Datum: 24.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.10.2016 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.11.2016 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.11.2016 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; 1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“; 1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg; Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Stadtteil Illerberg; Billigung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan sowie Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6 Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Kindergruppen; Vorstellung und Billigung der Planung
7 Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
8 Erschließung "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" Vöhringen; Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau; Auftragsvergabe
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Breitbandanschluss im Stadtgebiet Vöhringen Anfrage Frau Böck
10.2 Bauvorhaben Gerstlauer Anfrage Herr Kreisl

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.10.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.10.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.11.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.11.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.11.2016 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 10.11.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; 1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 16.07.2015 den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ zur Schaffung von Wohnbauland im Vöhringer Nordosten gefasst.

In der Folge wurde durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Maslowski in Senden sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbauzwecke ein Vorentwurf erarbeitet.

Die Vorentwürfe mit Stand 14.04.2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen von §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingehenden Stellungnahmen mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen jeweils vom 14.04.2016 fand in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand im Rahmen eines Erörterungstermins am 27.10.2016 statt. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit können der jeweiligen Anlage 1, die auch Bestandteil der Beschlüsse wird, entnommen werden.
Aus der jeweiligen Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ bedingen keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen, so dass beide Verfahren auf der Grundlage des Vorentwurfs weiter fortgesetzt werden können.

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016, in der die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Planer, Herrn Maslowski, ausführlich erläutert und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist. Hieran anschließend ergeht folgender

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“; 1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 16.07.2015 den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ zur Schaffung von Wohnbauland im Vöhringer Nordosten gefasst.

In der Folge wurde durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Maslowski in Senden sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbauzwecke ein Vorentwurf erarbeitet.

Die Vorentwürfe mit Stand 14.04.2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen von §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingehenden Stellungnahmen mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen jeweils vom 14.04.2016 fand in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand im Rahmen eines Erörterungstermins am 27.10.2016 statt. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit können der jeweiligen Anlage 1, die auch Bestandteil der Beschlüsse wird, entnommen werden.
Aus der jeweiligen Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ bedingen keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen, so dass beide Verfahren auf der Grundlage des Vorentwurfs weiter fortgesetzt werden können.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016, in der die Eckpunkte des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ durch den Planer, Herrn Maslowski, ausführlich erläutert und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist. Hieran anschließend ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg; Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

1.        Ausgangslage, Anlass der Planung

Der Stadtrat Vöhringen hat in der Sitzung am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg sowie die
12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 31.03.2016 war dabei bereits Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses.
Weiterhin wurde als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung die "Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vohringen Ortsteil lllerberg" mit Stand vom 27.01.2016 beschlossen.

Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein bekundeter örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der derzeit nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflachen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung.

Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist jedoch eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind damit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 63/2, 64, 980/1, 981/1 981/2, 983/2, 983/3, 984, 985/1, 986/1, 986/2; 986/3, 998, 999, sowie Teilflächen der Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 980, 982, 984, 986, 986/4, und 987 (Feldweg) der Gemarkung Illerberg mit einer Größe der dargestellten Baugebietsflächen von ca. 3,33 ha. Entlang der Witzighauser Straße bestehen mit Ausnahme der Grundstücke Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 986/2 und 999 bereits Wohngebäude. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang der Witzighauser Straße besteht mit Ausnahme einer landwirtschaftlichen Bergehalle (Fl.st. Nr. 986) keine Bebauung.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als Wohnbaufläche dargestellt.

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Illerberg müssen
gemäß Vorgabe der Regierung von Schwaben als Ausgleich für die Neuentwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", ursprünglich vorgesehene, aber über Jahre hinweg nicht in Anspruch genommene Wohnbauflächen zurückgenommen werden.

Ziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, gemäß der Vorgabe des
§ 8 Abs. 3 BauGB, die planungsrechtliche Sicherung als vorbereitende Bauleitplanung parallel zur Durchführung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" zu gewährleisten.


2. Geplante Änderung des Geltungsbereiches

Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist wie bereits dargelegt, eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt, eine Wohnbebauung ist damit derzeit nicht zulässig.

Im Rahmen der Untersuchung zu möglicher Standortalternativen für ein Wohngebiet in Illerberg wurde festgestellt, dass die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung für Wohnungsbau im Ortsteil innerhalb von rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. den Darstellungen des Flächennutzungsplans ausgeschöpft sind bzw. von der Stadt nicht erworben werden können.
Die stadteigenen Grundstücke in Bebauungsplänen sind alle verkauft und vergeben. Untergenutzte und brachgefallene Grundstücke sowie aufgelassene Hofstellen innerhalb der bebauten Ortslage können ebenfalls nicht angekauft werden.
Somit bestehen im Ortsteil Illerberg derzeit keine realisierbaren Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen.

Die Grundstücke des Änderungsbereiches grenzen im Norden an eine kleine Waldfläche,
im Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten an die Witzighauser Straße und im Süden an den Illerzeller Weg mit der bebauten Ortslage entlang der Witzighauser Straße. Östlich der Witzighauser Straße bestehen bis zur Autobahn landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", ist durch die Hanglage in Richtung Westen sehr gut für eine Wohnbebauung geeignet.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung können als Ausgleich für die Entwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" Wohnbauflächen im Bereich der Hinterliegergrundstücke entlang der Witzighauser Straße aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen herausgenommen werden.
Dabei handelt es sich um Wohnbauflächen, die seit langem nicht genutzt wurden mit einer Größe von ca. 13.053 m². Die Wohnbauflächen im vorgesehenen Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" umfassen eine Größe von ca. 13.103 m².
Damit kann die Neuentwicklung durch die Herausnahme der aufgeführten Wohnbauflächen ausgeglichen werden.

4.        Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg mit Stand vom 31.03.2016 einschließlich der Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016 zu beschließen.

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bildet die Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet Witzighauser Straße Nord, Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016, die vom Stadtrat in der Sitzung am 27.04.2016 beschlossen wurde.

Der durchzuführenden Unterrichtung und Beteiligung sind neben der o.g. Standortuntersuchung jeweils beizufügen:
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet
       Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, Neue Darstellung
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, bestehende Darstellung

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 und begrüßt hierzu Herrn Zint vom Büro für Stadtplanung Zint und Häussler, der sodann den Umfang der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals ausführlich darstellt.

Er wiederholt nochmals, dass nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen nur dann möglich ist, wenn an anderer Stelle Wohnbauflächen in annähernd gleichem Umfang wieder zurückgenommen werden. Herrn Bürgermeister Janson ergänzt, dass diese Kompensationsmaßnahme vor dem Hintergrund einer flächenschonenden Siedlungspolitik zu sehen ist. Grund und Boden stehe nicht beliebig zur Verfügung.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bildet die Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet Witzighauser Straße Nord, Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016, die vom Stadtrat in der Sitzung am 27.04.2016 beschlossen wurde.

Der durchzuführenden Unterrichtung und Beteiligung sind neben der o.g. Standortuntersuchung jeweils beizufügen:
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet
       Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, Neue Darstellung
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, bestehende Darstellung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Stadtteil Illerberg; Billigung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan sowie Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Das Gremium des Stadtrates Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Bezeichnung "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, beschlossen.

Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein gegenüber der Bauverwaltung immer wieder bekundeter örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der derzeit nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflächen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 986/1, 986/2; 986/3, 998, 999, sowie Teilflächen der Fl.st. Nr. 987 (Feldweg) und 1015/1 (Witzighauser Straße) der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 2,12 ha.
Im südlichen Teilbereich bestehen bereits zwei Wohngebäude sowie ein abgemarktes Grundstück, das als Gartenfläche genutzt wird (Fl.st. Nr. 986/1- 986/3).
Das Plangebiet eignet sich im Bereich der Grundstücke Fl.st. Nr. 998 und 999 auf Grund ihrer topographischen Hanglage Richtung Westen für eine Wohnbebauung.
Damit kann der örtliche Bedarf von Illerberg für Einfamilienhausgrundstücke in einem kurz- und mittelfristigen Zeitraum abgedeckt werden.

Als Grundlage für die erforderlichen schalltechnischen Vorkehrungen hinsichtlich der Verkehrsemissionen der Autobahn BAB A 7 sowie der Kreisstraße NU9 wurde ein Schallgutachten mit der Bezeichnung LA16-168-G01 "Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Witzighauser Straße Nord" in Vöhringen erstellt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung als allgemeines Wohngebiet.

Bei der Entwicklung der Flächen als Wohngebiet sind zum Vorentwurf des Bebauungsplans folgende Untersuchungen durchgeführt worden:

-        Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Witzighauser Straße Nord" in Vöhringen mit der Bezeichnung LA16-168-G01 vom 29.06.2016, erstellt vom Ingenieurbüro BEKON Schallschutz & Akustik GmbH
-        Fachbeitrag Artenschutz auf der Grundlage von § 44 BNatSchG mit Stand vom 14.10.2016, erstellt vom Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Dr. Andreas Schuler
-        Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 24.11.2016

Diese Untersuchungen wurden bei der Bearbeitung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan berücksichtigt.

Die Erschließung des Geltungsbereiches wird mit einer Ringstraße unter Inanspruchnahme des bestehenden Feldweges Fl.st. Nr. 987 vorgesehen.
Die Verlängerung der Witzighauser Straße wird im Bereich der bestehenden Grundstücke (F.st. Nr. 986/1 – 986/3) mit einem einseitigen Gehweg (Breite 1,5 m) auf der Westseite und einer Breite der Fahrbahn von 6,0 m vorgesehen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es sehr wünschenswert, den einseitigen Gehweg auch bis zum nördlichen Ende des Baugebietes fortzuführen.
Die Planungen des Bauwerbers sehen derzeit entlang der neuen Erschließungsstraße keinen Gehweg vor.
Es handelt sich hier neben der Nutzung als Erschließungsstraße auch um einen landwirtschaftlich genutzten Weg.
Eine sichere Gehwegverbindung vom neuen Baugebiet an das bestehende Gehwegnetz wäre aus verkehrsrechtlicher Sicht aber durchaus nötig.
Auch aus städtebaulicher Sicht wäre die Fortführung des Gehweges bis ans Ende des Baugebietes ein attraktiver Abschluss.
Der Gehweg könnte ohne Verlust von Wohnbauflächen auf dem Grund des derzeit genutzten Feldweges hergestellt werden.

Die Ringerschließung ist als verkehrsberuhigter Bereich, mit einer Breite von 5,5 m vorgesehen.
Die Erschließungsmaßnahmen werden vom Grundstückseigentümer auf der Grundlage der technischen Vorgaben der Stadt Vöhringen hergestellt und anschließend der Stadt übertragen.

Die erforderlichen Schallschutz- und Immissionsschutzauflagen werden auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros BEKON, Lärmschutz und Akustik GmbH vom 29.06.2016 festgelegt.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Autobahn A7 sowie zur Kreisstraße NU9 ist das geplante Baugebiet allerdings von nicht unerheblichen Lärmimmissionen beeinträchtigt.

So werden die im Beiblatt 1 der DIN 18005 beschriebenen Orientierungswerte sowohl zur Tagzeit wie auch zur Nachtzeit deutlich überschritten.
Auch die in der sechzehnten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(16. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte werden überschritten.

Um diesen Lärmimmissionen entgegenzuwirken, müssen passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden.
Auf aktive Schallschutzmaßnahmen soll aus Sicht des Bauwerbers aufgrund von hohen Kosten und dem eher geringen Nutzen verzichtet werden.

Aufgrund der bestehenden Topographie mit einem Höhenunterschied von ca. 15 m auf einer Länge von ca. 140 m muss das Schmutzwasser von der tiefsten Stelle des Geltungsbereiches im Nordwesten des Geltungsbereiches über eine Pumpstation der übergeordneten Abwasserleitung in der Witzighauser Straße zugeführt werden.
Die Pumpstation soll im Bebauungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungshebeanlage, festgesetzt werden.

Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstiges sauberes Oberflä-chenwasser der Baugrundstücke ist zurückzuhalten und dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen.
Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraßen wird entlang der Witzighauser Straße mit einer Entwässerungsmulde zurückgehalten und über Regenwasserkanäle in die Rückhaltemulde im Nordwesten des Geltungsbereiches (Ausgleichsfläche) geführt.

Die Bebauung und damit die Baufenster werden mit einer vorrangigen Westorientierung entwickelt.
Es sind ca. 19 Grundstücke möglich mit Größen zwischen ca. 650 m² und 850 m². Die Gebäude sind in Form von Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen und einer Höhe von 8,5 m zulässig.

Als gebietsinternen Ausgleich für den Eingriff wird die nördlich angrenzende, waldähnliche Bepflanzung bis zur Witzighauser Straße verlängert.
Zusätzlich ist ein externer Ausgleich von 4.879 m² erforderlich, der bis zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan bereitgestellt werden muss.

Entsprechend dem geplanten Charakter als aufgelockertes Wohngebiet mit privaten Frei- und Gartenflächen sind keine öffentlichen Grünflächen mit Aufenthaltscharakter vorgesehen. Das Plangebiet wird als Ortsrandbebauung mit einer entsprechenden Randeingrünung zur freien Landschaft gestaltet


3.        Festsetzungen im Bebauungsplan


Auf Grund der geplanten Bebauung mit Einfamilienhäusern wird die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
Im Bebauungsplan sind dabei folgende Festsetzungen vorgesehen:


Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (WA), zulässig sind Wohngebäude, nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für gesundheitliche Zwecke
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl (GRZ) bis max. 0,4, Zahl der Vollgeschosse II, Gebäudehöhen max. 8,5 m mit Bezugspunkt zum bestehenden Gelände im Bereich der Gebäude
Anzahl Wohneinheiten
pro Wohngebäude max. 2 WE, bei Doppelhäusern max. 1 WE pro Doppelhaushälfte
überbaubare Grundstücksfläche
durch Baugrenzen bestimmt
Schallschutz
Festsetzung von Lärmpegelbereichen in drei (3) Baufeldern mit Vorgabe Orientierung der Fensteröffnungen
Stellplätze
Nachweis je Wohneinheit von zwei (2) Stellplätzen
Bauweise
offene Bauweise, zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser
Dachausbildung
Zulässig sind Flachdächer, Pultdächer bis max. 10°, Sattel- und Walmdächer von 18° bis 45° Neigung
Grünordnung
Pflanzgebot als Randeingrünung zur westlichen und östlichen Grenze des Geltungsbereiches
Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Erweiterung der nördlich angrenzenden waldähnlichen Bepflanzung mit einer Größe von ca. 2.300 m². Weiterhin ist ein externer Ausgleich mit einer Größe von 4.879 m² erforderlich, der bis zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden muss.


4.        Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Ortsteil Illerberg, mit Stand vom 24.11.2016, zu billigen. Weiterhin wird dem Stadtrat vorgeschlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Ortsteil Illerberg, mit Stand vom 24.11.2016 einschließlich der Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016 zu beschließen.

Anlagen:
-        Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, Stand 24.11.2016
-        Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Umweltbericht, Stand 24.11.2016
-        Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Witzighauser Straße Nord" in Vöhringen mit der Bezeichnung LA16-168-G01 vom 29.06.2016, erstellt vom Ingenieurbüro BEKON Schallschutz & Akustik GmbH
-        Fachbeitrag Artenschutz auf der Grundlage von § 44 BNatSchG mit Stand vom 14.10.2016, erstellt vom Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Dr. Andreas Schuler

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 24.11.2016 mit der Maßgabe, den Gehweg entlang der Witzighauser Straße auf der Westseite bis zum Ende des Baugebietes weiterzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Planer, Herr Zint, stellt folgende Eckpunkte des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ im Stadtteil Illerberg vor:

?        Entsprechend dem Empfehlungsbeschluss aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 sieht die Planung für die verlängerte Witzighauser Straße keinen Gehweg vor, da in diesem Baugebiet nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen stattfinden wird. Eine Verkehrsberuhigung soll durch verschiedene Einengungen in der Fahrbahn und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgenommen werden.
?        Den von der Autobahn A 7 ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen soll durch passive Lärmschutzmaßnahmen entgegnet werden, wie z.B. den Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftungen mit Luftaustausch, Situierung der Wohn- und Schlafräume in westlicher Richtung. Im Falle des sechsspurigen Autobahnausbaus, der im Bundesverkehrsplan bereits vorgesehen sei, sei eine Verbesserung durch Lärmschutzmaßnahmen zu erwarten, die vom Bund finanziert werden.
?        Das unbelastete Niederschlagswasser soll auf den Grundstücken versickert werden. Abwasser wird über eine Pumpe in den vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Witzighauser Straße gepumpt.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine kurze Aussprache, in deren Verlauf die Frage gestellt wird, ob die bereits bestehenden Gebäude in der Witzighauser Straße, die ebenfalls in den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes fallen, in die Erschließungsmaßnahmen des neuen Baugebietes einbezogen werden.

Herr Schmid vom Bauamt bejaht dies, da die Witzighauser Straße in diesem Bereich noch nicht endgültig hergestellt worden ist.

Abschließend ergeht sodann folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 24.11.2016 mit der Maßgabe, den Gehweg entlang der Witzighauser Straße auf der Westseite nicht bis zum Ende des Baugebietes weiterzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Kindergruppen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 12.09.2016 wurde das Gremium über die aktuelle Belegungssituation in den Kinderkrippen informiert.

Mit Beginn des neuen Kinderkrippenjahres 2016/2017 sind bereits alle Krippenplätze belegt.

Nicht zuletzt aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz ist der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen kontinuierlich gestiegen.

Um den voraussichtlich weiter anfallenden Betreuungsbedarf abdecken zu können, wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 13.09.2016 das Architekturbüro Tress für die Planung und Durchführung der Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael beauftragt.

Diese war schon bei der Erstellung der Planung für die Kinderkrippe St. Michael vorgesehen.

Die Planung für das Obergeschoss sieht nun die nahezu identische Raumaufteilung wie im Erdgeschoss vor.

Beide Gruppenräume verfügen über ca. 50 m² Nutzfläche und sind direkt mit dem Sanitär- und Schlafbereich verbunden.

Die Gruppenräume sind für ca. 12-15 Kinder ausgelegt.

Vor den Gruppenräumen befindet sich ein großzügiger Spielflur mit Essensbereich und Küche.

Neben der Garderobe befindet sich noch ein Atelier und ein Büro/Snoezelenraum im Obergeschoss.

Der Zugang erfolgt über den Haupteingang der Kinderkrippe und ist über eine Treppe zu Fuß oder einen Aufzug möglich.

Nach einer ersten Anfrage bei der Regierung von Schwaben dürfte das Bauvorhaben nach Art. 10 FAG sowie dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz auch als förderfähig anzusehen sein.

Der Antrag hierzu muss bis spätestens Ende Dezember 2016 eingereicht werden.
Die Höhe der Förderung beträgt grob geschätzt ca. 70 % der förderfähigen Kosten.

Die detaillierten Planunterlagen können aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit zwischen Beauftragung und Vorstellung der Planung leider erst zur Sitzung im Bauausschuss am 10.11.2016 vorgestellt werden. 

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei weitere Krippengruppen vom 24.11.2016 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Bedarf an Krippenplätzen durch die Zunahme der Geburtenzahlen auch in Vöhringen gestiegen sei und die Stadt Vöhringen deshalb mit der Aufstockung um zwei Krippengruppen dieser Situation Rechnung tragen wolle. Dies auch vor dem Hintergrund, weil ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Krippenplatz bestehe und die Kommunen sonst evtl. Schadenersatz an die betroffenen Eltern leisten müssen, wenn kein Platz zur Verfügung gestellt werden könne. Die Stadt Vöhringen habe bei der Realisierung der ersten beiden Krippengruppen bereits Vorkehrungen für eine spätere Aufstockung getroffen und könne diese nun kostengünstiger und schneller durchführen.

Herr Tress und Herr Gerner stellen sodann die Planung nochmals ausführlich vor, die bei den Außenwänden eine Holzständerbauweise und im Innenbereich einen Trockenbau vorsieht. Aufgrund des in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 erteilten Auftrages, sei geprüft worden, ob anstelle der Holzständerbauweise auch massivere Materialien, z.B. Beton oder Ziegel, verwendet werden können. Dies sei vom Statiker jedoch als kritisch gesehen worden, weshalb es bei der Holzständerbauweise bei den Außenwänden bleiben sollte. Im Innenbereich sei es hingegen denkbar, dass eine tragende Wand in Stahlbeton ausgeführt wird. Dies habe auch Vorteile beim Schall- und Wärmeschutz.

Bezüglich de gleichfalls in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 gewünschten Prüfung, ob ein Aufzug für den Krippen überhaupt erforderlich sei, habe sich nach nochmaliger Rücksprache bei der Regierung von Schwaben bestätigt, dass nur barrierefreie Bauvorhaben staatlich gefördert werden. Hinsichtlich der Ausführung gebe es zwei Alternativen. In Frage komme entweder ein sog. Light-Aufzug entlang der Treppe mit Kosten in Höhe von ca. 29.000 € sowie für die Wartung ca. 1.400 € jährlich. Dieser sei jedoch sehr langsam und nicht sehr bedienerfreundlich. Andernfalls wäre die Errichtung eines herkömmlichen, erheblich schnelleren Aufzuges mit Kosten in Höhe von 30.000 € sowie für die Wartung ca. 1.500 € jährlich möglich.

Die Gremiumsmitglieder würden die zweite Alternative, den klassischen Aufzug, bevorzugen, wenngleich einige Stadtratsmitglieder zunächst geprüft haben wollen, ob der Standort so gewählt werden kann, dass dieser auch vom benachbarten Kindergartenbereich aus mitgenutzt werden kann.

Hierzu führen die Planer aus, dass bereits beim 1. Bauabschnitt für die Krippe die bautechnischen Vorkehrungen für den Aufzug getroffen worden seien und der Einbau deshalb problemlos möglich wäre. Zudem sei fraglich, ob die beiden Gebäudeteile, die unterschiedliche Höhen aufweisen, im Falle einer Verlegung des Standortes barrierefrei überwunden werden könnten. Dies müsse erst geprüft werden. Hinzu komme, dass der Förderantrag spätestens bis Ende Dezember d.J. bei der Regierung von Schwaben eingereicht sein müsse.

Ein Stadtratsmitglied bemängelt, dass auf dem Areal der Kindertagesstätte „St. Michael“ keine weiteren Parkplätze ausgewiesen werden können, da durch die neuen Krippengruppen der Bedarf an Stellplätzen steigen wird. Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die maximale Anzahl von Stellplätzen bereits ausgeschöpft sei. Er sehe auch nur zeitweise beim Bringen oder beim Abholen der Kinder einen erhöhten Bedarf.

Der Baubeginn des Vorhabens ist nach abschließenden Ausführungen der Planer im Juli 2017 und die Fertigstellung für Ende 2017 vorgesehen.

Unter der Prämisse, dass der Standort für den Aufzug nochmals überprüft und in der Stadtratssitzung am 15.12.2016 hierüber berichtet werden solle, ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei weitere Krippengruppen vom 24.11.2016 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 7

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn 2. Bürgermeister Walk, der die Eckdaten des Prüfungsergebnisses bekannt gibt und insoweit auf die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10.11.2016 verweist.

Ergänzend bittet er zu prüfen, ob der für das Projekt „Hilfe für Sinj“ seit vielen Jahren auf einem Verwahrkonto geführte Betrag in Höhe von ca. 7.000 € noch benötigt werde und falls nicht, diesen evtl. für andere gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Hierzu führt Herr Herzog aus, dass die Stadtverwaltung seit Jahren mit der Initiatorin, Frau Mira Schüz, diesbezüglich in Verbindung stehe und nunmehr tatsächlich ein Projekt (Sanierung der Schule in Dicmo – Ortsteil von Sinj) realisiert werde, bei dem der Restbetrag verwendet werden könne.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Erschließung "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" Vöhringen; Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Gremium des Stadtrates hat in seiner Sitzung  vom 30.06.2016 die vorgestellte Planung und die Herstellung der Falkenstraße und angrenzenden Erschließungsstraße zum neuen „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ gebilligt.

Das Stadtbauamt hat mit dem Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Tiefbauarbeiten (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau) wurden beschränkt ausgeschrieben.

Zehn Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Zur Submission am 15.11.2016 haben acht Firmen ein Angebot eingereicht.

3 Firmen haben ein Nebenangebot abgegeben.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau) gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, 88471 Laupheim, zu einem Pauschalbetrag in Höhe von brutto 505.750,00 € zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau) wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen des 1. Nebenangebotes vom 14.11.2016 auf der Grundlage des Hauptangebotes vom 14.11.2016 zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 505.750,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel werden unter der Haushaltsstelle 6300.9585 bereitgestellt.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau) wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen des 1. Nebenangebotes vom 14.11.2016 auf der Grundlage des Hauptangebotes vom 14.11.2016 zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 505.750,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel werden unter der Haushaltsstelle 6300.9585 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 10
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10.1. Breitbandanschluss im Stadtgebiet Vöhringen Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 10.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Frau Böck nimmt Bezug auf den derzeit stattfindenden Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet und trägt die Befürchtung von Bürgern vor, dass künftig ein Anschluss- und Benutzungszwang bestehen wird. Sie möchte wissen, ob dies zutrifft.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson verneint dies und führt aus, dass auch künftig weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen den einzelnen Anbietern gegeben sein wird.

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10.2. Bauvorhaben Gerstlauer Anfrage Herr Kreisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö 10.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Kreis erkundigt sich, ob die Genehmigung des Bauantrages für die Spedition Gerstlauer, gegenüber der OMV Illerberg, vom Landratsamt Neu-Ulm zwischenzeitlich vorliegt. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Herrn Bürgermeister Janson und der Stadtverwaltung, dass sie die Ansiedlung dieses Unternehmens mit 125 Arbeitsplätzen dort ermöglich hat.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson teilt mit, dass der erste Bauabschnitt lediglich die Erdarbeiten beinhaltet habe, die bereits genehmigt worden seien. Der zweite Bauabschnitt umfasst nun das gesamte Bauvorhaben. Hierfür liege die Baugenehmigung nun ebenfalls vor. Er zeigt sich auch erfreut, dass sich das Unternehmen nunmehr in Illerberg ansiedelt und hofft, dass sich dies mittelfristig auch auf die Einnahmen der Gewerbesteuer positiv auswirken wird.

Datenstand vom 15.12.2016 18:25 Uhr