Datum: 07.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Einbau einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses;
Bauort: "Fischerstraße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 451/23)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Empfehlung
Dem Bauvorhaben wird zugetimmt.
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.2. Bauvoranfrage für den Neubau von zwei 6-Familienhäusern;
Bauort: "Reiherstraße 2 und 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 485/5 und 485/6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens entwickelt sich eine eingehende Aussprache, bei der neben Fragen zu den notwendigen Stellplätzen auch die übrigen Festsetzungen des hier gültigen Bebauungsplanes „Wieland-LKW-Parkplatz“ wie festgesetzte Höhen, Anzahl der Vollgeschosse usw. angesprochen werden.
Die vorgesehene Nachverdichtung wird zwar allgemein begrüßt, aufgrund der wenig konkreten Angaben, die dieser Bauvoranfrage vom Antragsteller beigegeben wurden bzw. die dieser Voranfrage zugrunde lagen, ergeht auf Vorschlag von Bürgermeister Janson folgender
Beschluss
„Das Bauvorhaben ist grundsätzlich wegen der damit einhergehenden gewünschten verdichteten Bebauung vorstellbar.
Eine abschließende Entscheidung über die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens in Verbindung mit einer Entscheidung zu eventuell notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes „Wieland-LKW-Parkplatz“ wird solange zurückgestellt, bis der Antragsteller konkretere Angaben bzw. Pläne zu seinem Vorhaben
vorlegt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Neubau einer Lagerhalle für Baugerüste inkl. Büro und Werbeanlage;
Bauort: "St.-Florian-Straße 2" in Illerberg (Flur-Nr. 1595)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens, in deren Rahmen die Vorgaben des § 33 Baugesetzbuch zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung erläutert und als gegeben angesehen werden, ergeht folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Nachdem die Voraussetzungen des § 33 BauGB gegeben sind und der Bauherr mit Schreiben vom 20.12.2016 bestätigt, dass die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes anerkannt werden, kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Erstellung eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus;
Bauort: "Beethovenstraße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/20)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.5. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Halle mit Ausstellung;
Bauort: "Carl-Benz-Straße 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Bauvoranfrage, in deren Rahmen auch die geplante Überschreitung der im einschlägigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ festgesetzten Gebäudehöhe thematisiert wird, ergeht folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Halle mit Ausstellung wird erteilt.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ wird ebenfalls zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Am Kellerberg 9" in Illerberg (Flur-Nr. 1538/9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Diskussionsverlauf
Im Anschluss an die Vorstellung dieses Bauvorhabens entwickelt sich eine rege Diskussion, bei der seitens des Gremiums eine gewisse Enttäuschung und Befremden dahingehend geäußert werden, dass bei ohnehin schon „großzügigen“ Bebauungsplänen, die den Bauherren einen weiten Spielraum bei der Gestaltung der Gebäude einräumen, immer wieder Befreiungen beantragt und auch genehmigt würden.
Letztlich ergeht vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt hätten, sich die Höhe des Baukörpers noch in zulässigem Rahmen halte und dass die Abstandsflächenfragen abschließend von der Baugenehmigungsbehörde, dem Landratsamt Neu-Ulm, zu bewerten seien, folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragen und begründeten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ im Ortsteil Illerberg sowie den beantragten und begründeten Abweichungen wird ebenfalls zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.7. Kindergarten "St. Michael" - Erweiterung 1. Obergeschoss;
Bauort: "Kirchplatz 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 27/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Illerberg Weißenhorner Straße";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauBG
- Satzungsbeschluss
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 27.10.2016 zu Eigen.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderung ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.02.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“ in der Fassung vom 22.02.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Satzung
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), Art. 6, Art. 58 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in öffentlicher Sitzung am 22.02.2017 beschlossen.
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§ 1
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Räumlicher Geltungsbereich
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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 22.02.2017.
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§ 2
Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
|
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird für den naturschutzrechtlichen Ausgleich eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell.
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§ 3
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Bestandteile der Satzung
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.02.2017. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 22.02.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.
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§ 4
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Ordnungswidrigkeiten
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Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
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§ 5
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In-Kraft-Treten
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" der Stadt Vöhringen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).
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Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt unter dem Hinweis, dass keine durchgreifenden Stellungnahmen zum geplanten Bebauungsplan
eingegangen seien, in die Thematik dieses Tagesordnungspunktes ein und begrüßt dazu Herrn Christian Remmler vom Planungsbüro Sieber in Lindau.
Herr Remmler erläutert die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen und legt die zugehörigen Abwägungsvorschläge dem Gremium dar.
Hierauf ergeht folgender
Beschluss
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 27.10.2016 zu Eigen.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderung ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.02.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“ in der Fassung vom 22.02.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:
„Satzung
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), Art. 6, Art. 58 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in öffentlicher Sitzung am 22.02.2017 beschlossen.
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§ 1
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Räumlicher Geltungsbereich
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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 22.02.2017.
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§ 2
Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle
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Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird für den naturschutzrechtlichen Ausgleich eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell.
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§ 3
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Bestandteile der Satzung
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.02.2017. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 22.02.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein.
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§ 4
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Ordnungswidrigkeiten
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Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
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§ 5
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In-Kraft-Treten
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Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" der Stadt Vöhringen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Ausbau der Winterstraße in Vöhringen;
Vorstellung und Billigung der Planung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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22.02.2017
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Billigung des Straßenausbauprogrammes in der Sitzung des Stadtrates vom 29.09.2016 wurde u. a. auch der Ausbau der Winterstraße beschlossen.
Der Planungsauftrag wurde noch in selbiger Sitzung an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben.
Für den Ausbau der Winterstraße wurden zwei Planungsvarianten ausgearbeitet.
In der Bauausschusssitzung am 07.02.2017 soll nun die Vorberatung der beiden konkretisierten Planungsvarianten erfolgen.
Am 15.02.2017, um 18.00 Uhr ist die Anliegerversammlung vorgesehen.
Eine Einladung hierzu erfolgt auch an die Mitglieder des Stadtrates.
In der Stadtratssitzung am 22.02.2017 wird die Planung zum abschließenden Beschluss durch das Gremium des Stadtrates vorgestellt.
Die Winterstraße erschließt sich über eine Länge von ca. 205 m.
In der Winterstraße befindet sich neben der Staatlichen Realschule Vöhringen auch eine größere Arztpraxis.
Auf der Südseite hat sich vor kurzem ein Gewerbebetrieb angesiedelt.
Im Westen grenzt die Straße an die jüngst sanierte Herbststraße.
Aufgrund der an der Winterstraße situierten Staatlichen Realschule Vöhringen herrscht vor allem zu Schulbeginn und zu Schulende ein erhöhter Fahrzeugverkehr mit Bussen und Autos, aber auch Fußgänger und Radfahrer nutzen die Winterstraße als Schulweg.
Unbestritten besteht ein erhöhter Parkbedarf, allein aufgrund der staatlichen Realschule Vöhringen, welche allerdings derzeit nur eine begrenzte Anzahl an eigenen Parkplätzen zur Verfügung hat.
Auch die sehr frequentierte Arztpraxis verfügt über keine eigenen Parkplätze.
Die Straße hat derzeit eine Breite von ca. 5,50 m und jeweils beidseitig angrenzende Gehwege.
Auf dem Grundstück der Staatlichen Realschule Vöhringen befinden sich im Moment 13 alte Parkplätze, welche im Zuge einer Sanierung der Winterstraße neu angeordnet werden könnten.
Dies hätte zur Folge, dass nach einer Neuordnung 18 Plätze entstehen können.
Das zuständige Landratsamt Neu-Ulm als Sachaufwandsträger sieht allerdings keinen dringlichen Bedarf für die Schaffung von zusätzlichen neuen Parkplätzen, weshalb die Stadt Vöhringen in weiteren Gesprächen mit dem Sachaufwandsträger eine Einigung in dieser Frage zu erzielen sucht.
Variante 1 sieht eine Sanierung / Aufwertung des Bestandes vor.
Die Straße würde auf eine Breite von 6,00 m vergrößert und die angrenzenden Gehwege in Pflasterbauweise hergestellt werden.
Zur Verkehrsberuhigung werden drei Ausbuchtungen in den Straßenraum ragen.
Alle drei Grüninseln werden mit einem Baum bepflanzt.
Parkmöglichkeiten werden, wie derzeit im Bestand auch, auf der Süd- und Nordseite der Winterstraße, je nach Grundstückszufahrt, vorhanden sein.
Bei der Variante 2 wird auf der Südseite auf einen Gehweg verzichtet um so, mehr Raum für Gestaltung und Parkplätze zu bekommen.
So könnte hier ein durchgehender Pflasterstreifen von ca. 2,0 m entstehen, welcher als Parkfläche und Grünbereich genutzt werden kann.
Die Fahrbahn würde sich dann auf eine Breite von 5,50 m beschränken.
Bei beiden Varianten ist eine Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgesehen.
In der Winterstraße gibt es weder Bushaltestellen, noch sind hier größere Aufenthaltsbereiche von Schülern.
Als gestalterische Aufwertung kann in den Einmündungsbereichen zur Sommerstraße
und zum Alpenweg eine gebundene Pflasterfläche aus Granitsteinen hergestellt werden.
Diese führt jedoch zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung und würde zu gesteigerten Lärmemissionen führen.
Von der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird aus Gründen des doch erhöhten Fahrzeugverkehrs mit Bussen und Pkw abgesehen.
Die Winterstraße dient oft als Ost-West Verbindung von Innenstadt zu den westlichen Wohngebieten.
Des Weiteren hat die Winterstraße keinerlei Aufenthaltsfunktion.
Die Aufenthaltsbereiche der Realschüler befinden sich überwiegend auf der Westseite am neugestalten Kirchplatz und im Schulhof der Realschule selbst.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Winterstraße auch um einen Schulweg handelt und eine Ausführung mit zwei Gehwegen auf der Nord- und Südseite in der Kostenschätzung etwas günstiger liegt, würde die Stadtverwaltung die Variante 1 favorisieren.
Empfehlung
Die vorgestellte Planung der Variante 1 vom 07.02.2017 für den Ausbau der Winterstraße wird gebilligt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt kurz in diesen Tagesordnungspunkt ein und begrüßt hierzu Herrn Markus Bosch vom Ing.Büro Wassermüller in Ulm.
Herr Bosch erläutert die beiden derzeit vorhandenen Planungsvarianten in ihren Einzelheiten.
Zur Variante 1 führt er u.a. insbesondere aus, dass hier neben einer 6m breiten Fahrbahn ein beidseitiger, gepflasterter Gehweg mit jeweils 1,5 m Breite und ca. 2cm hoher „Wasserführungskante“ zur Fahrbahn hin geplant sei. Diese Variante entspräche weitgehend dem bisherigen Ausbauzustand, dieser jedoch komplett erneuert. An Kosten wären für diese variante ca. 669.500,- € zu erwarten. Bei einem Ausbau der auf dem Realschulgrundstück liegenden Parkplatzfläche kämen noch Kosten in Höhe von ca. 72.500,- € hinzu.
Zur Variante 2 merkt Herr Bosch an, dass hier eine lediglich ca. 5,5 m breite Fahrbahn mit einseitigem, 1,5 m breiten gepflastertem Gehweg vorgesehen sei. Daneben beinhalte diese Planungsvariante auf der Südseite einen 2 m breiten Mehrzweckstreifen, der auch zum Parken genutzt werden könnte. Auch in Variante 2 wären der Gehweg und der Mehrzweckstreifen mit einer ca. 2 cm hohen Wasserführungskante zur Fahrbahn hin abgesetzt. Mit Variante 2 läge somit eine Neugestaltung des Straßenzuges vor, deren Kosten er auf ca. 679.000,- € beziffert. Bei einem Ausbau der auf dem Realschulgrundstück liegenden Parkplatzfläche kämen auch in dieser Variante noch Kosten in Höhe von ca. 72.500,- € hinzu.
In beiden Varianten seien zusätzlich Baumquartiere vorgesehen, die auch einer hier als notwendig angesehenen Geschwindigkeitsreduzierung dienen würden.
Im Anschluss an die Vorstellung dieser beiden Planungsvarianten entwickelt sich im
Gremium eine rege Aussprache, bei der von einem Stadtratsmitglied auch eine „Kombination“ aus beiden vorgestellten Planungsvarianten als möglich erachtet wird. Auch der erhöhte Parkplatzbedarf wegen der Schule und der anliegenden Arztpraxis wird eingehend erörtert.
Unter dem Hinweis, dass bis zur abschließenden Beschlussfassung im Stadtrat noch eine Anliegerversammlung stattfindet, bei der die betroffenen Anlieger noch Anregungen ihrerseits unterbreiten können, ergeht zunächst folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
„Die vorgestellte Planung der Variante 1 vom 07.02.2017 für den Ausbau der Winterstraße wird gebilligt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen;
Um- und Neugestaltung des Pausenhofes;
Landschaftsbauarbeiten;
Auftragsvergabe;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.02.2017
|
ö
|
Beschließend
|
9 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 wurde beschlossen, dass der Umbau und die Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in einem Bauabschnitt im Jahr 2017 ausgeführt werden sollen.
Das Leistungsverzeichnis für die notwendigen Arbeiten (Landschaftsbauarbeiten) wurde vom
Planungsbüro Prof. Arno S. Schmid + Manfred Rauh, Landschaftsarchitekten,
89231 Neu-Ulm, erstellt.
Die Landschaftsbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
15 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert.
Drei Fachfirmen gaben zur Submission am 26.01.2017 ein Angebot ab.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch die Landschaftsarchitekten
Prof. Arno S. Schmid und Manfred Rauh, 89231 Neu-Ulm, kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Grüner und Mühlschlegel, Bauunternehmen GmbH & Co. KG,
Leipzigstr. 33, 88400 Biberach/Riß, zu vergeben.
Die Auftragssumme in Höhe von brutto 487.883,70 € liegt unter den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk, welche mit brutto 581.297,15 € berechnet wurden.
Geplant ist, dass mit den Arbeiten Ende März 2017 begonnen wird.
Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Mitte September 2017 geplant.
Empfehlung
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Um- und Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen, wird an die Firma Grüner und Mühlschlegel,
Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Leipzigstr. 33, 88400 Biberach/Riß, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.01.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 480.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2130.9500 bereitgestellt.
Beschluss
„Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Um- und Neugestaltung des Pausenhofes der Uli-Wieland-Mittelschule in Vöhringen, wird an die Firma Grüner und Mühlschlegel, Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Leipzigstr. 33, 88400 Biberach/Riß, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.01.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 480.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2130.9500 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
07.02.2017
|
ö
|
|
5 |
Empfehlung
keine Wortmeldung
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
zum Seitenanfang
6. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.02.2017
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ö
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6 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
Datenstand vom 23.02.2017 07:51 Uhr