Datum: 01.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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1 |
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1.1. Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carports;
Bauort: "Schulstraße 15a und 15b" in Illerzell (Flur-Nr. 131)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Empfehlung
Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird erteilt, weil diesem bei Abwägung maßgeblicher Aspekte und insbesondere unter Würdigung der gewünschten Nachverdichtung keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens und kurzer Erörterung im Gremium ergeht folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit Carports wird unter der Bedingung erteilt, dass die auf der östlichen Grundstücksgrenze vorhandene Bepflanzung grundsätzlich erhalten wird, nachdem es sich hier jedenfalls bis auf weiteres um den östlichen Ortsrand von Illerzell handelt und angesichts der Darstellung im Flächennutzungsplan nur bei Beibehaltung der bestehenden Ortsrandeingrünung die beantragte Wohnbebauung rechtlich zulässig erscheint."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.2. Bauvoranfrage für die Erweiterung von Dachgauben auf der Nord- und Südseite;
Bauort: "Hechtstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Empfehlung
Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird erteilt, nachdem der geplanten Erweiterung der Dachgauben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.3. Anbau eines Aktenlagers;
Bauort: "Bei der Brücklesmühle 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 472/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.4. Errichtung einer Einfriedung zum Zwecke des Schallschutzes;
Bauort: "Mittelstraße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 964/17)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens und sich anschließender Aussprache im Gremium, bei der vor allem die in letzter Zeit vermehrt auftretende Thematik von geschlossenen und verhältnismäßig hohen Einfriedungen, die zwar aus Sicht des Grundstückseigentümers nachvollziehbar sind, aber auf den öffentlichen Raum teilweise als störend und nicht wünschenswert sich darstellen, ergeht folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Einfriedung zu Zwecken des Schallschutzes wird unter Zurückstellung von gewissen städtebaulichen Bedenken erteilt.
Die Stadt Vöhringen geht bei der Einvernehmenserteilung davon aus, dass die geplante Mauer sowohl von außen als auch von innen entsprechend der Darstellung im Bauantrag begrünt wird.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
"12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
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ö
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Beschließend
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2 |
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Haas und Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH.
Nach kurzer Einführung in die Thematik gibt er das Wort an Herrn Häußler, der ausführlich auf die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zugegangenen Stellungnahmen eingeht. Er erläutert diese im Einzelnen.
Als Fazit stellt er fest, dass keine dieser Stellungnahmen nach Abwägung zu einer Änderung der öffentlich ausgelegten Fassung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes geführt hat bzw. führen wird.
Da der Stadtrat der Stadt Vöhringen am 22.06.2017 abschießend über diesen Tagesordnungspunkt zu befinden hat, nimmt das Gremium die Ausführungen von Herrn Häußler ohne Beschluss zur Kenntnis.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
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ö
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Beschließend
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3 |
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Herrn Bürgermeister Janson übergibt dieser das Wort an Herrn Häußler, der ausführlich auf die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ zugegangenen Stellungnahmen eingeht. Er erläutert diese im Einzelnen.
Als Fazit stellt er fest, dass keine dieser Stellungnahmen nach Abwägung zu einer Änderung der öffentlich ausgelegten Fassung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ geführt hat bzw. führen wird.
Da der Stadtrat der Stadt Vöhringen am 22.06.2017 abschießend über diesen Tagesordnungspunkt zu befinden hat, nimmt das Gremium die Ausführungen von Herrn Häußler ohne Beschluss zur Kenntnis.
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4. Grundschule Nord in Vöhringen;
Sanierung Sportboden;
Auftragsvergabe
- wird abgesetzt -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Nachdem die Submission ergeben hat, dass die Auftragssumme unter 40.000,-- € liegt und somit die Vergabe in den Zuständigkeit des Bürgermeisters fällt, wird nur über die Vergabe informiert.
Der Auftrag für die Sanierung des Sportbodens bei der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Firma Sportboden-Systeme GmbH, 49076 Osnabrück, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 22.05.2017 vergeben.
Das Ausschreibungsergebnis mit einer Summe von brutto ca. 35.000 € wird hiermit
bekanntgegeben.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wird wegen Unterschreitens der Wertgrenze abgesetzt. Das Gremium wurde hierüber schriftlich informiert.
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5. Bahnübergang am Schrankenweg in Vöhringen;
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Herr Barth hat in der Stadtratssitzung vom 24.04.2017 angeregt, die Thematik „Bahnübergang Schrankenweg in Vöhringen“ in einer der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und dabei insbesondere zu diskutieren, ob es Möglichkeiten gibt, die Sicherheit an diesem Bahnübergang für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Anlass hierfür war die Beschwerde eines Bürgers aus Senden, der sich auch schon an die Stadt Vöhringen, das Landratsamt Neu-Ulm sowie die zuständigen Stellen bei der Bahn gewandt und dort Bedenken gegen die Sicherheit dieses Bahnübergangs vor allem für Schulkinder aus dem Gebiet Vöhringen Ost vorgetragen und entsprechende Maßnahmen eingefordert hatte.
Hierzu ist zu sagen, dass die Ausgestaltung des Bahnübergangs am Schrankenweg inklusive der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen in der jetzigen Form vollumfänglich dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes entspricht. Die Überprüfung sämtlicher Bahnübergänge erfolgt alle zwei Jahre im Rahmen der Verkehrsschau, an denen auch Vertreter des Eisenbahnbundesamtes, der DB Netz AG, des Bundespolizeireviers Augsburg sowie der Kreisverkehrswacht Neu-Ulm teilnehmen. Dabei wurden bis dato von keinem der Beteiligten bisher eine Nachrüstung der Fußgängerschranke gefordert bzw. diese für notwendig erachtet. Die letzte Verkehrsschau fand am 20. Juni 2016 statt. Hierzu ist im Protokoll des Landratsamtes Neu-Ulm vermerkt:
„Beim Bahnübergang Schrankenweg“ sowie bei dem BÜ
mit Anrufschranke im Bereich des früheren Kieswerkes ergaben
sich bezüglich der Bahnanlagen keine Beanstandungen.“
Beim Bahnübergang am Schrankenweg sind zwar lediglich Halbschranken vorhanden. Jedoch ist auf beiden Straßenseiten eine auch für Fußgänger deutlich sichtbare Lichtzeichenanlage aufgestellt. Zusätzlich verfügt der Bahnübergang über ein Läutwerk als akustisches Warnsignal. Probleme oder gar Unfälle sind an diesem Bahnübergang bisher nicht aufgetreten. Daher wurde der Übergang von den beteiligten fachkundigen Stellen als unauffällig und unbedenklich eingestuft.
Die Zuständigkeit für die Absicherung von Bahnübergängen liegt bei der für da Schienennetz verantwortlichen DB Netz AG. Diese unterliegt der Aufsicht des Eisenbahnbundesamtes. Die Stadt Vöhringen ist lediglich im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes bei den Kosten beteiligt.
Die Stadt Vöhringen würde eine Vollschranke zwar grundsätzlich begrüßen. Inwieweit dieser aber tatsächlich Vorrang einzuräumen ist bzw. dringend nötig ist, liegt in der Zuständigkeit der Beurteilung der Fachbehörden. Die Deutsche Bahn sieht an diesem Bahnübergang in Vöhringen jedenfalls keinen Handlungsbedarf für eine Vollschranke.
Ein ehemaliger Fahrdienstleiter aus Senden ist ebenfalls der Ansicht, dass Halbschranken sehr wohl sicher sind (siehe Leserbrief in der IZ vom 28.01.2017).
Welchem Prinzip die Sicherungsmaßnahmen zu folgen haben, ist eine Einzelfallentscheidung und letztlich auch abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der Strecke sowie der Art der Eisenbahnstrecke. Dabei ist sicherlich auch entscheidend, ob es sich – wie hier – um eine eingleisige Strecke handelt und wie hoch die Geschwindigkeit der Züge an dieser Querungsstelle im Regelfall ist.
Letztendlich liegt es auch in der Verantwortung der Eltern (u.U. auch Großeltern) ihre Kinder über die jeweiligen Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere auch an Bahnübergängen, aufzuklären. Bahnübergänge sind keine Spielplätze. Grundsätzlich gilt auch: Je gefahrenträchtiger der Weg, umso intensiver ist die frühzeitige und kontinuierliche Aufklärung des Kindes durch die Eltern nötig.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson verweist auf die Informationen, die dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen vorgelegt wurden.
Es entwickelt sich zu diesem Tagesordnungspunkt eine kurze Aussprache, bei der von einzelnen Mitgliedern des Gremiums auch gewisse Alternativen, wie z.B. eine Schließung des Bahnübergangs für Fahrzeuge mit Fußgängerüberführung, die Schaffung einer Fußgängerüberführung oder gar der Bau einer neuen Unterführung südlich des Schrankenweges – ggf. mit einer Kostenbeteiligung durch die Deutsche Bahn - angesprochen werden.
Abschließend erklärt Herr Bürgermeister Janson, dass er die Thematik des Bahnübergangs am Schrankenweg auch bei der nächsten Verkehrsschau mit der Deutschen Bahn nochmals eingehend erörtern werde.
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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6 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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7 |
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7.1. vorliegende Schäden an Verkehrseinrichtungen - Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker führt aus, dass sich vor geraumer Zeit an der Einmündung der Ulmer Straße in die Umgehungsstraße (St. 2031) im Vöhringer Norden ein Unfall zugetragen habe und seither dort eine Leitplanke defekt sei, die wegen des Bewuchses nur schwer zu erkennen sei.
Herr Bürgermeister Janson sichert eine entsprechende Information an das Staatliche Bauamt Krumbach zu.
Weiter weist Herr Zanker auf einen weiteren Verkehrsunfall, bei dem ein Pfosten der Straßenbeleuchtungseinrichtung am Kreisverkehr Illerberger Straße/St.2031 beschädigt und mittlerweile beseitigt worden sei, hin und erkundigt sich nach dem Sachstand.
Eine Nachfrage innerhalb der Stadtverwaltung ergab, dass dieser Straßenbeleuchtungsmast den LEW gehöre. Die LEW seien über den Schaden informiert und haben bereits den Auftrag zur Reparatur erteilt.
Mit der Reparatur sei nach Auskunft der LEW in den nächsten beiden Wochen zu rechnen.
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7.2. Absicht der Unteren Iller AG am Kanal ein Wasserkraftwerk zu errichten - Information durch Herrn Kreisl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
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ö
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7.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Kreisl informiert das Gremium, er habe erfahren, dass die Untere Iller AG ihre zunächst zurückgestellte – und vom Stadtrat der Stadt Vöhringen schon negativ gesehene - Absicht, am Kanal, zwar außerhalb des Gemarkungsgebietes der Stadt Vöhringen, ein Wasserkraftwerk zu errichten, wieder aufgenommen habe.
Das Gremium nimmt diese Information zur Kenntnis.
Datenstand vom 23.06.2017 07:09 Uhr