Datum: 10.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 19:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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1 |
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1.1. Neubau einer Doppelgarage;
Bauort: "Fellhornweg 13" in Vöhringen (Flur-Nr. 949/27)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Den beantragen und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.
Die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens erfolgt mit der Maßgabe, dass zur westlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von mindestens 1 m wegen dem vorhandenen Fundament der Schallschutzwand eingehalten wird.
Der Bauwerber hat gegenüber der Stadt Vöhringen für sämtliche eventuelle Schäden insbesondere an der Schallschutzwand im Zusammenhang mit dem Neubau seiner Doppelgarage zu haften.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.2. Anbau Außentreppe als 2. Rettungsweg aus dem Saal im Dachgeschoss;
Bauort: "Hauptstraße 10a" in Illerzell (Flur-Nr. 29)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.3. Aufstellen einer Fertiggarage;
Bauort: "Illerberger Straße 35" in Vöhringen (Flur-Nr. 891/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Die Stadt Vöhringen geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der aktuell beantragten Garage die immer noch ausstehende Pflanzung von Bäumen entlang der Münchner Straße, resultierend aus vorausgegangenen Anträgen auf die Errichtung von zunächst 15 und später weiteren vier Garagen nun tatsächlich erfolgen wird und die zu pflanzenden Bäume auch dauerhaft unterhalten werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.4. Erstellen einer Lagerhalle und Erstellen einer Überdachung auf zwei Fertigcontainer (Änderungsantrag);
Bauort: "Schleifweg 103" in Vöhringen (Flur-Nr. 1208/7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
|
ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Gegen die geplanten Baumaßnahmen, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.5. Neubau einer Schleppdachgaube;
Bauort: "Breitengasse 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 1097)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses;
Bauort: "Untere Hauptstraße 21b" in Thal (Flur-Nr. 28/12)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Einfamilienhaus (ohne Wirtschaftshof), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Thal Nr. 1 wird zugestimmt.“
Beschluss
„Gegen das geplante Einfamilienhaus (ohne Wirtschaftshof), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Thal Nr. 1 wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.7. Nutzungsänderung der Arztpraxis in eine Wohnung;
Bauort: "Ulmer Straße 13b" in Vöhringen (Flur-Nr. 116/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Empfehlung
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende
Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Obere Hauptstraße 24a" in Illerberg (Flur-Nr. 9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Beschließend
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1.8 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen;
1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.11.2016
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 16.07.2015 den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ zur Schaffung von Wohnbauland im Vöhringer Nordosten gefasst.
In der Folge wurde durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Maslowski in Senden sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbauzwecke ein Vorentwurf erarbeitet.
Die Vorentwürfe mit Stand 14.04.2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen von §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingehenden Stellungnahmen mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen jeweils vom 14.04.2016 fand in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand im Rahmen eines Erörterungstermins am 27.10.2016 statt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit können der jeweiligen Anlage 1, die auch Bestandteil der Beschlüsse wird, entnommen werden.
Aus der jeweiligen Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ bedingen keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen, so dass beide Verfahren auf der Grundlage des Vorentwurfs weiter fortgesetzt werden können.
Empfehlung
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem sowie dem folgenden Tagesordnungspunkt Herrn Maslowski vom gleichnamigen Architekturbüro.
Herr Maslowski erläutert kurz den Hintergrund der laufenden Flächennutzungsplanänderung und stellt dar, dass sowohl bei der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit als auch bei der frühzeitigen Beteil
igung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, weswegen das Verfahren mit dem erarbeiteten Planungsentwurf fortgeführt werden kann.
Beschluss
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“;
1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.11.2016
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 16.07.2015 den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ zur Schaffung von Wohnbauland im Vöhringer Nordosten gefasst.
In der Folge wurde durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Maslowski in Senden sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbauzwecke ein Vorentwurf erarbeitet.
Die Vorentwürfe mit Stand 14.04.2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen von §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingehenden Stellungnahmen mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen jeweils vom 14.04.2016 fand in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand im Rahmen eines Erörterungstermins am 27.10.2016 statt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit können der jeweiligen Anlage 1, die auch Bestandteil der Beschlüsse wird, entnommen werden.
Aus der jeweiligen Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ bedingen keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen, so dass beide Verfahren auf der Grundlage des Vorentwurfs weiter fortgesetzt werden können.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Maslowski berichtet, dass im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf auch für den vorgesehenen Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ keine Stellungnahmen eingegangen sind. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gleichfalls keine Äußerungen erfolgt, die eine Modifizierung des Vorentwurfes nötig gemacht hätten.
Herr Maslowski verweist ergänzend noch auf die vom Städtebaulichen Rahmenplan abweichende Verkehrsführung des Entwurfs, welche aber vom Stadtrat so bereits bei der Billigung des Vorentwurfs entschieden worden sei.
Beschluss
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg;
Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.11.2016
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
1. Ausgangslage, Anlass der Planung
Der Stadtrat Vöhringen hat in der Sitzung am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg sowie die
12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 31.03.2016 war dabei bereits Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses.
Weiterhin wurde als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung die "Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vohringen Ortsteil lllerberg" mit Stand vom 27.01.2016 beschlossen.
Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein bekundeter örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der derzeit nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflachen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung.
Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist jedoch eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind damit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 63/2, 64, 980/1, 981/1 981/2, 983/2, 983/3, 984, 985/1, 986/1, 986/2; 986/3, 998, 999, sowie Teilflächen der Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 980, 982, 984, 986, 986/4, und 987 (Feldweg) der Gemarkung Illerberg mit einer Größe der dargestellten Baugebietsflächen von ca. 3,33 ha. Entlang der Witzighauser Straße bestehen mit Ausnahme der Grundstücke Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 986/2 und 999 bereits Wohngebäude. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang der Witzighauser Straße besteht mit Ausnahme einer landwirtschaftlichen Bergehalle (Fl.st. Nr. 986) keine Bebauung.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als Wohnbaufläche dargestellt.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Illerberg müssen
gemäß Vorgabe der Regierung von Schwaben als Ausgleich für die Neuentwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", ursprünglich vorgesehene, aber über Jahre hinweg nicht in Anspruch genommene Wohnbauflächen zurückgenommen werden.
Ziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, gemäß der Vorgabe des
§ 8 Abs. 3 BauGB, die planungsrechtliche Sicherung als vorbereitende Bauleitplanung parallel zur Durchführung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" zu gewährleisten.
2. Geplante Änderung des Geltungsbereiches
Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist wie bereits dargelegt, eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt, eine Wohnbebauung ist damit derzeit nicht zulässig.
Im Rahmen der Untersuchung zu möglicher Standortalternativen für ein Wohngebiet in Illerberg wurde festgestellt, dass die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung für Wohnungsbau im Ortsteil innerhalb von rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. den Darstellungen des Flächennutzungsplans ausgeschöpft sind bzw. von der Stadt nicht erworben werden können.
Die stadteigenen Grundstücke in Bebauungsplänen sind alle verkauft und vergeben. Untergenutzte und brachgefallene Grundstücke sowie aufgelassene Hofstellen innerhalb der bebauten Ortslage können ebenfalls nicht angekauft werden.
Somit bestehen im Ortsteil Illerberg derzeit keine realisierbaren Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen.
Die Grundstücke des Änderungsbereiches grenzen im Norden an eine kleine Waldfläche,
im Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten an die Witzighauser Straße und im Süden an den Illerzeller Weg mit der bebauten Ortslage entlang der Witzighauser Straße. Östlich der Witzighauser Straße bestehen bis zur Autobahn landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", ist durch die Hanglage in Richtung Westen sehr gut für eine Wohnbebauung geeignet.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung können als Ausgleich für die Entwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" Wohnbauflächen im Bereich der Hinterliegergrundstücke entlang der Witzighauser Straße aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen herausgenommen werden.
Dabei handelt es sich um Wohnbauflächen, die seit langem nicht genutzt wurden mit einer Größe von ca. 13.053 m². Die Wohnbauflächen im vorgesehenen Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" umfassen eine Größe von ca. 13.103 m².
Damit kann die Neuentwicklung durch die Herausnahme der aufgeführten Wohnbauflächen ausgeglichen werden.
4. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg mit Stand vom 31.03.2016 einschließlich der Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016 zu beschließen.
Empfehlung
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bildet die Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet Witzighauser Straße Nord, Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016, die vom Stadtrat in der Sitzung am 27.04.2016 beschlossen wurde.
Der durchzuführenden Unterrichtung und Beteiligung sind neben der o.g. Standortuntersuchung jeweils beizufügen:
- Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet
Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, Neue Darstellung
- Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, bestehende Darstellung
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem sowie dem kommenden Tagesordnungspunkt Herrn Zint vom Büro für Stadtplanung Zint und Häussler.
Herr Zint stellt einleitend klar, dass der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung bereits gebilligt sei.
Ungeachtet dessen geht Herr Zint nochmals kurz auf die Eckpunkte der geplanten Flächennutzungsplanänderung ein und führt dabei insbesondere aus, dass nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben grundsätzlich Flächen nur dann neu als Wohnbauflächen ausgewiesen werden dürfen, wenn in etwa im gleichem Umfang Wohnbauflächen z. B. zu Gunsten von Landwirtschaftsflächen andernorts zurückgenommen werden.
Dieser im Vorentwurf bereits berücksichtigte Grundsatz habe zwar zu einer kritischen Äußerung eines diesbezüglich betroffenen Grundstückseigentümers geführt.
Darstellungen im Flächennutzungsplan stellen in erster Linie jedoch nur die planerische Zielsetzungen einer Kommune dar. Sie räumen den Grundstückseigentümern keine Rechte ein.
Beschluss
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bildet die Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet Witzighauser Straße Nord, Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016, die vom Stadtrat in der Sitzung am 27.04.2016 beschlossen wurde.
Der durchzuführenden Unterrichtung und Beteiligung sind neben der o.g. Standortuntersuchung jeweils beizufügen:
- Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet
Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, Neue Darstellung
- Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, bestehende Darstellung“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Stadtteil Illerberg;
Billigung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan sowie Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
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ö
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Vorberatung
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5 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.11.2016
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Gremium des Stadtrates Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Bezeichnung "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, beschlossen.
Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein gegenüber der Bauverwaltung immer wieder bekundeter örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der derzeit nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflächen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 986/1, 986/2; 986/3, 998, 999, sowie Teilflächen der Fl.st. Nr. 987 (Feldweg) und 1015/1 (Witzighauser Straße) der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 2,12 ha.
Im südlichen Teilbereich bestehen bereits zwei Wohngebäude sowie ein abgemarktes Grundstück, das als Gartenfläche genutzt wird (Fl.st. Nr. 986/1- 986/3).
Das Plangebiet eignet sich im Bereich der Grundstücke Fl.st. Nr. 998 und 999 auf Grund ihrer topographischen Hanglage Richtung Westen für eine Wohnbebauung.
Damit kann der örtliche Bedarf von Illerberg für Einfamilienhausgrundstücke in einem kurz- und mittelfristigen Zeitraum abgedeckt werden.
Als Grundlage für die erforderlichen schalltechnischen Vorkehrungen hinsichtlich der Verkehrsemissionen der Autobahn BAB A 7 sowie der Kreisstraße NU9 wurde ein Schallgutachten mit der Bezeichnung LA16-168-G01 "Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Witzighauser Straße Nord" in Vöhringen erstellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung als allgemeines Wohngebiet.
Bei der Entwicklung der Flächen als Wohngebiet sind zum Vorentwurf des Bebauungsplans folgende Untersuchungen durchgeführt worden:
- Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Witzighauser Straße Nord" in Vöhringen mit der Bezeichnung LA16-168-G01 vom 29.06.2016, erstellt vom Ingenieurbüro BEKON Schallschutz & Akustik GmbH
- Fachbeitrag Artenschutz auf der Grundlage von § 44 BNatSchG mit Stand vom 14.10.2016, erstellt vom Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Dr. Andreas Schuler
- Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 24.11.2016
Diese Untersuchungen wurden bei der Bearbeitung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan berücksichtigt.
Die Erschließung des Geltungsbereiches wird mit einer Ringstraße unter Inanspruchnahme des bestehenden Feldweges Fl.st. Nr. 987 vorgesehen.
Die Verlängerung der Witzighauser Straße wird im Bereich der bestehenden Grundstücke (F.st. Nr. 986/1 – 986/3) mit einem einseitigen Gehweg (Breite 1,5 m) auf der Westseite und einer Breite der Fahrbahn von 6,0 m vorgesehen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es sehr wünschenswert, den einseitigen Gehweg auch bis zum nördlichen Ende des Baugebietes fortzuführen.
Die Planungen des Bauwerbers sehen derzeit entlang der neuen Erschließungsstraße keinen Gehweg vor.
Es handelt sich hier neben der Nutzung als Erschließungsstraße auch um einen landwirtschaftlich genutzten Weg.
Eine sichere Gehwegverbindung vom neuen Baugebiet an das bestehende Gehwegnetz wäre aus verkehrsrechtlicher Sicht aber durchaus nötig.
Auch aus städtebaulicher Sicht wäre die Fortführung des Gehweges bis ans Ende des Baugebietes ein attraktiver Abschluss.
Der Gehweg könnte ohne Verlust von Wohnbauflächen auf dem Grund des derzeit genutzten Feldweges hergestellt werden.
Die Ringerschließung ist als verkehrsberuhigter Bereich, mit einer Breite von 5,5 m vorgesehen.
Die Erschließungsmaßnahmen werden vom Grundstückseigentümer auf der Grundlage der technischen Vorgaben der Stadt Vöhringen hergestellt und anschließend der Stadt übertragen.
Die erforderlichen Schallschutz- und Immissionsschutzauflagen werden auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros BEKON, Lärmschutz und Akustik GmbH vom 29.06.2016 festgelegt.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Autobahn A7 sowie zur Kreisstraße NU9 ist das geplante Baugebiet allerdings von nicht unerheblichen Lärmimmissionen beeinträchtigt.
So werden die im Beiblatt 1 der DIN 18005 beschriebenen Orientierungswerte sowohl zur Tagzeit wie auch zur Nachtzeit deutlich überschritten.
Auch die in der sechzehnten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(16. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte werden überschritten.
Um diesen Lärmimmissionen entgegenzuwirken, müssen passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden.
Auf aktive Schallschutzmaßnahmen soll aus Sicht des Bauwerbers aufgrund von hohen Kosten und dem eher geringen Nutzen verzichtet werden.
Aufgrund der bestehenden Topographie mit einem Höhenunterschied von ca. 15 m auf einer Länge von ca. 140 m muss das Schmutzwasser von der tiefsten Stelle des Geltungsbereiches im Nordwesten des Geltungsbereiches über eine Pumpstation der übergeordneten Abwasserleitung in der Witzighauser Straße zugeführt werden.
Die Pumpstation soll im Bebauungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungshebeanlage, festgesetzt werden.
Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstiges sauberes Oberflä-chenwasser der Baugrundstücke ist zurückzuhalten und dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen.
Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraßen wird entlang der Witzighauser Straße mit einer Entwässerungsmulde zurückgehalten und über Regenwasserkanäle in die Rückhaltemulde im Nordwesten des Geltungsbereiches (Ausgleichsfläche) geführt.
Die Bebauung und damit die Baufenster werden mit einer vorrangigen Westorientierung entwickelt.
Es sind ca. 19 Grundstücke möglich mit Größen zwischen ca. 650 m² und 850 m². Die Gebäude sind in Form von Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen und einer Höhe von 8,5 m zulässig.
Als gebietsinternen Ausgleich für den Eingriff wird die nördlich angrenzende, waldähnliche Bepflanzung bis zur Witzighauser Straße verlängert.
Zusätzlich ist ein externer Ausgleich von 4.879 m² erforderlich, der bis zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan bereitgestellt werden muss.
Entsprechend dem geplanten Charakter als aufgelockertes Wohngebiet mit privaten Frei- und Gartenflächen sind keine öffentlichen Grünflächen mit Aufenthaltscharakter vorgesehen. Das Plangebiet wird als Ortsrandbebauung mit einer entsprechenden Randeingrünung zur freien Landschaft gestaltet
3. Festsetzungen im Bebauungsplan
Auf Grund der geplanten Bebauung mit Einfamilienhäusern wird die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
Im Bebauungsplan sind dabei folgende Festsetzungen vorgesehen:
Art der baulichen Nutzung
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Allgemeines Wohngebiet (WA), zulässig sind Wohngebäude, nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für gesundheitliche Zwecke
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Maß der baulichen Nutzung
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Grundflächenzahl (GRZ) bis max. 0,4, Zahl der Vollgeschosse II, Gebäudehöhen max. 8,5 m mit Bezugspunkt zum bestehenden Gelände im Bereich der Gebäude
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Anzahl Wohneinheiten
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pro Wohngebäude max. 2 WE, bei Doppelhäusern max. 1 WE pro Doppelhaushälfte
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überbaubare Grundstücksfläche
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durch Baugrenzen bestimmt
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Schallschutz
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Festsetzung von Lärmpegelbereichen in drei (3) Baufeldern mit Vorgabe Orientierung der Fensteröffnungen
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Stellplätze
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Nachweis je Wohneinheit von zwei (2) Stellplätzen
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Bauweise
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offene Bauweise, zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser
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Dachausbildung
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Zulässig sind Flachdächer, Pultdächer bis max. 10°, Sattel- und Walmdächer von 18° bis 45° Neigung
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Grünordnung
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Pflanzgebot als Randeingrünung zur westlichen und östlichen Grenze des Geltungsbereiches
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Naturschutzrechtlicher Ausgleich
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Erweiterung der nördlich angrenzenden waldähnlichen Bepflanzung mit einer Größe von ca. 2.300 m². Weiterhin ist ein externer Ausgleich mit einer Größe von 4.879 m² erforderlich, der bis zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden muss.
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4. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Ortsteil Illerberg, mit Stand vom 24.11.2016, zu billigen. Weiterhin wird dem Stadtrat vorgeschlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Ortsteil Illerberg, mit Stand vom 24.11.2016 einschließlich der Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016 zu beschließen.
Anlagen:
- Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, Stand 24.11.2016
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Umweltbericht, Stand 24.11.2016
- Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Witzighauser Straße Nord" in Vöhringen mit der Bezeichnung LA16-168-G01 vom 29.06.2016, erstellt vom Ingenieurbüro BEKON Schallschutz & Akustik GmbH
- Fachbeitrag Artenschutz auf der Grundlage von § 44 BNatSchG mit Stand vom 14.10.2016, erstellt vom Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Dr. Andreas Schuler
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 24.11.2016 mit der Maßgabe, den Gehweg entlang der Witzighauser Straße auf der Westseite bis zum Ende des Baugebietes weiterzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Zint führt einleitend aus, dass zu dem beabsichtigten Bebauungsplan zwischenzeitlich auch einige Fachgutachten vorliegen.
Insbesondere der Schallschutz vor Emissionen der benachbarten Autobahn A 7 stelle hierbei ein Problem dar.
In dem geplanten Baugebiet werden, so Herr Zint, sowohl die vorgegebenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImschV überschritten als auch die Orientierungswerte der maßgeblichen DIN 18005.
Es können lediglich die von der WHO vorgegebenen (höheren) Werte, die eine Gesundheitsgefährdung ausschließen (sollen), eingehalten werden.
Herr Zint führt ergänzend aus, dass das Landratsamt Neu-Ulm bei der nun zu erfolgenden Beteiligung wohl ausführen wird, dass aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Situation ein Wohnbaugebiet nicht oder nur unter gewissen Prämissen möglich sei.
Die Stadt Vöhringen als Träger der Planungshoheit könne diesem Belang allerdings im Hinblick auf den Tatbestand, dass dringend Wohnbaugrundstücke insbesondere für den Bedarf der einheimischen Bevölkerung ausgewiesen werden müssen, gegenüberstellen und seines Erachtens im Rahmen der Abwägung zu dem rechtlich nicht zu beanstandendem Ergebnis gelangen, dass die Ausweisung eines Wohnbaugebietes unter gewissen Vorgaben zum passiven Schallschutz doch möglich ist.
Zwar nicht rechtlich relevant, aber doch im Hintergrund sei bei all diesen Überlegungen, so Herr Zint, auch zu sehen, dass im neuen Bundesverkehrswegeplan der sechsspurige Ausbau der Autobahn A 7 auch im Bereich von Illerberg als dringliche Maßnahme gelistet sei, mit der Konsequenz, dass mit dem Ausbau der Autobahn die Bundesrepublik verpflichtet wäre, die betroffenen Orte entsprechend vor Verkehrslärm zu schützen.
Herr Zint spricht im Weiteren auch die noch offene Frage an, ob auf der Westseite der Witzighauser Straße eventuell bis zum Ende des vorgesehenen Wohngebietes ein Gehweg, so wie dies vom Stadtbauamt befürwortet wird, angelegt werden soll, oder ob die Neuanlage eines Gehweges bis zum Beginn der die Wohnbaugrundstücke erschließenden Straße ausreicht.
Im Ergebnis einer diesbezüglichen Aussprache ergeht ein einstimmiger Beschluss, dass auf einen Gehweg bis zum Ende des geplanten Wohngebietes verzichtet werden kann.
Begrüßt wird, dass insbesondere zu Zwecken der Geschwindigkeitsbeschränkung eine oder mehrere Engstellen im Bereich der künftigen Fahrbahn der verlängerten Witzighauser Straße geschaffen werden sollen, wobei eine Durchfahrt mit den üblichen landwirtschaftlichen Maschinen gewährleistet sein muss.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 24.11.2016.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Kindergruppen;
Vorstellung und Billigung der Planung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
|
ö
|
Vorberatung
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6 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.11.2016
|
ö
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Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 12.09.2016 wurde das Gremium über die aktuelle Belegungssituation in den Kinderkrippen informiert.
Mit Beginn des neuen Kinderkrippenjahres 2016/2017 sind bereits alle Krippenplätze belegt.
Nicht zuletzt aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz ist der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen kontinuierlich gestiegen.
Um den voraussichtlich weiter anfallenden Betreuungsbedarf abdecken zu können, wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 13.09.2016 das Architekturbüro Tress für die Planung und Durchführung der Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael beauftragt.
Diese war schon bei der Erstellung der Planung für die Kinderkrippe St. Michael vorgesehen.
Die Planung für das Obergeschoss sieht nun die nahezu identische Raumaufteilung wie im Erdgeschoss vor.
Beide Gruppenräume verfügen über ca. 50 m² Nutzfläche und sind direkt mit dem Sanitär- und Schlafbereich verbunden.
Die Gruppenräume sind für ca. 12-15 Kinder ausgelegt.
Vor den Gruppenräumen befindet sich ein großzügiger Spielflur mit Essensbereich und Küche.
Neben der Garderobe befindet sich noch ein Atelier und ein Büro/Snoezelenraum im Obergeschoss.
Der Zugang erfolgt über den Haupteingang der Kinderkrippe und ist über eine Treppe zu Fuß oder einen Aufzug möglich.
Nach einer ersten Anfrage bei der Regierung von Schwaben dürfte das Bauvorhaben nach Art. 10 FAG sowie dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz auch als förderfähig anzusehen sein.
Der Antrag hierzu muss bis spätestens Ende Dezember 2016 eingereicht werden.
Die Höhe der Förderung beträgt grob geschätzt ca. 70 % der förderfähigen Kosten.
Die detaillierten Planunterlagen können aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit zwischen Beauftragung und Vorstellung der Planung leider erst zur Sitzung im Bauausschuss am 10.11.2016 vorgestellt werden.
Empfehlung
Die vorgestellte Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei weitere Krippengruppen vom 10.11.2016 wird gebilligt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Tress und Gerner vom Architekturbüro Tress die sodann die Planung vorstellen und dabei insbesondere auf die zu erwartenden Kosten und die vorgesehene Bauweise eingehen.
Im Ergebnis der Vorstellung der Planung entwickelt sich eine kurze Aussprache dahingehend, dass das Architekturbüro Tress alternativ zu der angedachten Holzständerbauweise noch andere Bauformen untersuchen und auch prüfen wird, wie eventuell die Kosten für den aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendigen Aufzug („Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude“) reduziert werden können.
Beschluss
„Die vorgestellte Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei weitere Krippengruppen vom 10.11.2016 wird gebilligt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.11.2016
|
ö
|
|
7 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.11.2016
|
ö
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|
8 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
Datenstand vom 24.11.2016 18:56 Uhr