Datum: 09.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Anbau eines Wintergartens; Bauort: "Vogelstraße 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 426)
1.2 Bauvoranfrage für den Abbruch eines Schuppens und Neubau zweier Apartments sowie zum Neubau von 5 bis 7 Stellplätzen, davon 3 als Garage oder Carport Bauort: "Kolpingstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 74/4)
1.3 Bauvoranfrage für den Abbruch und die Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte; Bauort: "Fliederweg 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 156)
1.4 Antrag auf Isolierte Abweichung: Errichtung eines Carports inklusive Geräteraum; Bauort: "Bayerstraße 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 1139/11)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung ohne Beschlussfassung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung ohne Beschlussfassung
4 Anbau und Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste; Vorstellung der Planung; Vorberatung
5 Erweiterung der Grundschule Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung; Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielgeräten; Auftragsvergabe
6 Erschließung "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" Vöhringen; Nachtrag; Auftragsvergabe
7 Verschiedenes
7.1 Anzahl der Omnibusse in der Winterstraße; Information durch Bürgermeister Janson
8 Anträge und Anfragen
8.1 Schaltzeiten der Verkehrssignalanlage beim Kindergarten Nord an der Vogelstraße; Anfrage von Frau Hesser
8.2 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an der Schützstraße durch die Stadt Vöhringen; Anfrage von Herrn Zanker
8.3 Veränderungen auf dem Grundstück Ecke "Beim Kreuz"/Memminger Straße; Anfrage von Herrn Zanker
8.4 Schadhafte Kanaldeckel im Verlauf der Rue de Vizille; Anfrage von Herrn Zanker

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö 1
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1.1. Anbau eines Wintergartens; Bauort: "Vogelstraße 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 426)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Bauvoranfrage für den Abbruch eines Schuppens und Neubau zweier Apartments sowie zum Neubau von 5 bis 7 Stellplätzen, davon 3 als Garage oder Carport Bauort: "Kolpingstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 74/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird trotz gewisser gestalterischer Bedenken erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bauvoranfrage für den Abbruch und die Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte; Bauort: "Fliederweg 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 156)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 1.3

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Bauvorhabens, bei der verdeutlicht wurde, dass die Stadtverwaltung nicht unerhebliche Bedenken hat, ob sich das geplante Bauvorhaben selbst und in der ebenfalls vorgestellten leicht modifizierten Form bezüglich des Maßes und der Gestaltung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, zeigt sich, dass seitens des Gremiums die Erteilung des Einvernehmens bei Würdigung der Gesamtumstände für möglich angesehen wird.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben wird trotz gewisser gestalterischer Bedenken und Bedenken, inwieweit sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Isolierte Abweichung: Errichtung eines Carports inklusive Geräteraum; Bauort: "Bayerstraße 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 1139/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 1.4

Beschluss

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung ohne Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häussler und Frau Haas vom Büro für Stadtplanung. Herr Häussler informiert sodann die Gremiumsmitglieder über den wesentlichen Inhalt der einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und stellt auch den jeweiligen Abwägungsvorschlag kurz dar.

Ergänzend wird von Herrn Häussler und Bürgermeister Janson erläutert, dass gegenüber dem Vorentwurf die Gebietsfläche etwas erweitert wurde, so dass die Bebauung eines Hinterliegergrundstückes bis zu einem gewissen Maß zulässig sein dürfte. Die einzelnen Darstellungen eines Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf zu bewerten.

Bürgermeister Janson geht davon aus, dass die damit gegebene geringfügige Mehrung der Wohnbaufläche auch hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgabe der Regierung, dass neue Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan nur ausgewiesen werden können, wenn in gleichem Maße Wohnbauflächen zurückgenommen werden, als eingehalten und vertretbar angesehen werden dürfte.

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung ohne Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Herr Häussler führt in Fortsetzung zu TOP Nr. 2 zum Bebauungsplan aus, dass seitens der Öffentlichkeit insbesondere Stellungnahmen zur Straßengestaltung (Breite, Verkehrsinseln) und zu verkehrsrechtlichen Vorgaben (Geschwindigkeit, Halten und Parken) eingegangen sind.
Nachdem die Durchfahrtsbreite zwischen den Verkehrsinseln nun 4,50 m statt 4,0 m betragen soll, müsste den geäußerten Bedenken grundsätzlich Rechnung getragen sein, während Regelungen zur Geschwindigkeit und zum Halten und Parken im Bebauungsplan nicht getroffen werden können.

Bei den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist, so Herr Häussler weiter, in erster Linie die Thematik des Lärms relevant, nachdem im geplanten Baugebiet die maßgeblichen Orientierungswerte teilweise um 10 Dezibel überschritten werden und damit wohl gerade noch gesunde Wohnverhältnisse unterstellt werden können.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen seien, so Herr Häussler, bis zu einer wohl nicht finanzierbaren und darstellbaren Höhe von 20 m nur bedingt hilfreich, weswegen angestrebt wird, den Erfordernissen an gesunde Wohnverhältnisse über passive Lärmschutzmaßnahmen zu entsprechen.

Bürgermeister Janson weist ergänzend hierzu darauf hin, dass der im Bundesverkehrswegeplan als dringlich eingestellte Ausbau der A 7 bei dieser Thematik eine gewisse, wenn auch nicht rechtliche, Rolle spielt, weil der Baulastträger der Autobahn mit dem in Rede stehenden Ausbau verpflichtet wäre, auf seine Kosten einen entsprechenden aktiven Lärmschutz zu schaffen.

In der anschließenden kurzen Aussprache wird seitens einiger Gremiumsmitglieder zum Ausdruck gebracht, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes so gestaltet sein sollen, dass die Bauwünsche der künftigen Bauwerber realisierbar sind, ohne dass es immer wieder Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen bedarf.

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4. Anbau und Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste; Vorstellung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Nachfrage zur Aufnahme von integrativen Kindern ist jüngst sehr stark angestiegen. Auch im kommenden Kindergartenjahr wird sich voraussichtlich eine steigende Nachfrage abzeichnen.

Es handelt sich hierbei nicht um überwiegend körperliche Behinderungen, sondern um sozial und emotional bzw. verhaltensbedingt auffällige Kinder, sowie um entwicklungsverzögerte Kinder.

Dieser Bedarf kann im Rahmen der Einzelintegration von den einzelnen Einrichtungen nur schwer gedeckt werden.

Die Arbeiterwohlfahrt hat sich als freigemeinnütziger Träger der integrativen Kindertagesstätte Rappelkiste dazu bereit erklärt, diesem Bedarf mit der Erweiterung der Einrichtung um eine weitere integrative Gruppe gerecht zu werden.

Die Beauftragungen zu den Planungsleistungen wurden deshalb schon im Stadtrat am 29.09.2016 durch das Gremium beschlossen.

Das Architekturbüro Tress hat hier den Planungsauftrag erhalten und in der Zwischenzeit eine erste Entwurfsplanung ausgearbeitet.

Teil der Planungen war auch die Ansiedlung eines Familienzentrums, welches an den bestehenden Kindergarten angegliedert werden sollte.

Die Errichtung und der Betrieb des Familienzentrums bedarf der Genehmigung des Landratsamtes Neu-Ulms. Da mit einer abschließenden Entscheidung allerdings voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen ist, wird die weitere Planung, von Rappelkiste und Familienzentrum, separat betrachtet.

Das Büro Tress hat für die Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste zwei Varianten ausgearbeitet.

Variante 1 sieht einen Erweiterungsbau in Richtung Westen vor. Hierfür könnte die Fläche des derzeitigen kleinen öffentlichen Spielplatzes herangezogen werden.

Der Spielplatz ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand und wird von der Öffentlichkeit eher schlecht angenommen. Eine Auflösung des Spielplatzes ist deshalb durchaus gerechtfertigt.
Neben der Errichtung einer vierten Kindergruppe mit Kinderkleingruppe sollen auch ein Werkraum und ein Atelier entstehen.

Da die Kinder derzeit im Flur frühstücken und Ihr Mittagessen in den Gruppen selbst zu sich nehmen, ist eine Errichtung einer Kindermensa aus Sicht der Stadtverwaltung ebenfalls sinnvoll.

Auch die Schlafsituation der Kinder, welche sich momentan in den Materiallagern befindet, würde sich mit der Neuausweisung von einem extra Schlaf- und Ruheraum verbessern.

Im derzeitigen Personalraum werden neben Teambesprechungen auch Elterngespräche abgehalten. Des Weiteren dient der Personalraum auch als Pausen- und Arbeitsraum für bis zu 23 Erzieherinnen.
Der Raum ist somit im vielfachen überbelegt und sollte dementsprechend aufgeteilt werden.
Im Anbau könnte deshalb ein extra Teambesprechungsraum und Personal- mit angrenzendem Umkleideraum entstehen.

Im Weiteren sollen mit dem Anbau auch die sanitären Verhältnisse verbessert werden. Derzeit steht für bis zu 23 Erzieherinnen lediglich eine Toilette zur Verfügung.

Neben der eigentlichen Gruppenerweiterung bringen die weiteren angedachten Räume den Kindergarten Rappelkiste somit auf den „aktuellen pädagogischen Stand der Technik“.

Bei Variante 1 wäre die Ansiedlung des Familienzentrums auf der Nordostseite des bestehenden Kindergartens angedacht. Dies hätte den Vorteil, dass die Baumaßnahme Familienzentrum als völlig separat hinsichtlich dem Baubeginn und Bau selbst betrachtet werden könnte.

Variante 2 beinhaltet das gleiche Raumkonzept wie Variante 1.
Die Erweiterung würde sich ebenfalls in Richtung Westen erstrecken.

Allerdings wäre hier die Ansiedlung des Familienzentrums im ersten Obergeschoss vorgesehen.

Der Baukörper selbst würde sich eher in Richtung Süden anordnen, was zu einem gewissen Verlust von Außenspielflächen führen würde.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, auch in Rücksprache mit der Kindergartenleitung, die Variante 1.

Hier könnte die zusätzliche Fläche des Spielplatzes am besten ausgenutzt werden und beide Vorhaben wie Familienzentrum und Kindergarten könnten völlig separat betrachtet und auch errichtet werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Tress Senior und Junior vom gleichnamigen Architekturbüro, bevor Herr Tress Senior die Planungsüberlegungen in Form der Varianten 1 und 2 vorstellt.

Im Ergebnis einer längeren Aussprache spricht sich letztendlich eine deutliche Mehrheit für die Variante 1 aus, auch deswegen, weil diese Variante völlig unbeeinflusst von der möglichen Errichtung eines Familienzentrums umgesetzt werden kann.

Die Herren Tress werden nicht zuletzt angesichts der erheblichen Kosten für die Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste gebeten, auch den aktuellen Sanierungsaufwand zu ermitteln, damit vor dem Spatenstich für die Kindergartenerweiterung bekannt ist, mit welchen weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Erweiterungsmaßnahme notwendigerweise gerechnet werden muss.

Beschluss

„Die vorgestellte Planung der Variante 1 vom 09.03.2017 für den Anbau und die Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Erweiterung der Grundschule Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung; Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielgeräten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.07.2014 die von Herrn Architekt Joachim Beier, Vöhringen, vorgestellte Erweiterungs- und Umbauplanung der Grundschule Vöhringen Nord gebilligt.

In der Zwischenzeit wurde von dem Planungsbüro Prof. Arno S. Schmid + Manfred Rauh, Landschaftsarchitekten GmbH, Schützenstraße 32, 89231 Neu-Ulm, das erforderliche Leistungsverzeichnis, für das Gewerk Landschaftsbauarbeiten, erstellt, und beschränkt ausgeschrieben.

Von den 11 Fachfirmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, haben
6 Firmen ein Angebot zur Submission am 07.02.2017 abgegeben.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro
Prof. Arno S. Schmid + Manfred Rauh, 89231 Neu-Ulm, kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.

Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Lasse Gentzke, Landschaftsbau GmbH, Unterm Schloß 15, 89250 Senden, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 141.729,00 € liegt über den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk, die mit brutto 136.000,00 € berechnet wurden.

Die Arbeiten werden ab Ende März 2017 ausgeführt.

Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Ende Mai 2017 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten, Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielgeräten, für die Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung, wird an die Firma Lasse Gentzke, Landschaftsbau GmbH,
Unterm Schloß 15, 89250 Senden, zu den Bedingungen des Angebotes vom 07.02.2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 141.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9455 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten, Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielgeräten, für die Erweiterung der Grundschule Vöhringen Nord um einen Hort mit Mittagsbetreuung, wird an die Firma Lasse Gentzke, Landschaftsbau GmbH,
Unterm Schloß 15, 89250 Senden, zu den Bedingungen des Angebotes vom 07.02.2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 141.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9455 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Erschließung "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" Vöhringen; Nachtrag; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ sieht neben der Herstellung der Haupterschließungstrasse Kranichstraße auch eine Stichstraße in Richtung Norden vor.

Da zum damaligen Ausschreibungszeitpunkt nach Rücksprache des einzigen Grundstückseigentümers die Aussage bestand, dass über diese Straße das Grundstück Fl. Nr. 469 nicht erschlossen werden soll, entschied die Stadtverwaltung die Stichstraße in einem ersten Ausbauschritt nicht mit auszubauen.

Nun kurz vor Baubeginn ist der Eigentümer nochmals auf die Stadtverwaltung zugegangen und hat mitgeteilt, dass die Straße nun voraussichtlich doch als Erschließungsstraße benötigt wird.

Die Firma Schwall, welche für den Ausbau der Falkenstraße und die Herstellung der Kranichstraße den Auftrag erhalten hat, unterbreitete der Stadtverwaltung auf Nachfrage ein Nachtragsangebot.

Dieses basiert auf den Angebotspreisen des Hauptangebotes vom 14.11.2016.

Das Nachtragsangebot Nr. 1 schließt mit einer Summe in Höhe von
brutto 47.005,00 €.

Die Kosten für die Herstellung der Stichstraße werden gemäß dem Straßenausbaubeitragsrecht zu 90 % an die Anlieger weiterverrechnet.

Das Ingenieurbüro Wassermüller hat das Angebot rechnerisch und sachlich geprüft.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung des 1. Nachtragsangebotes „Straße C“ wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen des Nachtragsangebotes vom 30.01.2017 zu einem Betrag in Höhe von
Brutto 47.000,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 6300.9585 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung des 1. Nachtragsangebotes „Straße C“ wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen des Nachtragsangebotes vom 30.01.2017 zu einem Betrag in Höhe von
Brutto 47.000,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 6300.9585 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö 7
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7.1. Anzahl der Omnibusse in der Winterstraße; Information durch Bürgermeister Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 7.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt insbesondere Bezug auf die letzte Sitzung des Stadtrates, TOP Nr. 5, Ausbau der Winterstraße, Vorstellung und Billigung der Planung, und führt aus, dass entgegen der in den Raum gestellten Zahl von 60 Bussen/Tag in der Winterstraße nach Ermittlungen der Stadtverwaltung tatsächlich insgesamt 25 Busse/Tag die Winterstraße befahren.

Einen deutlich regeren Busverkehr gebe es allerdings im Verlauf der Achse Herbststraße/Kirchplatz.

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö 8
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8.1. Schaltzeiten der Verkehrssignalanlage beim Kindergarten Nord an der Vogelstraße; Anfrage von Frau Hesser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Frau Hesser berichtet, dass die Verkehrssignalanlage in der Vogelstraße im Bereich des Kindergartens Nord für die Fußgänger sehr kurze „Grün-Phasen“ habe, so dass es bereits Erwachsenen kaum gelingt, die Straße während der hierfür vorgesehenen Zeit zu überqueren, geschweige denn den Kindern.
Frau Hesser bittet, die Schaltzeiten entsprechend zu modifizieren.

Bürgermeister Janson bedankt sich für die Information und sichert eine Überprüfung zu.

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8.2. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an der Schützstraße durch die Stadt Vöhringen; Anfrage von Herrn Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Zanker nimmt Bezug auf die Beratungen in den letzten Monaten zu dem Thema „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Vöhringen“ und bittet um Auskunft über den aktuellen Sachstand.

Bürgermeister Janson führt aus, dass momentan zwar bereits Vorgespräche geführt würden, vor der Einleitung von konkreten Schritten aber zunächst die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten sei.

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8.3. Veränderungen auf dem Grundstück Ecke "Beim Kreuz"/Memminger Straße; Anfrage von Herrn Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 8.3

Diskussionsverlauf

Herr Zanker nimmt Bezug insbesondere auf gewisse Rodungsarbeiten auf dem Grundstück Ecke „Beim Kreuz“/Memminger Straße und frägt nach, ob der Stadtverwaltung der Hintergrund dieser Aktivitäten bekannt sei.

Bürgermeister Janson erklärt, die Stadt Vöhringen sei über die Arbeiten nicht informiert.
Der zuletzt aktuelle Bauträger habe sich bekanntlich von dem Projekt zurückgezogen.
Die Stadtverwaltung werde sich aber bei dem Eigentümer des Grundstücks erkundigen und im Protokoll über die Zusammenhänge informieren.

Anmerkung der Verwaltung
Eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer war krankheitsbedingt nicht möglich.
Das Stadtbauamt wird sich bemühen, in absehbarer Zeit die Gründe für die Rodungsarbeiten sowie die teilweise Abschiebung der Grasnarbe zu erfahren und darüber zu informieren.

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8.4. Schadhafte Kanaldeckel im Verlauf der Rue de Vizille; Anfrage von Herrn Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Beschließend 8.4

Diskussionsverlauf

Herr Zanker berichtet von Kanaldeckeln im Verlauf der Rue de Vizille und dabei insbesondere westlich der Bahnunterführung, welche schadhaft bzw. „tiefergelegt“ seien mit der Konsequenz, dass zwischenzeitlich Autofahrer versuchen, diese Kanaldeckel zu umfahren.

Bürgermeister Janson bedankt sich für die Information und sichert eine Weitergabe dieser Anfrage an die für Kreisstraßen zuständige Stelle zu.

Datenstand vom 24.03.2017 07:39 Uhr