Datum: 12.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.04.2016 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2016 - öffentlich
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.05.2016 - öffentlicher Teil
2 Ausbau und Umgestaltung des Kirchplatzes in Vöhringen - 1. Besichtigung vor Ort 2. Entscheidung über die verkehrliche Regelung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Familie-Kreisl-Stiftung Genehmigung der Jahresrechnung 2015 Antrag auf Aussetzung der Prüfung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde (Information)
5 Bündelausschreibung zur Erdgasbeschaffung für bayer. Kommunen 2018 - 2020; 1. Zustimmung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH 2. Zustimmung zur Übertragung der Ausschreibung auf den Bayer. Gemeindetag
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Pflasterbelag am Hettsteder Platz Anfrage Herr Barth
7.2 Tempo-30-Beschränkung in der Ulmer Straße Anfrage Herr Maier
7.3 Hohe Randsteine am Friedhof Süd Anfrage Herr Wedemeyer
7.4 Geplantes Freihandelsabkommen TTIP Anfrage Herr Wiedenmayer

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.04.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.04.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2016 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über die öffentliche Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 02.05.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.05.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 04.05.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ausbau und Umgestaltung des Kirchplatzes in Vöhringen - 1. Besichtigung vor Ort 2. Entscheidung über die verkehrliche Regelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 2

Sachverhalt

Den Sachverhalt hierzu können Sie dem Info-Schreiben von Herrn Bürgermeister Janson vom 11. April 2016 entnehmen. Von den Stadtratsfraktionen sind hierzu bisher keine Stellungnahmen eingegangen.

Auf Anregung von Herrn 3. Bürgermeister Daikeler findet nun vor einer abschließenden Entscheidung eine Besichtigung vor Ort statt.

Empfehlung

Ein Beschlussvorschlag wird nach der Ortsbesichtigung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt die Stadtratsmitglieder vor Ort zur Besichtigung der neu gestalteten Straße „Kirchplatz“. Er führt einleitend aus, dass der im Augenblick ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereich von der Einmündung Winterstraße bis zur Illerstraße nach Auffassung des Landratsamtes Neu-Ulm in einigen Teilbereichen nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht und deshalb in einigen Punkten angepasst werden müsse. Ein verkehrsberuhigter Bereich komme nur für einzelne Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion, ohne besondere Ausweisung von Gehwegen, in Betracht, in denen der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung habe. In verkehrsberuhigten Bereichen sei
ferner Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig.

Das Landratsamt Neu-Ulm schlage vor, den verkehrsberuhigten Bereich auf den platzartig gestalteten Bereich (vom Beginn bis zum Ende des Pflasterbelages) zu reduzieren und auf den Asphaltflächen im Süden und Norden der Straße „Kirchplatz“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h zu beschränken.

Die Stadtratsmitglieder sprechen sich im Ergebnis der Ortsbesichtigung für den Vorschlag des Landratsamtes Neu-Ulm aus (Plan s. Anlage). Ergänzend soll geprüft und die Kosten hierzu ermittelt werden, ob, wie im südlichen Bereich der Straße „Kirchplatz“, auch im Norden der Pflasterbelag mit einer Aufpflasterung/Schwelle verstärkt werden kann, damit der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches deutlicher wahrgenommen wird.

Abstimmungsergebnis:        22 : 1 angenommen

Die entlang der Straße „Kirchplatz“ angebrachten Poller sollen jedoch belassen bleiben,
da diese nach Auffassung des Gremiums den Charakter des verkehrsberuhigten Bereiches nicht verändern.

Im Verlauf der Diskussion wird ferner angeregt, am Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches evtl. ein Gerät aufzustellen, das die Geschwindigkeit misst und den Verkehrsteilnehmern z.B. durch einen Smiley signalisiert, wie schnell gefahren wird.

Bezüglich des Parkens vor dem Schulgebäude vertreten einige Stadtratsmitglieder die
Auffassung, dass dies außerhalb des Schulbetriebes, vor allem zu Gottesdienstzeiten am Sonntag, geduldet werden könnte. Andere Gremiumsmitglieder sehen darin keine konsequente Vorgehensweise im Vergleich zu anderen verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet. Ein Stadtratsmitglied schlägt vor, mit einem Schild auf die Rechtslage hinzuweisen, dass Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 04.05.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil "Thal" für die Grundstücke mit den
Fl.-Nrn. 81, 82 und 83/3 eine weitere Wohnbebauung insbesondere auch für die ortsansässige Bevölkerung auszuweisen.
Daneben möchte die Stadt Vöhringen den öffentlichen Zugang zu den östlich des Landgrabens gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen planungsrechtlich sichern.
Es soll hierbei gewährleistet werden, dass nach Realisierung der Einbeziehungs-Satzung auch weiterhin landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge diese Flächen erreichen.

Die planungsrechtliche Neuordnung soll über eine Einbeziehungs-Satzung erfolgen.
Die betroffenen Grundstücke werden in den im Zusammenhang bebaute Ortsteile einbezogen und auf Grund der Ortsrandlage mit einzelnen Festsetzungen zur Erhaltung der städtebaulichen Ordnung versehen.
Beispielhaft seien an dieser Stelle die Grundflächenzahl oder die Dachform genannt.
Ein zukünftiges Bauvorhaben muss sich demgemäß an die getroffenen Festsetzungen halten bzw. nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen, soweit durch die Einbeziehungs-Satzung keine Vorgaben getroffen werden.

Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist auf der Grundlage des § 34 Abs. 5 Nr. 3 BauGB nicht erforderlich.
Gleichzeitig ist allerdings ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen, da durch die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" ein Flächenverbrauch im Außenbereich erfolgt.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 25.04.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 04.05.2016 in der beschlossen worden ist, dass neben der Dachform „Satteldach“ auch ein Walmdach zulässig sein soll. Im Anschluss daran stellt Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber, Lindau, die Eckpunkte der Einbeziehungssatzung nochmals vor.

In der sich daran anschließenden Aussprache regt ein Gremiumsmitglied an, aufgrund der nassen Bodenbeschaffenheit, evtl. die gesamte Fläche zu veräußern, damit eine sinnvolle Bebauung ermöglicht werden kann. Hierzu führt Herr Schmid aus, dass eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben worden ist, deren Ergebnis demnächst erwartet wird.

Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass der Ortsrand durch die Einbeziehungssatzung wieder etwas erweitert wird. Es wäre besser, wenn es gelingen würde, die vorhandenen Baulücken zu schließen, bevor neue Gebiete ausgewiesen werden. Dies sei aber aufgrund der ablehnenden Haltung der Grundstückseigentümer in der Praxis wohl nicht zu verwirklichen.

Sodann ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 12.05.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Familie-Kreisl-Stiftung Genehmigung der Jahresrechnung 2015 Antrag auf Aussetzung der Prüfung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde (Information)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

1. Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 290,00 € ab. Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2015, die Vermögensübersicht zum 31.12.2015, die Ermittlung des Grundstockvermögens zum 31.12.2015 sowie eine Übersicht der Jahresrechnungen seit 2006 sind der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.

Kennzahlen zur Jahresrechnung:

2015
Vorjahr

 
 
 
 
 
Zinseinnahmen
 
76,18 €
185,61 €

Ausgaben auf den Stiftungszweck
 
180,00 €
720,00 €

Prüfungsgebühren
 
110,00 €
110,00 €

Zuführung/ Entnahme aus der Sonderrücklage
213,82 €
644,39 €

Stammkapital (31.12.)
 
38.000,12 €
38.213,94 €

Grundstockvermögen (31.12.)
 
35.723,60 €
35.623,34 €
 


 
 


Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresrechnung 2015 der Familie-Kreisl-Stiftung zu billigen.


2. Aussetzung der Prüfung der Jahresrechnung (Information)

Angesichts des historisch niedrigen Zinsniveaus gerät die Familie-Kreisl-Stiftung in die schwierige Lage, dass zu geringe Einnahmen zur Verfügung stehen, um den Stiftungszweck erfüllen zu können, ohne das Vermögen der Stiftung zu schmälern.
Obwohl das Grundstockvermögen und damit der Werterhalt noch nicht gefährdet ist, verringert sich das Vermögen der Stiftung kontinuierlich seit 2012.

Die Familie-Kreisl-Stiftung finanziert sich ausschliesslich über Zinserträge. Sie erhält keine laufenden Zuwendungen oder Spenden.
Aktuell befindet sich die Familie-Kreisl-Stiftung in der prekären Situation, dass den jährlichen Prüfungsgebühren (2015: 110,00 €) wesentlich niedrigere Zinseinnahmen gegenüberstehen (2015: 76,18 €), so dass selbst ohne jede Aufwendung für den Stiftungszweck das Vermögen schmilzt.

Um dieser weiteren Entwicklung entgegenzuwirken ist die Verwaltung an die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, die Regierung von Schwaben, herangetreten. Bei der gemeinsamen Erörterung der Problematik eröffnete Frau Heimerl, RvS, folgenden „Lösungsvorschlag“:   

- Die Regierung von Schwaben, als zuständige Rechtsaufsicht, hat die Möglichkeit, sofern die Prüfungen der letzten 5 Jahre nicht beanstandet wurden, die Prüfungen für die nächsten 3-5 Jahre auszusetzen.
- Für den relevanten Zeitraum liegen keine Beanstandungen vor
- Die Abrechnung 2015 müsste nochmals vorgelegt werden, wobei gleichzeitig mit der Vorlage der Abrechnung die Aussetzung der Prüfungen beantragt werden muß.

Damit würde die Belastung der Familie-Kreisl-Stiftung durch die Prüfungsgebühren für die nächsten Jahre entfallen.

Empfehlung

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2015 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Bündelausschreibung zur Erdgasbeschaffung für bayer. Kommunen 2018 - 2020; 1. Zustimmung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH 2. Zustimmung zur Übertragung der Ausschreibung auf den Bayer. Gemeindetag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat sich schon mehrmals bei Bündelausschreibungen für die Strom- und Gaslieferung beteiligt und dabei gute Erfahrungen gemacht. Der Bayer. Gemeindetag bietet auch jetzt wieder die Möglichkeit, an der nächsten Beschaffungsrunde für Erdgas vom 01.10.2017 bis 01.01.2021 bzw. vom 01.10.2018 bis 01.01.2022 teilzunehmen. Die Ausschreibung wird wiederum der vom Gemeindetag ausgewählte Dienstleister, die KUBUS GmbH, organisieren.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH bis spätestens 30.06.2016. Nachdem die nächste Stadtratssitzung allerdings erst am 30.06.2016 stattfindet, müsste die Beschlussfassung hierzu bereits in der Stadtratssitzung am 12.05.2016 – jedoch ohne die sonst übliche Vorberatung im Ausschuss – erfolgen.

Nachfolgend werden zu den einzelnen Beschlussvorschlägen noch Erläuterungen gegeben:

Zu 1:

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren.

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion.

Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.


Zu 2:

Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune/der Zweckverband wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.

Der für die Stadt Vöhringen bestehende Gasliefervertrag mit der Erdgas Schwaben GmbH endet mit Ablauf des 31.12.2017. Somit müsste ein neuer Vertrag den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 umfassen.

Zu 3:

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Erdgaslieferanten/Netzbetreiber beschafft.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Erdgaslieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen und die Anlagen mit Standardlastprofil in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Erdgaslieferanten).

Zu 4:

Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.750 € (davon Grundpreis: 1.100 €, sowie
13 Abnahmestellen à 50 € = 650 €). Dies ergibt einen Gesamtpreis inkl. MWSt. in Höhe von 2.082,50 €. Diese Mittel werden bei Haushaltsstelle 8130.6360 bereitgestellt.

Empfehlung

1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2.        Die Stadt Vöhringen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas für den Lieferzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

4.        Die erforderlichen Dienstleistungskosten in Höhe von 2.082,50 €. werden bei Haushaltsstelle 8130.6360 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2.        Die Stadt Vöhringen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas für den Lieferzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

4.        Die erforderlichen Dienstleistungskosten in Höhe von 2.082,50 €. werden bei Haushaltsstelle 8130.6360 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 7
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7.1. Pflasterbelag am Hettsteder Platz Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth fragt nach, warum im Bereich des Hettstedter Platzes einzelne Platten nicht ersetzt, sondern mit Teerbelag versehen werden.

Antwort:
Herr Söhner führt hierzu aus, dass einige Bereiche großflächig ausgetauscht werden müssen und der Teerbelag nur ein Provisorium darstellt .

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7.2. Tempo-30-Beschränkung in der Ulmer Straße Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Maier bringt mit zum Ausdruck, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ulmer Straße von der Silcherstraße / Frauenstraße bis zur Vogelstraße grundsätzlich begrüßt. Er würde allerdings bis zur vorgesehenen endgültigen Straßenumgestaltung weitere Fahrbahnverengungen oder Verkehrsinseln einbauen, damit die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung besser erkennbar ist. Auch würde er am Beginn der 30er Beschilderung bauliche Maßnahmen treffen, die eine Art Torwirkung entfalten sollen. Weiterhin regt er an, sofern dies zulässig sein sollte, die Tempo-30-Zonenbeschilderungen im Bereich der Ulmer Straße zu entfernen und die Tempo-30-Zone dann bis zur Vogelstraße auszudehnen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass sich derzeit bundesweit die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Diskussion befinde. Evtl. werde noch vor der Sommerpause hierzu eine Behandlung dieser Thematik im Bau- und Verkehrsausschuss erfolgen. Bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ulmer Straße von der Silcherstraße / Frauenstraße bis zur Vogelstraße habe das Landratsamt Neu-Ulm gleichfalls eine andere Rechtsauffassung.

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7.3. Hohe Randsteine am Friedhof Süd Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Wedemeyer stellt dar, dass am Friedhof Vöhringen Süd die Randsteine auf dem Weg zu den neuen Urnengräbern mit 8 cm sehr hoch sind, sodass es für Rollstuhl- oder Rollatorfahrer sehr schwierig sei, diese zu überwinden. Er fragt an, ob diese nicht abgesenkt werden könnten.

Antwort:
Herr Söhner sichert eine Überprüfung und evtl. Abhilfe zu.

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7.4. Geplantes Freihandelsabkommen TTIP Anfrage Herr Wiedenmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Wiedenmayer hält die geplanten Regelungen im Freihandelsabkommen TTIP für die Verbraucher teilweise für sehr bedenklich und regt an, dass sich die Stadt Vöhringen ggfs. mit einer Resolution gegen dieses Abkommen aussprechen sollte.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass es strittig sei, inwieweit die Behandlung dieser Thematik in die Kompetenz der Kommunen falle, da es sich ganz überwiegend um eine bundesrechtliche und europäische Angelegenheiten handle und ein unmittelbarer
Ortsbezug zumeist nicht gegeben sei. Zudem sei die Angelegenheit äußerst komplex und sehr breit gefasst, sodass sich eine Kommune wohl weder sachlich noch rechtlich fundiert mit dieser Thematik befassen könne. Die Interessen der Kommunen werden auch durch die kommunalen Spitzenverbände hinreichend verfolgt.

Ungeachtet dessen habe sich der Stadtrat bereits mit der Thematik beschäftigt und eine
Resolution verabschiedet (vgl. Stadtratsbeschluss vom 06.10.2014 – s. Anlage).

Datenstand vom 01.07.2016 07:59 Uhr