Datum: 06.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Musikschule Dreiklang e.V.
1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2016
2. Festlegung des neuen Festbetrages
3. Zustimmung zum Haushalt 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2016
Die Unterdeckung im Jahr 2016 beläuft sich auf 296.849,77 (2015: 300.430,72 €).
Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2016 ein Differenzbetrag in Höhe von 34.649,77 €, der noch aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden kann. Der aktuelle Rücklagenbestand reduziert sich damit allerdings auf 15.729,42 €.
Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 570 (2015: 618). Diese teilt sich auf in
183 Schüler aus Vöhringen, 112 Schüler aus Bellenberg, 229 Schüler aus Illertissen und
46 Schüler aus anderen Orten. Der Anteil der Stadt Vöhringen am Budgetbetrag 2016
beträgt 34,92% in Illertissen 43,70% und in Bellenberg 21,38%.
Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt
ein Anteil in Höhe von 91.569,94 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 8.957,27 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang umfassten im Jahr 2016 einen Betrag in Höhe von 100.527,21 € (2015: 108.886,43 €).
Nähere Einzelheiten der Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den
beigefügten Unterlagen entnommen werden (Anlage 1).
2. Zustimmung zur Neufestlegung des Festbetrages
Wie bereits in Ziff. 1 dargestellt, reicht der verbleibende Rücklagenbetrag in Höhe von ca. 15.700 € nicht aus, um die im Haushaltsjahr 2017 bei gleichbleibendem Festbetrag in Höhe von 460 € / Schüler / Jahr zu erwartende Unterdeckung in Höhe von 44.325 € (vgl. auch Ziff. 3) auszugleichen. Dies bedeutet, dass der für den Zeitraum von 2012 bis 2017 vereinbarte Festbetrag in Höhe von 460 € pro Schüler und Jahr angepasst werden muss.
Die Gründe für die gestiegenen Kosten liegen einerseits an der Bildung von kleineren
Unterrichtsgruppen, da die zeitliche Beanspruchung der Schüler immer größer und damit die Koordination von Gruppenunterricht zunehmend schwieriger wird. Andererseits steigen die Personalkosten aufgrund der tariflichen Erhöhungen und durch Stufensteigerungen kontinuierlich an. Hinzu kommt durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 auch das Antragsrecht der Lehrkräfte auf Neueinstufung in Entgeltgruppe 9 b, sofern sie aufgrund ihrer bisherigen Einstufung nach Entgeltgruppe 9 a TVöD übergeleitet worden sind und ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium absolviert haben.
Dies kann sich zumindest mittelfristig finanziell etwas auswirken.
Die Musikschule hat eine Berechnung des neuen Festbetrages auf der Grundlage von
„Köpfen“ sprich Schülerzahlen und nicht nach Belegungen (diese sind gegenüber dem
Verband Bayer. Sing- und Musikschulen anzugeben) vorgenommen, um eine bessere
Vergleichbarkeit gegenüber den bisherigen Zahlen zu haben. Die Gesamtsumme der von den Mitgliedskommunen zu tragenden Kosten bleibt bei beiden Modellen letztlich gleich.
Von der Musikschule wird für einen Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 ein neuer Festbetrag in Höhe von 530 € pro Schüler und Jahr errechnet (siehe Anlage 2).
Die Musikschule ist bestrebt, das Defizit weiterhin so gering wie möglich zu halten und wird ihre Ausgaben auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränken.
3. Zustimmung zum Haushalt 2017
Im Verwaltungshaushalt ist zu erwähnen, dass auf der einen Seite die Einnahmen durch höhere Unterrichtsentgelte und staatliche Zuschüsse um ca. 39.300 € steigen, auf der
anderen Seite die Personalkosten aufgrund der Lohnerhöhungen und höherer Krankenkassenbeiträge um ca. 15.000 € zunehmen werden. Höhere Kosten entstehen bei den Positionen Gema, Gehaltskostenabrechnung und Website-Update. Die anderen Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen gleich geblieben. Bei einigen Positionen wurden auch Einsparungen vorgenommen, um das Defizit so gering wie möglich zu halten.
Die Unterdeckung im Jahr 2017 liegt mit 296.285 € um 21.218 € niedriger als der Ansatz 2016. Im Jahr 2017 kann der Rücklage voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 5.814 €
zugeführt werden, die vorübergehend auf 21.543 € steigt und in den nächsten beiden Jahren wieder auf ca. 7.800 € sinken wird.
Der Vermögenshaushalt sieht gegenüber dem letztjährigen Haushalt in allen Bereichen
niedrigere Ansätze vor.
In Vöhringen soll insbesondere der im letzten Jahr zurückgestellte Spiegel für den Ballettsaal im Josef-Cardijn-Haus in Höhe von ca. 5.600 € angeschafft werden. Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Entwürfen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2017 entnommen werden (Anlage 3).
Eine Änderung der Unterrichtsentgelte wird im nächsten Schuljahr 2017/2018 nicht vorgeschlagen, da die Sätze erst im letzten Schuljahr angepasst wurden. Die dadurch entstehenden Einnahmen wirken sich auch erst im Jahr 2017 entsprechend aus. Zur Information ist eine Übersicht über die im Zeitraum von 2002 bis 2016 vorgenommenen Erhöhungen beigefügt (Anlage 4).
Der stellvertretende Schulleiter Herr Petermann und Herr Erb, der aufgrund der längeren krankheitsbedingten Abwesenheit von Herrn Schulleiter Hoffmann zur Unterstützung tätig ist, werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung
1. zur Jahresrechnung 2016 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016;
2. zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 460 € Schüler / Jahr auf 530 € / Schüler / Jahr für den Zeitraum von 2017 bis 2019;
3. zum Haushalt 2017 der Musikschule Dreiklang e.V.
Die Jahresrechnung 2016 und der Haushalt 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Musikschule Dreiklang seit vielen Jahren einen hohen Qualitätsstandard biete und vielfältige Unterrichtsangebote unterbreiten könne, die Dank der kommunalen Trägerschaft für die Schüler auch bezahlbar sind. Die Musikschule habe ihren festen Platz im kulturellen Leben der drei Mitgliedskommunen Vöhringen, Bellenberg und Illertissen eingenommen und trage positiv zur Persönlichkeitsentwicklung der Musikschüler bei.
Herr Petermann erläutert in Vertretung des erkrankten Schulleiters Herrn Hoffmann die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Zahlen zur Jahresabrechnung 2016, zum neuen Festbetrag für den Zeitraum von 2017 bis 2019 und zum Haushalt 2017. Er führt dabei aus, dass sich die Musikschule bemüht habe bzw. auch weiterhin bemühen werde, nur die notwendigsten Ausgaben zu leisten und überall, wo sich die Möglichkeit bietet, Einsparungen vorzunehmen. Dies zeige sich insbesondere daran, dass die Jahresrechnung 2016 ca. 20.000 € unter dem Ansatz geblieben ist und bei der Aufstellung des Haushaltsplanes gegenüber dem ersten Entwurf Einsparungen in Höhe von ca. 10.000 € vorgenommen wurden. Dadurch sei es möglich, den neuen Festbetrag für den Zeitraum von 2017 bis 2019 auf 530 € / Schüler / Jahr zu begrenzen. Sonst wäre der Betrag deutlich höher ausgefallen.
Die Gremiumsmitglieder halten die vorgelegten Zahlen für vertretbar und attestieren der Musikschule einen wirtschaftlichen Umgang mit den kommunalen Mitteln. Sie danken der Schulleitung und den Lehrkräften für ihr Engagement.
Auf Nachfrage eines Gremiumsmitgliedes, ob sich die Nachbarkommunen zwischenzeitlich bereit erklärt haben, die seit vielen Jahren praktizierte Regelung wieder zurückzunehmen, dass die Lehrkräfte eine Wochenstunde weniger bezahlt bekommen, führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass hierzu seitens der Gemeinde Bellenberg und der Stadt Illertissen leider nach wie vor keine Bereitschaft bestehe.
Frau Böck beantragt, die bei der Haushaltsplanung von Herrn Petermann vorgenommene Einsparung für das Website-Update in Höhe von 2.000 € wieder aufzunehmen, da die Internetdarstellung über Smartphones mitunter verzerrt erfolgt und sich die Musikschule nach Außen gut präsentieren sollte.
Nachdem Herr Bürgermeister Janson ausführt, dass hierzu auch die beiden anderen Mitgliedskommunen zustimmen müssen, wird der Antrag einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sodann ergeht folgender weiterer
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung
1. zur Jahresrechnung 2016 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016;
2. zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 460 € Schüler / Jahr auf 530 € / Schüler / Jahr für den Zeitraum von 2017 bis 2019;
3. zum Haushalt 2017 der Musikschule Dreiklang e.V.
Die Jahresrechnung 2016 und der Haushalt 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Errichtung einer Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl und damit verbunden Einstellung eines/r Koordinationsbeauftragen in der Stadt Vöhringen
1. Information
2. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bzw. Einrichtung einer Stelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
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2 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 26.01.2017 wurde über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2017 auf Errichtung einer Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl sowie über die Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt beraten. Im Ergebnis dieser Sitzung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zunächst mit der Stadt Illertissen abzuklären, ob die dortige 50%-Kraft auch in Vöhringen eingesetzt werden kann und ob für diese interkommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage der Ehrenamtskoordinationsrichtlinie eine staatliche Förderung zu bekommen wäre. Soweit Illertissen für eine Zusammenarbeit nicht in Frage kommt, soll alternativ auch mit den anderen Nachbarkommunen Bellenberg, Senden, Weißenhorn eine evtl. Zusammenarbeit geklärt werden.
1. Information
1.1 zur staatlichen Förderung
Auf Nachfrage beim Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde bestätigt, dass nur Landkreise und kreisfreie Städte in den Genuss der staatlichen Förderung nach den Ehrenamtskoordinationsrichtlinien kommen können. Interkommunale Zusammenarbeit in Ziff. 3 der Richtlinien ist nur zwischen Landkreisen und / oder kreisfreien Städten gemeint. Kreisangehörige Gemeinden erhalten nach derzeitigem Stand keine staatliche Förderung.
1.2 zu den Gesprächen mit den Nachbarkommunen
In Illertissen ist eine Mitarbeiterin im Sekretariat des Bürgermeisters zu 50% für Flüchtlinge tätig. Diese Kraft ist ausgelastet und kann nicht noch weitere Aufgaben übernehmen bzw.
in anderen Gemeinden hierfür tätig werden. Diese Aufgabe ist zunächst bis Juli d.J. befristet. Danach entscheiden die zuständigen Gremien der Stadt Illertissen über eine evtl. Weiterführung. Eine Zusammenarbeit ist aus diesem Grunde nicht möglich.
In Bellenberg ist, wie auch kürzlich in einer Tageszeitung zu lesen war, ein Mitarbeiter im Bürgerbüro Ansprechpartner für Asylangelegenheiten. Der zeitliche Umfang wurde dabei
mit ca. 5 Std. wöchentlich angegeben. Ein weitergehender Bedarf ist nach Rückfrage bei der Gemeinde Bellenberg aktuell nicht gegeben.
In Senden ist für die Betreuung der Flüchtlinge eine Vollzeitkraft, befristet für zwei Jahre, eingestellt worden. Diese Kraft soll im festgelegten Umfang auch weiterhin in Senden tätig bleiben, d.h. eine Teilung dieser Stelle mit Vöhringen kommt somit nicht in Frage.
In Weißenhorn ist für die Asylbewerber ebenfalls ein Mitarbeiter im Bürgerbüro zuständig, der neben seinen sonstigen Aufgaben als Ansprechpartner für deren Belange fungiert. Die zeitliche Inanspruchnahme ist dabei eher untergeordnet. Der Bedarf für eine Zusammenarbeit mit der Stadt Vöhringen ist insoweit auch nicht gegeben.
Nachdem kreisangehörige Gemeinden keine staatliche Förderung bekommen, gibt es aktuell auch keinen Anreiz für eine interkommunale Zusammenarbeit. Die in den Nachbarkommunen eingesetzten Kräfte stehen für die Beratung / Betreuung der Asylbewerber in Vöhringen auch nicht zur Verfügung, weshalb wir im Falle der Befürwortung, eine eigene Stelle schaffen müssten.
2. Abschließende Entscheidung über die Einrichtung einer Stelle
In der Stadtratssitzung vom 26.01.2017 wurde dargelegt, dass die vorhandenen Beratungsstrukturen angesichts der stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen nach Auffassung der Stadtverwaltung, des Landratsamtes und des Diakonie ausreichen. Gleichwohl haben die Stadtratsfraktionen übereinstimmend einen konkreten Handlungsbedarf gesehen.
Im Rahmen der Etatberatungen vom 06.02.2017 wurde somit auch beschlossen, für die
Einstellung einer Kraft für Integration und Asyl Mittel in Höhe von 40.000 € in den Haushalt einzustellen, diese Kosten aber zunächst mit einem Sperrvermerk bis zur Abklärung der staatlichen Förderung bzw. der Gespräche mit den Nachbarkommunen zu versehen.
Die Mittel sind im Hauptamt bei Haushaltsstelle 0201.4140 veranschlagt.
Nachdem es keine staatliche Förderung gibt, besteht leider kein Anreiz für eine interkommunale Zusammenarbeit. Die Stelle wäre deshalb allein von der Stadt Vöhringen zu finanzieren. Die Stelle ist in den Nachbarkommunen in Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Eine Vollzeitstelle würde auf dieser Grundlage ca. 40.000 € jährlich kosten, eine Teilzeitstelle (50%) ca. 20.000 €. Diese Kraft könnte evtl. im Dachgeschoss des Gebäudes Wielandstraße 5 untergebracht werden. Dort befindet sich auch die Anlaufstelle für Asylbewerber – derzeit zuständig ist Herr Sperl –, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt ist.
Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl ein und stellt für diese Zwecke eine/n Koordinationsbeauftragte/n, zunächst befristet für ein Jahr, ein.
Die Stelle wird nach Entgeltgruppe S 6 bzw. S 8 TVöD bewertet und umfasst eine Arbeitszeit von max. 20 Std. wöchentlich. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen
bei Haushaltsstelle 0201.4140 zur Verfügung. Der dort angebrachte Sperrvermerk wird für den Betrag in Höhe von 20.000 € aufgehoben.
Die Besetzung dieser Stelle erfolgt über die Diakonie Neu-Ulm. Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, mit der Diakonie eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Stadtratssitzung vom 26.01.2017 und führt aus, dass die Stadtverwaltung zwischenzeitlich mehrere Alternativen geprüft habe. Nachdem nur Landkreise und kreisfreie Städte in den Genuss einer staatlichen Förderung nach der Ehrenamtskoordinationsrichtlinie kommen, sei eine interkommunale Zusammenarbeit für die kreisangehörigen Gemeinden finanziell nicht interessant. Die in den Nachbarkommunen für die Asylberatung eingesetzten Kräfte stünden auf dortige Nachfrage für die Übernahme von weiteren Aufgaben auch nicht zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung habe kurzfristig ein Angebot der Diakonie Neu-Ulm erhalten, das eine Verbesserung des Beratungsangebotes mit stärkerer Präsenz in Vöhringen vorsieht.
Die Geschäftsführerin der Diakonie Neu-Ulm, Frau Rose, und die bei der Diakonie für die Koordination von Asylberatungen im Landkreis Neu-Ulm zuständige Frau Grüninger erläutern in der Sitzung, dass durch eine neue Verteilung der Beratungsstunden im südlichen Landkreisgebiet das Angebot in Vöhringen ab Mitte März auf zwei Tage ausgedehnt (Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) und die Beratung in einen Büroraum in der Industriestraße 21 in Vöhringen verlegt werden kann, wo sich die meisten Asylbewerber befinden. Ferner wäre es möglich, über die Diakonie eine weitere Kraft zu bekommen, die an den restlichen drei Tagen in diesem Objekt eingesetzt werden könnte. Die Kosten hierfür würden je nach Qualifikation der Kraft zwischen 15.000 € und 20.000 € im Jahr liegen. Nähere Einzelheiten können auch den beigefügten Unterlagen der Diakonie entnommen werden.
In der sich anschließenden Aussprache wird diese Angebotsmöglichkeit der Diakonie sehr begrüßt, vor allem auch, dass die Beratung in den Räumen der größten Asylunterkunft in Vöhringen stattfinden soll. Von einem Gremiumsmitglied wird angeregt, einen Beratungstag evtl. auch erst nach 16.00 Uhr anzubieten, da die Asylbewerber um diese Uhrzeit oftmals erst von Schulungen oder anderen Termine zurück kommen.
Abschließend ergeht hierzu folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl ein und stellt für diese Zwecke eine/n Koordinationsbeauftragte/n, zunächst befristet für ein Jahr, ein.
Die Stelle wird nach Entgeltgruppe S 6 bzw. S 8 TVöD bewertet und umfasst eine Arbeitszeit von 15 Std. wöchentlich. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei Haushaltsstelle 0201.4140 zur Verfügung. Der dort angebrachte Sperrvermerk wird für den Betrag in Höhe von 20.000 € aufgehoben.
Die Besetzung dieser Stelle erfolgt über die Diakonie Neu-Ulm. Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, mit der Diakonie eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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3. Unterhaltungspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc. 2017;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Firma Christoph Kuom, Kommunalservice, Weißenhorn pflegt seit etlichen Jahren als jeweils günstigste Bieterin nahezu alle Rasenspielfelder und Badewiesen der Stadt Vöhringen. Zuletzt erhielt sie aufgrund der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 als wiederum deutlich günstigste Bieterin den Auftrag für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 28.02.2017.
Auftragswert: 74.815,55 Euro incl. 19 % MWST
Laufzeit: 16.03.2017 bis 28.02.2018
Firma Kuom bietet eine Auftragsverlängerung um ein Jahr zu unveränderten Preisen an.
Die Einhaltung der Mindestlöhne wird garantiert.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Annahme dieses Angebotes der sehr zuverlässigen Firma.
Empfehlung
Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperiode 2017 (16.03.2017 bis 28.02.2018) wird an die Firma Kuom Kommunalservice Weißenhorn aufgrund ihres Angebotes vom 23.01.2017 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 74.815,55 Euro incl. 19 % MWST.
Die Mittel sind den jeweiligen Haushaltsstellen zu entnehmen.
Diskussionsverlauf
Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperiode 2017 (16.03.2017 bis 28.02.2018) wird an die Firma Kuom Kommunalservice Weißenhorn aufgrund ihres Angebotes vom 23.01.2017 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 74.815,55 Euro incl. 19 % MWST.
Die Mittel sind den jeweiligen Haushaltsstellen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Verschiedenes
Gremium
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
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4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
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ö
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5 |
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5.1. Müll an den Straßenrändern der Umgehungsstraße St. 2031;
Anregung Herr Gutter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Gutter teilt mit, dass die Umgehungsstraße vom Kreisverkehr beim Aussiedlerhof „Frick“ in Richtung Bellenberg sehr stark vermüllt sei und bittet, hier möglichst bald eine Säuberungsaktion durchzuführen.
Antwort:
Frau Mesloh führt hierzu aus, dass in der Vergangenheit hierfür teilweise Schulklassen oder Vereine eingesetzt wurden. Dies sei nach dem tödlichen Unfall vor einigen Jahren aus Sicherheitsgründen jedoch nicht mehr möglich. Für die Reinigung der Straßenränder an der Umgehungsstraße der St. 2031 sei ohnehin das Staatliche Bauamt zuständig.
Herr Bürgermeister Janson sichert zu, die Anregung von Herrn Gutter an diese Behörde weiter zu geben.
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5.2. Anregungen aus der Bürgerversammlung Illerberg/Thal
Anfrage Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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06.03.2017
|
ö
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5.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Frau Böck nimmt Bezug auf die Anregungen in der Bürgerversammlung Illerberg/Thal bezüglich der Reparaturarbeiten an der Fußgänger- bzw. Radfahrbrücke entlang der Kreisstraße NU 14 und erkundigt sich, ob diese zwischenzeitlich erledigt worden sind.
Antwort:
Herr Herzog informiert, dass sich der Bürger, der diese Anregungen gegeben hat, kürzlich ausdrücklich für die schnelle Erledigung bedankt hat.
Datenstand vom 24.03.2017 07:38 Uhr