Datum: 29.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.09.2016
|
ö
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|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 14.07.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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29.09.2016
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 14.07.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.09.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 12.09.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 13.09.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 13.09.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bezahlbarer Wohnraum;
Vorstellung der Grundkonzeption für die Errichtung einer Wohnbaugesellschaft im Landkreis Neu-Ulm unter Kooperation mit der NUWOG;
Information und Entscheidung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
12.09.2016
|
ö
|
Vorberatung
|
1 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf seine Vorinformation in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12.09.2016 und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer der NUWOG, Herrn Heipp sowie dessen Mitarbeiterin, Frau Mahne.
Herr Heipp stellt sodann in einer Beamer-Präsentation sehr ausführlich das Konzept mit folgenden Schwerpunkten vor:
? Gesellschafter in der NUWOG-Land sind die NUWOG Stadt sowie Projektgemeinden mit einer Gesellschaftereinlage je nach Einwohnerzahl (Vöhringen z.B. mit 30.000 €).
? Die Eigenkapitaleinlage für die einzelnen Objekte beträgt 25% der gesamten Investitionssumme (Einbringung durch Bar- und / oder Sacheinlage z.B. Grundstück)
? Es kommen verschiedene Fördermöglichkeiten in Betracht:
o EOF: NUWOG-Land ist Eigentümerin des Objektes und realisiert das Bauvorhaben. Maßnahme läuft außerhalb des Stadthaushaltes. Die Stadt hat jedoch das Belegungsrecht. Die Förderdauer/-bindung beträgt 25 Jahre.
o KommWFP: Stadt ist Eigentümerin des Objektes und vergibt Aufträge. Maßnahme wird im Stadthaushalt dargestellt. Das Belegungsrecht liegt ebenfalls bei der Stadt. Die Förderdauer/-bindung beträgt 20 Jahre.
? Die weitere Vorgehensweise könnte wie folgt aussehen:
o Dezember 2016 – Beschlussfassung über Gründung NUWOG-Land und Gründung der Projektgesellschaft mit interessierten Gemeinden
o Januar 2017 – Projektstart
Nähere Einzelheiten können der allen Stadtratsmitgliedern bereits zugestellten Präsentation entnommen werden.
Im Anschluss daran entwickelt sich eine sehr eingehende Aussprache, in deren Verlauf sich zahlreiche Stadtratsmitglieder mit Herrn Bürgermeister Janson für einen Beitritt der Stadt Vöhringen zur NUWOG-Land aussprechen, da die Stadtverwaltung selbst personell nicht in der Lage ist, derartige Objekte durchzuführen. Die NUWOG-Stadt sei ein kompetenter Partner, der über das notwendige Know-how verfüge und bereits jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen könne.
Andere Gremiumsmitglieder sehen sich derzeit noch nicht in der Lage, einem Beitritt der Stadt Vöhringen zur NUWOG-Land zuzustimmen. Sie möchten vor einer abschließenden Entscheidung erst noch genauere Informationen bezüglich der zur Verfügung stehenden Grundstücke, dem konkreten Bedarf für bezahlbaren Wohnraum in Vöhringen und der Finanzierbarkeit von Objekten im städtischen Haushalt haben.
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass er die Thematik bereits in mehreren Sitzungen aufgegriffen und ausführliche Informationen zum Wohnungspackt Bayern und auch zu einer Zusammenarbeit mit der NUWOG Land gegeben habe. Ebenso sei schon wiederholt dargelegt worden, dass die Stadt Vöhringen ein Grundstück in der Schützstraße in Illerberg sowie im neuen Baugebiet an der Falkenstraße für die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stellen könne. An beiden Standorten könnte sehr schnell begonnen werden. Der Bedarf an Sozialwohnungen lasse sich nur sehr schwer anhand von konkreten Zahlen feststellen. Bei der Stadtverwaltung würden jedenfalls sehr häufig Anfragen in diese Richtung gestellt. Die Finanzierung von einzelnen Maßnahmen müsse jeweils im Rahmen der Etatberatungen besprochen und beschlossen werden.
Herr Bürgermeister Janson stellt die Entscheidung über den Beitritt der Stadt Vöhringen zur NUWOG-Land auf mehrheitlichen Wunsch der Stadtratsmitglieder bis zur nächsten Stadtratssitzung zurück.
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3. Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“;
Information und Erörterung der gutachterlichen Ergebnisse zum Lärmschutz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
07.07.2016
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen hat sich zuletzt am 2. Juni 2016 mit dem in Aufstellung befindlichen Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ befasst.
In dieser Sitzung wurde u. a. ausgeführt, dass hinsichtlich der Thematik des Immissionsschutzes noch zwei Gutachten einzuholen sind:
- Einerseits müsse geklärt werden, welche Lärmbelastung in der Nachbarschaft zu erwarten ist und wie diese gegebenenfalls durch Schallschutzmaßnahmen zur Sicherstellung von gesunden Wohnverhältnissen gemindert werden kann,
- andererseits müsse nachgewiesen werden, unter welchen Voraussetzungen das angedachte Parkhaus die festzuschreibenden flächenbezogenen Schallleistungspegel einzuhalten in der Lage ist.
Grundsätzlich sind insofern diese gutachterlichen Erhebungen Voraussetzung dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ formalrechtlich wirksam eingeleitet werden kann.
Die Schalltechnische Untersuchung des Büros Sieber liegt bereits vor. Inwieweit hingegen die durch das Ingenieurbüro Müller-BBM zu erstellende „Schalltechnische Beurteilung eines Parkhauses“ zur Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 2016 vorliegen wird, kann noch nicht gesagt werden.
Die diesbezügliche Beauftragung konnte erst sehr kurzfristig erfolgen.
Andererseits waren für die Erstellung der „Schalltechnischen Beurteilung eines Parkhauses“ eine nochmalige Konkretisierung zu den zu erwartenden Parkvorgängen nötig.
Vorab kann jedoch schon darauf verwiesen werden, dass die angedachte Verlegung der Kreisstraße NU 14 (Verlängerung der Vöhlinstraße) dazu führen wird, dass einige Gebäude- und Wohnungseigentümer aufgrund der prognostizierten bzw. ermittelten Schallwerte zumindest einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben werden.
Beispielhaft seien hier lärmoptimierte Fenster und mechanische Lüftungen genannt.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in der Fassung vom 14.07.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag - Alternativ
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in der Fassung vom 14.07.2016 mit folgenden Änderungen:
…….
…....
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 15.07.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass dem Lärmschutz im Bebauungsplanverfahren eine herausragende Bedeutung zukommt. Im gegenständlichen Gebiet „Neue Rathausmitte“ gebe es ein komplexes Gemenge von Wohnen, Gewerbe und Parken. Diese Belange würden sich auch auf die Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan auswirken und müssen bei der Errichtung des geplanten Parkhauses berücksichtigt werden.
Zunächst stellt Herr Berberich vom Planungsbüro Sieber das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung der Verkehrslärmbelastung dar (s. Anlage). Danach gibt Frau Großhardt vom Büro Müller-BBM einen Zwischenstand der schalltechnischen Beurteilung beim Betrieb des geplanten Parkhauses. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass die Geräusch- und Immissionsrichtwerte zur Tagzeit unkritisch sind, die angestrebten Anforderungen für die Nutzung zur Nachtzeit derzeit jedoch noch nicht erreicht werden. Sie schlägt deshalb vor, weitere Schallschutzmaßnahmen zu prüfen, wie z.B. die Reduzierung der Lärmbelastung durch bauliche und organisatorische Maßnahmen. Nähere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden (s. Anlage).
Herr Bürgermeister Janson hält ein geschlossenes Parkhaus aus städtebaulichen und finanziellen Gründen nicht für günstig und schließt sich mit den Stadtratsmitgliedern dem Vorschlag von Frau Großhardt an, weitere Optimierungen zu prüfen, wie die Grenzwerte eingehalten werden können. Diese Vorschläge werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
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4. Modifizierung der verkehrsrechtlichen Regelungen in der Ulmer Straße;
Vorstellung und Kostenanzeige von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen;
Information und Entscheidung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
13.09.2016
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 wurde seitens eines Mitgliedes des
Stadtrates die Überprüfung der Möglichkeiten einer Einbringung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße angeregt.
Hintergrund dieser Anregung ist die Zielsetzung, den gesetzlichen Voraussetzungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerecht zu werden, sei es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Lärmminderung.
Es handelt sich hier um den Streckenabschnitt der Ulmer Straße der Höhe Wielandgleis in Richtung Norden bis zur Pinoil-Tankstelle.
Bei einer Ortsbegehung des Bauamtes wurden die Standorte in Augenschein genommen, welche sich für die Ansiedlung von verkehrsberuhigten Maßnahmen grundsätzlich eignen würden.
Angedacht ist demzufolge die Errichtung von Verkehrsinseln, welche die Fahrbahn verengen sollen und somit die Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs drosseln.
Diese könnten, wie auch der Fahrbahnteiler auf Höhe des Friedhofes Nord, bepflanzt werden.
Derzeit gehen wir von der Möglichkeit aus, an drei Stellen eine Fahrbahnverengung durch provisorische Verkehrsinseln errichten zu können.
Eine planerische einwandfreie Überprüfung kann erst nach der Vermessung und Aufnahme der Ulmer Straße erfolgen.
Diese Vermessung wurde uns noch für die KW 36 zugesagt.
Einen dementsprechenden Lageplan mit der Darstellung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen können wir daher voraussichtlich erst in der BA-Sitzung selbst vorstellen.
Die noch nötige Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Neu-Ulms, wird im Nachgang der Entscheidung des Stadtrates am 29.09.2016 erfolgen.
Die Kosten für die Herstellung der provisorischen Verkehrsinseln inkl. Bepflanzung werden grob mit brutto 9.000 € geschätzt.
Empfehlung
Die vorgestellte Planung für die Errichtung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße vom 29.09.2016 wird gebilligt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Ansätze zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts gibt. Die gesetzlichen Vorgaben sehen derzeit jedoch nur begrenzte Möglichkeiten vor, diese Beschränkung vorzunehmen, z.B. aus Gründen des Lärmschutzes oder bei Unfallschwerpunkten. Das Landratsamt Neu-Ulm, halte als zuständige Verkehrsbehörde eine Beibehaltung der Beschränkung auf 30 km/h vom Wieland-Gleis in Richtung Norden nur für möglich, wenn auch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung getroffen werden.
Die Stadtverwaltung habe aufgrund der Anregung in der Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 nunmehr Möglichkeiten einer provisorischen Verkehrsberuhigung geprüft, bis die Ulmer Straße in diesem Bereich ausgebaut wird. Diese seien in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.09.2016 vorgestellt, jedoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Auch in der heutigen Sitzung spricht sich wiederum nur ein kleinerer Teil der Gremiumsmitglieder für Tempo 30 in diesem Bereich und damit für die Realisierung der provisorischen Verkehrsberuhigung aus. Mehrheitlich wird Tempo 50 in diesem Streckenabschnitt für richtig angesehen, zumindest bis die Straße im Jahr 2018 ausgebaut werden soll.
Hierzu ergeht sodann folgender
Beschluss
Die vorgestellte Planung für die Errichtung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße vom 29.09.2016 wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
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5. Straßenbauprogramm 2017-2020;
Vorstellung und Billigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
13.09.2016
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenbauprogramm
für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushalts-beratungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können, was erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen führen kann.
Zudem könnte mit den Straßenbauarbeiten bereits im Frühjahr 2017 begonnen werden.
Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 soll ferner das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2018-2020 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.
Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings
nur sehr grobe Schätzungen, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.
Auch die zu erwartenden Anliegerkosten können erst ermittelt werden, wenn die konkreten Ergebnisse der Ausschreibungen vorliegen.
Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2017 nachstehende Straßenzüge neu
zu bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:
1.) Neugestaltung der Dorfmitte Thal
Ausbaulänge: ca. 150 m
geschätzte Kosten: ca. 1.900.000 €
2.) Ausbau der Winterstraße
Ausbaulänge: ca. 210 m
geschätzte Kosten : ca. 385.000 €
3.) Neu- bzw. Umgestaltung des Stadtcenters (Parkstraße)
Ausbaulänge: ca. 475 m
geschätzte Kosten: ca. 930.000 €
4.) Brückensanierung Waldseestraße
Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, in den Jahren 2018 - 2020 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:
Im Jahr 2018
- Ausbau der Möslegasse
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
Bahnhofsvorplatz sowie alte Poliere (Ausführungszeitraum 2018-2020)
- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Hirschstraße bis zum
Einmündungsbereich Haselgraben.
- Brückensanierung beim Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell
Im Jahr 2019
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
Für die Jahre 2020 f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße
Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen
für das Jahr 2017 zu billigen.
Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.
Empfehlung
„Im Jahr 2017 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
1.) Neugestaltung der Dorfmitte Thal
2.) Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters/Parkstraße
3.) Ausbau der Winterstraße
4.) Brückensanierung Waldseestraße
Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2017 hinterlegt.
Im Jahr 2018
- Ausbau der Möslegasse
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
Bahnhofsvorplatz sowie alte Poliere (Ausführungszeitraum 2018-2020)
- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Hirschstraße bis zum . Einmündungsbereich Haselgraben.
- Brückensanierung beim Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell
Im Jahr 2019
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
Für die Jahre 2020 f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße
Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.“
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Straßenausbauprogramms durch Herrn Bürgermeister Janson äußern zwei Gremiumsmitglieder ihren Wunsch, die Neugestaltung der Bahnhofstraße und der Poliere möglichst zeitnah durchzuführen.
Dies sei nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson aus finanziellen Gründen und wegen noch laufender Grundstücksverhandlungen mit der Deutschen Bahn nicht möglich.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
„Im Jahr 2017 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
1.) Neugestaltung der Dorfmitte Thal
2.) Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters/Parkstraße
3.) Ausbau der Winterstraße
4.) Brückensanierung Waldseestraße
Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2017 hinterlegt.
Im Jahr 2018
- Ausbau der Möslegasse
- Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Baderstraße einschließlich
Bahnhofsvorplatz sowie alte Poliere (Ausführungszeitraum 2018-2020)
- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Hirschstraße bis zum . Einmündungsbereich Haselgraben.
- Brückensanierung beim Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell
Im Jahr 2019
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
Für die Jahre 2020 f.f. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Heustraße mit Bushaltestelle im Stadtteil Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße
Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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6. Erweiterung und Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen; Planungsleistungen;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
13.09.2016
|
ö
|
Vorberatung
|
6 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der jüngsten Sitzungsvorlage zu TOP „Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17“ für den Haupt- und Umweltausschuss vom 12. September 2016 ist der aktuell nicht unerheblich wachsende Bedarf an Kinderkrippenplätzen zu entnehmen.
Im Kindergartenjahr 2016/17 sind bereits alle Krippenplätze voll belegt.
Die Stadt Vöhringen kann derzeit 73 Krippenplätze lt. Betriebserlaubnis anbieten.
Diese Plätze verteilen sich wie folgt:
- Krippe Arche
27 Plätze (2 Gruppen)
- Krippe St. Michael
30 Plätze (2 Gruppen)
- Krippe St. Martin, Illerberg
16 Plätze
Hier wurde jedoch eine interne Vereinbarung getroffen, dass aufgrund der räumlichen Kapazität max. 12-13 Kinder aufgenommen werden können.
Somit sind im Kindergartenjahr 2016/17 alle 70 Krippenplätze belegt.
Aufgrund der Neuanmeldungen konnten in diesem Kindergartenjahr auch keine Gastkindaufnahmen stattfinden.
Auch aufgrund der aktuell vorliegenden Geburtenzahlen ist in den kommenden Jahren ein leichter Anstieg zu erwarten.
Für die Schaffung von nötigen zusätzlichen Krippenplätzen wurde durch das Stadtbauamt ein Honorarangebot vom Architekturbüro Tress aus Baltringen angefordert.
Dieses Büro hat schon die Krippenneubauten in der Kindertagesstätte „Arche“ sowie in der Kita St. Michael im Jahre 2013 durchgeführt.
Die Kinderkrippe St. Michael wurde dabei so konzipiert, dass eine Aufstockung des Gebäudes für zwei weitere Krippengruppen im Obergeschoss ohne größeren Aufwand möglich ist.
Die damalig durch das Landratsamt erteilte Baugenehmigung gilt bereits für ein zweigeschossiges Gebäude.
Die Vorplanungen wurden durch das Architekturbüro Tress im Zuge der Errichtung der beiden ersten Krippengruppen mit erstellt.
Das Honorarangebot für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael umfasst die Leistungsphase 1, sowie die Phasen 5-8, zzgl. einem Umbauzuschlag von 20% und Nebenkosten in Höhe von 8%.
Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €, ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 69.011,32 €.
Das Honorarangebot ist laut HOAI 2013 § 35 Abs. 1 in der Honorarzone III Viertelsatz eingeordnet.
Da die Stadtverwaltung mit dem Architekturbüro Tress bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Planungsleistungen, bei einer Entscheidung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael durch das Gremium des Stadtrates, zu vergeben.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 21.09.2016 vergeben.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend zu Top 6 und Top 7 aus, dass durch die Ausweisung von neuen Wohngebieten und durch den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern die Einwohnerzahl in letzter Zeit stark zugenommen habe, was sich letztlich auch auf die Kindertagesstätten auswirke, deren Kapazitäten nahezu erschöpft sind. Aktuell gebe es Bedarf vor allem im Krippenbereich und beim Integrativangebot, weshalb vorgeschlagen werde, im nächsten Jahr eine Aufstockung der Kinderkrippe im vorhandenen Gebäude der Kindertagesstätte „St. Michael“ in Vöhringen und den Anbau bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Vöhringen für eine Integrativgruppe sowie eines Familienstützpunktes vorzunehmen.
Im Gremium entwickelt sich hierzu eine eingehende Aussprache. Dabei wird zwar grundsätzlich die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen gesehen, allerdings auch die Tatsache, dass diese einen großen finanziellen Kraftakt darstellen.
Ein Gremiumsmitglied schlägt vor, zunächst die im Haushalt im nächsten Jahr bereits vorgesehenen Mittel für die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Vöhringen Nord für eine Erweiterung der Kita-Plätze zu verwenden, womit sich schnell der aktuelle Bedarf abdecken ließe.
Nachdem die Kindertagesstätte Vöhringen Nord bisher jedoch nur Regelkindergartenplätze anbietet und die beiden anderen Einrichtungen „St. Michael“ bereits Krippenplätze vorhält und „Rappelkiste“ eine Integrativ-Kita ist, wäre eine Beibehaltung dieser Zuordnungen aus organisatorischen Gründen sinnvoll. Herr Bürgermeister Janson sieht durch die Ausweisung des neuen Baugebietes an der Fischerstraße mittelfristig ohnehin auch weiteren Platzbedarf in der Kindertagesstätte Vöhringen Nord, der sehr wahrscheinlich einen Anbau um eine Gruppe erforderlich machen wird.
Ein Gremiumsmitglied hätte zunächst gerne noch nähere Informationen zum ebenfalls
geplanten „Familienstützpunkt“ bei der Kita „Rappelkiste“. Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Stadt Vöhringen hierfür bereits ihr Interesse gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm bekundet habe. Im Landkreis Neu-Ulm seien mehrerer Stützpunkte vorgesehen. Das Konzept hierfür müsse aber erst noch vom Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag beschlossen und dem Ministerium vorgelegt werden. Eine Umsetzung sei frühestens im Früh
Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 21.09.2016 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Erweiterung der Kindertagesstätte "Rappelkiste" um eine integrative Kindergartengruppe sowie eines Familienzentrums;
Planungsleistungen;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
13.09.2016
|
ö
|
Vorberatung
|
7 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Sitzungsvorlage zu TOP „Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17“ für den Haupt- und Umweltausschuss vom 12. September 2016 ist der aktuell nicht unerheblich wachsende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu entnehmen.
Auf diese Sitzungsvorlage darf verwiesen werden.
In einer vorangegangenen Besprechung mit Vertreters des Betreibers des Kindergartens Rappelkiste wurde ein erster Bedarf aufgenommen.
Die Nachfrage hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern ist jüngst weiter sehr stark angestiegen. Dies wird sich auch im kommenden Kindergartenjahr abzeichnen.
Die integrative Kindertagesstätte Rappelkiste ist in diesem Kindergartenjahr voll belegt und hat alle vorhandenen integrativen Plätze vergeben.
Laut Betriebserlaubnis sind hier 48 Plätze vorhanden, davon 15 integrative Plätze.
Insgesamt werden im aktuellen Kindergartenjahr 2016/17 im Stadtgebiet Vöhringen 32 Kinder integrativ betreut.
Diese verteilen sich auf die einzelnen Einrichtungen wie folgt:
- KiTa Nord
4 Kinder integrativ
- KiTa Pusteblume, Illerzell
2 Kinder integrativ
- KiTa St. Martin, Illerberg
4 Kinder integrativ
- KiTa Arche
4 Kinder integrativ
- KiTa Rappelkiste
15 Kinder integrativ
- KiTa St. Michael
3 Kinder integrativ
Für einen Anbau an den integrativen Kindergarten Rappelkiste wurde durch das Stadtbauamt ein Honorarangebot vom Architekturbüro Tress aus Baltringen angefordert.
Dieses Büro hat schon die Krippenneubauten in der Kindertagesstätte „Arche“ sowie in der Kita St. Michael im Jahre 2013 durchgeführt.
In Vorgesprächen zur Bedarfsermittlung wurde auch ergänzend über die Einrichtung eines Familienstützpunktes an der Rappelkiste gesprochen.
Eine konkrete inhaltliche Konzeptierung hierzu liege noch nicht vor.
Beispielhaft wird auf das Konzept eines solchen Stützpunktes in Füssen verwiesen, welches als Anlage beigefügt ist, und u. a. folgende Räumlichkeiten vorsieht:
- Großer Raum der Begegnung für Gruppenangebote sowie kleinere Veranstaltungen
- Gruppenraum für Gruppenangebote für Eltern mit Babys
- Nasszelle
- Büroraum u. a. für Elterngespräche
- Küche
- diverse Abstell- und Lagerräume
- Garten
Ein Familienstützpunkt wird in der Regel mit folgenden Aufgaben betraut.
- allg. Beratung und Unterstützung von Familien
- Vorhaltung und Initiierung bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Familienbildungsangebote
- Vermittlung von ratsuchenden Familien an geeignete weiterführende Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit
- Vernetzung und Kooperation mit den unterschiedlichen Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung
Grundlage für die Errichtung eines solchen Familienstützpunktes ist die Bedarfsfeststellung und Genehmigung des Landratsamtes.
Von dieser Zustimmung hängt auch eine mögliche Förderung durch den Freistaat Bayern ab.
In welcher Form und Umfang ein solcher Familienstützpunkt entwickelt werden könnte, muss in diversen Gesprächen mit dem Landkreis, dem Betreiber und der Stadt Vöhringen noch abgestimmt werden.
Das beiliegende Honorarangebot bemisst sich im Moment an der Größe des o. g. Familienzentrums in Füssen.
Da der Umfang jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, werden nur die Rahmenbedingungen des Honorarangebotes beauftragt.
Es werden nur die tatsächlich angefallenen anrechenbaren Kosten im Honorar veranschlagt.
Das Honorarangebot für einen Anbau an den Kindergarten Rappelkiste sowie die Einrichtung eines Familienstützpunktes umfasst die Leistungsphase 1-8 zzgl. Nebenkosten in Höhe von 8%.
Unter Zugrundelegung von geschätzten anrechenbaren Kosten in Höhe von 760.000 €, ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 128.718,86 €.
Das Honorarangebot ist laut HOAI 2013 § 35 Abs. 1 in der Honorarzone III Mittelsatz eingeordnet.
Da die Stadtverwaltung mit dem Architekturbüro Tress bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Planungsleistungen, bei einer Entscheidung für den Anbau an die Rappelkiste und die Ansiedlung eines Familienstützpunktes durch das Gremium des Stadtrates, zu vergeben.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für den Anbau an die Rappelkiste und die Ansiedlung eines Familienstützpunktes wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 21.09.2016 vergeben.
Diskussionsverlauf
Zum Diskussionsverlauf siehe Top 6.
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für den Anbau an die Rappelkiste und die Ansiedlung eines Familienstützpunktes wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 21.09.2016 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.09.2016
|
ö
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|
8 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
zum Seitenanfang
9. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.09.2016
|
ö
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|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Durchführung eines Bürgerentscheides auf Kreisebene
Barrierefreiheit in den Wahllokalen
Anfrage Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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29.09.2016
|
ö
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9.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Frau Böck führt aus, dass auf den Wahlbenachrichtigungskarten zum kommenden Bürgerentscheid auf Kreisebene erwähnt sei, dass die Wahllokale barrierefreien Zugang haben. Sie fragt an, wie sich dies in Illerberg beim Pfarrheim und an der Schule verhält, da diese nur über eine Stufe zu erreichen sind.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.
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9.2. Straßenausbaubeitragsrecht
Zulässigkeit von wiederkehrenden Beiträgen
Anfrage Herr Wiedenmayer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.09.2016
|
ö
|
|
9.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Wiedenmayer nimmt Bezug auf seinen früher schon einmal geäußerten Wunsch, die Thematik „Wiederkehrende Straßenausbeiträge“ im Gremium noch einmal grundsätzlich zu diskutieren und bittet, dies in nächster Zeit zu tun.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass er hierzu bereits wiederholt und ausführliche detaillierte Informationen an die Stadtratsmitglieder gegeben habe und derzeit kein Handlungsbedarf zu einer Änderung der derzeitigen Satzung bestehe. Auch aus der Bevölkerung habe er hierzu im Hinblick auf die neue Gesetzeslage keine diesbezüglich Anfrage erhalten.
Datenstand vom 02.11.2016 08:35 Uhr