Datum: 23.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 22.02.2017 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.03.2017 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.03.2017 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Anbau und Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste; Vorstellung der Planung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" Anfrage Herr Thalhofer
6.2 Feuerwehren im Stadtgebiet Anfrage Herr Notz
6.3 Verlegung der Bushaltstellen in Illerberg und Thal Anfrage Frau Hesser
6.4 Zuschuss für die Renovierung der Marienkirche Anfrage Herr Barth

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Stadtratssitzung vom 22.02.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 22.02.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.03.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.03.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.03.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 09.03.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 31.03.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 23.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.03.2017 und führt aus, dass im Hinblick auf die jeweilige unterschiedlichen Betroffenheit und Interessenlage insbesondere noch die letzten Wochen zahlreiche und umfangreiche Gespräche mit den jeweiligen mittelbar und unmittelbar tangierten Eigentümern an der Witzighauser Straße sowie dem Planungsbüro geführt wurden.
Es konnte hierbei ein weitestgehender Interessenausgleich gefunden werden, wenngleich naturgemäß nicht jeder Einzelwunsch in vollem Umfang Berücksichtigung finden konnte. So habe man in den Flächennutzungsplan bei den Grundstücken Fl.Nr. 982, 983 und 984 nunmehr eine einheitliche Tiefe der Wohnbaufläche von 60 m ergänzend mit aufgenommen. Der jetzige Entwurf basiere auf einer sachlich gerechten Abwägung aller durch die Planung betroffenen Interessen.

Herr Häußler vom Planungsbüro Zint erwähnt zu Letzterem ergänzend, dass sich dadurch die Wohnbaufläche um ca. 1.700 qm vergrößere. Dies sei im Hinblick auf das gesetzliche Gebot des flächenschonenden Umgangs mit Grund und Boden noch vertretbar. Andernfalls hätte dies an anderer Stelle wieder kompensiert werden müssen.

Herr Häußler trägt sodann die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgetragenen Stellungnahmen von Privatpersonen, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge hierzu vor.

In der sich anschließenden Aussprache wird die aufgezeigte Lösung von allen Stadtratsfraktionen sehr begrüßt.
Ein Stadtratsmitglied merkt an, dass es natürlich besser wäre, wenn eine Ausweisung von Wohnbauflächen erst dann erfolgte, wenn die Stadt auch im Eigentum aller Grundstücke sei. Dies ist nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson vom Grundsatz her zwar wünschenswert, in der Praxis allerdings im Gemarkungsbereich Vöhringen zeitnah nicht zu realisieren, da die Grundstückseigentümer großteils zu keiner Veräußerung bereit sind.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 31.03.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 23.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ mit Stand vom 23.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt auch hier Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.03.2017 und bittet Herrn Häußler insbesondere die zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge darzustellen.

Herr Häußler trägt sodann die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge hierzu vor.

Im Gremium ergehen hierzu nach ausführlicher Diskussion folgende Abstimmungen:

Zu den Einwendungen Nr. II Ziff. 3 und Ziff. 4

1.        In der geplanten Zufahrt zum neuen Baugebiet sollen im südlichen und nördlichen Bereich zwei Verkehrsverengungen vorgenommen werden (Fahrbahnbreite dort jeweils 4,5 m – sonst 6 m), damit die Geschwindigkeit der Fahrzeuge etwas reduziert wird.

       Abstimmungsergebnis:        5 : 18 abgelehnt

2.        Die Verkehrsinseln sollen von der Ostseite auf die Westseite verlagert werden.

       Abstimmungsergebnis:        7 : 16 abgelehnt

3.        Es sollen keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen getroffen werden.

       Abstimmungsergebnis:        12 : 11 angenommen

       Anmerkung:        Die Ausweisung als Tempo 30-Zone sowie die Anordnung eines
Halteverbotes auf der Ostseite wird in Aussicht gestellt.

Zur Einwendung Nr. II Ziff. 5

       Der bis zum Grundstück Fl.Nr. 985 vorhandene Gehweg soll aus Gründen der        Verkehrssicherheit bis zum Grundstück Fl.Nr. 986/2 weiter geführt werden.

       Abstimmungsergebnis:        22 : 1 angenommen

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entscheidungen ergeht folgender abschließender

Anregung:        Ein Gremiumsmitglied regt an, die Regenüberlaufbecken mit einem kontrollierten Ablauf zu versehen, damit es zu keinen Überschwemmungen kommen kann. Herr Häußler sichert zu, dies zu prüfen.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ mit Stand vom 23.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Anbau und Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Nachfrage zur Aufnahme von integrativen Kindern ist jüngst sehr stark angestiegen. Auch im kommenden Kindergartenjahr wird sich voraussichtlich eine steigende Nachfrage abzeichnen.

Es handelt sich hierbei nicht um überwiegend körperliche Behinderungen, sondern um sozial und emotional bzw. verhaltensbedingt auffällige Kinder, sowie um entwicklungsverzögerte Kinder.

Dieser Bedarf kann im Rahmen der Einzelintegration von den einzelnen Einrichtungen nur schwer gedeckt werden.

Die Arbeiterwohlfahrt hat sich als freigemeinnütziger Träger der integrativen Kindertagesstätte Rappelkiste dazu bereit erklärt, diesem Bedarf mit der Erweiterung der Einrichtung um eine weitere integrative Gruppe gerecht zu werden.

Die Beauftragungen zu den Planungsleistungen wurden deshalb schon im Stadtrat am 29.09.2016 durch das Gremium beschlossen.

Das Architekturbüro Tress hat hier den Planungsauftrag erhalten und in der Zwischenzeit eine erste Entwurfsplanung ausgearbeitet.

Teil der Planungen war auch die Ansiedlung eines Familienzentrums, welches an den bestehenden Kindergarten angegliedert werden sollte.

Die Errichtung und der Betrieb des Familienzentrums bedarf der Genehmigung des Landratsamtes Neu-Ulms. Da mit einer abschließenden Entscheidung allerdings voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen ist, wird die weitere Planung, von Rappelkiste und Familienzentrum, separat betrachtet.

Das Büro Tress hat für die Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste zwei Varianten ausgearbeitet.

Variante 1 sieht einen Erweiterungsbau in Richtung Westen vor. Hierfür könnte die Fläche des derzeitigen kleinen öffentlichen Spielplatzes herangezogen werden.

Der Spielplatz ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand und wird von der Öffentlichkeit eher schlecht angenommen. Eine Auflösung des Spielplatzes ist deshalb durchaus gerechtfertigt.
Neben der Errichtung einer vierten Kindergruppe mit Kinderkleingruppe sollen auch ein Werkraum und ein Atelier entstehen.

Da die Kinder derzeit im Flur frühstücken und Ihr Mittagessen in den Gruppen selbst zu sich nehmen, ist eine Errichtung einer Kindermensa aus Sicht der Stadtverwaltung ebenfalls sinnvoll.

Auch die Schlafsituation der Kinder, welche sich momentan in den Materiallagern befindet, würde sich mit der Neuausweisung von einem extra Schlaf- und Ruheraum verbessern.

Im derzeitigen Personalraum werden neben Teambesprechungen auch Elterngespräche abgehalten. Des Weiteren dient der Personalraum auch als Pausen- und Arbeitsraum für bis zu 23 Erzieherinnen.
Der Raum ist somit im vielfachen überbelegt und sollte dementsprechend aufgeteilt werden.
Im Anbau könnte deshalb ein extra Teambesprechungsraum und Personal- mit angrenzendem Umkleideraum entstehen.

Im Weiteren sollen mit dem Anbau auch die sanitären Verhältnisse verbessert werden. Derzeit steht für bis zu 23 Erzieherinnen lediglich eine Toilette zur Verfügung.

Neben der eigentlichen Gruppenerweiterung bringen die weiteren angedachten Räume den Kindergarten Rappelkiste somit auf den „aktuellen pädagogischen Stand der Technik“.

Bei Variante 1 wäre die Ansiedlung des Familienzentrums auf der Nordostseite des bestehenden Kindergartens angedacht. Dies hätte den Vorteil, dass die Baumaßnahme Familienzentrum als völlig separat hinsichtlich dem Baubeginn und Bau selbst betrachtet werden könnte.

Variante 2 beinhaltet das gleiche Raumkonzept wie Variante 1.
Die Erweiterung würde sich ebenfalls in Richtung Westen erstrecken.

Allerdings wäre hier die Ansiedlung des Familienzentrums im ersten Obergeschoss vorgesehen.

Der Baukörper selbst würde sich eher in Richtung Süden anordnen, was zu einem gewissen Verlust von Außenspielflächen führen würde.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, auch in Rücksprache mit der Kindergartenleitung, die Variante 1.

Hier könnte die zusätzliche Fläche des Spielplatzes am besten ausgenutzt werden und beide Vorhaben wie Familienzentrum und Kindergarten könnten völlig separat betrachtet und auch errichtet werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Vorberatung dieses
Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und führt aus, dass die Planung unabhängig von der möglichen Errichtung eines Familienzentrums betrachtet werden solle, da die diesbezügliche Weichenstellung im Landkreis Neu-Ulm und ein Engagement der Stadt Vöhringen derzeit noch nicht absehbar sei.

Sodann stellt Herr Tress die Planungsvarianten 1 und 2 nochmals vor.

Während einige Gremiumsmitglieder den Anbau für sehr kostspielig halten und
sich deshalb auch mehr Planungsvarianten gewünscht hätten, vertritt die Mehrheit die Auffassung, dass die Planvariante 1 sehr gelungen ist und die Kindertagesstätte von Grund auf ertüchtigt und den aktuellen Anforderungen bzw. dem steigenden Bedarf nach Integrationsplätzen angepasst werden müsse.

Ein Gremiumsmitglied bittet im Protokoll die Vergleichszahlen vom Krippenanbau 1.
und  2. BA „St. Michael“ zur jetzt vorliegenden Planungsvariante 1 für die Kita „Rappelkiste“ anzugeben. Herr Bürgermeister Janson sichert dies zu.

Abschließend ergeht sodann folgender

Ein Gremiumsmitglied bittet im Protokoll die Vergleichszahlen vom Krippenanbau 1. und 2. BA „St. Michael“ zur jetzt vorliegenden Planungsvariante 1 für die Kita „Rappelkiste“ anzugeben. Herr Bürgermeister Janson sichert dies zu.

Anmerkung:        Der Neubau der Krippen „St. Michael“ erstreckte sich über eine Fläche von
ca. 559 m². Der Anbau Rappelkiste ist mit einer Fläche von ca. 504 m² geplant. Die Kosten für den Anbau bei der Kita „Rappelkiste“ belaufen sich grob geschätzt auf ca. 1,49 Mio. Euro. Wenn man beide Anbauten gegenüberstellt kommt man auf einen ähnlichen Kostenansatz. Die Förderung beträgt bei beiden Objekten ca. 72%. Die Ausgabenübersicht für den Neubau der Kinderkrippe St. Michael 2013 ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abschließend ergeht sodann folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planungsvariante 1 des Ingenieurbüros Tress vom 09.03.2017 für den Anbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

zum Seitenanfang

6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Thalhofer trägt vor, dass sich Eigentümer im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ an ihn gewandt und vorgetragen haben, dass sie vom Bauamt bei entsprechenden Rückfragen hinsichtlich der Unterschiede Flächennutzungsplan und Bebauungsplan nicht richtig aufgeklärt bzw. informiert worden seien.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson stellt dies nachdrücklich in Abrede.
Es seien in dieser Hinsicht sogar über das gewohnte Maß hinaus sehr viele und
auch ausführliche Gespräche mit Anliegern aus diesem Gebiet geführt worden.
Dabei sei auch deutlich auf die Unterschiede zwischen einem Flächennutzungsplan und Bebauungsplan hingewiesen worden. Zudem hätten alle Beschwerdeführer eine ausführliche schriftliche Information zum Flächennutzungsplan von der Stadtverwaltung erhalten.

zum Seitenanfang

6.2. Feuerwehren im Stadtgebiet Anfrage Herr Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Notz erkundigt sich, ob die örtlichen Feuerwehren in der Lage sind, auch tagsüber die Alarmbereitschaft sicherzustellen. Ggf. könnte die Stadtverwaltung bei künftigen Einstellungen von Bauhofmitarbeitern darauf achten, dass diese auch Dienst in der Feuerwehr leisten sollten.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson stellt dar, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
zwar allgemein zunehmend ein Problem werden könnte. Den Kommandanten und Kommunen ist diese Problemlage bekannt. In Vöhringen sei die Tagesalarmbereitschaft tagsüber aber noch gewährleistet. Es seien auch in den verschiedenen Einrichtungen der Stadtverwaltung bereits einige Feuerwehrkräfte – sogar der Kommandant der FFW Vöhringen – beschäftigt. Eine verbindliche Verpflichtung zur Mitarbeiter in der Feuerwehr sei rechtlich aber nicht möglich.
Herr Bürgermeister Janson stellt dar, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
zwar allgemein zunehmend ein Problem werden könnte. Den Kommandanten und Kommunen ist diese Problemlage bekannt. In Vöhringen sei die Tagesalarmbereitschaft tagsüber aber noch gewährleistet. Es seien auch in den verschiedenen Einrichtungen der Stadtverwaltung bereits einige Feuerwehrkräfte – sogar der Kommandant der FFW Vöhringen – beschäftigt.
Eine verbindliche Verpflichtung zur Mitarbeiter in der Feuerwehr sei rechtlich aber nicht möglich.

zum Seitenanfang

6.3. Verlegung der Bushaltstellen in Illerberg und Thal Anfrage Frau Hesser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Frau Hesser nimmt Bezug auf die nun bevorstehenden Baumaßnahmen in der Ortsmitte von Thal und die dadurch bedingten Verlegungen der Bushaltestellen. Sie führt aus, dass kürzlich Schüler in der Neuen Welt austeigen mussten, da die Haltestelle in der Witzighauser Straße nicht mehr angefahren wurde. Sie bittet zu klären, ob dies so vereinbart worden ist.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Prüfung zu und führt ergänzend aus, dass die neuen Haltestellen im Amtlichen Mitteilungsblatt kürzlich ausführlich dargestellt worden sind. Danach wurde die Bushaltestelle „Burgthalschenke“ in die Riedhofstraße und die Haltstelle „Hauptstraße“ in die „Neue Welt“ bzw. „Witzighauser Straße“ verlegt. Es könne allenfalls bedingt durch den späteren Baubeginn zu Missverständnissen gekommen sein.

Anmerkung:
Die Prüfung hat ergeben, dass bei den Busunternehmen anfänglich etwas Unklarheit über die neue Linienführung bestanden habe, nachdem mit der Baustelleneinrichtung nicht wie ursprünglich geplant, am letzten Montag, sondern erst am Donnerstag, begonnen wurde. Nunmehr sei aber vereinbart, dass die Busse sowohl die Haltestelle „Neue Welt“, als auch „Witzighauser Straße“ anfahren.

zum Seitenanfang

6.4. Zuschuss für die Renovierung der Marienkirche Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth nimmt Bezug auf das in der heutigen Sitzung ausgelegte Schreiben von Herrn Bürgermeister Janson zur unzutreffenden Berichterstattung in der Südwest-Presse über die Sitzung des Fördervereines zum Erhalt der Marienkirche e.V. und führt aus, dass der Stadtrat im Weiteren auch eine Höchstgrenze bei der Bezuschussung in Höhe von 50.000,00 € beschlossen habe.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bestätigt dies und ergänzt, dass die Höchstgrenze in Höhe von 50.000,00 € nach derzeitiger Sachlage wohl auch nicht erreicht werde.

Datenstand vom 25.04.2017 07:57 Uhr