Datum: 13.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Riedlesweg 19" in Illerberg (Flur-Nr. 1553)
1.2 Neubau einer Spedition mit Verwaltungsgebäude, Werkstatt, LKW-Waschstraße und Betriebstankstelle; Bauort: "Emershofer Straße 10" in Illerberg (Flur-Nr. 2040)
1.3 Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Büro- und Sozialeinbau; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 620 u.a.)
1.4 Anbau an ein bestehendes Reihenhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 41/35)
1.5 Neubau von 11 Wohneinheiten mit Stellplätzen, Garagen und Tiefgarage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg/Neue Welt" in Illerberg (Flur-Nr. 1534/3)
1.6 Neubau eines Poolhauses im bestehenden Ausstellungsgelände; Bauort: "Bei der Brücklesmühle 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 472/4)
1.7 Einbau von Dachgauben und Anbau in Holzständerbauweise; Bauort: "Hechtstraße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 454/9)
1.8 Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben; Bauort: "Hechtstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 450)
2 Straßenbauprogramm 2017-2020; Vorstellung und Billigung; Vorberatung
3 Modifizierung der verkehrsrechtlichen Regelungen in der Ulmer Straße; Vorstellung und Kostenermittlung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen; Vorberatung
4 Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung und Umbauarbeiten im Bestand; Küchentechnik; Auftragsvergabe
5 Ausbau Parkstraße/Stadtcenter; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
6 Erweiterung und Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen; Planungsleistungen; Auftragsvergabe; Vorberatung
7 Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste um eine integrative Kindergartengruppe sowie eines Familienzentrums; Planungsleistungen; Auftragsvergabe; Vorberatung
8 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Erneuerung des Fahrbahnbelags in der Riedhofstraße im Ortsteil Thal; Auftragsvergabe
9 Ersatzbeschaffung von drei Badeinseln am "Vöhringer See" und der "Grünen Lunge"; Auftragsvergabe
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö 1
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1.1. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Riedlesweg 19" in Illerberg (Flur-Nr. 1553)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange jedenfalls durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Erschließung des Baugrundstücks kann gesichert werden, die konkrete Erschließung ist aber vor der Beantragung bzw. Erteilung der Baugenehmigung mit der Stadt Vöhringen abzustimmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Neubau einer Spedition mit Verwaltungsgebäude, Werkstatt, LKW-Waschstraße und Betriebstankstelle; Bauort: "Emershofer Straße 10" in Illerberg (Flur-Nr. 2040)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird unter der Voraussetzung, dass die im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Illerberg Süd-Ost“ (Ziffer 1.1.1) ausgewiesenen jeweiligen Immissionskontingente nicht überschritten werden, erteilt.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg Süd-Ost“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Büro- und Sozialeinbau; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 620 u.a.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.3

Diskussionsverlauf

Die Vorstellung des Baugesuches führt zu einer längeren Aussprache insbesondere bezüglich der beantragten nicht unerheblichen Überschreitung der Baugrenzen sowie der vorgesehenen Stellung des Gebäudes direkt am öffentlichen Feldweg und verbunden mit einer teilweisen geringfügigen Einengung desselben.
Letztlich wird jedoch überwiegend die Auffassung vertreten, dass den beantragten Befreiungen stattgegeben werden könnte.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten städtebaulichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ wird zugestimmt.

Der Bauherr hat, gegebenenfalls unter Einbeziehung des städtischen Grundstücks Flur-Nr. 74/1 der Gemarkung Illerzell, auf seine Kosten sicherzustellen, dass der durch die Baumaßnahme tangierte Feldweg auch nach der Errichtung des gegenständlichen Bauvorhabens grundsätzlich über eine lichte Breite von 5 m verfügt.
Die auf dem Grundstück Flur-Nr. 74/1, Gemarkung Illerzell, bestehende Ortsrandeingrünung darf nicht tangiert werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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1.4. Anbau an ein bestehendes Reihenhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 41/35)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Neubau von 11 Wohneinheiten mit Stellplätzen, Garagen und Tiefgarage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg/Neue Welt" in Illerberg (Flur-Nr. 1534/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.5

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Baugesuches erläutert Bürgermeister Janson vorab sehr ausführlich die konkrete Sachlage. Er weist darauf hin, dass es sich bei dem Bauvorhaben, welches im Bau- und Verkehrsausschuss bereits vor Monaten erörtert worden sei, um ein sehr komplexes Baugesuch handelt.
Auch das Landratsamt Neu-Ulm sei als Baugenehmigungsbehörde seit längerer Zeit mit der rechtlichen Bewertung dieses Verfahrens in Bezug auf den konkreten Bebauungsplan tangiert. Eine abschließende rechtliche Beurteilung auch zur Problematik „Vollgeschoßigkeit“ sei jedoch noch nicht erfolgt.

Bürgermeister Janson verweist im Weiteren auf die zwischenzeitlich stattgefundenen konkreten Gespräche zwischen Bauträger und Anliegern, den Fraktionsvorsitzenden und der Bauverwaltung.
Hierbei konnte jedoch gleichfalls kein allseits befriedigender Konsens gefunden werden.

Insgesamt gesehen sei hier, so Bürgermeister Janson, eine sehr unglückliche Gemengelage entstanden.

Im Rahmen einer Veranstaltung im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wurde durch den Bauherrn geäußert, dass in dem von Beginn an vorgesehenen Mehrfamilienhaus lediglich sechs bis acht Wohnungen vorgesehen seien, in der Abwägung sei auch darauf eingegangen worden, eine entsprechende Festsetzung sei allerdings nicht in den Bebauungsplan „Kellerberg“ konkret mit aufgenommen worden.

Hierdurch sei jedoch bei der Anliegerschaft eine falsche Vorstellung erwachsen, die durchaus nachvollziehbar sei, auch wenn sie rechtlich wohl nicht begründet ist.

Letztendlich geht es bei der heutigen Entscheidung nun darum, für die Stadt Vöhringen festzulegen, ob sich das konkret geplante Mehrfamilienhaus nach Ansicht des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Vöhringen noch in die Umgebung einfüge oder ob dieses als zu massiv und deswegen nicht mehr straßen- und ortsbildverträglich angesehen werde müsse.

Die Stadt Vöhringen habe hier, so Bürgermeister Janson, wohl nicht das letzte Wort, vielmehr werde die abschließende Verwaltungsentscheidung durch das Landratsamt Neu-Ulm getroffen, wobei aber letztendlich nur ein Gericht die rechtliche Frage der Definition „Vollgeschossigkeit“ final beantworten könnte.

In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Gremiumsmitglieder insbesondere angesichts der seinerzeitigen Aussage des Bauherrn, nur sechs bis acht Wohnungen bauen zu wollen, die Situation als nicht glücklich empfinden.
Während einige Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses die Schaffung von Wohnraum priorisieren und dabei darauf verweisen, dass ein ähnlich großes Gebäude mit Satteldach zwar sicher nicht dreigeschossig wäre, aber immerhin um nahezu einen Meter höher sein könnte, erklären andere Gremiumsmitglieder, sie halten das Bauvorhaben mit vier voll sichtbaren Geschossen an der „Neuen Welt“ insbesondere angesichts des Bezuges zur  Nachbarschaft mit straßenseitig eingeschossigen Gebäuden für straßen- und ortsbildunverträglich.

Nachdem ein allseits befriedender Konsens wohl nicht zu erreichen ist, bittet Bürgermeister Janson die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses insbesondere um Entscheidung, ob die vom Bauherr selbst beantragte Befreiung vom Bebauungsplan „Kellerberg“ hinsichtlich der festgeschriebenen Vollgeschossigkeit auch angesichts der wohl unstrittig erheblichen Baumasse des Vorhabens erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag 1:

Beschluss 1

„Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ bezüglich der maximal zulässigen Zahl von zwei Vollgeschossen kann nicht zugestimmt werden, da das Bauvorhaben in seiner Gesamtbetrachtung das Straßen- und Ortsbild nicht unerheblich beeinträchtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Beschluss 2

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ bezüglich der Zulassung von drei statt zwei Vollgeschossen wird unter der Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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1.6. Neubau eines Poolhauses im bestehenden Ausstellungsgelände; Bauort: "Bei der Brücklesmühle 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 472/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Einbau von Dachgauben und Anbau in Holzständerbauweise; Bauort: "Hechtstraße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 454/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen den geplanten Anbau, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Das Städte bauliche Einvernehmen für die Dachgauben wird unter der Voraussetzung erteilt, dass unterhalb der Dachgauben jeweils mindestens zwei durchlaufende Dachplattenreihen verbleiben und die Dachgauben jeweils mindestens eine Dachplattenreihe unterhalb des Dachfirstes enden, damit in diesem Bereich jeweils eine durchgehende Dachplattenreihe Platz findet.
Durch diese Zurücknahme der vorgesehenen Dachgauben ist u. a. ein attraktiveres Ortsbild durch die jeweilige Integration der Dachgauben in die Dächer gewährleistet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben; Bauort: "Hechtstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 450)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Straßenbauprogramm 2017-2020; Vorstellung und Billigung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenbauprogramm
für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushalts-beratungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können, was erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen führen kann.
Zudem könnte mit den Straßenbauarbeiten bereits im Frühjahr 2017 begonnen werden.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 soll ferner das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2018-2020 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings
nur sehr grobe Schätzungen, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.

Auch die zu erwartenden Anliegerkosten können erst ermittelt werden, wenn die konkreten Ergebnisse der Ausschreibungen vorliegen.

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2017 nachstehende Straßenzüge neu
zu bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:                                                        
1.)        Neugestaltung der Dorfmitte Thal
Ausbaulänge:                        ca. 150 m
geschätzte Kosten:                  ca. 1.900.000 €

2.)        Ausbau der Winterstraße
Ausbaulänge:                           ca. 210 m
geschätzte Kosten :                  ca. 385.000 €

3.)        Neu- bzw. Umgestaltung des Stadtcenters (Parkstraße)
Ausbaulänge:                        ca. 475 m
geschätzte Kosten:                   ca. 930.000 €        
                       
4.)        Brückensanierung Waldseestraße

Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, in den Jahren 2018 - 2020 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:





Im Jahr 2018

- Ausbau der Möslegasse
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
  Bahnhofsvorplatz  sowie alte Poliere (Ausführungszeitraum 2018-2020)
- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Hirschstraße bis zum     
  Einmündungsbereich Haselgraben.
- Brückensanierung beim Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell




Im Jahr 2019

- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße



Für die Jahre 2020  f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen
für das Jahr 2017 zu billigen.

Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.

Empfehlung

Im Jahr 2017 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Neugestaltung der Dorfmitte Thal
2.)        Neugestaltung des Stadtcenters / Parkstraße
3.)        Ausbau der Winterstraße
4.)        Brückensanierung Waldseestraße

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2017 hinterlegt.

Im Jahr 2018

- Ausbau der Möslegasse
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
  Bahnhofsvorplatz  sowie alte Poliere (Ausführungszeitraum 2018-2020)
- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Hirschstraße bis zum              . Einmündungsbereich Haselgraben.
- Brückensanierung beim Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell


Im Jahr 2019

- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße



Für die Jahre 2020  f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße


Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des angedachten Straßenbauprogramms für die kommenden Jahre ergibt sich eine kurze Aussprache, in der insbesondere angeregt wird, den Ausbau der Ulmer Straße im Hinblick auf die derzeitigen nicht unumstrittenen verkehrsrechtlichen Regelungen evtl. vorzuziehen sowie ein konkretes Konzept zu einer möglichen Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters/Parkstraße zu erarbeiten, die frühzeitig dem Gremium zur Beratung vorgelegt werden sollen.

Bürgermeister Janson verdeutlicht, dass aus finanziellen Gründen ein Vorziehen von Straßenbaumaßnahmen wohl nicht realistisch wäre.
Vielmehr müsse eher davon ausgegangen werden, dass aufgrund anstehender Pflichtaufgaben für eine Verwirklichung des Straßenbauprogramms entsprechend des heute vorgestellten Zeitplans wenig Spielraum bleibe.

Bürgermeister Janson erklärt, die von Straßenbaumaßnahmen betroffenen Grundstückseigentümer möglichst bereits zwei Jahre vorher schriftlich zu informieren, wobei aufgrund der Unwägbarkeiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts von „frühestens“ die Rede sein soll.

 

Beschluss

„Im Jahr 2017 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Neugestaltung der Dorfmitte Thal
2.)        Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters/Parkstraße
3.)        Ausbau der Winterstraße
4.)        Brückensanierung Waldseestraße

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2017 hinterlegt.

Im Jahr 2018

- Ausbau der Möslegasse
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
  Bahnhofsvorplatz  sowie alte Poliere (Ausführungszeitraum 2018-2020)
- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Hirschstraße bis zum              . Einmündungsbereich Haselgraben.
- Brückensanierung beim Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell


Im Jahr 2019

- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße



Für die Jahre 2020  f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße


Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Modifizierung der verkehrsrechtlichen Regelungen in der Ulmer Straße; Vorstellung und Kostenermittlung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 wurde seitens eines Mitgliedes des
Stadtrates die Überprüfung der Möglichkeiten einer Einbringung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße angeregt.

Hintergrund dieser Anregung ist die Zielsetzung, den gesetzlichen Voraussetzungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerecht zu werden, sei es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Lärmminderung.

Es handelt sich hier um den Streckenabschnitt der Ulmer Straße der Höhe Wielandgleis in Richtung Norden bis zur Pinoil-Tankstelle.

Bei einer Ortsbegehung des Bauamtes wurden die Standorte in Augenschein genommen, welche sich für die Ansiedlung von verkehrsberuhigten Maßnahmen grundsätzlich eignen würden.

Angedacht ist demzufolge die Errichtung von Verkehrsinseln, welche die Fahrbahn verengen sollen und somit die Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs drosseln.

Diese könnten, wie auch der Fahrbahnteiler auf Höhe des Friedhofes Nord, bepflanzt werden.

Derzeit gehen wir von der Möglichkeit aus, an drei Stellen eine Fahrbahnverengung durch provisorische Verkehrsinseln errichten zu können.

Eine planerische einwandfreie Überprüfung kann erst nach der Vermessung und Aufnahme der Ulmer Straße erfolgen.

Diese Vermessung wurde uns noch für die KW 36 zugesagt.

Einen dementsprechenden Lageplan mit der Darstellung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen können wir daher voraussichtlich erst in der BA-Sitzung selbst vorstellen.

Die noch nötige Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Neu-Ulms, wird im Nachgang der Entscheidung des Stadtrates am 29.09.2016 erfolgen.

Die Kosten für die Herstellung der provisorischen Verkehrsinseln inkl. Bepflanzung werden grob mit brutto 9.000 € geschätzt.
  

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Errichtung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße vom 29.09.2016 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Die Vorstellung der von der Stadtverwaltung auf Anregung aus dem Stadtrat erarbeiteten Planung zur Einbringung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße zwischen dem Wielandgleis und der Pinoil-Tankstelle führt zu einer lebhaften Diskussion, in der die Befürworter und Gegner der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h teils auch emotional ihre Argumente austauschen.

Während die einen angesichts der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs in diesem Strecken abschnitt eine Temporeduzierung für unnötig erachten, plädieren andere Gremiumsmitglieder wiederum aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes für den Einbau provisorischer verkehrsberuhigender Maßnahmen.

Beschluss

„Die vorgestellte Planung für die Errichtung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße vom 29.09.2016 wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

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4. Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung und Umbauarbeiten im Bestand; Küchentechnik; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.07.2014 die von Herrn Architekt Joachim Beier, Vöhringen, vorgestellte Erweiterungs- und Umbauplanung der Grundschule Vöhringen Nord gebilligt.

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die für den Zuschussantrag notwendigen weiteren Planungsleistungen an den Architekten und die Fachingenieure zu vergeben.

Am 5. August 2015 wurde der Stadt Vöhringen von der Regierung von Schwaben, Augsburg, die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.

In der Zwischenzeit wurde von Herrn Architekt J. Beier das erforderliche Leistungsverzeichnis für das Gewerk Küchentechnik in Absprache mit dem Stadtbauamt erstellt und versandt.

Von den acht Fachfirmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, hat nur eine Firma ein Angebot zur Submission am 19.07.2016 abgegeben.

Das von der Firma HoGaKa Profi GmbH, 89077 Ulm abgegebene Angebot wurde vom Architekturbüro J. Beier, Vöhringen, geprüft und gewertet.

Die geprüfte Brutto-Auftragssumme beträgt brutto 68.729,64 €.

Der Auftrag für die Ausführung der Küchentechnik ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma HoGaKa Profi GmbH, 89077 Ulm, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 68.729,64 € liegt unter den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk die mit brutto 85.000,00 € berechnet wurden.

Die Arbeiten werden ab März 2017 ausgeführt.

Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für den Mai 2017 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Küchentechnik für die Mensa der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Firma HoGaKa Profi GmbH, 89077 Ulm,
zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 15.07.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 68.900,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9455 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Küchentechnik für die Mensa der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Firma HoGaKa Profi GmbH, 89077 Ulm,
zu den Bedingungen und Einheitspreisen d es Angebotes vom 15.07.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 68.900,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9455 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Ausbau Parkstraße/Stadtcenter; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Wie dem Straßenausbauprogramm 2017-2020 zu entnehmen ist, ist für das Jahr 2017 der Ausbau der Parkstraße/Stadtcenter in Vöhringen vorgesehen.

Für die anfallende Straßenplanung hat die Stadtverwaltung das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, aufgefordert, hierfür ein Angebot auszuarbeiten.

Von diesem wurde in der Zwischenzeit ein Angebot für die Ingenieurleistungen abgegeben, von der Stadtverwaltung geprüft und nachverhandelt.

Die Leistungsphasen die angeboten wurden, umfassen die Leistungsphasen 1 bis 8
inkl. örtlicher Bauüberwachung sowie Nebenkosten in Höhe von 5 %.

Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten in Höhe von 780.000,00 € für den Straßenbau, ergibt sich ein Bruttohonorar von 95.045,43 €.

Das Honorarangebot ist laut HOAI 2013 § 48 Abs. 1 in der Honorarzone III Mindestsatz eingeordnet.

Da die Stadtverwaltung mit dem Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Planungsleistungen der Straße Parkstraße/Stadtcenter an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen Straßenbau beim Ausbau der Parkstraße/Stadtcenter, wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 29.06.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 95.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 6300.9581 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen Straßenbau beim Ausbau der Parkstraße/Stadtcenter, wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 29.06.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 95.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 6300.9581 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Erweiterung und Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen; Planungsleistungen; Auftragsvergabe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Sitzungsvorlage zum TOP „Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17“ im Hauptausschuss ist der stetige wachsende Bedarf an Kinderkrippenplätzen zu entnehmen.

Auf diese Sitzungsvorlage darf verwiesen werden.

Für die Neuschaffung von Krippenplätzen wurde durch das Stadtbauamt ein Honorarangebot vom Architekturbüro Tress aus Baltringen angefordert.

Dieses Büro hat schon die Krippenneubauten in der Arche sowie in der Kita St. Michael im Jahre 2013 durchgeführt.

Die Kinderkrippe St. Michael wurde so konzipiert, dass eine Aufstockung des Gebäudes für zwei weitere Krippengruppen ohne größere Eingriffe in den Bestand durchgeführt werden könnte.

Die damalig durch das Landratsamt erteilte Baugenehmigung gilt bereits für ein zweigeschossiges Gebäude.

Die Vorplanungen wurden durch das Architekturbüro Tress bereits im Zuge der Errichtung der beiden ersten Krippengruppen mit erstellt.

Das Honorarangebot für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael umfasst die Leistungsphase 1, sowie die Phasen 5-8, zzgl. einem Umbauzuschlag von 20% und Nebenkosten in Höhe von 8%.

Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €, ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 81.061,42 €.

Das Honorarangebot ist laut HOAI 2013 § 35 Abs. 1 in der Honorarzone III Mindestsatz eingeordnet.

Da die Stadtverwaltung mit dem Architekturbüro Tress bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Planungsleistungen, bei einer Entscheidung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael durch das Gremium des Stadtrates, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 23.08.2016 vergeben.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Gremiumsmitglieds wird auf die Diskrepanz zwischen Sitzungsvorlage und Honorarangebot hingewiesen.

Während in der Sitzungsvorlage von „Honorarzone III Mindestsatz“ die Rede ist, ergibt sich aus dem Honorarangebot eine Zugrundelegung der „Honorarzone III Höchstsatz“.

Nachdem die unterschiedlichen Aussagen nicht umgehend zweifelsfrei geklärt und belegt werden können, wird die Entscheidung zurückgestellt.

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7. Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste um eine integrative Kindergartengruppe sowie eines Familienzentrums; Planungsleistungen; Auftragsvergabe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Sitzungsvorlage zum TOP „Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17“ im Hauptausschuss ist der stetige wachsende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu entnehmen.

Auf diese Sitzungsvorlage darf verwiesen werden.

Für einen Anbau an den integrativen Kindergarten Rappelkiste wurde durch das Stadtbauamt ein Honorarangebot vom Architekturbüro Tress aus Baltringen angefordert.

Dieses Büro hat schon die Krippenneubauten in der Arche sowie in der Kita St. Michael im Jahre 2013 durchgeführt.

In einer ersten Besprechung mit Vertretern des Betreibers des Kindergartens Rappelkiste wurde ein erster Bedarf aufgenommen.

In diesen Gesprächen wurde auch über die Ansiedlung eines Familienstützpunktes an der Rappelkiste angedacht.

In welcher Form und Umfang der Familienstützpunkt angedacht werden könnte wird in der Sitzung des Bauausschusses am 13.09.2016 und Stadtrates am 29.09.2016 noch vorgestellt und diskutiert.

Das Honorarangebot für einen Anbau an den Kindergarten Rappelkiste sowie die Ansiedlung eines Familienstützpunktes umfasst die Leistungsphase 1-8, zzgl. Nebenkosten in Höhe von 8%.

Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten in Höhe von 760.000 €, ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 142.877,81 €.

Das Honorarangebot ist laut HOAI 2013 § 35 Abs. 1 in der Honorarzone III Mindestsatz eingeordnet.

Da die Stadtverwaltung mit dem Architekturbüro Tress bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Planungsleistungen, bei einer Entscheidung für den Anbau an die Rappelkiste und die Ansiedlung eines Familienstützpunktes durch das Gremium des Stadtrates, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für den Anbau an die Rappelkiste und die Ansiedlung eines Familienstützpunktes wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 23.08.2016 vergeben.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Gremiumsmitglieds wird auf die Diskrepanz zwischen Sitzungsvorlage und Honorarangebot hingewiesen.

Während in der Sitzungsvorlage von „Honorarzone III Mindestsatz“ die Rede ist, ergibt sich aus dem Honorarangebot eine Zugrundelegung der „Honorarzone III Höchstsatz“.

Nachdem die unterschiedliche Aussagen nicht umgehend zweifelsfrei geklärt und belegt werden können, wird auch hier die Entscheidung zurückgestellt und auf die Fassung eines Empfehlungsbeschlusses verzichtet.

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8. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Erneuerung des Fahrbahnbelags in der Riedhofstraße im Ortsteil Thal; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 8

Empfehlung

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Ausführung der Belagsarbeiten in der Riedhofstraße im Ortsteil Thal wird an die Firma Eckle GmbH, Bauunternehmen, 89129 Langenau, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.07.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 64.300,00 € sind unter der Haushaltsstelle 6300.9484 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Ausführung der Belagsarbeiten in der Riedhofstraße im Ortsteil Thal wird an die Firma Eckle GmbH, Bauunternehmen, 89129 Langenau, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.07.2016 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 64.300,00 € sind unter der Haushaltsstelle 6300.9484 bereitgestellt.

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9. Ersatzbeschaffung von drei Badeinseln am "Vöhringer See" und der "Grünen Lunge"; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In den Badeseen „Grüne Lunge“ und „Vöhringer See“ befinden sich insgesamt fünf Badeinseln.
Vier Badeinseln sind im „Vöhringer See“ und eine in der „Grünen Lunge“ situiert.
Im Jahr 2012 wurden bereits zwei Badeinseln im Vöhringer See erneuert.
Nun sollen die restlichen Badeinseln, eine in der „Grünen Lunge“ und zwei im „Vöhringer See“, erneuert werden.
Angedacht ist, dass diese in der Größe (8,00 m x 6,00 m) und Machart mit den schon im Jahr 2012 angeschafften Inseln identisch sind.
Die Fa. Alu-Bau GmbH aus Büdelsdorf hat bereits alle Badestege und Schwimminseln für den „Vöhringer See“ und der „Grünen Lunge“ geliefert.
Sowohl die Qualität als auch das Konstruktionssystem einschließlich der verwendeten Materialien und Profilierung der Hölzer der bereits gelieferten Stege/Flöße überzeugen.
Der Vergleich der Preise für die Lieferung ab dem 2009 bis 2012 ergab nur geringe Steigerungen, bzw. Abweichungen gegenüber dem Angebot von 2016 für drei Inseln.
Aufgrund dessen wurden, wie schon 2012, keine weiteren Angebote eingeholt.
Dies hat außerdem den Vorteil, dass die künftigen Unterhaltskosten so gering
wie möglich gehalten werden können aufgrund der gleichen technischen Voraussetzungen aller Stege und Flöße, da vom selben Hersteller.
Beim Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e. V. wurde gleichfalls bereits im Jahr 2015 ein Zuschussantrag gestellt.
Mit Schreiben vom 20.06.2016 wurde ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die zwei zu erneuernden Badeinseln im Vöhringer See von der Mitgliedsversammlung für das Jahr 2017 zugesagt.

Dies ergibt somit folgende Kostenzusammenstellung:
3 Badeinseln                                           53.778,48 €
Abzüglich Zuschuss        für Vöhringer See        10.000,00 €
Verbleibende Kosten für die Stadt                43.778,48 €

Die Badeinseln werden nach der Auftragsvergabe über den Winter 2016/2017 produziert, so dass die Abrechnung und Montage im Frühjahr 2017 vor Beginn der Badesaison erfolgen kann.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung von drei Badeinseln (siehe Angebot vom 27.05.2016 – Angebots-Nr. 505273) mit einer Auftragssumme von 53.778,48 € wird an die
Firma ALU-BAU GmbH, Büdelsdorf, vergeben.
In der Angebotssumme sind Transportkosten in Höhe von 4.105,50 € enthalten.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in der Höhe von 43.778,48 € sind in  Haushaltstelle 5900.9503 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Lieferung von drei Badeinseln (siehe Angebot vom 27.05.2016 – Angebots-Nr. 505273) mit einer Auftragssumme von 53.778,48 € wird an die
Firma ALU-BAU GmbH, Büdelsdorf, vergeben.

In der Angebotssumme sind Transportkosten in Höhe von 4.105,50 € enthalten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in der Höhe von 43.778,48 € sind in  Haushaltstelle 5900.9503 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö 10

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö 11

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 05.10.2016 09:18 Uhr