Datum: 08.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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1 |
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1.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage;
Bauort: "Richard-Wagner-Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 1078/33)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „NU 14 neu – zwischen Riedstraße und Memminger Straße“ wird zugestimmt.““
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „NU 14 neu – zwischen Riedstraße und Memminger Straße“ wird zugestimmt.
“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Physiotherapiepraxis;
Bauort: "Obere Weiherstraße 4" in Illerberg (Flur-Nr. 1203/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Gegen eine Zufahrt zu dem vorgesehenen Bauvorhaben über die Obere Weiherstraße mit einem mit Obstbäumen bepflanzten städtischen Grünstreifen werden ebenfalls dem Grunde nach keine Einwendungen erhoben, wobei die bestehenden Bäume allesamt erhalten werden müssen, die Zufahrt grundsätzlich 3 m breit sein darf und die Zuwegung nicht versiegelt werden darf.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Gegen eine Zufahrt zu dem vorgesehenen Bauvorhaben über die Obere Weiherstraße mit einem mit Obstbäumen bepflanzten städtischen Grünstreifen werden ebenfalls dem Grunde nach keine Einwendungen
erhoben, wobei die bestehenden Bäume allesamt erhalten werden müssen, die Zufahrt grundsätzlich 3 m breit sein darf und die Zuwegung nicht versiegelt werden darf.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1.3. Errichten eines Carports;
Bauort: "Kanzelwandweg 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/57)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1.4. Neubau eines Wohnhauses mit 15 Wohnungen und Neubau von 15 Garagen;
Bauort: "Falkenstraße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 437 und 436/3 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben, sofern zwischen den geplanten Garagen und dem bestehenden Geh- und Radweg ein 1m breiter Streifen begrünt und dauerhaft grün erhalten wird.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1.5. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Carports;
Bauort: "Gartenstraße 20" in Illerberg (Flur-Nr. 1489)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Diskussionsverlauf
Herr Söhner verweist bei der Vorstellung des Baugesuches auch anhand einer Fotografie insbesondere auf die bestehende Gebäudeflucht, welche bei einer Zulassung des Carports an der geplanten Stelle empfindlich gestört würde.
Bürgermeister Karl Janson erläutert, dass es Zielsetzung der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses wie des gesamten Stadtrates ist, dem Bauherrn möglichst große Freiheit in der konkreten Gestaltung des Bauvorhabens zu lassen, soweit sich das Bauvorhaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewege.
Hier stelle sich tatsächlich die Frage, ob sich das konkrete Bauvorhaben i.S.d. § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfüge.
Bürgermeister Janson führt insoweit aus, dass im maßgeblichen Umfeld des Baugrundstücks die Anwesen allesamt mindestens fünf Meter hinter der Gehsteighinterkante stehen, weswegen bei der Zulassung des Carports am beantragten Standort und damit direkt an der Gehsteigkante zu befürchten wäre, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen würde, der zu städtebaulichen Spannungen führen würde, insbesondere auch deswegen, weil es bisher absoluter Konsens des Bau- und Verkehrsausschusses war und ist, strikt auf die Gebäudeflucht auch im unbeplanten Innenbereich zu achten.
Die Verwaltung halte das Vorhaben wegen der Nichtbeachtung des Einfügungsgebotes als singulärer Baukörper deshalb für unzulässig.
Im Anschluss an eine kurze Aussprache ergeht der Beschluss.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die angefragte Errichtung eines Carports kann nicht in Aussicht gestellt werden, weil sich das Vorhaben hinsichtlich des vorgesehenen Standorts und damit bezüglich „der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und städtebauliche Spannungen auslösen würde und damit i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB unzulässig ist.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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1.6. Bauvoranfrage für die geplante Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen;
Bauort: "Silcherstraße 9 und 9a" in Vöhringen (Flur-Nr. 146/13)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
|
ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1.7. Abbruch des bestehenden Wohngebäudes;
Bauort: "Witzighauser Straße 22" in Illerberg (Flur-Nr. 59)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Gegen den Abbruch des Bauernhauses werden insbesondere aufgrund des sehr schlechten Gebäudezustandes und des damit zusammenhängenden unverhältnismäßigen Aufwandes für eine Sanierung keine Einwendungen erhoben, wenngleich das abzureißende Gebäude grundsätzlich dem Gebäudetypus entspricht, welcher die Witzighauser Straße prägt.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Neue Rathaus-Mitte;
abschließende Festlegung des konkreten Straßenverlaufs;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.10.2015
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ö
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Beschließend
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3 |
Empfehlung
"Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Entwurf, Alternative 2.3, vom 17.09.2015, des Büros Sieber, Lindau, welcher bezüglich der insbesondere verkehrstechnischen Komponenten durch das Ingenieurbüro Wassermüller erarbeitet und abgestimmt wurde, dem Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen."
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt kurz in die Thematik ein und begrüßt sodann die Herren Scherraus und Erb vom Ingenieurbüro Wassermüller.
Anschließend stellt Herr Scherraus zunächst noch einmal die Vielzahl an bisherigen Überlegungen und Trassenplänen vor, die der aktuellen Straßenplanung vorausgegangen sind, bevor Herr Erb dann auf die neue und mehrheitlich vom Stadtrat getragene Straßenplanung mit zwei Minikreisverkehren sowie auf eine grundsätzlich auch mögliche Variante als Abbiegelösung im Bereich der verlängerten Vöhlinstraße/Marienstraße sehr detailliert eingeht.
Ergänzend zu der u. a. der Niederschrift beigefügten Gegenüberstellung der Variante „Minikreisverkehre“ zur „Abbiegelösung“ ist noch zu ergänzen, dass auch die deutlich bessere Leistungsfähigkeit der Kreisverkehrsplanung für diesen Lösungsansatz spricht. So verbleibt die Variante „Minikreisverkehre“ auch bei einer 50 prozentigen Verkehrssteigerung noch bei der Bewertung mit der Note A für „sehr gut“, während die Variante „Abbiegelösung“ bereits mit dem gegenwärtigen Verkehr lediglich die Note B mit Tendenz zu C erreicht und bei einer 50 prozentigen Verkehrssteigerung nur mehr die Note E „mangelhaft“ bekommen würde.
Im Ergebnis einer eingehenden Aussprache wird deutlich, dass sich die weit überwiegende Zahl der Gremiumsmitglieder für die Variante „Minikreisverkehr“ ausspricht.
Abschließend führt Bürgermeister Janson aus, dass das in Auftrag gegebene Gutachten, welches sich mit der Standfestigkeit des Kirchturms beschäftigt, wohl bis zur
kommenden Sitzung des Stadtrates auch vorliegen dürfte.
Von einem Gremiumsmitglied wird diesbezüglich angeregt, zu der maßgeblichen Stadtratssitzung ferner einen Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege einzuladen, der sich aus Sicht des Denkmalschutzes zu der vom Stadtrat favorisierten Straßenführung eng am Turm der Marienkirche vorbei äußert.
Bürgermeister Karl Janson sichert dies zu. Er hält dies gleichfalls für zweckdienlich.
Beschluss
"Der „Übersichtsplan Minikreisverkehr mit Anschluss an Marienstraße 24.09.2015“ vom Ingenieurbüro Wassermüller, Ulm, wird gebilligt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Entwurf, Alternative 2.3, vom 17.09.2015, des Büros Sieber, Lindau, welcher auf dem oben genannten Übersichtsplan basiert, dem Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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3. Straßenbauprogramm 2016 - 2019;
Vorstellung und Billigung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.10.2015
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenbauprogramm
für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushalts-beratungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können, was erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen führen kann.
Zudem könnte mit den Straßenbauarbeiten bereits im Frühjahr 2016 begonnen werden.
Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 soll ferner das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2017-2019 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.
Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings
nur sehr grobe Schätzungen, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.
Auch die zu erwartenden Anliegerkosten können erst ermittelt werden, wenn die konkreten Ergebnisse der Ausschreibungen vorliegen.
Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2016 nachstehende Straßenzüge neu
zu bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:
1.) Neugestaltung des Dorfplatzes Thal
Ausbaulänge: ca. 150 m
geschätzte Kosten: ca. 1.750.000 €
2.) Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
Ausbaulänge: ca. 480 m
geschätzte Kosten : ca. 450.000 €
3.) Falkenstraße ab Reiherstraße bis Einmündung Bei der Brücklesmühle
Ausbaulänge: ca. 170 m
geschätzte Kosten: ca. 215.000 €
4.) Belagsarbeiten Riedhofstraße
Ausbaulänge: ca.400 m
geschätzte Kosten: ca. 65.000 €
Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, im Jahr 2017 - 2019 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:
Im Jahr 2017
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
Bahnhofsvorplatz sowie Poliere (2017-2018)
- Ausbau der Winterstraße
- Ausbau der Möslegasse
- Neu- bzw. Umgestaltung des Stadtcenters
Im Jahr 2018
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau de Straße Neue Welt
- Erneuerung der Brücke im Schiffahrtsweg
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
Für die Jahre 2019 f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zum Wielandgleis
oder der Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen
für das Jahr 2016 zu billigen.
Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.
Empfehlung
Im Jahr 2016 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
1.) Neugestaltung des Dorfplatzes Thal
2.) Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
3.) Falkenstraße ab Reiherstraße bis Einmündung Bei der Brücklesmühle
4.) Belagsarbeiten Riedhofstraße
Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2016 hinterlegt.
Beschluss
„Im Jahr 2016 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
1.) Neugestaltung des Dorfplatzes Thal
2.) Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
3.) Falkenstraße ab Reiherstraße bis Einmündung Bei der Brücklesmühle
4.) Belagsarbeiten Riedhofstraße
Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2016 hinterlegt.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
zum Seitenanfang
5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.10.2015
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
Datenstand vom 30.10.2015 08:31 Uhr