Datum: 26.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 15.12.2016 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 15.12.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 16.01.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 16.01.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 19.01.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 19.01.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Angedachter Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“;
Erhebung eines Erschließungsbeitrages, Abschnittsbildung, Erschließungsvertrag mit dem Vorhaben- und Erschließungsträger ISE Illerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das angedachte Wohngebiet „Witzighauser Straße Nord“ soll, wie in vergleichbaren Fällen üblich, von dem privaten Investor Fa. ISE Illerberg auf dessen Kosten und unter dessen Regie erschlossen werden.
Im Bereich des genannten Baugebietes liegt allerdings eine Besonderheit vor:
Die Grundstücke „Witzighauser Straße 61 und 63“ sowie das nördlich anschließende unbebaute Grundstück haben bereits vor etlichen Jahren eine Grundabtretung zugunsten der Stadt Vöhringen zum weiteren Ausbau der Witzighauser Straße geleistet.
Diese Abtretungen sind beim weiteren Ausbau an die Eigentümer zu vergüten und somit nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und des Baugesetzbuches als Erschließungsbeitrag zu 90% an die Anlieger abzurechnen.
Da die Witzighauser Straße bis zur Südgrenze des Anwesens „Witzighauser Straße 61“ in den Jahren 1980 bzw. 1996 bereits endgültig ausgebaut und abgerechnet worden ist, empfiehlt sich hier die Bildung eines Abrechnungsabschnittes ab der Südgrenze dieses Grundstückes (Einmündung des Straßenteilstückes mit der Flur-Nummer 1109 der Gemarkung Illerberg) bis zum Beginn des Straßenteilstückes, das der private Erschließungsträger in Eigenregie herstellt (siehe auch obigen Beschlussvorschlag).
Diese Abschnittsbildung hätte u.a. die Wirkung, dass diese Grundabtretungskosten – und ggf. auch die Straßenbaukosten auf die direkt betroffenen Anlieger umzulegen wären und nicht auch auf die im weiteren Verlauf der Witzighauser Straße nach Norden hin liegenden Grundstücke oder gar auf diejenigen südlich liegenden, die bereits zu Beiträgen herangezogen wurden.
Empfehlung
Die Witzighauser Straße wird in ihrem weiteren Abschnitt von der südlichen Grenze der Einmündung des Straßengrundstückes Fl.Nr. 1109, Gemarkung Illerberg bis zum Bauende des durch die Stadt Vöhringen herzustellenden Straßenteils (Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg) endgültig hergestellt und im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts in diesem Abschnitt abgerechnet.
Der beiliegende “Lageplan 1“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass die Abschnittsbildung vorgeschlagen werde, um eine korrekte Abrechnung der Erschließungskosten durchführen zu können.
Die Gremiumsmitglieder stimmen diesem Vorschlag im Wege einer kurzen Aussprache zu. Es ergeht folgender
Beschluss
Die Witzighauser Straße wird in ihrem weiteren Abschnitt von der südlichen Grenze der Einmündung des Straßengrundstückes Fl.Nr. 1109, Gemarkung Illerberg bis zum Bauende des durch die Stadt Vöhringen herzustellenden Straßenteils (Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg) endgültig hergestellt und im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts in diesem Abschnitt abgerechnet.
Der beiliegende “Lageplan 1“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Einrichtung einer Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl sowie Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
|
ö
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3 |
Sachverhalt
Der Wortlaut des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion kann dem beigefügten Schreiben vom 03.01.2017 entnommen werden (s. Anlage). Nicht erkennbar ist, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder Teilzeitkraft handeln soll. Die Personalkosten für eine Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 6 TVöD Stufe 2 würden sich auf ca. 3.330 € / mtl.
belaufen. Bei einer Teilzeittätigkeit würden sich die Kosten anteilmäßig verringern.
Die Stelle müsste im Falle der Bewilligung dieses Antrages im Stellenplan 2017
eingestellt werden.
Die Stadtverwaltung nimmt ungeachtet dieser allgemeinen Vorbemerkungen hierzu inhaltlich wie folgt Stellung:
Derzeit sind in Vöhringen 107 Asylbewerber gemeldet. Davon sind 76 Personen in dem Gebäude Industriestraße 21 in Vöhringen zentral untergebracht. Die anderen Flüchtlinge wohnen dezentral. Eine syrische Familie, die durch Familiennachzug nach Vöhringen gekommen ist, wohnt vorübergehend mit 5 Personen in einer städtischen Obdachlosenunterkunft.
Ansprechpartnerin für Flüchtlinge und Migranten in der Stadtverwaltung ist insbesondere Frau Thalhofer-Preußner, die aufgrund einer Erkrankung derzeit intern vertreten wird. Auch die Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro sind den Asylbewerbern bzw. Asylanten behilflich und zeigen Möglichkeiten auf, an wen sie diese bei Bedarf wenden können. Das Ordnungsamt ist zuständig, wenn Asylanten im Wege des Familiennachzugs mit Visum einreisen und keine Wohnung nachweisen können und damit obdachlos werden. Dies war, wie vorher bereits dargestellt, bei einer syrischen
Familie kurz vor Weihnachten der Fall.
Darüber hinaus gibt es neben dem primär zuständigen Jobcenter und der Agentur für Arbeit, im Landkreis Neu-Ulm bereits gut funktionierende umfassende Beratungsstrukturen, sowohl für Flüchtlinge, als auch für Migranten. Beim Landkreis Neu-Ulm ist eine Integrationskraft beschäftigt, die sich den Belangen von bereits anerkannten Asylanten annimmt.
Für Asylbewerber und bereits anerkannte Asylanten, die aber noch in zentralen
Unterkünften wohnen, bietet die Diakonie mit fünf Fachkräften spezielle Beratungsangebote. So steht in Vöhringen Herr Daniel Sperl jeweils dienstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im städtischen Gebäude in der Wielandstraße für die Anliegen dieses Personenkreises zur Verfügung. Die Aufgaben der Asylsozialberatung sind insbesondere:
? Sozialpädagogische Hilfestellungen, Beratung und Unterstützung bei der
Alltagsbewältigung
? Vermittlung von Informationen und Beratung über die Rechte und Pflichten
in allen behördlichen Verfahren, insbesondere im Asylverfahren und im
Ausländer- und Sozialrecht
? Unterstützung von schutzbedürftigen, erkrankten, behinderten und traumatisierten Personen
? Rückkehrberatung bzw. Vermittlung an die Zentrale Rückkehrberatung
Augsburg
? Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Hilfen zur Selbstorganisation,
Vernetzung
Die Beratungsangebote werden nach Angaben der Diakonie gut angenommen, es bestehen jedoch auch in Vöhringen noch genügend freie Kapazitäten. Die Diakonie vertritt die Ansicht, dass ihre Angebote derzeit völlig ausreichen. In Orten, wo kommunale Koordinationsstellen eingerichtet sind, kommt es immer wieder zu Doppel-beratungen. Es wird auch beobachtet, dass Beratungen in den Kommunen mitunter nicht korrekt oder nicht vollständig sind. Dies kann im Einzelfall auch zu Haftungsproblemen führen.
Die Stadt Senden hat eine Ganztageskraft für Flüchtlinge, befristet für 2 Jahre,
eingestellt. In der Stadt Illertissen ist seit längerer Zeit eine 30%-Stelle für Integration und seit kurzem eine 50%-Stelle für Flüchtlinge, befristet für ein Jahr, eingerichtet worden. Der Bedarf für diese Kräfte nimmt in letzter Zeit auch nach Ansicht der
beiden Nachbarstädte deutlich ab.
Im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird auf die Richtlinie für die Förderung von hauptamtlichen Koordinationsstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl (Ehrenamtskoordinationsrichtlinie) verwiesen. Diese Richtlinie gilt jedoch nicht für Kräfte, wie sie in Illertissen oder Senden eingestellt worden sind, sondern nur für Personen, die eine Koordination der ehrenamtlichen Kräfte übernehmen würden. Zuwendungsempfänger sind dabei allerdings nur Landkreise und kreisfreie Städte sowie im Falle von Kooperationen mehrerer Kommunen, die federführende Gemeinde. Der Landkreis Neu-Ulm hat eine 50%-Stelle beim hierfür zuständigen Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beantragt. Die Entscheidung hierüber steht jedoch noch aus.
Zusammenfassend vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass im Landkreis
Neu-Ulm bereits genügend Beratungsstrukturen vorhanden sind, die teilweise auch noch Kapazitäten frei haben und somit von Asylanten und Asylbewerbern genutzt werden können. Diese Strukturen genügen nach Ansicht der Diakonie auch völlig aus, damit sich die Fachkräfte zeitnah um die Anliegen und Bedürfnisse dieses
Personenkreises kümmern können. Eine mitunter gewünschte Rundumbetreuung
sei nicht notwendig. Stattdessen soll vielmehr Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt werden.
Die Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten in der Stadtverwaltung Vöhringen wird aus den dargestellten Gründen nicht für erforderlich gehalten.
Empfehlung
Der Wortlaut des Antrags ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion aus, dass die Integration der Flüchtlinge vor Ort sehr weitschichtig sei und dass dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle. Dabei seien aber auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen zu beachten.
Im Alltag seien jedoch weniger der Bund und die Länder, sondern vielmehr die Gemeinden, vor allem auch bei der Schaffung von Krippen-, Kindergarten- und Schulplätzen, bei der Schaffung von Wohnraum, bei der Vermittlung einer Ausbildungs- und Arbeitsstelle sowie bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit der Flüchtlinge. Hier entstehen nicht unerhebliche Kosten.
Vor allem die kreisangehörigen Kommunen erhalten jedoch trotz wiederholter Forderungen der kommunalen Vertreter über die jeweiligen Verbände und Ausschüsse nach wie im Wesentlichen keine staatlichen Zuwendungen.
Im Weiteren würdigt Bürgermeister Karl Janson unter Bezugnahme auf seine
Ausführungen in der Sitzungsvorlage nochmals ausdrücklich das vorbildliche Engagement der ehrenamtlichen Helferkreise Asyl, ohne das die bisherige humanitäre Hilfestellung für die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge in diesem Ausmaß und in dieser Qualität nicht möglich gewesen wäre. Doch bei dieser Aufgabenstellung dürfe man die Helferkreise nicht überfordern und sie dürfen sich auch selbst nicht überfordern. Es sei deshalb nach Möglichkeit abzugrenzen, wer für welche Aufgaben und Herausforderungen primär zuständig ist und was überhaupt darstellbar und finanzierbar ist.
In Vöhringen seien derzeit 107 Asylbewerber gemeldet und davon allein 76 Personen in einem Gebäude in der Industriestraße untergebracht. Für dieses Objekt sei jedoch unstreitig der Landkreis Neu-Ulm zuständig. Für die anderen Flüchtlinge konnten dezentrale Lösungen in einzelnen Wohnungen gefunden werden. Eine syrische Familie, die durch Familiennachzug nach Vöhringen gekommen ist, wohne vorübergehend mit fünf Personen in einer städtischen Obdachlosenunterkunft.
Herr Bürgermeister Janson weist hier auf die jeweiligen internen Zuständigkeiten
für Flüchtlinge, Obdachlose und Migranten in der Stadtverwaltung und auf die bereits bestehenden gut funktionierenden umfassenden Beratungsstrukturen beim Landkreis Neu-Ulm, bei Diakonie – mit Sprechzeiten auch in Vöhringen -, beim Jobcenter und bei der Agentur für Arbeit hin. Dabei sollen nach Ansicht dieser Stellen auch Doppelberatungen durch Koordinationskräfte vermieden werden, die sich in der Praxis bei anderen Kommunen herausgestellt haben. Eine mitunter gewünschte Rundumbetreuung, so wie sie auch in der Stellenbeschreibung im SPD-Antrag beschrieben ist, sei nicht notwendig. Stattdessen sollte vielmehr Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt werden.
Bezüglich der im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion genannten Richtlinie für die Förderung von hauptamtlichen Koordinationsstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl (Ehrenamtskoordinationsrichtlinie) führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass diese Richtlinie nur für Landkreise und kreisfreie Städte sowie im Falle von Kooperationen mehrerer Kommunen für die federführende Gemeinde gelte. Der Landkreis Neu-Ulm habe eine solche 50%-Stelle beim hierfür zuständigen Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beantragt und bereits ausgeschrieben. Die Stadtverwaltung halte aus den dargestellten Gründen die Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten in der Stadtverwaltung Vöhringen nicht für erforderlich.
In den anschließenden Wortmeldungen betont die antragstellende SPD-Stadtratsfraktion noch einmal die Notwendigkeit einer solchen Koordinationsstelle, die als zentrale Ansprechstelle, zeitlich befristet, für die verschiedenen Anliegen für Flüchtlinge, Helfende, Initiativen, Verbände und Behörden dienen und unterstützend tätig sein soll.
Die CSU- und FWG-Stadtratsfraktionen sehen ebenfalls einen konkreten Handlungsbedarf und schlagen vor, zunächst mit der Stadt lllertissen abzuklären, ob die dortige 50%-Kraft auch in Vöhringen eingesetzt werden könne und ob für diese interkommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage der Ehrenamtskoordinationsrichtlinie eine staatliche Förderung zu bekommen wäre. Soweit dies für Illertissen nicht in Frage kommt, soll alternativ auch mit den anderen Nachbarkommunen Bellenberg, Senden, Weißenhorn eine evtl. Zusammenarbeit geklärt werden. Frau Hesser, FWG-Fraktion, erhebt diesen Vorschlag schließlich zum Antrag.
Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion bringen zum Ausdruck, dass sie die Koordinationsstelle auch dann für erforderlich halten, wenn eine interkommunale Zusammenarbeit nicht gelingen sollte.
Abschließend bemerkte Herr Bürgermeister Janson, wichtig sei nicht allein, ob wir es schaffen, die Flüchtlinge zu integrieren, sondern auch, ob wir es schaffen, diejenigen mit ins Boot zu nehmen, die diese Integration grundsätzlich ablehnen.
Der von Herrn Bürgermeister Janson zur Abstimmung gebrachte Antrag von Frau Hesser wird im Ergebnis der Aussprache einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
|
ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
|
ö
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|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Energienutzungsplan für die Stadt Vöhringen
Anfrage Herr Klingler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.01.2017
|
ö
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Klingler nimmt Bezug auf die in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 04.07.2016 beschlossene Teilnahme an einer interkommunalen Netzwerkzusammenarbeit und erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Vertrag über die Teilnahme am kommunalen Energieeffizienznetzwerk zwar bereits im letzten Jahr seitens der Stadt Vöhringen abgeschlossen worden sei. Es war auch bereits ein erster Termin für Januar 2017 vereinbart gewesen. Dieser musste jedoch abgesetzt werden, da noch nicht in allen teilnehmenden Kommunen die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse vorlagen. Ein vorzeitiger Beginn wäre u.U. förderschädlich gewesen.
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5.2. Nutzung der Abwärme des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn
Anfrage Herr Klingler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.01.2017
|
ö
|
|
5.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Klingler erkundigt sich weiter nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der in der Stadtratssitzung vom 10.12.2015 gegebenen Information über die mögliche Nutzung der Abwärme des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn durch eine geplante Holz-Pelletierungs-anlage im direkten Bereich dieser Müllverbrennungsanlage.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die geplante Holz-Pelletierungsanlage wohl nicht realisiert werden könne. Was aber konkret geplant sei, dies sei der Aufbau eines Fernwärmenetzes in der Stadt Weißenhorn. Diese Thematik stehe derzeit im Kreistag zur Beratung an. Dies sei aber eher eine Angelegenheit zwischen der Stadt Weißenhorn und dem Landkreis Neu-Ulm sei. Die Stadt Vöhringen sei hier nicht involviert.
Datenstand vom 23.02.2017 07:50 Uhr