Datum: 06.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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1 |
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1.1. Änderungsantrag Garage; neu geplante Garage; Entfall der genehmigten Garage mit Carport;
Bauort: "Hauptstraße 20" in Illerzell (Flur-Nr. 1/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.2. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohn- und Gesundheitshauses;
Bauort: Flur-Nr. 984 Tlfl. der Gemarkung Illerberg (an der Witzighauser Straße)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
"Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Wohn- und Gesundheitshauses an dem vorgesehenen Standort kann nicht erteilt werden, weil dieses nach Ansicht der Stadt Vöhringen die Eigenart der Landschaft beeinträchtigen würde, durch die abgesetzte Lage zu den bestehenden Wohngebäuden das Orts- und Landschaftsbild verunstalten würde und eine ordnungsgemäße Erschließung nicht gesichert ist.
Im übrigen hat der Stadtrat mit Feststellungsbeschluss zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen für den Bereich der Witzighauser Straße" entschieden, u. a. die hier gegenständliche Fläche künftig als "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan darzustellen, so dass nach einer Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes das Vorhaben bereits den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen wird."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.3. Bauvoranfrage für den Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Wohnung und Garagen;
Bauort: "Carl-Benz-Straße 1a" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Wohnung wird erteilt.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“
wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage;
Bauort: "Am Kellerberg 17" in Illerberg (Flur-Nr. 1544/5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen und für das keine Befreiungen vom gegenständlichen Bebauungsplan „Kellerberg“ beantragt werden, werden keine Einwendungen erhoben.
Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan „Kellerberg“ werden nicht ausgesprochen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.5. Bauvoranfrage für die Etablierung eines Ausbildungszentrums für Familien-, Sport- und Jagdhunde;
Bauort: "Nähe Schleifweg" in Vöhringen (Flur-Nr. 1209 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Vorstellung des Vorhabens und dem Hinweis, dass mit der potentiellen Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens aus unterschiedlichen Gründen, so insbesondere, dass die Bauvoranfrage noch dem Landratsamt Neu-Ulm zur Prüfung vorzulegen ist, noch keine das Projekt betreffende allgemeine und abschließende Entscheidung getroffen ist, ergeht folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die vorgesehene Etablierung eines Ausbildungszentrums für Familien-, Sport- und Jagdhunde wird grundsätzlich erteilt.
Auch die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ wird erteilt.
Die Begrünungsauflagen des Landratsamtes Neu-Ulm sind zu erfüllen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.6. Anbau eines Windfangs mit Vorraum an das bestehende Wohnhaus;
Bauort: "Schubertstraße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 1069)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.7. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 750 kWp auf der östlichen Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 1197/1 der Gemarkung Illerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 750 kWp wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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1.8. Abbruch Wintergarten und Neubau eines Anbaus;
Bauort: "Rubihornweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 958/145)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.8 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.9. Bauvoranfrage für den Neubau eines Betriebsgebäudes für Fensterbau mit Montage- und Lagerhalle sowie Verwaltungsbau;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 15" in Illerberg (Flur-Nr. 1644)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.9 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Betriebsgebäudes mit Montage- und Lagerhalle sowie Verwaltungsbau wird grundsätzlich erteilt.
Den beantragten und begründeten bzw. erforderlichen
Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ einschließlich der 1. Änderung wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.10. "Altes Bräuhaus Illerberg" - Einbau von 9 Wohnungen (UG evtl. Vereinsnutzung);
Bauort: "Weißenhorner Straße 1" in Illerberg (Flur-Nr. 1644)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.10 |
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Vorstellung der Umbauabsicht und der Erläuterung von Bürgermeister Janson, dass derzeit lediglich die Umnutzung des Gebäudes ausschließlich für Wohnzwecke geplant sei, ergeht folgender
Beschluss
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.11. Anbau einer Kindergartengruppe und weiteren Funktionräumen an den bestehenden Kindergarten "Rappelkiste";
Bauort: "Sterntalerweg 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 877 und 877/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.11 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.12. Neubau eines Carports mit Abstellraum;
Bauort: "Witzighauser Straße 9a" in Illerberg (Flur-Nr. 92)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.12 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.13. Errichtung zweier Schleppdachgauben mit Dachgeschossausbau;
Bauort: "Schwalbenstraße 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 420/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
|
ö
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Beschließend
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1.13 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.14. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Reiheneckhaus;
Bauort: "Mittelstraße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 964/17)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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1.14 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.15. Anbau an das bestehende Wohnhaus;
Bauort: "Thaler Weg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 870/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
|
ö
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Beschließend
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1.15 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Öffentliches Grün - Parkanlage Kellerbergareal Vöhringen-Illerberg
Grün- und Freiflächenkonzept mit landschaftsgestalterischen Maßnahmen
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes (Grünordnungsplan)
Vorstellung und Billigung der Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die im Bebauungsplan „Kellerberg“ festgelegte öffentliche Grünfläche als Parkanlage soll nun angelegt werden.
Zielsetzung ist die Erhaltung der landschaftsprägenden Baumkulisse auf dem Kellerberg.
Mit der Planung wurde Frau Gabi Stich, Landschaftsarchitektin BDLA, Ulm, beauftragt. Sie hat ein Grün- und Freiflächenkonzept mit landschaftsgestalterischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes (Grünordnungsplan) entwickelt.
Vorbereitende Maßnahmen und aktueller Sachstand
Im Vorfeld wurden bereits im vergangenen Winter die Bäume im Bereich der Grünfläche durch den Baumsachverständigen Herrn Christian Gruss kontrolliert, um Aussagen zur Stand- und Bruchsicherheit im Sinne der Verkehrssicherheit machen zu können.
Hierbei wurden 64 Bäume und eine Baumgruppe (ca. 300 Bäume) begutachtet. An einigen Bäumen wurden massive Schädigungen festgestellt, sodass insgesamt 15 Bäume gefällt werden mussten.
Zusätzlich wurden Pflegemaßnahmen durchgeführt, um die bestehende Baumkulisse langfristig erhalten zu können.
Zur Einhaltung des Artenschutzes erfolgte eine Nachkontrolle durch den Diplombiologen Herrn Ralf Schreiber. Mit Hilfe von zwei Höhlenbäumen und einigen Nistkästen wurden Brutstätten für Vögel und Fledermäuse geschaffen.
Im Herbst 2017 ist die Ersatzpflanzung für die gerodeten Bäume vorgesehen.
Konkretes Planungskonzept
Die öffentliche Grünanlage Kellerberg besteht aus einer größeren nördlichen und einer kleineren südlichen Teilfläche, die durch die bestehende Erschließungsstraße miteinander verbunden sind.
Nördliche Teilfläche
Die nördliche Teilfläche wird geprägt durch den markanten Gehölzgürtel, der weithin sichtbar den Kellerberg markiert. Von der Wendeplatte verläuft zwischen den Bäumen ein geschotterter Weg nach Nordosten. Dort ist eine platzartige Aufweitung vorhanden, die als Verweilbereich mit Bänken und Tischen neu gestaltet wird. Von diesem Platz aus führt ein neuer Fußweg über eine Rampe in der Böschung zur unterhalb gelegenen Wiese. Diese Fläche wird zu einer blütenreichen Wiese entwickelt und mit einzelnen Obstbäumen bepflanzt. Vom oberen Weg führt zusätzlich eine befahrbare Rampe, die als Pflegezufahrt dient, durch die Böschung hinab auf die Wiese. An dieser Stelle entsteht dadurch ein attraktiver Ausblick zur gegenüberliegenden Kirche ‚St. Martin‘ und ins Illertal. Bänke laden zum Verweilen ein. Ein einfacher Grasweg durch die Wiese verbindet den neu gestalteten Platz mit der Pflegeabfahrt und ermöglicht bei trockener Witterung einen kleinen Rundweg.
Südliche Teilfläche
Die südliche Teilfläche bietet einen reizvollen Ausblick ins Illertal, der von einer Bank aus genossen werden kann.
Die arten- und blütenreiche Wiese soll weiter extensiv gepflegt werden. Der vorhandene Baumbestand wird erhalten und um landschaftstypische Obstbäume ergänzt, darunter hochwachsende Birnen, die die Neubebauung mit der Zeit landschaftlich einbinden.
Auf die Anlage von Wegen wird verzichtet, da das Gelände recht steil ist und keine Anknüpfungspunkte für die Fortführung eines Weges bestehen.
Die im Bebauungsplan Kellerberg getroffenen Festsetzungen für die öffentliche Grünfläche werden durch die Erhaltung der Gehölze und Neupflanzung von Bäumen, die Gestaltung als Parkanlage mit extensiven Wiesen und Einzelbäumen und die Wahl der Baumarten berücksichtigt.
Der Kostenaufwand für diese Maßnahme liegt nach vorläufiger Prüfung bei ca. 64.000 Euro. Hinzu kommen die Planungskosten.
Empfehlung
Das in der Sitzung vorgestellte Planungskonzept von Frau Gabi Stich, Landschaftsarchitektin BDLA, für die Parkanlage Kellerbergareal Vöhringen-Illerberg wird im Grundsatz gebilligt.
Die veranschlagten Mittel werden unter der Haushaltstelle 5830.9504 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt kurz in das Thema ein, begrüßt die Planerin Frau Stich und übergibt ihr das Wort zur Darstellung des Grün- und Freiflächenkonzeptes der Parkanlage Kellerbergareal.
Frau Stich stellt sodann in groben Zügen das Planungskonzept für die Grünflächen des Kellerberges vor.
Sie geht dabei u. a. darauf ein, dass nach der Besichtigung der bestehenden Bäume durch einen Baumschutzsachverständigen fünfzehn Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gerodet werden mussten.
Auch deshalb sei es eines der wesentlichen Ziele, den markanten Gehölzbestand des Kellerberges zu erhalten und wieder zu verstärken.
Ein weiteres wesentliches Ziel sei, neue Blickbeziehungen insbesondere zur Illerberger Kirche und in das Illertal zu schaffen.
Daneben sollen beispielsweise Sitzgelegenheiten aufgestellt und einzelne Obstbäume gepflanzt werden.
Bürgermeister Janson bedankt sich für die Ausführungen bei Frau Stich und stellt fest, dass der Kellerberg ein topographisch sehr schön gelegenes Areal sei, welches nun u. a. durch die Schaffung von weiteren Aussichtsmöglichkeiten noch attraktiver werde.
Beschluss
„Das in der Sitzung vorgestellte Planungskonzept von Frau Gabi Stich, Landschaftsarchitektin BDLA, für die Parkanlage Kellerbergareal Vöhringen-Illerberg wird im Grundsatz gebilligt.
Die veranschlagten Mittel werden unter der Haushaltstelle 5830.9504 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Falkenstraße (restlicher Abschnitt) und der Kranichstraße in Vöhringen;
Abschnittsbildung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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19.07.2017
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Falken- und die Kranichstraße sind in den Bebauungsplänen „Gewerbegebiet am Ring“ und „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ normiert.
I. Falkenstraße
Im Gegensatz zu der früheren Bezeichnung der Falkenstraße, die von der Hirschstraße nach Norden bis zum Kreisverkehr an der Ulmer Straße führte, endet die Falkenstraße nunmehr an der Einmündung in die Kranichstraße, wobei diese nun die Ost-West-Trasse bis zum Kreisverkehr an der Ulmer Straße darstellt.
Die Falkenstraße wurde zuletzt in ihrem Abschnitt zwischen Sperberweg und Reiherstraße endgültig ausgebaut. Die Erschließungsbeitragsabrechnung erfolgte ebenso in diesem Abschnitt (Beschluss des Stadtrates vom 22.10.2003).
Mit Umsetzung der Straßenbauarbeiten nach den o.g. Bebauungsplänen wird nunmehr auch der letzte Abschnitt der Falkenstraße erstmals endgültig hergestellt.
Auch dieser letzte Abschnitt soll nun nach Erschließungsbeitragsrecht entsprechend abgerechnet werden.
II. Kranichstraße
Die neue Kranichstraße, die in einem (östlichen) Teilbereich bisher mit Falkenstraße (vgl. oben) bezeichnet war, wird nun innerhalb der beiden Geltungsbereiche der beiden oben genannten Bebauungspläne erstmals endgültig hergestellt.
Der von der Kranichstraße nach Norden abzweigende Stichweg, der beitragsrechtlich als Bestandteil der Erschließungsanlage „Kranichstraße“ zu werten ist, wird zeitgleich hergestellt.
Deshalb sollte auch hier, um eine rechtssichere Abrechnung der zu erhebenden Erschließungsbeiträge gewährleisten zu können, eine entsprechende Abschnittsbildung vorgenommen werden.
Der zu bauende und entsprechend abzurechnende Abschnitt der Kranichstraße soll deshalb aus der Kranichstraße in deren Ost-West-Verlauf vom Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ und dem nach Norden verlaufenden Stichweg bestehen.
Empfehlung
I. Falkenstraße
Die Falkenstraße wird aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht in ihrem letzten Abschnitt zwischen Reiherstraße und Einmündung in die Kranichstraße abgerechnet.
II. Kranichstraße
Die Kranichstraße wird in ihrem Abschnitt zwischen Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ mit dem nach Norden verlaufenden Stichweg aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht abgerechnet.
Beschluss
„I. Falkenstraße
Die Falkenstraße wird aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht in ihrem letzten Abschnitt zwischen Reiherstraße und Einmündung in die Kranichstraße abgerechnet.
II. Kranichstraße
Die Kranichstraße wird in ihrem Abschnitt zwischen Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ mit dem nach Norden verlaufenden Stichweg aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht abgerechnet.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Öffentliche Feld- und Waldwege in der Gemarkung Illerberg und Vöhringen;
Einziehung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
06.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
zu 1. und 2.
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Illerberg Süd-Ost“ weist die beiden Feldwege Flur-Nrn. 2037/1 und 2041/1, jeweils der Gemarkung Illerberg, als Grünflächen im Zusammenhang mit der angrenzenden Gewerbefläche aus.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2037/1 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Kreisverkehr NU 14/Emershofer Straße und endend am Feldweg Flur-Nr. 2037 der Gemarkung Illerberg, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Auch der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2041/1 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Kreisverkehr NU 14/Emershofer Straße und endend am Feldweg Flur-Nr. 2041 der Gemarkung Illerberg, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Beide Feldwege sind für die Erschließung der benachbarten Grundstücke nicht erforderlich, weswegen eine entsprechende Darstellung im genannten Bebauungsplan möglich war.
Die öffentlichen Feld- und Waldwege Flur-Nr. 2037/1 und 2041/1 der Gemarkung Illerberg können nach Art. 8 Bayerisches Straßen –und Wegegesetz eingezogen werden.
zu 3. und 4.
Der ursprüngliche öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 471 der Gemarkung Vöhringen, der von der Ulmer Straße bis zur Einmündung in den Feldweg Flur-Nr. 517 der Gemarkung Vöhringen ging, ist faktisch im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Ring“ jedenfalls seit Jahren nicht mehr vorhanden.
Nachdem der gegenständliche Feldweg insgesamt keine besondere Verkehrsbedeutung hat, konnte er in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ als Wohnbaufläche aufgenommen werden.
Durch die Darstellung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 471 Tlfl. in den genannten Bebauungsplänen, welche mehrfach öffentlich ausgelegen haben, ist es nun folgerichtig, den im besagten Bereich bedeutungslosen Feldweg nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz einzuziehen.
Auch der ursprüngliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 470 der Gemarkung Vöhringen, der in Nord-Süd-Richtung zwischen dem Feld- und Waldweg Flur-Nr. 471 und der heutigen Reiherstraße verlief, wurde im südlichen Bereich bereits vor sehr langer Zeit aufgegeben und hat damit auch im nördlichen Bereich seine Bedeutung verloren (Sackgasse). Im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ ist der ursprüngliche Feldweg Flur-Nr. 470 zwischenzeitlich nach mehrfacher öffentlicher Auslegung als Wohnbaufläche ausgewiesen, weswegen es nun folgerichtig ist, den Feldweg in besagtem Bereich als bedeutungslosten Feldweg nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz einzuziehen.
Ursprüngliche Widmung Einziehung der ursprünglich gewidmeten
Feld- und Waldwege
Aktueller Lageplan
Empfehlung
1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2037/1 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Kreisverkehr NU 14/Emershofer Straße und endend am Feldweg Flur-Nr. 2037 der Gemarkung Illerberg, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen –und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2041/1 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Kreisverkehr NU 14/Emershofer Straße und endend am Feldweg Flur-Nr. 2041 der Gemarkung Illerberg, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen –und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
3. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 471 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Ulmer Straße und endend an der Westgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 469 der Gemarkung Vöhringen, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
4. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 470 der Gemarkung Vöhringen, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 471 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Reiherstraße, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern.
Beschluss
„1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2037/1 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Kreisverkehr NU 14/Emershofer Straße und endend am Feldweg Flur-Nr. 2037 der Gemarkung Illerberg, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen –und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2041/1 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Kreisverkehr NU 14/Emershofer Straße und endend am Feldweg Flur-Nr. 2041 der Gemarkung Illerberg, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen –und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
3. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 471 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Ulmer Straße und endend an der Westgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 469 der Gemarkung Vöhringen, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
4. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 470 der Gemarkung Vöhringen, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 471 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Reiherstraße, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen;
1, Aufzugsanlage
2. Elektro-Installation mit Beleuchtung und Rauchwarnmelder
3. Dachabdichtungsarbeiten
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Gremium des Stadtrates hat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die Planung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen beraten und gebilligt.
Mit der Planung und Bauüberwachung des Projektes wurde das Architekturbüro Tress, Baltringen, beauftragt.
Die Elektroplanung erfolgt durch das Ingenieurbüro Saile aus Senden.
Von diesen wurden auch die hierfür notwendigen Leistungsverzeichnisse für die Gewerke Dachabdichtungsarbeiten und Elektroarbeiten sowie die Aufzugsanlage in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und versandt.
Diese Gewerke wurden beschränkt ausgeschrieben.
Die Ergebnisse der Wertung und Prüfung der Angebote für die Einzelgewerke durch das Architekturbüro Tress bzw. Ingenieurbüro Saile können den beiliegenden Vergabevorschlägen (Anlage 1-3) entnommen werden.
1. Dachabdichtungsarbeiten (Vergabevorschlag Anlage 1)
5 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Firmen haben bis zur Submission am 27.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Spohn GmbH, Vorholzstraße 55, 88471 Laupheim zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 112.576,71 €.
2. Elektroarbeiten (Vergabevorschlag Anlage 2)
8 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Firmen haben bis zur Submission am 29.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Elektroarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Läsko Lämmle, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 105.531,65 €.
3. Aufzugsanlage (Vergabevorschlag Anlage 3)
6 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5 Firmen haben bis zur Submission am 27.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Aufzugsanlage ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Haushahn C. GmbH & Co. Aufzüge, Heilbronner Str. 364,
70469 Stuttgart zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 30.622,27 €.
Empfehlung
1. Dachabdichtungsarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Spohn GmbH, Vorholzstraße 55, 88471 Laupheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 113.000 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
2. Elektroarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Elektroarbeiten wird an die Firma Läsko Lämmle, Falkenstraße 28, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 106.000 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
3. Aufzugsanlage
Der Auftrag für die Ausführung der Aufzugsanlage wird an die Firma Haushahn C. GmbH & Co. Aufzüge, Heilbronner Str. 364, 70469 Stuttgart zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 21.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 31.000 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
Beschluss
„1. Dachabdichtungsarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Spohn GmbH, Vorholzstraße 55, 88471 Laupheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 113.000 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
2. Elektroarbeiten
Der Auftrag für die Ausführung der Elektroarbeiten wird an die Firma Läsko Lämmle, Falkenstraße 28, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 106.000 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.
3. Aufzugsanlage
Der Auftrag für die Ausführung der Aufzugsanlage wird an die Firma Haushahn C. GmbH & Co. Aufzüge, Heilbronner Str. 364, 70469 Stuttgart zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 21.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 31.000 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9411 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen;
Fassadensanierung Westtrakt;
Putz- und Malerarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Gremium des Stadtrates hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 die Fassadensanierung des Westtraktes der Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen beraten und gebilligt.
Von dem Planungsbüro Joachim Beier, Vöhringen, wurde das hierfür notwendige Leistungsverzeichnis für das Gewerk Fassadensanierung in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und versandt.
Dieses Gewerk wurde beschränkt ausgeschrieben:
5 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Drei Firmen haben zur Submission am 22.06.2017 ein Angebot abgegeben.
Alle drei Angebote konnten gewertet werden.
Das Ergebnis hieraus stellt sich wie folgt dar:
Firma Schneider Putz-Fassaden, Dietenheim 49.679,17 € brutto
Firma Weiß GmbH, Regglisweiler 57.559,11 € brutto
Firma Wörtz Malerwerkstätte, Senden 63.039,16 € brutto
(unter Berücksichtigung von 3 % Nachlass)
Der Auftrag für die Ausführung der Außenputz- und Malerarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Schneider, Brandenburger Str. 13, 89165 Dietenheim, zu vergeben.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Außenputz- und Malerarbeiten wird an die Firma Schneider, Brandenburger Str. 13, 89165 Dietenheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 49.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle
2130.9461 bereitgestellt.
Beschluss
„Der Auftrag für die Ausführung der Außenputz- und Malerarbeiten wird an die Firma Schneider, Brandenburger Str. 13, 89165 Dietenheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.06.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 49.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle
2130.9461 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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Diskussionsverlauf
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.07.2017
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Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
Datenstand vom 20.07.2017 07:30 Uhr