Datum: 21.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Vöhringer Straße 24" in Illerzell (Flur-Nr. 37/9, 37/11 37/12, 37/15)
1.2 An- und Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Dachgeschossausbau und Neubau einer Gaube; Bauort: "Haselnußweg 28" in Vöhringen (Flur-Nr. 966/39)
1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum; Bauort: "Am Kellerberg 14" in Illerberg (Flur-Nr. 1538 Tlfl.)
1.4 Bauvoranfrage für die Errichtung einer Garage; Bauort: "Mittelstraße 4b" in Vöhringen (Flur-Nr. 913/2)
2 Anbindung der Stadt Vöhringen an das Funk-Internetnetz der Fa. level 421 mit Sitz in Ulm; Information durch den Geschäftsführer Herrn Haut
3 Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Illertalbahn; Zwischeninformation
4 Immissionsschutz; Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund auf Genehmigung gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1 Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm (Memminger Straße 90), 89269 Vöhringen)
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen; Eibenweg in Thal
6 Neugestaltung der Dorfmitte Thal; Beauftragung der Architektenleistungen für die Freianlagenplanung
7 Verschiedenes
7.1 Wohnungspakt Bayern Neue(s) Förderprogramm(e) Information
8 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Vöhringer Straße 24" in Illerzell (Flur-Nr. 37/9, 37/11 37/12, 37/15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Unter der Maßgabe, dass ein Abstand von mindestens 3,00 m zwischen der öffentlichen Straße und der Hausbebauung eingehalten wird, werden von der Stadt Vöhringen gegen das geplante Bauvorhaben grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Unter der Maßgabe, dass ein Abstand von mindestens 3,00 m zwischen der öffentlichen Straße und der Hausbebauung eingehalten wird, werden von der Stadt Vöhringen gegen das geplante Bauvorhaben grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

1.2. An- und Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Dachgeschossausbau und Neubau einer Gaube; Bauort: "Haselnußweg 28" in Vöhringen (Flur-Nr. 966/39)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Voraussetzung für die Zustimmung  ist, dass die Dachgaube zwei Dachplattenreihen Abstand zum Dachfirst hat.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Voraussetzung für die Zustimmung  ist, dass die Dachgaube zwei Dachplattenreihen Abstand zum Dachfirst hat.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

1.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum; Bauort: "Am Kellerberg 14" in Illerberg (Flur-Nr. 1538 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Es handelt sich bei diesem Bauvorhaben um das erste im neuen Baugebiet „Kellerberg“.
Insoweit ist es nicht gerade glücklich, dass dieses Bauvorhaben hinsichtlich der beantragten Dachneigung von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Kellerberg“ abweicht.
Andererseits ist das geplante Gebäude sehr ansprechend und von der Kubatur sehr stimmig. 

Aus Gleichbehandlungsgründen künftigen Bauvorhaben im Gebiet „Kellerberg“ gegenüber besteht im Gremium Konsens, dass Bauherren darauf hinzuweisen sind, dass grundsätzlich Ausnahmen von der Vorgabe „Dachneigung“ in diesem Gebiet als möglich angesehen werden.
Die Verwaltung weist im Einzelfall auf diesen Umstand hin.

Von einer generellen Änderung des Bebauungsplanes in diesem Punkt wird wegen des aufwändigen Verfahrens und der damit verbundenen Kosten abgesehen.
Sodann ergeht zum konkret vorliegenden Bauvorhaben folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

1.4. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Garage; Bauort: "Mittelstraße 4b" in Vöhringen (Flur-Nr. 913/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Aus städtebaulichen Gründen kann der Errichtung einer Garage auf der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße hin nicht zugestimmt werden.“

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Erörterung des Bauvorhabens, die insbesondere den Abstand der geplanten Garage zur öffentlichen Straße zum Inhalt hat, ergeht auch wegen der Lage des Baugrundstücks in einem Bereich, der eher geringe städtebauliche Relevanz hat, folgender

Beschluss

„Aus städtebaulichen Gründen kann der Errichtung einer Garage mit der Maßgabe, dass ein Abstand der Garage von mind. 1 m zur öffentlichen Straße hin eingehalten wird, zugestimmt werden.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Anbindung der Stadt Vöhringen an das Funk-Internetnetz der Fa. level 421 mit Sitz in Ulm; Information durch den Geschäftsführer Herrn Haut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2016 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Markus Haut, Geschäftsführer der Fa. level 421 mit Sitz in Ulm, und führt kurz in die Thematik ein. Er führt aus, dass das Angebot der Fa. level 421 durchaus als Ergänzung bzw. Alternativangebot zum derzeit durchgeführten Förderprogramm, das sich auf das terrestrische Internetangebot beschränkt, gesehen werden könne und eine wirklich flächendeckende Abdeckung des gesamten Stadtgebietes auch auf die Zukunft gesehen gewährleisten könne.

Sodann stellt Herr Haut sich, sein Unternehmen und sein Produkt vor.

Seine Ausführungen sind im Wesentlichen aus der als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten abgedruckten Präsentation zu entnehmen, soweit diese nicht bereits in der Sitzung direkt ausgehändigt wurde.

Im Anschluss an diese Ausführung  geht Herr Haut ausführlich auf Fragen ein, die seitens des Gremiums gestellt werden.

Im Zuge dieser Betrachtungen verdeutlicht Herr Haut unter anderem, dass sich der von der Stadt Vöhringen zu tragende Kostenanteil, den er in seiner vorangegangenen Darstellung mit ca. 375.000,- € (plus Mehrwertsteuer) beziffert hatte, im Falle der Möglichkeit einer Anmietung des im Vöhringer Norden stehenden Funkturmes der Fa. Amprion um ca. 150.000,- bis 200.000,- € verringern würde.

Ferner stellt Herr Haut in diesem Rahmen dar, dass die von ihm angebotene Funktechnik, die auch kombinierbar sei mit terrestrischen Angeboten (Hybrid), vor allem wegen ihrer Zukunftssicherheit einen Vorteil gegenüber gegenwärtigen terrestrischen Angeboten vor allem auch hinsichtlich der künftig realisierbaren Übertragungsraten (Bandbreiten) darstelle.

So gelange die hergebrachte Technik nach Herrn Haut wohl spätestens in 3 bis 5 Jahren wieder an ihre Grenzen, da allgemein eine deutliche Steigerung der nachgefragten Bandbreiten erwartet werde – Stichwort sehr hohe notwendige Übertragungsraten z.B. für die künftige 4k-Auflösung von Fernsehübertragungen im Internet.

Vor allem wäre seine Funktechnik auch kurzfristig zu realisieren.

Herr Haut geht weiter auf die gestellte Frage, ob eine Funklösung nicht eine Beeinträchtigung wegen der Strahlenbelastung darstelle oder ob eine solche Lösung zumindest in Teilen der Bürgerschaft als eine solche angesehen werden könne, ein, indem er ausführt, dass er mit Sendeleistungen auskomme, die wesentlich unter der Sendeleistung eines einzelnen Mobiltelefons lägen.
Sorgen der Bevölkerung könnten also hierdurch ausgeräumt werden.
Gerade diese Technik stelle auch für die Zukunft eher eine Reduzierung der bestehenden Funkbelastung dar, da er die WLan-Technik ausbaue, über die sich einzelne Mobiltelefone dann mit verringerter Sendeleistung zentral ins Internet einwählen können (WiFi). Im Gegensatz dazu wählt sich derzeit jedes Mobiltelefon zumeist selbst (mit individuell wesentlich höherer Sendeleistung) entsprechend ein.

Herr Bürgermeister Janson bedankt sich bei Herrn Haut für seine informativen Ausführungen und regt – soweit dies Herrn Haut terminlich möglich wäre - eine Vorstellung der Technik von level 421 auch im Stadtrat vor, was seitens des Gremiums einhellig begrüßt wird.

Anmerkung der Stadtverwaltung:
Herr Haut teilt noch am 21.01.2016 per Email mit, dass er an der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2016 wegen eines anderweitigen festvereinbarten Auslandstermines leider nicht teilnehmen kann.

zum Seitenanfang

3. Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Illertalbahn; Zwischeninformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass sich der zweigleisige Ausbau sowie die Elektrifizierung der Illertalbahn von Neu-Ulm bis Memmingen tatsächlich und zeitlich wohl nicht so schnell umsetzen lasse, wie man sich dies zum Ziel gesetzt habe.

Aus diesem Grunde sei noch vor Weihnachten zur Realisierung des Projektes S-Bahn in der Region der Verein Regio-S-Bahn Donau-Iller gegründet worden, dem die Landkreise Neu-Ulm, Alb-Donau, Günzburg, Heidenheim, Unterallgäu, Biberach sowie die Städte Neu-Ulm, Ulm und Memmingen angehören und die sich gemeinsam für einen schnellen Ausbau der Illertalbahn einsetzen werden. Vor allem gehe es darum, die Finanzierung zu sichern..
Es wird wohl aber ein langer Atem notwendig sein.

zum Seitenanfang

4. Immissionsschutz; Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund auf Genehmigung gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1 Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm (Memminger Straße 90), 89269 Vöhringen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Laut Mitteilung der Regierung von Schwaben vom 22.12.2015 hat die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, einen Antrag auf Genehmigung gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1, jeweils Gemarkung Vöhringen (Memminger Straße 90, Vöhringen) gestellt.

Im Zuge dieser Mitteilung führt die Regierung von Schwaben weiter aus, dass die Amprion GmbH ursprünglich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1157 der Gemarkung Vöhringen die so genannte Transformatoreneinheit 41 (380/220 kV-Transformatorenbank) betrieben und diese immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Elektroumspannanlage zum 30.09.2011 stillgelegt habe.

Die Transformatoreneinheit sei abgebaut worden.

Die seinerzeitige immissionsschutzrechtliche Genehmigung sei gemäß § 18 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mittlerweile erloschen. Die verbliebenen Anlagenteile seien als reines Schaltfeld weiterbetrieben worden.

Nun sei beabsichtigt, auf den oben genannten Grundstücken erneut eine Elektroumspannanlage zu errichten und zu betreiben.

Hierfür seien im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:

. Neuerrichtung einer 380/220 kV-Transformatorenbank (Trafobank 421) in noch
       bestehenden Trafoständen
.        Errichtung zweier zusätzlicher Drosseleinheiten (30 kV)
.        Integration einer auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Drosseleinheit
       (Drossel 3) in die neue Elektroumspannanlage
.        Errichtung von Schallschutzwänden   *)
.        Umsetzung eines Teils der Anlagenumzäunung   *)
.        Errichtung einer 220 kV-Verbindungsleitung mit insgesamt fünf Portalen zwischen
       der neuen Trafobank 421 und dem zugehörigen 220 kV-Schaltfeld 206 auf dem
       Grundstück Fl.Nr. 1189/1, Gem. Vöhringen

Die beiden mit *) gekennzeichneten oben genannten Maßnahmen stellen jeweils baurechtlich eigene Verfahrensanträge dar, über die hinsichtlich des städtebaulichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu befinden ist.

Wie die Regierung von Schwaben weiter mitteilt, handle es sich bei der Elektroumspannanlage um eine Anlage im Sinne der § 4 BImSchG i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.8 (V) Anhang 1 der 4. BImSchV, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren durch die Regierung von Schwaben bedarf. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. UVP-Einzelfallprüfung) für die Anlage sei nicht erforderlich.

Die Regierung von Schwaben bittet die Stadt Vöhringen, dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben „Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1, jeweils Gemarkung Vöhringen mit den nachfolgend genannten vorgesehenen Maßnahmen

. Neuerrichtung einer 380/220 kV-Transformatorenbank (Trafobank 421) in noch
       bestehenden Trafoständen
.        Errichtung zweier zusätzlicher Drosseleinheiten (30 kV)
.        Integration einer auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Drosseleinheit
       (Drossel 3) in die neue Elektroumspannanlage
.        Errichtung einer 220 kV-Verbindungsleitung mit insgesamt fünf Portalen zwischen
       der neuen Trafobank 421 und dem zugehörigen 220 kV-Schaltfeld 206 auf dem
       Grundstück Fl.Nr. 1189/1, Gem. Vöhringen

das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Ferner erteilt die Stadt Vöhringen ihr Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB für die jeweils baurechtlich eigenen Verfahrensanträge

.        Errichtung von Schallschutzwänden und Umsetzung eines Teils der Anlagenumzäunung.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Vorhabens der Amprion GmbH ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben „Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1, jeweils Gemarkung Vöhringen mit den nachfolgend genannten vorgesehenen Maßnahmen

. Neuerrichtung einer 380/220 kV-Transformatorenbank (Trafobank 421) in noch
       bestehenden Trafoständen
.        Errichtung zweier zusätzlicher Drosseleinheiten (30 kV)
.        Integration einer auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Drosseleinheit
       (Drossel 3) in die neue Elektroumspannanlage
.        Errichtung einer 220 kV-Verbindungsleitung mit insgesamt fünf Portalen zwischen
       der neuen Trafobank 421 und dem zugehörigen 220 kV-Schaltfeld 206 auf dem
       Grundstück Fl.Nr. 1189/1, Gem. Vöhringen

das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Ferner erteilt die Stadt Vöhringen ihr Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB für die jeweils baurechtlich eigenen Verfahrensanträge

.        Errichtung von Schallschutzwänden und Umsetzung eines Teils der Anlagenumzäunung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen; Eibenweg in Thal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Straße „Eibenweg“ in Thal (Flur-Nr. 65/2 der Gemarkung Thal) wurde im Jahr 2015 hergestellt. Die Straßenbaumaßnahme ist abgeschlossen.

Die Vermessung der Straßengrundstückskäufe und die Grundbucheintragung sind erfolgt.

Die Widmung dieses Teilstückes ist damit geboten, um ihr die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.

Empfehlung

Die Straße „Eibenweg“ in Thal (Flur-Nr. 65/2 der Gemarkung Thal), beginnend an der Einmündung in die Untere Weiherstraße und endend an der Ostgrenze der Grundstücke Flur-Nr. 65/5 und 65/8 jeweils der Gemarkung Thal, wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 119 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Das Straßenbaulastverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Diskussionsverlauf

Es ergeht folgender

Beschluss

„Die Straße „Eibenweg“ in Thal (Flur-Nr. 65/2 der Gemarkung Thal), beginnend an der Einmündung in die Untere Weiherstraße und endend an der Ostgrenze der Grundstücke Flur-Nr. 65/5 und 65/8 jeweils der Gemarkung Thal, wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 119 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Das Straßenbaulastverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Neugestaltung der Dorfmitte Thal; Beauftragung der Architektenleistungen für die Freianlagenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Entwurfsplanung für die Neugestaltung der Dorfmitte in Thal wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 20.05.2015 beschlossen.

Der beauftragte Architekt ist Herr Hirschmann vom WGF Objekt Landschaftsarchitekturbüro aus Nürnberg, welcher im Jahre 2012 den durchgeführten Realisierungswettbewerb gewonnen hat.

Für die weiteren, nach der abgeschlossenen Entwurfsplanung folgenden Planungsleistungen, hat uns das Architekturbüro nun ein entsprechendes Angebot vorgelegt.

Das Angebot entspricht der HOAI und wurde durch die Stadtverwaltung geprüft und nachverhandelt und sieht folgende Leistungen vor:

Freianlagen                
Ausführungsplanung                                        25%
Vorbereitung der Vergabe                                7%
Mitwirkung bei der Vergabe                                3%
Objektüberwachung                                        8%

Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Baukosten in Höhe von netto 487.902,37 € errechnet sich nach der HOAI § 40 Freianlagen für die angebotenen Leistungsphasen 5-8 und deren entsprechenden Prozentzahlen ein Honorar von 37.561,94 € netto.

Für die Renaturierungsarbeiten im Bereich des Landgrabens setzt der Architekt gemäß
der HOAI einen Umbau- und Modernisierungszuschlag von 20% an.
Dies entspricht einem Honorar von 1.314,67 € netto.

Zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 7% sowie der gesetzl. Mehrwertsteuer
von 19% ergibt sich somit ein Honorar für die Leistungsphasen 5-8 § 40 Freianlagen
von brutto 49.501,58 €.

Empfehlung

Der weiterführende Auftrag für die Neugestaltung der Dorfmitte in Thal wird an das Architekturbüro WGF Objekt, Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 49.501,58 € sind unter der Haushaltstelle 3400.9505 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Es ergeht folgender

Beschluss

„Der weiterführende Auftrag für die Neugestaltung der Dorfmitte in Thal wird an das Architekturbüro WGF Objekt, Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 49.501,58 € sind unter der Haushaltstelle 3400.9505 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Wohnungspakt Bayern Neue(s) Förderprogramm(e) Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson erklärt eingangs, dass überall, auch vor Ort Wohnungen, vor allem bezahlbaren Wohnraum benötigt werde.
Diese Herausforderung sei nicht nur in Vöhringen aktuell, sondern bayernweit.
Der soziale Wohnungsbau stehe schon seit längerem auf der kommunalpolitischen Agenda der Stadt Vöhringen, verstärkt insbesondere aber wiederum seit dem letzten Jahr.
Er habe deshalb bereits im letzten Jahr die Bauverwaltung gebeten,
diese Thematik nicht nur vor dem Hintergrund des Bedarfs für Flüchtlinge beim Wohnungsbau allgemein wieder stärker in den Fokus zu stellen.
Dies sei aber keine leichte Aufgabe, vor allem, nachdem der Bundesgesetzgeber
die sog. bewährte und bekannte Eigenheimzulage im Jahre 2006 abgeschafft habe.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sei aktuell eine große Herausforderung.
Deshalb habe auch die Bayerische Staatsregierung im Oktober letzten Jahres beschlossen, einen Wohnungspakt Bayern auszuarbeiten, ein Programm für die
Beteiligten wie den Staat selbst, die Kommunen und auch für die Wohnungs-wirtschaft.
Sodann informiert Bürgermeister Janson das Gremium über diese neu aufgelegten Förderprogramme.
Einzelheiten können hierüber der dieser Niederschrift beigefügten Anlage 2 entnommen werden.
Insgesamt plane der Freistaat Bayern bis zum Jahr 2019 in der Summe
rund 2,6 Milliarden € bereitzustellen.
Dies entspreche wiederum rund 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen bis zum Jahr 2019.

zum Seitenanfang

8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 29.01.2016 08:07 Uhr