Datum: 01.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs; Vorberatung
2 Bauanträge und Bauvoranfragen
2.1 Festlegung der Kritierien für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes "Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße" in Illerberg
2.2 Bauanträge und Bauvoranfragen
2.2.1 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 22" in Illerberg (Flur-Nr. 59)
2.2.2 Neubau SMG-Technikum - Lagerhalle mit Versuchs- und Abnahmebereich - Neubau einer Überdachung im Durchfahrtsbereich; hier: Tekturplanung; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 617/2 und 617/3)
2.2.3 Dachsanierung und teilweise Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau einer Dachgaube und einem Balkon; Bauort: "Kolpingstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 74/4)
2.2.4 Geländemodellierungen im Bereich der zukünftigen Spedition; Bauort: "Emershofer Straße 10" in Illerberg (Flur-Nr. 2040)
3 Nutzung der Abwärme des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn; geplante Holz-Pelletierungsanlage im direkten Bereich des MKW Weißenhorn; Information
4 Auf- bzw. Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR); Beschlussfassung über die Vergabe Vorberatung
5 Immissionsschutzrecht; Stellungnahme der Stadt zum Bauplanungsrecht; Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG: Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage, hier: wesentliche Änderung hinsichtlich Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen; Antragstellerin: Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen Anlagenstandort: Recyclingcenter (Tor II), Adalbert-Stifter Straße 30, 89269 Vöhringen, Flur-Nr. 831, 831/1 und 832 der Gemarkung Vöhringen
6 Unterbringung des Stadtarchivs im städtischen Gebäude Marienstraße 4; 1. Vorstellung und Billigung der Planung 2. Aufhebung des Sperrvermerkes
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Neubau eines Wohnhauses an der Hauptstraße/Ecke Kapellenweg in Illerzell; Gesicherte Herstellung des fehlenden Gehwegabschnitts; Anfrage von Herrn Klingler
8.2 Bauarbeiten am "E-Werk" im Turbinenweg in Illerzell; Anfrage von Herrn Klingler

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1. Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

In den Haushalt 2015 sind die Mittel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Bereich der Falkenstraße bereits eingestellt.

Im Laufe des Jahres 2015 wurde insoweit auch mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen und die (frühzeitige) Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Während aus der Bürgerschaft keine weiterreichenden Stellungnahmen zu dem Ziel der Stadt Vöhringen vorgetragen wurden, kam von dem beteiligten Landratsamt Neu-Ulm u. a. die Vorgabe, einen „Fachbeitrag Artenschutz“ zu erstellen und eine „Schalltechnische Voruntersuchung“ durchführen zu lassen.

Sowohl der „Fachbeitrag Artenschutz“ als auch die „Schalltechnische Voruntersuchung“ liegen zwischenzeitlich vor.

Die Berücksichtigung des Artenschutzes führt dazu, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des (vermuteten) Feldlerchenbestandes eine sogenannte Buntbrache mit etwa 10.000 m² anlegen muss.
Dadurch, dass die Buntbrache aber parallel als Ausgleichsfläche Verwendung finden kann, bedeutet dies keinen zusätzlich Flächenbedarf.
Ein geeignetes städtisches Grundstück konnte zwischenzeitlich im Bereich der Gemarkung Illerzell gefunden werden.

Beim Schallschutz stellt sich die Sachlage etwas komplizierter dar.
Ausschlaggebend hierfür ist zum einen die Belieferung des gegenüberliegenden Lebensmitteldiscounters mit einem Lastkraftwagen während der Nachtzeit, zum anderen die Zu- und Abfahrt zu dem Parkplatz des „Einkaufcenters am Ring“ von der westlichen Falkenstraße aus.
Eine evtl. Außennutzung der dort ansässigen Einrichtungen des „Einkaufcenters am Ring“ würde die Situation zusätzlich erschweren.

Ganz aktuell liegt nun ein städtebaulicher Entwurf für den angedachten Bebauungsplangeltungsbereich (ein privater Grundstückseigentümer sowie die Stadt Vöhringen) sowie die anschließenden möglichen weiteren Wohnbaugebiete vor.
In diesem Plan ist auch die Verbindung zwischen der Ulmer Straße und der Illertaltangente Nord angedeutet.

Das Büro Sieber wird den städtebaulichen Entwurf sowohl in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses als auch im Stadtrat erläutern.

Sofern die angedachte Bebauung die Zustimmung der städtischen Gremien findet, wird das Büro Sieber in Abstimmung mit dem Stadtbauamt daraus den konkreten Bebauungsplanentwurf entwickeln und zwar so rechtzeitig, dass der Stadtrat diesen bereits in seiner Februarsitzung billigen könnte.

Die öffentliche Auslegung soll dann möglichst so durchgeführt werden, dass entweder in der Stadtratssitzung im April oder spätestens im Mai die Abwägung erfolgen sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, sofern dies aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglich ist.

Auf den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Entwurf darf verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt vor dem Hintergrund des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für junge Familien, kurz in die Thematik ein, bevor er die Herren Sieber und Remmler vom Büro Sieber in Lindau begrüßt und Herrn Sieber das Wort erteilt.

Herr Sieber erläutert sehr ausführlich seine Überlegungen, welche zu dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf geführt haben.

In einer gesonderten Präsentation wird seitens einer Mitarbeiterin des Büros Sieber auch die immissionsschutzrechtliche Situation dargestellt und dabei darauf hingewiesen, dass aufgrund des benachbarten Gewerbegebietes im Südosten des vorgesehenen Bebauungsplangebietes ein aktiver Schallschutz in Kombination mit einer Beschränkung der Höhe der vorgesehenen Wohngebäude notwendig ist.

In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass der städtebauliche Entwurf grundsätzlich als gelungen angesehen wird.

Bedauert wird allerdings, dass im Südosten des angedachten Bebauungsplangebietes wohl eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4 m notwendig werden wird. Andererseits kann diese Wand insbesondere bei einer entsprechenden Begrünung doch auch ansprechend gestaltet werden. Für manchen Grundstückseigentümer mag dies sogar gewünscht sein.

Die Idee, wiederum einen Kinderspielplatz anstelle dieses Baugrundstückes anzulegen, um einen aktiven Schallschutz möglichst zu vermeiden, wird nicht weiterverfolgt.
Dies auch deshalb, um nicht einen weiteren Bauplatzverlust auf dem (einzigen) städtischen Grundstück hinnehmen zu müssen.

Als ideal würde ferner angesehen, wenn die Verbindungsstraße zwischen der Ulmer Straße/Falkenstraße sowie der Reiherstraße/Illertaltangente Nord möglichst zeitnah durchgängig errichtet werden könnte.
Hindernis hierfür wird voraussichtlich jedoch die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer sein, die letztendlich auch dazu führen könnte, dass der städtebauliche Entwurf eventuell erst in vielen Jahren oder auch gar nicht in Gänze umgesetzt werden kann.


Anmerkung: Frau Hesser sowie Herr Hesser erscheinen zur Sitzung, 18.35 Uhr.
                2. Bürgermeister Walk erscheint zur Sitzung, 18.40 Uhr.

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2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö 2
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2.1. Festlegung der Kritierien für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes "Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße" in Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 2.1

Sachverhalt

In der letzten Bauausschusssitzung vom 12.11.2015 wurde die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Witzighauser Straße vorgestellt.
Das Bauvorhaben widerspricht in zwei maßgeblichen Punkten (Zahl der Vollgeschosse, Kniestockhöhe) dem vorliegenden Bebauungsplan „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“.
Ziel des Bebauungsplanes, welcher im Jahre 1996 in Kraft getreten ist, ist die Wahrung des ursprünglichen, aus älteren Bauernhäusern bestehenden, Straßencharakters.
Der Bebauungsplan kann im Internet auf dem Geodatenportal der Stadt Neu Ulm eingesehen werden (www.maps.neu-ulm.de).
Die Zielsetzungen dieses Bebauungsplanes ließen sich in der Praxis jedoch nicht umsetzen.
Großteils stellt sich die Situation heute nach wie vor so dar, wie zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.

Im Hinblick hierauf und als Ergebnis der zuvor durch die Mitglieder des Bauausschusses geführten Diskussion zu der konkreten Bauvoranfrage sollte die Stadtverwaltung einen Kriterienkatalog ausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen etwaigen Befreiungen von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes künftig zugestimmt werden kann – und vor allem auch welchen nicht – um in Zukunft wirksame Regelungen zu erhalten, die neben den Interessen potentieller Bauherren auch die weiterhin gültigen Belange des Bebauungsplanes nicht völlig außer Acht lassen.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, die Mindestbebauung von zwei Vollgeschossen auf ein Vollgeschoss herunterzusetzen.
Um trotzdem ein einigermaßen verträgliches Straßenbild zu erhalten, sollte in diesem Zuge Maßgabe sein, zwingend einen Kniestock zu errichten, mit einer Mindesthöhe von 1,00 m.
So entstehen gegenüber den bestehenden Gebäuden keine all zu großen Höhenunterschiede.
Alle weiteren Festsetzungen sollten nach Ansicht der Stadtverwaltung beibehalten werden. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf Tagesordnungspunkt Nr. 1.7 der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.11.2015 und die „Hausaufgabe“ der Verwaltung und verweist hierzu auf die Sitzungsvorlage.


In der letzten Bauausschusssitzung vom 12.11.2015 wurde die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Witzighauser Straße vorgestellt.

Das Bauvorhaben widerspricht in zwei maßgeblichen Punkten (Zahl der Vollgeschosse, Kniestockhöhe) dem vorliegenden Bebauungsplan „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“.

Ziel des Bebauungsplanes, welcher im Jahre 1996 in Kraft getreten ist, ist die Wahrung des ursprünglichen, aus älteren Bauernhäusern bestehenden, Straßencharakters.

Der Bebauungsplan kann im Internet auf dem Geodatenportal der Stadt Neu Ulm eingesehen werden (www.maps.neu-ulm.de).

Die Zielsetzungen dieses Bebauungsplanes ließen sich in der Praxis jedoch nicht umsetzen.
Großteils stellt sich die Situation heute nach wie vor so dar, wie zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.

Im Hinblick hierauf und als Ergebnis der zuvor durch die Mitglieder des Bauausschusses geführten Diskussion zu der konkreten Bauvoranfrage sollte die Stadtverwaltung einen Kriterienkatalog ausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen etwaigen Befreiungen von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes künftig zugestimmt werden kann – und vor allem auch welchen nicht – um in Zukunft wirksame Regelungen zu erhalten, die neben den Interessen potentieller Bauherren auch die weiterhin gültigen Belange des Bebauungsplanes nicht völlig außer Acht lassen.

Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, die Mindestbebauung von zwei Vollgeschossen auf ein Vollgeschoss herunterzusetzen.

Um trotzdem ein einigermaßen verträgliches Straßenbild zu erhalten, sollte in diesem Zuge Maßgabe sein, zwingend einen Kniestock zu errichten, mit einer Mindesthöhe von 1,00 m.

So entstehen gegenüber den bestehenden Gebäuden keine all zu großen Höhenunterschiede.
Alle weiteren Festsetzungen sollten nach Ansicht der Stadtverwaltung beibehalten werden. 


Die Gremiumsmitglieder nehmen diesen Vorschlag ohne Aussprache zustimmend zur Kenntnis.

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2.2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 2.2
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2.2.1. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 22" in Illerberg (Flur-Nr. 59)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 2.2.1

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses wird mit der Maßgabe erteilt, dass sich das Vorhaben grundsätzlich vollumfänglich an die Vorgaben des einschlägigen Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ zu halten hat.

Abweichend vom Bebauungsplan Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ erteilt die Stadt Vöhringen ausschließlich Befreiungen von der festgesetzten Vollgeschosszahl (Zulassung eines Vollgeschosses statt der geforderten zwei Vollgeschosse) sowie dem Verbot von Kniestöcken.“ 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2.2. Neubau SMG-Technikum - Lagerhalle mit Versuchs- und Abnahmebereich - Neubau einer Überdachung im Durchfahrtsbereich; hier: Tekturplanung; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 617/2 und 617/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 2.2.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Tekturplanung), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben in Gestalt der Tekturplanung, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2.3. Dachsanierung und teilweise Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau einer Dachgaube und einem Balkon; Bauort: "Kolpingstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 74/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 2.2.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2.4. Geländemodellierungen im Bereich der zukünftigen Spedition; Bauort: "Emershofer Straße 10" in Illerberg (Flur-Nr. 2040)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 2.2.4

Beschluss

„Gegen die geplanten Geländemodellierungen im Vorfeld der Bebauung, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Nutzung der Abwärme des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn; geplante Holz-Pelletierungsanlage im direkten Bereich des MKW Weißenhorn; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson berichtet, dass bezüglich der geplanten Holz-Pelletierungsanlage im Umfeld des Müllheizkraftwerkes bereits diverse Vorgespräche geführt wurden und verweist auf die angestrebten Klimaschutzziele, deren Erreichung auch lokales Handeln voraussetzt.
Aus seiner Sicht könnte durch die angestrebte Holz-Pelletierungsanlage die Abwärme des Müllheizkraftwerkes sinnvoll genutzt und gegebenenfalls eine interkommunale Zusammenarbeit praktiziert werden.
Sodann begrüßt Bürgermeister Janson Herrn Sautter von der Firma Blue-Energy-Europe GmbH, der sein Projekt sehr ausführlich anhand einer Powerpointpräsentation erläutert.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Aus den Wortmeldungen der Gremiumsmitglieder ergibt sich, dass diese das Projekt als
interessante und ökologisch nachhaltige Gewerbeansiedlung sehen würden.

Im übrigen werden u. a. die Themenbereiche Umgriff der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes), mögliche Erschließung (de facto nur über Gebiet der Stadt Weißenhorn möglich), LKW-Verkehr
(ca. 40 bis 45 LKW/Tag) und die Zahl der Arbeitsplätze (ca. 12 Stück) angesprochen.

Bürgermeister Janson bedankt sich abschließend bei Herrn Sautter für die Vorstellung
des Projektes und verweist auf die nochmalige Präsentation in der kommenden Sitzung
des Stadtrates.

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4. Auf- bzw. Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR); Beschlussfassung über die Vergabe Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und
ihrer Regionen, ihrer Städte, Märkte und Gemeinden hängt entscheidend auch vom schnellen Auf- und Ausbau der Breitbandtechnologien ab.
Wenngleich die Zahl von Breitbandinternetanschlüssen in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gestiegen ist, fehlt noch allzu oft, insbesondere in ländlichen Bereichen, aber auch in Randlagen der Städte, ein schneller Zugang zu dieser Schlüsseltechnologie.

Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung steht heute außer Zweifel.
Die Verfügbarkeit entsprechender Anschlussmöglichkeiten ist ein wichtiger Standortfaktor. Breitband-Internet erschließt neue Märkte und Angebote. Es sorgt für wirtschaftliches Wachstum sowie neue Arbeitsplätze.
Aber auch für den privaten Verbraucher bedeutet Breitband mehr Komfort, größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte.
Ein flächendeckendes Breitbandnetz in den Kommunen ist heute unverzichtbar.


Die Verantwortung für eine flächendeckende, angemessene und ausreichende
Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen liegt gemäß Artikel 87 f des Grund-gesetzes zwar primär beim Bund und auch beim Land.
Die Stadt Vöhringen war bereits in der Vergangenheit sehr frühzeitig bestrebt,
einen ausreichende schnelle Breitbandversorgung im gesamten Stadtgebiet sicherstellen zu können.
Allgemein ist die Stadt Vöhringen bei der Breitbandversorgung zwar gut aufgestellt.
Es gibt aber in Randbereichen und teilweise ein den Stadtteilen noch Defizite im Hinblick auf ein schnelles Internet.

Die neue, vom Freistaat Bayern erlassene und durch das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, überarbeitete Breitbandrichtlinie war für die Stadtverwaltung nochmals Anlass, nach den intensiven Bemühungen in Vergangenheit sich für diesen Lückenschluss einzusetzen.

Unmittelbar nach der Genehmigung der neuen Breitbandrichtlinie des
Freistaates Bayern durch die EU-Kommission am 9. Juli 2014 hat die Stadt Vöhringen
eine Förderung nach diese Richtlinie beantragt und eine derartige Förderung auch vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bereits in Aussicht gestellt erhalten.
Bayern will bis zum Jahr 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen und die Gemeinden mit dem bayerischen Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm unterstützen.
Bis zum Jahr 2018 sollen so bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Kommunen an Förderung bereitstehen.
Die Höchstfördersumme pro Gemeinde beträgt bis zu einer Million Euro.
Dies entspricht einer Fördersumme von über 230 Mio. Euro für Bayerisch-Schwaben.
Aktuell befinden sich 278 von 340 Städte und Gemeinden in Bayerisch-Schwaben in diesem Förderverfahren, so auch die Stadt Vöhringen.
Die Stadt Vöhringen setzt damit auch ein klares Zeichen für eine flächendeckende
digitale Zukunft im Stadtgebiet.

Das Auswahlverfahren nach dieser Breitbandrichtlinie ist bereits abgeschlossen.
Nun steht die konkrete Vergabe an.



Im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie gingen von insgesamt drei Bietern Angebote für die Lose 1 bis 5 (diese 5 Lose stellen das gesamte erforderliche Ausbaugebiet in der Stadt Vöhringen dar) ein.

Kurz zusammengestellt stellt sich die Angebotssituation wie folgt dar:


Vergabe aller 5 Lose als Gesamtvergabe:

Bei der Vergabe aller 5 Lose als Gesamtvergabe ist das Gesamtangebot der Telekom günstiger als die Summe der am besten bewerteten Einzelangebote (Kabel Deutschland
Los 1, Telekom Lose 2 bis 5 - vgl. unten).


(Anmerkung: Die nachfolgend genannten Zahlen stellen die sog. Wirtschaftlichkeitslücke dar und nicht die erforderliche Gesamtinvestition.
Aus dieser Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich nach Abzug der Fördermittel der letztlich von der Stadt Vöhringen zu tragende Eigenanteil, welcher mindestens 40 % der dargestellten Wirtschaftlichkeitslücke beträgt)



Telekom Gesamtangebot                654.512,00 EUR

Los 1 Kabel Deutschland        336.124,00 EUR
Los 2 Telekom        22.726,00 EUR
Los 3 Telekom        305.414,00 EUR
Los 4 Telekom        238.784,00 EUR
Los 5 Telekom        89.00400 EUR
Summe Lose 1 bis 5 (Einzeln):                992.052,00 EUR


Einzelvergabe:

Sollten nur einzelne Lose vergeben werden, ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Zahlen folgende Vergabeempfehlung

Los 1:                Kabel Deutschland
Los 2:                Telekom
Los 3:                Telekom
Los 4:                Telekom
Los 5:                Telekom


Nach Auswertung der vorliegenden Angebote spricht sich das Beratungsbüro “Breitbandberatung Bayern GmbH” für den Abschluß eines Kooperationsvertrages zu den Losen 1 bis 5 als Gesamtauftrag zum Preis von 654.512,- € mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) aus.

Diese realisiert das NGA-Netz im Gebiet der Lose 1 bis 5 mit einer VDSL und/oder FTTB/FTTH Lösung.

Nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 9. Juli 2014 fördert der Freistaat Bayern den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).

Nach dieser Förderrichtlinie verbliebe der Stadt Vöhringen nach Auskunft des Beratungsbüros “Breitbandberatung Bayern GmbH” eine Eigenbeteiligung von insgesamt 261.804,80 € (entspricht dem städtischen Mindestanteil in Höhe von 40 % der Wirtschaftlichkeitslücke).

(Herr Wöcherl vom Beratungsbüro “Breitbandberatung Bayern GmbH” wird in der Sitzung des Stadtrates am 10.12.2015 detaillierte Erläuterungen geben und für Fragen zur Verfügung stehen.)


Begriffe:        NGA-Netz - Next Generation Access Network
               VDSL - Very High Speed Digital Subscriber Line
               FTTB - Fibre To The Building
               FTTH - Fibre To The Home

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kooperationsverträge mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) auf der Grundlage eines Gesamtauftrages mit den Losen 1 bis 5 zum Preis von 654.512,- €, vorbehaltlich der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum, der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, zu schließen.

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kooperationsverträge mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) auf der Grundlage eines Gesamtauftrages mit den Losen 1 bis 5 zum Preis von 654.512,- €, vorbehaltlich der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum, der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, zu schließen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Immissionsschutzrecht; Stellungnahme der Stadt zum Bauplanungsrecht; Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG: Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage, hier: wesentliche Änderung hinsichtlich Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen; Antragstellerin: Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen Anlagenstandort: Recyclingcenter (Tor II), Adalbert-Stifter Straße 30, 89269 Vöhringen, Flur-Nr. 831, 831/1 und 832 der Gemarkung Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen hat beim Landratsamt Neu-Ulm einen Genehmigungsantrag nach § 16 Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG) wegen wesentlicher Änderung einer genehmigungspflichtigen Anlage gestellt.

Parallel dazu legt die Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen die entsprechenden Unterlagen vor, um über das im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach
§ 16 BImSchG erforderliche „Städtebauliche Einvernehmen“ entscheiden zu lassen.

Die immissionsschutzrechtlich, die wasserrechtlich und die abfallrechtlich relevanten Sachverhalte sind vom Landratsamt Neu-Ulm abschließend zu werten und zu entscheiden.

Zur Frage des Städtebaulichen Einvernehmens und zur Gesamtbeurteilung der geplanten Maßnahme teilt die Fa. Knittel GmbH Abfallentsorgung, der Stadt Vöhringen folgendes mit:


„Die bauliche Änderung besteht im Wesentlichen darin, das bisher weitestgehend unbefestigte Gelände im südlichen Betriebsteil zu befestigen, die Lagerflächen an das Kanalnetz anzuschließen und die Verkehrs- und Dachflächen zu versickern  Dabei wird die bereits zur Lagerung genehmigte Fläche im nordöstlichen Teil überdacht. An der Ostseite werden die Lagerflächen ebenfalls überdacht, sodass die Abfälle dort witterungsgeschützt gelagert werden können. Zudem bildet die Rückwand auch einen Sichtschutz. Die Abmessungen dieser Abstellflächen sind auf die genormten Container abgestimmt, die dort abgestellt werden. Dies betrifft sowohl die Breite als auch die Länge der Container. Die Höhe der überdachten Lagerflächen resultiert aus den betrieblichen Erfahrungen, die sich daraus ergeben, wenn ein Abrollcontainer abgesetzt wird.
Durch die Änderungen ist es auch möglich die Lagerung auf das südliche Gelände zu erweitern. Es können dadurch ca. 250 to Wertstoffballen im nordwestlichen Bereich abgestellt werden. Auch ist die Lagerung von ca. 35 Abrollcontainern möglich sowie die Lagerung von Abfällen in Schüttboxen. Im nordwestlichen Teil sind Schüttboxen für Bauschutt und Schrott geplant, im südöstlichen Teil sind noch 3 Schüttboxen für diverse nicht gefährliche Wertstoffe vorgesehen.
Unter den sogenannten gefährlichen Abfällen sollen Werkstattabfälle, Elektroaltgeräte und Abfälle aus dem Baustellenbereich gelagert werden.
Unter den Werkstattabfällen sind Ölfilter, ölhaltige Putzlappen und leere Ölkanister zu verstehen, die in geschlossenen Containern bis zu einer maximalen Menge von 50 to zur Zwischenlagerung vorgesehen sind.
Die zweite Gruppe von gefährlichen Abfällen sind Elektroaltgeräte, die überwiegend von den Recyclinghöfen stammen und zu Transporteinheiten zusammengestellt werden. Die gesamte Lagermenge wird hier voraussichtlich maximal 130 to betragen.
Die letzte Gruppe von gefährlichen Abfällen stammt aus dem Baustellenbereich. Konkret sind dies Mineralwolleabfälle in Säcken verpackt, Holzfenster, vereinzelt auch Bahnschwellen. Die Gesamtmenge hier beträgt maximal 80 to. In diesem Bereich soll auch die Lagerung von mit Öl verunreinigten Böden genehmigt sein, die in geschlossenen Containern zwischengelagert werden. Dies ist insbesondere für Notfälle vorgesehen, bei denen z.B. Böden nach Verkehrsunfällen oder Heizölschäden abgetragen werden müssen.
Im baurechtlichen Bereich ist die Überschreitung der östlichen Baugrenze zu befreien. Diese Überschreitung resultiert aus den oben genannten Containergrößen und den zugehörigen Verkehrsflächen. Der hohe Kostenaufwand der Maßnahme erfordert eine wirtschaftliche Nutzung, die nur über die Befreiung zu erreichen ist.
Ein Teil des Abwassers soll über das städtische Grundstück zum Sammelkanal der Rudolf-Diesel-Straße geführt werden. Diese Maßnahme entlastet den Kanal in der Adalbert-Stifter-Straße.
Im westlichen Bereich soll eine Versickerungsmulde entstehen und die Wände der Schüttboxen sind als Grenzbebauung geplant.“

Aufgrund dieser Ausführungen und der vorgelegten Pläne ergeben sich folgende Aspekte:

An der Ostseite des Baugrundstückes soll eine Zeile mit überdachten Lagerflächen entstehen, die über die im einschlägigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet zwischen Mühlbach und Bundesbahn“ enthaltene Baugrenze zur Adalbert-Stifter-Straße hin hinausragt.
Diese Baugrenze soll auf eine Länge von 68,13 m um 2 m nach Osten überschritten werden.
Hier wäre die Erteilung einer Befreiung notwendig.
Die hierfür erforderliche Begründung ist in der oben wiedergegebenen Darstellung der
Fa. Knittel enthalten.

Städtebaulich weiter relevant erscheint die Höhe der geplanten Wand mit Überdachung
der Lagerflächen entlang der Adalbert-Stifter-Straße, die ein Maß von 12,72 m erreicht.
Diese Front soll jedoch mit „Rankgrün“ und Bäumen begrünt werden.

Die an der Nord-Ost-Seite des Baugrundstückes vorgesehene Überdachung der Container-Abstellfläche wird eine Höhe von 7,96 m erreichen und die geplante Mauer (Grenzbebauung) zum Mühlbach hin (Nord-West-Seite des Grundstücks) ist mit einer Höhe von 6 m geplant.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben aus städtebaulicher Sicht zuzustimmen, da der Begründung bezüglich Überschreitens der Baugrenze gefolgt werden kann.

Ferner erscheinen die geplanten Baumaßnahmen „Wand mit Überdachung der Lagerflächen“ und „Mauer zum Mühlbach hin“ als bauplanungsrechtlich vertretbar bzw. unter dem Gesichtspunkt „Blickschutz“ sogar als wünschenswert.

Empfehlung

Das städtebauliche Einvernehmen zu dem Vorhaben der Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen, wird erteilt.

Der beantragten und begründeten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen Mühlbach und Bundesbahn“ hinsichtlich des Überschreitens der Baugrenze wird gleichfalls das städtebauliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Das städtebauliche Einvernehmen zu dem Vorhaben der Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen, wird erteilt.

Der beantragten und begründeten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen Mühlbach und Bundesbahn“ hinsichtlich des Überschreitens der Baugrenze wird gleichfalls das städtebauliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Unterbringung des Stadtarchivs im städtischen Gebäude Marienstraße 4; 1. Vorstellung und Billigung der Planung 2. Aufhebung des Sperrvermerkes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 6

Sachverhalt

Die derzeitige Unterbringung des Archivs im Kellergeschosses des Rathauses ist
aufgrund der feuchten Kellerräume und der nicht ausreichenden Platzverhältnisse sehr unbefriedigend.
Das archivwürdige Material ist immer wieder von Schimmel befallen und bedarf aufwändiger
Restaurationen.

Schon seit längerem ist die Stadtverwaltung deshalb auf der Suche nach einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit.

Eine vorerst angedachte Aufnahme des Archivs im 1. OG der Ulmer Straße 12 wäre aufgrund der umfangreichen Brandschutzanforderungen sehr kostenintensiv.

Auch die räumliche Lage ist durch die Entfernung zum Rathaus nicht optimal.

Nach intensiver Prüfung von städtischen Räumlichkeiten hat sich das Gebäude in der Marienstraße 4 als die beste Lösung herauskristallisiert.

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Rathaus, aber auch aufgrund des guten baulichen Zustands, könnte hier mit geringem Aufwand das neue Archiv kostengünstig untergebracht werden.

Eine vorhergegangene Überprüfung des Gebäudes durch einen Statiker und einen Brandschutzsachverständigen bestätigte uns die Möglichkeit dieser Unterbringung.

Die Wohnung im ersten Obergeschoss kann nahezu ohne weitere bauliche Umrüstungen
als Archiv genutzt werden.

Lediglich die Eingangstüre zur Mieteinheit müsste brandschutztechnisch aufgewertet werden.

Die Kosten für einen Umzug werden derzeit inklusive der Anschaffung von neuen Regalen und dem Austausch der Wohnungstüre auf ca. 4.000 - 5.000 € geschätzt.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Unterbringung des Archivs im 1.OG des Gebäudes
in der Marienstraße 4.

Beschluss

„Die Stadtverwaltung empfiehlt die Unterbringung des Archivs im 1.OG des Gebäudes
in der Marienstraße 4.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö 7

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö 8
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8.1. Neubau eines Wohnhauses an der Hauptstraße/Ecke Kapellenweg in Illerzell; Gesicherte Herstellung des fehlenden Gehwegabschnitts; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Herr Klingler berichtet, dass derzeit ein neues Wohngebäude in Illerzell an der Hauptstraße/Ecke Kapellenweg errichtet wird und bittet auch insbesondere aufgrund der nun sichtbaren Lage des Gebäudes um Auskunft, ob der Bau des in diesem Abschnitt noch fehlenden Gehweges gesichert und insbesondere der erforderliche Grunderwerb getätigt sei.

Bürgermeister Janson bestätigt unter Hinweis auf vorige Ausführungen in einer der letzten Sitzungen den Grunderwerb und erläutert, dass der diesbezügliche Gehweg im kommenden Jahr komplettiert werden solle.

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8.2. Bauarbeiten am "E-Werk" im Turbinenweg in Illerzell; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Klingler geht auf die erkennbaren Arbeiten am „E-Werk“ in Illerzell im Turbinenweg ein und bittet auch angesichts der abgestellten Baucontainer um Auskunft, ob der Stadtverwaltung bekannt sei, welche baulichen Maßnahmen vorgesehen seien.

Bürgermeister Janson erklärt, dass der Stadtverwaltung hierüber keine näheren Kenntnisse vorliegen.

Datenstand vom 11.12.2015 08:08 Uhr