Datum: 13.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Auf der Zeil 6" in Illerberg (Flur-Nr. 1533/8)
1.2 Abbruch Wohnhaus und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Errachweg 1" in Illerberg (Flur-Nr. 53 Tlfl.)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Illerberg Weißenhorner Straße"; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Süd"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung
4 Sanierung der Pflasterfläche in der Ulmer Straße auf Höhe der Eisdiele; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Reduzierung der Geräuschemissionen im Bereich der Kreuzung des Wielandgleises mit der Ulmer Straße; Anfrage von Herrn Kreisl
6.2 Rückgriffmöglichkeit der Sicherheitswacht auf den städtischen Fuhrpark; Anfrage von Herrn Kreisl
6.3 Teilweise gelockerte Pflastersteine in der Wiesentalstraße in Illerzell; Anfrage von Herrn Klingler

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö 1
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1.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Auf der Zeil 6" in Illerberg (Flur-Nr. 1533/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 1 „Am südlichen Ortsrand“ – 2. Änderung - wird zugestimmt.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 1 „Am südlichen Ortsrand“ – 2. Änderung - wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Abbruch Wohnhaus und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Errachweg 1" in Illerberg (Flur-Nr. 53 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird zugestimmt.

Beschluss

„Gegen den vorgesehenen Abbruch sowie das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Illerberg Weißenhorner Straße"; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.10.2016 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Am 03.02.2016 wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg – Weißenhorner Straße“ gefasst.

In der Folge wurde durch das Planungsbüro Sieber ein Vorentwurf erstellt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Ebenso fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rathaus Vöhringen statt.
Der Vorentwurf sah einen Geltungsbereich mit ca. 3,87 ha vor.
Mit dem Erhalt der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und den Äußerungen von betroffenen Eigentümern aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung kamen nicht nur positive Rückmeldungen zum angedachten Gewerbegebiet.

Besonders die überwiegende Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer hat sich gegen die Entwicklung des Bebauungsplanes ausgesprochen.

Dieser und weitere Gründe, insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung der Erweiterungsmöglichkeiten der benachbarten Biogasanlage, machen eine Überlegung hinsichtlich einer Zurücknahme von Teilen des Geltungsbereiches unumgänglich.

Eine Reduzierung des Geltungsbereiches auf die städtischen Grundstücke sowie des kürzlich durch die Stadt veräußerten Grundstückes wäre nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig, zudem sind die Grundstücke bereits mit dem erfolgten Bau der Zufahrtsstraße erschlossen.

Nähere Erläuterungen und Abwägungen erfolgen durch das Planungsbüro Sieber, welches in der Sitzung anwesend sein wird.

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 27.10.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt Herrn Remmler vom Büro Sieber.

Herr Remmler stellt sodann die bisherigen Planungsüberlegungen vor und erläutert, dass der zunächst angedachte Geltungsbereich aufgrund dem mangelnden Interesse der Grundstückseigentümer an einer Aufplanung ihrer Grundstücke und den gegebenen Geruchsimmissionen der in der Nachbarschaft befindlichen Biogasanlage deutlich auf den nun vorgesehenen Umgriff zurückgenommen worden sei.
Aufgrund der Emissionen dieser Biogasanlage dürfte nördlich des Feuerwehrgerätehauses lediglich eine Lagerfläche und keine Gewerbegebietsausweisung möglich sein. Zudem sollte die Baugrenze auf dem südlich des Feuerwehrgerätehauses möglichen Gewerbegrundstücks etwas nach Süden verschoben werden.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 27.10.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Süd"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 27.10.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 12.05.2016 zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.


2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 27.10.2016. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der eine Stellungnahme abgebende Bürger werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 27.10.2016 wird wie folgt als Satzung beschlossen:

„Satzung

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), Art. 6 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen die Einbeziehungs-
Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in öffentlicher Sitzung am 27.10.2016 beschlossen.


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 27.10.2016.


§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 675 der Gemarkung Vöhringen. Der Planung werden von der Fläche 437 m² von insgesamt 1.690 m² zugeordnet.

§ 3 Zulässigkeit von Vorhaben

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungs-Satzung im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 67/1 (Teilfläche), 81, 82, 83/2 (Teilfläche) und 83/3 jeweils der Gemarkung Thal richtet sich nach den in der Einbeziehungs-Satzung getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, im Übrigen nach § 34 BauGB.


§ 4 Bestandteile der Satzung

Die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.10.2016. Der Einbeziehungs-Satzung wird die Begründung vom 27.10.2016 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.


§ 5 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.


§ 6 In-Kraft-Treten

Die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).

Diskussionsverlauf

Herr Remmler vom Büro Sieber erläutert die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge und erklärt , dass damit nun der Erlass der Einbeziehungssatzung möglich sei.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 12.05.2016 zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.


2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 27.10.2016. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der eine Stellungnahme abgebende Bürger werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 27.10.2016 wird wie folgt als Satzung beschlossen:

„Satzung

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), Art. 6 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen die Einbeziehungs-
Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in öffentlicher Sitzung am 27.10.2016 beschlossen.


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 27.10.2016.


§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 675 der Gemarkung Vöhringen. Der Planung werden von der Fläche 437 m² von insgesamt 1.690 m² zugeordnet.

§ 3 Zulässigkeit von Vorhaben

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungs-Satzung im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 67/1 (Teilfläche), 81, 82, 83/2 (Teilfläche) und 83/3 jeweils der Gemarkung Thal richtet sich nach den in der Einbeziehungs-Satzung getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, im Übrigen nach § 34 BauGB.


§ 4 Bestandteile der Satzung

Die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.10.2016. Der Einbeziehungs-Satzung wird die Begründung vom 27.10.2016 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.


§ 5 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.


§ 6 In-Kraft-Treten

Die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Sanierung der Pflasterfläche in der Ulmer Straße auf Höhe der Eisdiele; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 27.10.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Pflasterfläche in der Ulmer Straße auf Höhe der Eisdiele wurde im Jahre 2008 im Zuge der Innenstadtsanierung hergestellt.
Die Betonpflaster mit einer Stärke von 14 cm wurden dem damals entsprechenden aktuellen Stand der Technik eingebaut.
Der Aufbau sieht derzeit wie folgt aus:
-14 cm Betonpflaster
- Splittbett 3-5 cm
- Geotextil
- Drainasphalt 14 cm
- Kiesunterbau
Augenscheinlich befindet sich die Pflasterfläche zwischenzeitlich aber bereits in einem sehr schlechten Zustand.
Mehrere Pflastersteine haben sich gelockert und die Fläche hat sich gesenkt.
Teilflächen befinden sich teilweise unter dem Höhenniveau der Entwässerungsrinne.

Ursächlich für die schadhafte Pflasterfläche ist im Wesentlichen das in der Ulmer Straße bestehende sehr hohe Verkehrsaufkommen.

In diesem Bereich findet sowohl bei der Einfahrt wie auch bei der Ausfahrt aus der „Innenstadt“ ein nicht unerheblicher Bremsvorgang statt.
Diese ständig wirkenden Kräfte führen zu einer dauerhaften Belastungssituation für die Pflasterfläche.
Da die Betonpflaster diesen Kräften nicht standhielten, begannen diese sich zu verschieben und zu senken.
Daraufhin wurde die Verfugung der Pflasterfläche immer schadhafter und so konnten Wasser, Schmutz und Sand in den Aufbau eindringen.
Das führte wiederum dazu, dass der eingespülte Sand den darunter liegenden Drainasphalt verschlämmte und so das anfallende Wasser nicht mehr richtig ablaufen konnte.
Dieses spülte weiter die Fläche auch von unten aus und lockerte so die Betonpflaster.

Aus heutiger Sicht würde man eine ungebundene Betonpflasterfläche an dieser Stelle, mit einem solch hohen Verkehrsaufkommen wohl auch aus städtebaulichen Gründen, nicht mehr herstellen.
Die einwirkenden Kräfte lassen die Haltbarkeit einer solchen Fläche auf 6-10 Jahren schwinden.

Gemeinsam mit dem Büro Wassermüller aus Ulm, wurden deshalb verschiedene Konzepte für die Sanierung erarbeitet.

Variante 1 sieht den Abbruch der Pflasterfläche vor.
Daran anschließend könnte eine Asphalttragschicht mit Deckschicht eingebaut werden.

Diese Variante hätte aus technischer Sicht die größte Lebensdauer.

Die Variante 2 sieht ebenfalls einen Austausch der bestehenden Pflasterfläche vor.
Um die Gestaltung in diesem Bereich weiter etwas höher zu halten, könnte eine gebundene Pflasterfläche aus Granitsteinen hergestellt werden.

Diese Flächen sind sehr robust, benötigen allerdings eine Einbauzeit von 4-5 Wochen, da die gebundene Fläche dementsprechend aushärten muss.

Auch werden die Abrollgeräusche der Fahrzeuge erheblich höher wahrgenommen als bei einer ungebundenen Pflasterfläche aus Betonstein.

Die Variante 3 sieht eine Wiederherstellung der Pflasterfläche mit Betonpflaster in ungebundener Bauweise vor.

Das Pflaster selbst erhält ein noch stärkeres und größeres Format.

In diesem Zuge müsste dann auch der darunter liegende Drainasphalt erneuert werden.

Allerdings kann hier wiederum von keiner allzu langen Lebensdauer (6-10 Jahre) ausgegangen werden.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und den damit verbundenen hohen technischen Anforderungen empfiehlt die Stadtverwaltung die Sanierung der Fläche deshalb in Asphaltbauweise.

Da mit dem Kreuzungsbereich Frauenstraße/Silcherstraße/Ulmer Straße weiterhin ein gepflasterter Bereich bestehen bleibt, ist der dadurch bedingte gestalterische Verlust auch im Hinblick der weiterhin bestehenden Torwirkung vertretbar.











Empfehlung

„Die vorgestellte Planung für die Variante 1 vom 27.10.2016 wird gebilligt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bosch vom Ingenieurbüro Wassermüller.

Herr Bosch erläutert sodann die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung dieses Pflasterbereiches.

Die anschließende Aussprache macht deutlich, dass die Sanierungsbedürftigkeit einer Teilfläche der Ulmer Straße nach bereits acht Jahren als „sehr ärgerlich“ empfunden wird.
Inwieweit der Einbau in vollem Umfang dem seinerzeitigen Stand der Technik gemäß erfolgt sei, könne letztendlich dahinstehen, nachdem ohnehin die Gewährleistungsfrist verstrichen sei.
Für die Zukunft, so einige Gremiumsmitglieder, sollte möglicherweise noch kritischer geprüft werden, ob die aus städtebaulichen Gründen wünschenswerte Pflasterung auch den an einen Fahrbahnbelag zu stellenden Ansprüchen langfristig genügt.

Beschluss

„Die vorgestellte Planung für die Variante 1 (mit normalem Asphalt) vom 27.10.2016 wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö 5

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö 6
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6.1. Reduzierung der Geräuschemissionen im Bereich der Kreuzung des Wielandgleises mit der Ulmer Straße; Anfrage von Herrn Kreisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Kreisl berichtet, er sei im Zusammenhang mit der Diskussion um die Höchstgeschwindigkeit in der Ulmer Straße von einem Anlieger angesprochen worden, dass das Überfahren der Gleise durch den Verkehr nicht unerhebliche Geräuschemissionen verursache.

Herr Kreisl berichtet weiter, dass er im Bereich der Übergänge z. B. in der Schützenstraße gesehen habe, dass dort im Gleisbereich Gummimatten eingebaut worden seien.
Diese dienen wohl vorrangig dem Schutz des Radverkehrs, führen allerdings aber auch zu einer Reduzierung des Lärms.

Herr Kreisl bittet um Prüfung, mit welchen Kosten die Stadt Vöhringen zu rechnen hätte, wenn insbesondere am Bahnübergang in der Ulmer Straße ebenfalls Gummimatten eingebaut werden würden.

Bürgermeister Janson hat zwar gewisse Zweifel, dass gerade im Kreuzungsbereich Nachbarn durch den gleiskreuzenden Verkehr nicht nur unerheblich belästigt werden könnten und verweist darauf, dass es sich bei einem Umbau um eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme handeln würde, an der sich die Stadt V öhringen finanziell zu beteiligen habe. Er sagt gleichwohl zu, im Protokoll die möglichen Umbaukosten zu nennen.

Anmerkung: In der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, die Kosten für den Umbau des Bahnübergangs mit Gummimatten zu eruieren.
Die Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

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6.2. Rückgriffmöglichkeit der Sicherheitswacht auf den städtischen Fuhrpark; Anfrage von Herrn Kreisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Beschließend 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Kreisl geht darauf ein, dass Jugendliche kürzlich ein Fahrrad demoliert hätten und sich bei der Tankstelle RAN junge Autofahrer treffen, um mit röhrenden Motoren und überhöhter Geschwindigkeit einige Ortsstraßen zu befahren.
Er sei froh, dass die Sicherheitswacht auch diesbezüglich nach dem rechten sehe, nachdem die Polizei personell überfordert sei.

Aus seiner Sicht, so Herr Kreisl weiter, sei es sehr bedauerlich, dass die Sicherheitswacht nicht mobiler sei und stellt deswegen die Frage in den Raum, ob die Sicherheitswacht nicht auch auf den Fuhrpark der Stadt Vöhringen zurückgreifen könnte.

Bürgermeister Janson verweist darauf, dass die Kommunale Sicherheitswacht zwischenzeitlich als staatliche Sicherheitswacht organisiert sei , die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sei und dadurch nahe am Bürger das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger stärken soll.

Er werde aber mit dem Staatsministerium des Innern Rücksprache halten, wie sich diese zu einer möglichen Benutzung von kommunalen Fahrzeugen durch die Sicherheitswacht stellen.

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6.3. Teilweise gelockerte Pflastersteine in der Wiesentalstraße in Illerzell; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.10.2016 ö Beschließend 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Klingler trägt v or, dass sich bei einem in der Wiesentalstraße verlegten Pflaster einige Steine gelockert hätten, so dass es zu vermeidbaren „Klappergeräuschen“ komme.
Er bittet um Abhilfe.

Bürgermeister Janson sagt zu, der Angelegenheit nachzugehen.

Datenstand vom 02.11.2016 08:37 Uhr