Datum: 30.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ)
Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt;
Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.11.2015
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ö
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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10.12.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Stadt Weißenhorn und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt haben beantragt, der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth zum 01.01.2016 beizutreten.
Die Überwachungstätigkeit ist wöchentlich in folgendem Umfang vorgesehen:
Weißenhorn: 12 Std. ruhender Verkehr
8 Std. fließender Verkehr
Altenstadt: 1 Std ruhender Verkehr, in den Sommermonaten 4 Std.
(von Mai bis September jeweils 3 Std. am Wochenende 14-tägig
zur Überwachung der Badeseen)
4 Std. fließender Verkehr
Der Überwachungsumfang in den anderen Kommunen bleibt wie folgt:
Illertissen: 12 Std. ruhender Verkehr
8 Std. fließender Verkehr
Senden: 15 Std. ruhender Verkehr, in den Sommermonaten 18 Std.
(von Mai bis September jeweils 3 Std. am Wochenende 14-tägig
zur Überwachung der Badeseen)
15 Std. fließender Verkehr
Vöhringen: 12 Std. ruhender Verkehr
8 Std. fließender Verkehr
Unterroth 2 Std. fließender Verkehr (4 Std. x 2 Monat)
Durch die Erhöhung des Überwachungsumfangs wird die Einstellung von weiteren Kräften erforderlich. Nach Berechnungen der KVÜ-Geschäftsstelle kommen hierfür zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 28.500 € / jährlich (Variante 1: Eine Teilzeitkraft 19,5 Std. sowie eine Aushilfskraft auf 450 €-Basis) bzw. 43.500 € / jährlich (Variante 2: Zwei Teilzeitkräfte mit je 19.5 Std.) hinzu. Die KVÜ würde zunächst mit der ersten Variante beginnen und bei Bedarf auf die zweite Variante umstellen. Die Kosten für die Stadt Vöhringen dürften trotz des personellen Mehrbedarfs unverändert bleiben, da sich diese ja entsprechend des Überwachungsumfangs auf die Mitgliedskommunen verteilen.
In nächster Zeit wird sehr wahrscheinlich auch die Ersatzbeschaffung einer neuen Messtechnik für den fließenden Verkehr notwendig werden, da die bisherige Messtechnik sehr störanfällig und reparaturbedürftig ist. Der Kostenpunkt hierfür liegt bei ca. 80.000 €.
Mit der neuen Messtechnik kann dann in beiden Fahrtrichtungen und auch im Kurvenbereich gemessen werden. Die Beschaffung der Messtechnik sowie evtl. eines neuen Fahrzeuges (Kosten ca. 20.000 €) ist evtl. schon im nächsten Haushaltsjahr 2016 angedacht. Die Stadt Vöhringen nimmt hierfür im Haushalt rein vorsorglich einen Betrag in Höhe von 25.000 € auf. Diese Kosten dürften sich durch die neue Messtechnik in absehbarer Zeit wieder amortisieren.
Die Stadt Vöhringen empfiehlt, dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der VG Altenstadt für den Markt Altenstadt zum 01.01.2016 zuzustimmen und die Vereinbarungen (siehe Anlage) zu billigen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth ab 01.01.2016 zu.
Die Zweckvereinbarung zum Beitritt dieser Kommunen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16. bzw. 19.12.2002 werden gebilligt. Die Vereinbarungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Jahr 1996 mit den drei Städten Illertissen, Senden und Vöhringen gegründet worden ist. Im Jahr 2008 sei dann die Gemeinde Unterroth im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung hinzugekommen. Nunmehr beabsichtigen die Stadt Weißenhorn und der Markt Altenstadt der KVÜ beizutreten. Dies werde aus Sicht der Stadtverwaltung Vöhringen begrüßt, zumal es die interkommunale Zusammenarbeit weiter stärkt.
Die KVÜ ist, so Herr Bürgermeister Janson weiter, keine Einrichtung mit der Verkehrsteilnehmer abkassiert werden sollen, wie auch die jährlichen teilweise nicht unerheblichen Defizite belegen. Die KVÜ trägt vielmehr zur Verkehrssicherheit bei. Messstellen seien vor allem im Bereich von Unfallschwerpunkten sowie vor Schulen, Kindergärten und dem Altenheim eingerichtet. Die Parksituation sei, auch nach überwiegender Auffassung der Gewerbetreibenden, im Innenstadtbereich von Vöhringen durch die regelmäßige Parkraumüberwachung zufriedenstellend.
In der anschließenden Aussprache sehen einige Gremiumsmitglieder die hohen Kosten als sehr kritisch an. Weiterhin wird bedauert, dass durch die Verteilung von Strafzetteln teilweise Kunden ausbleiben.
Bezüglich der Kosten wird von Seiten der Stadtverwaltung ausgeführt, dass sich diese durch die Einführung der neuen Messtechnik in absehbarer Zeit wieder amortisieren dürften, zumal diese dann auf mehr Mitgliedskommunen aufgeteilt werden.
Sodann ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altensta
dt zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth ab 01.01.2016 zu.
Die Zweckvereinbarung zum Beitritt dieser Kommunen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16. bzw. 19.12.2002 werden gebilligt. Die Vereinbarungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Änderung - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.11.2015
|
ö
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2 |
Sachverhalt
1. Information zu den aktuellen Wassergebührensätzen der Stadt Vöhringen:
Die Grundgebühr – gestaffelt nach Zählernenngrößen – stellt sich derzeit wie folgt dar:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
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bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
|
€/ Jahr
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Bis 2,5 cbm/h
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Bis 4 cbm/h
|
18,00
|
Bis 6,0 cbm/h
|
Bis 10 cbm/h
|
24,00
|
Bis 10,0 cbm/h
|
Bis 16 cbm/h
|
48,00
|
Bis 15,0 cbm/h
|
Bis 25 cbm/h
|
480,00
|
Bis 40,0 cbm/h
|
Bis 63 cbm/h
|
480,00
|
Über 40,0 cbm/h
|
Über 63 cbm/h
|
480,00
|
Die Verbrauchsgebühr beträgt derzeit 1,32 €/cbm.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurden letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2011 die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren geändert. Die Wasserverbrauchsgebühr wurde von damals 1,17 €/cbm auf derzeit 1,32 €/cbm erhöht, ebenfalls wurde die Grundgebühr für den Zähler (QN) bis 2,5 cbm/h (von 9,00 €/Jahr) auf 18,00 €/Jahr, für den Zähler (QN) bis 6,0 cbm/h (von 12,00 €/Jahr) auf 24,00 €/Jahr und für den Zähler (QN) bis 10,0 cbm/h (von 24,00 €/Jahr) auf 36,00 €/Jahr erhöht.
2. Neukalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2016
Mit der zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2012 bis 2015) notwendig gewordenen Neukalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2019 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Das vom BKPV erstellte Gutachten zur Ermittlung des Gebührenbedarfs ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Kalkulation werden vom BKPV drei alternative Gebührensätze empfohlen:
Alternative 1: Gebührensätze bei unveränderten Grundgebühren
Die Grundgebühren bleiben konstant. Für den kalkulierten Zeitraum (01.01.2016 bis 31.12.2019) ergibt sich ein durchschnittlicher Gebührensatz der Verbrauchsgebühr von 1,38 €/cbm.
Alternative 2: Gebührensätze bei unveränderter Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr bleibt konstant (1,32 €/cbm). Die Grundgebühren stellen sich ab 01.01.2016 wie folgt dar:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
|
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
|
€/ Jahr
bisher
|
€/ Jahr
neu
|
Bis 2,5 cbm/h
|
Bis 4 cbm/h
|
18,00
|
24,00
|
Bis 6,0 cbm/h
|
Bis 10 cbm/h
|
24,00
|
58,00
|
Bis 10,0 cbm/h
|
Bis 16 cbm/h
|
48,00
|
96,00
|
Bis 15,0 cbm/h
|
Bis 25 cbm/h
|
480,00
|
144,00
|
Bis 40,0 cbm/h
|
Bis 63 cbm/h
|
480,00
|
384,00
|
Über 40,0 cbm/h
|
Über 63 cbm/h
|
480,00
|
576,00
|
Alternative 3: Gebührensätze bei Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren
Bei einer Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,35 €/cbm errechnen sich folgende Grundgebühren:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
|
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
|
€/ Jahr
bisher
|
€/ Jahr
neu
|
Bis 2,5 cbm/h
|
Bis 4 cbm/h
|
18,00
|
21,00
|
Bis 6,0 cbm/h
|
Bis 10 cbm/h
|
24,00
|
50,00
|
Bis 10,0 cbm/h
|
Bis 16 cbm/h
|
48,00
|
84,00
|
Bis 15,0 cbm/h
|
Bis 25 cbm/h
|
480,00
|
126,00
|
Bis 40,0 cbm/h
|
Bis 63 cbm/h
|
480,00
|
336,00
|
Über 40,0 cbm/h
|
Über 63 cbm/h
|
480,00
|
504,00
|
3. Vergleich der aktuellen Wassergebührensätze der Stadt Vöhringen mit anderen Gemeinden in der Region:
Stadt/ Gemeinde
|
Wasserverbrauchsgebühr/ cbm, netto
|
Wassergrundgebühr/ Jahr (QN bis 2,5 cbm/h), netto
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Altenstadt
|
1,51 €
|
30,00 €
|
Bellenberg
|
0,81 €
|
6,00 €
|
Elchingen
|
1,89 €
|
|
Günzburg
|
1,30 €
|
25,00 €
|
Ichenhausen
|
1,28 €
|
zzgl. Grundgebühr
|
Illertissen
|
1,47 €
|
15,00 €
|
Kellmünz
|
1,53 €
|
6,14 €
|
Krumbach
|
1,14 €
|
30,00 €
|
Leipheim
|
1,50 €
|
18,00 €
|
Memmingen
|
1,12 €
|
8,00 €
|
Mindelheim
|
0,79 €
|
28,00 €
|
Neu-Ulm (SWU)
|
1,70 €
|
62,00 €
|
Senden
|
1,50 €
|
18,00 €
|
Vöhringen
|
1,32 €
|
18,00 €
|
Vöhringen, Alternative 1
|
1,38 €
|
18,00 €
|
Vöhringen, Alternative 2
|
1,32 €
|
24,00 €
|
Vöhringen, Alternative 3
|
1,35 €
|
21,00 €
|
Weißenhorn
|
0,98 €
|
|
Die Grundgebühren müssen so ausgestaltet sein, dass daneben in der Mehrzahl der Fälle noch eine angemessene Abrechnung nach der tatsächlichen Benutzung über Verbrauchsgebühren stattfindet (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG). Nach Auffassung des BayVGH darf das Grundgebührenaufkommen bis zu etwa 40% bis 60% des gesamten Gebührenaufkommens betragen (Urteil vom 23.12.1988, GK 192/1989). Bei unveränderten Verbrauchsgebühren (entsprechend Alternative 2) würde der Anteil der Grundgebühren ca. 14% des gesamten Gebührenbedarfes abdecken und läge damit noch weit unter dem oben genannten Prozentsatz von 40% (siehe Gutachten BKPV, S. 8/9).
Regionaler Vergleich?
Ein weiterer Gesichtspunkt weshalb die Verwaltung Alternative 2 leicht favorisiert, ist die konsequente Anpassung der Staffelung der Grundgebühr an die Zellernenngröße. Die Staffelung der Grundgebühr ist für die letzten drei Preisstufen derzeit nicht stringent ausgestaltet. Die Preise für die letzten drei Stufen ( Zähler bis 15,0 cbm/h, Zähler bis 40,0 cbm/h und Zähler über 40,0 cbm/h) betragen konstant 480,00 €. Hier wäre eine Staffelung der Gebühr – entsprechend der Staffelung der Zählernenngrößen – wünschenswert und eine Anpassung an die große Mehrzahl der anderswo geltenden Gebührenstruktur.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.12.2009 i.d.F. vom 18.07.2012. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson stellt dar, dass die Wassergebühren kostendeckend sei müssen und der Kalkulationszeitraum jeweils vier Jahr beträgt. Mit der Neukalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2016 bis 2019 sei der Kommunale Prüfungsverband beauftragt worden, der drei alternative Gebührensätze empfohlen habe. Variante 1 sieht eine Erhöhung nur der Verbrauchsgebühren, Variante 2 nur der Grundgebühren und Variante 3 eine Mischung zwischen Verbrauchs- und Grundgebühren vor. Von Seiten der Stadtverwaltung seien alle drei Varianten denkbar und, so Herr Bürgermeister Janson, auch begründbar. Für die Variante 1 spreche, dass hier primär der höhere Verbrauch auch mit höheren Kosten direkt verbunden sei, was auch dem lokalen Klimaschutz näher komme.
Die Ausschussmitglieder halten die Erhöhung der Verbrauchsgebühren (Variante 1) für die gerechteste Lösung, da sich höhere Preise unmittelbar auf den Wasserverbrauch durchschlagen und deshalb eher einen Anreiz zum Wassersparen geben.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Gründen für das Entstehen des steuerlichen Verlustvortrags 2013 in Höhe von 722.230 €. Frau Gluitz führt hierzu aus, dass dieser
Verlustvortrag vom Kommunalen Prüfungsverband ermittelt und im jährlichen vom Verband erstellten Abschluss ausgewiesen wird. Sie erkundigt sich beim Prüfungsverband nach den Gründen hierfür und wird das Ergebnis in der Sitzung am 10.12.2015 mitteilen.
In der Sache selbst ergeht sodann folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Dem Stadtrat Vöhringen wird empfohlen, die Variante 1 „Erhöhung der Verbrauchsgebühren“ zu wählen und die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.12.2009 i.d.F. vom 18.07.2012, zu erlassen. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.11.2015
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ö
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3 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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4. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.11.2015
|
ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
Datenstand vom 11.12.2015 08:08 Uhr