Datum: 10.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Nord;
Vorstellung und Billigung der Gestaltung der Urnenwände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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10.10.2016
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ö
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Beschließend
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1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12.09.2016 wurde die Grundplanung zur Errichtung von Urnenwänden auf dem Friedhof Nord erstmals vorgestellt.
Das Gremium regte an, neben den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Urnenwänden bzw. Urnenstelen auch noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten zu untersuchen.
Als Gestaltungshinweis wurden hier die Urnenstelen, welche auf dem Friedhof in Illerberg stehen, erwähnt.
Diese stammen aus einer Produktlinie eines größeren Herstellers für Urnenwände bzw. Urnenstelen.
Auf dem Friedhof Nord steht derzeit eine ca. 13 m breite Freifläche zur Verfügung.
Das von der Stadtverwaltung angedachte Konzept sieht die Stellung von drei Urnenwänden sowie sechs Urnenstelen mit insgesamt 54 Urnenkammern vor.
Die Variante Stadtverwaltung sieht folgende Gestaltung vor:
Die Urnenwände und Stelen können aus Beton aber auch aus Granit hergestellt werden und sind aufgrund der individuellen Gestaltung optimal für die vorhandene Freifläche ausgelegt.
Mittig der Urnenwand kann ein Kreuz, beispielsweise aus Kupfer, gefertigt beispielsweise durch die Firma Wieland, angebracht werden und so die enge Verbundenheit mit der Stadt Vöhringen symbolisieren.
Weitere Urnenwände und Stelen wurden bei verschiedenen Herstellern angefragt.
Eine Auswahl (Variante 1-4), welche in die Freifläche passt, liegt der Anlage bei.
Nach Prüfung unterscheiden sich die Kosten für die Urnenwände bzw. Urnenstelen eines großen Herstellers nicht gegenüber den individuell angefertigten Urnenwänden.
Die Herstellung des kompletten Feldes in der Breite von 13 m inkl. 54 Urnenkammern und Fundamenten wird voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 55.000 € brutto bedingen.
Empfehlung
Die vorgestellten Urnenwände, Variante Stadtverwaltung, vom 10.10.2016 für den Friedhof Nord werden gebilligt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12.09.2016 vorgestellte Grundplanung, in der aufgezeigt worden ist, wo im Friedhof Vöhringen Nord Urnenwände und Urnenstelen errichtet werden können. In der heutigen Sitzung gehe es nun im die Festlegung der konkreten Ausgestaltung.
Herr Söhner stellt sodann nochmals seinen eigenen Planentwurf sowie vier weitere Alternativen vor. Ein Teil der Gremiumsmitglieder hält den von Herrn Söhner ausgearbeiteten Vorschlag für die beste Lösung, nachdem diese mit 54 Urnenkammern auch die größte Anzahl aufweist.
Dieser Vorschlag wird jedoch mit 6 : 6 Stimmen abgelehnt
Der andere Teil der Ausschussmitglieder hält die auf dem Friedhof Illerberg bereits zur Ausführung gekommenen Stelen mit 38 Urnenkammern für die gefälligste Variante.
Dieser Vorschlag wird mit 10 : 2 Stimmen angenommen
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2. Abfallentsorgung;
Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung);
Stellungnahme der Stadt Vöhringen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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10.10.2016
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ö
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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27.10.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die derzeit gültige Verordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung) stammt aus dem Jahr 1994. Diese ist zuletzt im Jahr 2013 hinsichtlich der Zuständigkeit für die Entsorgung von Bauschutt geändert worden. Eine Anpassung an die veränderten Rechtsgrundlagen (u.a. Kreislaufwirtschaftsgesetz) bzw. auf die geänderte rechtliche Situation der Abfallwirtschaft ist von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm (AWB) bisher nicht erfolgt.
Der AWB hat in einem Arbeitskreis, den gemeindlichen Abfallberatern und mit Beratung durch das bifa Umweltinstitut GmbH nunmehr den Änderungsbedarf zusammengetragen und abgestimmt. Ein erster Arbeitsentwurf wurde vom Umwelt- und Werkausschuss des Landkreises Neu-Ulm am 16.04.2015 beschlossen und den Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm zur Prüfung und Mitteilung von Anregungen bzw. Änderungsvorschlägen gegeben.
Der AWB hat daraufhin die von den Landkreisgemeinden geäußerten Anregungen dem Umwelt- und Werkausschuss zur Kenntnis gegeben und die entsprechend angepasste Übertragungsverordnung der Regierung von Schwaben vorgelegt, die keinen grundlegenden Änderungsbedarf gesehen hat. Die Ergänzungsvorschläge waren meist nur deklaratorischer Art und dienten der Präzisierung der jeweiligen Zuständigkeiten und Abläufe.
Der überarbeitete Verordnungsentwurf wurde im März 2016 den Landkreisgemeinden erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Die 16 Landkreisgemeinden waren im Wesentlichen mit dem Entwurf einverstanden und trugen nur noch wenige Änderungen vor. Dabei ging es insbesondere darum, dass auch künftig Vereinssammlungen von Metall und Papier zulässig sein müssen, dass der Umfang und die Häufigkeit der Bioabfallerfassung sowie welche Stoffe als Bioabfall erfasst werden, weiterhin von der Gemeinde geregelt wird, soweit nicht bereits gesetzliche Vorgaben bestehen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Erfassungsbehälter und die Leerung der Behälter auf den Wertstoffhöfen mit den Gemeinden vor Ort abgestimmt werden muss.
Die nunmehr vorgelegte Neufassung wurde erneut mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. In der Anlage sind die Regelungen der bisherigen RechtsVO und der Entwurf der Neufassung textlich gegenübergestellt. Die Stadtverwaltung Vöhringen hat sich im Rahmen der Stellungnahmen gegenüber dem AWB, vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Beschlussgremien, jeweils positiv zu den vorgelegten Modifizierungen der ÜbertragungsVO geäußert, nachdem sich für die Stadt Vöhringen dadurch keine grundlegenden Änderungen ergeben. Lediglich die Wertstoffhöfe werden künftig nach einheitlichen Standards ausgestattet, örtliche Differenzierungen sind jedoch möglich. Auch wurde unserem vorgetragenen Wunsch entsprochen, dass Vereinssammlungen im Wertstoffbereich (Papier- und Schrottsammlungen) auch weiterhin möglich sein sollten.
Die in die ÜbertragungsVO neue aufgenommene Verpflichtung der Gemeinden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennte Erfassungssysteme für Bioabfälle bereit zu stellen, betrifft die Stadt Vöhringen nicht, da wir als eine der ersten Kommunen im Landkreis Neu-Ulm bereits seit 1991 Biotonnen eingeführt haben.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, aus den dargestellten Gründen, der als Anlage beigefügten Neufassung der ÜbertragungsVO zuzustimmen, deren Inkrafttreten von Seiten des AWB zum 01.01.2017 angestrebt wird. Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen stimmt der vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm vorgelegten und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm (Übertragungsverordnung) zu. Der vorgelegte Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt aus, dass aufgrund der gesetzlichen Änderungen auch eine Anpassung der Übertragungsverordnung erforderlich werde. In erster Linie betreffe dies die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebene Verpflichtung zur Einführung von getrennten Erfassungssystemen für Bioabfälle. Die Stadt Vöhringen habe bereits als eine der ersten Kommunen im Landkreis Neu-Ulm im Jahr 1991 Biotonnen eingeführt. Weiterhin soll in der Übertragungsverordnung die einheitliche Ausstattung von Wertstoffhöfen geregelt werden. Der Standard werde sogar noch etwas erweitert. Örtliche Differenzierungen seien jedoch möglich. So können in Vöhringen auch künftig Vereinssammlungen (Papier und Schrott) durchgeführt werden.
Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Ausführungen im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis und fassen folgenden Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die Stadt Vöhringen stimmt der vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm vorgelegten und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm (Übertragungsverordnung) zu. Der vorgelegte Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Server im Rathaus;
Auftragsvergabe für ein Update
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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10.10.2016
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ö
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Beschließend
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3 |
Empfehlung
Der Auftrag für die Lieferung der erforderlichen Hardwarekomponenten und deren Installation wird an die Firma CANCOM, Augsburg zu deren Bedingungen des Angebots vom 22.09.2016 erteilt. Die Gesamtkosten belaufen sich danach auf ca. 40.000 € (einschl. 19 % MwSt. und abzüglich Skonto).
Beschluss
Der Auftrag für die Lieferung der erforderlichen Hardwarekomponenten und deren Installation wird an die Firma CANCOM, Augsburg zu deren Bedingungen des Angebots vom 22.09.2016 erteilt. Die Gesamtkosten belaufen sich danach auf ca. 40.000 € (einschl. 19 % MwSt. und abzüglich Skonto).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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10.10.2016
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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10.10.2016
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
Datenstand vom 02.11.2016 08:36 Uhr