Datum: 25.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 28.01.2016 - öffentlicher Teil
1.2 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.02.2016 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.02.2016 - öffentlicher Teil
2 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2016
3 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2017 - 2019
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Billigung und Auslegungsbeschluss;
5 Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet "Weißenhorner Straße" im Stadtteil Illerberg; Vorstellung und Billigung der Planung
6 Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung und Umbauarbeiten im Bestand; Baumeisterarbeiten; Auftragsvergabe
7 Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus"; Erneuerung der Saalbestuhlung; Auftragsvergabe
8 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2014 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen
9 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2014 1. Kulturzentrum 2. Cardijn-Haus
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 28.01.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.01.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.02.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 1.2

Diskussionsverlauf

Herr Zanker äußert Zweifel über die Richtigkeit des Abstimmungsergebnisses von 13 : 12 bei Haushaltsstelle 6300.5130 (Gemeindestraße, Unterhalt von Straßen), da nicht alle Stadtratsmitglieder anwesend waren und somit das Abstimmungsergebnis nicht bei 25 Mitgliedern liegen könne.

Herr Herzog führt hierzu aus, dass bei den Etatberatungen jeweils die Vertreter von nicht anwesenden Stadtratsmitgliedern mitstimmen. Herr Bürgermeister Janson weist zu Beginn der Etatberatungen hierauf extra hin. Bei der Abstimmung selbst haben 13 Mitglieder für den Antrag von Herrn Gutter gestimmt. Durch die Einbeziehung der Vertreter waren somit 12 Gegenstimmen zu verzeichnen.

Sodann ergeht folgender Beschluss:

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.02.2016.

Abstimmungsergebnis:        Haupt- und Umweltausschuss        13 : 0 angenommen
                               Bau- und Verkehrsausschuss        13 : 0 angenommen

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.02.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 03.02.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Vorberatung 2

Empfehlung

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.02.2016 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2016. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die jüngsten aktuellen Modifizierungen sowie die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Änderungen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die nach der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses noch vorgenommen wurden und fragt nach, ob mit diesen Modifizierungen Einverständnis besteht.

Die Stadtratsmitglieder schließen sich den Änderungen einstimmig an.

Abstimmungsergebnis:        23 : 0 angenommen

Daran schließt sich folgende – auszugsweise hier wiedergegebene – Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson an:

„Gestern war in fast allen regionalen wie überregionalen Medien die Topmeldung
wiederzufinden:

Staat macht Milliarden-Plus.
Die gute Konjunktur beschert Bund und Ländern ein hohes Steueraufkommen.

Dies trifft insoweit zu, als der deutsche Staat im Jahr 2015 tatsächlich einen Haushaltsüberschuss in Rekordhöhe erzielt hatte. Bund, Länder, Kommunen und die Sozialversicherung nahmen zusammen rund 19,4 Milliarden € mehr ein, als sie ausgaben.
Das ist, absolut gesehen, der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielt hatte und er fiel auch doppelt so hoch aus als noch im Jahr 2014.

Und doch hat diese Rekordhaushaltsmeldung de facto keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltssituation vieler bundesdeutscher Gemeinden. Der Blick in die Zukunft fällt bei vielen Kommunen sogar weitaus weniger hoffnungsvoll aus, als dies diese sicherlich erfreulichen Haushaltszahlen bei Bund und Ländern zunächst erwarten lassen.

Die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung verläuft bundesweit, regional wie auch in unserem Landkreis Neu-Ulm höchst unterschiedlich.

So gestaltet sich die Haushaltssituation der Stadt Vöhringen, wie wir dies aber im Ansatz schon im letzten Jahr prognostiziert hatten, auch in diesem Jahr bei unserer Stadt Vöhringen sehr angespannt, d.h. wir können einen Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme neuer Kreditaufnahmen ausgleichen.

Und sparen zu müssen tut bekanntlich weh. Wir stehen zwar in vollem Elan und haben uns eine riesige Aufgabenliste vorgenommen. Mir ist es ein persönliches Anliegen, all diese geplanten Aufgaben und Vorhaben so zeitnah wie möglich durchzuführen.

Doch leider lässt es unsere gegenwärtige Finanzlage nicht zu, all diese Aufgaben und Herausforderungen in dem Zeitfenster abzuarbeiten, wie wir uns dies vorgestellt haben und vorstellen. Dies lässt, schlicht gesagt, unsere Haushaltslage nicht zu.

Und dies, obgleich sich das Haushaltsvolumen für das Jahr 2016 durchaus sehen lassen kann. Dies gilt für den Verwaltungshaushalt mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 28 Millionen € wie auch den Vermögenshaushalt in der Größenordnung von immerhin 12,6 Millionen €.

Die Gründe für die angespannte Haushaltslage im Jahr 2016 sind vielschichtig – diese werden von Herrn Bürgermeister Janson ausführlich dargestellt.

Was aber allgemein gesagt werden kann, ist die Tatsache, dass die Städte und Gemeinden eine bessere, eine nachhaltige und vor allem ausreichende Unterstützung von Bund und Ländern brauchen, um all den zunehmenden Herausforderungen und Aufgaben auch nur annähernd gerecht werden zu können.

Wie schon angedeutet, unser Haushaltsentwurf hat immerhin ein Gesamtvolumen von mehr als 40 Millionen €. Von einem Stillstand kann so überhaupt nicht die Rede sein. Wir gehen auch im Jahr 2016 zielstrebig unter der Prämisse einer soliden und sparsamen Haushaltsführung die an uns gestellten Aufgaben und Herausforderungen an.

Wir müssen aber darauf achten, dass uns die Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Unsere Zielsetzung sollte schon sein, dass wir unsere Verschuldung bis spätestens zum Jahr 2025 auf Null zurückfahren.

Wir sollten die gegenwärtig gute Haushaltslage in Deutschland  auch zur Haushaltskonsolidierung nutzen und nicht gleich wieder für neue Vorhaben verwenden.
Hier bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, wenngleich jede Investition in die Bildung und Infrastruktur unserer Stadt auch eine Investition für die nachfolgende Generationen darstellt.

Und wir können uns auch sehen lassen. Es wurde in der Vergangenheit viel geleistet.
Es wird auch in der Zukunft viel geleistet.

Doch nun zu den konkreten Haushaltszahlen:

Der Haushaltsentwurf 2016 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 40.626.774 € auf und liegt damit um 3.701.411 € oder 10,02 % über dem Ansatz des Haushaltsplanes des Jahres 2015.

Davon entfallen, wie dargestellt, auf den Verwaltungshaushalt 27.979.377 €,
auf den Vermögenshaushalt 12.647.397 €.

Die Gewerbesteuereinnahmen wurden mit 5.250.000 € prognostiziert und liegen damit um 5 % über dem Prognosewert des Jahres 2015.

Ob der für 2016 veranschlagte Einnahmeansatz letztendlich auch erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Die größte Einnahmeposition im Haushalt  2016 bleibt die Einkommensteuerbeteiligung.

Es kann erneut eine Steigerung verzeichnet werden, auf nunmehr 7,224 Mio. €, nach 6,817 Mio. € im Vorjahr.

Die im Haushaltsplan veranschlagten Beteiligungsbeträge an der Einkommen- und Umsatzsteuer (799.000 €) sowie des Familienleistungsausgleiches (574.000 €) beruhen auf den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit Schreiben vom 18. November 2015 mitgeteilten Orientierungswerten.

Die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr von 830,93 €/Einwohner (insgesamt: 10.779.652 €) auf 1.021,57 €/ Einwohner (insgesamt: 13.339.629 €) doch wiederum recht deutlich angestiegen. Dies ist den erfreulicherweise starken Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2014 geschuldet. Im Landkreis Neu-Ulm ist die Stadt Vöhringen somit von Rang 5 im Vorjahr wiederum auf Rang 3 vorgerückt.

Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft hat die Stadt im Jahr 2016 jedoch einen starken Rückgang der Schlüsselzuweisungen zu verkraften. Die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen belaufen sich im Jahr 2016 auf lediglich 150.000 €, nach 1,093 Mio. € im Jahr 2015.

Somit liegen die Steuereinnahmen des Jahres 2016 letztlich insgesamt (Unterabschnitt 9000) um 109.500 € oder 0,68 % unter dem Ansatz des Vorjahres.

Der Haushaltsplan 2016 sieht (noch) keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind gleichfalls wie im Vorjahr mit jeweils 325%-Punkten veranschlagt. Ebenso ist  auch für das Jahr 2016 keine Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer vorgesehen (320%).

Infolge der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft in Höhe von 14.214.803 €  (im Jahr 2015: 10.779.652 €) wird sich dadurch auch die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage wieder erhöhen. Dem Haushaltsentwurf liegt dabei ein Umlagesatz von 46,70 %-Punkten zugrunde.
Danach errechnet sich eine Kreisumlage in Höhe von rd. 6.650.000 €.
Im Jahr 2015 lag die Kreisumlage noch bei rd. 5,067 Mio. €.

Auf der Grundlage der Umlagekraft 2016 würde sich für die Stadt Vöhringen eine Änderung des Kreisumlagehebesatzes mit einem Betrag von 142.398 €/ 1%-Punkt auswirken.

Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit 6.486.670 € lediglich um 208.735 € über dem Ansatz des Vorjahres und um 503.545,90 € über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2014.

Der kommunale Anteil der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG an die freigemeinnützigen Kindergartenträger schlägt mit 794.200 € zu Buche. Er liegt um 31.000 € über dem Ansatz des Vorjahres (763.200 €).

Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt an die freigemeinnützigen Kindertagesstätten in Höhe von 90% der anderweitig nicht gedeckten Kosten belaufen sich für das Jahr 2016 auf prognostizierte 319.000 € und liegen damit um 115.500 € (= rd. 57%) über dem Ansatz des Vorjahres 2015 in Höhe von 203.500 €). Ursächlich für diese Steigerung ist in erster Linie der Personalkostenschlüssel der Kindertagesstätte „Rappelkiste“, die sich in den Abrechnungen der Arbeiterwohlfahrt der Jahre 2014 und 2015 niederschlägt.

Der Anteil der Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 18 ff BayKiBiG für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft (Kindertagesstätte Vöhringen Nord, Kindertagesstätte Pusteblume und Kindertagesstätte St. Martin) liegt im Jahr 2016 bei 522.800 € und damit um 4.400 € (= 0,85%) über dem Ansatz des Vorjahres (518.400 €).

Die sich nach Berücksichtigung der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG (kommunaler und staatlicher Anteil) ergebenden bereinigten Personalkosten belaufen sich somit auf insgesamt 6.758.070 €.

Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht
benötigten Einnahmen sind nach den  Bestimmungen des Haushaltsrechts dem  Vermögenshaushalt zur  Schuldentilgung und für die geplanten Investitionen  zuzuführen.

Nach § 22 Abs.1 KommHV sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, um damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abzudecken. Somit beträgt die Mindestzuführung für den Haushalt der Stadt für das Jahr 2016 156.000 €.

Da die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2016 die Einnahmen übersteigen, kann die wünschenswerte Mindestzuführung nicht erfüllt werden.
Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, muss im Etat 2016 vielmehr eine Zuführung des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 175.340 € veranschlagt werden.

Der Allgemeinen Rücklage muss im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 2.400.000 € zum Haushaltsausgleich entnommen  werden.

Die Rücklagen stammen im Wesentlichen aus dem Überschuss des Jahres 2014.
Bei einer voraussichtlichen Zuführung im Rechnungsjahr 2015 in Höhe von 1.000.000 € würde die Allgemeine Rücklage zum 31. Dezember 2016 einen Bestand in Höhe von 315.025,83 € aufweisen und im Haushaltsjahr 2016 im Wesentlichen aufgezehrt.
Die Mindestrücklage (= rd. 270.000 €) bleibt dabei erhalten.

Die in den Jahren 2014 und 2015 abgeschlossenen Bausparverträge weisen
zum Ende des Jahres 2016 voraussichtlich einen Bestand von rd. 280.000 € auf.

Um den Haushalt 2016 im Vermögenshaushalt ausgleichen und damit die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen finanziell absichern zu können, wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushalt auf 7.335.825 € festgesetzt.

Dieser prognostizierte und nach den Haushaltsansätzen auch zunächst so zu veranschlagende Kreditbedarf gilt natürlich nur unter den kalkulierten Voraussetzungen, dass zum einen die Einnahmen (insbesondere Gewerbe- und Einkommensteuer) in der prognostizierten Höhe zu erzielen sind. Andererseits wird sich die tatsächliche Höhe der Kreditaufnahme nach den erreichten Zielen des Haushaltsplanes richten. So kann die Neuverschuldung deutlich günstiger ausfallen, als bisher geplant, da derzeit nicht abzusehen ist, inwieweit alle geplanten Investitionsmaßnahmen auch tatsächlich realisiert werden bzw. nicht ohne zeitliche Verzögerungen realisiert werden können oder aber nicht zwingend alle veranschlagten Ausgaben nach sich ziehen.

Durch diese vorgesehene Kreditaufnahme würde sich der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des Jahres 2016 auf 8.833.176,26 € beziffern und sich damit im Vergleich zum Schuldenstand zum Jahresende 2015 (1.653.015,03 €) nominell mehr als verfünffachen.

Die nominelle Pro-Kopf-Verschuldung würde beim amtlich fortgeschriebenen Einwohnerstand zum 31. Dezember 2014 mit 13.058 Einwohnern zum Ende des Jahres 676,46 € betragen.

Zum Vergleich: Die Pro-Kopf-Verschuldung (IST) zum 31.Dezember 2015 betrug noch hervorragende 126,59 €, was unserem Ziel einer Verschuldung gegen Null sehr nahe kam.

Wie in den Vorjahren muß in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen werden, dass die in der Finanz- und Investitionsplanung bis zum Jahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen mit Sicherheit nicht in dem dargestellten Umfang und auch nicht annähernd in diesem gewünschten Zeitfenster umgesetzt werden können. Sie dienen eher als Aufgabendarstellung der zukünftigen Investitionsmaßnahmen. Eine Realisierung der im Finanz- und Investitionsplanungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen würde eine weitere m.E. auch utopische Verschuldung von voraussichtlich rund 25 Mio. € zum Ende des Jahres 2019 nach sich ziehen.

Da dies für die Stadt Vöhringen sicherlich ein absolut unrealistischer Wert ist, zeichnet sich ab, dass viele, sicherlich wünschenswerte und teilweise auch zweckmäßige Maßnahmen nicht im vorgesehenen Planungszeitraum realisiert werden können.

Zum 1.Januar 2016 wurden die Wasserverbrauchsgebühren neu kalkuliert. Für das laufende Jahr 2016 sind auch die Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen und die Neukalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren geplant.“

                               ----------------------------------------

Die Fraktionsvorsitzenden der CSU, Herr Neher, bei der SPD Herr 3. Bürgermeister Daikeler für Herrn Barth und Herr Kelichhaus für die FWG, bringen zum Ausdruck, dass die von der Stadtkämmerin, Frau Gluitz, vorgenommene Neuveranschlagung der Haushaltsausgabereste positiv zu bewerten sei, da die Maßnahmen im Einzelfall somit nochmals auf die Notwendigkeit und Machbarkeit hin überprüft und ggf. auf die nächsten Jahre verschoben werden können.

In den vergangenen Jahren sei im Bereich der Stadtentwicklung, der Infrastruktur, der Bildung, des Sports und der Kultur, bereits vieles erreicht worden. Dies gelte es auch trotz der ungünstigeren Rahmenbedingungen kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Als Schwerpunkte in nächster Zeit werden gesehen: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, insbesondere auch in den Stadtteilen Illerberg/Thal und Illerzell, die Ansiedlung von weiteren Gewerbetrieben, die weitere Sanierung der Innenstadt, insbesondere im Bereich der neuen „Rathausmitte“ und die Umgestaltung der Unteren Hauptstraße in Thal zu einem Dorfplatz. Weitere Kosten kommen auf die Stadt evtl. im Bereich des sozialen Wohnbaus, des Breitbandausbaus, der Ertüchtigung des Kanalnetzes und beim Bau von Asylunterkünften zu.

Angesichts bereits bestehender Kostenlasten durch Personalausgaben, beim Unterhalt von städtischen Gebäuden, Grünanlagen, Straßen und Gewässern sowie bei der Erfüllung von stetig zunehmenden staatlichen Aufgaben, sei der Spielraum für Investitionen eingeschränkt. Die Ausgaben müssten deshalb jeweils auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Als günstig werden das niedrige Zinsniveau und die geringe Pro-Kopf-Verschuldung gesehen. Die Erhöhung von städtischen Steuern, Gebühren und Beiträgen wird noch nicht für erforderlich gehalten. Positiv erwähnt wird auch das vielfältige ehrenamtliche Engagement, das dazu beiträgt, die Stadt Vöhringen lebendig und liebenswert zu machen.

Sodann ergeht abschließend folgender

Anmerkung:
Herr Kreisl erklärt, dass er dem Haushalt 2016 mit der Maßgabe zustimmt, dass er den Kostenansätzen für die Neugestaltung „Neue Rathaus-Mitte“ nicht zustimmt.

Beschluss

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.02.2016 sowie der aktuellen Modifizierungen vom 25.02.2016, erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2016. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2017 - 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Vorberatung 3

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2016 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2017 – 2019, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.

Diskussionsverlauf

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2016 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2017 – 2019, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm absolut nur rein programmatischen Charakter haben kann, auch wenn ein Aufgabenkatalog besteht. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Billigung und Auslegungsbeschluss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.02.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit über 500 Einwohnern pro kmeine relativ hohe Bevölkerungsdichte.
Die Zahl der Einwohner ist seit Jahren zwar sehr stabil.
Gleichwohl zeigen die gerade in jüngster Zeit verstärkten Nachfragen, dass sich die Stadt Vöhringen  (auch) in den kommenden Jahren auf einen hohen Wohnraumbedarf, insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum einstellen muss.
Hierbei gilt es einerseits zu berücksichtigen, dass die Ausweisung immer neuer Wohngebiete naturgemäß mit einem zunehmenden Flächenverbrauch verbunden ist.
Andererseits gilt es diesem Bedarf insbesondere auch aus der ortsansässigen Bürgerschaft nachzukommen.
Die Wohnraumversorgung gehört mit zu den kommunalen Kernaufgaben der Daseinsvorsorge.
In diesem Spannungsfeld hat es sich die Stadt Vöhringen zur Zielsetzung gemacht, diesem Bedarf soweit nachzukommen, als sich der Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken hat.
Der Innenentwicklung ist in aller Regel der Vorrang zu geben.

Um der starken Nachfrage jedoch teilweise Rechnung zu tragen, möchte die Stadt Vöhringen konkret im Bereich der Fischer-/Falkenstraße neue Wohnbauflächen schaffen.

Der Stadt Vöhringen gehört im Bereich der "Falkenstraße" ein Grundstück, welches sich grundsätzlich für Wohnbebauung eignet.
Auch stellt der Flächennutzungsplan in diesem Bereich Wohnbaufläche dar.

Da sich die Fläche allerdings im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist für die Schaffung von Wohnbaugrundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Es wurde daher durch das Büro Sieber ein städtebauliches Gesamtkonzept mit mehreren Bauabschnitten erarbeitet.
Dieses städtebauliche Gesamtkonzept wurde am 01. Dezember 2015 in der Bauausschusssitzung erstmals vorgestellt.

Auf Grund der Lage der geplanten Wohnbebauung neben einem Gewerbegebiet wurde in der Ursprungsfassung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes noch eine Lärmschutzwand angedacht.
Diese wurde jedoch vom Gremium des Bauausschusses als nicht allzu attraktiv betrachtet. Daher wurden weitere Alternativen erarbeitet, in denen dem Lärmschutz durch die konkrete Situierung von Wohngebäuden Rechnung getragen werden kann.

Bei der Vorstellung in der Stadtratssitzung am 10. Dezember 2015 wurde die Alternative B favorisiert.

Beiliegend erhalten Sie nun einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil.

Entsprechend den Vorbesprechungen ist am nördlichen sowie am südlichen Teil des Geltungsbereiches ein Geschosswohnungsbau vorgesehen.

Im mittleren Bauabschnitt können Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser angesiedelt werden.

Die Gebäudehöhe ist über eine festgeschriebene maximale Wand- und Firsthöhe geregelt.

Mitarbeiter des Büros Sieber werden in der Sitzung zugegen sein und den Bebauungsplanentwurf vorstellen sowie für weitere Fragen ergänzend zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 28.01.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 03.02.2016 und begrüßt sodann Herrn Sieber und Herrn Remmler vom Büro für Stadtplanung Sieber in Lindau.

Herr Sieber stellt zunächst noch einmal kurz die Gesamtplanung vor, in der mittig die verlängerte Falkenstraße mit einer Breite von 6,50 m und beidseitigen Gehwegen von 2,00 m und einem Grünstreifen mit Parkplätzen verläuft. Das gesamte Gebiet beträgt ca. 6,3 ha und soll in mehreren Abschnitten realisiert werden.

Das nunmehr gegenständliche Baugebiet ist ca. 1 ha groß. Die im südöstlichen Bereich notwendigen Schallschutzvorkehrungen können durch die Situierung von Geschosswohnungen erfüllt werden. Im mittleren Bauabschnitt können Einfamilien- und Kettenhäuser errichtet werden. Die Gebäudehöhe ist über eine festgeschriebene maximale Wand- und Firsthöhe geregelt. Durch geringe Festsetzungen im Bebauungsplan soll eine möglichst große Flexibilität bei der Bebauung erreicht werden. Dies erfordere aber auch eine gewisse Toleranz, da dann Gebäude in unterschiedlicher Höhe nebeneinander liegen können.

Bezüglich der im dortigen Gebiet festgestellten Lerche sei mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Übereinkunft erzielt worden, wonach für das gesamte ca. 6,3 ha große Gebiet 6 ca. 20 qm große Lerchenfenster auf einer landwirtschaftlichen Fläche geschaffen werden sollen, auf der die Lerchen brüten können. Weiterhin ist für das nunmehrige ca. 1 ha große Baugebiet eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von ca. 1.700 qm notwendig. Dies stellt nach Ansicht von Herrn Bürgermeister Janson ein vertretbares Maß dar. Die ursprünglichen Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde seien weitaus größer gewesen.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 25.02.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet "Weißenhorner Straße" im Stadtteil Illerberg; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Mit dem Bau des Feuerwehrgerätehauses sowie dem Verkauf des angrenzenden südlichen Grundstücks für eine Gewerbeansiedlung möchte die Stadtverwaltung Vöhringen nun noch eine gesicherte Erschließung für die beiden Grundstücke schaffen.

Da beide Grundstücke direkt an einer Kreisstraße liegen wurde im Vorfeld mit dem Straßenbauamt in Krumbach, auch im Hinblick auf die Entstehung eines zukünftigen Gewerbegebiets in diesem Bereich, vereinbart, dass es lediglich eine Zu- und Ausfahrt auf die Kreisstraße geben wird.

Die Zufahrtsstraße siedelt sich mittig der beiden Grundstücke Flur Nr. 1595/2 (Feuerwehrhaus) und Flur Nr. 1595 (Gewerbe) an.

Da hier auch zukünftig mit LKW-Verkehr gerechnet werden muss, verfügt die Straße über eine Breite von 6,50 m. Auf der südlichen Straßenseite gibt es einen 3,00 m breiten Parkstreifen für LKW und PKWs.

Die Versorgungsleitungen wie Strom, Telekom, Kabel Deutschland sowie ein Leerrohr liegen in dem gepflasterten Parkstreifen.

Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt.

Da eine spätere Erschließung für das zukünftige östlich liegende Gewerbegebiet noch nicht feststeht, endet der Bau der Straße am östlichen Ende des Feuerwehrgrundstücks.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Herstellung einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ vom 25.02.2016 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die Planung für die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus und zum künftigen Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ in Illerberg vor. Nach bereits erfolgter Abstimmung mit dem für die vorbeiführende Kreisstraße zuständigen Staatlichen Bauamt Krumbach wird es für dieses Gebiet lediglich eine Zu- und Ausfahrt geben.

Die Zufahrtsstraße soll mittig der beiden Grundstücke Flur Nr. 1595/2 (Feuerwehrhaus) und Flur Nr. 1595 (Gewerbe) angelegt werden. Da hier auch zukünftig mit LKW-Verkehr gerechnet werden muss, verfügt die Straße über eine Breite von 6,50 m. Auf der südlichen Straßenseite gibt es einen 3,00 m breiten Parkstreifen für 1 LKW und 3 PKWs. Die Versorgungsleitungen wie Strom, Telekom, Kabel Deutschland sowie ein Leerrohr liegen in dem gepflasterten Parkstreifen. Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt. Da eine spätere Erschließung für das zukünftige östlich liegende Gewerbegebiet noch nicht feststeht, endet der Bau der Straße am östlichen Ende des Feuerwehrgrundstücks. Die Ausführung ist laut Herrn Söhner ab April / Mai d.J. vorgesehen.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung für die Herstellung einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ vom 25.02.2016 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung und Umbauarbeiten im Bestand; Baumeisterarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.02.2016 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 Beschließend 16

Beschluss

„Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung und Umbauarbeiten im Bestand, wird an die Firma HBW Höfle & Wohlrab Bau GmbH, 86470 Thannhausen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.01.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 320.301,17 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9455 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus"; Erneuerung der Saalbestuhlung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 7
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 Beschließend 17

Sachverhalt

Der Haupt- und Umweltausschuss der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 09.11.2015 den Beschluss gefasst, die Saalbestuhlung des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zu erneuern.

Für die Ersatzbestuhlung wurde das Stuhlmodell „alite“ der Firma Brunner in der Farbe anthrazit ausgewählt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Erwerb dieses Stuhlmodells eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung die öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von acht Firmen angefordert.

Zur Submission am 20.01.2016 wurden drei Angebote eingereicht.

Die Ergebnisse aus der Wertung und Prüfung der Angebote durch die Stadtverwaltung kann dem beiliegenden Preisspiegel (Anlage 1) entnommen werden.

Günstigste Bieterin war die Firma Möbel Inhofer GmbH & Co. KG, 89250 Senden.

Der Auftrag für die Lieferung der neuen Saalbestuhlung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Möbel Inhofer GmbH & Co. KG, 89250 Senden, zu vergeben.

Folgende Positionen sind Bestandteil des Auftrages:

-      2 Stück        Stuhltransportwägen
-  300 Stück        Stapelstühle ohne Armlehne
-  270 Stück        Stapelstühle mit Armlehne
-      1 Stück        zusätzliches Handgerät für die Nummerierung der Stühle
-  ein komplettes elektronisches Nummerierungs-System für die Stuhlnummerierung

Die Auftragssumme beträgt, unter Berücksichtigung der vor aufgeführten Positionen,
brutto 153.267,63 €.

Die Lieferung der Stühle ist für den Juli 2016 fest terminiert.



Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung der neuen Saalbestuhlung für das Kulturzentrum
„Wolfgang-Eychmüller-Haus“ wird an die Firma Möbel Inhofer GmbH und Co. KG,
89250 Senden, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom
13.01.2016, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 153.267,63 € sind unter der Haushaltsstelle 7621.9350 bereit gestellt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag über die Lieferung der neuen Saalbestuhlung für das Kulturzentrum
„Wolfgang-Eychmüller-Haus“ wird an die Firma Möbel Inhofer GmbH und Co. KG,
89250 Senden, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom
13.01.2016, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 153.267,63 € sind unter der Haushaltsstelle 7621.9350 bereit gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2014 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2014 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Bilanzen der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellt Geschäftsbericht 2014.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Wasserwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen

Bilanzsumme                        4.395.664,04 €
Jahresgewinn                               44.556,66 € (Vorjahr 121.246,42 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Vom Wasserwerk ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften) Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen.
2. Blockheizkraftwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
       
               Bilanzsumme                        24.286,77 €
               Jahresverlust                           - 812,80 € (Vorjahr - 1.626,45 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage

Der Jahresabschluss 2014 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen

               Bilanzsumme                        219.934,11 €
               Jahresgewinn                               977,24 € (Vorjahr - 8.048,75 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

1. Wasserwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen

Bilanzsumme                        4.395.664,04 €
Jahresgewinn                               44.556,66 € (Vorjahr 121.246,42 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Vom Wasserwerk ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften) Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen.

2. Blockheizkraftwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
       
Bilanzsumme                        24.286,77 €
Jahresverlust                           - 812,80 € (Vorjahr - 1.626,45 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage

Der Jahresabschluss 2014 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen

Bilanzsumme                        219.934,11 €
Jahresgewinn                               977,24 € (Vorjahr - 8.048,75 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2014 1. Kulturzentrum 2. Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2014 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung der zwei, steuerlich zu einem Betrieb zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2014 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen

               Jahresverlust                - 587.608,99 €

wird hiermit festgestellt.

2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2014 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen

               Jahresverlust                - 59.734,17 €

wird hiermit festgestellt.

Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer möchte wissen, warum die Betriebsausgaben für das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und für das „Josef-Cardijn-Haus“ gegenüber dem Vorjahr um ca. 100.000 € gesunken sind.

Herr Bürgermeister Janson sichert eine Beantwortung im Protokoll zu.

Anmerkung:
Die niedrigeren Betriebsausgaben sind insbesondere darin begründet, weil 2014 gegenüber 2013 weniger Veranstaltungen statt gefunden haben.

Beschluss

1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2014 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen

       Jahresverlust                - 587.608,99 €

wird hiermit festgestellt.

2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2014 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen

       Jahresverlust                - 59.734,17 €

wird hiermit festgestellt.

Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 10

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö 11

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

Datenstand vom 18.03.2016 07:51 Uhr