Datum: 22.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:35 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 16.05.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 16.05.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 29.05.2017 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über die öffentliche Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 29.05.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 01.06.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.06.2017
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 01.06.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
"12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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01.06.2017
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
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Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 die Aufstellung der "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg", als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Als Grundlage für die Bearbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde dabei die "Standortuntersuchung für das geplante "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil lllerberg" mit Stand vom 27. Januar 2016 beschlossen.
Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein dringender örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der gegenwärtig nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflächen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung. Die Grundstückseigentümer sind zu keiner Veräußerung an die Stadt Vöhringen bereit.
Der Geltungsbereich der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung umfasst konkret eine Größe der dargestellten Baugebietsflächen von ca. 3,1 ha.
Entlang der Witzighauser Straße bestehen mit Ausnahme der Grundstücke Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 986/2 und 999 bereits Wohngebäude.
Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang der Witzighauser Straße besteht mit Ausnahme einer landwirtschaftlichen Bergehalle (Fl.st. Nr. 986) keine Bebauung.
Im bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Illerberg müssen gemäß der Vorgabe der Regierung von Schwaben und im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschrift in § 1 Abs. 5 BauGB als Ausgleich für die Neuentwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", bestehende Wohnbauflächen reduziert werden.
Ziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Weiteren, gemäß der Vorgabe von § 8 Abs. 3 BauGB, die planungsrechtliche Sicherung als vorbereitende Bauleitplanung parallel zur Durchführung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" zu gewährleisten.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange des Vorentwurfs zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg", Stand vom 31. März 2016, beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung vom 23. März 2017 wurde vom Stadtrat der Entwurf der "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" mit Stand vom 23. März 2017 beschlossen.
Weiterhin hat der Stadtrat in dieser Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 28. April 2017 bis einschließlich 31. Mai 2017 statt.
Mit Grund und Boden soll entsprechend § 1a BauGB sparsam und schonend umgegangen werden.
Diese Ziele sind in der Kommunalen Bauleitplanung zwingend zu beachten.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 23.03.2017 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.06.2017.
Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
2. Der gemäß o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde bzw. ergänzende Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 22.06.2017 wird festgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson geht Herr Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, auf die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen ein und erläutert - auch unter Bezugnahme auf die Erörterung in der Vorberatung - die konkreten Abwägungsvorschläge hierzu.
Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesen Empfehlungen an und fassen folgenden
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 23.03.2017 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.06.2017.
Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
2. Der gemäß o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde bzw. ergänzende Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 22.06.2017 wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
01.06.2017
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 27. April 2016 die Aufstellung des
Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, sowie ergänzend die
12. Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren beschlossen.
Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein dringender örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der gegenwärtig nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflächen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung. Die Grundstückseigentümer sind zu einer Veräußerung an die Stadt Vöhringen nicht bereit.
Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans
"Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind damit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 986/1, 986/2; 986/3, 998, 999, sowie Teilflächen der Fl.st. Nr. 987 (Feldweg) und 1015/1 (Witzighauser Straße) der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 2,12 ha.
Im südlichen Teilbereich bestehen bereits zwei Wohngebäude sowie ein abgemarktes Grundstück, das als Gartenfläche genutzt wird (Fl.st. Nr. 986/1- 986/3).
Das Plangebiet eignet sich im Bereich der Grundstücke Fl.st. Nr. 998 und 999 auf Grund seiner topographischen Hanglage Richtung Westen für eine Wohnbebauung.
Damit kann der örtliche Bedarf von Illerberg für Einfamilienhausgrundstücke in einem kurz- und mittelfristigen Zeitraum abgedeckt werden.
Als Grundlage für die erforderlichen schalltechnischen Vorkehrungen hinsichtlich der Verkehrsemissionen der Autobahn BAB A 7 sowie der Kreisstraße NU 9 wurde ein Schallgutachten mit der Bezeichnung "Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Witzighauser Straße Nord" (Stand 29. Juni 2016) in Vöhringen erstellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung als allgemeines Wohngebiet.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanvorentwurfs "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand vom Stand 24. November 2016, beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung vom 23. März 2017 wurde vom Stadtrat der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“, Illerberg, Stand vom 23. März 2017 gebilligt. Weiterhin hat der Stadtrat in dieser Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 28. April 2017 bis einschließlich 31. Mai 2017 statt.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom
23. März 2017 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine
vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22. Juni 2017.
Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionellen Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen.
Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in der Fassung vom
22. Juni 2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ als Satzung.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 22. Juni 2017.
§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet.
Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf einer Teilfläche des Grundstückes
Flur-Nr. 379 der Gemarkung Tiefenbach.
§ 3 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22. Juni 2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 22. Juni 2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.
Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
§ 5 In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ der Stadt Vöhringen
tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“
Diskussionsverlauf
Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson geht Herr Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH ebenfalls nochmals auf die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ eingegangenen Stellungnahmen ein und erläutert die bereits auch in der Vorberatung erörterten Abwägungsvorschläge hierzu.
Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesen Empfehlungen an und fassen folgenden
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom
23. März 2017 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine
vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22. Juni 2017.
Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionellen Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen.
Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in der Fassung vom
22. Juni 2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ als Satzung.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 22. Juni 2017.
§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet.
Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf einer Teilfläche des Grundstückes
Flur-Nr. 379 der Gemarkung Tiefenbach.
§ 3 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22. Juni 2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 22. Juni 2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.
Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
§ 5 In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ der Stadt Vöhringen
tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen;
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser durch die Gemeinde Illerrieden;
Billigung der 2. Änderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
29.05.2017
|
ö
|
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Mit der Gemeinde Illerrieden besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen. Die ursprüngliche Vereinbarung vom 01.03./22.03.1979 wurde durch eine neue Vereinbarung vom 01.03.1993 ersetzt und am 31.10.2002 in § 11 Ziff. 5 geändert.
Die Gemeinde Illerrieden hat nunmehr eine Sanierung des Abwasserpumpwerkes und einen Austausch der Kessel vorgenommen. Die neuen Kompressoren und Kessel sind am 06.04.2017 in Betrieb genommen worden und fördern seither das Abwasser aus Illerrieden zur Kläranlage nach Vöhringen.
Die beiden neuen Arbeitskessel verfügen über ein Volumen von jeweils 2 m3. An der Steueranlage vor Ort werden die einzelnen Hübe ermittelt und dokumentiert. Nach Herstellerangabe wird nach Entleerung beider Kessel ein Hub gezählt. Die Fördermenge je Hub beträgt prinzipiell 2 x 2 = 4 m3. Nach Angabe der Herstellerfirma ist für die Ermittlung der tatsächlich geförderten Abwassermenge systembedingt ein Abschlag aufgrund von Teilfüllungsphasen zu verrechnen. Als praxisnahem Wert wird die Verrechnung eines Abschlags ich Höhe von 5% empfohlen (siehe beigefügte Abhandlung).
Das von der Gemeinde Illerrieden beauftragte Ingenieurbüro Wassermüller empfiehlt, in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Illerrieden pro Hub eine Menge von
4,0 x 0,95 = 3,8 m3 festzulegen.
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Änderungsvereinbarung beigefügt, aus dem nähere Einzelheiten entnommen werden können. Die Verwaltung empfiehlt, diese Änderungsvereinbarung zu billigen.
Empfehlung
Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Illerrieden über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen durch die Gemeinde Illerrieden vom 01.03.1993, in der Fassung vom 31.10.2002, wird gebilligt. Die Änderungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 29.05.2017 und führt ergänzend aus, dass eine Anpassung der Vereinbarung vor allem wegen der sich geänderten Hubmengen nach Erneuerung des Arbeitskessels erforderlich geworden sei.
Die Gremiumsmitglieder fassen hierzu folgenden
Beschluss
Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Illerrieden über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen durch die Gemeinde Illerrieden vom 01.03.1993, in der Fassung vom 31.10.2002, wird gebilligt. Die Änderungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen;
1. Rohbauarbeiten
2. Gerüstbauarbeiten
3. Spenglerarbeiten
4. Zimmererarbeiten
5. Metallbauarbeiten
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Gremium des Stadtrates hat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen beraten und gebilligt.
Mit der Planung und Bauüberwachung des Projektes wurde das Architekturbüro Tress, Baltringen, beauftragt.
Von diesem wurden auch die hierfür notwendigen Leistungsverzeichnisse für die Gewerke Rohbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Spenglerarbeiten, Zimmerarbeiten und Metallbauarbeiten in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und versandt.
Diese Gewerke wurden freihändig ausgeschrieben.
Die Ergebnisse der Wertung und Prüfung der Angebote für die Einzelgewerke durch das Architekturbüro Tress können den beiliegenden Vergabevorschlägen (Anlage 1-5) entnommen werden.
1. Rohbauarbeiten (Preisspiegel Anlage 1)
6 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3 Firmen haben bis zum 12.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Alois Högerle, Bauunternehmen, Goethestr. 23,
89165 Dietenheim, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 77.256,83 €.
2. Gerüstbauarbeiten (Preisspiegel Anlage 2)
5 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Firmen haben bis zum 08.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Gerüstbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Sachs Gerüstbau GmbH & Co. KG, Hüttisheimer Straße 10,
88480 Achstetten-Oberholzheim, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 6.471,72 €.
Das Gewerk Gerüstbauarbeiten fällt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses
(Auftragssumme unter 25.000,00 € brutto) nach der Geschäftsordnung in die
Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
3. Spenglerarbeiten (Preisspiegel Anlage 3)
5 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Firmen haben bis zum 08.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Spenglerarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Schrapp + Salzgeber GmbH & Co. KG, Pionierstr. 10,
89257 Illertissen, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 28.879,62 €.
4. Zimmererarbeiten (Preisspiegel Anlage 4)
6 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3 Firmen haben bis zum 08.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Schrapp + Salzgeber GmbH & Co. KG, Pionierstr. 10,
89257 Illertissen, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 59.657,53 €.
5. Metallbauarbeiten (Preisspiegel Anlage 5)
5 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3 Firmen haben bis zum 08.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Metallbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Manz GmbH, Ulmer Str. 51, 88447 Warthausen, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 23.017,58 €.
Das Gewerk Metallbauarbeiten fällt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (Auftragssumme unter 25.000,00 € brutto) nach der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
Empfehlung
1. Rohbauarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten wird an die Firma Alois Högerle, Bauunternehmen, Goethestr. 23, 89165 Dietenheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 77.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
2. Gerüstbauarbeiten
Das Gewerk Gerüstbauarbeiten fällt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (Auftragssumme unter 25.000,00 € brutto) nach der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
3. Spenglerarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Spenglerarbeiten wird an die Firma Schrapp und Salzgeber GmbH & Co. KG, Pionierstr. 10, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 07.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 28.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
4. Zimmererarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten wird an die Firma Schrapp und Salzgeber GmbH & Co. KG, Pionierstr. 10, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 07.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 59.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
5. Metallbauarbeiten
Das Gewerk Metallbauarbeiten fällt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (Auftragssumme unter 25.000,00 € brutto) nach der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
Laut Ingenieurbüro Tress liegt im Moment die Kostenkontrolle bei den bereits geprüften Gewerken ca. 35 % über der Kostenberechnung.
Beschluss
1. Rohbauarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten wird an die Firma Alois Högerle, Bauunternehmen, Goethestr. 23, 89165 Dietenheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 77.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
2. Gerüstbauarbeiten
Das Gewerk Gerüstbauarbeiten fällt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (Auftragssumme unter 25.000,00 € brutto) nach der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
3. Spenglerarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Spenglerarbeiten wird an die Firma Schrapp und Salzgeber GmbH & Co. KG, Pionierstr. 10, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 07.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 28.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
4. Zimmererarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten wird an die Firma Schrapp und Salzgeber GmbH & Co. KG, Pionierstr. 10, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 07.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 59.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
5. Metallbauarbeiten
Das Gewerk Metallbauarbeiten fällt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (Auftragssumme unter 25.000,00 € brutto) nach der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
Laut Ingenieurbüro Tress liegt im Moment die Kostenkontrolle bei den bereits geprüften Gewerken ca. 35 % über der Kostenberechnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen;
1. Heizungs- und Lüftungsarbeiten
2. Sanitärarbeiten
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
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Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Gremium des Stadtrates hat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen beraten und gebilligt.
Von dem Planungsbüro Baur GmbH, Vöhringen, wurden die hierfür notwendigen Leistungsverzeichnisse für die Gewerke Heizungs- und Lüftungsarbeiten und Sanitärarbeiten in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und versandt.
Diese Gewerke wurden beschränkt ausgeschrieben.
1. Heizungs- und Lüftungsarbeiten
7 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nur 1 Firma hat bis zum 20.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Heizungs- und Lüftungsarbeiten ist gemäß den
gesetzlichen Vorschriften an die Firma Michael Laub, Meisterbetrieb, Carl-Benz-Str. 8,
89269 Vöhringen, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 52.617,62 €.
2. Sanitärarbeiten
7 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nur 1 Firma hat bis zum 20.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Sanitärarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Michael Laub, Meisterbetrieb, Carl-Benz-Str. 8,
89269 Vöhringen, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 40.982,41€.
Empfehlung
1. Heizungs- und Lüftungsarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Heizungs- und Lüftungsarbeiten wird an die
Firma Michael Laub, Meisterbetrieb, Carl-Benz-Str. 8, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto € 52.000,00 sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
Der Auftrag für die Ausführung der Sanitärarbeiten wird an die Firma Michael Laub, Meisterbetrieb, Carl-Benz-Str. 8, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto € 40.000,00 sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
Beschluss
1. Heizungs- und Lüftungsarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Heizungs- und Lüftungsarbeiten wird an die
Firma Michael Laub, Meisterbetrieb, Carl-Benz-Str. 8, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto € 52.000,00 sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
Der Auftrag für die Ausführung der Sanitärarbeiten wird an die Firma Michael Laub, Meisterbetrieb, Carl-Benz-Str. 8, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto € 40.000,00 sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Ausbau der Witzighauser Straße Nord in Illerberg;
Tiefbauarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Stadtbauamt hat die Tiefbauarbeiten für den Ausbau der Witzighauser Straße (Nord) in Illerberg beschränkt ausgeschrieben.
7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Submission am 19.06.2017 haben 4 Firmen ein Angebot eingereicht.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote kann dem beiliegendem Preisspiegel entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Max Wild GmbH, Leutkircher Str. 22, 88450 Berkheim zu vergeben.
Mit der Ausführung der Arbeiten soll im Juli 2017 begonnen werden.
Mit der Fertigstellung kann bis September 2017 gerechnet werden.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto € 91.621,55 werden unter der Haushaltsstelle 6300.9574 bereitgestellt.
Empfehlung
Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wird an die Firma Max Wild GmbH, Leutkircher Str. 22, 88450 Berkheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 16.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von € 91.000,00 werden unter der Haushaltsstelle 6300.9574 bereitgestellt.
Beschluss
Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wird an die Firma Max Wild GmbH, Leutkircher Str. 22, 88450 Berkheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 16.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von € 91.000,00 werden unter der Haushaltsstelle 6300.9574 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Vollzug des Standesamtswesens;
Bestellung von Frau Julia Eckel zur Standesbeamtin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Frau Julia Eckel hat im Sommer 2015 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit Erfolg beendet. Seit Juni 2015 ist sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt und soll beim altersteilzeitbedingten Ausscheiden von Frau Strobel als deren Nachfolgerin ins Standesamt und Ordnungsamt wechseln. Seit Dezember 2016 wird Frau Eckel im Standesamt eingearbeitet.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:
Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
Nachdem Frau Eckel zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.07.2017 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen. Die Standesbeamtin Frau Jana Laible hat mit Wirkung vom 01.01.2017 ins Hauptamt gewechselt und steht so dem Standesamt nicht mehr dauerhaft zur Verfügung.
Empfehlung
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Julia Eckel mit Wirkung vom 01. Juli 2017 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Julia Eckel mit Wirkung vom 01. Juli 2017 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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22.06.2017
|
ö
|
|
9 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
zum Seitenanfang
10. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Neue Rathaus-Mitte/Areal "Alte Poliere";
Eventueller Flächentausch;
Antrag der FWG-Stadtratsfraktion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
Beschließend
|
10.1 |
Diskussionsverlauf
Wortlaut des Antrags der FWG-Stadtratsfraktion
„Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Areals „Neue Rathaus-Mitte“ sowie der „Alten Poliere“ regt die FWG-Fraktion an, die Stadtverwaltung möge im Vorfeld mit der Geschäftsleitung der benachbarten Firma Kontakt aufnehmen, inwieweit ein gegenseitiger Flächentausch vorstellbar erscheint.
Die Stadt Vöhringen baut einen Teil der Marienstraße zurück und übereignet diese Fläche der unmittelbar benachbarten Firma zur Nutzung weiterer Parkplätze, so dass auch die bisherigen Parkplätze und die neuen Parkplätze als Gesamtparkplatz der Wieland-Werke genutzt werden können. Im Gegenzug veräußert diese Firma einen konkret noch zu berechnenden Flächenanteil im Arealbereich „Alte Poliere“ an die Stadt Vöhringen.“
Diskussion und Beschluss:
Die Gremiumsmitglieder ermächtigen im Ergebnis der Beratungen Herrn Bürgermeister Janson, Gespräche mit der Unternehmensgeschäftsführung bezüglich des Erwerbs einer Fläche im Arealbereich „Alte Poliere“ zu führen. Eine Veräußerung von Teilflächen im Bereich der Marienstraße soll hingegen nicht stattfinden.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen
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10.2. Städtisches Grundstück in der Kolpingstraße
Anfrage Herr Wiedenmayer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
|
10.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Wiedenmayer bittet, evtl. Pflegemaßnahmen am städtischen Grundstück in der
Kolpingstraße durchzuführen und erkundigt sich, ob bereits eine konkrete Zweckbestimmung für dieses Grundstück vorgesehen ist.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Hecke demnächst zurückgeschnitten
werde. Bezüglich der konkreten Nutzung des Grundstückes gäbe es bereits Vorüberlegungen.
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10.3. Sportparksommerfest;
Anfrage Herr Koßbiehl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.06.2017
|
ö
|
|
10.3 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Koßbiehl bringt sein Bedauern bezüglich der Überschneidung der am kommenden Wochenende stattfindenden Veranstaltungen „Sportparksommerfest“ des SC Vöhringen und „Blasmusikfestival“ der Musikschule Dreiklang zum Ausdruck. Er bittet, Termine für derartige Veranstaltungen besser aufeinander abzustimmen.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass diese Überschneidung zwar etwas
unglücklich ist. Das überregional ausgerichtete Workshop- und Blasmusikfestival habe aber aufgrund anderer terminlicher Vorgaben wohl nur in diesem Zeitfenster durchgeführt werden können. Es sei hier auch eine ganz andere Zielgruppe angesprochen. Im Übrigen seien aufgrund der Vielzahl von nahezu 100 Vereinen im Stadtgebiet Überschneidungen von Veranstaltungen nie ganz zu vermeiden.
Anmerkung:
Wie sich gezeigt hat, ist wohl kein einziger Besucher durch die Veranstaltung der Musikschule Dreiklang e.V. vom Besuch des Sportparkfestes abgehalten worden. Es war dies eine ganz andere Zielgruppe. Selbst der SSV Illerberg/Thal hat am Wochenende vom 23. bis 25. Juni 2017 seine Dorfmeisterschaften terminiert. Auch hier gab es kein anderes Zeitfenster. Die Stadtverwaltung wird auch zukünftig über ausdrückliche Hinweise hinaus den Vereinen und anderen Veranstaltern keine Vorgaben machen. Es steht in der Autonomie der einzelnen Vereine selbst, wann sie ihre Veranstaltungen konkret terminieren. Letztlich hängt ein guter Zuspruch bei Open-Air-Veranstaltungen von einem guten Wetter ab. Auch andere Veranstaltungen in der näheren Region spielen eine Rolle.
Datenstand vom 20.07.2017 07:28 Uhr