Datum: 19.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:50 Uhr bis 18:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 22.06.2017 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.07.2017 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss
4 Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Falkenstraße (restlicher Abschnitt) und der Kranichstraße in Vöhringen; Abschnittsbildung
5 Jahresrechnung 2016; Information
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Aussegnungshalle im Friedhof Illerzell; Anfrage Herr Klingler
7.2 Verschiedene Punkte bzw. Anregungen von Herrn Gutter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 22.06.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 22.06.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.07.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 06.07.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet im größeren Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption an aktuelle Planungserfordernisse angepasst.

Die Vorentwürfe der Planungen i. d. F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 für beide Verfahren durchgeführt. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16. Mai 2017 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 16. Mai 2017 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 6. Juni 2017 bis 7. Juli 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 21 vom 24. Mai 2017 hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 1. Juni 2017 im Zeitraum bis 7. Juli 2017 durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 16. Mai 2017 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderung der Planung. Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ kann damit der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Für die Beschlussfassung liegt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach (Anlage 2/3) vor. Da im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gem. Anlage 1 keine Änderungen an der Planung erforderlich sind, ist die vorliegende Planfassung inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung vom 16. Mai 2017.

Nach Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplans wird diese von der Verwaltung zur Genehmigung an das Landratsamt Neu-Ulm eingereicht. Mit der anschließenden Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplans rechtswirksam.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 12. Juli 2017 zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 19. Juli 2017 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Begründung i. d. F. vom 19. Juli 2017 (Bestandteil des Beschlusses) mit Anlage*
Ÿ        Verkehrsuntersuchung zur Bauleitplanung, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen/Stuttgart vom 4. Juli 2016

*        Hinweis: Anlage zur Begründung gegenüber Entwurfsfassung vom 16. Mai 2017 unverändert (wurde mit Schreiben vom 25.04.2017 zur Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.05.2017 –TOP 3 - bereits übersandt)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der „11. Änderung des Flächennutz­ungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 16. Mai 2017 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 19. Juli 2017 durch Beschluss fest. Der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Nach kurzen einführenden Erläuterungen von Herrn Bürgermeister Janson stellt Herr Störberl vom Büro Kling Consult noch einmal die Planung, die Verfahrensschritte und die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen vor.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich den Abwägungsvorschlägen an und fassen folgenden

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der „11. Änderung des Flächennutz­ungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 16. Mai 2017 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 19. Juli 2017 durch Beschluss fest. Der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet im größeren Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption an aktuelle Planungserfordernisse angepasst.

Die Vorentwürfe der Planung i. d. F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 für beide Verfahren durchgeführt. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16. Mai 2017 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 16. Mai 2017 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 6. Juni 2017 bis 7. Juli 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 21 vom 24. Mai 2017 hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 1. Juni 2017 im Zeitraum bis 7. Juli 2017 durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 16. Mai 2017 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ kann damit der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach (Anlage 2/3) vor. Da im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gem. Anlage 1 keine Änderungen an der Planung erforderlich sind, ist die vorliegende Planfassung inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung vom 16. Mai 2017.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Rechtswirksamkeit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie nach Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem ansiedlungswilligen Unternehmen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 12. Juli 2017 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“,A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i. d. F. vom 19. Juli 2017
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - B Textteil mit Begründung, i. d. F. vom 19. Juli 2017 (Bestandteil des Beschlusses) mit Anlagen*
       1)        Schalltechnische Begutachtung Gewerbelärm zum Bebauungsplan, vom 7. November 2016
2) Grünordnerischer Fachbeitrag vom 16. Mai 2017
3) Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 16. Mai 2017
4) Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 16. Mai 2017

*        Hinweis: Anlagen zur Begründung gegenüber Entwurfsfassung vom 16. Mai 2017 unverändert (wurde mit Schreiben vom 25.04.2017 zur Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.05.2017 – TOP 4 - bereits übersandt)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16. Mai 2017 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführlichen Vorberatungen dieses Tagesordnungspunktes in den vorangegangen Sitzungen und bittet Herrn Stöberl auch hierzu um nochmalige Darstellung der Planung, der Verfahrensschritte und der Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine Diskussion zum später bei Bedarf vorgesehenen Kreisverkehr auf der St. 2031 im südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Schließung der bisherigen Zufahrt zum Wertstoffhof. Einige Stadtratsmitglieder würden den Kreisverkehr zwar an der vorgeschlagenen Stelle belassen, sie plädieren jedoch für eine zusätzliche Beibehaltung der Abfahrt zum Wertstoffhof für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Norden, da diese sonst einen Umweg in Kauf nehmen müssten.

Herr Stöberl und Herr Bürgermeister Janson führen hierzu aus, dass die Verkehrsplanung eingehend mit dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Staatsstraße, dem Staatlichen Bauamt Krumbach, abgesprochen worden ist. Dabei sei die Prämisse stets gewesen, dass zwischen der Ampelanlage im Norden von Vöhringen und dem Kreisverkehr im Süden von Vöhringen maximal ein weiterer Knotenpunkt errichtet werden darf. Ansonsten ginge der Verkehrsfluss der Ortsumfahrung verloren.

Gegenwärtig, so Herr Stöberl und Herr Bürgermeister Janson weiter, ändere sich an der Zufahrt nichts. Der Kreisverkehr sei erst im Falle der Erweiterung des Baugebietes vorgesehen. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür werden jedoch im jetzigen Bebauungsplanverfahren bereits geschaffen.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16. Mai 2017 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Falkenstraße (restlicher Abschnitt) und der Kranichstraße in Vöhringen; Abschnittsbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.07.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Falken- und die Kranichstraße sind in den Bebauungsplänen „Gewerbegebiet am Ring“ und „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ normiert.


I. Falkenstraße

Im Gegensatz zu der früheren Bezeichnung der Falkenstraße, die von der Hirschstraße nach Norden bis zum Kreisverkehr an der Ulmer Straße führte, endet die Falkenstraße nunmehr an der Einmündung in die Kranichstraße, wobei diese nun die Ost-West-Trasse bis zum Kreisverkehr an der Ulmer Straße darstellt.

Die Falkenstraße wurde zuletzt in ihrem Abschnitt zwischen Sperberweg und Reiherstraße endgültig ausgebaut. Die Erschließungsbeitragsabrechnung erfolgte ebenso in diesem Abschnitt (Beschluss des Stadtrates vom 22.10.2003).
Mit Umsetzung der Straßenbauarbeiten nach den o.g. Bebauungsplänen wird nunmehr auch der letzte Abschnitt der Falkenstraße erstmals endgültig hergestellt.
Auch dieser letzte Abschnitt soll nun nach Erschließungsbeitragsrecht entsprechend abgerechnet werden.

II. Kranichstraße

Die neue Kranichstraße, die in einem (östlichen) Teilbereich bisher mit Falkenstraße (vgl. oben) bezeichnet war, wird nun innerhalb der beiden Geltungsbereiche der beiden oben genannten Bebauungspläne erstmals endgültig hergestellt.
Der von der Kranichstraße nach Norden abzweigende Stichweg, der beitragsrechtlich als Bestandteil der Erschließungsanlage „Kranichstraße“ zu werten ist, wird zeitgleich hergestellt.

Deshalb sollte auch hier, um eine rechtssichere Abrechnung der zu erhebenden Erschließungsbeiträge gewährleisten zu können, eine entsprechende Abschnittsbildung vorgenommen werden.
Der zu bauende und entsprechend abzurechnende Abschnitt der Kranichstraße soll deshalb aus der Kranichstraße in deren Ost-West-Verlauf vom Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ und dem nach Norden verlaufenden Stichweg bestehen.

Empfehlung

I. Falkenstraße
Die Falkenstraße wird aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht in ihrem letzten Abschnitt zwischen Reiherstraße und Einmündung in die Kranichstraße abgerechnet.

II. Kranichstraße
Die Kranichstraße wird in ihrem Abschnitt zwischen Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ mit dem nach Norden verlaufenden Stichweg aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht abgerechnet.

Diskussionsverlauf

Nach kurzem Sachvortrag von Herrn Bürgermeister Janson, der auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.07.2017 Bezug nimmt, ergeht folgender

Beschluss

I. Falkenstraße
Die Falkenstraße wird aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht in ihrem letzten Abschnitt zwischen Reiherstraße und Einmündung in die Kranichstraße abgerechnet.

II. Kranichstraße
Die Kranichstraße wird in ihrem Abschnitt zwischen Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ mit dem nach Norden verlaufenden Stichweg aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2016; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Jahresrechnung 2016
Information

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 ergibt sich im Detail aus den nachstehend bezeichneten, als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen:


  1. Anlage 1:        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2016
  2. Anlage 2:        Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung 2016
  3. Anlage 3:        Gesamtplan: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen

Vortrag Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes nach 2017        
  1. Anlage 4.1:        Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste 2016
  2. Anlage 4.2:        Abwicklung der neuen Haushaltsausgabereste 2016

               Vortrag Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes nach 2017
  1. Anlage 5.1:        Abwicklung der alten Haushaltseinnahmereste 2016
  2. Anlage 5.2:        Abwicklung der neuen Haushaltseinnahmereste 2016
  3. Anlage 5.3:        Gesamtübersicht: Abwicklung 2016 und Vortrag 2017

               Vortrag Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes nach 2017
  1. Anlage 6.1:        Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste zur 2016
  2. Anlage 6.2:        Abwicklung der neuen Haushaltsausgabereste 2016
  3. Anlage 6.3:        Gesamtübersicht: Abwicklung 2016 und Vortrag 2017

  1. Anlage 7:        Rechnungs-Gruppierungsübersicht

  1. Anlage 8:        Übersicht Rücklagen mit Stand 31.12.2016

  1. Anlage 9:        Übersicht Schulden mit Stand 31.12.2016




Nachstehend einige Eckdaten zur Jahresrechnung 2016


  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 27.478.058,85 €
       Ansatz: 27.979.377,00 €
        -501.318,15 €
        -1,79%


  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 13.453.995,77 €
Ansatz: 12.647.597,00 €
        806.398,77 €
        6,38%


  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 40.932.054,62 €
       Ansatz: 40.626.974,00 €
        305.080,62 €
        0,75%


  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 467.629,08 €
        Ansatz: 0,00 €
        467.629,08 €


  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        
       IST-Ergebnis: 4.500.000,00 €
Ansatz: 7.335.825,00 €
-2.835.825,00 €

IST-Schuldenstand zum 31.12.2016:        5.951.994,33 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2015) zum 31.12.2016:        5.951.994,33 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2016:        451,05 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2016:        451,05 €        

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016:        Ergebnis: 2.957.053,17 €
Ansatz: 2.400.000,00 €
557.053,17  €
        23,21%


  • Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016:        Ergebnis: 3.859.321,95 €
Ansatz: 0,00 €
3.859.321,95  €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016:        3.961.625,80 €


  • Zuführung zu Bausparvertrag im Jahr 2016:        120.561,81 €

       Stand der Rücklage Bausparvertrag zum 31.12.2016:        280.843,17 €



  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        257.646,52 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016:        787.928,77 €


  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        152.858,40 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016:        177.247,25 €


  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 8150 (Wasserversorgung)        18.800,49 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016:        128.830,18 €


  • Grundschule Süd
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        10.068,21 €


  • Grundschule Nord
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        6.766,78 €


  • Grundschule Illerberg
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        2.116,33 €


  • Uli-Wieland-Mittelschule
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        6.575,67 €
  • Auf das Haushaltsjahr 2017 wurden folgende Haushaltsreste übertragen:
       
       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
  • aus Vorjahren        0,00 €
  • neu        40.594,31 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
  • aus Vorjahren        671.000,00 €
  • neu        4.193.725,00 €
    
       * Haushaltsausgabereste        
  • aus Vorjahren        922.548,74 €
  • neu        4.714.605,68 €



Entwicklung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes





 
 
Mehrung (+)/
Minderung (-)

2009
5.694.523,18 €
 

2010
3.216.868,42 €
-2.477.654,76 €

2011
3.525.851,92 €
308.983,50 €

2012
7.137.629,14 €
3.611.777,22 €

2013
8.974.492,43 €
1.836.863,29 €

2014
8.212.818,16 €
-761.674,27 €

2015
3.739.553,49 €
-4.473.264,67 €

2016
5.637.154,42 €
1.897.600,93 €

 
 
 





Zu den Einzelpositionen der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes siehe Anlage 6.3


Das Jahr 2016 war im laufenden Verwaltungshaushalt geprägt von schwachen Steuereinnahmen, sowie einem, aufgrund der gestiegenen Steuerkraftzahlen, erheblichen Anstieg der Kreisumlage bei einem erheblichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen.

Gleichzeitig bestand der Anspruch im Vermögenshaushalt investive Bau- und Beschaffungsmaßnahmen in einem Volumen von über 12 Mio. € zu bewerkstelligen.

Dies führte zum einen dazu, daß im Verwaltungshaushalt lediglich eine geringfügige Zuführungsrate in Höhe von 467.629,08 € erwirtschaftet werden konnte. Da trotz der Ausschöpfung aller finanziellen Reserven (Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.957.053,17 €) die Ausgaben des Vermögenshaushaltes nicht voll finanziert werden konnten, war eine Kreditaufnahme (4,5 Mio. €) nötig, um den Haushalt 2016 ausgleichen zu können. 

Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2016:


A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


  • Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2016 blieben mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 4.729.119,00 € hinter den Erwartungen des Haushaltsansatzes (5, 25 Mio. €) zurück. Das Gewerbesteueraufkommen 2016 lag damit um 520.881,00 € (= 9,92%) unter dem Haushaltsansatz und um 409.182,91 €  (= 7,96%) auch unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2015.

  • Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag mit 7.352.754,00 € um 128.754,00 €
(= 1,78%) leicht über dem Haushaltsansatz von 7.224.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen von 226.944,00 € (= 3,18%).

  • Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen (Rechnungsergebnis: 787.334,00 €) lag um 11.666,00 € (= 1,46%) unter dem Haushaltsansatz von 799.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen von 14.841,00 € (= 1,92%).

  • Erhielt die Stadt 2015 noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.093.968,00 €, waren dies in 2016 nur noch 150.656,00 €. Die Schlüsselzuweisungen lagen damit um 656,00 € schwach über dem Haushaltsansatz (150.000,00 €) und um 943.312,00 € (= 86,23%) stark unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres. Ursächlich hierfür war die gegenüber 2015 wieder deutlich gestiegene Steuerkraft im Jahr 2016 (Steuerkraft/ Einwohner 2015: 830,93 €, 2016: 1.021,57 €).

  • Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 15.689.209,64 € um  335.790,36 € (= 2,10%) unter dem Ansatz von 16.025.000,00 € und um 1.062.967,35 €
(= -6,35%) unter dem Vorjahreswert.

  • Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (veranschlagt auf den Gruppierungsziffern 10,11 und 12) in Höhe von 3.682.800,00 € wurde um 8.157,14 €
(= 0,22%) geringfügig unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von 47.563,82 € (= 1,31%).

  • Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14 und 15) in Höhe von
519.890,00 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 523.958,13 € um 4.068,13 €
(= 0,78%) überschritten, gegenüber dem Vorjahr 2015 ein Rückgang um 34.899,75 €
(= 6,24%).

  • Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 bis 168) konnten im Jahr 2016 Einnahmen in Höhe von 685.862,61 € erzielt werden. Der Ansatz von 646.050,00 € wurde damit um insgesamt 39.812,61 € (= 6,16%) überschritten. Gegenüber 2015 waren dies Mehreinnahmen von 57.742,47 € oder 9,19%. 

  • Die Zinseinnahmen (veranschlagt auf der Gruppierungsziffer 20) gingen auch im Rechnungsjahr weiter zurück und beliefen sich in 2016 auf insgesamt 3.064,50 €. Der Ansatz von 3.650,00 € wurde somit um 585,50 € (= 16,04%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies sogar erhebliche Mindereinnahmen in Höhe von 10.089,72 € (= 76,70%).

  • Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt
303.279,90 € lagen um 24.720,10 € (= 7,54%) zwar unter dem Haushaltsansatz (328.000,00 €), erfreulicherweise jedoch um 64.280,54 € (= 26,90%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres.

  • Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich und privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 2.003.270,00 € konnten um 137.285,91 € (= 6,85%) gesteigert werden. Auch gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies, wenn auch sehr schwache, Mehreinnahmen in Höhe von 439,40 € (= 0,02%).

       
       AUSGABEN

  • Die Personalausgaben der Gruppierungsziffer 4 in Höhe von insgesamt 6.311.172,68 € unterschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 6.486.670,00 € um 175.497,32 € (= 2,71%). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies erneut eine Steigerung um 267.250,00 € (= 4,42%).

  • Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50 und 51) beliefen sich im Jahr 2016 auf 1.487.376,21 €. Damit übersteigen sie zwar den Planansatz um 60.126,21 € (= 4,21%). Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 sind sie jedoch um 19.515,18 € (= 1,30%) gesunken.

  • Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2016 einen Kostenaufwand von 149.668,16 €. Der Haushaltsansatz von 208.930,00 € konnte damit um 59.261,84 €
(= 28,36%) unterschritten werden. Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2015 bedeutete dies Minderausgaben in Höhe von 19.838,05 € oder 11,70%.

  • Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) schlugen im Jahr 2016 mit insgesamt  149.771,22 € zu Buche. Der Haushaltsansatz in Höhe von 146.485,00 € wurde damit um 3.286,22 € (= 2,24%) leicht überschritten. 2015 lagen die Ausgaben für Mieten und Pachten noch bei 151.868,85 €. Dies entspricht einer Minderung von 2.097,63 € bzw. 1,38%.

  • Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich im Rechnungsjahr auf insgesamt 779.428,96 €. Die veranschlagten Mittel von 1.026.415,00 € konnten damit um 246.986,04 € (= 24,06%) unterschritten werden. Auch gegenüber dem Vorjahr 2015 bedeutet dies Minderausgaben in Höhe von 153.123,99 € (= 16,42%).

  • Die auf der Gruppierungsziffer 55 veranschlagten Kosten für die Wartung und den Unterhalt von Fahrzeugen lagen 2016 bei 84.648,07 €. Sie lagen damit um 59.551,93 € (= 41,30%) erheblich unter dem Ansatz in Höhe von 144.200,00 € und um 26,78% auch erheblich unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (115.612,61 €).

  • Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56 und 57-63) betrugen insgesamt 1.969.513,79 €. Sie unterschritten damit um 449.256,21 € oder 18,57% den Haushaltsansatz von 2.418.770,00 €. Das Rechnungsergebnis 2015 wurde um lediglich 9.804,89 € (= 0,5%) überschritten.

  • Die Kosten für Steuern und Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) lagen bei Gesamtausgaben von 422.142,14 €. Damit lagen Sie um 54.967,86 € bzw. 11,52% unter dem erwarteten Wert (Haushaltsansatz 2016: 477.110,00 €). Gegenüber 2015 bedeutete dies eine Minderung um 21.931,10 € (= 4,94%).

  • Die sonstigen Geschäftsausgaben, wie beispielsweise Bürobedarf, Literatur, Post- und Fernsprechgebühren (Gruppierungsziffer 65 und Gruppierungsziffer 66) beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 367.747,32 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2016 wurde somit um 76.424,68 € (= 17,21%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr 2015 sind diese Kosten ebenfalls gesunken, um 25.874,58 € bzw. 6,57%.

  • Der Haushaltsansatz für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672), u.a. mit der Kostenerstattung für die Verkehrsüberwachung an die Stadt Illertissen, in Höhe von 129.000,00 € wurde mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 120.364,78 € um 8.635,22 € (= 6,69%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Ausgaben um 41,82% erhöht (Rechnungsergebnis 2015: 84.869,12 €).

  • Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 2.637.283,65 € geleistet. Zu den von der Stadt geleisteten Zuschüssen zählen unter anderem die Zuschüsse an die katholische Jugendfürsorge, an die Träger der freigemeinnützigen Kindertagesstätten, an Musikschule, Volkshochschule, Hospiz und die Vereine. Der Haushaltsansatz wurde um 225.893,65 € (= 9,37%) überschritten. Auch gegenüber dem Vorjahr 2015 haben sich die geleisteten Zuschüsse um 354.483,86 € (= 15,53%) erhöht.

  • An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie die Schülerhorte „St. Michael“ und „Nord“ (freigemeinnützige Träger) wurden im Jahr 2016 staatliche und kommunale Zuschüsse gem. Art. 18 ff BayKiBiG in Höhe von insgesamt 2.067.414,05 € weitergeleitet bzw. geleistet. Der Planansatz wurde damit um 359.514,05 € (= 21,05%) überschritten. Die Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr 2015 lag bei 387.731,96 €
(= 23,08%). Der kommunale Anteil der Zuschüsse lag 2016 bei 955.951,81 € gegenüber 772.939,24 € im Vorjahr.

  • Die im Haushaltsplan 2016 auf Gruppierungsziffer 80 veranschlagten Zinsausgaben in Höhe 97.000,00 € wurden um 81.923,98 € (= 84,46%) unterschritten. Das Rechnungsergebnis weist einen Wert in Höhe von 15.076,02 € aus. Gegenüber dem Vorjahr waren dies Minderausgaben in Höhe von 23.801,94 € (= 61,22%).

  • Aufgrund der hinter den Erwartungen zurückbleibenden Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2016 lag auch die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2016 mit 939.325,00 € um 195.675,00 € (= 17,24%) unter dem Haushaltsansatz in Höhe von 1.135.000,00 €. Gegenüber dem Vorjahr 2015 waren dies Minderausgaben in Höhe von 70.451,00 €             (= 6,98%). 

  • Die Kreisumlage lag im Jahr 2016 mit 6.638.313,00 € um 11.687,00 € (= 0,18%) nur sehr knapp unter dem prognostizierten Haushaltsansatz (6.650.000,00 €). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies jedoch eine Steigerung um rund ein Drittel. So betrug das Rechnungsergebnis des Vorjahres noch 5.034.097,48 €, eine Steigerung um 1.604.215,52 € bzw. 31,87%.

  • Bei den kostenrechnenden Einrichtungen ergab der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelte Ausgleichsbetrag in allen drei Bereichen eine rechnerische Überdeckung. Beim Unterabschnitt 7000 (Abwasserbeseitigung) ergab sich im Jahr 2016 ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 257.646,52 €. Der Betrag wurde der Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt. Im Bereich des Unterabschnitt 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich ein Überschuss in Höhe von 152.858,40 €, im Bereich des Unterabschnitt 8150 (Wasserversorgung) wurde ein ermittelter Betrag in Höhe von 18.800,49 € der Sonderrücklage zugeführt.



B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


  • Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffer 3000 und 3030) in Höhe von insgesamt 747.735,75 € überschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 2.500,00 € um 745.235,75 €. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2015 bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von 3.039.289,63 € (= 80,26%).

  • Im Rechnungsjahr 2016 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushaltes ein Betrag in Höhe von 467.629,08 € als sog. Zuführungsrate, also ohne die Zuführungen zu den Sonderrücklagen, gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (0,00 €) bedeutete dies eine erfreuliche Steigerung um 467.629,08 €. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (3.783.528,24 €) jedoch eine erhebliche Minderung um beachtliche 3.315.899,16 € oder 87,64%.

  • Die Rücklagenentnahme (veranschlagt auf Gruppierungsziffer 31) lag mit 3.001.890,92 € um 492.243,92 € (= 19,61%) über der im Haushaltsplan des Jahres 2016 veranschlagten Summe in Höhe von 2.509.647,00 €. Gegenüber dem Jahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von 234.693,55 €.

  • Die Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 34) beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 500.134,86 €. Der Haushaltsansatz in Höhe von 655.320,00 € wurde somit um 155.185,14 € (= 23,68%) unterschritten. Gegenüber 2015 ist diese Einnahmeposition um 437.623,02 € oder 46,67% gesunken. Das Rechnungsergebnis des Vorjahres betrug noch 937.757,88 €.

  • Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2016 insgesamt 152.106,25 € erzielt. Der Haushaltsansatz von 330.500,00 € wurde dabei mit einem Betrag in Höhe von 178.393,75 € (= 53,98%) deutlich unterschritten. Auch im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies Mindereinnahmen mit einem Betrag von 878.037,91 € bzw. 85,23% (Rechnungsergebnis 2015: 1.030.144,16 €).

  • Die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die auf Gruppierungsziffer 36 veranschlagt sind, betrugen im betrachteten Rechnungsjahr 2016 1.716.302,99 €. Der im Haushaltsplan 2016 erwartete Wert wurde damit um 97.502,01 € (= 5,38%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres, das einen negativen Wert in Höhe von -269.730,22 € betrug, eine Steigerung um 1.986.033,21 €. Die negative Darstellung des Sollergebnisses 2015 resultierte dabei aus dem Abgang alter Haushaltseinnahmereste, die überwiegend neu veranschlagt wurden.


AUSGABEN

  • Die Ausgaben für die Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) beliefen sich im Rechnungsjahr 2016 auf insgesamt 4.457.686,58 € und überschritten damit den Haushaltsansatz in Höhe von 152.500,00 € um 4.305.186,58 €. Von den zugeführten 4.457.686,58 € entfallen 477.802,82 € auf die Zuführung zu Sonderrücklagen, weitere 120.561,81 € auf die Zuführung zu Bausparverträgen. Der verbleibend größte Anteil in Höhe von 3.859.321,95 € wurde im Rahmen des Abschlusses des Vermögenshaushaltes 2016 an die Allgemeine Rücklage zugeführt. Der Stand der Rücklagen zum 31.12.2016 kann der Anlage 8 entnommen werden.

  • Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im betrachteten Rechnungsjahr 2016 auf insgesamt 625.849,59 €. Das Rechnungsergebnis liegt damit um 343.650,41 € (= 35,45%) unter dem veranschlagten Wert in Höhe von 969.500,00 €, jedoch um 1.047.218,09 € über dem Ergebnis der Jahresrechnung 2015 (Rechnungsergebnis 2015: -421.368,50 €).

  • Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, veranschlagt auf der Gruppierungsziffer 935, wurden im Jahr 2016 insgesamt 1.731.713,87 € verausgabt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.755.990,00 € wurde damit um 24.276,13 € leicht unterschritten. Im Jahr 2016 bedeutende Ausgabepositionen waren: Softwarebeschaffung, Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges, Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges, Umrüstung auf Digitalfunk, Visualizerausstattung an den Schulen, Investitionen in die Bücherei, neue Saalbestuhlung im Kulturzentrum und Investitionen in den Fuhrpark des Bauhofes. Nicht alle der genannten Ausgabepositionen wurden in 2016 durch Zahlung erledigt, ein Teil der Ausgaben wurde in Form von Haushaltsausgaberesten für künftige Zahlungen in das Jahr 2017 vorgetragen.

  • Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95 und 96) waren im Haushaltsplan insgesamt 8.977.800,00 € veranschlagt. Im Rechnungsjahr 2016 wurden davon 6.106.359,10 € verausgabt. Der Ansatz wurde damit um 2.871.440,90 € (= 31,98%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2015 in Höhe von 4.077.047,39 € sind die Ausgaben für Baumaßnahmen jedoch um 2.029.311,71 (= 49,77%) gestiegen.

  • Für die auf Gruppierungsziffer 97 veranschlagte Tilgung von Darlehen wurden im Rechnungsjahr 2016 insgesamt 201.020,70 € ausgegeben. Der Haushaltsansatz wurde um 45.020,70 € (= 28,86%) überschritten. Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ist diese Ausgabeposition um 45.992,66 € (= 29,67%) gestiegen.

  • Die Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) betrugen 226.528,18 € und unterschritten damit den Haushaltsansatz (349.320,00 €) um 122.791,82 € (= 35,15%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (76.813,93 €) hat der Wert stark zugenommen: Steigerung um 149.714,25 € (= 194,91%).
       

Die Jahresrechnung 2016 wird am 10.10.2017 und 11.10.2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu den detaillierten Rechenschaftsbericht vorlegen.

Empfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson und Frau Stadtkämmerin Gluitz geben folgende Eckdaten der Jahresrechnung 2016 bekannt:


  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 27.478.058,85 €
       Ansatz: 27.979.377,00 €
        -501.318,15 €
        -1,79%

  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 13.453.995,77 €
Ansatz: 12.647.597,00 €
        806.398,77 €
        6,38%

  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 40.932.054,62 €
       Ansatz: 40.626.974,00 €
        305.080,62 €
        0,75%

  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 467.629,08 €
        Ansatz: 0,00 €
        467.629,08 €

  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        
       IST-Ergebnis: 4.500.000,00 €
Ansatz: 7.335.825,00 €
-2.835.825,00 €

IST-Schuldenstand zum 31.12.2016:        5.951.994,33 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2015) zum 31.12.2016:        5.951.994,33 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2016:        451,05 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2016:        451,05 €        

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016:        Ergebnis: 2.957.053,17 €
Ansatz: 2.400.000,00 €
557.053,17  €
        23,21%

  • Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016:        Ergebnis: 3.859.321,95 €
Ansatz: 0,00 €
3.859.321,95  €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016:        3.961.625,80 €

  • Zuführung zu Bausparvertrag im Jahr 2016:        120.561,81 €

       Stand der Rücklage Bausparvertrag zum 31.12.2016:        280.843,17 €


  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        257.646,52 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016:        787.928,77 €

  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        152.858,40 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016:        177.247,25 €

  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 8150 (Wasserversorgung)        18.800,49 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016:        128.830,18 €

  • Grundschule Süd
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        10.068,21 €

  • Grundschule Nord
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        6.766,78 €

  • Grundschule Illerberg
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        2.116,33 €

  • Uli-Wieland-Mittelschule
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2016        6.575,67 €

  • Auf das Haushaltsjahr 2017 wurden folgende Haushaltsreste übertragen:
       
       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
  • aus Vorjahren        0,00 €
  • neu        40.594,31 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
  • aus Vorjahren        671.000,00 €
  • neu        4.193.725,00 €

       * Haushaltsausgabereste        
  • aus Vorjahren        922.548,74 €
  • neu        4.714.605,68 €


Entwicklung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes





 
 
Mehrung (+)/
Minderung (-)

2009
5.694.523,18 €
 

2010
3.216.868,42 €
-2.477.654,76 €

2011
3.525.851,92 €
308.983,50 €

2012
7.137.629,14 €
3.611.777,22 €

2013
8.974.492,43 €
1.836.863,29 €

2014
8.212.818,16 €
-761.674,27 €

2015
3.739.553,49 €
-4.473.264,67 €

2016
5.637.154,42 €
1.897.600,93 €

 
 
 





Zu den Einzelpositionen der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes siehe Anlage 6.3

Das Jahr 2016 war im laufenden Verwaltungshaushalt geprägt von schwachen Steuereinnahmen, sowie einem, aufgrund der gestiegenen Steuerkraftzahlen, erheblichen Anstieg der Kreisumlage bei einem erheblichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen.

Gleichzeitig bestand der Anspruch im Vermögenshaushalt investive Bau- und Beschaffungsmaßnahmen in einem Volumen von über 12 Mio. € zu bewerkstelligen.

Dies führte zum einen dazu, dass im Verwaltungshaushalt lediglich eine geringfügige Zuführungsrate in Höhe von 467.629,08 € erwirtschaftet werden konnte. Da trotz der Ausschöpfung aller finanziellen Reserven (Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.957.053,17 €) die Ausgaben des Vermögenshaushaltes nicht voll finanziert werden konnten, war eine Kreditaufnahme (4,5 Mio. €) nötig, um den Haushalt 2016 ausgleichen zu können. 

Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2016:

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


  • Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2016 blieben mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 4.729.119,00 € hinter den Erwartungen des Haushaltsansatzes (5, 25 Mio. €) zurück. Das Gewerbesteueraufkommen 2016 lag damit um 520.881,00 € (= 9,92%) unter dem Haushaltsansatz und um 409.182,91 €  (= 7,96%) auch unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2015.

  • Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag mit 7.352.754,00 € um 128.754,00 €
(= 1,78%) leicht über dem Haushaltsansatz von 7.224.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen von 226.944,00 € (= 3,18%).

  • Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen (Rechnungsergebnis: 787.334,00 €) lag um 11.666,00 € (= 1,46%) unter dem Haushaltsansatz von 799.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen von 14.841,00 € (= 1,92%).

  • Erhielt die Stadt 2015 noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.093.968,00 €, waren dies in 2016 nur noch 150.656,00 €. Die Schlüsselzuweisungen lagen damit um 656,00 € schwach über dem Haushaltsansatz (150.000,00 €) und um 943.312,00 € (= 86,23%) stark unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres. Ursächlich hierfür war die gegenüber 2015 wieder deutlich gestiegene Steuerkraft im Jahr 2016 (Steuerkraft/ Einwohner 2015: 830,93 €, 2016: 1.021,57 €).

  • Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 15.689.209,64 € um  335.790,36 € (= 2,10%) unter dem Ansatz von 16.025.000,00 € und um 1.062.967,35 €
(= -6,35%) unter dem Vorjahreswert.

  • Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (veranschlagt auf den Gruppierungsziffern 10,11 und 12) in Höhe von 3.682.800,00 € wurde um 8.157,14 €
(= 0,22%) geringfügig unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von 47.563,82 € (= 1,31%).

  • Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14 und 15) in Höhe von
519.890,00 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 523.958,13 € um 4.068,13 €
(= 0,78%) überschritten, gegenüber dem Vorjahr 2015 ein Rückgang um 34.899,75 €
(= 6,24%).

  • Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 bis 168) konnten im Jahr 2016 Einnahmen in Höhe von 685.862,61 € erzielt werden. Der Ansatz von 646.050,00 € wurde damit um insgesamt 39.812,61 € (= 6,16%) überschritten. Gegenüber 2015 waren dies Mehreinnahmen von 57.742,47 € oder 9,19%. 

  • Die Zinseinnahmen (veranschlagt auf der Gruppierungsziffer 20) gingen auch im Rechnungsjahr weiter zurück und beliefen sich in 2016 auf insgesamt 3.064,50 €. Der Ansatz von 3.650,00 € wurde somit um 585,50 € (= 16,04%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies sogar erhebliche Mindereinnahmen in Höhe von 10.089,72 € (= 76,70%).

  • Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt
303.279,90 € lagen um 24.720,10 € (= 7,54%) zwar unter dem Haushaltsansatz (328.000,00 €), erfreulicherweise jedoch um 64.280,54 € (= 26,90%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres.

  • Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich und privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 2.003.270,00 € konnten um 137.285,91 € (= 6,85%) gesteigert werden. Auch gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies, wenn auch sehr schwache, Mehreinnahmen in Höhe von 439,40 € (= 0,02%).

       
       AUSGABEN

  • Die Personalausgaben der Gruppierungsziffer 4 in Höhe von insgesamt 6.311.172,68 € unterschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 6.486.670,00 € um 175.497,32 € (= 2,71%). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies erneut eine Steigerung um 267.250,00 € (= 4,42%).

  • Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50 und 51) beliefen sich im Jahr 2016 auf 1.487.376,21 €. Damit übersteigen sie zwar den Planansatz um 60.126,21 € (= 4,21%). Gegenüber dem Rechnungsjahr 2015 sind sie jedoch um 19.515,18 € (= 1,30%) gesunken.

  • Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2016 einen Kostenaufwand von 149.668,16 €. Der Haushaltsansatz von 208.930,00 € konnte damit um 59.261,84 €
(= 28,36%) unterschritten werden. Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2015 bedeutete dies Minderausgaben in Höhe von 19.838,05 € oder 11,70%.

  • Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) schlugen im Jahr 2016 mit insgesamt  149.771,22 € zu Buche. Der Haushaltsansatz in Höhe von 146.485,00 € wurde damit um 3.286,22 € (= 2,24%) leicht überschritten. 2015 lagen die Ausgaben für Mieten und Pachten noch bei 151.868,85 €. Dies entspricht einer Minderung von 2.097,63 € bzw. 1,38%.

  • Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich im Rechnungsjahr auf insgesamt 779.428,96 €. Die veranschlagten Mittel von 1.026.415,00 € konnten damit um 246.986,04 € (= 24,06%) unterschritten werden. Auch gegenüber dem Vorjahr 2015 bedeutet dies Minderausgaben in Höhe von 153.123,99 € (= 16,42%).

  • Die auf der Gruppierungsziffer 55 veranschlagten Kosten für die Wartung und den Unterhalt von Fahrzeugen lagen 2016 bei 84.648,07 €. Sie lagen damit um 59.551,93 € (= 41,30%) erheblich unter dem Ansatz in Höhe von 144.200,00 € und um 26,78% auch erheblich unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (115.612,61 €).

  • Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56 und 57-63) betrugen insgesamt 1.969.513,79 €. Sie unterschritten damit um 449.256,21 € oder 18,57% den Haushaltsansatz von 2.418.770,00 €. Das Rechnungsergebnis 2015 wurde um lediglich 9.804,89 € (= 0,5%) überschritten.

  • Die Kosten für Steuern und Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) lagen bei Gesamtausgaben von 422.142,14 €. Damit lagen Sie um 54.967,86 € bzw. 11,52% unter dem erwarteten Wert (Haushaltsansatz 2016: 477.110,00 €). Gegenüber 2015 bedeutete dies eine Minderung um 21.931,10 € (= 4,94%).

  • Die sonstigen Geschäftsausgaben, wie beispielsweise Bürobedarf, Literatur, Post- und Fernsprechgebühren (Gruppierungsziffer 65 und Gruppierungsziffer 66) beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 367.747,32 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2016 wurde somit um 76.424,68 € (= 17,21%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr 2015 sind diese Kosten ebenfalls gesunken, um 25.874,58 € bzw. 6,57%.

  • Der Haushaltsansatz für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672), u.a. mit der Kostenerstattung für die Verkehrsüberwachung an die Stadt Illertissen, in Höhe von 129.000,00 € wurde mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 120.364,78 € um 8.635,22 € (= 6,69%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Ausgaben um 41,82% erhöht (Rechnungsergebnis 2015: 84.869,12 €).

  • Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 2.637.283,65 € geleistet. Zu den von der Stadt geleisteten Zuschüssen zählen unter anderem die Zuschüsse an die katholische Jugendfürsorge, an die Träger der freigemeinnützigen Kindertagesstätten, an Musikschule, Volkshochschule, Hospiz und die Vereine. Der Haushaltsansatz wurde um 225.893,65 € (= 9,37%) überschritten. Auch gegenüber dem Vorjahr 2015 haben sich die geleisteten Zuschüsse um 354.483,86 € (= 15,53%) erhöht.

  • An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie die Schülerhorte „St. Michael“ und „Nord“ (freigemeinnützige Träger) wurden im Jahr 2016 staatliche und kommunale Zuschüsse gem. Art. 18 ff BayKiBiG in Höhe von insgesamt 2.067.414,05 € weitergeleitet bzw. geleistet. Der Planansatz wurde damit um 359.514,05 € (= 21,05%) überschritten. Die Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr 2015 lag bei 387.731,96 €
(= 23,08%). Der kommunale Anteil der Zuschüsse lag 2016 bei 955.951,81 € gegenüber 772.939,24 € im Vorjahr.

  • Die im Haushaltsplan 2016 auf Gruppierungsziffer 80 veranschlagten Zinsausgaben in Höhe 97.000,00 € wurden um 81.923,98 € (= 84,46%) unterschritten. Das Rechnungsergebnis weist einen Wert in Höhe von 15.076,02 € aus. Gegenüber dem Vorjahr waren dies Minderausgaben in Höhe von 23.801,94 € (= 61,22%).

  • Aufgrund der hinter den Erwartungen zurückbleibenden Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2016 lag auch die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2016 mit 939.325,00 € um 195.675,00 € (= 17,24%) unter dem Haushaltsansatz in Höhe von 1.135.000,00 €. Gegenüber dem Vorjahr 2015 waren dies Minderausgaben in Höhe von 70.451,00 €             (= 6,98%). 

  • Die Kreisumlage lag im Jahr 2016 mit 6.638.313,00 € um 11.687,00 € (= 0,18%) nur sehr knapp unter dem prognostizierten Haushaltsansatz (6.650.000,00 €). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies jedoch eine Steigerung um rund ein Drittel. So betrug das Rechnungsergebnis des Vorjahres noch 5.034.097,48 €, eine Steigerung um 1.604.215,52 € bzw. 31,87%.

  • Bei den kostenrechnenden Einrichtungen ergab der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelte Ausgleichsbetrag in allen drei Bereichen eine rechnerische Überdeckung. Beim Unterabschnitt 7000 (Abwasserbeseitigung) ergab sich im Jahr 2016 ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 257.646,52 €. Der Betrag wurde der Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt. Im Bereich des Unterabschnitt 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich ein Überschuss in Höhe von 152.858,40 €, im Bereich des Unterabschnitt 8150 (Wasserversorgung) wurde ein ermittelter Betrag in Höhe von 18.800,49 € der Sonderrücklage zugeführt.


B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


  • Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffer 3000 und 3030) in Höhe von insgesamt 747.735,75 € überschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 2.500,00 € um 745.235,75 €. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2015 bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von 3.039.289,63 € (= 80,26%).

  • Im Rechnungsjahr 2016 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushaltes ein Betrag in Höhe von 467.629,08 € als sog. Zuführungsrate, also ohne die Zuführungen zu den Sonderrücklagen, gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (0,00 €) bedeutete dies eine erfreuliche Steigerung um 467.629,08 €. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (3.783.528,24 €) jedoch eine erhebliche Minderung um beachtliche 3.315.899,16 € oder 87,64%.

  • Die Rücklagenentnahme (veranschlagt auf Gruppierungsziffer 31) lag mit 3.001.890,92 € um 492.243,92 € (= 19,61%) über der im Haushaltsplan des Jahres 2016 veranschlagten Summe in Höhe von 2.509.647,00 €. Gegenüber dem Jahr 2015 bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von 234.693,55 €.

  • Die Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 34) beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 500.134,86 €. Der Haushaltsansatz in Höhe von 655.320,00 € wurde somit um 155.185,14 € (= 23,68%) unterschritten. Gegenüber 2015 ist diese Einnahmeposition um 437.623,02 € oder 46,67% gesunken. Das Rechnungsergebnis des Vorjahres betrug noch 937.757,88 €.

  • Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2016 insgesamt 152.106,25 € erzielt. Der Haushaltsansatz von 330.500,00 € wurde dabei mit einem Betrag in Höhe von 178.393,75 € (= 53,98%) deutlich unterschritten. Auch im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies Mindereinnahmen mit einem Betrag von 878.037,91 € bzw. 85,23% (Rechnungsergebnis 2015: 1.030.144,16 €).

  • Die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die auf Gruppierungsziffer 36 veranschlagt sind, betrugen im betrachteten Rechnungsjahr 2016 1.716.302,99 €. Der im Haushaltsplan 2016 erwartete Wert wurde damit um 97.502,01 € (= 5,38%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres, das einen negativen Wert in Höhe von -269.730,22 € betrug, eine Steigerung um 1.986.033,21 €. Die negative Darstellung des Sollergebnisses 2015 resultierte dabei aus dem Abgang alter Haushaltseinnahmereste, die überwiegend neu veranschlagt wurden.

AUSGABEN

  • Die Ausgaben für die Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) beliefen sich im Rechnungsjahr 2016 auf insgesamt 4.457.686,58 € und überschritten damit den Haushaltsansatz in Höhe von 152.500,00 € um 4.305.186,58 €. Von den zugeführten 4.457.686,58 € entfallen 477.802,82 € auf die Zuführung zu Sonderrücklagen, weitere 120.561,81 € auf die Zuführung zu Bausparverträgen. Der verbleibend größte Anteil in Höhe von 3.859.321,95 € wurde im Rahmen des Abschlusses des Vermögenshaushaltes 2016 an die Allgemeine Rücklage zugeführt. Der Stand der Rücklagen zum 31.12.2016 kann der Anlage 8 entnommen werden.

  • Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im betrachteten Rechnungsjahr 2016 auf insgesamt 625.849,59 €. Das Rechnungsergebnis liegt damit um 343.650,41 € (= 35,45%) unter dem veranschlagten Wert in Höhe von 969.500,00 €, jedoch um 1.047.218,09 € über dem Ergebnis der Jahresrechnung 2015 (Rechnungsergebnis 2015: -421.368,50 €).

  • Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, veranschlagt auf der Gruppierungsziffer 935, wurden im Jahr 2016 insgesamt 1.731.713,87 € verausgabt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.755.990,00 € wurde damit um 24.276,13 € leicht unterschritten. Im Jahr 2016 bedeutende Ausgabepositionen waren: Softwarebeschaffung, Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges, Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges, Umrüstung auf Digitalfunk, Visualizerausstattung an den Schulen, Investitionen in die Bücherei, neue Saalbestuhlung im Kulturzentrum und Investitionen in den Fuhrpark des Bauhofes. Nicht alle der genannten Ausgabepositionen wurden in 2016 durch Zahlung erledigt, ein Teil der Ausgaben wurde in Form von Haushaltsausgaberesten für künftige Zahlungen in das Jahr 2017 vorgetragen.

  • Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95 und 96) waren im Haushaltsplan insgesamt 8.977.800,00 € veranschlagt. Im Rechnungsjahr 2016 wurden davon 6.106.359,10 € verausgabt. Der Ansatz wurde damit um 2.871.440,90 € (= 31,98%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2015 in Höhe von 4.077.047,39 € sind die Ausgaben für Baumaßnahmen jedoch um 2.029.311,71 (= 49,77%) gestiegen.

  • Für die auf Gruppierungsziffer 97 veranschlagte Tilgung von Darlehen wurden im Rechnungsjahr 2016 insgesamt 201.020,70 € ausgegeben. Der Haushaltsansatz wurde um 45.020,70 € (= 28,86%) überschritten. Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ist diese Ausgabeposition um 45.992,66 € (= 29,67%) gestiegen.

  • Die Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) betrugen 226.528,18 € und unterschritten damit den Haushaltsansatz (349.320,00 €) um 122.791,82 € (= 35,15%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (76.813,93 €) hat der Wert stark zugenommen: Steigerung um 149.714,25 € (= 194,91%).


Die Jahresrechnung 2016 wird am 10.10.2017 und 11.10.2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu den detaillierten Rechenschaftsbericht vorlegen.

Die Stadtratsmitglieder nehmen den Bericht im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 7
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7.1. Aussegnungshalle im Friedhof Illerzell; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Klingler führt aus, dass der Putz auf der Nordseite der Aussegnungshalle im Friedhof Illerzell abbröckelt und fragt an, wann dies behoben wird.

Antwort:
Herr Söhner erläutert, dass die Dachrinne nicht richtig angeschlossen gewesen sei. Dies sei inzwischen behoben und es werde demnächst noch der schadhafte Putz ausgebessert.

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7.2. Verschiedene Punkte bzw. Anregungen von Herrn Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Gutter trägt folgendes vor:

  • Fischereirecht in der Iller

    Herr Gutter zeigt sich erfreut über den von Herrn Bürgermeister Janson ausgehandelten Kompromiss, wonach das Fischereirecht an der Iller die Stadt Vöhringen erhält und im Gegenzug das Fischereirecht auf die Dauer von 13 Jahren an den Kreisfischereiverein Tübingen verpachtet wird.

Auf Nachfrage erläutert Herr Bürgermeister Janson, dass der Fischereiverein Vöhringen voraussichtlich drei bis fünf Erlaubnisscheine für die Iller erhält.

  • 40jähriges Stadtjubiläum

Herr Gutter hat die Feierlichkeiten zum 40jährigen Stadtjubiläum als sehr schön mit
einem abwechslungsreichen und anspruchsvollen Programm empfunden. Er hätte es gerne gesehen, wenn die Gestaltung der Feier auch im Haupt- und Umweltausschuss vorgestellt worden wäre.

Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die Vorbereitung der Veranstaltung zu den laufenden Angelegenheiten der Verwaltung gehört. Die abschließenden Entscheidungen seien zudem oftmals sehr kurzfristig zu treffen gewesen, sodass eine Vorstellung im Gremium gar nicht möglich und sinnvoll gewesen wäre. Im Übrigen sollten ja noch ein paar Überraschungen bleiben.

  • Historische Dorfführung in Illerberg

Herr Gutter informiert darüber, dass vor kurzem eine historische Dorfführung in Illerberg stattgefunden habe. Er regt an, dies evtl. auch einmal mit den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses durchzuführen.

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass ihm dies nicht bekannt gewesen sei.
Er nimmt die Anregung gerne auf.

Datenstand vom 22.09.2017 08:03 Uhr