis 14.00 Uhr / bis 16.00 Uhr
bzw. 14.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr
|
Anmeldungen
Gesamt:
|
Grundschule Süd
2 Gruppen
|
23
|
23
|
Grundschule Nord
1 Gruppe
1 Gruppe verlängert
|
18
13
|
31
|
Grundschule Illerberg
2 Gruppen verlängert
|
3 / 11 + 16
|
30
|
Die Gesamtanmeldezahlen verteilen sich auf einzelne Wochentage.
Es sind somit nicht alle Kinder gleichzeitig auch an allen Wochentagen anwesend.
Zu einem Wochentag sind an einer Schule in der Mittagsbetreuung
mind. elf Kinder und max. fünfundzwanzig Kinder aktuell für das kommende Schuljahr angemeldet.
Für dieses Angebot der Mittagsbetreuung erfolgt pro Gruppe (12 Kinder) ein staatlicher Zuschuss pro Schuljahr in Höhe von:
Betreuungsform bis 14.00 Uhr (bzw. 14.30 Uhr) 3.323,00 €
Verlängerte Betreuungsform bis 16.00 Uhr 7.000,00 €
Der monatliche Elternbeitrag für diese Betreuung beträgt je nach in Anspruch genommenen Wochentagen gestaffelt:
bis 14.00 Uhr bzw. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
1 Wochentag 6,00 € 9,00 € 10,00 €
2 Wochentage 11,50 € 17,50 € 19,50 €
3 Wochentage 17,00 € 26,00 € 29,00 €
4 Wochentage 22,50 € 34,50 € 38,50 €
5 Wochentage 28,60 € 43,60 € 48,60 €
Ein Mittagessen wird mit 3,60 € berechnet.
Diese Kosten ergänzen den monatlichen Elternbeitrag.
Entsprechend dem vorliegenden aktuellen Bedarf besteht auch im kommenden
Schuljahr 2015/2016 für Schüler die Möglichkeit der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen, und zwar an der Grundschule Süd mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr (bzw. max. 14.30 Uhr), an der Grundschulen Nord mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 16.00 Uhr und an der Grundschule Illerberg mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 17.00 Uhr.
3. Situation Kinderspielgruppen;
Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe e.V.
Der Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe Vöhringen e. V. informiert mit Schreiben vom 12.06.2015 die Stadt Vöhringen über die Auflösung der Spielgruppen zum 31.08.2015.
Zum neuen Spielgruppenjahr lagen lediglich fünf Anmeldungen vor.
Demnach hat der Vorstand des Fördervereins am 18.05.2015 einstimmig den Beschluss über die Vereinsauflösung gefasst.
Der im Haushalt 2015 eingeplante jährliche Zuschuss in Höhe von 4.500 € wird mit der Endabrechnung anteilig verrechnet.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass die Nachfrage nach qualitativ hochwertiger Kinder- und Schüler-Innenbetreuung von Jahr zu Jahr steigt.
Gründe dafür seien die starke Zunahme der Berufstätigkeit von Müttern, die, freiwillig oder unfreiwillig, frühzeitig in den Arbeitsprozess (wieder) einsteigen. Weiter würden die sich stark verändernden Familienformen (Alleinerziehende, Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, …) zusätzliche Betreuungsangebote erfordern. Oftmals sei auch die verwandtschaftliche Unterstützung aus Gründen der Berufstätigkeit oder der räumlichen Distanz nicht mehr regelmäßig nutzbar. Die Anforderung an die Flexibilität im Arbeitsleben steige.
Dies habe zur Folge, dass auch die Flexibilität der Betreuungsangebote steigen muss. Ebenso sei absehbar, dass die Nachfrage nach einer Ganztagesbetreuung in Kindergarten und Schule steigen wird. Es sei anzunehmen, dass im Pflichtschulbereich die nächsten Jahre der Trend zu Ganztagsschulformen zunehmen wird.
Herausforderungen
Die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, so Herr Bürgermeister Janson weiter, werden zunehmend enger. Die Anforderungen an die Betreuung seitens der Kinder, der Eltern, der Betreuer-Innen und der Kommune brauche eine gute räumliche Planung, die auf den gesellschaftlichen Wandel in Zukunft reagieren kann. Ebenso sei ein auf die zukünftigen Herausforderungen ausgerichtetes pädagogisches Konzept als Grundlage für die Betreuungsarbeit notwendig. Als Schulaufwandsträger sei die Kommune immer mehr gefordert, den zukünftigen Entwicklungen im Schulbereich wie den Ganztagsangeboten räumlich Rechnung zu tragen. Bestehende Schulgebäude müssen daraufhin adaptiert werden. Neu zu bauende Gebäude müssen einen erweiterten Raumbedarf berücksichtigen.
Die Bildung und Betreuung der Kinder sei ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Die Stadt Vöhringen unterstütze mit ihrem qualitativen Betreuungsangebot seit Jahren die Familie in ihren Erziehungsaufgaben. Dabei komme allen Familienformen die gleiche Unterstützung zu.
Kinder- und familienfreundliche Stadt
Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson schaffe die Stadt Vöhringen als Grundlage für diese Arbeit ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Klima im Ort.
Die Qualität der Betreuung werde maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt:
Zum einen brauche es ausreichend qualifiziertes Personal für die Umsetzung des Betreuungskonzeptes. Zum anderen seien geeignete Räumlichkeiten, großzügige Lern-, Spiel-, Bewegungs-, Ruhe- und Naturräume für Kinder eine gute Voraussetzung für das „sich Wohlfühlen“ in der Betreuung.
Integration
In der Kinder- und Schüler-Innenbetreuung in Vöhringen seien alle Kinder (Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Kinder mit migrantischem Hintergrund) willkommen.
Auf ihre Integration und Förderung in den Gruppen und Klassen werde großer Wert gelegt.
Betreuung ist Bildung
In den Einrichtungen der Kinder- und Schüler-Innenbetreuung werde auch äußerst wichtige Bildungsarbeit geleistet. Die ganzheitliche Förderung jedes Kindes stehe bei allen unseren Einrichtungen im Mittelpunkt. Mit einer großen methodischen und didaktischen Vielfalt, mit unterschiedlichen Konzepten werde auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder eingegangen.
Um hier immer am Ball bleiben zu können, sind uns die jährlichen Informationen zum aktuellen Sachstand der Kinder- und Schülerbetreuung eine wertvolle Hilfe.
Im Anschluss daran geht Frau Kirchheim ergänzend noch auf einige Schwerpunkte bei der Kinder- und Schülerbetreuung ein.
- Sie führt insbesondere aus, dass künftig verstärkt wohl auch Kinder von Asylbewerbern in die Kindergärten kommen werden. Diese haben ebenfalls einen Rechtsanspruch, sobald ihnen eine Wohnung zugewiesen wird. Die Kosten hierfür übernimmt das Jugendamt.
- Weiterhin ist mit einer Zunahme von sog. I-Kindern zu rechnen, die vor allem im sozialen und emotionalen Bereich auffällig sind. Insoweit ist vorgesehen, die in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt stehende Integrativkindertagesstätte „Rappelkiste“ um eine Gruppe zu erweitern.
- Im Krippenbereich sei der Bedarf im letzten Jahr von 24% auf 28% in diesem Jahr gestiegen. Insoweit wird im kommenden Kindergartenjahr auch die bereits im Anbau fertiggestellte zweite Krippengruppe in der Kindertagesstätte „St. Michael“ belegt werden
- Die Spielgruppe werde hingegen ihren Betrieb einstellen, nachdem nicht mehr genügend Anmeldezahlen vorliegen.
- Für die Hortgruppe bei der Grundschule Vöhringen Nord liegen 8 Anmeldungen für das neue Schuljahr vor.
- Die Schülerzahlen werden nach den vorliegenden Geburtenzahlen, bis auf einen geringen Rückgang im Stadtteil Illerberg/Thal, auch in den kommenden Jahren keine gravierenden Veränderungen aufweisen.
Hierzu findet eine kurze Aussprache statt, in deren Verlauf u.a. geäußert wird,
- dass es wichtig sei, in Illerberg/Thal neue Baugebiete auszuweisen, um den Bestand der Grundschule zu erhalten und
- dass es günstiger wäre, wenn an der Grundschule Vöhringen Nord anstelle der Hortgruppe eine offene Ganztagesklasse eingerichtet würde.
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4. Mehrzweckhalle Illerberg -
Neuabschluss einer Vereinbarung mit dem Vereinsring Illerberg/Thal e.V. und dem Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.07.2015
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ö
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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16.07.2015
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ö
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4 |
Sachverhalt
Mit Vereinbarung vom 27.04.1987 wurden zwischen der Stadt Vöhringen und dem Vereinsring Illerberg/Thal e.V. die Modalitäten bezüglich des Baus und Betriebs der Mehrzweckhalle Illerberg geregelt. Die Laufzeit dieser Vereinbarung endete am 30.04.2015.
Der Vereinsring hat sich seinerzeit beim Bau tatkräftig mit Eigenleistungen eingebracht und finanziell beteiligt. Die Zahlungen sind bereits seit einiger Zeit erfüllt und somit abgeschlossen.
Der Vereinsring Illerberg/Thal e.V. (nachfolgend Vereinsring) möchte nunmehr die ihm übertragene Bewirtschaftung der Mehrzweckhalle mit Ablauf des 30.04.2015 einstellen und die Halle nur noch zu bestimmten Anlässen mieten. Der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V. (nachfolgend SSV) möchte die Mehrzweckhalle weiterhin für Trainings- und Übungszwecke nutzen.
In Gesprächen mit den Verantwortlichen des Vereinsrings und des SSV`s wurden verschiedene Möglichkeiten des künftigen Betriebs der Mehrzweckhalle diskutiert.
Im Ergebnis der Beratungen wurde folgende Übereinkunft erzielt:
? Der Vereinsring steht weiterhin als Ansprechpartner bei seinen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen seiner Mitgliedsvereine zur Verfügung.
? Für sein bisheriges und künftiges Engagement erhalten der Vereinsring und seine Mitgliedsvereine je eine Veranstaltung jährlich frei.
? Veranstaltungen von anderen Vereinen, die nicht Mitglied im Vereinsring sind, werden über die Stadtverwaltung abgewickelt.
? Nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien bekommen die örtlichen Vereine bei Veranstaltungen eine 50%ige Ermäßigung auf die Grundmiete.
? Fremdveranstaltungen werden mit Rücksicht auf die Nachbarschaft künftig nicht mehr durchgeführt. Ausnahme in diesem Jahr ist evtl. noch die seit Jahren durchgeführte private Silvesterfeier. Im nächsten Jahr wird diese Feier in einen anderen Ort verlegt.
Die Gebührensätze für die Mehrzweckhalle orientieren sich an den Entgelten für das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und dem „Josef-Cardijn-Haus“. Es wird unterschieden zwischen den Sätzen für den Vereinsring bzw. dessen Mitglieder und anderen Vereinen. Örtliche Vereine aus dem gesamten Stadtgebiet erhalten auf der Grundlage der städtischen Vereinsförderrichtlinien 50% Ermäßigung auf die Grundgebührt. Soweit die Abnahme der Veranstaltung durch die Bestuhlung durch Bedienstete der Stadt erfolgt, werden hierfür zusätzliche Gebühren berechnet.
Im Zusammenhang mit der Neuregelung steht außerdem auch der künftige Wegfall der Nutzung der Gymnastikhalle. Nachdem die von den Vereinen gewünschte Unterbringung in einem neuen Gebäude, z.B. im neuen Feuerwehrgerätehaus oder im Bräuhäus in absehbarer Zeit finanziell nicht darstellbar ist, wurde versucht, mit den betroffenen örtlichen Vereinen eine andere Lösung, zumindest für die nächste Zeit, zu finden.
Diese sieht nunmehr wie folgt aus:
? Dem Männergesangsverein steht der bisherige Religionsraum in der Schule allein zur Verfügung.
? Der Soldatenbund wurde im alten Rathaus untergebracht.
? Die Musikkapelle erhält die bisherige Gymnastikhalle zur alleinigen Nutzung,
da es sehr aufwändig und unpraktikabel ist, bei jeder Probe die Instrumente
vom Keller in die Gymnastikhalle zu tragen und die Musikanlage zu installieren. Hierbei geht viel Zeit verloren und die Instrumente leiden auch unter dem Transport. Die Überlassung des Raumes an die Musikkapelle setzt allerdings voraus, dass mit den derzeitigen Nutzern eine andere Unterbringung gefunden werden kann.
Die Gymnastikhalle wird derzeit wie folgt beansprucht (in Klammer stehen die möglichen alternativen Unterbringungsmöglichkeiten):
? SSV Ski fit for fun Montag Vormittag – Unterbringung in der MZWH
? SSV Dancing-Kids – evtl. interne Änderung der Zeiten in der MZWH
? Spektakulum Mo und Fr. Abend – evtl. andere Unterbringung in der Schule in Illerberg oder in einer anderen Schule in Vöhringen
? VHS – Unterbringung evtl. im bisherigen Raum der Musikkapelle
? Kath. Landfrauen – evtl. zusammen mit dem SSV
Mit dieser vertraglichen Neuregelung bzw. vorgesehenen Unterbringung der örtlichen Vereine wären die räumlichen Belange der Vereine in Illerberg/Thal für die nächste Zeit weitgehend abgedeckt. Der Vereinsring bzw. der SSV haben in der Delegiertenversammlung der als Anlage beigefügten Neufassung der Vereinbarung zugestimmt. Die Stadtverwaltung empfiehlt auch den städtischen Gremien die Vereinbarung zu billigen.
Empfehlung
Die Vereinbarung über den Betrieb der Mehrzweckhalle Illerberg zwischen der Stadt Vöhringen, dem Vereinsring Illerberg/Thal e.V. und dem Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V. ab Mai 2015 wird gebilligt. Herr Bürgermeister Janson wird zum Abschluss der Vereinbarung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ermächtigt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.07.2015 und führt aus, dass auf Wunsch des Vereinsrings Illerberg/Thal in Ziff. 3.4.2 der Vereinbarung
die Mietsätze für die Küche und WC`s um je 25 € gesenkt werden sollen. Diese belaufen sich somit für den Vereinsring auf 75 € im Sommer und 100 € im Winter und für andere Nutzer auf 100 € im Sommer und auf 125 € im Winter.
Unter Berücksichtigung dieser Modifizierung ergeht sodann folgender
Beschluss
Die Vereinbarung über den Betrieb der Mehrzweckhalle Illerberg zwischen der Stadt Vöhringen, dem Vereinsring Illerberg/Thal e.V. und dem Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V. ab Mai 2015 wird gebilligt. Herr Bürgermeister Janson wird zum Abschluss der Vereinbarung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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16.07.2015
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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16.07.2015
|
ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Planungsstand "Neue Rathausmitte"
Antrag der CSU Stadtratsfraktion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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16.07.2015
|
ö
|
|
6.1 |
Diskussionsverlauf
Wortlaut des Antrags:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Janson,
vor kurzem konnten wir in der Südwestpresse Ihre Stellungnahme zur Debatte über den Bahnübergang in Senden lesen. In dem Artikel vom 02.07.2015 werden Sie wie folgt zitiert:
„Um die Aufwertung der Innenstadt zu vollenden fehle lediglich die Anbindung der Vöhlinstraße, der Kreisstraße NU 14, an die Marienstraße als Ost-West-Verbindung. Die Stadt warte auf die neuen Pläne zur Gestaltung der "Neuen Mitte". Wenn dieses Vorhaben umgesetzt ist, gehören Ampeln in der Innenstadt der Vergangenheit an.“
Auf mehrere Nachfragen aus dem Stadtratsgremium zum Planungsstand „Neue Rathausmitte“ wurde Ihrerseits mehrfach erklärt, das Planungsbüro sei noch nicht so weit und die Verhandlungen mit den Wieland-Werken sowie den Anliegern würden sich schwierig gestalten.
Die CSU-Stadtratsfraktion ist der Meinung, dass der zeitliche Rahmen der Planungen nun schon erheblich ausgereizt ist. Es mehren sich die Befürchtungen und Fragen bei uns und in der Bevölkerung, ob durch die lange Planungsphase der potentielle Investor, die VR-Bank, eventuell von ihrem Vorhaben Abstand nehmen will. Nachdem der Planungsauftrag vergeben ist und die Stadt einen Anspruch auf die Planungsleistungen hat, interessiert uns der Stand der Planungen dringend. Namens und im Auftrag der CSU-Stadtratsfraktion stelle ich für diese folgenden Antrag auf Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 16.07.2015:
- Das mit der Planung der sog. „Neuen Rathausmitte“ beauftragte Planungsbüro wird zur Stadtratssitzung im September 2015 eingeladen, um über den aktuellen Planungsstand zu berichten.
- Beratung und Beschlussfassung über die nächsten Schritte der Fortführung der Planung insbesondere zum zeitlichen Fortschritt
- erforderlichenfalls Vereinbarung eines verbindlichen Termins für die Vorlage der entscheidungsreifen Planung
- Information über die Gesprächsergebnisse mit der Fa. Wieland und den Anliegern
Mit freundlichen Grüßen
Michael Neher“
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson informiert darüber, dass die überarbeitete Planung in den Septembersitzungen vom Büro Wassermüller vorgestellt werde. Die Aufstellung eines konkreten Zeitplanes könne er allerdings nicht befürworten, da mit mehreren Beteiligten noch Gespräche geführt werden müssen und diese zeitlich nicht unter Druck gesetzt werden können.
Herr Neher modifiziert daraufhin seinen Antrag wie folgt:
1. Das mit der Planung der sog. „Neuen Rathausmitte“ beauftragte Planungsbüro wird zur Stadtratssitzung im September 2015 eingeladen, um über den aktuellen Planungsstand zu berichten.
2. Im November 2015 erfolgt eine Berichterstattung über die mit den Eigentümern, Anliegern und Fachbehörden geführten Gespräche.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen
Datenstand vom 24.09.2015 08:31 Uhr