Datum: 12.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bezahlbarer Wohnraum; Vorstellung der Grundkonzeption für die Errichtung einer Wohnbaugesellschaft im Landkreis Neu-Ulm unter Kooperation mit der NUWOG; Erste Vorabinformation
2 Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Vöhringen Nord; Vorstellung und Billigung der Planung
3 Trockenlegung und Außenrenovierung der Marienkirche Vöhringen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Rahmen der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
4 Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Karl-Eychmüller-Sportpark; Sauberhaltung des Spielplatzes; Anfrage Herr Frick
6.2 Rettungseinsätze in Vöhringen; Anfrage Herr Thalhofer
6.3 Dorffest Illerberg/Thal Dank Frau Böck

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1. Bezahlbarer Wohnraum; Vorstellung der Grundkonzeption für die Errichtung einer Wohnbaugesellschaft im Landkreis Neu-Ulm unter Kooperation mit der NUWOG; Erste Vorabinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Bayer. Staatsregierung angesichts des großen Wohnungsbedarfs in Bayern am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen habe. Im Rahmen dieses Programms sollen bis zum Jahr 2019 bis zu 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. Bayern setze dabei auf ein staatliches Sofortprogramm, ein kommunales Förderprogramm und den Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Hierfür stehen bis 2019 rund 2,6 Milliarden Euro bereit.

Er erläutert sodann die drei Programme:

1) Staatliches Sofortprogramm

Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts
plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge sowie zu rund 30 Prozent auch für einheimische Bedürftige. Für kurzfristig zu schaffende Wohnplätze stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen mit reduziertem Wohn- und Baustandard sowie mit befristeter Standzeit auf staatlichen, kommunalen und Bundesgrundstücken entstehen.

2) Kommunales Förderprogramm
Das kommunale Förderprogramm als zweite Säule richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommensschwache Personen zu schaffen. Das 4-Jahresprogramm umfasst beginnend ab dem Jahr 2016 pro Jahr 150 Millionen Euro. Damit könnten jährlich rund 1.500 Wohnungen gefördert werden.

3) Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung

Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Mit einem 4-Jahresprogramm werden im Jahr 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten, die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen, gebaut. Dazu kommen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll in den Folgejahren kontinuierlich um jährlich
500 Wohnungen gesteigert werden. Dazu wurde die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 um die Bayern aus der Erhöhung der Bundesmittel zustehenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 59,2 Millionen Euro sowie 100 Millionen Eigenmittel der BayernLabo verstärkt. 2016 steht damit ein Betrag von 401,7 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, der vom Freistaat jährlich um weitere 56 Millionen Euro bis 2019 erhöht werden soll.


Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson werde der Großteil der neuen Wohnungen sicherlich von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen gebaut werden. Dafür seien zusätzliche Investitionsanreize vorgesehen.


Die Stadt Vöhringen sei gleichfalls seit längerem bemüht, auch vor Ort diesem zunehmenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden. Es seien in dieser Hinsicht bereits eine Vielzahl von Gesprächen geführt worden, insbesondere mit der Unternehmensgruppe NUWOG.

Diese Unternehmensgruppe der Stadt Neu-Ulm sei äußerst erfahren und kompetent. Bereits heute werden von der NUWOG ca. 2.600 Wohneinheiten bewirtschaftet. Zweck der NUWOG sei die Verwaltung und Betreuung von eigenen und fremden Bauten und Bauvorhaben zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung für die breite Bevölkerung, aber auch die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, die Betätigung als Sanierungsträgerin sowie der Betrieb öffentlicher Einrichtungen jeder Art. Die Stadtverwaltung verfüge für eine derartige umfangreiche Aufgabe nicht das nötige Personal.

Der mit dieser Thematik ebenfalls bereits konfrontierte Kreistag habe keine primäre Zuständigkeit des Landkreises Neu-Ulm gesehen, weshalb die Kommunen ggf. selbst tätig werden müssen. Unsererseits sei deshalb angeregt worden, z.B. eine NUWOG-LAND zu gründen, die uns bei der Beschaffung bezahlbaren Wohnraums zur Seite stehen könnte.
Diese Idee und Anregung sei bislang auch auf Interesse sowohl der NUWOG wie auch einzelner Gemeinden, die keine Wohnbaugesellschaften vor Ort haben, gestoßen.
Damit ließe sich auch eine bessere Koordination der Stadt-Umland-Entwicklung erreichen.
Es wäre auch die Nutzung öffentlicher Fördermittel „Wohnungspakt Bayern“ möglich.
Es wäre ferner keine öffentliche Ausschreibung innerhalb der Gesellschaft selbst nötig.

Die Geschäftsleitung der NUWOG habe auch bereits mehrere Konzepte erarbeitet, die in der kommenden Stadtratssitzung im Detail vorgestellt werden.

1) Konzept NUWOG-Land
Hier wäre die Kommune Mitgesellschafter, z.B. bei einer Einlage in Höhe von 30.000,00 € Eigenkapitaleinlage 25%

2) Konzept EOF
EOF= einkommensorientierte Förderung; Förderung des Mieters
hier wäre die NUWOG-Land Eigentümerin des Objektes
Kommune kann aber Wohnungen belegen
sonst kein eigener Aufwand

3) Konzept: KommWFP
Finanzierung über das Kommunale Förderprogramm
Laufzeiten 10, 20 der 30 Jahre
Kommune hat die Finanzierung im Haushalt darzustellen
Kommune ist Eigentümer des Objektes

Mindestwirtschaftlichkeitsgröße allgemein: 1 ½ Millionen €

Die konkrete Zeittafel wäre so vorstellbar:
1. Beschlussfassung zur Gründung der NUWOG-Land im Oktober 2016
2. Gründung der Gesellschaft mit interessierten Kommunen bis Ende des Jahres 2016
3. Im Jahr 2017 Start der Projekte

Hieran schließt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf von zwei Gremiumsmitgliedern angeregt wird, auch Gespräche mit den Nachbarkommunen Senden und Weißenhorn zu führen. Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die benachbarten Städte Illertissen und Weißenhorn, ebenso wie die Große Kreisstadt Neu-Ulm schon viele Jahre über Wohnbaugesellschaften verfügen. Ein Beitritt der Stadt Vöhringen wäre zwar grundsätzlich wohl möglich. Dies wäre aber hinsichtlich der seit vielen Jahren fest stehenden Strukturen bei diesen Wohnbaugesellschaften nicht ganz einfach.

Die Stadt Senden befindet sich nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson, ebenso wie die Stadt Vöhringen, erst in der Meinungsbildungsphase. Die NUWOG habe nach Einschätzung der Stadtverwaltung jedoch die meiste Erfahrung und Kompetenz, weshalb von Seiten der Stadtverwaltung empfohlen wird, dieser Konzeption den Vorzug zu gegeben.

Die Ausschussmitglieder regen an, rechtzeitig vor der Stadtratssitzung die Präsentation der NUWOG an die Hand zu bekommen, damit sie sich vor der Sitzung noch eingehender mit der Thematik befassen können.

Herr Bürgermeister Janson wird sich diesbezüglich mit dem Geschäftsführer der NUWOG, Herrn Heipp, in Verbindung setzen, der die Konzeption auch in der Stadtratssitzung am 29.09.2016 vorstellen wird. Er geht davon aus, dass dies möglich sein wird.

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2. Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Vöhringen Nord; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Erdbestattung war über Jahrhunderte die vorherrschende Art der Beisetzung.
Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten, aber auch aufgrund der Probleme, eine Grabpflege dauerhaft sicherstellen zu können, ist die Nachfrage nach einer Urnenbestattung weiterhin sehr groß.

Der Friedhof Vöhringen Nord verfügt als einziger städtischer Friedhof noch über keine Urnenwand bzw. Urnenstele.

Im Haushalt 2016 sind für die Errichtung einer Urnenwand die hierfür nötigen Mittel bereits bereitgestellt.

Aufgrund der teils noch gegebenen starken Belegung des Friedhofes durch Erdgräber sind die Standortmöglichkeiten allerdings dort sehr begrenzt.

Nach Prüfung und Rücksprache mit dem Bestattungsinstitut Wedemayer fiel die Wahl auf einen Bereich im mittleren nördlichen Bereich des Friedhofes.

Hier befindet sich in einer Breite von ca. 13 m eine Freifläche, welche derzeit nicht mit Erdgräbern belegt ist.

Da in diesem Bereich weiter nur noch vereinzelt Gräber bestehen, bei welchen in
den kommenden Jahren die Laufzeit endet, gibt es hier auch weitere Möglichkeiten zur Vergrößerung.

Derzeit bietet die Freifläche Platz für die Ansiedlung von ca. 50 Urnenkammern, welche
Zug um Zug und je nach Bedarf errichtet werden können.

So ist vorgesehen eine Kombination aus Urnenwänden und Urnenstelen zu stellen.
Mittig könnten drei Urnenwände entstehen, die jeweils seitlich von Urnenstelen umstanden sind.

Dieses Konzept könnte dann nach Auflösung der daneben stehenden Gräber so fortgeführt werden.

Siehe hierzu auch beiliegende Pläne (Anlage 1 u. 2).

Die Urnenwände/Urnenstelen selber können aus Granit oder Beton hergestellt werden.
Für den ersten Bauabschnitt werden die Kosten für die Errichtung zweier Urnenwände mit jeweils 12 Kammern inkl. Herstellung des Fundamentes sowie Verlegung eines Pflasterbelages und Bepflanzung derzeit mit ca. 35.000 € brutto geschätzt.

Empfehlung

Das vorgestellte Konzept vom 12.09.2016 für die Errichtung von Urnenwänden und Urnenstelen auf dem Friedhof Nord wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Urnenbestattungen in den letzten Jahren sehr stark zugenommen haben und den Anteil der Erdbestattungen zwischenzeitlich sogar deutlich übersteigen. Nachdem im Friedhof Vöhringen Nord bisher noch keine Urnenwände bzw. Urnenstelen vorhanden sind, ist vorgesehen, auch dort derartige Bestattungsmöglichkeiten einzurichten.

Herr Söhner stellt sodann die Planung vor und erläutert, dass aufgrund der teilweise noch starken Belegung des Friedhofs durch Erdgräber die Standortmöglichkeiten begrenzt seien. In Frage käme derzeit lediglich der mittlere nordöstliche Bereich. Dort würde sich eine Freifläche von ca. 13 m befinden, auf der vorgeschlagen wird, vorerst zwei Urnenwände aus Granit oder Beton mit je 12 Kammern zu errichten. Die Kosten würden inklusive Herstellung des Fundamentes und des Pflasterbelages sowie der Bepflanzung ca. 35.000 € betragen. Auf diesem ersten mittleren Abschnittsbereich könnten je nach Bedarf bis zu 54 Urnenkammern errichtet werden. Nach Ablauf der Ruhezeiten bzw. Auflösung der Erdgräber wäre bis zum Jahr 2030 der Ausbau von Urnenkammern und Urnenstelen in weiteren Abschnitten mit mehr als ca. 200 Urnenkammern möglich.

Die Ausschussmitglieder begrüßen den Planungsvorschlag. Lediglich bei der Gestaltung der Urnenwände bzw. Urnenstelen werden noch Alternativvorschläge gewünscht. Weiterhin vertreten die Gremiumsmitglieder die Ansicht, den mittleren Abschnitt gleich komplett mit 54 Urnenkammern auszubauen. Die Kosten hierfür werden von Herrn Söhner mit ca. 60.000 € geschätzt.

Herr Bürgermeister Janson bringt sodann folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Das vorgestellte Konzept vom 12.09.2016 für die Errichtung von Urnenwänden und Urnenstelen auf dem Friedhof Nord wird grundsätzlich gebilligt. Bezüglich der Ausgestaltung der Urnenwände und Urnenstelen sollen noch Alternativvorschläge ausgearbeitet werden. Der erste mittlere Abschnitt mit drei Urnenwänden (je 12 Kammern) und sechs Urnenstelen (je 3 Kammern) soll in einem Zug errichtet und die hierfür notwendigen Mittel im Haushalt 2017 veranschlagt werden.“

Abstimmungsergebnis:        12 : 0 angenommen

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3. Trockenlegung und Außenrenovierung der Marienkirche Vöhringen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Rahmen der Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt


Mit Schreiben vom 07. Juli 2016 beantragt  das Pfarramt St. Michael Vöhringen
die Katholische Stadtpfarrkirchen-stiftung „St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche einen
über die „Regelbezuschussung“ nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien hinausgehenden Investitionskostenzuschuss (siehe Anlage).

In Anlehnung an die damalige Entscheidung des Stadtrates im Zusammenhang
mit der Dachstuhlsanierung und Deckensicherung der Marienkirche Vöhringen
(HAB 04.06.2008) schlägt die Stadtverwaltung eine analoge Vorgehensweise vor.
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Bauwerks für die
Stadt Vöhringen empfiehlt die Stadtverwaltung einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und
auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. - gedeckten  Gesamtkosten vorzusehen.

In Anlehnung an Ziffer 6.1 der derzeit gültigen Städtischen Vereinsförderrichtlinien wird der Zuschuss auf einen Höchstbetrag von 50.000,00 Euro begrenzt.
Wann mit der Sanierungsmaßnahme begonnen wird, kann derzeit noch nicht
gesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Baumaßnahme
im Jahre 2017 durchgeführt wird.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung
„St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung
der Marienkirche Vöhringen einen außerordentlichen Sanierungskostenzuschuss
in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und
auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. -
gedeckten Gesamtkosten.
Der Zuschussbetrag wird auf 50.000,00 Euro begrenzt.
Die Auszahlung des Zuschussbetrages in Höhe von jeweils 25.000,00 Euro
wird auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 aufgeteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern erstellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass derzeit noch nicht feststehe, wann mit den Außensanierungsmaßnahmen der Marienkirche begonnen wird, nachdem die Ausschreibungsergebnisse die von der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung erstellte Kostenkalkulation - diese liegt bei ca. 320.000 € - deutlich überschritten haben.

Ungeachtet dessen schlage die Stadtverwaltung vor, die Maßnahme im Falle der Durchführung, wie bei der Dachstuhl- und Deckensanierung, aufgrund der besonderen historischen Bedeutung der Marienkirche, mit einem 25%igen Investitionskostenzuschuss, begrenzt auf max. 50.000 €, zu fördern.

Im Gremium entwickelt sich hierzu eine kurze Aussprache, in deren Verlauf sich ein Ausschussmitglied kritisch über die Zunahme von kirchlichen Zuschussanträgen äußert. Die städtischen Vereinsförderrichtlinien seien nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, in erster Linie für Vereine, sondern mehr für Religionsgemeinschaften da.

Herr Bürgermeister Janson entgegnet, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien auch für kirchliche, caritative und soziale Einrichtungen gelten. Vor allem sei die Marienkirche das einzige historische Gebäude in Vöhringen und deshalb besonders förderungswürdig. Andere Ausschussmitglieder ergänzen, dass auch sportliche und kulturelle Vereine bei besonderen Investitionsmaßnahmen höhere Zuschüsse als die Regelförderung von 10% erhalten haben.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche Vöhringen einen außerordentlichen Sanierungskostenzuschuss in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. - gedeckten Gesamtkosten. Der Zuschussbetrag wird auf 50.000,00 Euro begrenzt. Die Auszahlung des Zuschussbetrages in Höhe von jeweils 25.000,00 Euro wird auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

1. Aktuelle Betreuungssituation

1.1. Kindertagesstätten

Der Begriff Kindertagesstätte umfasst die Bereiche Krippe, Kindergarten und Schülerhort.

Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2016/17 voraussichtlich wie folgt dar:

Einrichtung
Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
Voraussichtlicher Stand:
Herbst 2016 / Frühjahr 2017
Anmerkungen:
KiTa Nord
75
67 (71)         74 (78)
4 Kinder integrativ
Ausnahmegenehmigung LRA wurde beantragt
KiTa Pusteblume, Illerzell
52
39 (40)         50 (52)

2 Kinder integrativ

KiTa St. Martin,
Illerberg
75
58 (61)        64 (67)
3 Kinder integrativ
ca. 7 freie KiTa-Plätze
KiTa  Arche
75
68 (72)        72 (75)
4 Kinder integrativ

Rappelkiste
48
47                47
15 Kinder integrativ
(bis 48 Kinder lt. LRA
genehmigt)
KiTa St. Michael
100
85 (88)         97 (100)
3 Kinder integrativ
Hort St. Michael
Hort Nord
50
12
41
  9

Krippe St. Martin,
Illerberg
16
12                13
Interne Vereinbarung,
dass aufgrund der räumlichen Kapazität
max. 12-13 Kinder aufgenommen werden können
Krippe Arche
27
24                27

Krippe St. Michael
30
30                30


Die Berücksichtigung von Einzelintegrationen bedeutet für die Einrichtung im Vergleich zur Höchstgrenze der Betriebserlaubnis eine reduzierte Aufnahme von Kindern.
Die Reduzierung der Plätze ist dabei von den Einzelfällen abhängig, wobei Integrativkinder mindestens zwei Plätze belegen.
Die Belegungszahl inklusive mind. doppelt belegtem Platz wegen Integrativkinder wird in der
Klammer dargestellt.
In diesem Jahr stehen für den Kernstadtbereich allein bezogen, wie auch bereits im Kindergartenjahr 2015/16, nicht ausreichend Plätze zur Verfügung.
Hier konnte und kann lediglich auf die KiTa St. Martin, Illerberg verwiesen werden, wo derzeit noch ca. sieben Plätze zur Verfügung stehen.
Gastkindaufnahmen konnten in diesem Jahr aufgrund der beschränkten Kapazität nicht stattfinden.

Über dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf eine Einrichtung steht jedoch unbestritten die örtliche Bedarfsdeckung der Kommune.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern ist festzustellen, dass hier die Nachfrage jüngst sehr stark angestiegen ist und sich dies auch im kommenden Kindergartenjahr abzeichnen wird.
Überwiegend handelt es sich hierbei nicht um körperliche Behinderungen, sondern um sozial und emotional bzw. verhaltensbedingt auffällige Kinder sowie um entwicklungsverzögerte Kinder.
Dieser Bedarf kann im Rahmen der Einzelintegration von den einzelnen Einrichtungen nur schwer gedeckt werden.

Die Arbeiterwohlfahrt hat sich als freigemeinnütziger Träger der integrativen Kindertagesstätte Rappelkiste dazu bereit erklärt, diesem Bedarf mit der Erweiterung der Einrichtung um eine weitere integrative Gruppe gerecht zu werden.
Zu den Haushaltsberatungen 2015 war bereits die Erweiterung dieser Einrichtung mit weiteren Funktionsräumen angedacht.
Dies wurde mit der zusätzlichen  Erweiterung einer Gruppe in den Haushaltsplan 2016 verschoben, jedoch aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Vöhringen weiterhin zurückgestellt.

Nach Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von:        (Stand 07/16)

> 0 – 3 Jahre (Krippe)        0 freie Plätze verfügbar

> 2 ½ - Schuleintritt                6 – 8 freie Plätze verfügbar

> Schülerhort St. Michael        12 freie Plätze verfügbar        – s.a. nachfolgende Ziff. 1.2


Die gebuchten Betreuungszeiten und die Eingruppierung der Kinder (Integrativ, Migration, unter 3 Jahre) bestimmen den Anstellungsumfang des eingesetzten Personals.

Folgende Tabelle soll einen ergänzenden Überblick auch über die Anzahl der betreuten Asylbewerber-/ Flüchtlingskinder in den KiTa-Jahren 2015/16 und 2016/17 geben:

Einrichtung
2015/16
2016/17
KiTa Vöhringen Nord
0
2
KiTa St. Martin, Illerberg
0
0
KiTa Pusteblume, Illerzell
1
0
KiTa St. Michael
5
6
KiTa Rappelkiste
0
0
KiTa Arche
0
0

Die in der Stadtratssitzung vom 30.09.08 diskutierte präventive Maßnahme zur Vermeidung von Auffälligkeiten (Befragung der Eltern) wurde wiederum im Rahmen der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2016/17 durch einen Fragebogen an alle Eltern verwirklicht.
Für die Kinder im Krippenbereich (8 Wochen bis 2 ½ Jahre) erfolgten 34 Rückmeldungen mit folgendem Ergebnis:
Alle 34 Kinder werden im familiären Umfeld betreut.

121 Kinder im Krippenalter blieben ohne Anmeldung und ohne Rückmeldung auf den Fragebogen.

Für die Kinder im Kindergartenbereich (2 ½ Jahre bis Schuleintritt) blieben zehn Kinder ohne Anmeldung und ohne Rückmeldung auf den Fragebogen.

1.2 Schülerhort

Aktuell können alle Anfragen für das Schuljahr 2016/17 auf einen Platz im Schülerhort berücksichtigt werden.

Für die Entwicklung Schülerhort St. Michael und Außenstelle Schülerhort Nord im
Caritas-Centrum Vöhringen können u.a. nachfolgende Schülerzahlen betrachtet werden:

Gesamtschülerzahl / Schülerentwicklung im Sprengel:
lt. Meldung der Grundschule an das staatl. Schulamt (Oktober 2015)


Schuljahr
GS Nord
GS Süd
GS Illerberg
2015/16
155
235
72
2016/17
153
241
73
2017/18
154
239
64
2018/19
161
232
65
2019/20
169
222
61
2020/21
169
227
57

1.3 Mittagsbetreuung an den Grundschulen

Die Anmeldesituation für die Mittagsbetreuung an den örtlichen Grundschulen gestaltet sich im kommenden Schuljahr 2016/17 wie folgt:

Grundschule
Angemeldete Kinder für die Betreuung
bis 14.00 Uhr   15.30 Uhr   16.00 Uhr/
                                            17.00 Uhr
Anmeldungen Gesamt
Grundschule Süd
2 Gruppen
7                       22               
29
Grundschule Nord
2 Gruppen
16                                       12 bis 16 Uhr
28
Grundschule Illerberg
1 Gruppe
1 Gruppe verlängert
2                                         12 bis 16 Uhr
                                           16 bis 17 Uhr


30

Die Gesamtanmeldezahlen verteilen sich auf die einzelnen Wochentage.
Somit sind nicht alle Kinder gleichzeitig auch an allen Wochentagen anwesend.

Für dieses Angebot der Mittagsbetreuung erfolgt pro Gruppe (12 Kinder) ein staatlicher Zuschuss pro Schuljahr in Höhe von (unverändert zum Vorjahr):

- Betreuungsform bis 14.00 Uhr                        3.323,00 €
- Verlängerte Betreuungsform bis 16.00 Uhr        7.000,00 €

Die Beiträge für die Mittagsbetreuung an den Einrichtungen im Stadtgebiet Vöhringen wurden ab dem Schuljahr 2016/17 in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 30.05.2016 wie folgt angepasst:


bis 14.00 Uhr/     bis 15.30 Uhr  bis 16.00 Uhr  bis 17.00 Uhr
                                     14.30 Uhr
                                    

1 Tag pro Woche / mtl.:        8,00 €                    9,00 €        10,00 €        11,00 €
2 Tage pro Woche / mtl.:             16,00 €                  18,00 €        20,00 €        22,00 €
3 Tage pro Woche / mtl.:             24,00 €                  27,00 €        30,00 €        33,00 €
4 Tage pro Woche / mtl.:             32,00 €                  36,00 €        40,00 €        44,00 €
5 Tage pro Woche / mtl.:             40,00 €                  45,00 €        50,00 €        55,00 €
       
Des Weiteren wurde in dieser Sitzung aufgrund des aktuellen Bedarfs eine Verlängerung der Mittagsbetreuung an der GS Süd von bisher 15.00 Uhr auf 15.30 Uhr zugestimmt.
Ein Mittagessen wird mit 3,75 € berechnet.
Diese Kosten ergänzen den monatlichen Elternbeitrag.

Entsprechend dem vorliegenden aktuellen Bedarf besteht im kommenden Schuljahr 2016/17 für Schüler die Möglichkeit der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen, und zwar an der Grundschule Süd mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr, bzw. 15.30 Uhr, an der Grundschule Nord mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr, bzw. 16.00 Uhr und an der Grundschule Illerberg mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr, 16.00 Uhr oder 17.00 Uhr.






























2. Bevölkerungsentwicklung

Bei der Frage nach dem qualitativen und quantitativen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist zu berücksichtigen, wie sich die vorhandenen Bevölkerungszahlen voraussichtlich weiterentwickeln werden.
Diese Daten spielen eine große Rolle bei der Frage, ob das vorhandene Angebot umstrukturiert und angepasst werden kann oder muss oder welchem Umfang neue Angebote geschaffen werden sollten.

2.1 Gesamtentwicklung im Land

Bei der Betrachtung des demographischen Wandels stellt sich in Bezug zur Kinderbetreuung die Frage, wie viele Kinder in den kommenden Jahrzehnten im Land zu betreuen, zu fördern und zu erziehen sind.
Diese Frage soll durch das nachfolgende Schaubild des statistischen Landesamtes etwas deutlich werden:

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik



Das Schaubild und auch die Bevölkerungszahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik sagen einen Bevölkerungszuwachs bis zum Jahr 2034 voraus.
Im Bereich der unter 3-Jährigen und auch im Bereich der 3- bis unter 6-Jährigen ist in den nächsten Jahren zunächst mit einem landesweiten Zuwachs zu rechnen.




2.2 Entwicklung in der Stadt Vöhringen

Treffen diese Vorausrechnungen auch auf die Stadt Vöhringen zu, sollte das Angebot zunächst quantitativ ausgebaut werden.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik


Das Bayerische Landesamt für Statistik prognostiziert die Entwicklung der Bevölkerung in Vöhringen für die kommenden Jahre wie folgt:

Bevölkerung                                                Jahr                
Bevölkerung insgesamt                                2014                13.058
Bevölkerung insgesamt – vorausberechnet                2024                13.300
Bevölkerung insgesamt – vorausberechnet                2034                13.300



Altersstruktur in Vöhringen zum 01.09.2015

                                               1 – 2 jährige
                                               Vöhringen                90
                                               Illerberg/Thal                12
                                               Illerzell                          7
                                               Gesamt                  109


Altersstruktur in Vöhringen zum 01.09.2016

2 1/5 – 4 jährige                                1 – 2 jährige
Vöhringen                123                        Vöhringen                96
Illerberg/Thal                  18                        Illerberg/Thal                12
Illerzell                          16                        Illerzell                        14
Gesamt                157                        Gesamt                  122


Altersstruktur in Vöhringen zum 01.09.2017

2 1/5 – 4 jährige                                1 – 2 jährige Stichtag 16.06.2016
Vöhringen                133                        Vöhringen                62
Illerberg/Thal                  16                        Illerberg/Thal                  9
Illerzell                          13                        Illerzell                          7
Gesamt                162                        Gesamt                    78

Altersstruktur in Vöhringen zum 01.09.2018
2 1/5 – 4 jährige                                
Vöhringen                132                        
Illerberg/Thal                  18                        
Illerzell                          16                        
Gesamt                166

In beiden Altersgruppen, sowohl bei den Kindergartenkindern, also auch bei den Krippenkindern ist aufgrund der aktuell vorliegenden Geburtenzahlen zunächst ein leichter  Anstieg zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz bundesweit ein sehr starker Bedarf nach weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben sei und parallel dazu auch der Personalbedarf sehr stark steige. Die Rechtsprechung habe bereits einige Kommunen zur Ersatzleistung verpflichtet, wenn im Einzelfall nicht ausreichend Kindergartenplätze bereit gestellt werden konnten.

Wenngleich die Stadt Vöhringen bisher den Bedarf 100%ig abdecken konnte, so entsteht nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson durch den Zuzug von jungen Familien in den neuen Baugebieten und Wohnungen vor allem im Krippenbereich und bei den Integrativplätzen weiterer Platzbedarf, wie auch die Zahlen in der ausführlichen Sitzungsvorlage verdeutlichen. In der morgigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses werde deshalb auch die Vergabe der Planungsleistungen für die Aufstockung der Kinderkrippe „St. Michael“ um zwei Krippengruppen und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ um eine integrative Gruppe sowie eines Familienzentrums vorgeschlagen.

Die Gremiumsmitglieder nehmen die Information zur Kinder- und Schülerbetreuung im Schuljahreszeitraum 2016/2017 im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö 6
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6.1. Karl-Eychmüller-Sportpark; Sauberhaltung des Spielplatzes; Anfrage Herr Frick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Frick erkundigt sich, wer für die Sauberhaltung des Spielplatzes im Karl-Eychmüller-Sportpark zuständig ist, da er in letzter Zeit vermehrt Verunreinigungen und auch Glasscherben festgestellt hat.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass dies Aufgabe der Stadt Vöhringen sei. Durch die gegenwärtige Urlaubszeit könne es jedoch vorkommen, dass diese Arbeiten nicht im gewohnten Umfang erledigt werden konnten.

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6.2. Rettungseinsätze in Vöhringen; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Thalhofer erläutert, dass es in letzter Zeit manchmal zu nicht unerheblichen Verspätungen bei Rettungseinsätzen gekommen sei bzw. teilweise sogar auswärtige Rettungsdienste alarmiert worden seien. Er bittet die Stadtverwaltung, diesbezüglich bei der Rettungsleitstelle nachzufragen und sich nach den Gründen hierfür zu erkundigen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert dies zu und betont aber, dass die Stadt Vöhringen für die Organisation der Rettungseinsätze nicht zuständig sei.

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6.3. Dorffest Illerberg/Thal Dank Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Dank:
Frau Böck bedankt sich für den Einsatz des Bauhofes bei der Vorbereitung und beim Abbau des Zeltes für das Dorffest in Illerberg/Thal. Ohne diese Unterstützung wäre die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich gewesen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass er diesen Dank gerne an die Mitarbeiter des Bauhofes weiter gebe. Er betont aber auch, dass der Einsatz des Bauhofes für Vereine zwischenzeitlich stark zugenommen habe und dass auch andere Aufgaben nicht immer im gewünschten Umfang erledigt werden können. Gerade auch die Grünflächenpflege werde immer umfangreicher, weshalb im Rahmen der Stellenplanberatungen evtl. über die Einstellung einer weiteren Kraft beraten werden sollte.

Datenstand vom 05.10.2016 09:15 Uhr