Datum: 28.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:25 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 10.12.2015 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 10.12.2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 18.01.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 18.01.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 21.01.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 21.01.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Kernstadt Vöhringen
und die Stadtteile Illerberg/Thal und Illerzell;
Vorstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
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ö
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Vorberatung
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2 |
Sachverhalt
Die Präsentation des Energienutzungsplanes kann im Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen bzw. herunter geladen werden.
Die Stadtratsmitglieder, die keinen Internetzugang haben, erhalten die Präsentation als Tischvorlage.
Empfehlung
Der Energienutzungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Katharina Zeiser und Herrn Tobias Ehrböck vom Institut für Systemische Energieberatung der Hochschule Landshut.
Er führt einleitend aus:
Deutschland hat den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Schon im Herbst des Jahres 2010 hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 drastisch zu reduzieren – also sich nach und nach von Kohle, Öl und Gas zu verabschieden. Nach der atomaren Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima war klar: Die Mehrheit der Bürger lehnt diese Risikotechnologie ab und der vollständige Aus-stieg aus der Kernenergienutzung bis 2022 wurde festgelegt. Die Energiewende war beschlossen. Im Energiekonzept vom September 2010 und den Beschlüssen zur Beschleunigung der Energiewende vom Sommer 2011 sind Definition und Ziele der Energiewende festgelegt. Sie bestehen vor allem aus Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Stromnetze und zur Energieeffizienz. Deutschland hat sich aus guten Gründen dafür entschieden, aus der Kernenergie auszusteigen und damit auch von den Energieimporten unabhängiger zu werden. Man setzt mehr und mehr auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Sauber, sicher und bezahlbar – das soll und wird unsere Energieversorgung in Zukunft sein.
Die Energiewende ist anspruchsvoll.
Jeder einzelne von uns kann zum Gelingen der Energiewende beitragen.
Nach wie vor ist die Energiewende ist in aller Munde.
Das Ziel der Energiewende in Deutschland ist es, wie gesagt, bis zum Jahr 2050 seine Energie hauptsächlich aus regenerativen Quellen wie Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie oder nachwachsenden Rohstoffen zu beziehen. Zweites Standbein der Energiewende ist die Verringerung des Energieverbrauchs durch eine sparsame und effiziente Nutzung der Energie.
Um den Anteil der Erneuerbaren zu erhöhen, müssen Stromnetze stark ausgebaut werden.
Neue Kraftwerke müssen gebaut, sinnvoll miteinander verbunden und auf den jeweiligen Energiebedarf angepasst werden.
Neue Stromnetze und Speichertechnologien müssen entwickelt und eingesetzt werden.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einher geht auch ein Wechsel von zentralen hin zu dezentralen Stromerzeugungsnetzen mit kleineren Photovoltaik- oder Biogasanlagen.
Die Folge ist eine viel komplexere Versorgungsstruktur.
Die Energiewende findet aber auch in vielen anderen Bereichen statt:
Im Verkehrsbereich wird die Elektromobilität weiterentwickelt, Altbauten müssen energetisch saniert und Neubauten energieeffizient errichtet werden.
Auch die Erforschung neuer Energietechnologien und die Integration der verschiedenen Bausteine in die europäische Energiepolitik gehören dazu.
In allen Bereichen gilt eine Maxime:
Je weniger Energie benötigt wird, desto weniger muss erzeugt werden.
Im Gegensatz zur Energiepolitik auf nationaler Ebene sind die Möglichkeiten kommunaler Entscheidungsträger aber doch auf einige wenige Gebiete begrenzt:
- Kommunale Förderprogramme für den Einsatz gewisser Energieformen, beispielsweise Erdgas oder Fernwärme oder im Bereich der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung; diese sind regionalwirtschaftlich günstig, da Investitionen angeregt werden und diese überwiegend in der Region getätigt werden.
- Beratungsangebote für Bürger
- Die Kommunale Energiepolitik kann auch die Installation von privaten Anlagen fördern, beispielsweise durch die kostenlose oder kostengünstige Bereitstellung kommunaler Dachflächen für die Photovoltaiknutzung
- Der Bereich kommunales Energiemanagement umfasst Aktivitäten von kommunalen Körperschaften, ihren eigenen Energie- und Ressourcenverbrauch unter ökonomischen und ökologischen Aspekten zu optimieren.
Dies umfasst Maßnahmen zu Einsparung von Energie durch Verzicht auf unnötigen Verbrauch oder Steigerung der Effizienz sowie den Ersatz konventioneller Energieträger durch regenerative bzw. regionale Alternativen.
Der dezentrale Ausbau Erneuerbarer Energien generiert in den deutschen Städten und Gemeinden eine Wertschöpfung von annähernd 6,8 Milliarden Euro. Der flächendeckende und dezentrale Ausbau Erneuerbarer Energien ist für die Kommunen umso profitabler, je mehr Anlagen, Betreibergesellschaften, Hersteller oder Zulieferer vor Ort angesiedelt sind.
In unseren Kommunen sind die jedoch Gegebenheiten und Herausforderungen sehr unterschiedlich – ebenso wie die Herangehensweisen, mit denen wir die Energiewende voranbringen können. Weil es nicht den einen richtigen Weg, sondern eine Vielfalt von richtigen Wegen der kommunalen Energiepolitik gibt, haben wir uns zur Erstellung eines konkret auf die Stadt Vöhringen ausgerichteten Energienutzungsplanes entschlossen.
Auch auf kommunaler Ebene sind neue Ansätze zum Vollzug der Energiewende notwendig.
Fragen der Energieversorgung und ihrer Umweltverträglichkeit werden mehr und mehr zum entscheidenden Standortfaktor, nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatleute.
Bisher wurden auf kommunaler Ebene, so auch in unserer Kommune, vielfach unabhängige Einzelmaßnahmen ohne eine übergeordnete Gesamtkoordination umgesetzt. Dies führte vielleicht dazu, dass Energiepotenziale nicht optimal effizient genutzt werden.
Dafür müssen jedoch rechtzeitig konkrete Rahmenplanungen in einer Gemeinde vorliegen.
Ein Energienutzungsplan schafft solch ein übergreifendes Gesamtkonzept für unsere Stadt Vöhringen.
Ein Energienutzungsplan (ENP) ist ein informelles Planungsinstrument für unsere Stadt, vergleichbar dem Grundgedanken des Flächennutzungsplans (FNP) in der räumlichen Planung.
Begünstigt wurde unsere Entscheidung sicherlich durch das Förderprogramm „innovative Energietechnologien und Energieeffizienz
(BayINVENT)“, das die Erarbeitung von Energienutzungsplänen (ENP) mit 70 % fördert.
Der nun vorliegende Energienutzungsplan, der heute auch erstmals vorgestellt werden soll, stellt die Ergebnisse der Auswertung zur Energieinfrastruktur der Stadt Vöhringen in aufbereiteter und kompakter Form zusammen.“
Frau Zeiser stellt sodann sehr ausführlich den Energienutzungsplan mit folgenden Schwerpunkten vor:
? Energieeinsparung und CO2-Reduzierung als globale Herausforderung
? Projektablauf des Energienutzungsplanes (Bilanz – Analyse – Wärmekataster – Maßnahmen – Fördermöglichkeiten)
? Zeitschiene für den Energienutzungsplan
? Schwerpunkte der Energie- und CO2-Bilanz
? Darstellung des Energiebedarfs mit und ohne Wieland-Werke
? Darstellung des Anteils erneuerbarer Energien
? Pro-Kopf-Verbrauch in Vöhringen mit und ohne Wieland-Werke
· Einteilung des Stadtgebietes in 41 Wärmekataster und aufzeigen von Einsparpotentialen
o Nutzung der Abwärme der Wieland-Werke für die Uli-Wieland-Schule
o Wärmeverbund für die Mehrfamilienhäuser in der Bayerstraße und Pfälzer Straße
o Einbindung einer Erdgas-BHKW in die Wärmeversorgung des Sportparks
o Prüfung der Wärmeversorgung der Grundschule Nord aufgrund des bevorstehenden Anbaus
o Berechnung eines zweiten Wärmenetzes in Illerberg aufgrund der Biogasanlage für die Bestandsgebäude und das neue Baugebiet (Kellerbergareal)
· Darstellung der Ergebnisse der Potentialanalyse (Energieeffizienz / Energieeinsparung / erneuerbare Energien)
· Bestimmung möglicher Standorte für erneuerbare Energien
· Übersicht über 25 denkbare Maßnahmen in Vöhringen
Nähere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden.
Die Gremiumsmitglieder halten den Energiebericht für eine gute Grundlage für künftige Entscheidungen. Auch wenn die städtischen Einrichtungen mit ca. 1% in der Gesamtenergiebilanz nur eine untergeordnete Rolle spielen, so wird es doch für wichtig gehalten, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel voran geht und in nächster Zeit die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung der im Energiebericht vorgeschlagenen Maßnahmen festgelegt wird.
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3. Anbindung der Stadt Vöhringen an das Funk-Internetnetz der Fa. level 421 mit Sitz in Ulm;
Information und Entscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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21.01.2016
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Herr Markus Haut, Geschäftsführer der Fa. „level421“ mit Sitz in Ulm, hatte am 21.01.2016 den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses seine Firma und sein Angebot, Vöhringen komplett mit einer Funk-Internetlösung zu erschließen, im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Auf die Niederschrift dieser Sitzung mit der zugehörigen Anlage darf verwiesen werden.
Die ursprüngliche Absicht, diese Präsentation auch im Stadtrat durchzuführen, musste Herr Haut aus zwingenden terminlichen Gründen, wie er in seiner Mail noch vom 21.01.2016 mitteilte, aufgeben.
In derselben Mail regt Herr Haut gleichzeitig an, zunächst im Vorfeld intern die Frage, ob der Stadtrat dieses Projekt weiter verfolgen möchte und vor allem auch die Finanzierbarkeit des Vorhabens zu klären.
In einer weiteren Mail vom 24.01.2016 bringt Herr Haut seine Verwunderung über einen Presseartikel zum Ausdruck, der von einem Kostenrahmen von insgesamt 600.000,- € ausgehe, wobei er selbst konkret in der Sitzung vom 21.01.2016 eine Kostensumme von 499.000,- € und zwar für die Gesamterschließung der Stadt Vöhringen incl. der Stadtteile genannt habe.
Auf die Stadt Vöhringen käme (siehe Anlage zur Niederschrift der Bau-und Verkehrsausschusssitzung vom 21.01.2016) ein Kostenanteil von insgesamt 364.250,- € zu, dies inclusive der Stadtteile.
Wie Herr Haut bereits ausführte, könne dieser Anteil auf drei Jahre „gestreckt“ werden, ggf sei eine „Streckung“ – wie er in seiner Mail vom 21.01.2016 noch mitteilte – auch auf insgesamt fünf Jahre möglich.
Den in der genannten Sitzung von Herrn Bürgermeister Janson angedachten Ansatz, mit der Fa. Amprion direkt über die Anmietung des im Vöhringer Südens befindlichen Funkturms zu verhandeln, sieht er nach wie vor als sehr positiv an, da sich dadurch die Kostensituation um rund 200.000,- € „entspannen“ könnte, wenngleich auch diese Anmietung – wie er sich ausdrückt – nicht „missionskritisch“ sei.
Herr Haut schlägt deshalb wie oben erwähnt vor, eine grundsätzliche Entscheidung im Gremium herbeizuführen und dass er im Anschluss daran die Details und das weitere Vorgehen im Stadtrat präsentieren wolle.
Wie Herr Haut bereits in einem der umfangreichen Vorgespräche erläutert hatte, kann er sein Angebot wegen derzeit bestehender Synergieeffekte nur bis Ende April 2016 aufrechterhalten.
Empfehlung
„Das Vorhaben, die gesamte Stadt Vöhringen mit der Funk-Internetlösung der Fa. level 421 zu erschließen, wird grundsätzlich weiterverfolgt.
In den unmittelbar anstehenden Sitzungen zum städtischen Haushalt für das Jahr 2016 und der sich anschließenden Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019 wird die Finanzierbarkeit des Vorhabens, das gesamte Stadtgebiet mit einer Funk-Internetlösung der Fa. level 421, mit Sitz in Ulm, zu erschließen, geprüft.
Eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung des Vorhabens erfolgt nach diesen Beratungen in der Februar-Sitzung des Stadtrates am 25.02.2016.“
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Geschäftsführer der Fa. level 421, Herr Haut, wegen eines dringenden Auslandtermins in der heutigen Sitzung leider nicht dabei sein und die Präsentation zur Anbindung der Stadt Vöhringen an das Funk-Internetnetz deshalb auch nicht nochmals vorstellen kann. Er setzt deshalb diesen
Punkt von der heutigen Sitzung ab und bringt zum Ausdruck, dass diese Thematik in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung kommen wird.
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
|
ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
|
ö
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5 |
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5.1. Ampel im Bereich der Illerstraße - Abzweigung zur Kanalstraße
Anfrage Herr Barth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
|
ö
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Barth führt aus, dass die Ampel an der Illerstraße / Kreuzung Kanalstraße, die hauptsächlich von Fußgängern der Fa. Wieland-Werke genutzt wird, sehr lange Wartezeiten aufweise. Dadurch komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil die Autofahrer in Richtung Illerrieden an den wartenden Linksabbiegern vorbei fahren und dabei verbotener Weise Teile des Gehweges benutzen, auf dem sich mitunter Fußgänger befinden. Er fragt an, wer für eine Verbesserung dieser Situation zuständig ist.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass seines Wissens zuletzt die Stundeschaltung der Ampelanlage überprüft und nach seinem Kenntnisstand auch angepasst worden sei.
Für die nunmehr angesprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Fußgänger, z.B. Errichtung eines Pollers oder von Absperrvorrichtungen, sei wiederum der Landkreis Neu-Ulm als Baulastträger dieser Kreisstraße zuständig. Die weitere Vorgehensweise müsse deshalb zunächst mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt Neu-Ulm, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und der Polizeidienststelle Illertissen abgestimmt werden.
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5.2. Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Asylbewerber
Anfrage Herr Wedemeyer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2016
|
ö
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5.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Wedemeyer erkundigt sich, ob die Stadt Vöhringen für Asylbewerber eine Gruppenhaftpflichtversicherung abschließen könnte, damit diese im Falle der Verursachung eines Unfalls, z.B. mit dem Fahrrad, versichert sind.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass er eine Kostenübernahme für eine private Haftpflichtversicherung von Asylbewerbern aus Gründen der Gleichbehandlung ablehne. Andere sozial Schwache haben auch meist keine Haftpflichtversicherung. Im übrigen sei für eine derartige Entscheidung nicht die Stadt Vöhringen, sondern der Landkreis Neu-Ulm bzw. der Freistaat Bayern zuständig, der dies seines Wissens ebenfalls ablehnt, da es sich um keine Leistung nach dem Asylbewerbergesetz handle.
Datenstand vom 26.02.2016 07:54 Uhr