Datum: 28.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bezahlbarer Wohnraum;
Kooperation mit der NUWOG;
weitere Information
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf seine früheren Ausführungen zu
dieser Thematik und erklärt, dass er die allen Ausschussmitgliedern in der heutigen Sitzung ausgelegte Sitzungsvorlage zur frühzeitigen fraktionsinternen Diskussion zur Verfügung
stellen wolle.
Ergänzend führt er aus, dass der Begriff „bezahlbares Wohnen“ sicherlich unbestimmt sei.
Es gäbe keine Definition dahingehend, wie teuer ist bezahlbar? Welche Wohnfläche wird angesetzt, die Kaltmiete oder die Warmmiete, … Auch der konkrete Bedarf für bezahlbaren Wohnraum vor Ort wie in Vöhringen sei nur schwer zu ermitteln. Es liege aber sicherlich ein Grundbedarf vor, wie wiederholte Anfragen in der Stadtverwaltung dies auch belegen.
Auch haben der Bund und der Freistaat Bayern in jüngerer Zeit umfangreiche Maßnahmenpakete für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen, die gleichfalls von
einem nicht nur geringen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ausgehen.
In den vorangegangenen Sitzungen seien die Förderprogramme, insbesondere der
„Wohnungspakt Bayern“ bereits ausführlich dargestellt worden. Es liege nun in der Zuständigkeit und Kompetenz des Stadtrates, für welches Maßnahme-paket und welche konkrete Umsetzung man sich im jeweiligen Einzelfall entscheiden wolle.
Die NUWOG habe, obwohl ein Beitritt formal noch gar nicht beschlossen worden ist,
für die beiden aktuell für den bezahlbaren Wohnraum in Frage kommenden Grundstücke in Vöhringen im Gebiet Fischer-, Falkenstraße und in Illerberg in der Schützstraße bereits
Kostenschätzungen vorgenommen. Diese könnten als Anhaltspunkt für die zunächst zu treffende Grundentscheidung in der kommenden Stadtratssitzung am 15. Dezember 2016 dienen, so Herr Bürgermeister Janson. Hier gehe es allerdings noch nicht um die Details der Förderung, sondern um die Grundsatzentscheidung zur Kooperation mit NUWOG.
Die Stadtverwaltung empfehle die NUWOG als kompetenten und erfahrenen Partner.
Zwischenzeitlich hätten auch schon mehrere Kommunen im Landkreis Neu-Ulm ebenfalls ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit der NUWOG bekundet.
Auf die Nachfrage eines Gremiumsmitgliedes, ob sich die Stadt Vöhringen die Realisierung dieser beiden Objekte angesichts der angespannten Haushaltslage überhaupt leisten könne, führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die Stadtverwaltung gerade vor diesem Hintergrund eine Zusammenarbeit mit der NUWOG vorschlage, da sie die stadteigenen
Grundstücke als Kapitaleinlage einbringen könne. Die Gesellschaftereinlage in Höhe von 30.000,00 € sei angemessen und leistbar. Die Stadtverwaltung sei personell auch nicht in der Lage, diese Vorhaben selbst durchzuführen bzw. zu verwalten. Andere Stadtratsmitglieder bekräftigen diese Aussagen und sehen die Zusammenarbeit
mit der NUWOG als Chance, den bezahlbaren Wohnraum in Vöhringen auch zeitnah konkret anzugehen.
Im Rahmen der weiteren Nachfrage wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass die derzeit noch in der Verwaltung der Stadt Vöhringen befindlichen Wohnungen (ca. 10 Objekte) von einem Beitritt zur NUWOG hierbei natürlich nicht betroffen wären. Diese werden weiterhin von der Stadtverwaltung betreut.
Herr Bürgermeister Janson führt bezüglich der Zeitfolge abschließend aus, dass in der Dezembersitzung des Stadtrates nun die Absichtserklärung zur Kooperation mit der NUWOG beschlossen werden müsste. Danach werde der Gesellschaftervertrag ausgearbeitet und schließlich werden ferner dann die Entscheidungen über die konkreten Fördermodelle zu treffen sein.
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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen
Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2012 zum 1. Januar 2013 neu festgesetzt.
Dieser Kalkulation lag ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde, der zum 31.12.2016 enden wird.
Mit der Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Nach der vorliegenden Kalkulation errechnet sich eine mögliche Reduzierung der Abfall-entsorgungsgebühren für alle Gefäßvolumen um durchschnittlich 6,56 Prozent.
Für eine 60-Liter-Tonne beispielsweise reduziert sich die Gebühr um 0,60 € pro Monat oder 7,20 € pro Jahr.
Die Reduzierung der Abfallentsorgungsgebühren ist im Wesentlichen auf den vorzunehmenden Abbau der Überdeckungen des Nachkalkulationszeitraumes (2012 bis 2016) zurückzuführen.
Die zum 31.12.2016 prognostizierte Überdeckung beträgt 243.747 € (siehe Anlage 2).
Dieser Betrag wurde bei der Vorkalkulation verzinst und aufgeteilt auf den neuen Kalkulationszeitraum jährlich mit 62.232 € in Abzug gebracht.
Im neu zu betrachtenden Kalkulationszeitraum sind die Abfuhr- und Verwertungskosten größter Ausgabeposten mit einem Anteil von 66,2 Prozent, gefolgt von den Gebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb in Höhe von 16,9 Prozent.
Auf die inneren Verrechnungen (Bauhofleistungen und Verwaltungskostenbeiträge) entfallen weitere 10,7 Prozent.
Die verbleibenden 6,2 entfallen auf Personalkosten (4,86 %), die kalkulatorischen Abschreibungen (0,93 %) und die kalkulatorischen Zinsen (0,41 %), siehe Anlage 3.
Im Ergebnis der Kalkulation für Bauschutt, Grünabfälle und Sperrmüll wird empfohlen, die Gebühren für Bauschutt auf 10,00 € für Mengen bis 0,250 m³ (bisher: 5,00 €) bzw. auf 20,00 € für Mengen bis 0,500 m³ (bisher: 10,00 €), die Gebühren für Grünabfälle auf 10,60 € je weiterer m³ (bisher: 5,60 €) und die Gebühren für Sperrmüll auf 0,65 €/ kg (bisher: 0,40 €/kg) festzusetzen.
Die Gebühren für Altholz wurden nicht kalkuliert, da die Wertstoffentsorgung zum 1. Januar 2017 an den Landkreis Neu-Ulm zurückübertragen wird (Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden, Übertragungsverordnung – siehe Stadtratssbeschluss vom 27.10.2016).
Die neu kalkulierten Gebühren für die Restmülltonne nach Gefäßvolumen könnenim Einzelnen der Anlage 7 entnommen werden.
Die Gebühr für die Restmüllabfuhr eines Müllsackes wurde mit 5,00 € (bisher: 6,00 €) kalkuliert.
Das vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Form eines Gutachtens erstellte Kalkulationsergebnis liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 14.12.2012).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Kommunale Prüfungsverband Bayern die Neukalkulation der Abfallgebühren wiederum turnusgemäß vorgenommen habe und dieser wiederum ein Kalkulationszeitraum von vier Jahren – von 2017 bis 2020 – zugrunde gelegt worden sei. Danach würden sich die Gebühren für alle Gefäßvolumen um durchschnittlich 6,56 Prozent reduzieren.
Ein Gremiumsmitglied hält die Kostenerhöhung bei den Gebühren für Bauschutt und
Grünabfälle um das Doppelte für sehr hoch. Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson wäre eine kostendeckende Gebühr noch deutlich höher. Die Stadtverwaltung sei allerdings gesetzlich verpflichtet, die Kosten zumindest annähernd in kostendeckendem Umfang weiter zu geben.
Der Bitte eines anderen Gremiumsmitgliedes, die Berechnungsblätter des Kommunalen
Prüfungsverbandes Bayern für Bauschutt und Grünabfälle dem Protokoll mitzugeben, stimmt Herr Bürgermeister Janson gerne zu.
Sodann ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 14.12.2012). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Verschiedenes
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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4. Anträge und Anfragen
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Haupt- und Umweltausschuss
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4.1. Anliegen der Feuerwehr
Anfrage Herr Thalhofer
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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28.11.2016
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Thalhofer führt aus, dass sich die Feuerwehrführungskräfte aus Vöhringen und Illerberg kürzlich getroffen haben und er dabei gebeten wurde, folgende Punkte vorzutragen:
1. Der über die sog. „Alte Poliere“ in Vöhringen durchfahrende Bus- und LKW-Verkehr verlaufe in den beiden Einmündungsbereichen zur „Rue de Vizille“ und zur Bahnhofstraße mitunter problematisch und gefährlich.
Die Feuerwehr Vöhringen bittet zu prüfen, wie dies verbessert werden könne.
2, Im Bereich der „Alten Poliere“ parken öfter illegal Fahrzeuge des gewerblichen
Güterverkehrs. Dies könne bei Feuerwehreinsätzen manchmal zu Problemen führen,
weshalb um Prüfung gebeten wird, ob dies rechtlich verhindert werden könne.
3. Die Feuerwehr Vöhringen bittet um Prüfung, wann der im Feuerwehrbedarfsplan
angesprochene Bau eines zweiten Fluchtweges beim Feuerwehrgerätehaus in
Vöhringen realisiert wird.
4. Schließlich werde vorgeschlagen, dass die Kommandanten der beiden Feuerwehren Vöhringen und Illerberg, ähnlich wie die Schulsozialarbeiter bzw. Jugendhausmitarbeiter und die Drogenberatung, jährlich einen Bericht im Haupt- und Umweltausschuss abgegeben können, damit sie über wichtige Dinge informieren können.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt zu den einzelnen Punkten folgendes aus:
Zu 1: Der Busverkehr über die „Alte Poliere“ sei mit den Verantwortlichen des öffentlichen Personennahverkehrs und auch im Gremium ausführlich dargestellt und abgestimmt worden.
Je nach Routenauswahl sei auch eine Andienung über die „Alte Poliere“ nötig,
dies auch aus Zeitgründen.
Es sei auch klare Intention des Stadtrates gewesen, dem Bahnhof wieder mehr Zentralität zu geben.
Dazu sei aber auch eine Route zum und ab dem Vöhringer Bahnhof nötig.
Auch wenn die Zuständigkeit primär nicht bei der Stadt Vöhringen liege, sondern beim Landkreis Neu-Ulm, sei es ein Anliegen der Stadt, den Bahnhof als Zielort des ÖPNV zu sichern.
Zu 2: Bezüglich der Zulässigkeit des Parkens von LKW`s über Nacht werde man im
Protokoll einen Vermerk geben.
Anmerkung:
Eine Überprüfung hat ergeben, dass es sich bei der „Alten Poliere“ um ein
sog. Mischgebiet handelt, in dem Parken von LKW`s erlaubt ist.
Nur in reinen Wohngebieten besteht ein Nachtparkverbot für LKW`s.
Zu 3: Diese Nachfrage nahm Bürgermeister Janson mit gewisser Verwunderung zur
Kenntnis.
Unabhängig davon, dass der Feuerwehrbedarfsplan ein planerische Zielsetzung
für den Stadtrat sei und keine Ansprüche nach außen begründe, haben hierzu mit den Kommandanten der FFW Vöhringen nicht nur Gespräche stattgefunden, sondern auch bereits zwei Ortstermine.
Ferner sei bereits ein Planer beauftragt.
Schließlich müssen noch geprüft werden, inwieweit der angesprochene
2. Rettungsweg für den Unterrichtsraum im Feuerwehrgerätehaus Vöhringen zwingend erforderlich sei.
Zu 4: Eine generelle jährliche Berichterstattung wird nicht für erforderlich gehalten,
da diese ja ausreichend bei den jährlichen Mitgliederversammlungen der jeweiligen Feuerwehren erfolge, zu denen auch die Stadtratsmitglieder eingeladen sind.
Stattdessen könne, wie auch bislang so gehandhabt, bei Bedarf z.B. bei besonderen Anlässen, eine gesonderte Information im Gremium erfolgen.
Bürgermeister Janson wird sich dennoch überlegen, welche Form zweckmäßig ist.
Er bringt ergänzend zum Ausdruck, dass die Wehren in Vöhringen eine beispielhafte und sehr gute Unterstützung durch die Stadt erfahren.
Auch bringe er wiederholt bei den verschiedensten Anlässen seine Wertschätzung und seinen Dank für diesen ehrenamtlichen solidarischen Dienst zum Ausdruck.
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4.2. LKW-Aufkommen in der Illerzeller Straße
Anfrage Herr Wedemeyer
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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28.11.2016
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4.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Wedemeyer berichtet über ein verstärktes Verkehrsaufkommen von LKW`s,
überwiegend ausländischer Herkunft in Richtung Wieland-Werke, und fragt an, ob die
Stadtverwaltung hier Abhilfe schaffen könne.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Beschilderung in Richtung Wieland-Werke ordnungsgemäß und gut sichtbar sei, weshalb nicht nachvollziehbar sei, warum sich die LKW-Fahrer teilweise nicht an den offiziellen Weg halten.
Ungeachtet dessen sichert er zu, dies an die Fa. Wieland-Werke weiter zu geben, damit von dort Hinweise an die betroffenen LKW-Fahrer gegeben werden können.
Datenstand vom 15.12.2016 18:26 Uhr