Datum: 29.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Freiwillige Feuerwehr Vöhringen
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20)
Auftragsvergabe
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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ö
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Vorberatung
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1 |
Sachverhalt
Für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen soll ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 beschafft werden. Dieses Fahrzeug soll das bestehende TLF 16/25, Tag der Erstzulassung 07.05.1990, ersetzen. Für die Beschaffung wurden bereits im Haushalt 2015 unter der Haushaltsstelle 1300.9354 Mittel in Höhe von 403.000 € bereitgestellt, die im Haushalt 2016 auf 450.000 € aufgestockt wurden.
Die Beschaffung des HLF 20 wird vom Freistaat Bayern in Form einer Zuwendung als Festbetragsfinanzierung mit 119.000 € gefördert. Die Zuwendung wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 24.02.2015 bewilligt.
Mit der Ausschreibung wurde am 28.04.2015 das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR (IBG) beauftragt, das im Hause bereits den Feuerwehrbedarfsplan erstellt hat.
Am 06.11.2015 wurde die Beschaffung des HLF 20 nach offenem Verfahren EU-weit in zwei Losen (Los 1: Fahrgestell für HLF 20, Los 2: Aufbau und Beladung für HLF 20) ausgeschrieben. Während der Angebotsfrist wurden von acht Unternehmen Vergabeunterlagen angefordert. Zur Submission am 30.12.2015 gaben drei Anbieter ein Angebot ab:
Das abgegebene Angebot der Firma Magirus GmbH, Ulm, musste aus formaltechnischen und inhaltlichen Gründen nach § 19 Abs. 3a) und 3d) EG VOL/A zwingend ausgeschlossen werden.
Aufgrund fehlender Auswahlmöglichkeit für Los 1 und Los 2 ist die Neubeschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
- Für Los 1 (Fahrgestell) an Fa. MAN Truck & Bus Deutschland, Neu-Ulm zum Angebotspreis von 85.305,15 €
- Für Los 2 (Aufbau und Beladung) an Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen zum Angebotspreis von 364.238,77 €
zu vergeben.
Der Gesamtpreis der Neubeschaffung des HLF20 beträgt 449.543,92 €.
Zur vorberatenden Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 29.02.2016 steht Herr Knobloch, Ingenieurbüro IBG, für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Empfehlung
Der Auftrag einer Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen wird wie folgt vergeben:
Los 1 (Fahrgestell für HLF 20): Fa. MAN Truck & Bus Deutschland, Neu-Ulm
Los 2 (Aufbau/ Beladung für HLF 20): Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf zeitweise die Nichtöffentlichkeit der Sitzung herg
estellt wird.
Im Ergebnis der Beratungen ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag einer Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen wird wie folgt vergeben:
Los 1 (Fahrgestell für HLF 20): Fa. MAN Truck & Bus Deutschland, Neu-Ulm
Los 2 (Aufbau/ Beladung für HLF 20): Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Kommunale Verkehrsüberwachung
Zustimmung zur Jahresrechnung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2015 der Kommunalen Verkehrsüberwachung weist erstmals seit ihrer Gründung im Jahr 2002 einen Überschuss für die Stadt Vöhringen aus. Dieser beläuft sich auf 15.671,17 €. Im Vorjahr lag das Defizit noch bei 12.616,58 €.
Das Ergebnis der Jahresabrechnung ergab im letzten Jahr 2015 für alle Kommunen einen Überschuss:
Illertissen: 28.088,11 Euro
Senden: 24.812,71 Euro
Senden Badesee: 3.746,52 Euro
Unterroth: 1.744,64 Euro
Nach Angaben der Geschäftsstelle der KVÜ sind die Fallzahlen im ruhenden und fließenden Verkehr in allen Kommunen stark angestiegen. Im Januar 2015 wurden in der Stadt Senden und Vöhringen alle Messstellen in Zusammenarbeit mit der Polizei überarbeitet und ergänzt. Hierbei spielten Gefahrenschwerpunkte und eingehende Bürgeranfragen über gewünschte Geschwindigkeitskontrollen eine große Rolle. Ebenfalls wurden im August des letzten Jahres alle bisherigen/alten Messstellen der Stadt Illertissen überarbeitet, was zu einem Anstieg der Fallzahlen führte.
Die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von bisher 50 auf 30 km/h in der Ulmer Straße in Vöhringen führte zu einem rasanten Anstieg der Fallzahlen im fließenden Verkehr. Die Wiedereinführung der Parkscheibenpflicht in Vöhringen im November 2014 lies ebenfalls die Fallzahlen im ruhender Verkehr ansteigen. Aufgrund dessen dass sich die Fallzahlen in Vöhringen mehr als verdoppelt haben, stieg auch der Anteil der Ausgaben an den Kosten des Verwaltungshaushaltes mit 16.765,- Euro im Vergleich zum Vorjahr an.
Die Sollstunden im fließenden Verkehr von 424 konnten vollständig erreicht werden, lediglich im ruhenden Verkehr ist ein Defizit von ca. 30 -35 von 636 zu verzeichnen. Diese kamen aufgrund der Feiertage und Einarbeitung der neuen Mitarbeiterin zustande.
Auch führte eine sehr sparsame Haushaltsführung zu den o. a. Ergebnissen. So wurden
beispielsweise nach Gesprächen mit der Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen die Kontoführungsgebühren ab März 2015 erlassen.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Geschäftsstellenleiterin, Frau Knopf, sowie ihre Kollegin, Frau Marzner, die Frau Knopf in der bevorstehenden Elternzeit vertreten und danach die Stelle mit ihr teilen wird, stehen in der Sitzung für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2015 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015. Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass sich die seit 1996 bestehende
Kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ – sehr bewährt habe. Sie schütze im Grunde
jeden Verkehrsteilnehmer. Die Einrichtung trägt im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung vor allem zur Stärkung der Verkehrsdisziplin und der Verkehrssicherheit bei.
Durch die Parkraumüberwachung verbessert sich die Parksituation für die Kunden vor den Geschäften. Die primäre Zuständigkeit der Polizei bleibe davon unberührt.
Nach Erläuterung der Jahresrechnung durch die Geschäftsführerin der KVÜ, Frau Knopf, entwickelt sich teilweise eine kontroverse Diskussion zu der im letzten Jahr eingeführten
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Teilen der Ulmer Straße. Einige wenige
Gremiumsmitglieder halten die Tempobegrenzung aufgrund der Straßenbreite nicht für
gerechtfertigt und sehen die häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen als Beleg dafür, dass die Verkehrsteilnehmer diese Beschränkung nicht erkennen. Andere Ausschussmitglieder sind mit Herrn Bürgermeister Janson der Auffassung, dass die Beschränkung auf
30 km/h zur Verkehrssicherheit und Reduzierung des Lärms beiträgt. Das Stadtgebiet von Vöhringen sei bis auf wenige Ausnahmen (Kreisstraßen), ohnehin fast flächendeckend mit Tempo-30-Zonen ausgestattet.
Die Anregung eines Gremiumsmitglieds, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Teilen der Ulmer Straße nur auf die Nachtzeit zu beschränken, wird von Herrn Bürgermeister Janson nicht zuletzt aus formalen Gründen nicht für zweckmäßig erachtet.
Weiterhin wird angeregt, in der nunmehr fertiggestellten Straße „Kirchplatz“ und in der
Weißenhorner Straße in Illerberg künftig stärker zu kontrollieren, insbesondere weil diese Straßen als Schulwege genutzt werden.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2015 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015. Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen -
1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2015
2. Zustimmung zum Haushalt 2016
3. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
Zu 1: Jahresrechnung 2015
Die Unterdeckung im Jahr 2015 beläuft sich auf 300.430,72 € (2014: 299.852,56 €).
Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2015 ein gegenüber dem Haushaltsansatz höherer Betrag von 16.150,72 €, der aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden kann.
Der aktuelle Rücklagenbestand reduziert sich damit auf 50.379,19 €.
Die Ursachen für die gegenüber dem Ansatz etwas gestiegenen Kosten liegen insbesondere in den schwankenden Schülerzahlen, veränderten Gruppenstärken und Jahreswochenstunden begründet.
Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 618 (2014: 577). Diese teilt sich auf in
192 Schüler aus Vöhringen, 121 Schüler aus Bellenberg, 254 Schüler aus Illertissen und
51 Schüler aus anderen Orten. Der Anteil der Stadt Vöhringen am Budgetbetrag 2015 beträgt 33,86% in Illertissen 44,80% und in Bellenberg 21,34%.
Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt
ein Anteil in Höhe von 96.254,03 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 12.632,40 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang umfassten im Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von 108.886,43 € (2014: 95.900,92 €).
Nähere Einzelheiten der Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Zu 2: Haushalt 2016
Der Verwaltungshaushalt sieht unter Berücksichtigung der Festbetragsfinanzierung der drei Mitgliedskommunen im Ansatz noch eine Unterdeckung in Höhe von 46.488 €vor.
Im Vergleich zum Ausgabenansatz im Jahr 2015 in Höhe von 696.415 € weist der Ansatz 2016 einen Betrag in Höhe von 759.014 € auf. Die Kostensteigerung liegt insbesondere in den um ca. 62.700 € erhöhten Personalkosten begründet.
Die Zunahme der Personalkosten ist vor allem auf eine Erhöhung der Jahreswochenstunden um 5,88%, die Erhöhung der Schülerzahlen um 34, die Erhöhung der Ensembleschüler von 52 auf 68 sowie auf eine vorsorglich eingeplante tarifliche Erhöhung um 2,5% zurückzuführen. Die sonstigen Kosten im Verwaltungshaushalt bewegen sich im bisherigen Rahmen. Um die gestiegenen Ausgaben etwas aufzufangen wird von der Schulleitung und der Vorstandschaft vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2016/2017 etwas anzuheben (vgl. nachfolgende Ziff. 3).
Der selbst unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze noch verbleibende Unterdeckungsbetrag in Höhe von 46.488 € kann in diesem Jahr nochmals durch die Rücklage, die bei ca. 50.000 € liegt (s. vorstehende Ziff. 1), aufgefangen werden.
Im nächsten Jahr ist jedoch eine Anpassung des Festbetrages erforderlich, nachdem auch die staatliche Bezuschussung nicht mehr auf der Grundlage von Schülerzahlen sondern von tatsächlichen Fächerbelegungen gewährt wird.
Der Vermögenshaushalt sieht neben allgemeinen Ausgaben in Höhe von 6.495 €, die auf alle drei Mitgliedskommunen entsprechend der Schülerzahlen aufgeteilt werden, weitere Beschaffungen in Höhe von 5.770 € vor, die nur die Stadt Vöhringen betreffen. Dabei handelt es sich um ein weiteres „digitales Brett“ mit WLAN-Anschluss (3.980 €) für Informationen an die Eltern, Schüler und Besucher des Gebäudes im westlichen Eingangsbereich sowie um weitere kleinere Beschaffungen (s. Anlage). Die Kosten für die Ausstattung des Ballettsaals mit einer weiteren Spiegelwand in Höhe von 5.600 € werden in das Jahr 2017 zurückgestellt.
Zu 3: Änderung der Entgeltordnung
Um die zu erwartende Unterdeckung im Jahr 2016 etwas auszugleichen schlägt die Schulleitung und die Vorstandschaft vor, die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2016/2017 entsprechend der beigefügten Übersicht zu erhöhen und dadurch auch den Sätzen der benachbarten Musikschulen anzugleichen. Durch die Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.700 € jährlich erwartet. Der Anteil für das Jahr 2016 für den Zeitraum von September bis Dezember in Höhe von ca. 7.900 € ist im vorgelegten Etatentwurf bereits berücksichtigt.
Anmerkungen zu Ziff. 1 bis 3:
Herr Schulleiter Hoffmann wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnung, der Haushalt und die Änderung der Entgeltordnung bedürfen noch der Zustimmung der beiden anderen Mitgliedskommunen und der Mitgliederversammlung.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung
? zur Jahresrechnung 2015 der Musikschule Dreiklang e.V.
? zum Haushalt 2016 der Musikschule Dreiklang e.V.
? zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. ab dem Schuljahr 2016/2017.
Die Jahresrechnung, der Haushalt und die Entgeltordnung sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass Musikschulen sinnvolle Einrichtung sind, die zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Musik sei kein Luxus, sondern ein Grundbedürfnis. Die Förderung derartiger Einrichtungen sei deshalb eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Die kommunalen Mittel seien hierfür gut angelegt. Er dankt allen Lehrkräften für ihr stetes Engagement.
Nach Erläuterung der Jahresrechnung und des Haushalts durch Herrn Schulleiter Hoffmann entwickelt sich eine kurze Diskussion, in deren Verlauf sich ein Gremiumsmitglied erkundigt, ob der seit vielen Jahren bestehende Lohnverzicht durch Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit der Lehrkräfte auf 33
Stunden immer noch besteht und um welche Summe es sich dabei handelt.
Nach Angaben von Herrn Schulleitern Hoffmann beläuft sich der Lohnverzicht auf ca. 10% der Personalkosten (dies entspricht ca. 60.000 €/Jahr), der sich letztlich auch auf die Altersversorgung auswirkt. Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass für eine diesbezügliche Änderung die Zustimmung aller drei Mitgliedskommunen erforderlich sei. Er werde dies bei der kommenden Mitgliederversammlung nochmals deutlich ansprechen und eine Rückführung der Arbeitszeit auf 30 Stunden wöchentlich vorschlagen.
Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Möglichkeiten für die Einbeziehung von Asylanten in den Musikschulunterricht. Hierzu erläutert Herr Hoffmann, dass dies relativ offen gehandhabt wird. So seien aktuell immer wieder Asylanten bei den Trommelkursen dabei. Schwieriger werde es hingegen beim Instrumentalunterricht, da sie nicht über entsprechende Instrumente verfügen.
Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung
? zur Jahresrechnung 2015 der Musikschule Dreiklang e.V.
? zum Haushalt 2016 der Musikschule Dreiklang e.V.
? zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. ab dem Schuljahr 2016/2017.
Die Jahresrechnung, der Haushalt und die Entgeltordnung sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer in der Stadt Vöhringen;
Neufassung - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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17.03.2016
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat seinerzeit von der in Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) bestehenden Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 03.04.1996 eine Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen
erlassen. Verordnungen haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Nachdem unsere
bisherige Verordnung Ende März abläuft, bedarf es nunmehr einer Neufassung.
Die PlakatierungsVO dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes.
Damit können unkontrollierte Anschläge („Wildes Plakatieren“) unterbunden werden.
In einer solchen VO ist darauf zu achten, dass für politischen Parteien, Wähler-gruppen, Volks- und Bürgerbegehren/-entscheide, genügend Raum gegeben werden muss, während einer angemessenen Zeit (Wahl-)Werbung zu betreiben.
Von Art. 28 LStVG nicht erfasst sind ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayer. Bauordnung.
Die der Sitzungsvorlage beigefügte VO orientiert sich an der vom Bayer. Staatsministerium des Inneren herausgegebenen MusterVO. Gegenüber der bisherigen VO der Stadt Vöhringen sind keine wesentlichen Änderungen enthalten.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt die Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen – PlakatierungsVO –. Sie tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und läuft zwanzig Jahre. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die bisherige Verordnung nach 20 Jahren ausgelaufen ist und es deshalb einer Neufassung bedarf. Dabei seien überwiegend formale Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen worden. Die Verordnung orientiere sich auch weitgehend an die vom Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene
Musterverordnung.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt die Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen – PlakatierungsVO –. Sie tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und läuft zwanzig Jahre. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
1. Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen - Neufassung
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen - Neufassung
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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ö
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Vorberatung
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5 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat bezüglich seiner Märkte bisher folgende Ortsvorschriften erlassen:
? Jahrmarktsatzung vom 01.02.1988
? Gebührensatzung zur Jahrmarktsatzung vom 01.02.1988
? Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Wochenmarktgebühren vom 09.11.1973
? RechtsVO zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 22.02.2006
Einige Vorschriften, insbesondere in der über 40 Jahre alten Wochenmarktgebührensatzung, sind nicht mehr aktuell und sollten entsprechend angepasst werden. Zudem erscheint es sinnvoll, eine einheitliche Jahrmarkt- und Wochenmarktsatzung sowie eine einheitliche
Gebührensatzung dazu zu erlassen.
Der im Stadtgebiet einmal jährlich stattfindende Adventsmarkt wird vom Gewerbeverein
Vöhringen veranstaltet und ist so nicht Gegenstand dieser Satzung.
Die RechtsVO zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten
ist noch aktuell und muss deshalb nicht angepasst werden.
Die Stadtverwaltung hat nun folgende neue Satzungen erarbeitet:
? Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
? Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen wurden dabei weitgehend an die vom Bayer. Gemeindetag im Zusammenwirken mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium herausgegebenen Satzungsmuster und damit an die aktuellen Vorschriften sowie an die örtlichen Verhältnisse angepasst.
In der Satzung über Märkte sind insbesondere die für den Wochen- und Jahrmarkt vorgesehenen Standorte, Zeiten und Gegenstände sowie die Zuteilungsverfahren und Verhaltensregeln enthalten. Das Antragsverfahren (vgl. § 4 Ziff. 2) berücksichtigt außerdem Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.
Die Sätze in der Gebührensatzung wurden nach einem Vergleich mit den Nachbarkommunen unverändert belassen. Sie liegen in einem vertretbaren Rahmen.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der
1. Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen sind treten eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson erläutert, dass die bestehenden Satzungen nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen und deshalb neu gefasst werden müssen. Außerdem sei die Satzung über den Wochenmarkt und die Jahrmarktsatzung zu einer gemeinsamen Satzung zusammen gefasst worden.
Nach einer kurzen Aussprache hierzu ergeht folgender
Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der
1. Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen sind treten eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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ö
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6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.02.2016
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ö
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7 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
Datenstand vom 18.03.2016 07:53 Uhr