Datum: 29.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 23.09.2015 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.10.2015 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.10.2015 - öffentlicher Teil
2 Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans Billigung
3 Neue Rathaus-Mitte; abschließende Festlegung des konkreten Straßenverlaufs
4 Straßenbauprogramm 2016 - 2019; Vorstellung und Billigung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 23.09.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.09.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.10.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 05.10.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.10.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 08.10.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.10.2015 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 2

Empfehlung

Der 5. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes 2015 bis 2019 (Stand: 07.09.2015) der Stadt Vöhringen wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird die Endfassung des Feuerwehrbedarfsplanes vom Ingenieurbüro GbR (IBG), Heilsbronn, erstellt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Gemeinden, Märkte und Städte im Freistaat für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten haben.


Um dabei das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Kommunen grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.


So heißt es in Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wörtlich:

„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe
bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird
(technischer Hilfsdienst).
(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten
und zu unterhalten.“

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.

Hierfür sei es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, sei es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument sei die Feuerwehrbedarfsplanung.


Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen.


Dies habe die Stadt Vöhringen, die Stadtverwaltung denn auch in die Wege geleitet, und der IBG, dem Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung, den Auftrag erteilt, bei der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes behilflich zu sein und den politisch Verantwortlichen, aber auch für die Führungskräfte der Feuerwehren eine fachlich tragfähige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.


Bei der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans werde, so Herrn Bürgermeister Janson weiter, die notwendige Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages definiert. Dies erfolge unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr selbst. Dabei werde sowohl die fahrzeugtechnische als auch die personelle Mindestausstattung der gemeindlichen Feuerwehren festgelegt.

In dem abschließenden Erörterungstermin vom 7. September 2015 mit den Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten unserer Wehren, mit dem Kreisbrandrat Dr. Schmidt, mit unserem Ordnungsamtsleiter Herrn Hennig, den stellvertretenden Bürgermeistern und Fraktionssitzungen sowie der IBG, vertreten durch Herrn Keller und Herrn Knobloch, sei der 5. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes einvernehmlich erarbeitet worden. Dieser Entwurf sei auch heute Entscheidungsgrundlage für die Billigung durch das Stadtratsgremium.

Bei der sich daran anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass den örtlichen Wehren aufgrund der durchgeführten Bestandserhebung eine gute Ausstattung bescheinigt werden kann und der Feuerwehrbedarfsplan eine wichtige Grundlage und Orientierung für künftige Entscheidungen bildet. Lediglich bei der personellen Ausstattung bestehe teilweise noch ein Handlungsbedarf.

Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson ist der Bedarfsplan als Richtschnur zu sehen, der bei eintretenden Änderungen auch entsprechend angepasst werden kann. Dabei sei zwischen der notwendigen Mindestausstattung und wünschenswerten Anschaffungen, die im Ermessen der Stadt Vöhringen liegen, zu unterscheiden.

Im Weiteren wird, wie auch schon in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses, noch einmal die Thematik „Feuerlöschfahrzeug LF 10 oder LF 20“ für die Feuerwehr Illerberg/Thal angesprochen. Während sich die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion der Aussage des Kreisbrandrates, Herrn Dr. Schmidt, anschließen, der ein LF 10 für Illerberg für ausreichend hält, regen die Vertreter der CSU-Stadtratsfraktion an, zumindest die Option offen zu lassen, eine abschließende Entscheidung hierüber erst im Rahmen der Ausschreibung für dieses Fahrzeug zu treffen.

Herr Bürgermeister Janson erklärt hierzu, dass der Feuerwehrbedarfsplan diese Option immer offen lasse. Es könne auch der Fall sein, dass sich bis dahin die gegenwärtigen Förderrichtlinien wieder geändert haben.

Auf die Ausführungen eines Stadtratsmitglieds, dass derzeit das LF 20 genauso günstig wie das LF 10 angeboten wird, führt der Vertreter des Ingenieurbüros für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehr GbR, Herr Knobloch, aus, dass die Fahrzeughersteller mitunter günstige Angebote unterbreiten, damit sie ein Feuerwehrfahrzeug serienmäßig und damit kostengünstiger anfertigen können. Sobald allerdings Abweichungen notwendig werden, verteuert sich die Herstellung deutlich.

Bezüglich der Gewinnung von Nachwuchskräften wird von einem Stadtratsmitglied vorgeschlagen, in nächster Zeit mit den Kommandanten und den Fraktionen ein Konzept zu
erarbeiten.

Herr Bürgermeister Janson informiert abschließend, dass der Feuerwehrbedarfsplan nach der heutigen Beschlussfassung dem Landkreis Neu-Ulm zur Kenntnis und zur Prüfung vorgelegt wird. Dieser gilt dann 5 Jahre, sodass im Jahr 2019 eine Überarbeitung für den Zeitraum von 2020 bis 2025 anstehen wird.

Abschließend ergeht unter Berücksichtigung der Anregung der CSU-Stadtratsfraktion, die abschließende Entscheidung über die Beschaffung eines LF 10 oder LF 20 für die Feuerwehr Illerberg, sofern eine Bezuschussung überhaupt möglich ist, erst im Rahmen der
Ausschreibung für dieses Fahrzeug zu treffen, folgender

Beschluss

Der 5. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes 2015 bis 2019 (Stand: 07.09.2015) der Stadt Vöhringen wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird die Endfassung des Feuerwehrbedarfsplanes vom Ingenieurbüro GbR (IBG), Heilsbronn, erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Neue Rathaus-Mitte; abschließende Festlegung des konkreten Straßenverlaufs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2015 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass die Stadtentwicklung ein zentrales Anliegen und eine angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen sich ständig neu stellende Aufgabe und Herausforderung sei, der sich die Stadt Vöhringen seit dem Jahr 1999 mit großem Elan und auch Erfolg stellt. Dies sei auch ein zentrales Anliegen der Städtebauförderung, was die Bedeutung dieser Aufgabe nochmals unterstreicht.

Im Bereich des Areals „Neue-Rathaus-Mitte“ haben wir, so Herr Bürgermeister Janson weiter, ein großes Entwicklungspotential, für die Zukunft die Weichen für mehr Attraktivität und Lebensqualität im Kernbereich der Stadt Vöhringen zu stellen.

Vielerorts würden sich die Städte, das städtische Leben, das städtische Wohnen und Arbeiten ja bereits wieder einer neuen Beliebtheit erfreuen, auch als vitale und leistungs-fähige Zentren zu erhalten und zu verbessern, damit sie ihren Funktionen als Marktplätze, als besondere Anziehungspunkte und hier speziell auch als Vermittler der städtischen Kultur und städtischer Identität gerecht werden können.

Ziel sei es hier natürlich, die Stärken der jeweiligen Stadt, unserer Stadt Vöhringen weiter zu stärken. Andererseits seien auch vorhandene Disparitäten auszugleichen, um tatsächlich wirtschaftliche, lokal-ökonomische, bauliche und sozial-kulturelle wie städtebauliche Verbesserungen zu erreichen.

Bei der Stadtentwicklung, hier speziell bei der Innenstadtentwicklung, gehe es nicht allein um die baulich-räumliche und verkehrliche Dimension, auch wenn diese zunächst im Blickfeld stehe. Es gehe auch, um ökonomische, soziale, bildungspolitische, kulturelle oder ökologische Dimensionen.

Das Projekt „Neue-Rathaus-Mitte“ lasse sich nicht auf einen Knopfdruck hin realisieren. Neben einer sicherlich großen, ja sehr großen finanziellen Herausforderung seien die unterschiedlichen Interessenlagen und Handlungsfelder wie Wohnen, Handel und Gewerbe sowie Industrie, aber auch Verkehr, Umwelt und Kultur wie Freizeit zu berücksichtigen auszugleichen.

Das Projekt habe aber auch seinen besonderen Reiz. Das Projektgebiet liege quasi im Zentrum der Stadt und ist Teil des Kerns der Stadt, auch wenn es fast am Rande, fast schon zu den Wieland-Werken oder wenn man so will, zum Nachbarland Baden-Württemberg, liegt.

Ziel der Neugestaltung sei die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Die dafür notwendige Verkehrsplanung sei seit längerem in Gange, ohne die Historie der unterschiedlichen Trassenmöglichkeiten nochmals darstellen zu wollen.
Wir wollen aber auch eine höhere städtebauliche Qualität in diesem Umfeld erreichen.

Heute soll ein erster konkreter Schritt in Richtung der Neugestaltung des Areals „Neue-Rathaus-Mitte“ getan werden. Dieser Schritt betrifft zunächst die Trassenführung der NU 14 neu, die dann die Grundlage und den Rahmen für die weitere Umsetzung bildet.

Herr Bürgermeister Janson begrüßt sodann den Geologen, Herrn Bernd Mittnacht, vom Ingenieurbüro MBI Mittnacht, der die Standsicherheit der Marienkirche im Falle der Verlegung der Kreisstraße NU 14 auf der Grundlage des Bodengutachtens der Geo-Consult untersucht hat. Herr Mittnacht führt aus, dass das Fundament der Marienkirche nicht besonders tief und der aufgefüllte Boden nicht sehr gut sei. Es sei deshalb erforderlich, den gesamten Boden im Zuge der Straßenbaumaßnahme auszuheben und gegen besseres Material zu ersetzen. Er schlage diesbezüglich vor, die Mauer nach DIN 4123 abschnittsweise zu unterfangen und den Boden auszutauschen (siehe hierzu beigefügten Plan). Örtliche Baufirmen seien in der Lage, dies fachgerecht auszuführen.

Ein Stadtratsmitglied regt an, beim Austausch des Bodens bei der Marienkirche eine weitere Stützmauer einzubauen. Diese Überlegung wird im Zuge der Detailplanung überprüft.

Im Anschluss daran bringen die Vertreter der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion zum Ausdruck, dass durch die Ausführungen des Gutachters grundsätzlich die Machbarkeit der Verlegung der Kreisstraße Nu 14 über die Marienstraße bescheinigt worden sei und die Verkehrsplanung des Büros Wassermüller nunmehr die Grundlage für die weitere Vorgehensweise (Gespräche mit den Eigentümern, Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens) bilde. Nach Vorstellungen der SPD-Stadtratsfraktion solle bei den Grundstücksgesprächen versucht werden, nach Möglichkeit auch mehr Flächen zu erwerben, damit die Straße etwas großzügiger und noch etwas weiter von der Marienkirche abgerückt werden kann.

Die Vertreter der FWG-Stadtratsfraktion geben folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die FWG-Fraktion lehnt diese Variante ab. Begründung:

1.        Die Problematik an der Kreuzung Vöhlinstraße / Illerstraße / Wielandstraße wird zwar beseitigt, aber dann durch zwei neue Problempunkte am Kirchplatz und am Knoten Illerstraße / Marienstraße ersetzt. Diese Planung ist also in unseren Augen nicht zielführend. Ferner überstreichen die Schleppkurven von Lastzügen und Linienbussen die Gegenfahrbahn beim Einfahren einer Ortsstraße in eine höherwertige Landkreisstraße. Dabei werden die Empfehlungen der TU Braunschweig missachtet, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr für innerörtliche Knotenpunkte diese auf Befahrbarkeit überprüft haben und an die Kommunen die Empfehlungen weiterleiteten.

Zitat: „In Knotenpunkten mit zwei sich schneidenden Hauptverkehrsstraßen soll die Mitbenützung von Gegenfahrstreifen durch Lastzüge und Linienbusse in der Regel vermieden werden. Eine Mitbenutzung von Gegenfahrstreifen durch auftretende Sonderfahrzeuge oder auch Sondertransporte ist in der Regel unbedenklich.“

Die Regel ist, dass Schulbusse die ganze Woche über den Tag hinweg fahren und den Knoten befahren müssen. Auch das Wörtchen „soll“ hat eine gewisse bindende Aussage. Damit ist die Marienstraßen-Variante für die FWG-Fraktion äußerst bedenklich und widerspricht der TU Braunschweig bzw. des Bundesverkehrsministeriums.

2.        Die neue NU 14 ehemals dann Marienstraße führt viel zu nah am Turm der Marienkirche vorbei. Es wird dabei einer Tatsache viel zu wenig Beachtung geschenkt, nämlich dem Phänomen der Resonanz und damit den Resonanzkatastrophen, wie des bei Schwingungen auftreten kann und die Vergangenheit vielerorts belegt.

Wenn das Büro Wassermüller von 9.000 Fahrzeugen ausgeht, die diese Straße am Marienturm befahren, so entspricht  - bei einem Schadensäquivalent LKW : PKW = 1: 30.000 bis 1 : 100.000 – bei Befahren von nur 100 LKW dies einer Zahl von 3 Millionen PKW-Einheiten. Die FWG-Fraktion hat somit größte Bedenken, dass der Turm stabil bleiben kann, sondern Schaden nimmt, zumal die Gründung, wie andernorts, nur auf losen Steinen und Dreck erfolgte.

3.        Die geplante Straßenvariante Marienstraße beinhaltet, dass Flächen überplant werden, die nicht der Stadt Vöhringen gehören. Es ist äußerst fraglich, dass Wieland auf die Parkplätze verzichten kann. Nach unserer Geschäftsordnung hat einem Antrag, der Ausgaben zur Folge hat, ein Finanzierungsplan beizuliegen. Die CSU- und SPD-Fraktion, als Antragsteller, mögen deshalb die Finanzierung für ein Parkhaus darlegen. Für die FWG-Fraktion kommt die Finanzierung eines Parkhauses mit öffentlichen Geldern für ein Privatunternehmen nicht in Frage.

Zusammenfassend stellen sich für die FWG-Fraktion in der Marienstraße, Variante 3,, schwere Fehler dar, so dass wir diese Variante ablehnen und weiterhin die zuerst dargestellte Variante am Jugendhaus vorbei favorisieren.“

Abschließend ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der Übersichtsplan „Minikreisverkehr mit Anschluss an die Marienstraße 24.09.2015“ vom Ingenieurbüro Wassermüller, Ulm, wird gebilligt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Entwurf, Alternative 2.3 vom 17.09.2015, des Büros Sieber, Lindau, welcher auf dem oben genannten Übersichtsplan basiert, dem Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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4. Straßenbauprogramm 2016 - 2019; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2015 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenbauprogramm
für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushalts-beratungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können, was erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen führen kann.
Zudem könnte mit den Straßenbauarbeiten bereits im Frühjahr 2016 begonnen werden.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 soll ferner das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2017-2019 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings
nur sehr grobe Schätzungen, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.

Auch die zu erwartenden Anliegerkosten können erst ermittelt werden, wenn die konkreten Ergebnisse der Ausschreibungen vorliegen.

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2016 nachstehende Straßenzüge neu
zu bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:                                                        
1.)        Neugestaltung des Dorfplatzes Thal
Ausbaulänge:                        ca. 150 m
geschätzte Kosten:                  ca. 1.750.000 €

2.)        Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
Ausbaulänge:                           ca. 480 m
geschätzte Kosten :                  ca. 450.000 €

3.)        Falkenstraße ab Reiherstraße bis Einmündung Bei der Brücklesmühle
Ausbaulänge:                        ca. 170 m
geschätzte Kosten:                   ca. 215.000 €        
                       
4.)        Belagsarbeiten Riedhofstraße 
       Ausbaulänge:                ca.400 m
geschätzte Kosten:        ca. 65.000 €
                       


Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, im Jahr 2017 - 2019 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

Im Jahr 2017

- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
  Bahnhofsvorplatz  sowie Poliere (2017-2018)

- Ausbau der Winterstraße
- Ausbau der Möslegasse
- Neu- bzw. Umgestaltung des Stadtcenters


Im Jahr 2018

- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau de Straße Neue Welt
- Erneuerung der Brücke im Schiffahrtsweg
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Weidachgasse

Für die Jahre 2019  f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zum Wielandgleis
  oder der Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen
für das Jahr 2016 zu billigen.

Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.

Empfehlung

Im Jahr 2016 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Neugestaltung des Dorfplatzes Thal
2.)        Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
3.)        Falkenstraße ab Reiherstraße bis Einmündung Bei der Brücklesmühle
4.)        Belagsarbeiten Riedhofstraße 

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2016 hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson und Herrn Söhner führt ein Stadtratsmitglied aus, dass die Entscheidung über die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen künftig evtl. auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden muss, dass die Stadt höhere Kosten zu tragen hat, wenn die Straßenausbaubeiträge entfallen sollen, wie es im Bayer. Landtag derzeit diskutiert wird.

Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass der gänzliche Wegfall der Straßenausbaubeiträge von allen Fraktionen im Bayerischen Landtag nicht vorgesehen sei. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sei grundsätzlich unverzichtbar. Es seien aber Optionen bezüglich der Zahlungsweise vorgesehen. Die Änderungen treten aber frühestens im Frühjahr 2016 in Kraft.

Im übrigen habe es die Stadt selbst in der Hand, in welcher Form Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Im Jahr 2016 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Neugestaltung des Dorfplatzes Thal
2.)        Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
3.)        Falkenstraße ab Reiherstraße bis Einmündung Bei der Brücklesmühle
4.)        Belagsarbeiten Riedhofstraße 

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2016 hinterlegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

Datenstand vom 27.11.2015 07:51 Uhr