Datum: 16.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.04.2017 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2017 - öffentlich
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.05.2017 - öffentlich
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Schaffung von sozialem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Ausbau der Winterstraße Anlage von Parkplätzen bei der Realschule Anfrage Herr Maier

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.04.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.04.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2017 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 02.05.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.05.2017 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 03.05.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet im größeren Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption angepasst.

Die Vorentwürfe der Planungen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurde jeweils mit Schreiben vom 9. Januar 2017 im Zeitraum bis 13. Februar 2017 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1 vom 4. Januar 2017 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzliche Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung vorsorglicher Kennzeichnung von Flächen bzgl. potenzieller Verkehrslärm­immissionen
  • partielle Anpassung von Wohnbauflächen entlang Bahnstrecke.

Für die Planung liegt der Entwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 16. Mai 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor (Anlage 2/3).

Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 16.05.2017 zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017 mit Anlage
Ÿ        Verkehrsuntersuchung zur Bauleitplanung, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen/Stuttgart vom 4. Juli 2016
Anlage 4        - Zusammenstellung Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und
       § 3 Abs. 1 BauGB

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ mit in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung der beiden im Zusammenhang stehenden Tagesordnungspunkte „11. Änderung des Flächen- nutzungsplanes“ und „Bebauungsplan Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Sitzung vom 03.05.2017 und führt einleitend aus, dass es sich hierbei um einen klassischen Fall handle, bei dem zwischen der Notwendigkeit von Gewerbeansiedlungen zur Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes von Vöhringen und dem Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen abgewogen werden muss. Es ist, wie gesagt,  immer ein gewisser Balanceakt, Natur, Landwirtschaft, Gewerbe- und Industrieansiedlungen und Wohnbauausweisungen in ausgewogenem Maße in Einklang zu bringen.

Der Stadtrat habe die Abwägung dieser unterschiedlichen Interessenlagen, auch in der Vergangenheit, stets sorgfältig und äußerst verantwortungsbewusst vorgenommen. Bei der aktuellen Planung handle es sich auch nicht um eine völlig neue Gebietsausweisung, sondern lediglich um die Modifizierung einer seit mehr als 20 Jahren im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Fläche, die an das geplante konkrete Bauvorhaben angepasst werde.

Sodann stellt Herr Stöberl vom Ingenieurbüro Kling Consult die Planung und die Abwägungsvorschläge noch einmal ausführlich vor.

Ein Gremiumsmitglied bittet, die im Vorfeld bereits gegebene Anregung ins Protokoll aufzunehmen, im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2013 aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer vorzusehen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ mit in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet in größerem Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption angepasst.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurde jeweils mit Schreiben vom 9. Januar 2017 im Zeitraum bis 13. Februar 2017 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1 vom 4. Januar 2017 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzliche Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung Festsetzung bzgl. Immissionsschutz Verkehrslärm gegenüber St 2031
  • Ergänzung grünordnerischer Festsetzungen zur Eingrünung des Gewerbegebietes
  • Ergänzung der erforderlichen externen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen entsprechend dem mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichskonzept.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16. Mai 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor (Anlage 2/3).

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 16.05.2017 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“,A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - B Textteil mit Begründung, Entwurf  i.d.F. vom 16.05.2017 mit Anlagen
       (Bestandteil des Beschlusses)
1)        Schalltechnische Begutachtung Gewerbelärm zum Bebauungsplan, vom 7. November 2016
2) Grünordnerischer Fachbeitrag vom 16. Mai 2017
3) Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 16. Mai 2017
4) Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 16. Mai 2017
Anlage 4        - Zusammenstellung Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und
       § 3 Abs. 1 BauGB

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen „Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Auf die in Top 2 dargestellten einleitenden Ausführungen von Herrn Bürgermeister Janson wird auch bei diesem Tagesordnungspunkt Bezug genommen.

Nachdem Herr Stöberl vom Ingenieurbüro Kling Consult die Planung und die Abwägungsvorschläge ausführlich vorstellt, ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen „Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Schaffung von sozialem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bezahlbaren Wohnraum auf einem städtischen Grundstück zu schaffen.
Ein Grundstück, welches hierfür kurzfristig zur Verfügung steht, ist die Schützstraße 12
in Illerberg.

Vor diesem Hintergrund wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Gespräche mit verschiedenen Planungsbüros geführt.

Hierbei zeigte sich zwar, dass sehr viele Planungsbüros allein aus Kapazitätsengpässen sich nicht einbringen konnten.

Zwei Büros haben jedoch versichert, dass sie auch zeitlich kurzfristig unsere Planungsabsicht umsetzen könnten.

Es handelt sich um das Architekturbüro Kern aus Mindelheim und das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn.

Beide Büros haben uns für die Projektierung und Umsetzung von „bezahlbarem Wohnraum“ ein Angebot abgegeben.

Das Architekturbüro Kern hat jüngst bereits die Machbarkeitsstudie für das „Bräuhaus“ in Illerberg ausgearbeitet.
Das Büro hat auch Erfahrung im Wohnungsbau und arbeitet immer wieder mit Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen zusammen.
Auch hinsichtlich einer möglichen Förderung nach dem Wohnungsbaupakt Bayern bestehen gewisse Erfahrungswerte.

Bei einer kurzfristigen Auftragsvergabe (bis Mitte Mai 2017) wurde uns ein Vorentwurf bis zur Stadtratssitzung im Juli zugesagt.

Das Büro Kern übermittelte uns ein Honorarangebot entsprechend der aktuellen HOAI nach § 35 Honorarzone III Mindestsatz, mit 5% Nebenkosten.

Notwendige Ingenieurleistungen sind, wie gewohnt, separat zu beauftragen.

Für eine spätere Beauftragung zur Freianlagenplanung wurde die Honorarzone II Mindestsatz angesetzt.

Das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn ist ein noch relativ junges Büro.
Erfahrung im Wohnungsbau bestehe, allerdings nicht spezifisch im Bereich der Schaffung von „bezahlbarem Wohnraum“.

Einen ersten Entwurf könnte uns das Büro HRBbauwerk bis nach den Sommerferien im September liefern.

Das Honorarangebot orientiert sich ebenfalls an der aktuellen HOAI und sieht nach § 35 Honorarzone III, Viertelsatz vor, mit 7% Nebenkosten.

Für die Freianlagenplanung würde nach § 40 auch die Honorarzone III, Viertelsatz, zum Tragen kommen.


Die Stadtverwaltung empfiehlt die Vergabe der Planungsleistungen an das Architekturbüro Kern aus Mindelheim.

Neben dem günstigeren Honorarangebot wurde auch eine kurzfristigere Umsetzung zugesagt.

Da der genaue Planungsumfang noch nicht feststeht, wurden die beiden Honorarangebote ohne anrechenbare Kosten betrachtet.
Das Büro Kern bietet hier den in Honorarzone III günstigeren Mindestsatz an.

Empfehlung

Der Auftrag zur Ausführung der Planungsleistungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wird an das Architekturbüro Kern, Mindelheim, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 08.05.2017 vergeben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson geht noch einmal kurz auf den vielerorts aktuell gegebenen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und die diesbezüglichen Förderprogramme nach dem „Wohnungspakt Bayern“ ein und führt aus, dass sich das kommunale Förderprogramm als zweite Säule an die Gemeinden richte, die selbst bezahlbaren Wohnraum planen und errichten wollen. Nachdem in der Schützstraße 12 in Illerberg möglichst bald ein solches Vorhaben realisiert werden soll, seien Angebote für die Vergabe der Planungsleistungen eingeholt worden. Die Stadtverwaltung empfehle dabei das Architekturbüro Kern aus Mindelheim,
das bereits über entsprechende Erfahrungen verfügt und das auch kurzfristig zur Verfügung stehen würde. Das Büro habe auch schon für die Stadt Vöhringen die Machbarkeitsstudie zum „Bräuhaus“ in Illerberg erstellt.

In der sich daran anschließenden Aussprache wird von einigen Gremiumsmitgliedern die Meinung vertreten, dass auch von örtlichen Architekturbüros Angebote eingeholt hätten werden sollen. Zudem wird empfohlen, das Gebäude von einem Generalunternehmen schlüsselfertig errichten zu lassen.

Hierzu führt Herr Söhner aus, dass die von ihm angefragten Büros von der Regierung von Schwaben, die für die Förderung zuständig sei, empfohlen wurden. Allerdings hätten nur noch zwei Büros kurzfristig Kapazitäten frei gehabt. Der Vorschlag bezüglich eines Generalunternehmers müsse erst mit der Regierung von Schwaben abgeklärt werden, ob hierfür auch eine Förderung zu bekommen wäre.

Auf die weiterhin gestellte Frage, ob das Büro verfügbar wäre, das seinerzeit im Gremium eine Modulbauweise vorgestellt habe, führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass dieses derzeit leider keine freien Kapazitäten habe.

Die Gremiumsmitglieder kommen im Ergebnis der Aussprache auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson schließlich überein, die Entscheidung über die Vergabe der Planungsleistungen in der heutigen Sitzung zurückzustellen und zunächst noch von örtlichen Architekturbüros Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis:        19 : 0 angenommen

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 6
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6.1. Ausbau der Winterstraße Anlage von Parkplätzen bei der Realschule Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Meier erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Gespräche mit dem Landkreis Neu-Ulm, im Bereich der Realschule weitere Parkplätze anzulegen, da in der Winterstraße während der Schulzeit und durch die Arztpraxis mitunter Parkplatznot besteht.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson und Herr Söhner führen hierzu aus, dass auf der Südseite des Schulgebäudes im Bereich des bestehenden Parkplatzes drei weitere Stellplätze dazu kommen. Im nordöstlichen Bereich seien auf dem Areal des Landkreises weitere Stellflächen für Lehrkräfte vorgesehen. Der Landkreis stehe einer dortigen Errichtung von Lehrerparkplätzen grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber.

Datenstand vom 23.06.2017 07:07 Uhr