Datum: 22.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.01.2017- öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.01.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2017- öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
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ö
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1.2 |
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2017.
Abstimmungsergebnis: Haupt- und Umweltausschuss 13 : 0 angenommen
Bau- und Verkehrsausschuss 13 : 0 angen
ommen
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.02.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 07.02.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
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ö
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Beschließend
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2 |
Empfehlung
Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2017 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2017. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt eingangs Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2017, in der der Haushalt sehr intensiv und mit ca. 5 Stunden Beratungsdauer auch sehr lange beraten worden ist. Nachfolgend ist die Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson auszugsweise wieder gegeben:
„Vor exakt einem Jahr hatte ich in meiner Haushaltsrede Bezug genommen auf eine Topmeldung, die in fast allen regionalen wie überregionalen Medien zu lesen war:
Staat macht Milliarden-Plus.
Die gute Konjunktur beschert Bund und Ländern ein hohes Steueraufkommen.
Dies trifft im Grunde auch weiter auf die gegenwärtige Haushaltslage bei Bund und Ländern zu.
Bund, Länder und Gemeinden haben auch im vergangenen Jahr so viele Steuern eingenommen wie nie zuvor und einen noch höheren Rekord verzeichnet als erwartet.
Damit hat der Staat mehr eingenommen als zuletzt im November geschätzt.
Eigentlich war für 2016 ein Plus von 3,6 Prozent vorhergesagt worden.
Ursachen dieser erfreulichen Entwicklung sind die weiterhin stabile Konjunktur, die hohe Beschäftigungszahlen, Lohnsteigerungen sowie ein höherer privater Konsum. Auch gestiegene Unternehmensgewinne schlagen zu Buche.
Die üppigen Überschüsse wurden trotz der enormen Kosten der Flüchtlingskrise möglich, weil geringere Ausgaben etwa für Zinsen und die Steuermehreinnahmen dagegen standen. Der Bund zahlte allein für die Erstattung von Flüchtlingskosten rund neun Milliarden Euro an Länder und Kommunen.
Auch der im Bayerischen Landtag im Dezember letzten Jahres verabschiedete Haushaltsplan 2017/2018 erreicht mit insgesamt 16,2 Milliarden Euro eine neue Rekordmarke (2017: 8 Milliarden Euro, 2018: 8,2 Milliarden Euro).
Und doch haben diese Rekordhaushaltseinnahmen bei Bund und Land de facto keine ähnlich positive unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltssituation vieler bundesdeutscher Gemeinden.Diese positiven Zahlen verdecken, dass vielerorts eben doch auch defizitäre Haushaltszahlen zu vermelden sind.
Finanziell vergleichsweise gut ausgestattete Kommunen stehen sehr vielen Städten und Gemeinden gegenüber, die trotz massiver Konsolidierungsanstrengungen nicht in der Lage sind, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Und diese Situation trifft gegenwärtig auf die Stadt Vöhringen zu.
Ganz übertrieben dargestellt heißt dies, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Einkommenssteuerbeteiligung und Gewerbesteuer im Grunde nur die Personalkosten abdecken und die Kreisumlage bezahlen.
Viel mehr Spielraum, vor allem investiven Bereich, bleibt uns nicht.
Verständlich, dass wir hier etwas neidvoll auf unsere Nachbarstädte schauen, die sich gegenwärtig über weitaus positivere Zahlen freuen dürfen, so z.B. auf unsere Nachbarstadt Weißenhorn, wo die „Steuerquellen sprudeln“ wie es in den Berichten der Lokalpresse hieß.
Wir müssen unsere Aufgaben und Herausforderungen schließlich selbst lösen.
Ein Blick woanders hin hilft nicht weiter.
Der Haushalt sieht aus kameralistischer Sicht auch schlechter aus, als er sich bei der doppischen Buchführung darstellen würde. Denn im aktuellen Haushalt sind mehrere Positionen als Ausgaben verzeichnet, die im Grunde bei der Doppik auf der Habenseite gegengezeichnet wären. Es erfolgt bei unserem kameralistischen Haushalt kein buchmäßiger Ausweis des Inventars, die Bilanzierung und Bewertung von Vermögen und Schulden entfällt. So stehen die Kosten für den Grunderwerb im Grunde kostenneutral dem Vermögenszuwachs beim Immobiliarbesitz gegenüber.
Andererseits zeigt die Kameralistik doch auch deutlich auf, dass wir letztlich mehr ausgeben wollen als wir einnehmen. Die Einnahmen und Ausgaben müssen haushaltsrechtlich aber grundsätzlich ausgeglichen sein, was nominell nur über eine vorgesehene Kreditaufnahme möglich ist.
So gestaltet sich die Haushaltssituation der Stadt Vöhringen, wie wir dies aber im Ansatz schon im letzten Jahr prognostiziert hatten, auch in diesem Jahr bei unserer Stadt Vöhringen noch einmal sehr angespannt, d.h. wir können einen Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme neuer Kreditaufnahmen ausgleichen.
In den vorausgegangenen Haushaltsberatungen haben wir uns gemeinsam und intensiv bemüht, manche Vorhaben bzw. Haushaltspositionen zeitlich zu verschieben, um die nötige Kreditaufnahme in Grenzen zu halten.
Dies ist uns auch recht gut gelungen. Immerhin haben wir unsere Haushaltsansätze um einen Betrag in Höhe von 3,7 Millionen € zurückgeführt.
Eine weiterer Betrag in Höhe von ca. 1,6 Millionen € konnte auf meine Anregung hin in Abstimmung mit meinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden noch bei den Ausgaben herausgenommen bzw. modifiziert werden. Daran kann man den ernsthaften Willen zum Sparen erkennen. Und sparen zu müssen, dies tut bekanntlich weh.
Wir stehen zwar in vollem Elan und haben uns eine riesige Aufgabenliste vorgenommen.
Mir ist es auch ein persönliches Anliegen, all diese geplanten Aufgaben und Vorhaben so zeitnah wie möglich durchzuführen. Doch leider lässt es unsere gegenwärtige Finanzlage nicht zu, all diese Aufgaben und Herausforderungen in dem Zeitfenster abzuarbeiten, wie wir uns dies vorgestellt haben und vorstellen. Dies lässt, schlicht gesagt, unsere Haushaltslage nicht zu.
Und dies, obgleich sich das Haushaltsvolumen für das Jahr 2017 durchaus sehen lassen kann. Dies gilt für den Verwaltungshaushalt mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 31 Millionen € wie auch den Vermögenshaushalt in der Größenordnung von immerhin 12,7 Millionen €. Die Gründe für die angespannte Haushaltslage im Jahr 2017 sind vielschichtig.
Was aber allgemein gesagt werden kann, ist die Tatsache, dass die Städte und Gemeinden eine bessere, eine nachhaltige und vor allem ausreichende Unterstützung von Bund und Ländern brauchen, um all den zunehmenden Herausforderungen und Aufgaben auch nur annähernd gerecht werden zu können.
Den Kommunen werden immer mehr neue Aufgaben auferlegt, ohne gleichzeitig den Kostenausgleich für diese Aufgabenmehrung sicherzustellen.
Das liegt zum Teil an der föderalen Struktur unseres Staatswesens:
Auf Bundes- und Landesebene werden etliche Entscheidungen getroffen, deren Ausführung die Kommunen übernehmen müssen – ohne Mitspracherechte zu genießen.
Die Ausgaben der Gemeinden für die Kinderbetreuung steigen. Der Rechtsanspruch und die damit verbundenen Wünsche und Forderungen der Eltern nach mehr Plätzen, längeren und flexibleren Betreuungszeiten lassen die Personalkosten immer mehr anwachsen.
Aber auch die Ungewissheit im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation belastet die Kommunen. Mit kommunalen Geldern werden Infrastrukturen geschaffen, um die übertragenen Aufgabe der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu erfüllen. Originäre Aufgaben der Kommunen, wie der Erhalt von Straßen und Gebäuden oder der Erhalt der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren können kaum noch nachhaltig erfüllt werden. Von freiwilligen Leistungen ganz zu schweigen. Den Städten und Gemeinden verbleiben zumeist kaum noch Spielräume zur Gestaltung.
Trotz derzeit guter Konjunkturlage und steigender Steuereinnahmen können die Gesamteinnahmen der Städte und Gemeinden einfach nicht mit den Gesamtausgaben Schritt halten. Der von der Globalisierung ausgehende wirtschaftliche Druck verschärft den internationalen Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Betrieben.
Der demographische Wandel zwingt die Kommunen zur kostspieligen Anpassung der lokalen Lebenswelt. Zugleich geht das kommunale Steueraufkommen stetig zurück.
Die Finanznot, der Demographische Wandel, die Gestaltung der Bildung sind zentrale Schlüsselfaktoren für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Der Stellenwert der Kommunen wird wachsen.
Natürlich müssen die externen Rahmenbedingungen kommunaler Handlungsfähigkeit nachhaltig verbessert werden. Zwischen den Herausforderungen der Kommunen und ihren Möglichkeiten, die Entwicklungen vor Ort nachhaltig zu steuern, klafft heute ein dramatisches Spannungsfeld
Mit Blick auf diese notwendigen Aufgaben und Herausforderungen muss auch klar sein, dass der steigenden Erwartungshaltung der Bürger nicht immer und vor allem nicht in vollem Umfang entsprochen wird. Dies gilt insbesondere auch im Sozialbereich. Gerade in der steigenden Anzahl der Ansprüche, sowohl beim Bürger als auch bei den Vereinen, ist ein Bereich angesprochen, der auch finanziert und bezahlt werden kann. Wir haben ein hohes Qualitätsniveau.
Gleichwohl, und auch dies muss vorweg gesagt werden, der Haushaltsentwurf der Stadt Vöhringen für das Kalenderjahr 2017 enthält in nahezu keinem Bereich Kostenansätze, die allein dem Bereich des Wünschenswerten zugeordnet werden können. Mehr als 90 % der Ausgaben sind unabdingbar oder notwendig und gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommune.
Wie schon angedeutet, unser Haushaltsentwurf hat gleichwohl ein Gesamtvolumen von fast 44 Millionen €, was dem bislang höchsten Haushalt der Stadt Vöhringen darstellt. Von einem Stillstand kann so überhaupt nicht die Rede sein. Wir müssen aber darauf achten, dass uns die Ausgaben in den nächsten Jahren nicht aus dem Ruder laufen.
Unsere Zielsetzung sollte schon sein, dass wir unsere Verschuldung bis zum Jahr 2025 auf Null zurückfahren. Wir sollten die gegenwärtig gute Haushaltslage in Deutschland auch zur Haushaltskonsolidierung nutzen und nicht gleich wieder für immer neue Vorhaben verwenden.
Hier bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, wenngleich jede Investition in die Bildung und Infrastruktur unserer Stadt auch eine Investition für die nachfolgenden Generationen darstellt.“
Herr Bürgermeister Janson geht im Weiteren noch auf die konkreten Haushaltszahlen ein.
Im Anschluss daran bringen die Vorsitzenden der drei Stadtratsfraktionen übereinstimmend zum Ausdruck, dass der Haushalt 2017 aufgrund der Einnahmensituation zwar keine großen Spielräume zulässt, dass aber dennoch wiederum einige Projekte in Angriff genommen werden können, die sich positiv auf die Stadtentwicklung und die Infrastruktur auswirken. Als Beispiele genannt werden der Bau von weiteren Krippenplätzen bei der Kindertagesstätte „St. Michael“ in Vöhringen, der Anbau einer Integrativgruppe und die Sanierung der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Vöhringen, Verbesserungen an der Grundschule Vöhringen Süd und die Pausenhofgestaltung an der Uli-Wieland-Schule in Vöhringen, die Gestaltung des Dorfplatzes in Thal, der Erwerb von Grundstücken für den Gewerbe- und Wohnungsbau sowie Projekte im Bereich des bezahlbaren Wohnbaus.
Bei der Realisierung des bezahlbaren Wohnbaus gehen die Meinungen allerdings nach wie vor auseinander. Während die CSU-Stadtratsfraktion weiterhin die Auffassung vertritt, dass die in Illerberg in der Schützstraße und in Vöhringen in der Falkenstraße vorgesehenen Projekte auch ohne Wohnbaugesellschaft gestemmt werden können, bedauern die Vertreter der SPD- und FWG-Stadtratsfraktion nach wie vor, dass der Beitritt zur NUWOG Land durch ein Patt in der Stadtratssitzung Ende letzten Jahres abgelehnt worden ist.
Die Fraktionen gehen auch auf die bereits bestehenden vielfältigen und gut funktionierenden Strukturen im Bereich des Sports, der Kultur, der Bildung, der Arbeitsplätze, der Nahversorgung, der Vereine etc., ein und stellen dar, welche Vorhaben in den nächsten Jahren noch anstehen, z.B. Umgestaltung des Bahnhofsareals, der Poliere, des Stadtzentrums „Neue Rathaus-Mitte“ und der Breitbandausbau. Sie stellen sich die Frage, welche Projekte tatsächlich zu schaffen sind und welche auf die nächsten Jahre verschoben werden müssen. Die Verwaltung dürfe auch nicht überfordert werden.
Kritisiert wird die Tatsache, dass in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben von Bund und Land auf die Kommunen übergangen sind, ohne dass hierfür die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wurden, z.B. Leistungen im Zusammenhang mit der Ganztagesschule, der Kinderkrippen, der Integration von Flüchtlingen.
Alle drei Stadtratsfraktionen wollen trotz der angespannten Haushaltslage keine Steuer- oder Gebührenerhöhungen vornehmen und stimmen dem Haushalt 2017 zu. Hierzu ergeht folgender
Beschluss
Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2017 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2017. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2018 - 2020
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
|
ö
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Beschließend
|
3 |
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2017 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2018 – 2020, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Finanzplan und das Investitionsprogramm viele Vorhaben enthält, die zwar wünschenswert sind, aber aufgrund des Kostenvolumens nicht alle realisiert werden können. Im Bewusstsein dieses Sachverhaltes ergeht sodann folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2017 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2018 – 2020, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Illerberg Weißenhorner Straße";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauBG
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
07.02.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 27.10.2016 zu Eigen.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderung ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.02.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“ in der Fassung vom 22.02.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Satzung
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), Art. 6, Art. 58 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in öffentlicher Sitzung am 22.02.2017 beschlossen.
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§ 1
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Räumlicher Geltungsbereich
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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 22.02.2017.
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§ 2
Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
|
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird für den naturschutzrechtlichen Ausgleich eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell.
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§ 3
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Bestandteile der Satzung
|
Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.02.2017. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 22.02.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.
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§ 4
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Ordnungswidrigkeiten
|
Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
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§ 5
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In-Kraft-Treten
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" der Stadt Vöhringen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).
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Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.02.2017 und den darin gefassten einstimmigen Empfehlungsbeschluss. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 27.10.2016 zu Eigen.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderung ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.02.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“ in der Fassung vom 22.02.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Satzung
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), Art. 6, Art. 58 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in öffentlicher Sitzung am 22.02.2017 beschlossen.
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§ 1
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Räumlicher Geltungsbereich
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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 22.02.2017.
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§ 2
Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
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Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird für den naturschutzrechtlichen Ausgleich eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell.
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§ 3
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Bestandteile der Satzung
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.02.2017. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 22.02.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.
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§ 4
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Ordnungswidrigkeiten
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Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
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§ 5
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In-Kraft-Treten
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" der Stadt Vöhringen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Ausbau der Winterstraße in Vöhringen;
Vorstellung und Billigung der Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Billigung des Straßenausbauprogrammes in der Sitzung des Stadtrates vom 29.09.2016 wurde u. a. auch der Ausbau der Winterstraße beschlossen.
Der Planungsauftrag wurde noch in selbiger Sitzung an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben.
Für den Ausbau der Winterstraße wurden zwei Planungsvarianten ausgearbeitet.
In der Bauausschusssitzung am 07.02.2017 soll nun die Vorberatung der beiden konkretisierten Planungsvarianten erfolgen.
Am 15.02.2017, um 18.00 Uhr ist die Anliegerversammlung vorgesehen.
Eine Einladung hierzu erfolgt auch an die Mitglieder des Stadtrates.
In der Stadtratssitzung am 22.02.2017 wird die Planung zum abschließenden Beschluss durch das Gremium des Stadtrates vorgestellt.
Die Winterstraße erschließt sich über eine Länge von ca. 205 m.
In der Winterstraße befindet sich neben der Staatlichen Realschule Vöhringen auch eine größere Arztpraxis.
Auf der Südseite hat sich vor kurzem ein Gewerbebetrieb angesiedelt.
Im Westen grenzt die Straße an die jüngst sanierte Herbststraße.
Aufgrund der an der Winterstraße situierten Staatlichen Realschule Vöhringen herrscht vor allem zu Schulbeginn und zu Schulende ein erhöhter Fahrzeugverkehr mit Bussen und Autos, aber auch Fußgänger und Radfahrer nutzen die Winterstraße als Schulweg.
Unbestritten besteht ein erhöhter Parkbedarf, allein aufgrund der staatlichen Realschule Vöhringen, welche allerdings derzeit nur eine begrenzte Anzahl an eigenen Parkplätzen zur Verfügung hat.
Auch die sehr frequentierte Arztpraxis verfügt über keine eigenen Parkplätze.
Die Straße hat derzeit eine Breite von ca. 5,50 m und jeweils beidseitig angrenzende Gehwege.
Auf dem Grundstück der Staatlichen Realschule Vöhringen befinden sich im Moment 13 alte Parkplätze, welche im Zuge einer Sanierung der Winterstraße neu angeordnet werden könnten.
Dies hätte zur Folge, dass nach einer Neuordnung 18 Plätze entstehen können.
Das zuständige Landratsamt Neu-Ulm als Sachaufwandsträger sieht allerdings keinen dringlichen Bedarf für die Schaffung von zusätzlichen neuen Parkplätzen, weshalb die Stadt Vöhringen in weiteren Gesprächen mit dem Sachaufwandsträger eine Einigung in dieser Frage zu erzielen sucht.
Variante 1 sieht eine Sanierung / Aufwertung des Bestandes vor.
Die Straße würde auf eine Breite von 6,00 m vergrößert und die angrenzenden Gehwege in Pflasterbauweise hergestellt werden.
Zur Verkehrsberuhigung werden drei Ausbuchtungen in den Straßenraum ragen.
Alle drei Grüninseln werden mit einem Baum bepflanzt.
Parkmöglichkeiten werden, wie derzeit im Bestand auch, auf der Süd- und Nordseite der Winterstraße, je nach Grundstückszufahrt, vorhanden sein.
Bei der Variante 2 wird auf der Südseite auf einen Gehweg verzichtet um so, mehr Raum für Gestaltung und Parkplätze zu bekommen.
So könnte hier ein durchgehender Pflasterstreifen von ca. 2,0 m entstehen, welcher als Parkfläche und Grünbereich genutzt werden kann.
Die Fahrbahn würde sich dann auf eine Breite von 5,50 m beschränken.
Bei beiden Varianten ist eine Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgesehen.
In der Winterstraße gibt es weder Bushaltestellen, noch sind hier größere Aufenthaltsbereiche von Schülern.
Als gestalterische Aufwertung kann in den Einmündungsbereichen zur Sommerstraße
und zum Alpenweg eine gebundene Pflasterfläche aus Granitsteinen hergestellt werden.
Diese führt jedoch zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung und würde zu gesteigerten Lärmemissionen führen.
Von der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird aus Gründen des doch erhöhten Fahrzeugverkehrs mit Bussen und Pkw abgesehen.
Die Winterstraße dient oft als Ost-West Verbindung von Innenstadt zu den westlichen Wohngebieten.
Des Weiteren hat die Winterstraße keinerlei Aufenthaltsfunktion.
Die Aufenthaltsbereiche der Realschüler befinden sich überwiegend auf der Westseite am neugestalten Kirchplatz und im Schulhof der Realschule selbst.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Winterstraße auch um einen Schulweg handelt und eine Ausführung mit zwei Gehwegen auf der Nord- und Südseite in der Kostenschätzung etwas günstiger liegt, würde die Stadtverwaltung die Variante 1 favorisieren.
Empfehlung
Die vorgestellte Planung der Variante 1 vom 07.02.2017 für den Ausbau der Winterstraße wird gebilligt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.02.2017 und führt aus, dass zwischenzeitlich auch eine Anliegerversammlung stattgefunden hat. Er begrüßt sodann Herrn Sauter vom Büro Wassermüller, der die beiden Planvarianten nochmals mittels Beamer darstellt.
Variante 1 sieht, wie bisher, eine Straßenbreite von 6,0 m sowie zwei Gehwege mit je 1,5 m vor, die gepflastert werden. Die Abgrenzung von der Fahrbahn und dem Gehweg erfolgt mit einer Kante von 1 cm. Im Straßenverlauf sind drei Bauminseln vorgesehen, wobei die beiden östlichen Standorte von den Anliegern begrüßt wurden und der westliche Baumstandort mit den Eigentümern noch genau festgelegt werden muss. Die Winterstraße wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Variante 2 unterscheidet sich dadurch, dass der Gehweg nur auf der Nordseite bestehen bleibt und auf der Südseite ein 2 m breiter Mehrzweckstreifen angelegt wird, auf dem geparkt und der von Fahrzeugen, insbesondere von Bussen, bei Bedarf überfahren werden kann. Diese Variante wird von den Anliegern allerdings nicht so sehr befürwortet, weil nach deren Beobachtung beide Gehwege von den Schülern auf dem Schulweg stark beansprucht werden.
Weiterhin hat das Planungsbüro bei beiden Varianten Möglichkeiten zur Verbesserung der Parksituation aufgezeigt. So wäre durch eine Umgestaltung des vorhandenen Parkplatzes vor der Realschule eine Erhöhung der Stellpläne von 19 auf 21 möglich. Weiterhin könnten im nordöstlichen Bereich des Schulgeländes 9 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden.
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu ergänzend aus, dass die Machbarkeit derzeit statisch noch geprüft werde, da sich im nordöstlichen Bereich unter den Parkplätzen Kellerräume der Schule befinden. Die Parkplatzgestaltung sei Vertretern des Landkreises Neu-Ulm in einem ersten Ortstermin bereits vorgestellt worden. Die Kostensituation müsse jedoch noch geklärt werden.
Laut Herrn Sauter belaufen sich die Gesamtkosten (ohne Parkplätze) bei Variante 1 auf 669.500 € Brutto und bei Variante 2 auf 679.500 € Brutto. Die etwas höheren Kosten entstehen durch die größere Pflasterfläche.
Bei der sich daran anschließenden Aussprache werden teilweise Bedenken zu den niedrigen Bordkanten vorgetragen, da diese von den Kraftfahrzeugen leicht überfahren und somit die Fußgänger gefährdet werden können.
Herr Sauter hält dem entgegen, dass durch die Parkplätze, die Grundstückseinfahrten und die Baumstandorte nicht mehr viel Fläche für Hochborde übrig bleiben und dies deshalb ein ständiges auf und ab geben würde. Zudem werden die Fußgänger durch die parkenden Fahrzeuge geschützt.
Weiterhin wird von einigen Gremiumsmitgliedern der Begegnungsverkehr von Bussen oder LKW`s kritisch gesehen, weshalb eine Einbahnstraßenregelung hier evtl. vorteilhafter wäre. Die Busse müssten dann auf ihrem Schulweg teilweise auf andere Straße ausweichen.
Herr Bürgermeister Janson sieht dies wegen der bestehenden Verträge mit den Busunternehmern nicht machbar. Andere Routenführungen hätten u.U. gravierende Auswirkungen auf die vom Landratsamt Neu-Ulm mit den Busunternehmern festgelegte Vertaktung und würden zu einer Verschiebung der derzeitigen Fahrpläne führen.
Auch andere Stadtratsmitglieder stehen einer Einbahnstraßenregelung eher kritisch gegenüber, da dies nur zu einer Verlagerung der Verkehrsbelastung in andere Straßen führen würde. Letztlich hätte eine Einbahnstraßenregelung auch eine andere Abrechnungsklassifizierung zur Folge, da der Verkehr dann abnimmt und nicht mehr als Haupterschließungsstraße abgerechnet werden könnte (Fahrbahn 50%, Gehwege 70%, Grünfläche 60%, Beleuchtung 50%). Der Anteil der Eigentümer in der Winterstraße könnte dann steigen.
Ein weiterer Vorschlag, die Gehwege von 1,5 m auf 1,4 m zu verringern, um damit mehr Fläche für die Fahrzeuge, insbesondere Busse beim Begegnungsverkehr zu erhalten, wird mehrheitlich nicht begrüßt, da dies den motorisierten Verkehrsteilnehmern mehr entgegen kommen würde, als den Fußgängern. Der Verkehrsfluss in der Winterstraße sollte eher verlangsamt werden.
Im Ergebnis der Diskussion wird die Stadtverwaltung gebeten, die konkrete Zahl der Busse festzustellen, die durch die Winterstraße fahren und dies im Protokoll anzugeben (die Zahlen werden nach Ermittlung gesondert bekannt gegeben).
Abschließend ergeht folgender
Beschluss
Die vorgestellte Planung der Variante 1 vom 07.02.2017 für den Ausbau der Winterstraße wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
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6. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2015 (Steuer-Nr. 151/114/70704)
1. Wasserwerk
2. Blockheizkraftwerk
3. Photovoltaikanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2015 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellte Geschäftsbericht 2015.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.
Empfehlung
1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme 4.593.113,90 €
Jahresgewinn 61.502,17 € (Vorjahr 44.556,66 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme 132.127,84 €
Jahresgewinn 1.947,51 € (Vorjahr - 812,80 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2015 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme 198.353,32 €
Jahresverlust - 1.699,00 € (Vorjahr 977,24 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Diskussionsverlauf
Ein Stadtratsmitglied erkundigt sich, was bei der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 für die Photovoltaikanlage unter sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 7.969,89 € zu verstehen ist.
Nachdem dies in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden kann, wird eine Erläuterung im Protokoll zugesagt.
Anmerkung:
Der Betrag von 7.969,89 € setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungskostenbeitrag 7.610,00 €
Versicherung 360,44 €
USt-Rundung - 0,55 €
Beschluss
1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme 4.593.113,90 €
Jahresgewinn 61.502,17 € (Vorjahr 44.556,66 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme 132.127,84 €
Jahresgewinn 1.947,51 € (Vorjahr - 812,80 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2015 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme 198.353,32 €
Jahresverlust - 1.699,00 € (Vorjahr 977,24 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2015 (Steuer-Nr. 151/114/70712)
1. Kulturzentrum
2. Cardijn-Haus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Abschlüsse 2015 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.
Empfehlung
1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2015 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen
Jahresverlust -618.328,35 € (Vorjahr - 587.608,99 €)
wird hiermit festgestellt.
2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2015 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen
Jahresverlust - 80.046,74 € (Vorjahr - 59.734,17 €)
wird hiermit festgestellt.
Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.
Diskussionsverlauf
Ein Gremiumsmitglied kommt auf seine bereits bei den Etatberatungen am 06.02.2017 geäußerte Bitte zurück, dass über die Defizitentwicklung bzw. die Konzeption im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ in nächster Zeit im Gremium nochmals diskutiert werden sollte.
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die Thematik bereits am 06.07.2015 in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses ausführlich erörtert wurde und seither keine gravierenden Änderungen eingetreten seien. Ein Großteil des Jahresverlustes sei im Übrigen in den kalkulatorischen Kosten begründet, die mit 426.000 € zu Buche schlagen.
Beschluss
1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2015 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen
Jahresverlust -618.328,35 € (Vorjahr - 587.608,99 €)
wird hiermit festgestellt.
2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2015 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen
Jahresverlust - 80.046,74 € (Vorjahr - 59.734,17 €)
wird hiermit festgestellt.
Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Familie-Kreisl-Stiftung
Genehmigung der Jahresrechnung 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung 2016 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 100,00 € ab. Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2016, die Vermögensübersicht zum 31.12.2016, die Ermittlung des Grundstockvermögens zum 31.12.2016 sowie eine Übersicht der Jahresrechnungen seit 2006 sind der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Kennzahlen zur Jahresrechnung:
|
|
2016
|
Vorjahr
|
|
|
|
|
Zinseinnahmen
|
|
56,78 €
|
76,18 €
|
Ausgaben auf den Stiftungszweck
|
|
0,00 €
|
180,00 €
|
Prüfungsgebühren
|
|
110,00 €
|
110,00 €
|
Zuführung/ Entnahme aus der Sonderrücklage
|
53,22 €
|
644,39 €
|
Stammkapital (31.12.)
|
|
37.946,90 €
|
38.000,12 €
|
Grundstockvermögen (31.12.)
|
|
35.890,68 €
|
35.723,60 €
|
|
|
|
|
Mit Schreiben vom 19.07.2016 genehmigte die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, Regierung von Schwaben, die von der Stadt Vöhringen beantragte Aussetzung der Rechnungsprüfung bis einschließlich Rechnungsjahr 2018.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresrechnung 2016 der Familie-Kreisl-Stiftung zu billigen.
Empfehlung
Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2016 wird genehmigt.
Diskussionsverlauf
Ein Gremiumsmitglied bemängelt die jährlich entstehenden Prüfungsgebühren, die den ohnehin kleinen Verfügungsspielraum noch weiter einengen. Hierzu führt Frau Gluitz aus, dass im nächsten Jahr keine Prüfung erfolgen werde.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen;
Um- und Neugestaltung des Pausenhofes;
Landschaftsbauarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
07.02.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
9 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 wurde beschlossen, dass der Umbau und die Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in einem Bauabschnitt im Jahr 2017 ausgeführt werden sollen.
Das Leistungsverzeichnis für die notwendigen Arbeiten (Landschaftsbauarbeiten) wurde vom
Planungsbüro Prof. Arno S. Schmid + Manfred Rauh, Landschaftsarchitekten,
89231 Neu-Ulm, erstellt.
Die Landschaftsbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
15 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert.
Drei Fachfirmen gaben zur Submission am 26.01.2017 ein Angebot ab.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch die Landschaftsarchitekten
Prof. Arno S. Schmid und Manfred Rauh, 89231 Neu-Ulm, kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Grüner und Mühlschlegel, Bauunternehmen GmbH & Co. KG,
Leipzigstr. 33, 88400 Biberach/Riß, zu vergeben.
Die Auftragssumme in Höhe von brutto 487.883,70 € liegt unter den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk, welche mit brutto 581.297,15 € berechnet wurden.
Geplant ist, dass mit den Arbeiten Ende März 2017 begonnen wird.
Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Mitte September 2017 geplant.
Empfehlung
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Um- und Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen, wird an die Firma Grüner und Mühlschlegel,
Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Leipzigstr. 33, 88400 Biberach/Riß, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.01.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 480.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2130.9500 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.02.2017 und der hierzu ergangene Empfehlungsbeschluss.
Einige Gremiumsmitglieder möchten wissen, welche Leistungen mit der Auftragsvergabe konkret verbunden sind und wie die bisher noch nicht genau festgelegte Schallschutzwand ausgestaltet wird.
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Beantwortung im Protokoll zu (s. Anlage).
Sodann ergeht hierzu folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Um- und Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen, wird an die Firma Grüner und Mühlschlegel,
Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Leipzigstr. 33, 88400 Biberach/Riß, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.01.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 480.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2130.9500 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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10. Umgestaltung der Dorfmitte Thal;
Straßenbau-, Kanal- und Wasserbauarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat im Jahr 2009 die Erarbeitung und Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beschlossen, um damit u. a. eine nachhaltige, auf die Zukunft ausgerichtete Entwicklung der beiden Ortsteile Illerberg und Thal zu sichern.
Im Ergebnis der durchgeführten Foren und Werkstätten wurde schließlich die Ausarbeitung eines Ortsentwicklungskonzeptes beschlossen, welches u. a. ein Rahmenkonzept „Ortsmitte“ beinhaltete.
Eines der Ziele des Ortsentwicklungskonzeptes ist die Schaffung einer Dorfmitte in Thal.
Das Büro wgf Landschaftsarchitekten aus Nürnberg konnte beim städtebaulichen Wettbewerb überzeugen und einen gestalterisch hochwertigen Entwurfsplan ausarbeiten.
In der Zwischenzeit wurde von den Landschaftsarchitekten GmbH, WGF Objekt,
Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg, das erforderliche Leistungsverzeichnis in Zusammenarbeit mit dem Büro Wassermüller, Ulm, für das Gewerk Landschaftsbauarbeiten + Straßen-/Wasser- und Kanalbauarbeiten, erstellt, und öffentlich ausgeschrieben.
9 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
2 Fachfirmen haben zur Submission am 14.02.2017 ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Büro Wassermüller, Ulm, kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten + Straßen-/Wasser- und Kanalbauarbeiten, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen, zu vergeben.
Die Angebotssumme beträgt 2.762.651,96 € brutto.
Da auf die Sanierung eines Teilstücks des Kanals verzichtet wird, reduziert sich die Auftragssumme auf 2.607.951,96 € brutto.
Empfehlung
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten + Straßen-/Wasser- und Kanalbauarbeiten, für die Umgestaltung der Dorfmitte Thal, wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 13.02.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 2.610.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 3400.9505, 6300.9516, 7911.9402, 7000.9531 u. 8150.9555 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachinformation ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten + Straßen-/Wasser- und Kanalbauarbeiten, für die Umgestaltung der Dorfmitte Thal, wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 13.02.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 2.610.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 3400.9505, 6300.9516, 7911.9402, 7000.9531 u. 8150.9555 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
|
11 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
zum Seitenanfang
12. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
|
12 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
Datenstand vom 24.03.2017 07:37 Uhr