Datum: 03.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin (Treffpunkt vor dem Rathaus); Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen; Um- und Neugestaltung des Pausenhofes; Vorstellung und Billigung der Landschaftsbauarbeiten
2 Bauanträge und Bauvoranfragen
2.1 Bau einer Gaube, Vordach und Carport; Bauort: "Marienstraße 16" in Vöhringen (Flur-Nr. 8 und 8/2)
2.2 Erstellung einer Doppel-Fertiggarage bei der Turnhalle des Illertal-Gymnasiums; Bauort: "Zum Sportplatz 19" in Illerzell (Flur-Nr. 193/1)
2.3 Errichtung einer City-Star Werbeanlage für termingebunden wechselnden Plakatanschlag; Bauort: "Auf der Härte 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 746)
2.4 Antrag auf Isolierte Befreiung: Erstellung von zwei Fertiggaragen zum genehmigten Bauvorhaben - Neubau von 11 Wohneinheiten mit Stellplätzen, Garagen und Tiefgarage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg 15 und Neue Welt 37 und 37a" in Illerberg (Flur-Nr. 1534/3)
2.5 Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: "Beim Kreuz 2a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1178)
2.6 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Carports; Bauort: Schmiedegasse 8" in Thal (Flur-Nr. 102/6)
2.7 Anbau einer Terrassen-Überdachung; Bauort: "Am Kurzen Bach 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 787)
2.8 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; hier: geänderte Planung; Bauort: "Am Kellerberg 9" in Illerberg (Flur-Nr. 1538/9)
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Immissionsschutzrecht; Zwischenlager für gefährliche Abfälle der Fa. Knittel, Vöhringen; Antrag auf Änderung des Betriebes; Anlagenort: Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 827 der Gemarkung Vöhringen); Stellungnahme der Stadt
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Neugestaltung des Kirchplatzes und der Straße Kirchplatz; Überhöhte Geschwindigkeiten; Anfrage von 2. Bürgermeister Walk
7.2 Gestaltung der "Neuen Rathausmitte" sowie der "Alten Poliere"; Eventueller Grundstückstausch; Anfrage von Herrn Kreisl
7.3 Straßengabelung Waldseestraße/Dammstraße; erschwerte Sichtbedingungen; Anfrage von Herrn Notz
7.4 Schaffung von "Bezahlbarem Wohnraum" durch die Stadt Vöhringen im Bereich der Schützstraße in Illerberg; Anfrage von Herrn Zanker

zum Seitenanfang

1. Ortstermin (Treffpunkt vor dem Rathaus); Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen; Um- und Neugestaltung des Pausenhofes; Vorstellung und Billigung der Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zuerst Herrn Rauh und dessen Mitarbeiterin, Frau Hauer,  vom Büro Prof. Arno S. Schmid + Manfred Rauh Landschaftsarchitekten GmbH, Neu-Ulm, und führt sodann kurz in die Thematik ein. Dabei erläutert er, dass es heute insbesondere um die als Lärmschutz vorgesehene Mauer und deren konkrete Gestaltung geht.

Herr Rauh erläutert zunächst mit Hilfe eines Planes und dann anhand einer aufgestellten Modellmauer, wie sich diese Mauer konkret gestalten lasse.
Nach diesem Modell soll die Mauer grundsätzlich eine Höhe von 1,80 m haben und aus Beton errichtet werden. Die Betonmauer soll durch ca. 0,60 m breite Schallschutzglaselemente unterbrochen und aufgelockert werden.
Der Mauer sollen Stelen vorgelagert werden, die Mauer soll von außen, also auf Seiten der Kreisstraße, mit Efeu und Wein begrünt werden. 

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

„Die im Rahmen der Um- und Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule vorgesehene Schallschutzmauer soll grundsätzlich mit einer Höhe von 1,80 m und grundsätzlich in Beton errichtet werden.

Die Mauer soll durch das Einbringen von Schallschutzglaselementen aufgelockert und begrünt werden.

Auf den Plan des Büro Prof. Arno S. Schmid + Manfred Rauh Landschaftsarchitekten GmbH, Neu-Ulm, vom  03.05.2017 , der Bestandteil des Beschlusses ist, wird im übrigen verwiesen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Bau einer Gaube, Vordach und Carport; Bauort: "Marienstraße 16" in Vöhringen (Flur-Nr. 8 und 8/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Erstellung einer Doppel-Fertiggarage bei der Turnhalle des Illertal-Gymnasiums; Bauort: "Zum Sportplatz 19" in Illerzell (Flur-Nr. 193/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2.3. Errichtung einer City-Star Werbeanlage für termingebunden wechselnden Plakatanschlag; Bauort: "Auf der Härte 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 746)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.3

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Werbeanlage mit wechselndem Plakatanschlag wird nicht erteilt, da nach Auffassung der Stadt Vöhringen die konkret beantragte Werbeanlage nicht lediglich zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes, sondern auch zu einer Verunstaltung des Ortsbildes führen würde.

Die Stadt Vöhringen ist des Weiteren der Auffassung, dass bei der zusätzlichen Zulassung einer Werbeanlage der Tatbestand der „störenden Häufung“ erfüllt ist .“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2.4. Antrag auf Isolierte Befreiung: Erstellung von zwei Fertiggaragen zum genehmigten Bauvorhaben - Neubau von 11 Wohneinheiten mit Stellplätzen, Garagen und Tiefgarage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg 15 und Neue Welt 37 und 37a" in Illerberg (Flur-Nr. 1534/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: "Beim Kreuz 2a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1178)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Garage wird grundsätzlich erteilt.

Die Stadt Vöhringen geht bei der Einvernehmenserteilung davon aus, dass dem Baugesuch eine gefälligere Gestaltung zugrunde liegen wird und auch bezüglich der Dachform, die derzeit jedenfalls in der näheren Umgebung nicht zu finden ist, noch Überlegungen angestellt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.6. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Carports; Bauort: Schmiedegasse 8" in Thal (Flur-Nr. 102/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.6

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für einen Carport wird aus städtebaulichen Gründen, insbesondere bezüglich des Ortsbildes, nur  unter der Bedingung erteilt, dass die auf der Grenze zum Fußweg bestehende Hecke dauerhaft erhalten beziehungsweise gegebenenfalls ersetzt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.7. Anbau einer Terrassen-Überdachung; Bauort: "Am Kurzen Bach 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 787)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; hier: geänderte Planung; Bauort: "Am Kellerberg 9" in Illerberg (Flur-Nr. 1538/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 2.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ im Ortsteil Illerberg sowie den beantragten und begründeten Abweichungen wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet im größeren Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption angepasst.

Die Vorentwürfe der Planungen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurde jeweils mit Schreiben vom 9. Januar 2017 im Zeitraum bis 13. Februar 2017 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1 vom 4. Januar 2017 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzliche Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung vorsorglicher Kennzeichnung von Flächen bzgl. potenzieller Verkehrslärm­immissionen
  • partielle Anpassung von Wohnbauflächen entlang Bahnstrecke.

Für die Planung liegt der Entwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 16. Mai 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor (Anlage 2/3).

Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 16.05.2017 zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017 mit Anlage
Ÿ        Verkehrsuntersuchung zur Bauleitplanung, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen/Stuttgart vom 4. Juli 2016
Anlage 4        - Zusammenstellung Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und
       § 3 Abs. 1 BauGB

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ mit in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem und dem darauffolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Stöberl vom Ingenieurbüro Kling-Consult.

Herr Stöberl stellt sodann einleitend kurz die Planung vor, bevor er die wesentlichen eingegangen Stellungen erläutert und die Abwägungsvorschläge darlegt.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ mit in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet in größerem Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption angepasst.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurde jeweils mit Schreiben vom 9. Januar 2017 im Zeitraum bis 13. Februar 2017 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1 vom 4. Januar 2017 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzliche Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung Festsetzung bzgl. Immissionsschutz Verkehrslärm gegenüber St 2031
  • Ergänzung grünordnerischer Festsetzungen zur Eingrünung des Gewerbegebietes
  • Ergänzung der erforderlichen externen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen entsprechend dem mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichskonzept.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16. Mai 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor (Anlage 2/3).

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 16.05.2017 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“,A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - B Textteil mit Begründung, Entwurf  i.d.F. vom 16.05.2017 mit Anlagen
       (Bestandteil des Beschlusses)
1)        Schalltechnische Begutachtung Gewerbelärm zum Bebauungsplan, vom 7. November 2016
2) Grünordnerischer Fachbeitrag vom 16. Mai 2017
3) Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 16. Mai 2017
4) Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 16. Mai 2017
Anlage 4        - Zusammenstellung Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und
       § 3 Abs. 1 BauGB

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen „Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Stöberl stellt zunächst kurz die Planung in groben Zügen vor, bevor er dann auf die inhaltlich relevanten Stellungnahmen eingeht und dabei ausführt, wie diese abgewogen werden könnten.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen „Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Immissionsschutzrecht; Zwischenlager für gefährliche Abfälle der Fa. Knittel, Vöhringen; Antrag auf Änderung des Betriebes; Anlagenort: Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 827 der Gemarkung Vöhringen); Stellungnahme der Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Knittel GmbH betreibt auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 28 in Vöhringen ein Zwischenlager für gefährliche Abfälle (Lageplan Anlage 1).
Seit der ersten Plangenehmigung 1993 durch die Regierung von Schwaben wurde diese Anlage in vielen Schritten weiterentwickelt und dabei an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Für einige Bereiche ist das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde zuständig, überwiegend fungiert jedoch die Regierung von Schwaben als Genehmigungsbehörde.
Zuletzt behandelte der Bau-und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 13.11.14 den Antrag auf Errichtung einer Aufarbeitungsanlage von Emulsionen und Ölabscheiderinhalten.
Die Stilllegung der Schredderanlage und der Einbau des Gaspendelsystems am Lösemittel-Tanklager (2015 lt. TA Luft) musste die Antragstellerin nur bei den Behörden anzeigen.
Jetzt beantragte Firma Knittel GmbH bei der Regierung von Schwaben eine Genehmigung zur Änderung des Betriebs gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG.

Beschreibung der Änderungen
Die Gesamtlagermenge an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen bleibt nahezu unverändert. Allerdings werden zusätzliche Abfallschlüsselnummern (AVV) aufgenommen, was aber eher formalen Charakter hat.
Durch die Stilllegung des Shredders wird jedoch eine Überarbeitung des Lagerkonzepts nötig, insbesondere eine Erhöhung der Stückgut-Lagerflächen. Zudem kommt es auf dem Betriebsgelände zu Nutzungsänderungen.
Das betrifft die nicht überdachte Lagerfläche FEW (Entwässerungsfläche) sowie eine Teilfläche der überdachten Muldencontainerstellplätze MCII (siehe Lageplan Anlage 2 (petrol)).
Bauliche Veränderungen werden aus dem Lageplan Anlage 2 (rot) ersichtlich.
  • Errichtung eines Regallagers RL1 an der Westseite des Gebäudes EAV (Emulsionsverwertungsanlage)
  • Errichtung eines Regallagers RL2 (Höhe ca. 5 m) in drei Abschnitten an der südwestlichen Grundstücksgrenze, in Abhängigkeit vom Inhalt mit entsprechenden Auffangwannen
  • Umbau eines Stellplatzes innerhalb der Umladestation zur Verwendung für ölbehaftete Materialien
Weitere Informationen können der Anlage (3) entnommen werden.

Genehmigungsverfahren:
Die Regierung von Schwaben bittet jetzt im immissionsschutzrechtlichen Verfahren die
Stadt Vöhringen um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben.
Diese Stellungnahme hat sich gemäß §10 Abs.5 BImSchG jedoch ausschließlich auf Fragen des Bauplanungsrechts zu beschränken.
Soweit bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB zu treffen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sind unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen zu erheben.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erhebt unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwen­dungen gegen die beantragten Maßnahmen.

Die Stadt Vöhringen geht davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen erhebt unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwen­dungen gegen die beantragten Maßnahmen.

Die Stadt Vöhringen geht davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 6

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Neugestaltung des Kirchplatzes und der Straße Kirchplatz; Überhöhte Geschwindigkeiten; Anfrage von 2. Bürgermeister Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 7.1

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk nimmt auf ihm vorgetragene Beschwerden im Hinblick auf nach wie vor insbesondere zu Schulbeginn teilweise zu beobachtende überhöhte Fahrgeschwindigkeiten im Bereich des Kirchplatzes Bezug und bittet um Auskunft bzw. Prüfung, ob die Stadt Vöhringen berechtigt wäre, eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen.

Bürgermeister Janson führt aus, dass der Verwaltung keine neuerlichen Beschwerden über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten im Verlauf des Kirchplatzes bekannt seien.

Zu Schulbeginnszeiten sind im Wesentlichen viele Eltern der Schülerinnen und Schüler dort unterwegs. Es erscheint fraglich, ob hier wirklich objektiv gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung zu verzeichnen sind.

Auch jüngste Geschwindigkeitsmessungen durch die KVÜ hätten keine Ausreißer ergeben.
Gleichwohl werde er, so Bürgermeister Janson weiter, insbesondere die Aufstellung der eigene n mobilen Geschwindigkeitsanzeige prüfen lassen.

zum Seitenanfang

7.2. Gestaltung der "Neuen Rathausmitte" sowie der "Alten Poliere"; Eventueller Grundstückstausch; Anfrage von Herrn Kreisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Kreisl trägt vor, dass bei der Gestaltung der „Neuen Rathausmitte“ mit einer Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen und einer Rückführung derselben zwischen dem Jugendhaus und der Marienstraße auf die Bestandstrasse eventuell die Möglichkeit bestünde, die Marienstraße teilweise aufzulassen.

Die Stadt Vöhringen könnte diese (ehemalige) Straßenfläche dann der Firma Wieland-Werke AG zur Anlegung von PKW-Stellplätzen im Tausch gegen im Eigentum der Firma Wieland-Werke AG stehende Flächen im Bereich der „Alten Poliere“ anbieten.

Hintergrund seiner Anfrage sei, so Herr Kreisl, der jüngst von der CSU-Stadtratsfraktion vorgelegte Entwurf zu einer möglichen Umgestaltung der „Alten Poliere“.

Bürgermeister Janson erklärt, dass diese Anfrage formal nicht unter diesen Tagesordnungspunkt „Anträge und Anfragen“ geführt werden könne und bittet Herrn Kreisl, einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Stadtverwaltung einzureichen.

zum Seitenanfang

7.3. Straßengabelung Waldseestraße/Dammstraße; erschwerte Sichtbedingungen; Anfrage von Herrn Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Herr Notz berichtet, dass der Einmündungsbereich Waldseestraße/Dammstraße recht unübersichtlich sei, weswegen es aus seiner Sicht sinnvoll wäre, hier einen Verkehrsspiegel aufzustellen.

Bürgermeister Janson bedankt sich für die Information und sichert eine Überprüfung zu.

zum Seitenanfang

7.4. Schaffung von "Bezahlbarem Wohnraum" durch die Stadt Vöhringen im Bereich der Schützstraße in Illerberg; Anfrage von Herrn Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Herr Zanker nimmt auf seine Anfrage vom Februar des Jahres Bezug und bittet um Auskunft, wie sich der Sachstand zu der geplanten Schaffung von „Bezahlbarem Wohnraum“ durch die Stadt Vöhringen im Bereich der Schützstraße in Illerberg aktuell darstellt.

Bürgermeister Janson verweist auf die derzeit laufenden konkreten Gespräche und erklärt, er gehe davon aus, dass dieses Thema in der kommenden Sitzung des Stadtrates auf der Tagesordnung sein werde.

Datenstand vom 17.05.2017 07:52 Uhr