Datum: 14.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Dachgaube; Bauort: "Heideweg 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 942/9)
1.2 Neubau eines Einfamilienhauses (Tektur); Bauort: "Im Obereschle 24" in Thal (Flur-Nr. 55/12)
1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Carports; Bauort: "Am Kellerberg 12" in Illerberg (Flur-Nr. 1538)
1.4 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Dammstraße 1" in Illerzell (Flur-Nr. 186/5)
1.5 Antrag auf Isolierte Befreiung für den Bau eines Carports; Bauort: "Am Funken 18" in Illerberg (Flur-Nr. 1517/28)
1.6 Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Dorfstraße 5" in Illerzell (Flur-Nr. 8/12)
1.7 Erweiterung Dachgeschoss durch Einbau von Gauben und Sanierung eines Mehrfamilienhauses; Bauort: "Auf der Härte 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 745)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss zur Trägerbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV"; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss zur Trägerbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"; Aufstellungsbeschluss; Vorberatung
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031"; Aufstellungsbeschluss; Vorberatung
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Ortsteil Illerberg; Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplanänderung; Vorberatung
7 Spielplatz "Nebelhornring Vöhringen"; Sanierung und Umgestaltung Teilbereich Süd; Vorstellung und Billigung der Planung
8 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Abwasserbeseitigung; Kanalverlegung im östlichen Bereich der Oberen Weiherstraße in Illerberg; Tiefbauarbeiten; Auftragsvergabe
9 Verschiedenes
9.1 Bundesverkehrswegeplan 2015 - 2013; Information durch Herrn Bürgermeister Janson
10 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö 1
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1.1. Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Dachgaube; Bauort: "Heideweg 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 942/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.1

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.2. Neubau eines Einfamilienhauses (Tektur); Bauort: "Im Obereschle 24" in Thal (Flur-Nr. 55/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Carports; Bauort: "Am Kellerberg 12" in Illerberg (Flur-Nr. 1538)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.3

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens und kurzer Erörterung der von den Vorgaben des einschlägigen Bebauungsplanes abweichenden Dachneigung ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Der beantragten und begründeten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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1.4. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Dammstraße 1" in Illerzell (Flur-Nr. 186/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.5. Antrag auf Isolierte Befreiung für den Bau eines Carports; Bauort: "Am Funken 18" in Illerberg (Flur-Nr. 1517/28)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.5

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 1 „Am südlichen Ortsrand“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Dorfstraße 5" in Illerzell (Flur-Nr. 8/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.6

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.7. Erweiterung Dachgeschoss durch Einbau von Gauben und Sanierung eines Mehrfamilienhauses; Bauort: "Auf der Härte 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 745)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 1.7

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss zur Trägerbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan,
der mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 14. November 1983 genehmigt wurde.
Mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 wurde ein Verfahren nach BauGB
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05. September 2015 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen, in der Ausgabe Nr. 15, bekannt gemacht.

Anlass für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die vorgesehene Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“.
Eine kleine Teilfläche im Südosten, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, soll im Zuge der Aufstellung des angedachten Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ städtebaulich mit Wohnbauflächen überplant werden.
Es handelt sich um einen Teilbereich, der sich als grüne Zunge von Osten her in das Baugebiet hinein schiebt.

Der Flächennutzungsplan sieht für die Bauflächen nach Norden, die noch nicht bebaut sind, regelmäßig wiederkehrende Verzahnungen zwischen Bebauung und Natur vor.
Aufgrund des sorgsamen Umgangs mit Flächenverbrauch und der zwischenzeitlich bekannten, geringen ökologischen Wertigkeit dieser Verzahnungen sieht die städtebauliche Planung für zukünftige Flächen einen Verzicht dieser Verzahnung vor.
Da damit eine wesentliche Änderung des städtebaulichen Grundgedankens und städtebaulichen Willens der Stadtplanung der Stadt Vöhringen verbunden ist, muss der Flächennutzungsplan trotz Geringfügigkeit der Fläche angepasst werden.

Der räumliche Geltungsbereich deckt sich mit dem des vorgesehenen Bebauungsplans.
Er liegt auf der Gemarkung Thal und umgreift die Flurstücke Nrn. 510/2, eine Teilfläche aus 510, eine Teilfläche aus 509 und eine Teilfläche aus 508.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 12.400 m².

Im Einzelnen gilt der Änderungs(vor-)entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 der die Planzeichnung, die Beschreibung, die Begründung und den Umweltbericht umfasst.

Empfehlung

Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski vom 14. April 2016
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen wird vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zum diesem und zum sich unmittelbar anschließenden Tagesordnungspunkt Herrn Martin Maslowski vom Planungsbüro Maslowski.

Herr Maslowski stellt die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes vor und begründet deren Notwendigkeit mit den im bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen im Bereich Nord-Ost IV festgesetzten, sich in die vorgesehenen Wohnbauflächen verzahnenden umfangreichen Grünflächen, die heute wohl so nicht mehr festgesetzt würden, da nunmehr eine klare Trennung von Grün- und Wohnbauflächen bevorzugt werden würde.
Unter diesem Gesichtspunkt geht er weiter auf die ebenfalls neu festzulegende Ortsrandeingrünung in diesem Bereich ein.

Nach kurzer Aussprache ergeht dann folgender

Beschluss

„Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski vom 14. April 2016
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen wird vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV"; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss zur Trägerbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein
Verfahren nach BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“, Gemarkung Thal, eingeleitet.
Die Aufstellung wurde am 05. September 2015 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen, in der Ausgabe Nr. 15, bekannt gemacht.

Das Bebauungsplanverfahren wird parallel begleitet von einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan soll eine bislang als Grünfläche gewidmete, untergeordnete Teilfläche in der Südostecke als Wohnbaufläche definiert werden.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht des Vorhabenträgers, Grundstücke für verschiedenste Wohnformen am nordöstlichen Ortsrand der Stadt herzustellen.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes liegt nordöstlich des Berliner Rings.
Er bildet die zukünftige östliche Stadtgrenze ab.

Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung.

Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan ist der Planzeichnung zu entnehmen und liegt auf der Gemarkung Thal.
Er umgreift die Grundstücke Flur-Nr. 510/2, eine Teilfläche aus 510, eine Teilfläche aus 509 und eine Teilfläche aus 508.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 12.400 m².

Das Baugebiet soll städtebaulich von der verdichteten Bebauung mit bis zu vier Geschossen im Baugebiet Vöhringen Nord-Ost an die Ortsgrenze hinleiten.
Dem landesplanerischen Leitgedanken der Bayerischen Landesregierung folgend, soll durch zeitgemäßen Zuschnitt der Grundstücke ein ressourcenschonendes und flächeneffizientes Bauen ermöglicht werden.

Im westlichen Teil des Areals werden nach vorliegendem Vorentwurf drei Gebäude im Geschosswohnungsbau ermöglicht.
Entlang des Berliner Rings sind dabei bis zu vier Stockwerke zulässig, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss auszubilden ist.
Nach Osten staffelt sich die Bebauung in der Geschossigkeit bis auf zwei Stockwerke nach unten.
Die Wohnformen lockern zum östlichen Ortsrand hin sukzessive auf.
Im Quartierskern sieht der Vorentwurf Doppel- und Kettenhäuser mit bis zu drei Vollgeschossen vor.
Die Grundstücksgrößen für Einzel- und Doppelhäuser staffeln sich von ca. 310 m² bis ca. 740 m².

Das neue Baugebiet soll durch eine Ringstraße mit dem Ausbaugrad einer Anliegerstraße erschlossen werden.
Nach Osten wird die Stadt durch eine Ortsrandeingrünung abgerundet und ein Geh- und Radweg als Teil des Erholungskonzeptes Vöhringen auf längere Sicht konzipiert. 

Im Einzelnen gilt der Bebauungsplan(vor-)entwurf des Büros Maslowski mit Planstand
14. April 2016, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, der schalltechnischen Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ in Vöhringen mit Nummer LA 15-262-GO1.docx der BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH vom 20. Januar 2016 und dem Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“, Stadt Vöhringen, des Büros für Landschaftsplanung und Artenschutz Dr. Andreas Schuler vom 05. März 2016.

Empfehlung

Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ wird vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Der (Vor-) Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zu weiteren Abwägung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Herr Maslowski erläutert eingehend die vorliegende Entwurfsplanung. Er geht insbesondere auf die vorgesehenen unterschiedlichen Bauweisen im Plangebiet ein. So sind insbesondere neben einem Geschosswohnbau auch Ketten- Doppel- und Einzelhäuser jeweils strukturiert mit unterschiedlichen Gebäudehöhen und Vollgeschosszahlen vorgesehen.
Er erörtert weiter, dass wohl passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sein werden, Details hierzu würden sich aus einem zu erstellenden Schallschutzgutachten ergeben.

Er geht weiter auf die neu festzusetzende Ortsrandeingrünung mit vorgesehener Weiterführung des bestehenden Anwandweges ein.

Neben weiteren Details gibt er dem Gremium abschließend die Frage zur Diskussion, ob die vorgesehene zweistreifige V-förmige Einmündung in den nördlichen neuen Bereich nicht durch eine einstreifige „normale“ Einmündung erfolgen könnte.
Als Vorteile stellt er den Platzgewinn dar, der für weitere Parkplätze und für ein größeres Baufenster im Bereich des süd-westlich vorgesehenen Geschosswohnungsbau genutzt werden könnte.

Im Gremium entwickelt sich eine Aussprache, die im Ergebnis die Vorteile der Variante „einstreifige, nicht V-förmige Einmündung“ mit Platzgewinn und sinnvollerer möglicher Ausnutzung und Gestaltung der Grünfläche in den Vordergrund stellt.

Es ergeht folgender

Beschluss

„Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ wird in der Variante, die eine einstreifige, gerade, nicht V-förmige Einmündung in das Baugebiet vorsieht (siehe Anlage „Alternative Straßenführung“), vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Der (Vor-) Entwurf der zugehö rigen Begründung wird gebilligt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zu weiteren Abwägung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"; Aufstellungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung steht bekanntlich seit einiger Zeit mit einem mittelständischen regionalen Unternehmen aus dem Bereich der Nahrungsmittelherstellung in Kontakt, welches auch ein konkretes Interesse an einer sehr zeitnahen Ansiedlung im Vöhringer Nordosten an der Staatsstraße 2031 hat.
Beabsichtigt ist eine Neuerrichtung des Betriebsstandortes des Unternehmens mit derzeit etwa 100 Mitarbeitern.
Der Flächenbedarf des Betriebes umfasst eine Größenordnung von etwa 2 - 2,5 ha.

Aufgrund der günstigen Standortvoraussetzungen mit guter Erreichbarkeit ist die Betriebsansiedlung an der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens vorgesehen, dort konkret auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal.
Andere, alternativ geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Betriebsansiedlung in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Der Bereich westlich der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan „Vöhringen Nord-Ost“ von 1990 und einer Darstellung im Flächennutzungsplan seit 1994 bereits seit langem als Gewerbestandort vorgesehen.
Die Verfügbarkeit möglicher Gewerbegrundstücke für Betriebsansiedlungen lässt sich in der Praxis in Vöhringen nicht so einfach realisieren.
Durch die nun beabsichtigte Betriebsansiedlung auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal könnte erstmals wieder die Entwicklung des beabsichtigten Gewerbestandortes Vöhringen Nord-Ost in Angriff genommen werden, wodurch die örtliche Wirtschaftsstruktur gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Das gegenständliche bislang landwirtschaftlich genutzte Grundstück ist planungsrechtlich derzeit zwar noch dem Außenbereich zuzuordnen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist die nördliche Hälfte des vorgesehenen Grundstücks als gewerbliche Bauflächen dargestellt, die südliche Hälfte als Grünflächen.
Für eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Flur-Nr. 504 sind dadurch die Nutzungsmöglichkeiten des Gesamtgrundstückes erheblich eingeschränkt.
Durch den spitz zulaufenden Zuschnitt in der nördlichen Grundstückshälfte betrifft dies insbesondere Betriebsansiedlungen in der Größenordnung des konkreten Ansiedlungsvorhabens.
Aufgrund der Grundstücksanforderungen des Ansiedlungsvorhabens und zur Nutzung des Potenzials des verfügbaren Grundstücks Flur-Nr. 504 zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe auf dem Grundstück, ist die verbindliche Festsetzung eines Gewerbegebietes erforderlich, die über die Darstellung von gewerblichen Bauflächen wie im aktuellen Flächennutzungsplan hinausreicht.

Entsprechend dem Entwicklungsgebot der Bauleitplanung kann die Festsetzung eines Gewerbegebietes durch einen Bebauungsplan nur erfolgen, wenn diese den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Eine Gewerbenutzung des Gesamtgrundstückes wird demzufolge planungsrechtlich erst zulässig, wenn eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt sind.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan sieht im Gesamtbereich Vöhringen Nord-Ost zwischen Staatsstraße 2031 und Bahnlinie Neu-Ulm – Kempten neben gewerblichen Bauflächen mit einer Fläche von etwa 13 ha im Norden einen größeren Bereich zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen im Süden (nördlich „Berliner Ring“) mit ca. 13,5 ha vor.
In der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes werden die gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen durch eine etwa 125 m breite Grünfläche getrennt.

Aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge, die bei einer Gewerbenutzung des Grundstücks Flur-Nr. 504 in der genannten Weise bestehen, schlägt die Stadtverwaltung eine Überprüfung der Plandarstellungen des Flächennutzungsplanes im Gesamtbereich Vöhringen Nord-Ost vor.
Gegenstand einer Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost sind insbesondere folgende städtebauliche Zielsetzungen und Belange:

-        Anpassung der Gewerbeflächendarstellung bzw. -entwicklung an bestehende Flächennachfragen und Belange der Wirtschaft durch eine Erweiterung gewerblicher Bauflächen nach Süden

-        Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur Vereinbarkeit und städtebaulichen Gliederung von Wohnen und Gewerbe

-        Anpassung der Ausdehnung geplanter Wohnbauflächen in Nord-Süd-Erstreckung einschließlich innerer Durchgrünung im Bereich Vöhringen Nord-Ost nördlich des Berliner Ringes, u. a. vor dem Hintergrund des städtebaulichen Erfordernisses einer nach heutigen Maßstäben gewünschten kompakten und wirtschaftlichen Siedlungsentwicklung und unter Berücksichtigung der langfristigen Sicherung der Wohnbauentwicklung der Stadt Vöhringen

-        Anpassung (Reduzierung) der Grünflächendarstellung (Grünzäsur) zwischen gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen unter Berücksichtigung von Belangen des Immissionsschutzes und Erhalt einer städtebaulichen Gliederung

-        Berücksichtigung von Belangen der Verkehrserschließung des Gesamtbereiches Vöhringen Nord-Ost

Die Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklung im bislang unbebauten Bereich Vöhringen Nord-Ost durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes begründet sich insbesondere durch die Ausweisung von den Anforderungen der Wirtschaft genügenden Gewerbeflächen (z. B. Flächenzuschnitt) unter Berücksichtigung der eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten in Vöhringen und einer besonderen Standortgunst des Bereiches Vöhringen Nord-Ost durch die gute Erreichbarkeit.
Es besteht dabei das Potenzial der Erschließung eines seit langem vorgesehenen neuen Gewerbestandortes zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen.
Durch eine vertretbare Anpassung von im Flächennutzungsplan planerisch dargestellten Grünflächen ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes die längerfristige Wohnbauflächenentwicklung im Nordosten Vöhringens weiterhin gesichert werden kann.

Der beabsichtigte Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes
umfasst zwischen Staatsstraße 2031 und Bahnstrecke Neu-Ulm – Kempten eine Fläche von ca. 36,5 ha.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches berücksichtigt die laufende 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Wohnbauflächen im Süden und bezieht gewerbliche Bauflächen im Norden nur insoweit ein, als ein Zusammenhang mit der Änderung der Planungskonzeption des Flächennutzungsplanes besteht (z. B. bzgl. Verkehrserschließung).

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist ferner die künftige verkehrliche Anbindung der Bauflächen des Gesamtbereiches Vöhringen Nord-Ost an die Staatsstraße 2031 zu berücksichtigen (Gewerbeflächen und Wohnbauflächen).
Hierzu wird eine Verkehrsuntersuchung für den Bereich Vöhringen Nord-Ost durchgeführt, die mögliche Lösungen für die Anbindung geplanter Bauflächen des Gesamtbereiches an die Staatsstraße 2031 untersucht, z. B. Knotenpunkt im Nordosten der Gewerbeflächen (Höhe bestehende Zufahrt Unterer Schrankenweg) oder Knotenpunkt zwischen den Gewerbeflächen und Wohnbauflächen.

Durch den vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss für eine 11. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ wird die Aufnahme der Bauleitplanung für den gegenständlichen Planbereich durch das beschlussfassende Gremium bestätigt.
Konkrete inhaltliche Darstellungen der Planung können erst nach Ausarbeitung eines Vorentwurfes und auf Grundlage von Ergebnissen der beabsichtigten Verkehrsuntersuchung erfolgen.

Die Planungskosten der Flächennutzungsplanänderung trägt zu zwei Drittel
die Stadt Vöhringen und zu einem Drittel der ansiedlungswillige Vorhabenträger.
Die Kosten der Verkehrsuntersuchung trägt allein die Stadt Vöhringen.

Mit der Erstellung der Planunterlagen und der Begleitung des Bauleitplanverfahrens ist die Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft, Krumbach beauftragt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost ist im Parallelverfahren zu der erforderlichen Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal vorgesehen.

Auf folgende Anlagen darf verwiesen werden:

-        Ausschnitt rechtswirksamer Flächennutzungsplan Stadt Vöhringen im Bereich Vöhringen Nord-Ost, Kling Consult vom 4. April 2016,

-        Übersichtslageplan beabsichtigter Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kling Consult vom 4. April 2016.

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Durchführung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich dieser Änderung ist in dem beiliegenden Übersichtslageplan, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Er umfasst einen Bereich von ca. 36,5 ha zwischen Staatsstraße 2031 im Osten, Bahnstrecke Neu-Ulm – Kempten im Westen, Gemeindestraße „Berliner Ring“ im Süden und Feldweg „Unterer Schrankenweg“ im Norden.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Die Bauleitplanung wird zur Deckung des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen und der Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im räumlich-funktio­nalen Zusammenhang erforderlich.
Die Planung dient der Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklung im bislang unbebauten Bereich Vöhringen Nord-Ost mit einer Erweiterung von gewerblichen Bauflächen und Anpassung geplanter Wohnbau- und Grünflächen unter Berücksichtigung von Belangen der Erschließung.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem und dem sich unmittelbar anschließenden Tagesordnungspunkt Herrn Christoph Stöberl vom Ingenieurbüro Kling Consult.

Herr Stöberl erläutert die Ausgangslage der angedachten Bauleitplanverfahren mit dem Ansiedlungswunsch eines Nahrungsmittelherstellers aus der Region, der circa 100 Arbeitsplätze nach Vöhringen verlagern möchte und einen Flächenbedarf von 2 bis 2,5 ha geäußert habe.
Er stellt die konkret wegen dieses Ansiedlungswunsches notwendig werdenden Änderungen des Flächennutzungsplanes dar. Darüber hinaus erläutert er auch die Notwendigkeit, in diesem Zuge auch das durch die sich ergebenden Änderungen betroffene Gesamtgebiet nach Süden hin bis zur bestehenden Bebauung neu zu ordnen.
Er betont, dass es heute lediglich um den grundsätzlichen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen auch mit seiner räumlichen Ausdehnung (Geltungsbereich) gehe, Details dieser Planung bleiben dem sich nun beginnenden V erfahren vorbehalten.

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Durchführung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich dieser Änderung ist in dem beiliegenden Übersichtslageplan, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Er umfasst einen Bereich von ca. 36,5 ha zwischen Staatsstraße 2031 im Osten, Bahnstrecke Neu-Ulm – Kempten im Westen, Gemeindestraße „Berliner Ring“ im Süden und Feldweg „Unterer Schrankenweg“ im Norden.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Die Bauleitplanung wird zur Deckung des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen und der Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im räumlich-funktio­nalen Zusammenhang erforderlich.
Die Planung dient der Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklung im bislang unbebauten Bereich Vöhringen Nord-Ost mit einer Erweiterung von gewerblichen Bauflächen und Anpassung geplanter Wohnbau- und Grünflächen unter Berücksichtigung von Belangen der Erschließung.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031"; Aufstellungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung steht bekanntlich seit einiger Zeit mit einem innovativen mittelständischen regionalen Unternehmen aus dem Bereich der Nahrungsmittelherstellung in Kontakt, welches ein konkretes Interesse an einer sehr zeitnahen Ansiedlung im Vöhringer Nordosten an der Staatsstraße 2031 hat. Beabsichtigt ist eine Neuerrichtung des Betriebsstandortes des Unternehmens mit derzeit etwa 100 Mitarbeitern.
Der Flächenbedarf des Betriebes umfasst eine Größenordnung von etwa 2 - 2,5 ha.

Aufgrund der günstigen Standortvoraussetzungen mit guter Erreichbarkeit ist die Betriebsansiedlung an der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens vorgesehen, dort konkret auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal.
Andere, alternativ geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Betriebsansiedlung in Vöhringen derzeit in dieser Größenordnung nicht zu Verfügung.

Der Bereich westlich der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan „Vöhringen Nord-Ost“ von 1990 und einer Darstellung im Flächennutzungsplan seit 1994 bereits seit langem als Gewerbestandort vorgesehen.
Die tatsächliche Verfügbarkeit möglicher Gewerbegrundstücke für Betriebsansiedlungen ist in der Praxis in Vöhringen allerdings aufgrund der vielfach gegebenen fehlenden Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer nur schwer realisierbar.
Durch die nun beabsichtigte Betriebsansiedlung auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal könnte erstmals wieder die Entwicklung des beabsichtigten Gewerbestandortes Vöhringen Nord-Ost in Angriff genommen werden und dadurch die örtliche Wirtschaftsstruktur gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal wird bislang intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Gewerbenutzung des Grundstückes wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist die nördliche Hälfte des Grundstücks als gewerbliche Bauflächen dargestellt, die südliche Hälfte als Grünflächen.
Für eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Flur-Nr. 504 sind dadurch die Nutzungsmöglichkeiten des Gesamtgrundstückes erheblich eingeschränkt.
Durch den spitz zulaufenden Zuschnitt in der nördlichen Grundstückshälfte betrifft dies insbesondere Betriebsansiedlungen in der Größenordnung des konkreten Ansiedlungsvorhabens. Aufgrund der Grundstücksanforderungen des Ansiedlungsvorhabens und zur Nutzung des Potenzials des verfügbaren Grundstücks Flur-Nr. 504 zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe auf dem Grundstück ist die verbindliche Festsetzung eines Gewerbegebietes erforderlich, die über die Darstellung von gewerblichen Bauflächen wie im aktuellen Flächennutzungsplan hinausreicht.
Entsprechend dem Entwicklungsgebot der Bauleitplanung ist für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der eine Gewerbenutzung des Gesamtgrundstückes vorsieht, parallel zum Bebauungsplan eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen erforderlich.

Bezüglich der verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes ist beabsichtigt, im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zur Flächennutzungsplanänderung zu prüfen, in welcher Lage ein Knotenpunkt an der Staatsstraße 2031 gewählt werden soll, um die künftige verkehrliche Erschließung des Gesamtbereiches Vöhringen Nordost zu berücksichtigen.
Die verkehrliche Anbindung des Bebauungsplangebietes an die Staatsstraße 2031 ist grundsätzlich im Norden des beabsichtigten Baugrundstückes im Bereich eines bestehenden Wirtschaftsweges mit vorhandener Linksabbiegespur an der Staatsstraße 2031 möglich („Unterer Schrankenweg“); gegenüber der Einmündung der Zufahrtsstraße zum städtischen Wertstoffhof.
Gemäß dem bisherigen Abstimmungsstand mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach ist aufgrund der übergeordneten Verkehrsfunktion der Staatsstraße 2031 im Straßenverlauf zwischen Kreisverkehr Staatsstraße 2031/Illerberger Straße im Süden und Bahnüberführung im Norden kein weiterer Knotenpunkt an der Staatsstraße möglich.
Im Rahmen der Bauleitplanung ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der o. g. Verkehrsuntersuchung die planungsrechtliche Sicherung notwendiger Flächen für eine öffentliche Erschließung des Plangebietes zur Anbindung an die Staatsstraße 2031 erforderlich.

Zur Sicherstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des beabsichtigten Ansiedlungsvorhabens und weiterer gewerblicher Nutzungen auf dem Grundstück
Flur-Nr. 504 wird von der Stadtverwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes vorgeschlagen.

Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ soll die Grundstücke Flur-Nr. 504 und 509/1 (Feldweg „Birkenweg“), jeweils Gemarkung Thal umfassen.
Des Weiteren sind Flächen im Umgriff eines Knotenpunktes zur Anbindung an die Staatsstraße 2031 Gegenstand des beabsichtigten Geltungsbereiches. Diese umfassen nach derzeitigem Stand den Bereich der bestehenden Einmündungen „Unterer Schrankenweg“ im Norden des Plangebietes.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Größe des Plangebietes beträgt derzeit ca. 6,0 ha.

Durch den vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nordost I an der Staatsstraße 2031“ wird die Aufnahme der Bauleitplanung für den gegenständlichen Planbereich durch das beschlussfassende Gremium bestätigt. Konkrete inhaltliche Darstellungen der Planung können erst nach Ausarbeitung eines Vorentwurfes unter Berücksichtigung maßgeblicher Planungsbelange erfolgen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgt eine Behandlung relevanter städtebaulicher und umweltbezogener Belange (z. B. Verkehrserschließung, Immissionsschutz Gewerbelärm, Grünordnung mit naturschutzfachlicher Eingriffsregelung, spezieller Artenschutz).

Die Planungskosten des Bebauungsplanes trägt der ansiedlungswillige Vorhabenträger.
Mit der Erstellung der Planunterlagen und der Begleitung des Bauleitplanverfahrens wird die Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft Krumbach beauftragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im parallelen Verfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.

Auf den beigefügten „Übersichtslageplan beabsichtigter Geltungsbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“, Kling Consult vom 4. April 2016“ darf verwiesen werden.

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem beiliegenden Übersichtslageplan, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Er umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 504, 509/1, jeweils Gemarkung Thal westlich der Staatsstraße 2031 sowie Flächen im Umgriff eines Knotenpunktes im Bereich
Staatsstraße 2031/Unterer Schrankenweg.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Die Bauleitplanung ist zur Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft erforderlich.
Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung eines Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen und sonstigen umweltrelevanten Belange.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.“

Diskussionsverlauf

Im Verlauf seiner Erläuterungen zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt geht Herr Stöberl vom Ingenieurbüro Kling Consult auch auf die für die Ansiedlung des oben genannten Betriebes notwendig werdende Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ein.
Er erläutert u.a., dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ca. 5 ha und im wesentlichen das Grundstück mit der Flur-Nummer 504 der Gemarkung Thal umfassen würde.
Auch hier blieben Details der Planung dem sich anschließenden Verfahren vorbehalten.

Nach kurzer Aussprache im Gremium ergeht folgender

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem beiliegenden Übersichtslageplan, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Er umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 504, 509/1, jeweils Gemarkung Thal westlich der Staatsstraße 2031 sowie Flächen im Umgriff eines Knotenpunktes im Bereich
Staatsstraße 2031/Unterer Schrankenweg.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Die Bauleitplanung ist zur Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft erforderlich.
Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung eines Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen und sonstigen umweltrelevanten Belange.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Ortsteil Illerberg; Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplanänderung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Im Ortsteil Illerberg besteht seit geraumer Zeit ein dringender örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der derzeit nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflächen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit defacto nicht zur Verfügung.

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Größe von insgesamt ca. 1,7 ha umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 998, 999 sowie eine Teilfläche von 987, jeweils der Gemarkung Illerberg, und eignet sich auf Grund seiner topographischen Hanglage Richtung Westen für eine Wohnbebauung.
Damit könnte der örtliche Bedarf von Illerberg an Einfamilienhausgrundstücken für einen kurz- und mittelfristigen Zeitraum abgedeckt werden.
Die Verkehrsemissionen der Autobahn A 7 können dabei durch aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Witzighauser Straße wohl so vermindert werden, dass die Vorgaben der einschlägigen DIN 18005 weitgehend eingehalten werden können.

Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Wohngebietes auf den Flurstücken 998 und 999 wäre eine entsprechende Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Grundstücke sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind damit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Eine Genehmigung für allgemeine Wohnungsbauvorhaben ist damit derzeit nicht möglich.

Bezüglich der Vorgaben zur Raumordnung im Zusammenhang mit der angestrebten Flächennutzungsplanänderung fand am 14. Januar 2016 ein Abstimmungsgespräch bei der Regierung von Schwaben in Augsburg statt.
Aus der Sicht der Regierung bestehen keine Bedenken gegen die vorgesehene Entwicklung des Wohngebietes, wenn an einer anderen Stelle eine gleich große Wohnbaufläche im bestehenden Flächennutzungsplan gestrichen wird.

Zur weiteren Versorgung und Entwicklung des Ortsteils Illerberg erscheint das vorgesehene Wohngebiet mit einer Wohnnutzfläche von ca. 1,0 ha bei einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 0,3 ha, einem Verkehrsflächenanteil von ca. 0,25 ha und einer Randeingrünung von ca. 0,15 ha gut geeignet zu sein.
Im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Illerberg wäre es grundsätzlich denkbar, gemäß der Vorgabe der Regierung von Schwaben als Ausgleich für die Neuentwicklung des Plangebietes seit langem nicht genutzte Wohnbauflächen im Bereich der südlich angrenzenden Grundstücke (insbesondere Flur-Nrn. 985, 984, 983, 982, 981, 980, 979 und 63 bzw. Teilflächen hiervon) aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan zu streichen.

Durch die bestehende Lage dürften für das vorgesehene Plangebiet die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, hier insbesondere durch verkehrliche Lärmemissionen der nahegelegenen Autobahn A 7, sicher zu stellen sein.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung als Wohngebiet.

Die für eine Bebauung angedachten Grundstücke im Plangebiet bieten sich für eine Weiterentwicklung als Wohnbauflächen an, da sie praktisch unmittelbar an die südlich bestehende Bebauung angrenzen und mit der Westorientierung eine hohe Wohnqualität gewährleisten können.

Bei einer möglichen Entwicklung der Fläche zum Wohngebiet wären folgende Vorgaben zu beachten:

-        Aufgrund der Nähe zur Autobahn A 7 und der Kreisstraße NU 9 sind schalltechnische Vorkehrungen zur Verhinderung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm zu berücksichtigen.
Die Flächen östlich der Witzighauser Straße sind aufgrund der nahegelegenen Straßen nicht für eine Wohnnutzung geeignet.
-        Die Grundstücke weisen eine westorientierte Hanglage mit einem Höhenunterschied von ca. 15 m auf einer Länge von ca. 140 m auf.
-        Im Umfeld der Grundstücke bestehen landwirtschaftliche Nutzungen mit Ackerflächen sowie eine Hofstelle.
-        Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 1002 der Gemarkung Illerberg besteht ein waldähnlicher Bewuchs.
-        Bei der Planung sind entsprechende Ausgleichsflächen innerhalb des Gebietes zu berücksichtigen.

Der beigefügte Bebauungsvorschlag berücksichtigt grundsätzlich die aufgeführten Vorgaben.

Die Erschließung kann mit einer Ringstraße unter Inanspruchnahme des bestehenden Feldweges Flur-Nr. 987 vorgesehen werden.
Die erforderlichen Schallschutzeinrichtungen wären entlang der ersten Baureihe zur Witzighauser Straße erforderlich.
Dabei könnten ggf. entsprechende bauliche Anlagen wie Garagen, Nebenräume, Schallschutzmauern usw. in Verbindung mit ergänzenden Baumpflanzungen zur Einbindung des Gebietes in die Umgebung errichtet werden.

Die Bebauung sollte mit einer vorrangigen Westorientierung entwickelt werden.

Es sind wohl ca. 15 bis 18 Grundstücke möglich mit Größen zwischen 500 m² und 700 m² möglich.

Als Ausgleich für den Eingriff kann die nördlich angrenzende waldähnliche Bepflanzung bis zur Witzighauser Straße verlängert werden.
Zusätzlich soll eine Randbegrünung auf der Westseite des Grundstücks Flur-Nr. 998 mit einer Tiefe von ca. 8,0 m ausgewiesen werden.

Im Rahmen der Planbearbeitung sind folgende gutachterliche Würdigungen und Untersuchungen erforderlich:

-        Schallgutachten als Grundlage für die immissionsrechtlichen Festsetzungen zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse.
-        Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausschluss von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
-        Integrierter Grünordnungsplan in den Bebauungsplan zur Durchgrünung des Plangebietes.
-        Umweltprüfung gemäß § 2a Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes.
-        Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB mit Bereitstellung und Sicherung einer Ausgleichsfläche.

Auf Grund der vorgesehenen Nutzung soll die Art der baulichen Nutzung als Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Als Maß der baulichen Nutzung erscheinen eine Grundflächenzahl (GRZ) bis maximal 0,4, eine Gebäudehöhe bis maximal 8,5 m sowie zwei Vollgeschosse vorstellbar.
Zur westlichen Grenze des angedachten Baugebietes sollte ein Pflanzgebot die gebotene Ortsrandeingrünung sicherstellen.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich könnte durch die Erweiterung der auf dem angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 1002 bereits bestehenden waldähnlichen Bepflanzung in einer Größenordnung von etwa 0,3 ha gelingen.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat dem Grunde nach vor, die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg, entsprechend dem Planumgriff vom 31.03.2016/06.04.2016 (siehe Anlage 1) mit den aufgeführten Planungszielen sowie die Aufstellung der erforderlichen 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg und dem beigefügten Planumgriff (siehe Anlagen 2 und 3)  zu beschließen.

Wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, gäbe es bei der Zugrundelegung der in der Anlage 3 dargestellten angedachten 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg, neue Darstellung, zwischen dem bestehenden Bebauungsplan Illerberg Nr. 4 „An der Witzighauser Straße“ und dem in Rede stehenden Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg, als Wohnbauflächen dargestellte Flächen, welche möglicherweise ohne die Einbeziehung in den angedachten Bebauungsplan jedenfalls teilweise dem Außenbereich zuzurechnen und damit nicht ohne (weitere) Bauleitplanung bebaubar wären.

Die Verwaltung ist diesbezüglich mit den entsprechenden Grundstückseigentümern in Kontakt.

Im Ergebnis insbesondere deren Überlegungen könnte es eventuell angezeigt sein, den bislang vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg, nach Süden zu erweitern und einen kompletten Lückenschluss zu dem bestehenden Bebauungsplan herzustellen.

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg für den Bereich des beigefügten Planumgriffs.
Der diesbezügliche Plan ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 1.

2.        Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des beigefügten Planumgriffs als Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg.
Der diesbezügliche Plan ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 2.

3.        Der Stadtrat beschließt die Durchführung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg, auf der Grundlage der beigefügten Planänderung „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, neue Darstellung.
Der diesbezügliche Plan ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 3.

4.        Der Stadtrat nimmt die „Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet „Witzighauser Straße Nord“, Vöhringen Ortsteil Illerberg“ als Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis.
Die Standortuntersuchung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 4.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Erwin Zint vom Büro für Stadtplanung Zint.

Herr Zint erläutert, dass für die Ausweisung des vorgesehenen Wohnbaugebietes sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig seien. Diese beiden Verfahren könnten jedoch parallel durchgeführt werden.

Er begründet die geplante Ausweisung des Wohngebietes mit der unstrittig derzeit sehr hohen Nachfrage an Wohnbaugrundstücken und dem dringenden Wunsch von vielen in Illerberg ansässigen Bauwerbern, auch in ihrem Heimatort ein geeignetes Wohnbaugrundstück erwerben zu können.

Neben einigen ersten und unverbindlichen Vorschlägen zur Ausgestaltung des Bebauungsplanes geht Herr Zint im wesentlichen auf die Vorgabe der Regierung von Schwaben zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein die besagt, dass die im Flächennutzungsplan neu auszuweisenden Wohnbauflächen durch Streichung von bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen zwingend zu kompensieren seien.

Dieser Aspekt führt im Gremium teilweise zu einer Aussprache dahingehend, dass zwar die Notwendigkeit der Ausweisung der neuen Wohnbauflächen, die nach Erklärung der Grundstückseigentümer relativ kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden würden, absolut im Vordergrund stehe.
Andererseits werde durch die „Streichung“ einiger Flächen aus dem bestehenden Flächennutzungsplan die zukünftige Weiterentwicklung in diesem Bereich erschwert.

In diesem Zusammenhang wird von einzelnen Gremiumsmitgliedern der Vorschlag gemacht, mit diesen Grundstückseigentümern entsprechend in Kontakt zu treten um diese hierüber zu informieren.

Herr Zint führt zu diesem Punkt aus, dass lediglich Flächen für die Streichung vorgesehen sind, die nicht oder nicht sinnvoll erschlossen werden könnten – sei dies wegen der konkreten topographischen Lage oder deren Hinterliegereigenschaft. Alternativen zu den vorgeschlagenen „Streichungsflächen“ seien wohl nur schw er zu finden.

Es ergeht folgender

Beschluss

„1.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg für den Bereich des beigefügten Planumgriffs.
Der diesbezügliche Plan ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 1.

2.        Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des beigefügten Planumgriffs als Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Ortsteil Illerberg.
Der diesbezügliche Plan ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 2.

3.        Der Stadtrat beschließt die Durchführung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg, auf der Grundlage der beigefügten Planänderung „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, neue Darstellung.
Der diesbezügliche Plan ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 3.

4.        Der Stadtrat nimmt die „Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet „Witzighauser Straße Nord“, Vöhringen Ortsteil Illerberg“ als Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis.
Die Standortuntersuchung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, Anlage 4.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Spielplatz "Nebelhornring Vöhringen"; Sanierung und Umgestaltung Teilbereich Süd; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Umsetzung der Spielplatzentwicklungsplanung wurde 1996 auf der Basis der Planung von Frau Landschaftsarchitektin Elisabeth Wagner, Weißenhorn, die grundlegende Neugestaltung des Spielplatzes am Nebelhornring beschlossen und durchgeführt.

Inzwischen wurden einzelne Spielgeräte wie Schaukeln ersetzt. Im letzten Sommer war dann die Rutschenanlage marode und wurde abgebaut. Auch das Sandspielgerät zeigt starke Alterungserscheinungen.

Um möglichst nahtlosen Ersatz zu schaffen, wurden nach einer einfachen Kostenschätzung für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 85.000 Euro im Haushalt bereit gestellt, wovon 1.000 € bereits für vorbereitende Maßnahmen verbraucht wurden.

Im Zuge der Sanierung soll in Ergänzung zum Spielplatz Rauhhornweg ein Angebot für Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren geschaffen werden, um hier die beschützende Wirkung der umgebenden Häuser zu nutzen.

Der Planungsauftrag wurde wieder an Frau Wagner vergeben, die auch die Planung (siehe Anlage) in der Sitzung vorstellt.

Um den Kleinen einen störungsfreien Spielbereich zu bieten, wird ein eigener Sandbereich für sie angelegt, der von einer Buchenhecke zur Straße abgeschirmt wird.
Für Schulkinder gibt es ein Bewegungsangebot in Form eines Seilklettergerätes und eines Baumhauses mit Rutsche. Als Fallschutz wird Riesel eingebaut.

Aufgrund der guten Erfahrungen wurden Geräte der Berliner Seilfabrik und der Firma Hags ausgewählt.

Eine differenzierte Kostenschätzung kommt zu einem Gesamtkostenrahmen inklusive Planungskosten in Höhe von ca. 91.000 Euro brutto. Nachdem in dieser Schätzung von Katalogpreisen ausgegangen wird, besteht die Hoffnung, im Rahmen der Ausschreibung die Kosten zu reduzieren.
Die Maßnahme soll im Anschluss an die Sommerferien 2016 durchgeführt werden.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Sanierung und Umgestaltung des südlichen Bereichs des Spielplatzes Nebelhornring wird gebilligt.
Ebenfalls besteht Einverständnis mit dem vorgestellten Kostenrahmen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Elisabeth Wagner, Landschaftsplanerin, und erläutert, dass Frau Wagner schon im Jahr 1996 mit der Planung des Spielplatzes „Nebelhornring Vöhringen“ beauftragt gewesen sei.

Frau Wagner erläutert sodann, dass die vorhandenen Spielgeräte auf diesem Spielplatz mittlerweile in die Jahre gekommen seien. Ein Austausch dieser stehe ohnehin an, so dass sich auch eine zusätzliche Umgestaltung anbieten würde.
Sie erläutert eingehend die Details der vorgesehenen Umgestaltung und Neuausstattung an Spielgeräten.

Als Zeitraum für die bauliche Realisierung nennt sie die Zeit nach den Sommerferien 2016.

Sodann ergeht nach einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

„Die vorgestellte Planung für die Sanierung und Umgestaltung des südlichen Bereichs des Spielplatzes Nebelhornring wird gebilligt.
Ebenfalls besteht Einverständnis mit dem vorgestellten Kostenrahmen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Abwasserbeseitigung; Kanalverlegung im östlichen Bereich der Oberen Weiherstraße in Illerberg; Tiefbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Beschließend 8

Empfehlung

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten zur Erweiterung des  Hauptkanals in der Oberen Weiherstraße, östlich der Heerstraße, im Stadtteil Illerberg,  wird an die Firma Kurt Motz e. K., Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialtiefbau, 89257 Illertissen, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 49.000,- € brutto sind unter den Haushaltsstellen 7000.9550 und 7000.9536 bereit gestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung einstimmig (11 : 0) zustimmend zur Kenntnis:

„Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten zur Erweiterung des  Hauptkanals in der Oberen Weiherstraße, östlich der Heerstraße, im Stadtteil Illerberg,  wird an die Firma Kurt Motz e. K., Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialtiefbau, 89257 Illertissen, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 49.000,- € brutto sind unter den Haushaltsstellen 7000.9550 und 7000.9536 bereit gestellt.“

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö 9
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9.1. Bundesverkehrswegeplan 2015 - 2013; Information durch Herrn Bürgermeister Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson informiert das Gremium über den mittlerweile im Entwurf vorliegenden Bundesverkehrswegeplan 2015 – 2030.

Er geht detailliert auf die enthaltenen Darstellungen ein. So erläutert er die Eckdaten wie Gesamtfinanzvolumen, Verteilung der Mittel auf Neubau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und die Aufteilung der Mittel auf die Verkehrswege „Straße, Schiene und Wasser“.

Als Einzelpunkte greift er explizit den aus seiner Sicht leider nicht enthaltenen zweigleisigen Ausbau/Elektrifizierung der Bahnlinie Ulm-Memmingen-Kempten sowie den absolut begrüßenswerten 6-spurigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 auf.

Er verweist abschließend auf den Link im Internet, unter dem alle Details und Informationen zu diesem Verkehrswegeplan abgerufen werden können:  www.bvwp2030.de.

Herr Neher verlässt die Sitzung um 20.21 Uhr.

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö 10

Diskussionsverlauf

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Datenstand vom 03.05.2016 12:28 Uhr