Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Anbau einer Terrasse mit Überdachung (geschlossen); Bauort: "Illerzeller Straße 131" in Vöhringen (Flur-Nr. 1318/7)
1.2 Abbruch des Wohnhauses und Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage; hier: Tektur: Vergrößerung der Fertigteilgarage von 6 x 3 m auf 9 x 3 m; Bauort: "Errachweg 3" in Illerberg (Flur-Nr. 53/4)
1.3 Abbruch des Wohnhauses und Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage; hier: Tektur: Vergrößerung der Fertigteilgarage von 6 x 3 m auf 9 x 3 m; Bauort: "Errachweg 5" in Illerberg (Flur-Nr. 53/3)
1.4 Erstellen von 5 Beton- oder Granitstehlen; Bauort: "Mühlbachstraße 31" in Illerzell (Flur-Nr. 59/10)
1.5 Bauvoranfrage für den Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Wohnung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 1a" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/1)
1.6 Bauvoranfrage zum Abbruch eines Schuppens und zum Neubau zweier Appartements sowie zum Neubau von Garagen oder Carports; Bauort: "Kolpingstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 74/4)
1.7 Anbau einer Maschinenhalle; Bauort: "Sandbergweg 9" in Illerberg (Flur-Nr. 151 und 152)
1.8 Neubau Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung und Erweiterung Lager; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 17" in Vöhringen (Flur-Nr. 608/12)
1.9 Neubau Halle 4 - 6 und Erweiterung Lager A und B; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 1, 3, 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 581)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss Vorberatung
4 Freisportanlagen; Ersatzneubau eines Allwetterplatzes im Karl-Eychmüller-Sportpark; Sportplatzbauarbeiten; Auftragsvergabe
5 Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Vöhringen und im Stadtteil Illerberg; Erneuerung von 109 Straßen-Leuchten; Auftragsvergabe
6 Abwasserbeseitigung; Kanalreinigung und Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen; Auftragsvergabe; Vorberatung
7 Grundschule Nord, 89269 Vöhringen; Dach über Klassentrakt Ost; Flachdach-Abdichtungsarbeiten; Auftragsvergabe
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Anbau einer Terrasse mit Überdachung (geschlossen); Bauort: "Illerzeller Straße 131" in Vöhringen (Flur-Nr. 1318/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Abbruch des Wohnhauses und Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage; hier: Tektur: Vergrößerung der Fertigteilgarage von 6 x 3 m auf 9 x 3 m; Bauort: "Errachweg 3" in Illerberg (Flur-Nr. 53/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen die geplante Vergrößerung der Garage, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Abbruch des Wohnhauses und Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage; hier: Tektur: Vergrößerung der Fertigteilgarage von 6 x 3 m auf 9 x 3 m; Bauort: "Errachweg 5" in Illerberg (Flur-Nr. 53/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die geplante Vergrößerung der Garage, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Erstellen von 5 Beton- oder Granitstehlen; Bauort: "Mühlbachstraße 31" in Illerzell (Flur-Nr. 59/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Bauvoranfrage für den Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Wohnung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 1a" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Gewerbehalle mit Büro und Wohnung wird in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.6. Bauvoranfrage zum Abbruch eines Schuppens und zum Neubau zweier Appartements sowie zum Neubau von Garagen oder Carports; Bauort: "Kolpingstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 74/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird trotz gewisser gestalterischer Bedenken erteilt.

Grundlage für die zustimmende Entscheidung insbesondere zu den Garagen ist, dass der Bauherr den Gartenbereich zwischen Straßenhinterkante und Gebäudeflucht und damit auf eine Tiefe von 3 m grundsätzlich unberührt lässt und damit der Garten in diesem Bereich samt Einzäunung bestehen bleiben kann.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.7. Anbau einer Maschinenhalle; Bauort: "Sandbergweg 9" in Illerberg (Flur-Nr. 151 und 152)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.8. Neubau Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung und Erweiterung Lager; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 17" in Vöhringen (Flur-Nr. 608/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Ausnahmen bzw. Befreiungen vom Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ kann insbesondere aufgrund der konkreten Nachbarschaft zugestimmt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.9. Neubau Halle 4 - 6 und Erweiterung Lager A und B; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 1, 3, 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 581)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 1.9

Diskussionsverlauf

Anhand der Vorstellung des Baugesuchs wird verdeutlicht, dass die Produktionskapazitäten nach der Realisierung der Bauvorhaben deutlich höher sein werden und damit einerseits eine Vielzahl an neuen Arbeitsplätzen entstehen wird, andererseits aber auch mit einem höheren LKW-Aufkommen zu rechnen sein wird.

Seitens einiger Gremiumsmitglieder wird das gegenwärtig zu beobachtende Parken von LKW`s vor dem Werksgelände der gegenständlichen Firma kritisch gesehen, weil die in der Werner-von-Siemens-Straße angelegten Längsparkplätze lediglich für PKW`s geeignet seien, wohingegen abgestellte LKW`s stets in die Fahrbahn hineinragen.
Dies könnte aber u.U. dadurch verhindert werden, soweit die zur Abholung von Betonfertigteilen anfahrenden LKW`s bis zu einer Beladung auf dem Werksgelände parken könnten.

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.04.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein Verfahren nach BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Die im Zuge dieser Beteiligung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2016 abgewogen.

In dieser Sitzung wurde auch festgestellt, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung am 27.10.2016 im Rathaus Vöhringen keine Anregungen oder Einwendungen ergeben hat.

Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen der Planung wurden vom Stadtrat genehmigt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 23.01.2017 statt. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in Anlage 1 abgewogen. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.12.2016 bis 10.02.2017 wurden keine Stellungnahmen abgegeben oder bei der Stadt Vöhringen zur Niederschrift vorgebracht.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
       Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
       Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Der gemäß den o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde/ergänzende Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem sowie zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Maslowski vom gleichnamigen Architekturbüro, der sodann kurz darstellt, dass während der öffentlichen Auslegung seitens der Bürgerschaft jeweils keine Stellungnahmen abgegeben worden seien und sich auch lediglich ein Träger öffentlicher Belange zu der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert habe, die einer entsprechend inhaltlichen Abwägung bedurfte.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
       Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
       Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Der gemäß den o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde/ergänzende Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.04.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein Verfahren nach BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost-IV“, Gemarkung Thal, eingeleitet. Das Bebauungsplanverfahren wird parallel begleitet von der Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Die im Zuge dieser Beteiligung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2016 abgewogen.

In dieser Sitzung wurde auch festgestellt, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung am 27.10.2016 im Rathaus Vöhringen keine Anregungen oder Einwendungen ergeben hat.

Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen der Planung wurden vom Stadtrat genehmigt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 23.01.2017 statt. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in Anlage 1 abgewogen. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.12.2016 bis 10.02.2017 wurden keine Stellungnahmen abgegeben oder bei der Stadt Vöhringen zur Niederschrift vorgebracht.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
       Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
       Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.04.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:

       „Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“
       als Satzung.


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 24.04.2017.


§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 676 der Gemarkung Vöhringen.


§ 3 Bestandteile der Satzung

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 24.04.2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 24.04.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.

§ 5 In-Kraft-Treten

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
       Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
       Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.04.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:

       „Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“
       als Satzung.


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 24.04.2017.


§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Gelt ungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 676 der Gemarkung Vöhringen.


§ 3 Bestandteile der Satzung

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 24.04.2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 24.04.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.

§ 5 In-Kraft-Treten

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Freisportanlagen; Ersatzneubau eines Allwetterplatzes im Karl-Eychmüller-Sportpark; Sportplatzbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Leistungsverzeichnis wurde vom Ingenieurbüro Baumann GbR, München, in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt erstellt und öffentlich ausgeschrieben.

7 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert.

4 Fachfirmen gaben zur Submission am 21.03.2017 ein Angebot ab.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Baumann GbR, München, kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.

Der Auftrag für die Sportplatzbauarbeiten für den Ersatzneubau des Allwetterplatzes im Karl-Eychmüller-Sportpark in Vöhringen, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Djivic GaLaBau, Oberholzheim, zu vergeben.
Die Brutto-Auftragssumme beträgt incl. 19 % MwSt 183.506,23 Euro, wobei bereits ein Nachlass in Höhe von 2 % berücksichtigt ist.

Geplant ist, dass mit den Arbeiten am 10. Juli 2017 begonnen wird.

Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Ende August 2017 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Sportplatzbauarbeiten für den Ersatzneubau des Allwetterplatzes im Karl-Eychmüller-Sportpark in Vöhringen wird an die Firma Djivic GaLaBau, Oberholzheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20. März 2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 183.500 € sind unter der Haushaltsstelle 5600.9553 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Sportplatzbauarbeiten für den Ersatzneubau des Allwetterplatzes im Karl-Eychmüller-Sportpark in Vöhringen wird an die Firma Djivic GaLaBau, Oberholzheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20. März 2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 183.500 € sind unter der Haushaltsstelle 5600.9553 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Vöhringen und im Stadtteil Illerberg; Erneuerung von 109 Straßen-Leuchten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Nachdem durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) ein neues Förderprogramm aufgelegt wurde, bei dem die Ertüchtigung von Straßenbeleuchtungsanlagen, die eine Einsparung von > 60 % erreichen, gefördert wird, hat die Stadt Vöhringen im Jahre 2016 einen entsprechenden Zuschussantrag beim Bundesministerium eingereicht.

Am 01.12.2016 hat die Stadt Vöhringen den bewilligten Zuwendungsbescheid erhalten, in dem ein Zuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt wird. Die Auszahlung des Zuschusses ist im Jahr 2018 beabsichtigt.

In folgenden Straßen ist die Erneuerung der Straßenleuchten geplant:
Dompfaffweg, Forellenweg, Hirschgasse, Obere Hauptstraße, Obere Weiherstraße, Prielstraße, Siedlerweg, Siedlerstraße, Sperlingweg, Zum Klärwerk, Adlerstraße, Gartenstraße, Haydnstraße, Haselgraben, Hechtstraße, Karpfenweg, Reiherstraße, Storchenweg, Fuchsstraße und Fellhornweg.

Die erforderlichen Arbeiten für die Erneuerung von 109 Straßen-Leuchten wurden von der Stadtverwaltung beschränkt ausgeschrieben.

Von 7 angeschriebenen Fachfirmen haben zwei Firmen ein Angebot zur Submission am 21.03.2017 abgegeben.

Die rechnerische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

Firma SAG GmbH, 87737 Boos                                brutto 53.667,62 €

Firma LEW Verteilnetz GmbH, 87700 Memmingen                brutto 58.311,19 €

Der Auftrag für die Erneuerung von 109 Straßen-Leuchten ist nach den gesetzlichen Vorgaben an die Firma SAG GmbH, 87737 Boos, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt  Vöhringen und im Stadtteil Illerberg, Erneuerung von 109 Straßen-Leuchten, wird an die Firma
SAG GmbH, 87737 Boos, zu den Bedingungen des Angebotes vom 20.03.2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 53.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 6701.9861 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt  Vöhringen und im Stadtteil Illerberg, Erneuerung von 109 Straßen-Leuchten, wird an die Firma
SAG GmbH, 87737 Boos, zu den Bedingungen des Angebotes vom 20.03.2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 53.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 6701.9861 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Abwasserbeseitigung; Kanalreinigung und Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen; Auftragsvergabe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 24.04.2017 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Ableitung und Behandlung von Abwasser ist eine sehr wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Gemeinde. Somit ist die Abwasserbeseitigung eine Pflichtaufgabe
der Städte und Gemeinden.

Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen gehört neben der Herstellung der Entwässerungseinrichtung auch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen, um die Entwässerungseinrichtung langfristig weiterbetreiben zu können.
Neben dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes gilt es natürlich auch, Grundwasserverunreinigungen durch austretende Abwasser bzw. das Eindringen von Grundwasser in die die Kanalisation zu vermeiden.

Aus den vorgenannten Gründen hat das Land Bayern in der Verordnung zur Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung - EÜV)
festgelegt, dass die bestehende Kanalisation in regelmäßigen Abständen untersucht
und eventuelle Schäden beseitigt werden müssen.

Nachdem die Stadtverwaltung Vöhringen im Bereich der Kanalisation, bis auf den Stadtteil Illerzell, noch keine flächendeckenden Kanaluntersuchungen hat durchführen lassen, ist geplant, in den nächsten Jahren, vor allem die Kanalisation im Kerngebiet von Vöhringen, komplett reinigen und untersuchen zu lassen.

In den Jahren 2013 bis 2015 wurde bereits der 1. und 2. Abschnitt (in etwa zwei Drittel des Kanalnetzes des Kernstadtgebietes) gereinigt und untersucht.

Für den dritten Reinigungsabschnitt, siehe beiliegenden Lageplan, wurden im Haushaltsjahr 2017 die notwendigen Mittel  bereitgestellt.

Bei der Kanalinspektion werden neben den Hauptkanälen auch die zur Entwässerungseinrichtung gehörenden Grundstücksanschlussleitungen sowie die Kontrollschächte auf den Grundstücken in die Untersuchungen einbezogen.

Die notwendigen Kanalreinigungsarbeiten und die Kanalbefahrung wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, geplant, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben.

7 Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

5 Firmen haben zur Submission am 16.03.2017 ein Angebot eingereicht.

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, formal, rechnerisch und fachlich geprüft und gewertet.

Das Ausschreibungsergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wassermüller GmbH, Ulm, entnommen werden.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 203.490,00 €.

Der Auftrag für die Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Knittel GmbH,
89269 Vöhringen, zu vergeben.

Die Durchführung der Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen ist für den Zeitraum Juni – November 2017 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung (BA III) im Stadtgebiet Vöhringen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 06.03.2017 an die Firma Knittel GmbH, Städtereinigung, Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen, vergeben.

Die Mittel in Höhe von brutto 203.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7000.9500 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung (B A III) im Stadtgebiet Vöhringen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 06.03.2017 an die Firma Knittel GmbH, Städtereinigung, Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen, vergeben.

Die Mittel in Höhe von brutto 203.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7000.9500 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Grundschule Nord, 89269 Vöhringen; Dach über Klassentrakt Ost; Flachdach-Abdichtungsarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Flachdachabdichtung des Daches über dem östlichen Klassentrakt der Grundschule Vöhringen Nord ist bereits 30 Jahre alt und in einem schlechten Zustand.

Im Sinne eines vorbeugenden Bauunterhaltes ist es notwendig, die alte Kunststoffdachabdichtung durch eine neue Folienhaut austauschen zu lassen.

In diesem Zusammenhang ist auch geplant, die Wärmedämmung dem heutigen Stand anzupassen bzw. zu ergänzen.

Aus diesem Grund hat das Stadtbauamt Vöhringen die notwendigen Arbeiten in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst und diese beschränkt ausgeschrieben.

Von den 5 angeschriebenen Fachfirmen haben zur Submission am 28.03.2017
fünf Firmen ein Angebot abgegeben.

Alle 5 Angebote konnten gewertet werden.

Das Ergebnis hieraus stellt sich wie folgt dar:

Firma Schrapp & Salzgeber, Illertissen                47.194,45 €
Firma Emler GmbH, Neu-Ulm                        48.731,69 €
Firma Blüm-Bedachungs GmbH, Memmingen        50.788,68 €
Firma Rampp Kunststoffe GmbH, Erkheim                56.775,59 €
Firma Wollinsky, Vöhringen                                57.889,38 € (unter Berücksichtigung von
          5 % Nachlass)

Der Auftrag für die Dachabdichtungssanierung mit Kunststoffdachbahnen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Schrapp & Salzgeber GmbH & Co. KG,
Zimmerei & Bedachungen, Illertissen, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Dachabdichtungssanierung mit Kunststoffdachbahnen über dem östlichen Klassentrakt der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Firma Schrapp & Salzgeber GmbH & Co. KG, Zimmerei & Bedachungen, Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.03.2017 vergeben.

Die erforderliche Mittel von brutto 47.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9453 bereit gestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Dachabdichtungssanierung mit Kunststoffdachbahnen über dem östlichen Klassentrakt der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Firma Schrapp & Salzgeber GmbH & Co. KG, Zimmerei & Bedachungen, Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.03.2017 vergeben.

Die erforderliche Mittel von brutto 47.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9453 bereit gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

zum Seitenanfang

9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö 9

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 25.04.2017 07:59 Uhr