Datum: 10.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 26.11.2015 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.11.2015 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 01.12.2015 - öffentlicher Teil
2 Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs
3 Nutzung der Abwärme des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn; geplante Holz-Pelletierungsanlage im direkten Bereich des MKW Weißenhorn; Information
4 Auf- bzw. Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR); Beschlussfassung über die Vergabe
5 Staatliche Realschule Vöhringen Evtl. Kooperation mit Senden, WISS Senden Stellungnahme der Stadt Vöhringen
6 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt; Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung
7 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Änderung
8 Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Vöhringer Adventsmarkt Anfrage Herr Hinterkopf

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.11.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.11.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.11.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 30.11.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 01.12.2015 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 1.3

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass bei Top 6 „Unterbringung des Stadtarchivs im städtischen Gebäude Marienstraße 4“ im Beschluss der Zusatz fehlt: „Der im Haushalt eingetragene Sperrvermerk wird aufgehoben.“ Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 01.12.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

In den Haushalt 2015 sind die Mittel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Bereich der Falkenstraße bereits eingestellt.

Im Laufe des Jahres 2015 wurde insoweit auch mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen und die (frühzeitige) Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Während aus der Bürgerschaft keine weiterreichenden Stellungnahmen zu dem Ziel der Stadt Vöhringen vorgetragen wurden, kam von dem beteiligten Landratsamt Neu-Ulm u. a. die Vorgabe, einen „Fachbeitrag Artenschutz“ zu erstellen und eine „Schalltechnische Voruntersuchung“ durchführen zu lassen.

Sowohl der „Fachbeitrag Artenschutz“ als auch die „Schalltechnische Voruntersuchung“ liegen zwischenzeitlich vor.

Die Berücksichtigung des Artenschutzes führt dazu, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des (vermuteten) Feldlerchenbestandes eine sogenannte Buntbrache mit etwa 10.000 m² anlegen muss.
Dadurch, dass die Buntbrache aber parallel als Ausgleichsfläche Verwendung finden kann, bedeutet dies keinen zusätzlich Flächenbedarf.
Ein geeignetes städtisches Grundstück konnte zwischenzeitlich im Bereich der Gemarkung Illerzell gefunden werden.

Beim Schallschutz stellt sich die Sachlage etwas komplizierter dar.
Ausschlaggebend hierfür ist zum einen die Belieferung des gegenüberliegenden Lebensmitteldiscounters mit einem Lastkraftwagen während der Nachtzeit, zum anderen die Zu- und Abfahrt zu dem Parkplatz des „Einkaufcenters am Ring“ von der westlichen Falkenstraße aus.
Eine evtl. Außennutzung der dort ansässigen Einrichtungen des „Einkaufcenters am Ring“ würde die Situation zusätzlich erschweren.

Ganz aktuell liegt nun ein städtebaulicher Entwurf für den angedachten Bebauungsplangeltungsbereich (ein privater Grundstückseigentümer sowie die Stadt Vöhringen) sowie die anschließenden möglichen weiteren Wohnbaugebiete vor.
In diesem Plan ist auch die Verbindung zwischen der Ulmer Straße und der Illertaltangente Nord angedeutet.

Das Büro Sieber wird den städtebaulichen Entwurf sowohl in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses als auch im Stadtrat erläutern.

Sofern die angedachte Bebauung die Zustimmung der städtischen Gremien findet, wird das Büro Sieber in Abstimmung mit dem Stadtbauamt daraus den konkreten Bebauungsplanentwurf entwickeln und zwar so rechtzeitig, dass der Stadtrat diesen bereits in seiner Februarsitzung billigen könnte.

Die öffentliche Auslegung soll dann möglichst so durchgeführt werden, dass entweder in der Stadtratssitzung im April oder spätestens im Mai die Abwägung erfolgen sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, sofern dies aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglich ist.

Auf den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Entwurf darf verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass nicht nur die gegenwärtige Asylthematik es nötig macht, bundesweit mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch in Vöhringen bestehe derzeit eine große Nachfrage nach Wohnungen. Nach Art. 106 der Bayer. Verfassung gehöre die Förderung von günstigem Wohnraum mit zu den Aufgaben einer Kommune. Allerdings bestehe ein Spannungsfeld zwischen einem sparsamen Flächenverbrauch auf der einen Seite und dem steigenden Bedarf nach Wohnungen auf der andren Seite. In Vöhringen werde deshalb schon seit vielen Jahren der sog. Nachverdichtung im Innenstadtbereich Vorrang eingeräumt. Dennoch sei es erforderlich, in maßvollem Umfang auch an den Randbereichen weitere Baugebiete auszuweisen. Für die Erschließung eines solchen Areals werde nun der Bereich zwischen der Falkenstraße und dem Storchenweg im Nordwesten von Vöhringen vorgeschlagen. Im ersten Bauabschnitt könnten voraussichtlich schon im nächsten Jahr Grundstücke an Bauwillige veräußert werden, da auch die Stadt Vöhringen in diesem Bereich über Grundstücke verfügt.

Im Anschluss daran stellen Herr Sieber und Frau Kruska zunächst das Gesamtkonzept dieses Baugebietes vor (der Plan wurde bereits zugestellt), in dem die Verkehrswege, die Situierung der Baukörper,  Eingrünungen mit Spielplatz sowie der Konflikt zwischen Gewerbe im Osten und der anschließenden Wohnbebauung dargestellt sind. Sodann zeigen die Vertreter des Planungsbüros drei Alternativen für eine Bebauung im ersten Bauabschnitt auf, die im Südosten jeweils unterschiedliche Ansätze für die Lösung der Lärmschutzproblematik aufzeigen.

?        Alternative 1 (siehe Anlage) sieht im Südosten direkt an der Falkenstraße einen größeren Geschoßwohnungsbau mit Laubengang zur Verminderung des Schalls auf der Straßenseite vor. Der Parkplatz wäre hier im Westen situiert.
?        Alternative 2 (siehe Anlage) beinhaltet ein mehrgeschossiges Gebäude mit Laubengang und anschließenden Garagen entlang der Ostseite sowie ein zweites mehrgeschossiges Objekt etwas weiter in Richtung Westen, das evtl. auch einen Laubengang benötigt.
?        Alternative 3 (siehe Anlage) schlägt einen Geschosswohnungsbau im Norden des ersten Bauabschnitts und im Süden 2 bis 3 Einfamilienhäuser vor, die aus Gründen des Lärmschutzes direkt miteinander verbunden sind.

Die Stadtratsmitglieder sprechen sich überwiegend für die Variante 2 aus.

Im Verlauf der Beratungen werden insbesondere noch folgende Punkte angesprochen bzw. Anregungen gegeben:

?        In Variante 2 soll beim zweiten, etwas weiter westlich situierten Gebäude nach Möglichkeit der Laubengang weggelassen werden – dies wird noch geprüft und hängt von der Höhe der Garagen ab. Ein Drehen des zweiten Gebäudes wäre aus Schallschutzgründen nicht anzuraten.
?        Die Frage, ob in 1. BA auch sozialer Wohnungsbau vorgesehen ist, wird von Herrn Bürgermeister Janson bejaht.
?        Der Vorschlag, den 1. BA wegen der Lärmschutzproblematik evtl. als Mischgebiet auszuweisen, wäre nach Auffassung des Büros Sieber zwar grundsätzlich möglich (1/3 Gewerbe und 2/3 Wohnungen). In diesem Fall könnten z.B.- kombinierte Wohn- und Geschäftshäuser entlang der Falkenstraße angeordnet werden. Es ist allerdings sehr fraglich, ob hierfür eine ausreichende Nachfrage nach solchen Gebäuden in diesem konkreten Areal besteht. Ferner müssten die Vorgaben des Mischgebietes dann auch tatsächlich befolgt werden, was in der Praxis sehr schwierig zu gestalten ist.
?        Die Anregung, den 2. BA wegen der großen Nachfrage nach Baugrundstücken evtl. gleich mit aufzuplanen und verfahrensrechtlich abzuwickeln, würde zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen, da der 1. BA bereits soweit vorbereitet ist, dass das Verfahren Mitte nächsten Jahres abgeschlossen werden kann.
?        Die Grundstücksgröße auf ca. 500 qm zu verkleinern, eignet sich aus Erschließungsgründen nur auf der Westseite des 1. BA.
?        Die durch das Baugebiet führende Verbindungsstraße mit einem Radweg zu versehen, ist nach Angaben von Herrn Sieber möglich. Schwierig ist jedoch der Wunsch, LKW´s vom Durchgangsverkehr völlig auszuschließen.
?        Die Anregung, die Kosten des im Gesamtplan vorgesehenen Spielplatzes auf alle Eigentümer, auch auf die im 1. BA, umzulegen, ist rechtlich äußerst fragwürdig. Dies wird aber noch geprüft.

Im Ergebnis der Aussprache kommen die Stadtratsmitglieder überein, die Planalternative 2 weiter zu verfolgen und diese dem Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen.

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3. Nutzung der Abwärme des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn; geplante Holz-Pelletierungsanlage im direkten Bereich des MKW Weißenhorn; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Herr Sauter von der Blue Energy Group gibt mittels Beamer noch einmal einen Überblick über das in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.12.2015 bereits ausführlich vorgestellte Planvorhaben. Er führt insbesondere aus, dass die im Müllkraftwerk Weißenhorn bisher ungenutzte Wärme für die Trocknung von Sägespänen verwendet und daraus Holz-Pellets mit einer Jahreskapazität von bis zu 100.000 Tonnen hergestellt und von der Schwaben-Pellets vertrieben werden sollen. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, mehrere kleinere Nahwärmenetze aufzubauen. Vorverträge für die Errichtung der Pellet-Anlage, die auf der Gemarkung Illerberg zum Stehen kommen würde, seien bereits mit dem Landkreis Neu-Ulm und dem Grundstückseigentümer geschlossen worden. Die Erschließung würde über das Landkreisgrundstück erfolgen, auf dem sich die Müllverbrennungsanlage befindet.

Die Gremiumsmitglieder sehen die Vorschläge zur Nutzung der Abwärme des Müllkraftwerkes Weißenhorn als sinnvolle Möglichkeit, auf lokaler Ebene zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz beizutragen. Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die verfahrensrechtlichen Schritte (Bebauungsplan etc.) erst noch eingeleitet werden müssen. Die Ausführungen dienen zunächst nur als Information. Das Vorhaben könne durch die Situierung im unmittelbaren Grenzbereich der Gemarkungen Weißenhorn und Illerberg als Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit der beiden Städte Vöhringen und Weißenhorn gesehen werden. Er, Bürgermeister Janson hoffe, dass die Planung zeitnah umgesetzt werden könne.

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4. Auf- bzw. Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR); Beschlussfassung über die Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und
ihrer Regionen, ihrer Städte, Märkte und Gemeinden hängt entscheidend auch vom schnellen Auf- und Ausbau der Breitbandtechnologien ab.
Wenngleich die Zahl von Breitbandinternetanschlüssen in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gestiegen ist, fehlt noch allzu oft, insbesondere in ländlichen Bereichen, aber auch in Randlagen der Städte, ein schneller Zugang zu dieser Schlüsseltechnologie.

Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung steht heute außer Zweifel.
Die Verfügbarkeit entsprechender Anschlussmöglichkeiten ist ein wichtiger Standortfaktor. Breitband-Internet erschließt neue Märkte und Angebote. Es sorgt für wirtschaftliches Wachstum sowie neue Arbeitsplätze.
Aber auch für den privaten Verbraucher bedeutet Breitband mehr Komfort, größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte.
Ein flächendeckendes Breitbandnetz in den Kommunen ist heute unverzichtbar.


Die Verantwortung für eine flächendeckende, angemessene und ausreichende
Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen liegt gemäß Artikel 87 f des Grund-gesetzes zwar primär beim Bund und auch beim Land.
Die Stadt Vöhringen war bereits in der Vergangenheit sehr frühzeitig bestrebt,
einen ausreichende schnelle Breitbandversorgung im gesamten Stadtgebiet sicherstellen zu können.
Allgemein ist die Stadt Vöhringen bei der Breitbandversorgung zwar gut aufgestellt.
Es gibt aber in Randbereichen und teilweise ein den Stadtteilen noch Defizite im Hinblick auf ein schnelles Internet.

Die neue, vom Freistaat Bayern erlassene und durch das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, überarbeitete Breitbandrichtlinie war für die Stadtverwaltung nochmals Anlass, nach den intensiven Bemühungen in Vergangenheit sich für diesen Lückenschluss einzusetzen.

Unmittelbar nach der Genehmigung der neuen Breitbandrichtlinie des
Freistaates Bayern durch die EU-Kommission am 9. Juli 2014 hat die Stadt Vöhringen
eine Förderung nach diese Richtlinie beantragt und eine derartige Förderung auch vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bereits in Aussicht gestellt erhalten.
Bayern will bis zum Jahr 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen und die Gemeinden mit dem bayerischen Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm unterstützen.
Bis zum Jahr 2018 sollen so bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Kommunen an Förderung bereitstehen.
Die Höchstfördersumme pro Gemeinde beträgt bis zu einer Million Euro.
Dies entspricht einer Fördersumme von über 230 Mio. Euro für Bayerisch-Schwaben.
Aktuell befinden sich 278 von 340 Städte und Gemeinden in Bayerisch-Schwaben in diesem Förderverfahren, so auch die Stadt Vöhringen.
Die Stadt Vöhringen setzt damit auch ein klares Zeichen für eine flächendeckende
digitale Zukunft im Stadtgebiet.

Das Auswahlverfahren nach dieser Breitbandrichtlinie ist bereits abgeschlossen.
Nun steht die konkrete Vergabe an.



Im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie gingen von insgesamt drei Bietern Angebote für die Lose 1 bis 5 (diese 5 Lose stellen das gesamte erforderliche Ausbaugebiet in der Stadt Vöhringen dar) ein.

Kurz zusammengestellt stellt sich die Angebotssituation wie folgt dar:


Vergabe aller 5 Lose als Gesamtvergabe:

Bei der Vergabe aller 5 Lose als Gesamtvergabe ist das Gesamtangebot der Telekom günstiger als die Summe der am besten bewerteten Einzelangebote (Kabel Deutschland
Los 1, Telekom Lose 2 bis 5 - vgl. unten).


(Anmerkung: Die nachfolgend genannten Zahlen stellen die sog. Wirtschaftlichkeitslücke dar und nicht die erforderliche Gesamtinvestition.
Aus dieser Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich nach Abzug der Fördermittel der letztlich von der Stadt Vöhringen zu tragende Eigenanteil, welcher mindestens 40 % der dargestellten Wirtschaftlichkeitslücke beträgt)



Telekom Gesamtangebot                654.512,00 EUR

Los 1 Kabel Deutschland        336.124,00 EUR
Los 2 Telekom        22.726,00 EUR
Los 3 Telekom        305.414,00 EUR
Los 4 Telekom        238.784,00 EUR
Los 5 Telekom        89.00400 EUR
Summe Lose 1 bis 5 (Einzeln):                992.052,00 EUR


Einzelvergabe:

Sollten nur einzelne Lose vergeben werden, ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Zahlen folgende Vergabeempfehlung

Los 1:                Kabel Deutschland
Los 2:                Telekom
Los 3:                Telekom
Los 4:                Telekom
Los 5:                Telekom


Nach Auswertung der vorliegenden Angebote spricht sich das Beratungsbüro “Breitbandberatung Bayern GmbH” für den Abschluß eines Kooperationsvertrages zu den Losen 1 bis 5 als Gesamtauftrag zum Preis von 654.512,- € mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) aus.

Diese realisiert das NGA-Netz im Gebiet der Lose 1 bis 5 mit einer VDSL und/oder FTTB/FTTH Lösung.

Nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 9. Juli 2014 fördert der Freistaat Bayern den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).

Nach dieser Förderrichtlinie verbliebe der Stadt Vöhringen nach Auskunft des Beratungsbüros “Breitbandberatung Bayern GmbH” eine Eigenbeteiligung von insgesamt 261.804,80 € (entspricht dem städtischen Mindestanteil in Höhe von 40 % der Wirtschaftlichkeitslücke).

(Herr Wöcherl vom Beratungsbüro “Breitbandberatung Bayern GmbH” wird in der Sitzung des Stadtrates am 10.12.2015 detaillierte Erläuterungen geben und für Fragen zur Verfügung stehen.)


Begriffe:        NGA-Netz - Next Generation Access Network
               VDSL - Very High Speed Digital Subscriber Line
               FTTB - Fibre To The Building
               FTTH - Fibre To The Home

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kooperationsverträge mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) auf der Grundlage eines Gesamtauftrages mit den Losen 1 bis 5 zum Preis von 654.512,- €, vorbehaltlich der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum, der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, zu schließen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin sehr stark zunehme. Eine gute und ausreichende Breitbandversorgung sei deshalb ein wichtiger Standortfaktor, vor allem auch bei der Ansiedlung von neuen Unternehmen. Die Bereitbandversorgung sei in weiten Teilen des Stadtgebietes zwar bereits schon sehr zufriedenstellend. Es gebe aber dennoch in einzelnen Straßenzügen noch Lücken, die es mit Hilfe der staatlichen Förderung nun zu erschließen gilt.

Herr Wöcherl von der Breitbandberatungsstelle Bayern stellt mittels Beamer zunächst die Gebiete mit guter Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s sowie die Gebiete, in denen der Empfang noch nicht so gut ist, dar. Eine Verbesserung der Leistung soll durch die Verlegung von Glasfaserkabeln vom Hauptverteiler zu bestehenden bzw. neu zu errichtenden Kabelverzweigern erfolgen. Denkbar wäre auch eine Versorgung der Haushalte selbst mit Glasfaserkabeln. Diese Verlegungsart wäre aber sehr kostspielig. In der durchgeführten Ausschreibung seien beide Varianten enthalten. Nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) sei für die Stadt Vöhringen ein Förderhöchstbetrag von 60% der Kosten = ca. 540.000 € möglich. Nach den Worten von Herrn Wöcherl seien die Verfahrensschritte „Bestandsaufnahme, Markterkundung und Auswahlverfahren“ bereits abgeschlossen. Im nächsten Schritt erfolgt nun der Zuwendungsbescheid. Danach wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, ein Fördersteckbrief und eine Projektbeschreibung erstellt. Die Umsetzung der Erschließung beginnt nach Abschluss des Kooperationsvertrages, voraussichtlich im Februar nächsten Jahres und wird einen Zeitraum von ca. 12 bis 18 Monaten, bis zum Frühjahr / Herbst 2017, in Anspruch nehmen.

Nach einer kurzen Aussprache, in der zahlreiche Fragen der Gremiumsmitglieder beantwortet werden, stellt Herr Bürgermeister Janson die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her, in der die abgegebenen Angebote für die einzelnen Erschließungsgebiete sowie die Gesamtsummen bekannt gegeben werden.

Im öffentlichen Teil der Sitzung ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kooperationsverträge mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) auf der Grundlage eines Gesamtauftrages mit den Losen 1 bis 5 zum Preis von 654.512,- €, vorbehaltlich der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum, der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Staatliche Realschule Vöhringen Evtl. Kooperation mit Senden, WISS Senden Stellungnahme der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 5

Sachverhalt

Ausgangslage:

Zu den Besonderheiten des bayerischen Schulwesens zählt eine Schulart,
die seit Generationen kaufmännische Nachwuchskräfte ausbildet: die Wirtschaftsschule.
Sie ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt.
Rund 24.000 Schüler besuchen derzeit eine Wirtschaftsschule in Bayern.

Auch in unserer Nachbarstadt Senden ist eine Wirtschaftsschule eingerichtet,
die städtische Wirtschaftsschule Senden (WISS), die im Schuljahr 2015/16 sogar ihr 30jähriges Jubiläum feiern darf.
Die Städtische Wirtschaftsschule Senden ist, wie ausgeführt, eine praxisorientierte schulische Einrichtung, die auch eine erstklassige Schulbildung bietet.
In der vierstufigen Form beginnt sie mit der Jahrgangsstufe 7 und verleiht am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach bestandener Abschlussprüfung den Wirtschaftsschulabschluss.
In der zweistufigen Form beginnt sie mit der Jahrgangsstufe 10 und verleiht am Ende der Jahrgangsstufe 11 nach bestandener Abschlussprüfung den Wirtschaftsschulabschluss.

Insbesondere infolge eines sich abzeichnenden nicht unerheblichen Schülerrückgangs
sieht sich die Stadt Senden jedoch derzeit dazu veranlasst, dieses schulische Angebot auf die zukünftige Ausrichtung hin auf den Prüfstand zu stellen.
Man befürchtet, dass die städtische Wirtschaftsschule in Senden, mittel- und
langfristig betrachtet, vor einem gravierenden oder gar existenzgefährdenden Schüler-rückgang stehe.
Dies gelte umso mehr, als die Schülerzahlen auch eine bayernweite Entwicklung widerspiegeln würde.
Man beabsichtige dieserhalb, eine Kooperation mit der Staatlichen Realschule Vöhringen,
die als „Mutterschule“ den Weg zu einer sich später etablierenden selbständigen Realschule in Senden ebnen solle.
Eine zunächst angedachte sog. „Verbundrealschule“ Vöhringen – Senden sei in
Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
nicht vorgesehen.

Herr 1. Bürgermeister Bögge, Stadt Senden, hat diese Sichtweise der Stadt Senden
jüngst persönlich sowohl in der Sitzung des Interkommunalen Ausschusses der Städte Senden und Vöhringen vom 27. Oktober 2015 als auch in der Stadtratssitzung vom
26. November 2015 ausführlich dargelegt und auch ausgeführt, dass durch die angedachte
Ausgründung der Staatlichen Realschule Vöhringen in das Schulgebäude der derzeitigen städtischen Wirtschaftsschule in Senden keine der benachbarten Realschulen in Neu-Ulm, Vöhringen und Weißenhorn gefährdet sein würden.

Eine Entscheidung in der Sache selbst obliegt aber weder dem Stadtrat der Stadt Senden, noch dem Stadtrat der Stadt Vöhringen.
Es müsste hierzu eine Antragstellung vom Kreistag des Landkreises Neu-Ulm an das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestellt werden.
Letztlich obliegt die Entscheidung dann diesem Staatsministerium.

Nach Ansicht des Landrates und der Kreisverwaltung des Landkreises Neu-Ulm
soll eine Antragstellung an das zuständige Staatsministerium auf Ausgründung der Staatlichen Realschule Vöhringen nach Senden nur dann gestellt werden, wenn keine der benachbarten Realschulen im Bestand gefährdet ist.
Dies sei aufgrund der erstellten Prognosen der Schülerzahlen bis zum
Schuljahr 2024/2025 zwar wohl nicht zu erwarten, es könnte jedoch gewisse Einschränkungen im Angebot der Wahlpflichtfächer zur Folge haben.


Im Hinblick hierauf bittet das Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom
28. Oktober 2015 neben den Städten Neu-Ulm und Senden auch die Stadt Vöhringen
um Stellungnahme zu dieser seitens der Stadt Senden geplanten Ausgründung der Staatlichen Realschule Vöhringen nach Senden.



Stellungnahme:

Die Stadt Vöhringen hat, insbesondere auch als gemeinsames Mittelzentrum
mit der Stadt Senden, einerseits Verständnis für die derzeitigen Überlegungen der Stadt Senden.
Andererseits sieht die Stadt Vöhringen, zumindest mittel- und langfristig betrachtet,
doch eine nicht außer jeglicher Realität liegende Bestandsgefährdung der Staatlichen Realschule Vöhringen.
Die Stadt Vöhringen ist ferner der Ansicht, dass auch die Frage der Einrichtung einer sog. Verbundrealschule noch nicht abschließend geklärt ist.

Inwieweit die städtische Wirtschaftsschule Senden trotz durchaus sehr guter Arbeit
in den letzten Jahren eine reelle Zukunftschance hat, ist unsererseits nur schwer zu prog-nostizieren.
Der Wirtschafts- und Verwaltungsbezug stellt sicherlich ein gewisses Alleinstellungsmerkmal dar.
Die Wirtschaftsschule muss sich gleichwohl evtl. modifiziert etwas neu ausrichten,
als eigenständige Marke definieren und dabei ihre Stärken mit eigenem Profil stärken.
Für eine solche Profilsuche wäre sicherlich die IHK ein guter Ansprechpartner.
Auch die Durchlässigkeit nach oben muss weiterhin gesichert sein.
Unter diesem Blickwinkel würde die Auflösung der Wirtschaftsschule in Senden durchaus einen großen Verlust für die Vielfältigkeit und Durchgängigkeit des Schulsystems in Bayern darstellen, wie dies bereits bei der Erörterung in der Stadtratssitzung vom 26. November 2015 zum Ausdruck kam.
Ganz abgesehen auch davon, dass die Bildungsmöglichkeiten an der Wirtschaftsschule vor allem auch von der Unternehmerseite sehr begrüßt werden.

Die Stadt Vöhringen hat im Falle einer Ausgründung der Staatlichen Realschule Vöhringen nach Senden jedoch vor allem große Bedenken hinsichtlich des weiteren Fortbestandes der Staatlichen Realschule Vöhringen selbst.
Diese Bedenken teilt die Schulleitung (siehe Anlage 1), diese Bedenken teilen aber
auch der Elternbeirat der Staatlichen Realschule Vöhringen (siehe Anlage 2) wie auch der Förderverein der Staatlichen Realschule Vöhringen (siehe Anlage 3).

Herr Landrat Thorsten Freudenberger hat in seiner vorläufigen Stellungnahme
zu diesem Thema in der jüngsten Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsaus-schusses des Kreistages ausgeführt, dass die Neugründung einer Realschule in Senden
den Bestand der anderen Realschule im Landkreis wohl nicht gefährden würde.

Rein nach den Zahlen dürfte dies u.U. auch belegbar sein.

Unsere Zielausrichtung muss aber, primär auf unsere Stadt Vöhringen bezogen,
die sein, vor allem unsere Staatliche Realschule Vöhringen zu stärken.

Sicherlich haben wir dabei Verständnis für die Wünsche der Stadt Senden.
Andererseits müssen wir aber einer Schaffung einer „Sendener Realschule“ so lange
kritisch gegenüberstehen, bis uns aufgezeigt und vor allem bewiesen wird, dass die Staatliche Realschule Vöhringen durch die Realschule Senden nicht im Bestand gefährdet oder gar zur unattraktiven Kleinrealschule wird.

In diese Überlegungen fließen auch mit ein, dass die Staatliche Realschule Vöhringen
mit einem erheblichen Kostenaufwand von rund fünf Millionen € saniert wurde, für die Realschule in Weißenhorn wurden insgesamt ebenfalls mehrere Millionen € in den massiven Umbau investiert.

Ob durch eine neue Realschule in Senden der Bestand der Staatlichen Realschule Vöhringen letztlich tatsächlich gefährdet ist, kann im Augenblick so zwar niemand mit Sicherheit sagen.
Was man aber mit Sicherheit sagen kann ist, dass es Probleme geben kann hinsichtlich des Aufrechterhaltens aller drei Wahlpflichtfächergruppen (Gruppe 1 Mathematisch naturwissenschaftlicher Zweig; Zweig 2 Wirtschaftszweig; Zweig 3 Sprachlicher Zweig mit Französisch).
Auch ist zu befürchten, dass das Angebot an Wahlfächern schrumpfen wird,
da für einige Wahlfächer sicher nicht mehr die nötige Gruppenstärke erreicht werden kann. Dies mindert natürlich die Attraktivität einer Schule.
Durch ähnliche Wahlpflichtfächergruppen und Wahlfächerangebote würden sich auch beide Schulen gegenseitig Konkurrenz machen.

Empfehlung

Der Stadtrat schließt sich vollinhaltlich der Stellungnahme der
Stadtverwaltung Vöhringen zu der seitens der Stadt Senden geplanten
evtl. Kooperation der Realschule Vöhringen in den Räumlichkeiten der bisherigen städtischen Wirtschaftsschule Senden (WISS) an.
Die Stellungnahme ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson trägt folgende Stellungnahme vor:

Die Stadt Vöhringen hat, insbesondere auch als gemeinsames Mittelzentrum
mit der Stadt Senden, einerseits Verständnis für die derzeitigen Überlegungen der Stadt Senden. Andererseits sieht die Stadt Vöhringen, zumindest mittel- und langfristig betrachtet, doch eine nicht außer jeglicher Realität liegende Bestandsgefährdung der Staatlichen Realschule Vöhringen. Die Stadt Vöhringen ist ferner der Ansicht, dass auch die Frage der Einrichtung einer sog. Verbundrealschule noch nicht abschließend geklärt ist.

Inwieweit die städtische Wirtschaftsschule Senden trotz durchaus sehr guter Arbeit
in den letzten Jahren eine reelle Zukunftschance hat, ist unsererseits nur schwer zu prog-nostizieren. Der Wirtschafts- und Verwaltungsbezug stellt sicherlich ein gewisses Alleinstellungsmerkmal dar. Die Wirtschaftsschule muss sich gleichwohl evtl. modifiziert etwas neu ausrichten, als eigenständige Marke definieren und dabei ihre Stärken mit eigenem Profil stärken. Für eine solche Profilsuche wäre sicherlich die IHK ein guter Ansprechpartner. Auch die Durchlässigkeit nach oben muss weiterhin gesichert sein. Unter diesem Blickwinkel würde die Auflösung der Wirtschaftsschule in Senden durchaus einen großen Verlust für die Vielfältigkeit und Durchgängigkeit des Schulsystems in Bayern darstellen, wie dies bereits bei der Erörterung in der Stadtratssitzung vom 26. November 2015 zum Ausdruck kam. Ganz abgesehen auch davon, dass die Bildungsmöglichkeiten an der Wirtschaftsschule vor allem auch von der Unternehmerseite sehr begrüßt werden.

Die Stadt Vöhringen hat im Falle einer Ausgründung der Staatlichen Realschule Vöhringen nach Senden jedoch vor allem große Bedenken hinsichtlich des weiteren Fortbestandes der Staatlichen Realschule Vöhringen selbst. Diese Bedenken teilt die Schulleitung (siehe Anlage 1), diese Bedenken teilen aber auch der Elternbeirat der Staatlichen Realschule Vöhringen (siehe Anlage 2) wie auch der Förderverein der Staatlichen Realschule Vöhringen (siehe Anlage 3).

Herr Landrat Thorsten Freudenberger hat in seiner vorläufigen Stellungnahme zu diesem Thema in der jüngsten Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschusses des Kreistages ausgeführt, dass die Neugründung einer Realschule in Senden den Bestand der anderen Realschule im Landkreis wohl nicht gefährden würde.

Rein nach den Zahlen dürfte dies u.U. auch belegbar sein.

Unsere Zielausrichtung muss aber, primär auf unsere Stadt Vöhringen bezogen, die sein, vor allem unsere Staatliche Realschule Vöhringen zu stärken.

Sicherlich haben wir dabei Verständnis für die Wünsche der Stadt Senden. Andererseits müssen wir aber einer Schaffung einer „Sendener Realschule“ so lange kritisch gegenüberstehen, bis uns aufgezeigt und vor allem bewiesen wird, dass die Staatliche Realschule Vöhringen durch die Realschule Senden nicht im Bestand gefährdet oder gar zur unattraktiven Kleinrealschule wird.

In diese Überlegungen fließen auch mit ein, dass die Staatliche Realschule Vöhringen mit einem erheblichen Kostenaufwand von rund fünf Millionen € saniert wurde, für die Realschule in Weißenhorn wurden insgesamt ebenfalls mehrere Millionen € in den massiven Umbau investiert.

Ob durch eine neue Realschule in Senden der Bestand der Staatlichen Realschule Vöhringen letztlich tatsächlich gefährdet ist, kann im Augenblick so zwar niemand mit Sicherheit sagen. Was man aber mit Sicherheit sagen kann ist, dass es Probleme geben kann hinsichtlich des Aufrechterhaltens aller drei Wahlpflichtfächergruppen (Gruppe 1 Mathematisch naturwissenschaftlicher Zweig; Zweig 2 Wirtschaftszweig; Zweig 3 Sprachlicher Zweig mit Französisch). Auch ist zu befürchten, dass das Angebot an Wahlfächern schrumpfen wird, da für einige Wahlfächer sicher nicht mehr die nötige Gruppenstärke erreicht werden kann. Dies mindert natürlich die Attraktivität einer Schule. Durch ähnliche Wahlpflichtfächergruppen und Wahlfächerangebote würden sich auch beide Schulen gegenseitig Konkurrenz machen.

Die gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm abzugebende Stellungnahme wird von den Stadtratsmitgliedern einhellig begrüßt. Ein Gremiumsmitglied spricht sich für eine Verbundrealschule nach dem bei Mittelschulen bereits gut funktionierenden Modell aus. Weiterhin kommt zum Ausdruck, dass der soziale Zweig an Realschulen nicht unbedingt angeboten werden braucht, da es die Abgänger dieses Zweiges in der freien Wirtschaft mitunter schwer haben, dort unterzukommen. Außerdem gibt es jetzt auch die Möglichkeit, an den Mittelschulen den M-Zweig zu absolvieren, der ebenfalls zu einem mittleren Schulabschluss führt.

In der Sache selbst ergeht schließlich folgender

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich vollinhaltlich der Stellungnahme der Stadtverwaltung Vöhringen zu der seitens der Stadt Senden geplanten evtl. Kooperation der Realschule Vöhringen in den Räumlichkeiten der bisherigen städtischen Wirtschaftsschule Senden (WISS) an. Die Stellungnahme ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt; Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2015 ö 1
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Weißenhorn und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt haben beantragt, der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth zum 01.01.2016 beizutreten.

Die Überwachungstätigkeit ist wöchentlich in folgendem Umfang vorgesehen:

Weißenhorn:                12 Std. ruhender Verkehr
                         8 Std. fließender Verkehr

Altenstadt:                  1 Std ruhender Verkehr, in den Sommermonaten 4 Std.
                            (von Mai bis September jeweils 3 Std. am Wochenende 14-tägig
                            zur Überwachung der Badeseen)
                         4 Std. fließender Verkehr

Der Überwachungsumfang in den anderen Kommunen bleibt wie folgt:

Illertissen:                12 Std. ruhender Verkehr
                         8 Std. fließender Verkehr

Senden:                15 Std. ruhender Verkehr, in den Sommermonaten 18 Std.
                            (von Mai bis September jeweils 3 Std. am Wochenende 14-tägig
                            zur Überwachung der Badeseen)
                       15 Std. fließender Verkehr

Vöhringen:                12 Std. ruhender Verkehr
                         8 Std. fließender Verkehr

Unterroth                  2 Std. fließender Verkehr (4 Std. x 2 Monat)

Durch die Erhöhung des Überwachungsumfangs wird die Einstellung von weiteren Kräften erforderlich. Nach Berechnungen der KVÜ-Geschäftsstelle kommen hierfür zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 28.500 € / jährlich (Variante 1: Eine Teilzeitkraft 19,5 Std. sowie eine Aushilfskraft auf 450 €-Basis) bzw. 43.500 € / jährlich (Variante 2: Zwei Teilzeitkräfte mit je 19.5 Std.) hinzu. Die KVÜ würde zunächst mit der ersten Variante beginnen und bei Bedarf auf die zweite Variante umstellen. Die Kosten für die Stadt Vöhringen dürften trotz des personellen Mehrbedarfs unverändert bleiben, da sich diese ja entsprechend des Überwachungsumfangs auf die Mitgliedskommunen verteilen.

In nächster Zeit wird sehr wahrscheinlich auch die Ersatzbeschaffung einer neuen Messtechnik für den fließenden Verkehr notwendig werden, da die bisherige Messtechnik sehr störanfällig und reparaturbedürftig ist. Der Kostenpunkt hierfür liegt bei ca. 80.000 €.
Mit der neuen Messtechnik kann dann in beiden Fahrtrichtungen und auch im Kurvenbereich gemessen werden. Die Beschaffung der Messtechnik sowie evtl. eines neuen Fahrzeuges (Kosten ca. 20.000 €) ist evtl. schon im nächsten Haushaltsjahr 2016 angedacht. Die Stadt Vöhringen nimmt hierfür im Haushalt rein vorsorglich einen Betrag in Höhe von 25.000 € auf. Diese Kosten dürften sich durch die neue Messtechnik in absehbarer Zeit wieder amortisieren.

Die Stadt Vöhringen empfiehlt, dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der VG Altenstadt für den Markt Altenstadt zum 01.01.2016 zuzustimmen und die Vereinbarungen (siehe Anlage) zu billigen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth ab 01.01.2016 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Beitritt dieser Kommunen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16. bzw. 19.12.2002 werden gebilligt. Die Vereinbarungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2015 ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Sende n und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth ab 01.01.2016 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Beitritt dieser Kommunen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16. bzw. 19.12.2002 werden gebilligt. Die Vereinbarungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 7

Empfehlung

Der Stadtrat entscheidet sich für Variante 1 der vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgeschlagenen Gebührensätze „Erhöhung der Verbrauchsgebühren“ und erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.12.2009 i.d.F. vom 18.07.2012. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2015. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat entscheidet sich für Variante 1 der vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgeschlagenen Gebührensätze „Erhöhung der Verbrauchsgebühren“ und erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.12.2009 i.d.F. vom 18.07.2012. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr 2. Bürgermeister Herbert Walk gibt das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014 bekannt.

(Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 sowie der Rechenschaftsbericht der Verwaltung zur Jahresrechnung 2014 sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt; die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhielten diesen Rechenschaftsbericht bereits mit der Einladung zu den Sitzungen des RPA).

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für das Jahr 2014 die Entlastung zu erteilen.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn 2. Bürgermeister Walk. Dieser gibt die Eckdaten des Prüfungsergebnisses bekannt und verweist insoweit auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10. und 11. November 2015.

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stif tung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 10
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10.1. Vöhringer Adventsmarkt Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 10.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Hinterkopf erkundigt sich, ob es zukünftig auf dem Adventsmarkt wieder Tiere auf dem Areal des Biergartens für Kinder zu bestaunen gebe.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Ausrichter des Adventsmarktes der Gewerbeverein Vöhringen und nicht die Stadt Vöhringen sei. Im nächsten Jahr werde aber wiederversucht, Tiere und auch ein Kinderkarussell für den Adventsmarkt anbieten zu können.

Datenstand vom 29.01.2016 07:56 Uhr