Datum: 24.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:20 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.04.2017
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 23.03.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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24.04.2017
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.03.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 03.04.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 03.04.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.04.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 06.04.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen;
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
06.04.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein Verfahren nach BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Die im Zuge dieser Beteiligung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2016 abgewogen.
In dieser Sitzung wurde auch festgestellt, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung am 27.10.2016 im Rathaus Vöhringen keine Anregungen oder Einwendungen ergeben hat.
Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen der Planung wurden vom Stadtrat genehmigt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 23.01.2017 statt. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in Anlage 1 abgewogen. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.12.2016 bis 10.02.2017 wurden keine Stellungnahmen abgegeben oder bei der Stadt Vöhringen zur Niederschrift vorgebracht.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der gemäß den o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde/ergänzende Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2017 und führt aus, dass während der öffentlichen Auslegung seitens der Bürgerschaft keine Äußerungen eingegangen sind. Bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange habe lediglich der Bayer. Bauernverband eine relevante Stellungnahme abgegeben, die von Herrn Bürgermeister Janson zusammen mit Abwägungsvorschlag vorgetragen wird.
Die Stadtratsmitglieder schließen sich dem Abwägungsvorschlag an und fassen abschließend folgenden
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der gemäß den o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde/ergänzende Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
06.04.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein Verfahren nach BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost-IV“, Gemarkung Thal, eingeleitet. Das Bebauungsplanverfahren wird parallel begleitet von der Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Die im Zuge dieser Beteiligung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2016 abgewogen.
In dieser Sitzung wurde auch festgestellt, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung am 27.10.2016 im Rathaus Vöhringen keine Anregungen oder Einwendungen ergeben hat.
Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen der Planung wurden vom Stadtrat genehmigt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 23.01.2017 statt. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in Anlage 1 abgewogen. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.12.2016 bis 10.02.2017 wurden keine Stellungnahmen abgegeben oder bei der Stadt Vöhringen zur Niederschrift vorgebracht.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.04.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“
als Satzung.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 24.04.2017.
§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 676 der Gemarkung Vöhringen.
§ 3 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 24.04.2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 24.04.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
§ 5 In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt auch hier Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2017 und verweist auf seine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Abwägungen zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ stehen.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.04.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“
als Satzung.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 24.04.2017.
§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 676 der Gemarkung Vöhringen.
§ 3 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 24.04.2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 24.04.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
§ 5 In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2017;
Modifizierung des Stellenplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 22.02.2017 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2017 gebilligt und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde zur abschließenden Genehmigung vorgelegt.
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Neu-Ulm teilte mit, dass bei der Übertragung der Zahlen aus dem Stellenplan in den Haushaltsplan gewisse Falschübertragungen festgestellt worden sind (z.B. bei den neu geschaffenen Entgeltgruppen 9a, 9b, 9c sowie bei den Beamtenstellen im mittleren Dienst A 9 mit Zulage sowie bei der Entgeltgruppe 6 TVöD), die aus Gründen der Rechtssicherheit entsprechend redaktionell zu bereinigen wären.
Im Zuge dieser Bereinigung kann auch die im Stellenplan in Entgeltgruppe 6 TVöD
ausgewiesene Stelle für den/die Integrationsbeauftragte/n wieder herausgenommen werden, nachdem die Besetzung über die Diakonie erfolgt.
Da der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes ist und somit Satzungsqualität hat, ist der modifizierte Stellenplan nochmals vom Stadtrat zu beschließen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten berichtigten Unterlagen.
Empfehlung
Der Stadtrat stimmt dem redaktionell modifizierten Stellenplan 2017 zu. Die Änderungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Haushaltsplan zwar rechtsaufsichtlich bereits genehmigt wurde. Bei der Übertragung des Stellenplanes in den Haushalt seien jedoch gewisse Fehler unterlaufen, die nun redaktionell berichtet werden müssen. Nachdem der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes sei und dieser Satzungsqualität habe, sei hierzu auch noch einmal ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.
Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem redaktionell modifizierten Stellenplan 2017 zu. Die Änderungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Abwasserbeseitigung;
Kanalreinigung und Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
06.04.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
6 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Ableitung und Behandlung von Abwasser ist eine sehr wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Gemeinde. Somit ist die Abwasserbeseitigung eine Pflichtaufgabe
der Städte und Gemeinden.
Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen gehört neben der Herstellung der Entwässerungseinrichtung auch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen, um die Entwässerungseinrichtung langfristig weiterbetreiben zu können.
Neben dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes gilt es natürlich auch, Grundwasserverunreinigungen durch austretende Abwasser bzw. das Eindringen von Grundwasser in die die Kanalisation zu vermeiden.
Aus den vorgenannten Gründen hat das Land Bayern in der Verordnung zur Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung - EÜV)
festgelegt, dass die bestehende Kanalisation in regelmäßigen Abständen untersucht
und eventuelle Schäden beseitigt werden müssen.
Nachdem die Stadtverwaltung Vöhringen im Bereich der Kanalisation, bis auf den Stadtteil Illerzell, noch keine flächendeckenden Kanaluntersuchungen hat durchführen lassen, ist geplant, in den nächsten Jahren, vor allem die Kanalisation im Kerngebiet von Vöhringen, komplett reinigen und untersuchen zu lassen.
In den Jahren 2013 bis 2015 wurde bereits der 1. und 2. Abschnitt (in etwa zwei Drittel des Kanalnetzes des Kernstadtgebietes) gereinigt und untersucht.
Für den dritten Reinigungsabschnitt, siehe beiliegenden Lageplan, wurden im Haushaltsjahr 2017 die notwendigen Mittel bereitgestellt.
Bei der Kanalinspektion werden neben den Hauptkanälen auch die zur Entwässerungseinrichtung gehörenden Grundstücksanschlussleitungen sowie die Kontrollschächte auf den Grundstücken in die Untersuchungen einbezogen.
Die notwendigen Kanalreinigungsarbeiten und die Kanalbefahrung wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, geplant, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben.
7 Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
5 Firmen haben zur Submission am 16.03.2017 ein Angebot eingereicht.
Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, formal, rechnerisch und fachlich geprüft und gewertet.
Das Ausschreibungsergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wassermüller GmbH, Ulm, entnommen werden.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 203.490,00 €.
Der Auftrag für die Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Knittel GmbH,
89269 Vöhringen, zu vergeben.
Die Durchführung der Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung im Stadtgebiet Vöhringen ist für den Zeitraum Juni – November 2017 geplant.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung (BA III) im Stadtgebiet Vöhringen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 06.03.2017 an die Firma Knittel GmbH, Städtereinigung, Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen, vergeben.
Die Mittel in Höhe von brutto 203.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7000.9500 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Kanalreinigungsarbeiten und die Kanal-TV-Untersuchung (BA III) im Stadtgebiet Vöhringen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 06.03.2017 an die Firma Knittel GmbH, Städtereinigung, Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen, vergeben.
Die Mittel in Höhe von brutto 203.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7000.9500 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Ausbau der Winterstraße;
Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Wie dem Straßenausbauprogramm 2017-2020 zu entnehmen ist, ist für das Jahr 2017 die Erneuerung und der Ausbau der Winterstraße in Vöhringen beschlossen worden.
Das Stadtbauamt hat für diese Baumaßnahme ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
8 Firmen haben die Ausschreibung angefordert.
Zur Submission am 19.04.2017 hat lediglich eine Firma ein Angebot eingereicht.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung des Angebotes kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Das Angebot entspricht den marktüblichen Preisen und liegt innerhalb unserer Kostenschätzung.
Der Auftrag für die Ausführung der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Grüner und Mühlschlegel,
Bauunternehmen GmbH & Co. KG, 88400 Biberach zu vergeben.
Mit der Ausführung der Arbeiten soll Ende Mai 2017 begonnen werden.
Mit der Fertigstellung kann bis Ende August 2017 gerechnet werden.
Empfehlung
Der Auftrag für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten wird an die
Firma Grüner und Mühlschlegel, Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Leipzigstr. 33,
88400 Biberach, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.04.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von € 516.000,00 sind unter den Haushaltsstellen
6300.9541 (Straßenbau), 8150.9553 (Wasserhauptleitung), 8150.9532 (Wasser-hausanschlüsse) und 7000.9500 (Kanalsanierung) bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten wird an die
Firma Grüner und Mühlschlegel, Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Leipzigstr. 33,
88400 Biberach, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.04.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von € 516.000,00 sind unter den Haushaltsstellen
6300.9541 (Straßenbau), 8150.9553 (Wasserhauptleitung), 8150.9532 (Wasser-hausanschlüsse) und 7000.9500 (Kanalsanierung) bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
|
7 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
zum Seitenanfang
8. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Bahnübergang am Schrankenweg in Vöhringen
Anregung Herr Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.04.2017
|
ö
|
|
8.1 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Barth nimmt Bezug auf die ihm von einem Herrn Scheithauer übersandten Unterlagen zum Bahnübergang am Schrankenweg in Vöhringen und regt an, diese Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses zu diskutieren, insbesondere ob es Möglichkeiten gibt, die Sicherheit dort für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson stimmt dem Vorschlag von Herrn Barth unabhängig von der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Vöhringen zu. Die Stadt Vöhringen sei zwar nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz an den Kosten für die Anlage des Bahnübergangs beteiligt gewesen. Eine direkte Zuständigkeit für die Absicherung von Bahnübergängen bestehe aber nicht. Diese liege bei der für das Schienennetz verantwortlichen DB Netz AG, die wiederum der Aufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes unterliege. Es habe bisher auch keine Probleme an diesem Bahnübergang gegeben. Bahnübergänge stellen ebenso wie Straßenübergänge oder Gewässer stets eine potentielle Gefahr dar. Es stehe deshalb außer Frage, dass Eltern grundsätzlich ihre Kinder auf diese Gefahrenlagen hinweisen.
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8.2. Ampelanlage an der Kreuzung Vöhlinstraße
Illerstraße - Wielandstraße - Anregung Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.04.2017
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ö
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8.2 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Frau Böck regt an, nochmals bezüglich des potentiellen Abbaus der Ampelanlage im
Kreuzungsbereich Vöhlinstraße, Illerstraße, Wielandstraße mit dem Straßenbauamt Kontakt aufzunehmen, nachdem auch er, Herr Bürgermeister Janson, diese Anlage ebenfalls nicht für zwingend nötig erachte.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bestätigt zwar, dass er keine zwingende Notwendigkeit einer Ampelanlage in diesem Kreuzungsbereich sehe. Die Zuständigkeit für eine derartige Entscheidung liege jedoch beim Staatlichen Bauamt Krumbach, nachdem es sich um eine Kreisstraße handelt. Diese Behörde habe entsprechende Anregungen von Seiten der Stadtverwaltung bisher leider stets abgelehnt.
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8.3. Planungsvorschlag "Alte Poliere"
Anregung Herr Neher
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.04.2017
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ö
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8.3 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Neher bedankt sich für die sehr schnelle Zuleitung des Schreibens vom 16.04.2017 im Namen der CSU-Stadtratsfraktion und den diesbezüglich vorgelegten Planungsvorschlag zur sog. „Alten Poliere“ in Vöhringen. Er regt an, über diese Variante bereits im Vorfeld, ohne Zeitdruck, vor einer abschließenden Entscheidung zu diskutieren.
Antwort:
Im Gremium wird darauf verwiesen, dass sich der Stadtrat Vöhringen in seiner Sitzung vom 26.10.2006 bereits für eine von Herrn Prof. Schirmer vorgeschlagene Variante – parkähnliche Gestaltung des Areals – ausgesprochen habe. Durch den Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion komme nun ein weiterer Vorschlag hinzu. Im Zuge der noch bevorstehenden Umgestaltung des Bahnhofareals mit Ausbau der Bahnhofstraße bis zur Baderstraße (2. BA), müsse auch das Areal der sog. „Alten Poliere“ einbezogen werden.
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8.4. Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Vöhringen Nord
Anfrage Herr Wedemeyer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.04.2017
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ö
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8.4 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Wedemeyer schildert, dass ihn häufig Anfragen aus der Bürgerschaft erreichen, die sich nach dem Zeitpunkt der Errichtung der Urnenwand im Friedhof Vöhringen Nord erkundigen. Er fragt deshalb an, ob bereits ein Fertigstellungszeitpunkt bekannt ist.
Antwort:
Herr Söhner führt aus, dass der Auftrag bereits erteilt worden sei. Einen genauen Fertigstellungszeitraum könne er aber nicht sagen. Er werde sich erkundigen im Protokoll einen Hinweis geben.
Anmerkung:
Die Fertigstellung der Urnenwand ist Mitte Juni d.J. vorgesehen.
Datenstand vom 17.05.2017 07:49 Uhr