Datum: 23.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 16.07.2015 - öffentlicher Teil
1.2 Stadtratssondersitzung vom 09.09.2015 - öffentlich
1.3 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 14.09.2015 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.09.2015 - öffentlicher Teil
2 Neue Rathaus-Mitte; Bericht über den aktuellen Planungsstand durch das Ingenieurbüro Wassermüller sowie das Planungsbüro Sieber
3 Ausbau der Waldseestraße in Illerzell westlich des Illerkanals; Entscheidung über die Bitte der Anlieger, die Beitragszahlung zunächst auszusetzen
4 Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus"; Anpassung der Entgeltordnung
5 Jahresrechnung 2014; Information
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung Anfrage Herr Bader
7.2 Ausbau der Straße Kirchplatz Anfrage Herr Hinterkopf
7.3 Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus" Beschaffung von neuen Stühlen Anfrage Herr Hinterkopf

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 16.07.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 16.07.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Stadtratssondersitzung vom 09.09.2015 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 1.2

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sondersitzung des Stadtrates vom 09.09.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.3. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 14.09.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 14.09.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.09.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 15.09.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neue Rathaus-Mitte; Bericht über den aktuellen Planungsstand durch das Ingenieurbüro Wassermüller sowie das Planungsbüro Sieber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 16.07.2015 wonach in der heutigen Sitzung über den aktuellen Planungsstand berichtet werden soll. Das Büro Wassermüller habe den im Oktober letzten Jahres bereits vorgestellten Entwurf überarbeitet und bezüglich der Verkehrsführung mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach abgestimmt. In der heutigen Sitzung werde vom Büro Sieber außerdem eine städtebauliche Skizzierung vorgestellt.

Im Anschluss daran stellen Herr Scherraus und Herr Erb vom Büro Wassermüller, Ulm, die Verkehrsplanung mit folgenden Eckpunkten vor:
?        Anlage von zwei Kreisverkehren im Bereich der Vöhlinstraße / Wielandstraße / Illerstraße und Marienstraße / Wieland-Parkplatz mit einem Durchmesser von je 24 m. Die Ein- und Ausfahrten sind jeweils 3,75 m breit. An den Kreisverkehren sind Querungshilfen für Fußgänger mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen.
?        Die Kreisverkehre sind auf der Grundlage der durchgeführten Verkehrszählungen bezüglich der Bewältigung des Fahrzeugaufkommens mit Qualitätsstufe A – sehr gut – bewertet.
?        Die Fahrbahnbreite zwischen den beiden Kreisverkehren beträgt 9,00 m, der Gehweg auf der Nordseite 2,50 m und auf der Südseite 3,0 m. In diesem Bereich sollen zwei Bushaltestellen als sog. Cup-Haltestellen auf der Fahrbahn platziert werden. Nördlich dieser Straße soll ein Parkhaus mit ca. 400 Stellplätzen entstehen. Durch die Baumaßnahme entfallen auf dem jetzigen Wieland-Parkplatz ca. 130 Stellplätze.
?        Die Fahrbahn in der Marienstraße ist 6,00 m breit. Auf der Westseite ist ein Gehweg mit einer Breite von 2,00 m vorgesehen. Auf der Ostseite entfällt der bisherige Gehweg. Der Abstand von der Fahrbahn zur Kirche beträgt im Minimum 1,00 m. Dieser wird als Schrammbord ausgebaut.
?        Der Einmündungsbereich Illerstraße / Straße „Kirchplatz“ muss noch etwas überplant werden, so dass dies in der Praxis für LKW`s und Busse problemloser funktioniert. Anhand der Schleppkurvenberechnungen wäre dies zwar schon bei der jetzigen Planung möglich. Dennoch sollte noch eine weitere Optimierung erreicht werden.

Herr Remmler vom Büro Sieber, Lindau, erläutert sodann die städtebauliche Planskizze:
?        Der Eingang des Parkhauses befindet sich auf der Südseite und soll in Glasbauweise errichtet werden.
?        Vom Parkhaus bis zum Kulturzentrum wird zwischen der Marienkirche und dem Jugendhaus eine Fußwegverbindung geschaffen, die durch entsprechende Baumreihen gekennzeichnet ist.
?        Die auf dem Areal der neuen Rathausmitte vorgeschlagene Bebauung soll an der südöstlichen Seite die bestehenden Rundungen des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ aufnehmen. Die neuen Gebäude könnten insbesondere für Dienstleistungen genutzt werden (z.B. Bank, Arzt, Anwalt, Einkauf).
?        An der Nordwestseite ist ein ebenfalls abgerundeter Glaspavillon vorgesehen.
?        Mit dieser Planung soll eine Erweiterung der Ortsmitte in Richtung Nordwesten erreicht und dieser Bereich für die Öffentlichkeit erlebbar und lebendig gestaltet werden.

Dieser Niederschrift sind Planauszüge beigefügt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Planunterlagen zusätzlich im Großformat. Außerdem sind die Pläne im Rats- und Bürgerinformationssystem in digitaler Form hinterlegt.

In der sich daran anschließenden Diskussion werden von einzelnen Gremiumsmitgliedern insbesondere folgende Punkte angesprochen, die vor einer abschließenden Entscheidung nochmals überdacht bzw. in den Fraktionen diskutiert werden sollten:
?        Die Fahrbahnbreite der Straße zwischen den beiden Kreisverkehren wird mit 9,0 m für sehr breit gehalten. Diese könnte ggf. etwas schmäler ausgebaut werden. – Herr Scherraus hält die Straßenbreite für notwendig und führt aus, dass eine Verschmälerung nicht zu Reduzierung der Stellflächen im Parkhaus führen würde.
?        Die Bushaltestellen zwischen den beiden Kreisverkehren könnte vor allem bei Schichtwechsel der Fa. Wieland zu langen Staus führen. – Die Haltezeiten werden von den Planern mit max. 30 Sekunden angegeben.
?        Der westliche Kreisverkehr im Bereich der Marienstraße / Wielandparkplatz wird nicht für zwingend notwendig gehalten, nachdem das Verkehrsaufkommen aus der Weidachgasse nicht sehr hoch ist. Statt dessen könnte eine abknickende Vorfahrt vorgesehen werden. – Die Anlage des zweiten Kreisverkehrs wird nach Ansicht des Büros Wassermüller vor allem wegen der Ein- und Ausfahrt zum Parkhaus für sinnvoll angesehen. Sonst müsste über die Marienstraße eine weitere Zufahrt angelegt werden.
?        Der Einmündungsbereich von der Illerstraße in die Straße „Kirchplatz“ sollte vor allem für Busse und LKW`s ausreichend dimensioniert werden. – Die Planoptimierung wird auch vom Büro Wassermüller für notwendig gehalten.
?        Der Fußweg zwischen Parkhaus und Kulturzentrums sollte so gestaltet werden, dass die Verlängerung der Linie von der Wasserachse berücksichtigt wird. – Dies wäre bei der vorgeschlagenen Variante nicht möglich.
?        Auf die Frage, ob auch für die Radfahrer eine gesonderte Lösung vorgesehen ist, führen die Verkehrsplaner aus, dass nach den neuesten Erkenntnissen und Empfehlungen die Radfahrer auf der Straße fahren sollen. Dies sei wegen der vielen Grundstücksein- und ausfahrten sicherer.

Weiterhin wird die mögliche Gefährdung der Standsicherheit der Marienkirche angesprochen, wenn die Straße so Nahe an diesem Gebäude vorbeigeführt wird. Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass er evtl. noch im Oktober d.J. auf ein bereits in Auftrag gegebenes Gutachten warte. Von dieser Aussage hänge natürlich entscheidend die weitere Vorgehensweise bzw. die Planung ab.

Die Gremiumsmitglieder kommen im Ergebnis der Beratungen überein, dass diese Planung mit den heute eingebrachten Anregungen nochmals im Oktober im Bau- und Verkehrsausschuss und anschließend im Stadtrat diskutiert werden soll, damit anschließend möglichst zeitnah der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann. Ein gesicherter Planungsstand ist nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson wesentliche Grundlage für die weiteren Gespräche mit den potentiellen Investoren und den Grundstückseigentümern.

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3. Ausbau der Waldseestraße in Illerzell westlich des Illerkanals; Entscheidung über die Bitte der Anlieger, die Beitragszahlung zunächst auszusetzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö Beschließend 3

Empfehlung

Der Bitte der Anlieger aus der Waldseestraße in Illerzell auf Aussetzung des Beitrags und der Vorauszahlung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Vöhringen kann insbesondere aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes gibt Herr Notz seine persönliche Beteiligung bekannt, da in der Waldseestraße sein Bruder und sein Neffe wohnen.

Herr Bürgermeister Janson erläutert sodann den zahlreich anwesenden Zuhörern die
aktuelle Rechtslage, wonach die Stadt Vöhringen nach Art. 5 KAG und der derzeit gültigen städtischen Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet sei, Ausbaubeiträge zu erheben.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen stehe nicht im freien Ermessen der Gemeinden, vielmehr bestehe grundsätzlich eine Erhebungspflicht, von der Gemeinden nur in ganz
bestimmten Ausnahmefällen abweichen dürfen.

Die oftmals als Beispiel für den Verzicht von Straßenausbaubeiträgen genannte Stadt München sei allein schon von der Größenordnung her nicht mit anderen Gemeinden in Bayern vergleichbar. Dies gelte vor allem auch für die Haushaltslage. Die Straßenausbaubeiträge würden dort nur einen verschwindend kleinen Anteil am Gesamthaushalt ausmachen. Diese hätten jedoch keinen signifikanten Einfluss auf die Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt. Deshalb könne diese Ausnahmestellung nicht auf andere Kommunen herangezogen werden.

Ein Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wäre auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung mit anderen Straßenbaumaßnahmen, wie zuletzt in der Wannengasse oder auch beim bereits abgeschlossenen und abgerechneten 1. Bauabschnitt in der Waldseestraße nicht vertretbar.

Herr Bürgermeister Janson verweist abschließend auf die Möglichkeit, dass evtl. Härtefälle im Einzelfall durch Stundungen, Erlass, Raten- und Rentenzahlungen usw. ausgeglichen werden können. Man sei in der Vergangenheit hierbei stets großzugig verfahren.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesen Ausführungen an und fassen folgenden

Beschluss

Der Bitte der Anlieger aus der Waldseestraße in Illerzell auf Aussetzung des Beitrags und der Vorauszahlung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Vöhringen kann insbesondere aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus"; Anpassung der Entgeltordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.09.2015 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Ausstattung im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ ist ständigem Wechsel unterworfen um auf dem Stand der Technik zu bleiben und den Veranstaltern zumindest eine Grundausstattung an zeitgemäßem und häufig erforderlichem Equipment bereitzustellen.

Die Mietordnung des „Wolfgang-Eychmüller-Hauses“ im Bereich der Technik wurde das letzte Mal im Jahre 2006 ergänzt. Der  Mietkatalog wurde damals um einen leistungsstarken Beamer sowie einen Internetzugang erweitert. Gleichzeitig wurde die Mietordnung im Bereich Personalkosten für Garderobe, Bühnenhelfer etc. den Kostenentwicklungen angepasst.

Nunmehr sollte in die Entgeltordnung der 2015 beschaffte Tanzteppich, die Opera-Folie und bewegtes Licht, das über die Standardausstattung hinausgeht, aufgenommen werden. Auch sollte sie im Bereich Personalkosten für Haustechniker und Kassenpersonal angepasst werden.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt folgender mit Wirkung ab 01.01.2016 geltenden Änderung der Entgeltordnung für das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ vom 10.02.1993 zu:

Unter Punkt 11 „Nebenkosten“ werden folgende Gerätschaften neu aufgeführt:

- Tanzteppich                                        100,00 € pro Tag + MwSt.
- Opera-Folie                                          50,00 € pro Tag + MwSt.
- Bewegtes Licht                                200,00 € pro Tag + MwSt.
- Headset (ab dem 3. Headset)                  10,00 € pro Tag/Stück + MwSt.
- Mobile Leinwand                                  20,00 € pro Tag +MwSt.
Der Laserzeiger, CD-Player, Funkmikros und der Overheadprojektor werden gestrichen.
Der Mietbetrag für Bühnenhelfer und Kassenpersonal wird auf 20 € pro Person/Stunde (bisher 34 € pro Tag) und für einen zusätzlichen Techniker auf 35,00 € pro Person/Stunde (bisher 25,00 €/Stunde) angehoben. “

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 14.09.2015 und den dort einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss. Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Der Stadtrat stimmt folgender mit Wirkung ab 01.01.2016 geltenden Änderung der Entgeltordnung für das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ vom 10.02.1993 zu:

Unter Punkt 11 „Nebenkosten“ werden folgende Gerätschaften neu aufgeführt:

- Tanzteppich                                        100,00 € pro Tag + MwSt.
- Opera-Folie                                          50,00 € pro Tag + MwSt.
- Bewegtes Licht                                200,00 € pro Tag + MwSt.
- Headset (ab dem 3. Headset)                  10,00 € pro Tag/Stück + MwSt.
- Mobile Leinwand                                  20,00 € pro Tag +MwSt.
Der Laserzeiger, CD-Player, Funkmikros und der Overheadprojektor werden gestrichen.
Der Mietbetrag für Bühnenhelfer und Kassenpersonal wird auf 20 € pro Person/Stunde (bisher 34 € pro Tag) und für einen zusätzlichen Techniker auf 35,00 € pro Person/Stunde (bisher 25,00 €/Stunde) angehoben. “

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2014; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 ergibt sich im Detail aus den nachstehend bezeichneten, als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen:


  1. Anlage 1:        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2014
  1. Anlage 2:        Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung 2014
  1. Anlage 3:        Gesamtplan: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen

  1. Anlage 4:        Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes        
  1. Anlage 4.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr
  1. Anlage 4.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2014 (HAR neu)

  1. Anlage 5:        Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes
  1. Anlage 5.1:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2014 (HER Vorjahre)
  1. Anlage 5.2:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2014 (HER neu)
  1. Anlage 5.3:        Gesamtübersicht

  1. Anlage 6:        Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes
  1. Anlage 6.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2014 (HAR Vorjahre)
  1. Anlage 6.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2014 (HAR neu)
  1. Anlage 6.3:        Gesamtübersicht

  1. Anlage 7:        Rechnungs-Gruppierungsübersicht




Nachstehend einige Eckdaten der Jahresrechnung 2014

  1. Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 28.171.485,89 €
       Ansatz: 25.803.329,00 €
        + 2.368.156,89 €
        + 9,18%


  1. Vermögenshaushalt        Ergebnis: 6.150.578,71 €
Ansatz: 7.576.737,00 €
        - 1.426.158,29 €
        - 18,82%


  1. Gesamthaushalt        Ergebnis: 34.322.064,60 €
       Ansatz: 33.380.066,00 €
        + 941.998,60 €
        + 2,82%


  1. Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 2.973.038,87 €
        Ansatz: 99.074,00 €
        + 2.873.964,87 €
        + 2900,83%


  1. Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL-Ergebnis (Übertrag von HER aus 2013): 0,00 €
       IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 4.211.957,00 €
- 4.211.957,00 €
- 100,00%


IST-Schuldenstand zum 31.12.2014:        1.808.043,07 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2013) zum 31.12.2014:        1.808.043,07 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2014:        139,37 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2014:        139,37 €        


  1. Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2014:        Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 400.000,00 €
= - 400.000,00 €
= - 100,00%


  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2014:        Ergebnis: 1.023.401,84 €
Ansatz: 0,00 €
= + 1.023.401,84 €

       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014:        1.715.025,83 €


  1. Zuführung zu Bausparvertrag im Jahr 2014:        40.020,28 €

       Stand der Rücklage Bausparvertrag zum 31.12.2014:        40.020,28 €



?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        34.725,44 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014:        718.897,25 €


?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        - 1.595,62 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014:        58.827,12 €


?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 8150 (Wasserversorgung)        3.598,12 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014:        121.669,97 €


?        Grundschule Süd
      Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        10.068,21 €


?        Grundschule Nord
       Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        6.766,78 €


?        Grundschule Illerberg
     Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        2.116,33 €


?        Uli-Wieland-Mittelschule
       Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        6.575,67 €



  1. Auf das Haushaltsjahr 2014 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        119.590,49 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        1.016.932,95 €
-        neu        779.011,98 €
    
       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        3.759.937,88 €
-        neu        4.452.880,28 €


Insbesondere aufgrund der gegenüber dem Ansatz gestiegenen Einnahmen bei der Gewerbesteuer sowie bei der Einkommensteuerbeteiligung konnte das Rechnungsjahr 2014 mit einem guten Ergebnis abgeschlossen werden.

2014 konnten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 6.933.834,97 € verzeichnet werden. Gegenüber dem Ansatz von 4.875.000,00 € bedeutet dies Mehreinnahmen von rd. 2,1 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr 2013 bedeutet dies eine Steigerung von rd. 1,3 Mio. € oder 49,47%.

Auch bei der Einkommensteuerbeteiligung konnte ein Mehrbetrag in Höhe von 250.662,00 € erzielt werden.

Dies führte dazu, dass der Verwaltungshaushalt einen Überschuss von 2.973.038,87 € erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuführen konnte. Der Haushaltsansatz wurde damit um rd. 2,9 Mio. € überschritten.

Die im Haushalt 2014 eigentlich vorgesehene Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit 400.000,00 € musste daher nicht in Anspruch genommen werden. Vielmehr konnte der Allgemeinen Rücklage zum Jahresabschluss 2014 sogar ein Betrag in Höhe von 1.023.401,84 € zugeführt werden.

Die Allgemeine Rücklage weist damit zum Ende des Jahres 2014 einen Bestand in Höhe von rd. 1,7 Mio. € auf.


Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht,  nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2014:


A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN




?        Die Gewerbesteuereinnahmen sind gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2013 gestiegen. Das Gewerbesteueraufkommen 2014 lag bei 6.933.834,97 € und damit um 2.058.834,97 € (= 42,23%) über dem Haushaltsansatz 2014 von 4.875.000 € und um 2.294.774,09 € (= 49,47%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2013.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag um 250.662,00 € (= 3,83%) über dem Haushaltsansatz von 6.550.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutete dies Mehreinnahmen von 430.482,00 € (= 6,76%).

?        Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen lag um 9.278,00 € (= 1,29%) unter dem Haushaltsansatz von 720.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutete dies Mehreinnahmen von 18.179,00 €      (= 2,62%).

?        2014 erhielt die Stadt keine Schlüsselzuweisungen.


?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 17.004.639,42 € um 
2.319.139,42 € (= 15,79%) über dem Ansatz von 14.685.500,00 € und um 2.781.311,82 € (= 19,55%) über dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2013.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.568.850,00 € wurde um 78.616,88 € (= 2,20%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies jedoch Mehreinnahmen von 205.614,86 € (= 6,26%).

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von 548.195,00 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 484.979,54 € um 63.215,46 € (= 11,53%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies eine Steigerung um 58.737,08 € (= 13,78%).

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 - 168) konnten im Jahr 2014 Einnahmen in Höhe von 678.962,71 € erzielt werden. Der Ansatz von 662.400,00 € wurde damit um insgesamt 15.562,71 € (= 2,50%) überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 waren dies allerdings Mindereinnahmen von 10.812,24 € (= 1,57%). 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 25.884,91 €. Der Ansatz von 21.020 € konnte so um 4.864,91 € (= 23,14%) überschritten werden. Gegenüber 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 18.591,47 € (= 41,80%).

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt  323.056,76 € lagen um 4.943,24 € (= 1,51%) unter dem Haushaltsansatz von 328.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 10.942,03 € (= 3,28%).

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 1.734.226,00 € konnten um 49.217,88 € (= 2,84%) überschritten werden. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 31.346,66 € (= 1,73%).

       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 5.983.124,10 € unterschritten den Haushaltsansatz von 6.028.452,00 € um 45.327,90 € (= 0,75%). Gegenüber 2013 bedeutete dies allerdings Mehrausgaben in Höhe von 344.228,72 € (= 6,10%).

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2014 auf 1.292.374,27 €. Sie überschritten damit um 38.724,27 € (= 3,09%) den Planansatz von 1.253.650,00 €. Gegenüber 2013 sind sie ebenfalls gestiegen um 155.057,87 € (= 13,63%) gestiegen.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2014 einen Kostenaufwand von 155.665,18 €. Der Haushaltsansatz von 175.600,00 € konnte damit um 19.934,82 € (= 11,35%) unterschritten werden. Gegenüber 2013 bedeutete dies Mehrausgaben von 21.998,08 € (= 16,46%).

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2014 insgesamt  159.821,65 €. Der Haushaltsansatz von 159.105,00 € wurde damit geringfügig um 716,65 €  (= 0,45%) überschritten. 2013 lagen diese Ausgaben bei 140.505,47 €(= + 19.316,18 € bzw.+13,75%).

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 885.791,31€. Die veranschlagten Mittel von 955.540,00 € konnten damit um  69.748,69 € (= 7,30%) unterschritten werden. Gegenüber dem Jahr 2013 ergaben sich Mehrausgaben von 32.628,71 € (= 3,82%).

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von  116.761,32 € um 17.938,68 € (= 13,32%) unter dem Ansatz von 134.700 €. Gegenüber dem Jahr 2013 bedeutete dies Minderausgaben von 30.445,84 € (= -20,68%).

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.751.859,28 €. Sie unterschritten damit um 464.223,72 € (= -20,95%) den Haushaltsansatz von 
2.216.083,00 €. Das Rechnungsergebnis 2013 wurde um 121.702,99 € (= 6,50%) überschritten.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) lagen bei Gesamtausgaben von 398.133,28 € um 96.876,72 € (= -19,57%) unter dem Planansatz. Gegenüber 2013 sind diese Ausgaben allerdings 31.427,47 € (= 8,57%) gestiegen.

?        Die sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65 und Gruppierungsziffer 66) beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 424.101,66 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2014 konnte um  27.325,34 € (= -6,05%) unterschritten werden. Gegenüber dem Jahr 2013 waren dies jedoch Mehrausgaben von 22.689,04 € (= 5,65%).

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2014 insgesamt 95.945,68 €. Sie lagen damit um 504,32 € (= -0,52%) geringfügig unter dem Haushaltsansatz von 96.450,00 €. Das Rechnungsergebnis 2013 überschritten sie um 21.408,70 € (= 28,72%).

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2014 insgesamt 1.945.059,00 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um 240.731,00 € (= -11,01%) unterschritten. Gegenüber dem Jahr 2013 sind die Kosten um 309.225,54 € (= -13,72%) gesunken.

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2014 Personalkostenzuschüsse (staatlicher und kommunaler Anteil) in Höhe von insgesamt 1.403.618,70 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 228.318,70 € (= 19,43%) überschritten. Die Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr 2013 lag bei 86.644,27 € (= 6,58%).

?        Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 164.000,00 € konnten um 101.314,72 € (= -61,78%) unterschritten werden. Gegenüber 2013 waren dies Minderausgaben von 11.814,76 € (= -15,86%).

?        Die Gewerbesteuerumlage lag im Jahr 2014 bei 1.560.547,00 € um 510.547,00 € (= 48,62%) über dem Haushaltsansatz von 1.050.000,00 €. Diese Überschreitung  ist auf die erzielten Gewerbesteuermehreinnahmen zurückzuführen. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 waren dies Mehrausgaben in Höhe von 561.306,00 € (= 56,17%)

?        Die Kreisumlage lag im Jahr 2014 mit 5.831.296,58 € um 3,42 € (= 0,00%) knapp unter dem Haushaltsansatz von 5.831.300,00 €. Gegenüber dem Vorjahr 2013 bedeutet dies Minderausgaben von 325.149,76 € (= -5,28%).

?        Beim UA 7000 (Abwasserbeseitigung) ergab sich im Jahr 2014 eine Überdeckung. Der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelte Überdeckungsbetrag in Höhe von 34.725,44 € wurde der Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen entnommen. Im Bereich des UA 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich dagegen eine Unterdeckung in Höhe von 1.595,62 €. Dieser Betrag wurde der vorhandenen Sonderrücklage entnommen. Ebenfalls eine Überdeckung ergab sich im Bereich des UA 8150 (Wasserversorgung). Der ermittelte Betrag in Höhe von 3.598,12 € wurde der vorhandenen Sonderrücklage zugeführt.



B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 3.014.682,49 € überschritten den Haushaltsansatz von 159.299,00 € um 2.855.383,49 € (= 1792,47%). Gegenüber 2013 bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 2.544.025,05 € (= 540,53%).

?        Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 2.371,62 € (= 99,50%) unter der im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Summe von 474.953,00 €. Gegenüber dem Jahr 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 3.924.803,53 € (= -99,94%).

?        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 34) belaufen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 1.634.537,70 €. Der Haushaltsansatz von 1.497.250,00 € wurde so um  137.287,70 € (= 9,17%) überschritten. Gegenüber 2013 sind diese Einnahmen um 202.646,89 € (= 14,15%) gestiegen.

?        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2014 insgesamt 843.749,17 € erzielt. Der Haushaltsansatz von 580.000,00 € wurde dabei mit 263.749,17 € (= 45,47%) überschritten. Gegenüber 2013 waren dies allerdings Mindereinnahmen von 173.997,44 € (= -17,10%).

?        Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen durch das Land (Gruppierungsziffer 36) in Höhe von 653.278,00 € wurden bei Einnahmen von 655.237,73 € um  1.959,73 € (= +0,30%) geringfügig überschritten. Gegenüber 2013 sind diese Einnahmen um 132.421,03 € (= -16,81%) gesunken.



AUSGABEN

?         Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) beliefen sich im Rechnungsjahr 2014 auf insgesamt 1.162.730,74 € und überschritten damit den Haushaltsansatz von 60.225,00 € um 1.102.505,74 € (= +1830,64%). Diese Steigerung resultiert insbesondere aus der möglich gewordenen Zuführung zur Allgemeinen Rücklage (1.023.401,84  €) sowie den Zuführungen zur Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der UA 7000 (34.725,44 €) sowie 8150 (3.598,12 €).

?         Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 632.161,77 €. Der Haushaltsansatz von 722.500,00 € wurde damit um 90.338,23 € (= 12,50%) unterschritten. Gegenüber 2013 bedeutete dies Minderausgaben in Höhe von 896.268,55 € (= -58,64%).

?         Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2014 insgesamt 477.603,26 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von 487.280,00 € wurde damit um  9.676,74 € (= 1,99%) unterschritten.

?         Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt 5.836.350,00 € veranschlagt. Beansprucht wurden 3.518.019,50 €. Der Ansatz wurde damit um 2.318.330,50 € (= -39,72%) unterschritten. Dies resultiert u.a. aus Minderausgaben in 2014 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Illerberg (461.414,55 €), für die Erweiterung der Verwaltungsräume mit Bau eines Schülerhortes der Grundschule Nord (300.000,00 €), für die Schaffung von Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung an der Uli-Wieland-Mittelschule (500.000,00 €), für die Neugestaltung „Kirchplatzbereich (320.023,35 €), für die Sanierung des Kanalnetzes (255.000,00 € und für die Erneuerung bzw. Generalsanierung betriebstechnischer Einrichtungen im Bereich Abwasser (233.600,00 €).

?         Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2014 insgesamt 146.491,73 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde um 4.491,73 € (= 3,16%) überschritten.

?         An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2014 insgesamt 211.200,09 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von 251.729,00 € wurde um 40.528,91 € (= -16,10%) unterschritten.
       


Die Jahresrechnung 2014 wird am 10.11.2015 und 11.11.2015 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Details der Jahresrechnung 2014 Aufschluss geben wird, vorlegen.

Empfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson und Frau Stadtkämmerin Gluitz geben folgende Eckdaten der Jahresrechnung 2014 bekannt:

  1. Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 28.171.485,89 €
       Ansatz: 25.803.329,00 €
       =  + 2.368.156,89 €
       =  + 9,18%

  1. Vermögenshaushalt        Ergebnis: 6.150.578,71 €
Ansatz: 7.576.737,00 €
       =  - 1.426.158,29 €
       =  - 18,82%

  1. Gesamthaushalt        Ergebnis: 34.322.064,60 €
       Ansatz: 33.380.066,00 €
       =  + 941.998,60 €
       =  + 2,82%

  1. Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 2.973.038,87 €
        Ansatz: 99.074,00 €
       =  + 2.873.964,87 €
       =  + 2900,83%

  1. Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL-Ergebnis (Übertrag von HER aus 2013): 0,00 €
       IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 4.211.957,00 €
- 4.211.957,00 €
- 100,00%

IST-Schuldenstand zum 31.12.2014:        1.808.043,07 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2013) zum 31.12.2014:        1.808.043,07 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2014:        139,37 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2014:        139,37 €        

  1. Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2014:        Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 400.000,00 €
= - 400.000,00 €
= - 100,00%

  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2014:        Ergebnis: 1.023.401,84 €
Ansatz: 0,00 €
= + 1.023.401,84 €

       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014:        1.715.025,83 €

  1. Zuführung zu Bausparvertrag im Jahr 2014:        40.020,28 €

       Stand der Rücklage Bausparvertrag zum 31.12.2014:        40.020,28 €



?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        34.725,44 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014:        718.897,25 €

?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        - 1.595,62 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014:        58.827,12 €

?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 8150 (Wasserversorgung)        3.598,12 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014:        121.669,97 €

?        Grundschule Süd
      Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        10.068,21 €

?        Grundschule Nord
       Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        6.766,78 €

?        Grundschule Illerberg
     Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        2.116,33 €

?        Uli-Wieland-Mittelschule
       Zuführung zur Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2014        6.575,67 €

  1. Auf das Haushaltsjahr 2014 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        119.590,49 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        1.016.932,95 €
-        neu        779.011,98 €
    
       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        3.759.937,88 €
-        neu        4.452.880,28 €

Insbesondere aufgrund der gegenüber dem Ansatz gestiegenen Einnahmen bei der Gewerbesteuer sowie bei der Einkommensteuerbeteiligung konnte das Rechnungsjahr 2014 mit einem guten Ergebnis abgeschlossen werden.

2014 konnten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 6.933.834,97 € verzeichnet werden. Gegenüber dem Ansatz von 4.875.000,00 € bedeutet dies Mehreinnahmen von rd. 2,1 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr 2013 bedeutet dies eine Steigerung von rd. 1,3 Mio. € oder 49,47%.

Auch bei der Einkommensteuerbeteiligung konnte ein Mehrbetrag in Höhe von 250.662,00 € erzielt werden.

Dies führte dazu, dass der Verwaltungshaushalt einen Überschuss von 2.973.038,87 € erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuführen konnte. Der Haushaltsansatz wurde damit um rd. 2,9 Mio. € überschritten.

Die im Haushalt 2014 eigentlich vorgesehene Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit 400.000,00 € musste daher nicht in Anspruch genommen werden. Vielmehr konnte der Allgemeinen Rücklage zum Jahresabschluss 2014 sogar ein Betrag in Höhe von 1.023.401,84 € zugeführt werden.

Die Allgemeine Rücklage weist damit zum Ende des Jahres 2014 einen Bestand in Höhe von rd. 1,7 Mio. € auf.

Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht,  nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2014:

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Gewerbesteuereinnahmen sind gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2013 gestiegen. Das Gewerbesteueraufkommen 2014 lag bei 6.933.834,97 € und damit um 2.058.834,97 € (= 42,23%) über dem Haushaltsansatz 2014 von 4.875.000 € und um 2.294.774,09 € (= 49,47%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2013.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag um 250.662,00 € (= 3,83%) über dem Haushaltsansatz von 6.550.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutete dies Mehreinnahmen von 430.482,00 € (= 6,76%).

?        Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen lag um 9.278,00 € (= 1,29%) unter dem Haushaltsansatz von 720.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutete dies Mehreinnahmen von 18.179,00 €      (= 2,62%).

?        2014 erhielt die Stadt keine Schlüsselzuweisungen.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 17.004.639,42 € um  2.319.139,42 € (= 15,79%) über dem Ansatz von 14.685.500,00 € und um 2.781.311,82 € (= 19,55%) über dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2013.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.568.850,00 € wurde um 78.616,88 € (= 2,20%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies jedoch Mehreinnahmen von 205.614,86 € (= 6,26%).

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von 548.195,00 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 484.979,54 € um 63.215,46 € (= 11,53%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies eine Steigerung um 58.737,08 € (= 13,78%).

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 - 168) konnten im Jahr 2014 Einnahmen in Höhe von 678.962,71 € erzielt werden. Der Ansatz von 662.400,00 € wurde damit um insgesamt 15.562,71 € (= 2,50%) überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 waren dies allerdings Mindereinnahmen von 10.812,24 € (= 1,57%). 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 25.884,91 €. Der Ansatz von 21.020 € konnte so um 4.864,91 € (= 23,14%) überschritten werden. Gegenüber 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 18.591,47 € (= 41,80%).

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt  323.056,76 € lagen um 4.943,24 € (= 1,51%) unter dem Haushaltsansatz von 328.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 10.942,03 € (= 3,28%).

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 1.734.226,00 € konnten um 49.217,88 € (= 2,84%) überschritten werden. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 31.346,66 € (= 1,73%).

       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 5.983.124,10 € unterschritten den Haushaltsansatz von 6.028.452,00 € um 45.327,90 € (= 0,75%). Gegenüber 2013 bedeutete dies allerdings Mehrausgaben in Höhe von 344.228,72 € (= 6,10%).

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2014 auf 1.292.374,27 €. Sie überschritten damit um 38.724,27 € (= 3,09%) den Planansatz von 1.253.650,00 €. Gegenüber 2013 sind sie ebenfalls gestiegen um 155.057,87 € (= 13,63%) gestiegen.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2014 einen Kostenaufwand von 155.665,18 €. Der Haushaltsansatz von 175.600,00 € konnte damit um 19.934,82 € (= 11,35%) unterschritten werden. Gegenüber 2013 bedeutete dies Mehrausgaben von 21.998,08 € (= 16,46%).

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2014 insgesamt  159.821,65 €. Der Haushaltsansatz von 159.105,00 € wurde damit geringfügig um 716,65 €  (= 0,45%) überschritten. 2013 lagen diese Ausgaben bei 140.505,47 €(= + 19.316,18 € bzw.+13,75%).

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 885.791,31€. Die veranschlagten Mittel von 955.540,00 € konnten damit um  69.748,69 € (= 7,30%) unterschritten werden. Gegenüber dem Jahr 2013 ergaben sich Mehrausgaben von 32.628,71 € (= 3,82%).

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von  116.761,32 € um 17.938,68 € (= 13,32%) unter dem Ansatz von 134.700 €. Gegenüber dem Jahr 2013 bedeutete dies Minderausgaben von 30.445,84 € (= -20,68%).

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.751.859,28 €. Sie unterschritten damit um 464.223,72 € (= -20,95%) den Haushaltsansatz von 
2.216.083,00 €. Das Rechnungsergebnis 2013 wurde um 121.702,99 € (= 6,50%) überschritten.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) lagen bei Gesamtausgaben von 398.133,28 € um 96.876,72 € (= -19,57%) unter dem Planansatz. Gegenüber 2013 sind diese Ausgaben allerdings 31.427,47 € (= 8,57%) gestiegen.

?        Die sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65 und Gruppierungsziffer 66) beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 424.101,66 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2014 konnte um  27.325,34 € (= -6,05%) unterschritten werden. Gegenüber dem Jahr 2013 waren dies jedoch Mehrausgaben von 22.689,04 € (= 5,65%).

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2014 insgesamt 95.945,68 €. Sie lagen damit um 504,32 € (= -0,52%) geringfügig unter dem Haushaltsansatz von 96.450,00 €. Das Rechnungsergebnis 2013 überschritten sie um 21.408,70 € (= 28,72%).

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2014 insgesamt 1.945.059,00 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um 240.731,00 € (= -11,01%) unterschritten. Gegenüber dem Jahr 2013 sind die Kosten um 309.225,54 € (= -13,72%) gesunken.

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2014 Personalkostenzuschüsse (staatlicher und kommunaler Anteil) in Höhe von insgesamt 1.403.618,70 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 228.318,70 € (= 19,43%) überschritten. Die Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr 2013 lag bei 86.644,27 € (= 6,58%).

?        Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 164.000,00 € konnten um 101.314,72 € (= -61,78%) unterschritten werden. Gegenüber 2013 waren dies Minderausgaben von 11.814,76 € (= -15,86%).

?        Die Gewerbesteuerumlage lag im Jahr 2014 bei 1.560.547,00 € um 510.547,00 € (= 48,62%) über dem Haushaltsansatz von 1.050.000,00 €. Diese Überschreitung  ist auf die erzielten Gewerbesteuermehreinnahmen zurückzuführen. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2013 waren dies Mehrausgaben in Höhe von 561.306,00 € (= 56,17%)

?        Die Kreisumlage lag im Jahr 2014 mit 5.831.296,58 € um 3,42 € (= 0,00%) knapp unter dem Haushaltsansatz von 5.831.300,00 €. Gegenüber dem Vorjahr 2013 bedeutet dies Minderausgaben von 325.149,76 € (= -5,28%).

?        Beim UA 7000 (Abwasserbeseitigung) ergab sich im Jahr 2014 eine Überdeckung. Der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelte Überdeckungsbetrag in Höhe von 34.725,44 € wurde der Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen entnommen. Im Bereich des UA 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich dagegen eine Unterdeckung in Höhe von 1.595,62 €. Dieser Betrag wurde der vorhandenen Sonderrücklage entnommen. Ebenfalls eine Überdeckung ergab sich im Bereich des UA 8150 (Wasserversorgung). Der ermittelte Betrag in Höhe von 3.598,12 € wurde der vorhandenen Sonderrücklage zugeführt.

B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 3.014.682,49 € überschritten den Haushaltsansatz von 159.299,00 € um 2.855.383,49 € (= 1792,47%). Gegenüber 2013 bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 2.544.025,05 € (= 540,53%).

?        Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 2.371,62 € (= 99,50%) unter der im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Summe von 474.953,00 €. Gegenüber dem Jahr 2013 bedeutet dies Mindereinnahmen von 3.924.803,53 € (= -99,94%).

?        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 34) belaufen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 1.634.537,70 €. Der Haushaltsansatz von 1.497.250,00 € wurde so um  137.287,70 € (= 9,17%) überschritten. Gegenüber 2013 sind diese Einnahmen um 202.646,89 € (= 14,15%) gestiegen.

?        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2014 insgesamt 843.749,17 € erzielt. Der Haushaltsansatz von 580.000,00 € wurde dabei mit 263.749,17 € (= 45,47%) überschritten. Gegenüber 2013 waren dies allerdings Mindereinnahmen von 173.997,44 € (= -17,10%).

?        Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen durch das Land (Gruppierungsziffer 36) in Höhe von 653.278,00 € wurden bei Einnahmen von 655.237,73 € um  1.959,73 € (= +0,30%) geringfügig überschritten. Gegenüber 2013 sind diese Einnahmen um 132.421,03 € (= -16,81%) gesunken.

AUSGABEN

?         Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) beliefen sich im Rechnungsjahr 2014 auf insgesamt 1.162.730,74 € und überschritten damit den Haushaltsansatz von 60.225,00 € um 1.102.505,74 € (= +1830,64%). Diese Steigerung resultiert insbesondere aus der möglich gewordenen Zuführung zur Allgemeinen Rücklage (1.023.401,84  €) sowie den Zuführungen zur Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der UA 7000 (34.725,44 €) sowie 8150 (3.598,12 €).

?         Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 632.161,77 €. Der Haushaltsansatz von 722.500,00 € wurde damit um 90.338,23 € (= 12,50%) unterschritten. Gegenüber 2013 bedeutete dies Minderausgaben in Höhe von 896.268,55 € (= -58,64%).

?         Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2014 insgesamt 477.603,26 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von 487.280,00 € wurde damit um  9.676,74 € (= 1,99%) unterschritten.

?         Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt 5.836.350,00 € veranschlagt. Beansprucht wurden 3.518.019,50 €. Der Ansatz wurde damit um 2.318.330,50 € (= -39,72%) unterschritten. Dies resultiert u.a. aus Minderausgaben in 2014 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Illerberg (461.414,55 €), für die Erweiterung der Verwaltungsräume mit Bau eines Schülerhortes der Grundschule Nord (300.000,00 €), für die Schaffung von Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung an der Uli-Wieland-Mittelschule (500.000,00 €), für die Neugestaltung „Kirchplatzbereich (320.023,35 €), für die Sanierung des Kanalnetzes (255.000,00 € und für die Erneuerung bzw. Generalsanierung betriebstechnischer Einrichtungen im Bereich Abwasser (233.600,00 €).

?         Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2014 insgesamt 146.491,73 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde um 4.491,73 € (= 3,16%) überschritten.

?         An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2014 insgesamt 211.200,09 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von 251.729,00 € wurde um 40.528,91 € (= -16,10%) unterschritten.

Die Jahresrechnung 2014 wird am 10.11.2015 und 11.11.2015 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Details der Jahresrechnung 2014 Aufschluss geben wird, vorlegen.

Die Jahresrechnung wird im Ergebnis einer kurzen Aussprache zur Kenntnis genommen.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 7
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7.1. Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Bader möchte wissen, ob es bezüglich des geplanten Wohnprojektes für Menschen mit Behinderung neue Erkenntnisse gibt.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass zwischenzeitlich ein weiteres Gespräch mit dem Arbeitskreis Behindertenhilfe stattgefunden habe und nunmehr stationäres Wohnen präferiert werde. Es sei deshalb eine völlige Überplanung der bisherigen Überlegungen
notwendig.

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7.2. Ausbau der Straße Kirchplatz Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Anfrage und Antwort:
Die Frage von Herrn Hinterkopf, ob beim Ausbau der Straße „Kirchplatz“ auch Wasser- und Stromleitungen verlegt werden, wird von Herrn Söhner bejaht.

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7.3. Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus" Beschaffung von neuen Stühlen Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2015 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Hinterkopf erkundigt sich, ob es sich bei den im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüler-Haus“ derzeit zu sehenden Stühlen um Musterstühle handelt, die für eine evtl. Ersatzbeschaffung vorgesehen sind.

Antwort:
Frau Netter bejaht dies und führt aus, dass der favorisierte Musterstuhl allerdings erst Mitte Oktober eintreffen wird. Danach wird eine Entscheidung im Haupt- und Umweltausschuss herbeigeführt.

Datenstand vom 30.10.2015 08:29 Uhr