Datum: 29.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Grundschule Illerberg;
Einführung von Kombiklassen im Schuljahr 2017/2018;
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.05.2017
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Diskussionsverlauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Karl Janson recht herzlich Herrn Schulamtsdirektor Dr. Ansgar Batzner sowie die Rektorin der Grundschule Illerberg, Frau Heike Häußler-Paul.
Im Weiteren stellte Herr Bürgermeister Janson einleitend die Frage, was sind eigentlich jahrgangskombinierte Klassen?
Die Einrichtung solcher sog. Kombiklassen beruht zum einen auf pädagogischen Konzepten und dem Lehrplan für die Bayerischen Grundschulen. Die rechtliche Grundlage wiederum findet sich wiederum in Artikel 32 II 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):
Dort heißt es wörtlich:
„An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.“
Im Grunde gebe es jahrgangskombinierte Klasen seit dem Bestehen der Grundschule, da vor allem im ländlichen Raum ansonsten eine wohnortnahe Beschulung nicht gewährleistet werden könnte. Zwar wird von manchen Eltern mitunter die Kombiklasse als nicht wünschenswert gesehen. Andererseits gibt es sehr gute Erfahrungen mit diesem pädagogischen Unterrichtskonzept. Die Altersmischung ermögliche den Kindern vielfältige Erfahrungen als „Lehrende“ und Lernende“. Soziale Lernprozesse würden in besonderem Maße gefördert. In Bayern gebe es zurzeit mehr als 1.300 Kombiklassen, im Landkreis Neu-Ulm ca. 20, so auch in Au oder Tiefenbach. Am 26. April 2017 fand an der Grundschule in Illerberg ein Infoabend für die Eltern statt.
Im Weiteren erläutert Herr Schulamtsdirektor Dr. Batzner, dass die Kombiklassen in den letzten zehn Jahren bayernweit sehr stark angestiegen sind. Durch die Bildung jahrgangskombinierter Klassen können ausgewogenere Klassenstärken erreicht werden. Bei sehr kleinen Schulen könne dadurch sogar deren Erhalt gesichert werden. Die Schülerhöchstzahl pro Klasse beträgt in Bayern 28. Im Landkreis Neu-Ulm liege der Durchschnitt bei 21 Schülern pro Klasse. An der Grundschule in Illerberg befinden sich derzeit 67 Schüler. In den nächsten Jahren gehe die Schülerzahl nach derzeitigem Stand von 68, 64, 61 auf 60 Schüler zurück, womit der Durchschnitt dann bei ca. 15 Schülern liegen würde. Mit der Bildung von Kombiklassen könne der Schülerschnitt in Illerberg in etwa wieder auf das Landkreisniveau angehoben werden.
An der Grundschule Illerberg sei nach den Worten von Herrn Dr. Batzner im Schuljahr 2017/2018 zunächst die Bildung von zwei Kombiklassen in der Jahrgangsstufe 1 und 2 vorgesehen. Die Klassen 3 und 4 bleiben bis zum Wechsel der Schüler auf andere Schulen bestehen. Danach sei voraussichtlich eine Ausweitung der Kombiklassen in den Jahrgangsstufen 2 und 3 sowie 3 und 4 beabsichtigt. Das pädagogische Konzept der jahrgangskombinierten Klassen habe sich bewährt.
In der sich daran anschließenden Aussprache wird auf Nachfrage, wie das Konzept der jahrgangskombinierten Klassen in der Praxis umgesetzt werden soll, deutlich, dass die Grundschule Illerberg eine Lehrkraft bekommt, die nach dem neuen Lehrplan unterrichtet, dass pro Klassen zwei Stunden für differenzierten Unterricht zur Verfügung gestellt werden und dass Fortbildungen für die vorhandenen Lehrkräfte angeboten werden.
Die Schulleiterin der Grundschule Illerberg, Frau Häußler-Paul, berichtet über ihre eigenen Erfahrungen im Unterricht einer Kombiklasse der 3. und 4. Jahrgangsstufe. Einige Fächer würden sich gut für einen gemeinsamen Unterricht eignen, während andere teilweise nach Schwerpunkten etwas differenziert werden müssen.
Abschließend versichert Herr Dr. Batzner, dass die Grundschule Illerberg in ihrem Bestand grundsätzlich erhalten bleibe. Im Landkreis Neu-Ulm gebe es Schulen mit deutlich geringerer Schülerzahl. Diese Schulen werden schulleitungstechnisch teilweise von benachbarten Schulen mit betreut.
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2. Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen;
Antrag auf Erhöhung des Stundendeputats der Schulsozialarbeiterinnen ab dem Schuljahr 2017/2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.05.2017
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2 |
Sachverhalt
Herr Pelikan, Rektor der Uli-Wieland-Schule, beantragt, das Stundendeputat für die schulbezogene Jugendsozialarbeit der beiden Schulsozialarbeiterinnen, Frau Beier und Frau Holl, ab dem Schuljahr 2017/2018 zu erhöhen und begründet dies in seinem Schreiben vom 10.04.2017 ausführlich (siehe Anlage 1).
Frau Beier und Frau Holl sind derzeit mit 50,30 Std. wöchentlich (mit Ferienüberhang 58,75 Std.) beschäftigt. Ab dem neuen Schuljahr soll eine Erhöhung um 15,5 Std. (mit Ferienüberhang 18,25 Std.) erfolgen (siehe hierzu Übersichten Anlage 2 und 3).
Der Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen in der Praxisklasse (P-Klasse) und im Ganztageszug der Übergangsklassen (Ü-Klasse) wird aus Mitteln des europäischen Sozialfonds gefördert (P-Klasse aktuell mit 22.155 €, Ü-Klasse aktuell mit 19.500 €).
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird derzeit vom Freistaat Bayern mit 8.180 € bezuschusst. Die Kosten für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in den Regelklassen werden von der Stadt Vöhringen allein getragen.
Ab dem neuen Schuljahr fällt der Ganztageszug in den Ü-Klassen weg, sodass auch die ESF-Förderung entfällt. Die Übergangsklassen werden aber weiterhin bestehen bleiben, jedoch nicht mehr als Ganztageszug.
Die Kosten für die Zusatzstunden, die in vollem Umfang von der Stadt Vöhringen zu tragen wären, würden sich auf ca. 24.000 €/Jahr belaufen. Der Anteil von September bis Dezember 2017 in Höhe von 8.000 € müsste bei Haushaltsstelle 2130.7000 überplanmäßig bewilligt werden.
Die Stadtverwaltung hält den beantragten Umfang der Zusatzstunden von 15,5 Std. (mit Ferienüberhang 18,25 Std.) angesichts der dadurch entstehenden Mehrkosten für die Stadt Vöhringen in Höhe von ca. 24.000 € jährlich für sehr beachtlich. Die Notwendigkeit einer gewissen Erhöhung des Deputats für die Übergangsklassen oder Einzelfallberatung, z.B. ca. 10 Std. (mit Ferienüberhang 11,75 Std.) wäre evtl. vertretbar. Die Kosten würden in diesem Fall ca. 15.000 € (Anteil 2017 ca. 5.000 €) betragen.
Empfehlung
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson bezieht sich auf die allen Gremiumsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass er mit Sorge beobachte, dass sich die Problemlagen zunehmend von den Familien in die Schulen verlagere, weshalb der Bedarf an Schulsozialarbeit steige. Er sehe dies allerdings in erster Linie als staatliche Aufgabe an. In der Praxis hätten bisher jedoch die Sachaufwandsträger einen großen Teil der Kosten für die Schulsozialarbeit zu tragen.
Aus fachlicher Sicht der von der Schulleitung der Uli-Wieland-Mittelschule gestellte Antrag, trotz der unbefriedigenden Kostentragung vom Grundsatz her zu befürworten. Seit der Zustellung der Sitzungsvorlage habe sich noch folgender neuer Sachverhalt ergeben:
Der Träger der Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen, die Kath. Jugendfürsorge Augsburg e.V., habe mitgeteilt, dass man auch versuchen könnte, die vorhandene 50%ige JaS-Stelle an der Uli-Wieland-Mittelschule auf 100% aufzustocken.
Dies hätte den Vorteil, dass mehr Schulsozialarbeiterstunden als geplant, nämlich eine halbe Stelle mit 19,5 Std. bzw. 22,5 Std. zur Schulzeit wöchentlich zur Verfügung stehen würde und diese Stunden dann zu je 25% (= je 8.180 €) vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Neu-Ulm gefördert würden. Die restlichen 50% (= 16.360 €) müssten von der Stadt Vöhringen getragen werden.
Auch nach Rücksprache mit dem beim Landratsamt Neu-Ulm zuständigen Fachbereichsleiter, Herrn Lassernig, wäre die Aufstockung der JaS-Stelle auf 100% durchaus vorstellbar. Voraussetzung hierfür sei eine entsprechende Beschlussfassung des zuständigen Gremiums der Stadt Vöhringen und eine Antragstellung mit Begründung durch die Kath. Jugendfürsorge. Die Behandlung könnte dann im Juli oder im November d.J. im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm erfolgen und dann der Regierung von Schwaben zu Genehmigung vorgelegt werden. Mit einer Förderung könnte voraussichtlich ab 01.01.2018 gerechnet werden.
Die Stadtverwaltung würde dieser Variante den Vorzug geben, nachdem für die fast gleich hohe finanzielle Beteiligung der Stadt Vöhringen (siehe Sitzungsvorlage vom 19.05.2017) deutlich mehr Wochenstunden zur Verfügung stehen.
Sollten die zusätzlichen JaS-Stunden von der Regierung von Schwaben nicht genehmigt werden, könnte es beim ursprünglichen Vorschlag der Stadtverwaltung bleiben.
Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson folgender Beschluss:
1. Die Stadt Vöhringen befürwortet die Aufstockung der 50%igen-JaS-Stelle an der
Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt auf eine 100%-Stelle und ist bereit, den nicht vom Landkreis Neu-Ulm bzw. dem Freistaat Bayern
geförderten Anteil zu tragen. Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 16.360 €
zuzüglich evtl. anfallender Overheadkosten werden bei Haushaltsstelle 2130.7000
im Haushaltsjahr 2018 bereit gestellt.
2. Sollte die Aufstockung der JaS-Stelle nicht genehmigt werden, ist die Stadt Vöhringen bereit, die Stunden für die Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Mittelschule ab 01.01.2018 um 10 Stunden (Schulzeit 11,75 Std.) aufzustocken und die hierfür
notwendigen Mittel in Höhe von ca. 15.000 € zuzüglich evtl. Overheadkosten bei Haushaltsstelle 2130.7000 im Haushalt 2018 bereitzustellen. Bis zur Entscheidung der Regierung von Schwaben verbleibt es beim bisherigen Stundenmaß von Frau Beier (22,5 Std. mit Ferienüberhang 26,25 Std.) und Frau Holl (27,75 Std. mit Ferienüberhang 32,50 Std.).
Abstimmungsergebnis: 9 : 0 angenommen
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3. Mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen;
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser durch die Gemeinde Illerrieden;
Billigung der 2. Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.05.2017
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
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Sachverhalt
Mit der Gemeinde Illerrieden besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen. Die ursprüngliche Vereinbarung vom 01.03./22.03.1979 wurde durch eine neue Vereinbarung vom 01.03.1993 ersetzt und am 31.10.2002 in § 11 Ziff. 5 geändert.
Die Gemeinde Illerrieden hat nunmehr eine Sanierung des Abwasserpumpwerkes und einen Austausch der Kessel vorgenommen. Die neuen Kompressoren und Kessel sind am 06.04.2017 in Betrieb genommen worden und fördern seither das Abwasser aus Illerrieden zur Kläranlage nach Vöhringen.
Die beiden neuen Arbeitskessel verfügen über ein Volumen von jeweils 2 m3. An der Steueranlage vor Ort werden die einzelnen Hübe ermittelt und dokumentiert. Nach Herstellerangabe wird nach Entleerung beider Kessel ein Hub gezählt. Die Fördermenge je Hub beträgt prinzipiell 2 x 2 = 4 m3. Nach Angabe der Herstellerfirma ist für die Ermittlung der tatsächlich geförderten Abwassermenge systembedingt ein Abschlag aufgrund von Teilfüllungsphasen zu verrechnen. Als praxisnahem Wert wird die Verrechnung eines Abschlags ich Höhe von 5% empfohlen (siehe beigefügte Abhandlung).
Das von der Gemeinde Illerrieden beauftragte Ingenieurbüro Wassermüller empfiehlt, in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Illerrieden pro Hub eine Menge von
4,0 x 0,95 = 3,8 m3 festzulegen.
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Änderungsvereinbarung beigefügt, aus dem nähere Einzelheiten entnommen werden können. Die Verwaltung empfiehlt, diese Änderungsvereinbarung zu billigen.
Empfehlung
Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Illerrieden über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen durch die Gemeinde Illerrieden vom 01.03.1993, in der Fassung vom 31.10.2002, wird gebilligt. Die Änderungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Illerrieden über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen durch die Gemeinde Illerrieden vom 01.03.1993, in der Fassung vom 31.10.2002, wird gebilligt. Die Änderungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.05.2017
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4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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29.05.2017
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Diskussionsverlauf
Kein Anfall
Datenstand vom 23.06.2017 07:09 Uhr