Datum: 17.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.02.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.02.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 29.02.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
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|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 29.02.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.03.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
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1.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Neher führt aus, dass seine in Top 7.1 wieder gegebene Äußerung „…., dass er die diesbezügliche Änderung des KAG für dramatisch halte“ nicht richtig dargestellt sei. Er halte im Gegenteil die Änderung des KAG nicht für besonders
problematisch.
Unter Berücksichtigung dieser Berichtigung ergeht folgender
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 03.03.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vorstellung eines Wohnungsbaukonzeptes für den sozialen Wohnungsbau und Wohnen für Asylbewerber;
Büro Tress Architekten und Ingenieure;
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass im Landkreis Neu-Ulm rund 1800 Flüchtlinge in ca. 48 dezentrale Unterkünfte und einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft wohnen, die in der Zuständigkeit der Regierung von Schwaben liegt. Die Asylunterkünfte seien auf die verschiedenen Gemeinden und Städte im Landkreis Neu-Ulm verteilt.
In der Stadt Vöhringen seien derzeit ca. 100 Flüchtlinge untergebracht. Wie sich allerdings die Flüchtlingssituation in der nahen Zukunft entwickelt, sei nur schwer abzuschätzen.
Er persönlich rechne mit einem starken Rückgang der Flüchtlingszahlen. Dies vor dem
Hintergrund der aktuellen europapolitischen Gegebenheiten. Dies aber auch vor dem
Hintergrund unserer aktuellen bundes- und landes-politischen Entwicklung.
Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson wollen man sich aber gleichwohl vor diesem aktuellen Hintergrund, aber auch vor dem Hintergrund unserer Zielsetzung des „bezahlbaren Wohnraums“ oder „sozialen Wohnungsbaus“ informativ mit den baulichen Möglichkeiten befassen.
In Deutschland gilt sozialer Wohnungsbau als zu teuer. Mit der neuen Wohnraumförderung trage der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die bayerische Wohnraumförderung habe dabei nicht nur die Großstädte im Fokus. Auch für den ländlichen Raum sei die Förderung der Wohneigentumsbildung ein wichtiger sozialer Auftrag. Wohneigentum sei dort auch Haltefaktor gerade für junge Familien.
Das Bayerische Kabinett habe mit dem 'Wohnungspakt Bayern' ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen. Das Paket verbessere die Wohnraumversorgung in Bayern und bildet einen wichtigen Teil des bayerischen Sonderprogramms zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Bis 2019 sollen im Rahmen unseres neuen Wohnungspakts Bayern 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen"
Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge. Das kommunale Förderprogramm sei die zweite Säule und richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommens-schwache Personen zu schaffen. Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern sei der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung.
Herr Helmar Tress, der mit dem Bau zweier Kindertagesstätten schon unsererseits betraut war, wird heute zusammen mit seinem Sohn Manuel ein paar Alternativen hierzu darstellen.
Die beiden Planer stellen sodann ihre Konzeption für die Flüchtlingswohnungen vor. Die Grundrisse seien flexibel, die Regelgröße der Zimmer betrage ca. 12 qm für zwei Personen. Die Gemeinschafts- und Sanitärräume seien im Mitteltrakt untergebracht. Bei dieser Gebäudekonzeption würden sich später unterschiedliche Angebote für die Nachnutzung im Wohnungsbau realisieren lassen. Durch geringe Umbaumaßnahmen sei die Nutzung dann auch für Familien, Paare, Senioren oder Studenten möglich. Das Gebäude könne barrierefrei
ausgebaut werden. Die optische Gestaltung lasse sich durch die Zahl der Etagen und Dachformen sowie durch die Differenzierung bei den Fassaden ganz unterschiedlich darstellen. Die Architekten zeigen schließlich schon mal Nutzungsmöglichkeiten am Beispiel eines Grundstücks im Bereich des Schleifweges in Vöhringen auf. Nähere Einzelheiten können auch der beigefügten Präsentation entnommen werden.
Die meisten Gremiumsmitglieder halten die vorgestellte Konzeption für sehr gelungen.
Sie würden sich darüber freuen, wenn die Planung in Vöhringen schon bald realisiert werden könnte. Der Vorschlag von einem Gremiumsmitglied, mit der Errichtung und Vermietung derartiger Wohnungen einen privaten Investor zu beauftragen, wird nicht von allen Stadträten geteilt. Diese würden nach dem in den letzten Jahren erfolgten Verkauf der städtischen Wohnungen lieber wieder selbst bezahlbaren Wohnraum in städtische Verwaltung geben wollen.
Ein anderes Gremiumsmitglied bezweifelt, ob in Vöhringen überhaupt Bedarf für den sozialen Wohnbau besteht, dieser sei wohl eher in größeren Städten gegeben. Ein Stadtratsmitglied verweist insoweit auf eine vom Landkreis Neu-Ulm in Auftrag gegebene Wohnraumanalyse, bei der für Vöhringen der Bedarf von ca. 500 Wohnungen ermittelt worden sei. Herr Bürgermeister Janson führt hierzu abschließend aus, dass derzeit eine neue Sozialraumanalyse erstellt werde, die voraussichtlich in den Grundzügen bis Ende dieses Jahres vorliegen könnte.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I";
Billigung und Auslegungsbeschluss (Modifizierung)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 25.02.2015 wurde durch das Gremium der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ zwar bereits gebilligt.
Im Nachgang der Sitzung wurde nach nochmaliger eingehender Prüfung jedoch ein Zeichenfehler festgestellt.
Die im Bebauungsplan als Straße festgeschriebene Reiherstraße entspricht nicht ganz den örtlichen Gegebenheiten.
So ist die Straßenfläche durch das Planungsbüro an einer Stelle zu schmal und an weiterer Stelle zu breit dargestellt.
Es handelt sich hier lediglich um eine Tiefe von ca. 2,5 m. Da sich jedoch im Zuge der Anpassung auch die Baugrenze um 0,9 m verschiebt ist ein weiterer Beschluss des Stadtrates nötig.
Des Weiteren konnte die komplexe Thematik des Artenschutzes, hier konkret die bei einer Begehung durch einen Biologen gesichtete Feldlerche, noch keiner abschließenden Regelung zugeführt werden.
Die Feldlerche genießt aufgrund ihres Gefährdungsgrades einen sehr hohen Schutzstatus, weswegen vor einem Eingriff in einen Bereich mit Feldlerchenbesatz nachzuweisen ist, dass der deswegen bereits geschaffene artenschutzrechtliche Ausgleich auch tatsächlich funktioniert.
Konkret bedeutet dies u. a., dass der Bebauungsplan erst dann erlassen und damit
Baurecht geschaffen werden darf, wenn zuvor die artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche angelegt worden und über einen gewissen Zeitraum nachgewiesen ist, dass die für den vorgesehenen Eingriff geschaffene Fläche durch die (eine) Feldlerche zumindest als Nahrungsmittelangebot angenommen wird.
Als geeignete artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche konnte das städtische Grundstück Flur-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell gefunden werden.
Nach einer Vielzahl von Gesprächen zwischen dem Büro Sieber und der Stadtverwaltung einerseits und dem Landratsamt Neu-Ulm als unterer Naturschutzbehörde andererseits konnte schließlich erreicht werden, dass die artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche bei einer darauf abgestimmten Gestaltung zugleich als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche Verwendung finden kann.
Nach einer Vielzahl von weiteren sehr zeitintensiven und schwierigen Gesprächen ist es der Stadtverwaltung am 14.03.2016 auch gelungen, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, wonach mit gleichem Tag die Stadt Vöhringen den Besitz des verpachteten und als Buntbrache und ökologische Ausgleichsfläche geeigneten Grundstücks erhält.
Die Stadtverwaltung wird nun mit dem Büro Sieber die weiteren konkreten Schritte wie Umbruch der Weizenansaat und Aussaat einer Buntbrache auch bezüglich der idealen Zeiträume abklären.
Sofern die diesbezüglichen Maßnahmen erfolgreich sind, müsste das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell nach Aussage des Büro Sieber im Mai blühen und die Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass bis Juni 2016 dort auch Feldlerchen gesichtet werden könnten.
Damit könnte der Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ als Satzung beschlossen werden und in Kraft treten.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 17.03.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Nach Darstellung der gegenüber der Stadtratssitzung vom 25.02.2016 vorgenommenen Änderungen (Änderung der zeichnerischen Darstellung der Reiherstraße und Aufzeigen der Problematik bezüglich des Artenschutzes, konkret der Feldlerche) ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 17.03.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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4. Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet "Weißenhorner Straße" im Stadtteil Illerberg;
Straßenbauarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die vorgestellte Planung für den Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ sowie den Außenanlagen des Feuerwehrhauses im Stadtteil wurde vom Gremium des Stadtrates in seiner Sitzung vom 25.02.2016 gebilligt.
Die Tiefbauarbeiten zur Erschließung der neuen Straße sowie den Außenanlagen wurden vom Stadtbauamt in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben.
Acht Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Submission am 11.03.2016 haben vier Fachfirmen ein Angebot eingereicht.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Stadtbauamt kann dem beiliegenden Endsummen-Preisspiegel vom 11.03.2016 (Anlage 1) entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben
an die Firma Eckle GmbH Bauunternehmung, 89129 Langenau, zu vergeben.
Die Ausführung der Arbeiten ist für April/Mail 2016 vorgesehen.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten für den Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ sowie den Außenanlagen des Feuerwehrhauses im Stadtteil Illerberg wird an die günstigste Bieterin, die Firma Eckle GmbH Bauunternehmen, 89129 Langenau, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 10.03.2016 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 219.500,00 € sind unter den Haushaltsstellen 1301.9401 (Außenanlagen ca. 94.000,00 €) und 1301.9402 (Zufahrtsstraße
ca. 125.500,00 €) bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten für den Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ sowie den Außenanlagen des Feuerwehrhauses im Stadtteil Illerberg wird an die günstigste Bieterin, die Firma Eckle GmbH Bauunternehmen, 89129 Langenau, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 10.03.2016 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 219.500,00 € sind unter den Haushaltsstellen 1301.9401 (Außenanlagen ca. 94.000,00 €) und 1301.9402 (Zufahrtsstraße
ca. 125.500,00 €) bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Freiwillige Feuerwehr Vöhringen
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20)
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
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Beschließend
|
5 |
Empfehlung
Der Auftrag einer Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen wird wie folgt vergeben:
Los 1 (Fahrgestell für HLF 20): Fa. MAN Truck & Bus Deutschland, Neu-Ulm
Los 2 (Aufbau/ Beladung für HLF 20): Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen
Diskussionsverlauf
Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass nur ein verwertbares Angebot eingegangen ist und bittet, bei künftigen Ausschreibungen darauf zu achten, dass mehr Auswahl besteht.
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die Anzahl von Bietern nicht im Einflussbereich
der Stadt Vöhringen liege. Die Ausschreibung sei nach offenem Verfahren EU-weit in zwei Losen vorgenommen worden. Es hätten sich somit genügend Firmen beteiligen können.
Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender
Beschluss
Der Auftrag einer Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen wird wie folgt vergeben:
Los 1 (Fahrgestell für HLF 20): Fa. MAN Truck & Bus Deutschland, Neu-Ulm
Los 2 (Aufbau/ Beladung für HLF 20): Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer in der Stadt Vöhringen;
Neufassung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
29.02.2016
|
ö
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Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
17.03.2016
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat seinerzeit von der in Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) bestehenden Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 03.04.1996 eine Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen
erlassen. Verordnungen haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Nachdem unsere
bisherige Verordnung Ende März abläuft, bedarf es nunmehr einer Neufassung.
Die PlakatierungsVO dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes.
Damit können unkontrollierte Anschläge („Wildes Plakatieren“) unterbunden werden.
In einer solchen VO ist darauf zu achten, dass für politischen Parteien, Wähler-gruppen, Volks- und Bürgerbegehren/-entscheide, genügend Raum gegeben werden muss, während einer angemessenen Zeit (Wahl-)Werbung zu betreiben.
Von Art. 28 LStVG nicht erfasst sind ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayer. Bauordnung.
Die der Sitzungsvorlage beigefügte VO orientiert sich an der vom Bayer. Staatsministerium des Inneren herausgegebenen MusterVO. Gegenüber der bisherigen VO der Stadt Vöhringen sind keine wesentlichen Änderungen enthalten.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt die Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen – PlakatierungsVO –. Sie tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und läuft zwanzig Jahre. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 29.02.2016.
Das Gremium fasst hierzu folgenden
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt die Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen – PlakatierungsVO –. Sie tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und läuft zwanzig Jahre. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
1. Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen - Neufassung
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen - Neufassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
17.03.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat bezüglich seiner Märkte bisher folgende Ortsvorschriften erlassen:
? Jahrmarktsatzung vom 01.02.1988
? Gebührensatzung zur Jahrmarktsatzung vom 01.02.1988
? Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Wochenmarktgebühren vom 09.11.1973
? RechtsVO zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 22.02.2006
Einige Vorschriften, insbesondere in der über 40 Jahre alten Wochenmarktgebührensatzung, sind nicht mehr aktuell und sollten entsprechend angepasst werden. Zudem erscheint es sinnvoll, eine einheitliche Jahrmarkt- und Wochenmarktsatzung sowie eine einheitliche
Gebührensatzung dazu zu erlassen.
Der im Stadtgebiet einmal jährlich stattfindende Adventsmarkt wird vom Gewerbeverein
Vöhringen veranstaltet und ist so nicht Gegenstand dieser Satzung.
Die RechtsVO zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten
ist noch aktuell und muss deshalb nicht angepasst werden.
Die Stadtverwaltung hat nun folgende neue Satzungen erarbeitet:
? Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
? Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen wurden dabei weitgehend an die vom Bayer. Gemeindetag im Zusammenwirken mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium herausgegebenen Satzungsmuster und damit an die aktuellen Vorschriften sowie an die örtlichen Verhältnisse angepasst.
In der Satzung über Märkte sind insbesondere die für den Wochen- und Jahrmarkt vorgesehenen Standorte, Zeiten und Gegenstände sowie die Zuteilungsverfahren und Verhaltensregeln enthalten. Das Antragsverfahren (vgl. § 4 Ziff. 2) berücksichtigt außerdem Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.
Die Sätze in der Gebührensatzung wurden nach einem Vergleich mit den Nachbarkommunen unverändert belassen. Sie liegen in einem vertretbaren Rahmen.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der
1. Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen sind treten eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 29.02.2016.
Das Gremium fasst hierzu folgenden
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der
1. Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen
treten eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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8. Bestellung von Frau Katja Zanker zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
17.03.2016
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Frau Katja Zanker hat am 04. Januar 2016 ihren Dienst als Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Vöhringen aufgenommen. Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört auch die Leitung des Standesamtes. Seit der elternzeitbedingten Abwesenheit der vormaligen Leiterin, Frau Nathalie Martinek, wurde diese Funktion vorübergehend Herrn Robert Sorge, Leiter des Bürgerbüros, übertragen. Zur Stellvertreterin wurde Frau Jana Laible bestellt. Die Aufgaben des Ordnungsamtsleiters hat vorübergehend, bis 30. November 2015, Herr Maximilian Hennig übernommen.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:
Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
Nachdem Frau Zanker zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01. April 2016 erfolgen.
Zum gleichen Zeitpunkt muss die vorübergehend ausgesprochene Bestellung von Herrn Robert Sorge zum Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen widerrufen werden. Seine Bestellung zum stellv. Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen lebt ab 01. April 2016 wieder auf.
Empfehlung
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Katja Zanker mit Wirkung vom 01. April 2016 zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Mit Ablauf des 31. März 2016 wird die seit 01. Mai 2014 vorgenommene Bestellung von Herrn Robert Sorge zum Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen widerrufen. Seine Bestellung zum stellv. Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen lebt ab 01. April 2016 wieder auf.
Diskussionsverlauf
Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Katja Zanker mit Wirkung vom 01. April 2016 zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Mit Ablauf des 31. März 2016 wird die seit 01. Mai 2014 vorgenommene Bestellung von Herrn Robert Sorge zum Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen widerrufen. Seine Bestellung zum stellv. Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen lebt ab 01. April 2016 wieder auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
17.03.2016
|
ö
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|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Straßenbaumaßnahmen Waldseestraße und Wannengasse;
Abrechnung des Straßenausbaubeitrages;
Information und Billigung der Kostenspaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
|
ö
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Beschließend
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9.1 |
Sachverhalt
Die beiden genannten Straßenbaumaßnahmen sind aus technischer Sicht abgeschlossen.
So sind insbesondere alle notwendigen Arbeiten an den beiden genannten Anlagen abgeschlossen bzw. können in den nächsten Tagen zum Abschluss gebracht werden. Die entsprechenden Rechnungen sind bzw. werden in den nächsten Tagen erstellt, bzw. sind bereits eingegangen.
(Anmerkung: Die Arbeiten an der Straße „Kirchplatz“ sind aus technischer Sicht derzeit noch nicht abgeschlossen).
Lediglich der jeweils erforderliche Grunderwerb konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Infolge der momentan ungewöhnlich langen Bearbeitungszeiten des Grundbuchamtes bei Eintragungen von Eigentumsumschreibungen, kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Eintragungen über viele Monate hinziehen können.
Auf Anfrage teilte das Grundbuchamt mit, dass derzeit eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung diese unbefriedigenden zeitlichen Verzögerungen verursache. Wann dieser Umstand sich wieder normalisieren würde, sei jedenfalls derzeit nicht abzusehen.
Ferner ist derzeit in einem Falle auch fraglich, ob eine erforderliche notarielle Beurkundung eines Grundabtretungsvorganges überhaupt erfolgen können wird – jedenfalls ist der zeitliche Aspekt dieses Vorgangs derzeit nicht absehbar.
Bis zum Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs wäre somit eine Abrechnung der Anliegerkosten auf derzeit unbestimmte Zeit nicht möglich.
Um der Intention und der ständigen Übung der Bauverwaltung zur möglichst zeitnahen Abrechnung von Ausbaubeiträgen, die auch im Interesse der betroffenen Anlieger liegen dürfte, dennoch zu entsprechen, hat die Stadtverwaltung in den beiden genannten Fällen der Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen jeweils die Kostenspaltung, die die Abspaltung der jeweiligen Grunderwerbskosten von den übrigen Kosten und damit zumindest deren Abrechenbarkeit bewirkt, ausgesprochen.
Nach dem heute nicht absehbaren Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs kann dann jeweils die Abrechnung dieser „abgespaltenen“ Kosten erfolgen.
Um Kenntnisnahme und Billigung des jeweiligen Ausspruchs dieser Kostenspaltung wird gebeten.
Empfehlung
Die Information wird zur Kenntnis genommen. Die beiden ausgesprochenen Kostenspaltungen werden gebilligt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson gibt hierzu folgende Information:
„Die beiden Straßenbaumaßnahmen „Waldseestraße Illerzell“ und „Wannengasse Vöhringen“ sind aus technischer Sicht abgeschlossen. So sind insbesondere alle notwendigen Arbeiten an den beiden genannten Anlagen abgeschlossen bzw. können in den nächsten Tagen zum Abschluss gebracht werden. Die entsprechenden Rechnungen sind bzw. werden in den nächsten Tagen erstellt, bzw. sind bereits eingegangen.
Lediglich der jeweils erforderliche Grunderwerb habe noch nicht abgeschlossen werden können. Infolge der momentan ungewöhnlich langen Bearbeitungszeiten des Grundbuchamtes bei Eintragungen von Eigentumsumschreibungen, kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Eintragungen über viele Monate hinziehen können.
Auf Anfrage habe das Grundbuchamt mitgeteilt, dass derzeit eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung diese unbefriedigenden zeitlichen Verzögerungen verursache. Wann dieser Umstand sich wieder normalisieren würde, sei jedenfalls derzeit nicht abzusehen.
Ferner sei derzeit in einem Falle auch fraglich, ob eine erforderliche notarielle Beurkundung eines Grundabtretungsvorganges überhaupt erfolgen können wird – jedenfalls ist der zeitliche Aspekt dieses Vorgangs derzeit nicht absehbar.
Bis zum Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs wäre somit eine Abrechnung der Anliegerkosten auf derzeit unbestimmte Zeit nicht möglich.
Um der Intention und der ständigen Übung der Bauverwaltung zur möglichst zeitnahen Abrechnung von Ausbaubeiträgen, die auch im Interesse der betroffenen Anlieger liegen dürfte, dennoch zu entsprechen, habe die Stadtverwaltung in den beiden genannten Fällen der Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen jeweils die Kostenspaltung, die die Abspaltung der jeweiligen Grunderwerbskosten von den übrigen Kosten und damit zumindest deren Abrechenbarkeit bewirkt, ausgesprochen.
Nach dem heute nicht absehbaren Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs könnte dann jeweils die Abrechnung dieser „abgespaltenen“ Kosten erfolgen, weshalb um Billigung des jeweiligen Ausspruchs dieser Kostenspaltung gebeten wird.“
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender
Beschluss
Die Information wird zur Kenntnis genommen. Die beiden ausgesprochenen Kostenspaltungen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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10 |
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10.1. Durch Müll verschmutze Straßenränder - Anregungen Herr Barth und Herr Gutter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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10.1 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Barth trägt vor, dass die Straßenränder teilweise stark mit Müllabfällen verschmutzt sind. Er regt deshalb an, ob sich die Stadtverwaltung diesbezüglich an die Schulen wenden könnte, um im Frühjahr eine Säuberungsaktion durchzuführen.
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass derartige Aktionen schon früher einige Male mit Schulen oder Vereinen praktiziert worden sei. Nachdem sich dabei allerdings schon einmal ein tödlicher Unfall ereignet habe, sei dies nicht so ganz unproblematisch.
Herr Gutter vertritt hierzu die Ansicht, dass derartige Säuberungen mehrmals im Jahr erforderlich seien, insbesondere im Bereich der
Kreisstraße NU 14 von der Autobahn bis zum Kreisverkehr und von dort in Richtung Süden.
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10.2. Evtl. Bau einer weiteren Flüchtlingsunterkunft
Anregung Herr Notz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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10.2 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Notz nimmt Bezug auf die Bauvoranfrage für den Neubau eines Flüchtlingsheimes in der Carl-Benz-Straße in Vöhringen und regt an, vor einer abschließenden Entscheidung eine Ortsbesichtigung im Bau- und Verkehrsausschuss vorzunehmen.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass das Bauvorhaben in seiner Konkretisierung noch nicht abschließend mit den Bauvorhabenträgern erörtert sei. Grundsätzlich sei die gewünschte Ortsbesichtigung jedoch möglich.
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10.3. Winterfahrkarten für Schüler im Oktober
Anfrage Herr Prestele
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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10.3 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Prestele nimmt Bezug auf seine Anregung im Rahmen der Etatberatungen 2016, dass über die evtl. Gewährung von Fahrkarten an Schüler auch für den Monat Oktober noch einmal beraten werden soll. Nachdem aus organisatorischen Gründen diese Entscheidung rechtzeitig vor der Sommerpause getroffen werden soll, fragt er nach, wann mit einer Beratung dieser Thematik gerechnet werden kann.
Antwort:
Herr Bürgermeiste Janson führt hierzu, dass derzeit hausintern noch Zahlen ermittelt
werden, wird eine Beratung voraussichtlich Ende April oder im Monat Mai möglich sein.
Er halte jedoch eine Ausweitung der Winterfahrkarten auf Oktober nicht für erforderlich, da
in diesem Monat meist noch milde Temperaturen vorliegen und die Kinder oftmals unter
Bewegungsmangel leiden. Zudem sei ein derartiger Antrag vom Gremium schon einmal
abgelehnt worden.
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10.4. Evtl. Einführung eines gelben Sacks in Vöhringen
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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10.4 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Thalhofer berichtet über seine Beobachtungen, wonach manche Bürger sich sog. gelbe Säcke besorgen und diese in den Nachbarkommunen, in denen die Säcke abgeholt werden, aufstellen. Seiner Meinung sollte über die evtl. Einführung eines gelben Sack in Vöhringen in nächster Zeit einmal beraten werden.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson teilt die Auffassung von Herrn Thalhofer, dass der Mülltourismus in letzter Zeit stark zunimmt. Die Beratung über die evtl. Einführung eines gelben Sack sei aufgrund einer Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebes, die die aktuelle Haltung der Landkreisgemeinden hierzu wieder einmal abfragen möchte, ohne
hin in nächster Zeit geplant.
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10.5. Dreispuriger Ausbau der BAB A 7
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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10.5 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Thalhofer nimmt Bezug auf die in den Medien dargestellten Überlegungen des Bundeverkehrsministeriums, wonach die BAB A 7 im Bereich zwischen Hittistetten und Illertissen drei spurig ausgebaut werden soll und bittet die Stadt Vöhringen, dies wohlwollend zu unterstützen, damit in Illerberg entlang der Autobahn evtl. ein Schallschutz entstehen und evtl. auch mehr Wohnraum ausgewiesen werden kann.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass dies von der Stadt Vöhringen sogar in
einer Resolution bereits formal gefordert worden sei.
Datenstand vom 03.05.2016 12:25 Uhr