Datum: 30.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit drei FT-Garage (Abbruch eines Nebengebäudes); Bauort: "Ahornweg 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 933/10)
1.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung; Bauort: "Untere Weiherstraße 15" in Thal (Flur-Nr. 81 u.a.)
1.3 Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen und 10 Stellplätzen; Bauort: "Spatzengasse 5" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/10)
1.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen; Bauort: "Eibenweg 8" in Thal (Flur-Nr. 65/6 und 65/7 Tlfl.)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“; • Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“; • Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
4 Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen; Umgestaltungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Außenanlagen; Umgestaltung des Pausenhofes Nord-/Westseite; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
5 Abwasserbeseitigung; Sanierung des Kanalnetzes BA II; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö 1
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1.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit drei FT-Garage (Abbruch eines Nebengebäudes); Bauort: "Ahornweg 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 933/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung; Bauort: "Untere Weiherstraße 15" in Thal (Flur-Nr. 81 u.a.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen und 10 Stellplätzen; Bauort: "Spatzengasse 5" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen und 10 Stellplätzen wird erteilt.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen und 10 Stellplätzen wird dem Grunde nach erteilt.

Zwar ist die verkehrstechnische Erschließung formal gegeben.
Angesichts einer Straßenbreite von lediglich in etwa 3 m ist die Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken sehr beengt und bedarf noch einer späteren verkehrsrechtlichen Regelung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen; Bauort: "Eibenweg 8" in Thal (Flur-Nr. 65/6 und 65/7 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Thal Nr. 1 wird zugestimmt.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Thal Nr. 1 wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“; • Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 15.12.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat Vöhringen hat in der Sitzung vom 27. April 2016 beschlossen, eine 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ durchzuführen.
Anlass ist die beabsichtigte Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Unternehmens aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittelherstellung.

Aufgrund der günstigen Standortvoraussetzungen mit guter Erreichbarkeit ist die Betriebsansiedlung an der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens vorgesehen; dort konkret auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Betriebsansiedlung in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Der Bereich westlich der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens ist, ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan „Vöhringen Nord-Ost“ von 1990 und einer Darstellung im Flächennutzungsplan, seit dem Jahr 1994 bereits seit langem als Gewerbestandort vorgesehen. Als erster Entwicklungsschritt zur Erschließung des geplanten Gewerbestandortes im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ erfolgt zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des genannten Ansiedlungsvorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Neben der Betriebsansiedlung sollen im Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Gewerbeflächen für weitere Betriebe entstehen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann die erstmalige Entwicklung des Gewerbestandortes „Vöhringen Nord-Ost“ in Angriff genommen, die örtliche Wirtschaftsstruktur gestärkt und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Aufgrund der Grundstücksanforderungen des beabsichtigten Ansiedlungsvorhabens und zur Nutzung des Flächenpotenzials zur Ansiedlung weiterer Gewerbetriebe im Plangebiet des Bebauungsplanes ist die verbindliche Festsetzung eines Gewerbegebietes erforderlich, das über die Darstellung von gewerblichen Bauflächen des bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplanes hinausreicht.
Um die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf dem Gesamtgrundstück planungsrechtlich zu ermöglichen, wird entsprechend dem Entwicklungs-gebot der Bauleitplanung (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I westlich der Staatstraße 2031“.

Aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge einer Änderung der Flächendarstellung im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird in die Flächennutzungsplanänderung ein größerer Bereich im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ einbezogen.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 39,9 ha.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches berücksichtigt die laufende 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Wohnbauflächen im Süden und bezieht gewerbliche Bauflächen im Norden nur soweit ein, als ein Zusammenhang mit der Änderung der Planungskonzeption des Flächennutzungsplanes besteht.

In Fortschreibung der Entwicklungsziele für den Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ sind insbesondere folgende städtebaulichen Zielsetzungen und Belange Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes:

-        Anpassung der Gewerbeflächendarstellung bzw. -entwicklung an bestehende Flächennachfragen und Belange der Wirtschaft durch eine Erweiterung gewerblicher Bauflächen nach Süden;
konkret: Erweiterung geplanter gewerblicher Bauflächen im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ nach Süden von derzeit ca. 13 ha auf künftig ca. 19,8 ha (= gesamter Entwicklungsbereich, davon ca. 14,3 ha innerhalb des Änderungsbereiches)

-        Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur Vereinbarkeit und städtebaulichen Gliederung von Wohnen und Gewerbe

-        Anpassung der Ausdehnung geplanter Wohnbauflächen in Nord-Süd-Erstreckung einschließlich innerer Durchgrünung im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ nördlich des Berliner Ringes, u. a. vor dem Hintergrund des städtebaulichen Erfordernisses einer nach heutigen Maßstäben gewünschten kompakten und wirtschaftlichen Siedlungsentwicklung und unter Berücksichtigung der langfristigen Sicherung der Wohnbauentwicklung der Stadt Vöhringen

-        Anpassung der Grünflächendarstellung (Grünzäsur) zwischen gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen unter Berücksichtigung von Belangen des Immissionsschutzes und Erhalt einer städtebaulichen Gliederung;
konkret: Verschiebung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche nach Süden und Reduzierung der Breite auf ca. 70 m (inkl. Baufeldeingrünung)

-        Berücksichtigung der künftigen verkehrlichen Anbindung an die Staatsstraße 2031 des Gesamtbereiches „Vöhringen Nord-Ost“

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird auch die künftige verkehrliche Anbindung der Bauflächen des Gesamtbereiches „Vöhringen Nord-Ost“ an die Staatsstraße 2031 berücksichtigt (Gewerbeflächen und Wohnbauflächen).
Hierzu wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Bauleitplanung durchgeführt, die in Abstimmung mit der Straßenbaubehörde alternativ einen Knotenpunkt im Norden der geplanten Gewerbeflächen (Höhe bestehende Einmündung Unterer Schrankenweg) und einen Knotenpunkt im Süden der Gewerbeflächen zur Anbindung geplanter Bauflächen des Gesamtbereiches an die Staatsstraße 2031 untersucht hat.
Im Ergebnis wird ein Knotenpunkt im Süden des Gewerbegebietes hinsichtlich Verkehrswirksamkeit und unter städtebaulichen Gesichtspunkten durch die zentrale Lage der künftigen Erschließungsachse zwischen Gewerbe- und Wohnbauflächen günstiger bewertet.
Im Flächennutzungsplan wird deshalb aus Vorsorge für die künftige Anbindung des Gesamtgebietes an das höherrangige Straßennetz ein Knotenpunkt südlich der gewerblichen Bauflächen dargestellt.
Die künftige Lage des Knotenpunktes erfordert eine Bündelung mit weiteren bestehenden Einmündungen in die St 2031.
Aus diesem Grund ist eine Verlegung der bestehenden Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße Illerberg zu dem beabsichtigten Knotenpunkt in der Flächennutzungsplanänderung enthalten.

Durch die grundsätzliche Beibehaltung der Grünfläche zwischen Gewerbe und Wohnen bleibt die gewünschte städtebauliche Zäsur zwischen den unterschiedlichen Nutzung erhalten.
Der Umfang der dargestellten Wohnbauflächen bleibt aufgrund der Rücknahme umfangreicher Darstellungen zur inneren Durchgrünung auf Ebene des Flächennutzungsplanes weitgehend unverändert.

Zum Immissionsschutz enthält die Flächennutzungsplanänderung – entsprechend dem rechtswirksamen FNP – eine Kennzeichnung der gewerblichen Bauflächen, dass auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanungen geeignete Vorkehrungen hinsichtlich Gewerbelärmemissionen zu treffen sind, um den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse an relevanten Immissionsorten zu entsprechen.
Gemäß einer schalltechnischen Begutachtung zum parallel aufzustellenden Bebauungsplan können zu den im Änderungsbereich dargestellten gewerblichen Bauflächen geeignete Vorkehrungen getroffen werden (Festlegung Emissionskontingente), um eine Vereinbarkeit mit den geplanten Wohnbauflächen im Süden zu gewährleisten.

Die Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklung im bislang unbebauten Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes begründet sich insbesondere durch die Ausweisung von den Anforderungen der Wirtschaft genügenden Gewerbeflächen (z. B. Flächenzuschnitt) unter Berücksichtigung der eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten in Vöhringen und einer besonderen Standortgunst des Bereiches „Vöhringen Nord-Ost“ durch die gute Erreichbarkeit.
Die Planung dient damit insbesondere der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen. Zugleich wird die längerfristige Wohnbauflächenentwicklung im Nordosten Vöhringens unter Berücksichtigung einer kompakten Siedlungsentwicklung weiterhin gesichert.

Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 15. Dezember 2016, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor. Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen
11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“, Vorentwurf vom 15. Dezember 2016, ausgearbeitet von Kling Consult, Krumbach, mit
-        Planzeichnung
-        Begründung

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ in der Fassung vom 15. Dezember 2016.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem sowie dem sich anschließenden Tagesordnungspunkt Herrn Stöberl von Kling Consult, bevor er selbst kurz in die Thematik einführt.

Anschließend erläutert Herr Stöberl ausführlich den Vorentwurf sowie die zugrunde liegenden Überlegungen.

Bürgermeister Janson zeigt sich sehr zufrieden, dass mit dieser Planung die Grundlage für die ideale Verkehrsanbindung sowohl der künftigen Gewerbeflächen als auch der vorgesehenen Wohngebiete geschaffen werden kann.
Auch einige Mitglieder des Gremiums äußern sich entsprechend.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ in der Fassung vom 15. Dezember 2016.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“; • Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 15.12.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Vöhringen hat in der Sitzung vom 27. April 2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ aufzustellen.
Anlass ist die beabsichtigte Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Unternehmens aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittelherstellung mit einem Flächenbedarf von ca. 2,5 ha.

Aufgrund der günstigen Standortvoraussetzungen mit guter Erreichbarkeit ist die Betriebsansiedlung an der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens vorgesehen; dort konkret auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Betriebsansiedlung in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Der Bereich westlich der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens ist, ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan „Vöhringen Nord-Ost“ von 1990 und einer Darstellung im Flächennutzungsplan, seit dem Jahr 1994 bereits seit langem als Gewerbestandort vorgesehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann die erstmalige Entwicklung des Gewerbestandortes „Vöhringen Nord-Ost“ in Angriff genommen, die örtliche Wirtschaftsstruktur gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Neben der Betriebsansiedlung sollen im Plangebiet des Bebauungsplanes Gewerbeflächen für weitere Betriebe entstehen.

Das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal, wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Gewerbenutzung des Grundstückes erforderlich. Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“.

Der Bebauungsplan sichert auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung zur parallelen Flächennutzungsplanänderung über die eigentlichen Erschließungserfordernisse des festzusetzenden Gewerbegebietes hinaus die künftige Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches Vöhringen Nord-Ost an die Staatsstraße 2031.
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Vöhringen sieht der Bebauungsplan im Süden des Gewerbegebietes einen Kreisverkehr vor, der künftig der Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches gemäß Flächennutzungsplanung mit weiteren Gewerbeflächen sowie Wohnbauflächen im Süden dient.
Bis zur Realisierung dieser Verkehrslösung bleibt – geregelt durch ein bedingtes Baurecht nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB – eine Erschließung des gegenständlichen Gewerbegebietes über eine Einmündung in die Staatsstraße auf Höhe des Unteren Schrankenweges zulässig.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben den Flächen für das Gewerbegebiet die erforderlichen Verkehrsflächen für einen künftigen Kreisverkehr an der St 2031 einschließlich Straßenanbindungen.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7,5 ha.

Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:

-        Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO mit beschränkten Emissionen (ca. 4,2 ha)

-        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl – GRZ: max. 0,8, Baumassenzahl – BMZ: max 6,0, zulässige Gebäudehöhe: 508 in Meter ü. NN, d.h. max. ca. 12 m über Gelände) und überbaubaren Grundstücksflächen

-        Festsetzungen zum Immissionsschutz Gewerbelärm durch Emissionskontingente einschließlich richtungsbezogene Zusatzkontingente (in Immissionsorten abgewandten Richtungen) für das Gewerbegebiet unter Berücksichtigung der geplanten Gesamtentwicklung gemäß Flächennutzungsplan im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“

-        Verkehrserschließung des Gewerbegebietes über eine private Verkehrsfläche von Süden nach Herstellung eines neuen Knotenpunktes an der St 2031 bzw. bis zu dessen Herstellung über eine Einmündung in die St 2031, Höhe Unterer Schrankenweg (bedingtes Baurecht nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)

-        Festsetzung von privaten Grünflächen mit Pflanzgeboten zur Eingrünung des Gewerbegebietes nach Osten (Breite mind. 10 m)  gegenüber der freien Landschaft und Süden (Breite 8 m) gegenüber der gemäß Flächennutzungsplan vorgesehenen Grünzäsur zu den geplanten Wohnbauflächen

-        öffentliche Verkehrsflächen einschließlich Straßenbegleitgrün zur künftigen Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches mit einem Kreisverkehr an der St 2031 im Süden des Gewerbegebietes, einer Zufahrtsstraße nach Westen sowie einer zu verlegenden Gemeindeverbindungsstraße Illerberg/Zufahrt Wertstoffhof im Osten

-        Rückbau der bestehenden Einmündungen Höhe Unterer Schrankenweg bei Herstellung des neuen Knotenpunktes an der St 2031/Ende bedingtes Baurecht

-        Festsetzung einer Streuobstwiese im Nordosten des Kreisverkehres als Ersatz für den Eingriff in eine bestehende ökologische Ausgleichsfläche durch den neuen Knotenpunkt an der St 2031.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden.
Die Eingriffs-/Ausgleichs­bilanzierung gemäß bayerischem Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ ergibt unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes (Baufeldeingrünung) einen Ausgleichsbedarf von ca. 2,99 ha. Artenschutzrechtlich ist zudem ein Vorkommen von Feldlerchen im Planungsgebiet relevant.

Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, den naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf auf externen Ausgleichsflächen, zum Beispiel durch Maßnahmen innerhalb bzw. im Umfeld des nahegelegenen Naturschutzgebietes/Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebietes „Wasenlöcher“, auszugleichen.
Für das Vorkommen der Feldlerche sind zur Funktionserhaltung geeignete Ersatzquartiere in der Umgebung zu sichern (extensiv genutzte Flächen mit Offenlandcharakter), gegebenenfalls in Kombination mit naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen.
Hierzu werden im weiteren Verfahren Regelungen getroffen.

Es ist beabsichtigt, die Herstellung und Kostentragung der Erschließungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen für das Gewerbegebiet in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Vöhringen und Vorhabenträger zu regeln.
Zur Umsetzung der weitergehenden Straßenbaumaßnahmen eines neuen Knotenpunktes an der St 2031 zur künftigen Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches „Vöhringen Nord-Ost“ sind Vereinbarungen zwischen dem Straßenbaulastträger der Staatsstraße und der Stadt Vöhringen erforderlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von zusätzlichen  Arbeitsplätzen.
Zugleich werden die städtebaulichen und verkehrlichen Belange zur weitergehenden künftigen Entwicklung des Gesamtbereiches „Vöhringen Nord-Ost“ gesichert.

Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 15. Dezember 2016, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach, vor. Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“, Vorentwurf vom 15. Dezember 2016, ausgearbeitet von Kling Consult, Krumbach, mit
• A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)
• B Textteil mit Begründung

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom
15. Dezember 2016.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Stöberl führt seine bei Tagesordnungspunkt Nr. 2 begonnen Ausführungen fort und geht nun insbesondere auf den Bebauungsplanvorentwurf ein und nimmt dabei Bezug auf die zwischenzeitlich erarbeiteten Gutachten etwa zum Immissionsschutz sowie dem Verkehr und die Überlegungen zum Natur- und Artenschutz.

Von einem Teil der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses wird die Frage in den Raum gestellt, ob es nicht geboten wäre, bei dem an der Staatsstraße St 2031 vorgesehenen Kreisverkehr auch eine Radunterführung von West nach Ost vorzusehen, nachdem nach deren Ansicht mit nicht unerheblichem Radverkehr auch etwa zum Recyclinghof zu rechnen ist, insbesondere dann, wenn die vorgesehenen Wohnbaugebiete realisiert sind.
Der Großteil der Gremiumsmitglieder hält eine diesbezügliche Notwendigkeit nicht für gegeben, nachdem einerseits im Bereich der Illerberger Straße im Süden und der über die Bahn führenden St 2031 im Norden jeweils eine höhenversetzte Querung der Staatsstraße für Radfahrer und Fußgänger möglich ist und andererseits beispielsweise im Bereich des Kreisverkehrs an der St 2031/Rue de Vizille/Autobahnzubringer seit vielen Jahren eine höhengleiche Querung der Radfahrer und Fußgänger praktiziert wird und keine Probleme bekannt sind.
Bürgermeister Janson verweist ergänzend darauf, dass sowohl der Bau des Kreisverkehrs als auch insbesondere die Realisierung der vorgesehenen Wohngebiete noch nicht spruchreif sei und eine Radunterführung erhebliche zusätzliche Baukosten bedingen würde.
  

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom
15. Dezember 2016.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen; Umgestaltungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Außenanlagen; Umgestaltung des Pausenhofes Nord-/Westseite; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 wurde beschlossen, dass der Umbau und die Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in einem Bauabschnitt im Jahre 2017 ausgeführt werden sollen.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass die detaillierte Ausführungsplanung noch in diesem Jahr erfolgen soll.

In der Zwischenzeit wurde der Stadt Vöhringen das Honorarangebot für die notwendige Freianlagenplanung durch die Landschaftsarchitekten GmbH, Professor Arno S. Schmid und Manfred Rauh, Neu-Ulm, vorgelegt.

In Anlehnung an die Planungsleistungen am Kirchplatz wurde die Honorarzone
III + 50 % angesetzt.

Die Leistungsbilder, die bearbeitet werden müssen, sind im beiliegenden Honorarangebot zusammengestellt.

Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Baukosten in Höhe von netto
457.525,00 €, ergeben sich Gesamthonorarkosten in Höhe von brutto 89.485,24 €.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, der Landschaftsarchitekten GmbH, Professor
Arno S. Schmid und Manfred Rauh, Neu-Ulm, den Auftrag für die Freianlagenplanung zu vergeben.

Empfehlung

Der Planungsauftrag für die Umgestaltung bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Außenanlagen, sowie der Umgestaltung des Pausenhofes Nord-/West-seite der Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen, wird auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 23.11.2016 an die Landschaftsarchitekten GmbH, Professor Arno S. Schmid und Manfred Rauh, Neu-Ulm, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 89.480,00 € werden im
Haushaltsjahr 2017 unter der Haushaltsstelle 2130.9500 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Planungsauftrag für die Umgestaltung bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Außenanlagen, sowie der Umgestaltung des Pausenhofes Nord-/West-seite der Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen, wird auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 23.11.2016 an die Landschaftsarchitekten GmbH, Professor Arno S. Schmid und Manfred Rauh, Neu-Ulm, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 89.480,00 € werden im
Haushaltsjahr 2017 unter der Haushaltsstelle 2130.9500 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Abwasserbeseitigung; Sanierung des Kanalnetzes BA II; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die notwendigen Kanalsanierungsarbeiten im Bauabschnitt II (zweites Drittel des Kanalnetzes von Vöhringen) wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben.

7 Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

7 Firmen haben zur Submission am 15.11.2016 ein Angebot eingereicht.

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, formal, rechnerisch und fachlich geprüft und gewertet.

Die geprüfte Brutto-Auftragssumme beträgt brutto 78.876,59 €.

Das Ausschreibungsergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wassermüller GmbH, Ulm, entnommen werden.

Der Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG, 87437 Kempten, zu vergeben.

Die Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik ist für den Zeitraum Anfang 2017 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik
(BA II) zur Sanierung des Kanalnetzes im Stadtgebiet Vöhringen wird an die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG, 87437 Kempten, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 14.11.2016, vergeben.


Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 78.870,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7000.9500 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik
(BA II) zur Sanierung des Kanalnetzes im Stadtgebiet Vöhringen wird an die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG, 87437 Kempten, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 14.11.2016, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 78.870,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7000.9500 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö 6

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 30.11.2016 ö 7

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 15.12.2016 18:27 Uhr