Datum: 18.06.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen; 6. Änderung - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss Vorberatung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
3 Umbau bzw. Verlegung der Verkehrsinsel im Bereich der Illerberger Straße, Einmündung Mittelstraße/Sonnenstraße; Ausweitung der Tempo-30-Zone; Änderung der Vorfahrtsregelung
4 Sanierung von städtischen Wohngebäuden; "Zum Klärwerk 15"; Vorstellung des Sanierungsaufwandes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung
1.1 Haggenmüller Andrea; Neubau einer Tonnengaube am bestehenden Wohnhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 49/1)
1.2 Widmann Tina; Neubau von zwei Carports; Bauort: "Schrankenweg 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/7)
1.3 Mayer Rudolf und Angelika; Anbau eines Wintergartens; Bauort: "Riedhofstraße 20" in Thal (Flur-Nr. 61/13)
1.4 Schwarz-Außenwerbung GmbH; Errichtung einer Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung; Bauort: "Vogelstraße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 436)
1.5 Kolukaj Rafet; Tektur: Umbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses hier: Erhöhung der Zahl der Wohnungen auf insgesamt neun Stück; Bauort: "Ulmer Straße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 169)
1.6 Sontheimer Günther und Lindemann Nicole; Um- und Anbau am best. Reihenhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 27" in Vöhringen (Flur-Nr. 41/34)
1.7 Höld Bettina und Günther; Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses; Bauort: "Drosselweg 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 417 Tlfl.)
1.8 GasVersorgung Süddeutschland GmbH; Errichtung einer Zaunanlage um die Armaturengruppe 805A"Illerberg"; Bauort: "an der Heerstraße" in Illerberg (Flur-Nr. 1190)
6.1 Weitere Entwicklung im Bereich der Abwasserreinigung- und entsorgung; Anfrage von 3. Bgm. Kreisl
6.2 Öffentliche Parkplätze südlich des Caritascentrums entlang der Vogelstraße; Beeinträchtigung des Gehweges; Anfrage von Herrn Walk
6.3 Plakatwände der Stadt Vöhringen für die Wahlen; Anfrage von Herrn Walk
6.4 Künftige Nutzung des städtischen Gebäudes "Wielandstraße 5" in Vöhringen; Anfrage von Herrn Wiedenmayer

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen; 6. Änderung - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö Beschließend 2

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 11.12.2008 gebilligte Änderungsentwurf für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.12.2008, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 09. Februar bis 13. März 2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 5 vom 28.01.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:


1.        Stellungnahmen von Bürgern

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.



Die nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange, 47 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 26.01.2009 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

2.        Träger öffentlicher Belange

Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:

2.1.1        Regionalverband Donau-Iller, Ulm
2.1.2        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.3        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger Dr. Fassl, Augsburg
2.1.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.5        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.6        Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg
2.1.7        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.8        Kath. Pfarramt Illerberg
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Regensburg
2.1.11        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm
2.1.12        LEW TelNet GmbH, Neusäß
2.1.13        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Hoch-/Höchstspannungsnetz, Dortmund
2.1.14        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Transportnetz Gas, Dortmund
2.1.15        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart
2.1.16        Eisenbahn-Bundesamt, München
2.1.17        Dt. Post Immobilienservice GmbH, München
2.1.18        Kabel Deutschland, München
2.1.19        Illerkanalverband Ulm
2.1.20        Stadt Weißenhorn
2.1.21        Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
2.1.22        Altenstadter Kanalgenossenschaft
2.1.23        Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH, Ulm
2.1.24        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm
2.1.25        E-Plus Mobilfunk, München

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine Stellungnahme abzugeben:

2.2.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.01.2009
2.2.2        Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg, mit Schreiben vom 03.02.2009
2.2.3        DB Services Immobilien GmbH, München, mit Schreiben vom 06.02.2009
2.2.4        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.6        Lechwerke Netzservice, Augsburg, mit Schreiben vom 10.02.2009
2.2.7        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 11.02.2009
2.2.8        Gemeinde Bellenberg, mit Schreiben vom 19.02.2009
2.2.9        Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.2.10        Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 02.03.2009
2.2.11        Stadt Senden, mit Schreiben vom 09.03.2009
2.2.12        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom
13.03.2009
2.2.13        Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg, mit Schreiben vom 28.01.2009


2.2        Folgende Träger haben Stellungnahmen abgegeben:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, mit Schreiben
vom 17.02.2009
2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
2.3.6        SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.3.7        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
06.03.2009
2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009 


Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander sachgerecht abgewogen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu Änderungsbereich 6.15 Illerberg „Klärschlammtrocknung“
Der Abstand zwischen geplanter Bodenversiegelung und befestigter Fahrbahn der Autobahn ist im konkreten Bebauungsplan/Baugesuch noch festzulegen, darf aber im Einzelfall nicht unter 20 m liegen (§ 9 FSTrG).“

Abwägung:

Die Stellungnahme der Autobahndirektion wird zur Kenntnis genommen.

Eine Berücksichtigung im Rahmen des 6. Änderungsverfahrens zur Flächennutzungsplanung ist systemimmanent aber nicht möglich.

Abstimmungsergebnis:


2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Allerdings sind bei der Darstellung der Maßnahme 6.10 „Reudelberg“ nicht alle Waldflächen korrekt wiedergegeben. Im beiliegenden Luftbild sind die fehlenden Waldflächen eingezeichnet.“


Abwägung:

Innerhalb des Änderungsbereichs 6.10 "Reudelberg" wurden mit Ausnahme der Trasse der Bundesautobahn BAB A8 sämtliche Flächen entsprechend der realen Nutzung als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.

Die in der Stellungnahme angeführten Waldflächen befinden sich außerhalb der laufenden  Änderungsbereiche im Bereich des sogenannten „Beim Dintenghau“ und können deswegen  im derzeitigen Verfahren nicht angepasst werden.

Abstimmungsergebnis:


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
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„Die Einwendungen unserer Stellungnahme vom 25.09.2008 bleiben weiterhin bestehen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“

Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 25.09.2008

„Für die Flächennutzungsplanänderungen 6.10, 6.11, 6.16 ist die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, zu beteiligen.
Die Bauverbotszonen gemessen vom befestigten Fahrbahnrand von 20 m bei Bundes- und Staatsstraßen sowie 15 m bei Kreisstraßen sind einzuhalten.
Das Staatliche Bauamt macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, wurde separat beteiligt.“

Abwägung:

Die Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:


2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach,
mit Schreiben vom 17.02.2009
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu den einzelnen Punkten Flächennutzungsplanänderung nehmen wir wie folgt Stellung:
6.5        Aus den Darstellungen geht nicht hervor, ob die Wasserschutzgebiete richtig übernommen worden sind. Im Text werden sie nicht erwähnt.
6.11        Es werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Erweiterung der dortigen Biogasanlage geschaffen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann diese Erweiterung nur befürwortet werden, wenn sie der Verwertung ohnehin anfallender biogener Abfallstoffe dient. Werden hierfür vermehrt „nachwachsende Rohstoffe“ angebaut, ist dies i.d.R. mit einer landwirtschaftlichen Intensivierung mit entsprechendem zunehmendem Dünger- und Pflanzenmitteleinsatz und Belastungen des Grundwassers verbunden.
6.15        Zum Vorhaben Klärschlammtrocknung kann erst Stellung genommen werden, wenn detailliertere Planunterlagen im Rahmen eines Bebauungsplanes oder Einzelbauantrages vorliegen.

Durch die übrigen Planberichtigungen, -änderungen und –ergänzungen werden keine wasserwirtschaftlichen Belange berührt bzw. wurde bereits zu den Bebauungsplänen Stellung genommen.“

Abwägung:

Zu 6.5 - Wasserschutzgebiete
Die dargestellten Wasserschutzgebiete wurden aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen übernommen. Da im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung das Wasserwirtschaftsamt keine Äußerung vorbrachte, wurde davon ausgegangen, dass diese auch weiterhin unverändert Gültigkeit besitzen.

Zu 6.11 - Biogasanlage
Festsetzungen zur Art  der bei der Fermentierung verwendeten Rohstoffe, organische Stoffe (Gülle) oder anorganische Stoffe (Mais, etc.) sind nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanung, der vorbereitenden Bauleitplanung. Entsprechende Festsetzungen können ggf. erst im Rahmen eines bei der Erweiterung der Anlage notwendigen Bebauungsplanverfahrens getroffen werden.  

Zu 6.15 – Klärschlammtrocknung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Detaillierte Planunterlagen können regelmäßig bei der vorbereitenden Bauleitplanung nicht vorliegen.

Änderungen durch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, Servicestelle Krumbach sind nicht vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:


2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
------------------------------------------------------------------------------------

„Zu o.g. Bauleitplanverfahren wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung sollte bei der Änderung 6.17 verwendet werden (vgl. unsere Stellungnahme vom 07.10.08, Az.: 6100.5). 
II.)        Wasserrecht und Bodenschutz:
Hinsichtlich der Änderung 6.4 „Beim Kreuz“ wird darauf hingewiesen, dass die Fl.Nr. 1178 nicht in Nähe zur Altablagerung „An der Grubenstraße“ liegt sondern vielmehr Teil dieser Altablagerungsfläche ist. Der geplante Hinweis in der Begründung ist entsprechend zu fassen.
III.)        Hinweise:
Der Planer Herr Zint erhält eine Ablichtung dieses Schreibens.“

Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 07.10.2008

“Zu o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Bei den Änderungen 6.1 bis 6.7 und 6.10 bis 6.17 sind keine Ergänzungen erforderlich. (Der Gewerbebetrieb neben dem Grundstück der Änderung 6.4 ist eine 2-Mann-Werkzeugpoduktion, die tagsüber betrieben wird. Eine Erweiterung ist nicht geplant; Lieferverkehr ist nicht relevant)
Um die Änderungen 6.8 und 6.18 ist im Plan das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichennutzungsverordnung zu legen, da hier Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen bzw. getroffen worden sind. Das Planzeichen ist in der Legende zu erläutern.
Änderung 6.9: Im Bebauungsplan: Im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße“ wird den Wohnhäusern auf der zum Sportplatz hin orientierten Seite passiver Lärmschutz vorgeschrieben. Dies ist auch im Flächennutzungsplan mit dem Planzeichen 15.6 zu kennzeichnen und in der Legende zu erläutern.
...................
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
...........
Der Änderungsbereich 6.18 "Rue de Vizille" passt den derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan an die seit 2007 fertig gebaute Trasse der NU 14 neu an. Für den Änderungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan "NU 14 neu". Um auf die im Bebauungsplanverfahren getroffenen Schallschutzmaßnahmen hinzuweisen wird um den Änderungsbereich das Planzeichen 15.6 der Planzeichenverordnung dargestellt.
................


Abwägung:

Zu I.) Immissionsschutz
Das Planzeichen 15.6 wurde im Anschluss an die Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung des Änderungsbereichs 6.17 "Rue de Vizille" (vormals Änderungsbereich 6.18) bereits eingetragen. Eine Berücksichtigung ist somit nicht mehr erforderlich.

Zu II.) Wasserrecht
Die Begründung zum Änderungsbereich 6.4 "Beim Kreuz" wird dahingehend geändert, dass das Flurstück Nr. 1178 Teil der Altablagerung "An der Grubenstraße" ist. Weiter wird ein Hinweis aufgenommen, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit erhöhten Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Bodenmaterial und entsprechenden Gründungsmaßnahmen zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis:

2.3.6        SWU Energie GmbH, mit Schreiben vom 26.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„die dargestellte Fassung der o.g. FNP-Änderung wurde von der SWU Energie geprüft.
Im Grundsatz bestehen gegen diese Änderung von Seiten der SWU Energie keine Einwände.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben der SWU Energie GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

2.3.8        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben
vom 06.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Gegen die ausgelegte Fassung der oben genannten Planung besteht nach unserem bisherigen Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend  berücksichtigt.“
Bitte geben Sie in Ihren Schreiben zu diesem Vorgang – auch in Mitteilung an Dritte – unser Aktenzeichen an. Sie erleichtern uns damit bei Rückfragen die Suche in unserer Datenbank.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:


2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:


2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Stellungnahme aus Sicht der Landesplanung:
Wie wir bereits mit Stellungnahme vom 13.10.2008 mitgeteilt haben, liegt das unter 6.15 dargestellte Sondergebiet „Klärschlammtrocknung“ abgesetzt von bestehenden Siedlungseinheiten. Gemäß LEP-Ziel B VI 1.1 Abs. 3 soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden und sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.
Die Stadt führt dazu in der Abwägung aus: „Dabei ist vorgesehen, die Abwärme der weiter westlich gelegenen Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms zu nutzen. Als alternative Standorte kommen demzufolge nur Flurstücke in unmittelbarer Nähe der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der im Umfeld befindlichen schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Da es sich bei der Trocknungsanlage um keine bauliche Anlage im eigentlichen Sinne handelt, ist eine Zersiedelung der Landschaft nicht gegeben.“
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass eine Trocknungsanlage „eine der Landschaft wesensfremde Anlage“ ist und an dieser Stelle einer Zersiedelung der Landschaft Vorschub leisten kann. Im übrigen ist aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen nicht erkennbar, wie die Stadt zu der aufgezeigten Dimension kommt und welcher Einzugsbereich für die Anlage gegeben ist.
Ausnahmen vom o.g. Ziel der Anbindung kommen nur dann in Betracht, wenn auf Grund der besonderen Fallgestaltung eine Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten nicht möglich ist. Aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen geht hierzu nichts hervor. Ferner kann der vorliegenden Begründung nicht entnommen werden, warum im gesamten sonstigen Gemeindegebiet geeignete Standorte für die Klärschlammtrocknung nicht vorhanden sind.
Wir bitten um nähere Aufschlüsse hierzu in der Begründung.

Diese Äußerung ergeht ausschließlich aus Sicht der Landesplanung. Eine abschließende Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden. Die Bauleitplanung wurde in das Raumordnungskataster der Regierung von Schwaben eingetragen.“

Abwägung:

Bei der unter Punkt 6.15 dargestellten Sonderbaufläche für "Klärschlammtrocknung" ist geplant, eine Anlage zur Trocknung des örtlich- und evtl. auch überörtlich anfallenden Klärschlamms zur realisieren. Da es sich bei der Flächennutzungsplanung um die  vorbereitende Bauleitplanung handelt und deswegen eine genauere Projektierung der Anlage noch nicht besteht, können derzeit keine konkreteren Angaben zur Dimensionierung getroffen werden. Die Anlage für die Klärschlammtrocknung wird jedoch nicht die gesamte als Sondergebiet ausgewiesene Fläche umfassen.



Die Überlegung, eine Klärschlammtrocknung aufzubauen, resultiert daraus, dass auch nach Auffassung der Stadt Vöhringen die bei einer Biogasanlage entstehende Wärme nicht ungenutzt an die Atmosphäre abgegeben werden sollte.
Vielmehr soll die Abwärme der bereits westlich bestehenden Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms genutzt und damit verbunden der Wirkungsgrad der Biogasanlage entscheidend erhöht werden und eben auch eine höhere Energieausbeute und damit eine höhere ökologische Qualität erreicht werden. Somit kommen als Alternativstandorte aufgrund der aus ökologischen Gründen notwendigen bzw. sinnvollen Verknüpfung von Biogasanlage und Klärschlammtrocknung nur Standorte im unmittelbaren Umfeld der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der bei der Trocknung von Klärschlamm entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage auf den Flächen nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der bestehenden bzw. geplanten schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Aus diesem Grund stellt sich der Standort für die Klärschlammtrocknung im Bereich östlich der bestehenden Biogasanlage als die am geeignetsten Alternative dar. 

Die Stadt Vöhringen wird keine Klärschlammtrocknungsanlage errichten, die nicht über die Abwärme der bestehenden Biogasanlage verfügen kann.

Große bauliche Anlagen für die Klärschlammtrocknungsanlage sind nicht erforderlich. Es handelt sich in der Regel um Anlagen mit einer geringen baulichen Höhe für den Trocknungsvorgang.
Weiter kann beim Betrieb der Anlage davon ausgegangen werden, dass durch die Anlieferung bzw. die Abholung der Klärreste kein wesentlich erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht.

Aus diesen Gründen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Zersiedelung der Landschaft als nicht erheblich einzustufen.

Die Erschließung des Sondergebietes „Klärschlammtrocknung“ kann als ideal angesehen werden, nachdem für den Verkehr die „alte“ NU 14 mit einer erheblichen Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.

Eine nähere Aufschlüsselung in der Begründung unter Punkt 6.15 ist aus Sicht der Stadt grundsätzlich nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis:





Auf der Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die in den Abwägungsvorschlägen der Stadt Vöhringen aufgeführten Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Die 6. Flächennutzungsplanänderung einschl. Erläuterungsbericht wurde entsprechend den aufgeführten Ergänzungen überarbeitet.




Feststellungsbeschluss 


Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung vom 25.06.2009, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, wird in Vollzug der §§ 2, 3, 4 und 5 BauGB festgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt kurz in diesen Tagesordnungspunkt ein und begrüßt sodann die Herren Zint und Häussler vom Büro für Stadtplanung.

Herr Zint geht knapp auf einige Stellungnahmen ein und erläutert dazu die städtischen Abwägungsvorschläge.

Im Anschluss an eine kurze Aussprache werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 11.12.2008 gebilligte Änderungsentwurf für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.12.2008, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 09. Februar bis 13. März 2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 5 vom 28.01.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:


1.        Stellungnahmen von Bürgern

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.



Die nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange, 47 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 26.01.2009 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

2.        Träger öffentlicher Belange

Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:

2.1.1        Regionalverband Donau-Iller, Ulm
2.1.2        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.3        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger Dr. Fassl, Augsburg
2.1.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.5        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.6        Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg
2.1.7        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.8        Kath. Pfarramt Illerberg
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Regensburg
2.1.11        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm
2.1.12        LEW TelNet GmbH, Neusäß
2.1.13        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Hoch-/Höchstspannungsnetz, Dortmund
2.1.14        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Transportnetz Gas, Dortmund
2.1.15        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart
2.1.16        Eisenbahn-Bundesamt, München
2.1.17        Dt. Post Immobilienservice GmbH, München
2.1.18        Kabel Deutschland, München
2.1.19        Illerkanalverband Ulm
2.1.20        Stadt Weißenhorn
2.1.21        Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
2.1.22        Altenstadter Kanalgenossenschaft
2.1.23        Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH, Ulm
2.1.24        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm
2.1.25        E-Plus Mobilfunk, München

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine Stellungnahme abzugeben:

2.2.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.01.2009
2.2.2        Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg, mit Schreiben vom 03.02.2009
2.2.3        DB Services Immobilien GmbH, München, mit Schreiben vom 06.02.2009
2.2.4        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.6        Lechwerke Netzservice, Augsburg, mit Schreiben vom 10.02.2009
2.2.7        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 11.02.2009
2.2.8        Gemeinde Bellenberg, mit Schreiben vom 19.02.2009
2.2.9        Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.2.10        Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 02.03.2009
2.2.11        Stadt Senden, mit Schreiben vom 09.03.2009
2.2.12        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom
13.03.2009
2.2.13        Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg, mit Schreiben vom 28.01.2009


2.2        Folgende Träger haben Stellungnahmen abgegeben:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, mit Schreiben
vom 17.02.2009
2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
2.3.6        SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.3.7        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
06.03.2009
2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009 


Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander sachgerecht abgewogen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu Änderungsbereich 6.15 Illerberg „Klärschlammtrocknung“
Der Abstand zwischen geplanter Bodenversiegelung und befestigter Fahrbahn der Autobahn ist im konkreten Bebauungsplan/Baugesuch noch festzulegen, darf aber im Einzelfall nicht unter 20 m liegen (§ 9 FSTrG).“

Abwägung:

Die Stellungnahme der Autobahndirektion wird zur Kenntnis genommen.

Eine Berücksichtigung im Rahmen des 6. Änderungsverfahrens zur Flächennutzungsplanung ist systemimmanent aber nicht möglich.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen







2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Allerdings sind bei der Darstellung der Maßnahme 6.10 „Reudelberg“ nicht alle Waldflächen korrekt wiedergegeben. Im beiliegenden Luftbild sind die fehlenden Waldflächen eingezeichnet.“


Abwägung:

Innerhalb des Änderungsbereichs 6.10 "Reudelberg" wurden mit Ausnahme der Trasse der Bundesautobahn BAB A8 sämtliche Flächen entsprechend der realen Nutzung als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.

Die in der Stellungnahme angeführten Waldflächen befinden sich außerhalb der laufenden  Änderungsbereiche im Bereich des sogenannten „Beim Dintenghau“ und können deswegen  im derzeitigen Verfahren nicht angepasst werden.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------

„Die Einwendungen unserer Stellungnahme vom 25.09.2008 bleiben weiterhin bestehen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“

Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 25.09.2008

„Für die Flächennutzungsplanänderungen 6.10, 6.11, 6.16 ist die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, zu beteiligen.
Die Bauverbotszonen gemessen vom befestigten Fahrbahnrand von 20 m bei Bundes- und Staatsstraßen sowie 15 m bei Kreisstraßen sind einzuhalten.
Das Staatliche Bauamt macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, wurde separat beteiligt.“

Abwägung:

Die Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen

2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach,
mit Schreiben vom 17.02.2009
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu den einzelnen Punkten Flächennutzungsplanänderung nehmen wir wie folgt Stellung:
6.5        Aus den Darstellungen geht nicht hervor, ob die Wasserschutzgebiete richtig übernommen worden sind. Im Text werden sie nicht erwähnt.
6.11        Es werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Erweiterung der dortigen Biogasanlage geschaffen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann diese Erweiterung nur befürwortet werden, wenn sie der Verwertung ohnehin anfallender biogener Abfallstoffe dient. Werden hierfür vermehrt „nachwachsende Rohstoffe“ angebaut, ist dies i.d.R. mit einer landwirtschaftlichen Intensivierung mit entsprechendem zunehmendem Dünger- und Pflanzenmitteleinsatz und Belastungen des Grundwassers verbunden.
6.15        Zum Vorhaben Klärschlammtrocknung kann erst Stellung genommen werden, wenn detailliertere Planunterlagen im Rahmen eines Bebauungsplanes oder Einzelbauantrages vorliegen.

Durch die übrigen Planberichtigungen, -änderungen und –ergänzungen werden keine wasserwirtschaftlichen Belange berührt bzw. wurde bereits zu den Bebauungsplänen Stellung genommen.“

Abwägung:

Zu 6.5 - Wasserschutzgebiete
Die dargestellten Wasserschutzgebiete wurden aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen übernommen. Da im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung das Wasserwirtschaftsamt keine Äußerung vorbrachte, wurde davon ausgegangen, dass diese auch weiterhin unverändert Gültigkeit besitzen.

Zu 6.11 - Biogasanlage
Festsetzungen zur Art  der bei der Fermentierung verwendeten Rohstoffe, organische Stoffe (Gülle) oder anorganische Stoffe (Mais, etc.) sind nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanung, der vorbereitenden Bauleitplanung. Entsprechende Festsetzungen können ggf. erst im Rahmen eines bei der Erweiterung der Anlage notwendigen Bebauungsplanverfahrens getroffen werden.  

Zu 6.15 – Klärschlammtrocknung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Detaillierte Planunterlagen können regelmäßig bei der vorbereitenden Bauleitplanung nicht vorliegen.

Änderungen durch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, Servicestelle Krumbach sind nicht vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen


2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
------------------------------------------------------------------------------------

„Zu o.g. Bauleitplanverfahren wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung sollte bei der Änderung 6.17 verwendet werden (vgl. unsere Stellungnahme vom 07.10.08, Az.: 6100.5). 


II.)        Wasserrecht und Bodenschutz:
Hinsichtlich der Änderung 6.4 „Beim Kreuz“ wird darauf hingewiesen, dass die Fl.Nr. 1178 nicht in Nähe zur Altablagerung „An der Grubenstraße“ liegt sondern vielmehr Teil dieser Altablagerungsfläche ist. Der geplante Hinweis in der Begründung ist entsprechend zu fassen.
III.)        Hinweise:
Der Planer Herr Zint erhält eine Ablichtung dieses Schreibens.“

Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 07.10.2008

“Zu o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Bei den Änderungen 6.1 bis 6.7 und 6.10 bis 6.17 sind keine Ergänzungen erforderlich. (Der Gewerbebetrieb neben dem Grundstück der Änderung 6.4 ist eine 2-Mann-Werkzeugpoduktion, die tagsüber betrieben wird. Eine Erweiterung ist nicht geplant; Lieferverkehr ist nicht relevant)
Um die Änderungen 6.8 und 6.18 ist im Plan das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichennutzungsverordnung zu legen, da hier Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen bzw. getroffen worden sind. Das Planzeichen ist in der Legende zu erläutern.
Änderung 6.9: Im Bebauungsplan: Im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße“ wird den Wohnhäusern auf der zum Sportplatz hin orientierten Seite passiver Lärmschutz vorgeschrieben. Dies ist auch im Flächennutzungsplan mit dem Planzeichen 15.6 zu kennzeichnen und in der Legende zu erläutern.
...................
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
...........
Der Änderungsbereich 6.18 "Rue de Vizille" passt den derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan an die seit 2007 fertig gebaute Trasse der NU 14 neu an. Für den Änderungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan "NU 14 neu". Um auf die im Bebauungsplanverfahren getroffenen Schallschutzmaßnahmen hinzuweisen wird um den Änderungsbereich das Planzeichen 15.6 der Planzeichenverordnung dargestellt.
................


Abwägung:

Zu I.) Immissionsschutz
Das Planzeichen 15.6 wurde im Anschluss an die Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung des Änderungsbereichs 6.17 "Rue de Vizille" (vormals Änderungsbereich 6.18) bereits eingetragen. Eine Berücksichtigung ist somit nicht mehr erforderlich.

Zu II.) Wasserrecht
Die Begründung zum Änderungsbereich 6.4 "Beim Kreuz" wird dahingehend geändert, dass das Flurstück Nr. 1178 Teil der Altablagerung "An der Grubenstraße" ist. Weiter wird ein Hinweis aufgenommen, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit erhöhten Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Bodenmaterial und entsprechenden Gründungsmaßnahmen zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen

2.3.6        SWU Energie GmbH, mit Schreiben vom 26.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„die dargestellte Fassung der o.g. FNP-Änderung wurde von der SWU Energie geprüft.
Im Grundsatz bestehen gegen diese Änderung von Seiten der SWU Energie keine Einwände.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben der SWU Energie GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen



2.3.7        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben
vom 06.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Gegen die ausgelegte Fassung der oben genannten Planung besteht nach unserem bisherigen Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend  berücksichtigt.“
Bitte geben Sie in Ihren Schreiben zu diesem Vorgang – auch in Mitteilung an Dritte – unser Aktenzeichen an. Sie erleichtern uns damit bei Rückfragen die Suche in unserer Datenbank.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen


2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen


2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Stellungnahme aus Sicht der Landesplanung:
Wie wir bereits mit Stellungnahme vom 13.10.2008 mitgeteilt haben, liegt das unter 6.15 dargestellte Sondergebiet „Klärschlammtrocknung“ abgesetzt von bestehenden Siedlungseinheiten. Gemäß LEP-Ziel B VI 1.1 Abs. 3 soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden und sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.
Die Stadt führt dazu in der Abwägung aus: „Dabei ist vorgesehen, die Abwärme der weiter westlich gelegenen Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms zu nutzen. Als alternative Standorte kommen demzufolge nur Flurstücke in unmittelbarer Nähe der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der im Umfeld befindlichen schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Da es sich bei der Trocknungsanlage um keine bauliche Anlage im eigentlichen Sinne handelt, ist eine Zersiedelung der Landschaft nicht gegeben.“
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass eine Trocknungsanlage „eine der Landschaft wesensfremde Anlage“ ist und an dieser Stelle einer Zersiedelung der Landschaft Vorschub leisten kann. Im übrigen ist aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen nicht erkennbar, wie die Stadt zu der aufgezeigten Dimension kommt und welcher Einzugsbereich für die Anlage gegeben ist.
Ausnahmen vom o.g. Ziel der Anbindung kommen nur dann in Betracht, wenn auf Grund der besonderen Fallgestaltung eine Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten nicht möglich ist. Aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen geht hierzu nichts hervor. Ferner kann der vorliegenden Begründung nicht entnommen werden, warum im gesamten sonstigen Gemeindegebiet geeignete Standorte für die Klärschlammtrocknung nicht vorhanden sind.
Wir bitten um nähere Aufschlüsse hierzu in der Begründung.

Diese Äußerung ergeht ausschließlich aus Sicht der Landesplanung. Eine abschließende Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden. Die Bauleitplanung wurde in das Raumordnungskataster der Regierung von Schwaben eingetragen.“

Abwägung:

Bei der unter Punkt 6.15 dargestellten Sonderbaufläche für "Klärschlammtrocknung" ist geplant, eine Anlage zur Trocknung des örtlich- und evtl. auch überörtlich anfallenden Klärschlamms zur realisieren. Da es sich bei der Flächennutzungsplanung um die  vorbereitende Bauleitplanung handelt und deswegen eine genauere Projektierung der Anlage noch nicht besteht, können derzeit keine konkreteren Angaben zur Dimensionierung getroffen werden. Die Anlage für die Klärschlammtrocknung wird jedoch nicht die gesamte als Sondergebiet ausgewiesene Fläche umfassen.


Die Überlegung, eine Klärschlammtrocknung aufzubauen, resultiert daraus, dass auch nach Auffassung der Stadt Vöhringen die bei einer Biogasanlage entstehende Wärme nicht ungenutzt an die Atmosphäre abgegeben werden sollte.
Vielmehr soll die Abwärme der bereits westlich bestehenden Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms genutzt und damit verbunden der Wirkungsgrad der Biogasanlage entscheidend erhöht werden und eben auch eine höhere Energieausbeute und damit eine höhere ökologische Qualität erreicht werden. Somit kommen als Alternativstandorte aufgrund der aus ökologischen Gründen notwendigen bzw. sinnvollen Verknüpfung von Biogasanlage und Klärschlammtrocknung nur Standorte im unmittelbaren Umfeld der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der bei der Trocknung von Klärschlamm entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage auf den Flächen nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der bestehenden bzw. geplanten schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Aus diesem Grund stellt sich der Standort für die Klärschlammtrocknung im Bereich östlich der bestehenden Biogasanlage als die am geeignetsten Alternative dar. 

Die Stadt Vöhringen wird keine Klärschlammtrocknungsanlage errichten, die nicht über die Abwärme der bestehenden Biogasanlage verfügen kann.

Große bauliche Anlagen für die Klärschlammtrocknungsanlage sind nicht erforderlich. Es handelt sich in der Regel um Anlagen mit einer geringen baulichen Höhe für den Trocknungsvorgang.
Weiter kann beim Betrieb der Anlage davon ausgegangen werden, dass durch die Anlieferung bzw. die Abholung der Klärreste kein wesentlich erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht.

Aus diesen Gründen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Zersiedelung der Landschaft als nicht erheblich einzustufen.

Die Erschließung des Sondergebietes „Klärschlammtrocknung“ kann als ideal angesehen werden, nachdem für den Verkehr die „alte“ NU 14 mit einer erheblichen Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.

Eine nähere Aufschlüsselung in der Begründung unter Punkt 6.15 ist aus Sicht der Stadt grundsätzlich nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0  angenommen


Auf der Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die in den Abwägungsvorschlägen der Stadt Vöhringen aufgeführten Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Die 6. Flächennutzungsplanänderung einschl. Erläuterungsbericht wurde entsprechend den aufgeführten Ergänzungen überarbeitet.




Feststellungsbeschluss 


Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung vom 25.06.2009, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, wird in Vollzug der §§ 2, 3, 4 und 5 BauGB festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 5
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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 6
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 1
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3. Umbau bzw. Verlegung der Verkehrsinsel im Bereich der Illerberger Straße, Einmündung Mittelstraße/Sonnenstraße; Ausweitung der Tempo-30-Zone; Änderung der Vorfahrtsregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.04.2009 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für den o.g. Einmündungsbereich nachstehende Lösungsalternativen aufzuzeigen:

1. Die bestehende Verkehrsinsel wird belassen, evtl. neu gestaltet und ggf. ergänzt durch
eine Verengung der Fahrbahnen.

2. Die bestehende Verkehrsinsel wird abgebaut. Stattdessen wird auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Verkehrsinsel eingebaut und ansprechend gestaltet.

3. Es ist zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich geändert werden kann.
Vorfahrtsberechtigt soll der Bereich Illerberger Straße / Einfahrt in die Mittelstraße sein.

Zwischenzeitlich hat das Ordnungsamt im Einvernehmen mit dem Stadtbauamt einen Gestaltungsvorschlag erarbeitet, der im beigefügten Lageplan dargestellt ist.

Dabei soll

1. die bestehende Aufstellfläche an der Ostseite der Mittelstraße grundsätzlich beibehalten aber neu gestaltet werden, z.B. ca. 60 % Aufstellfläche als potentielle Querungshilfe für die Kindergartenkinder des Kindergartens Sterntaler Weg.
Die restlichen 40 % der verfügbaren Fläche sollen bepflanzt werden.

2. Anlegung einer Pflanzinsel im Einmündungsbereich auf der gegenüberliegenden westlichen Straßenseite (Mittelstraße / Illerberger Straße).

3. Änderung der Vorfahrt im Einmündungsbereich. Vorfahrtsberechtigt ist die östliche Illerberger Straße / Einmündung in die Mittelstraße.

Die Einmündung der Sonnenstraße und die Einmündung westliche Illerberger Straße sind mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zu beschildern.

Im Zuge der Änderung der Vorfahrtsregelung ist die Zonen-30-Regelung, die bisher im Einmündungsbereich Mittelstraße beginnt, zur Ortseinfahrt Vöhringen in den Bereich der Bushaltestelle vorzuversetzen.

Es wird vorgeschlagen, den Einmündungsbereich Illerberger Straße / Sonnenstraße / Mittelstraße, wie im Lageplan dargestellt, baulich zu gestalten und der geplanten Verkehrsführung zur Vorfahrtsregelung und weiträumigeren Tempo-30-Zonen Regelung
zuzustimmen.

Die erforderliche Beschilderung und mögliche Problematik „Abknickende Vorfahrt in der Tempo-30-Zone“ wurde mit der PI Illertissen abgestimmt. Dabei hat die PI Illertissen allerdings darauf hingewiesen, dass abknickende Vorfahrten in Tempo-30-Zonen grundsätzlich nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
Die Zustimmung der PI Illertissen zur abknickenden Vorfahrt innerhalb der Tempo-30-Zone erfolgt deshalb lediglich versuchsweise und stets widerruflich.

Empfehlung

Der Umbau des Einmündungsbereiches Illerberger Straße / Mittelstraße / Sonnenstraße ist, wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen wurde, vorzunehmen.

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Änderung der Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Illerberger Straße / Mittelstraße und die Ausweisung einer größeren Tempo-30-Zone ist von der Stadtverwaltung zu erlassen.

Die erforderlichen Mittel für den Umbau der Maßnahme i.H.v. 10.000 € sind der Haushaltsstelle 6300.9501 zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson und Frau Abele gehen kurz auf den Hintergrund der Überlegungen ein und erläutern sodann die Planung und die Gründe, die zu dieser Planvorlage geführt haben.

Bei der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass die weit überwiegende Mehrheit der Gremiumsmitglieder die Planung für sehr gelungen ansieht. Die Planung entspreche den Anforderungen sämtlicher Verkehrsteilnehmer und werde auch der geänderten Verkehrssituation gerecht.

Beschluss

Der Umbau des Einmündungsbereiches Illerberger Straße / Mittelstraße / Sonnenstraße ist, wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen wurde, vorzunehmen.

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Änderung der Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Illerberger Straße / Mittelstraße und die Ausweisung einer größeren Tempo-30-Zone ist von der Stadtverwaltung zu erlassen.

Die erforderlichen Mittel für den Umbau der Maßnahme i.H.v. 10.000 € sind der Haushaltsstelle 6300.9501 zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4. Sanierung von städtischen Wohngebäuden; "Zum Klärwerk 15"; Vorstellung des Sanierungsaufwandes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Mehrfamilienwohnhaus mit derzeit 10 Wohneinheiten wurde im Jahre 1953 erbaut. Der bauliche Zustand ist seitdem unverändert, mit Ausnahme der Erneuerung der Fenster und der Eingangstüre im Jahre 2000.

In der Zwischenzeit ist die Notwendigkeit der Sanierung als „hoch“ einzustufen.

Folgende Gründe sprechen für eine baldige Sanierung:

-        Vollkommen unzureichender Wärmeschutz (keinerlei Dachdämmung, die Außenwände und die Kellerdecke entsprechen bei weitem nicht den Wärmeschutzanforderungen. Lt. Energieausweis sind die Umweltauswirkungen bezüglich C0²-Belastung als hoch bis sehr hoch einzustufen.

-        Keine zeitgemäße Beheizung (Öl-Einzelöfen in den Wohnungen).

-        Unzureichender Brandschutz.

-        Keine Sanitärräume (zum Teil kann in den Wohnungen nur über die Küchenspüle eine Wasserentnahme erfolgen).

Die Sanierungsmaßnahmen können in zwei Schwerpunkte aufgeteilt werden, und zwar zum einen in die energetische Sanierung und zum anderen in die bauliche Sanierung.

Für die energetischen Sanierungsmaßnahmen ist im Einzelnen notwendig:

- Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Kellerdecke)

- Einbau einer zentralen Gasbrennwertheizung mit Niedertemperaturheizkörpern in   
  den Wohnungen

- Dezentrale Be- und Entlüftung der Wohnungen zur Vermeidung von
  Feuchtigkeitsschäden (mit Wärmerückgewinnung)

Die Kosten für diese Energieeinsparmaßnahmen betragen rd. 170.000,00 EUR.

Eine Kostenamortisation bei den derzeitigen Energiepreisen kann innerhalb von
30 Jahren jedoch nicht erreicht werden, steht aber sicher auch nicht im Vordergrund
für die Gründe der Sanierungsmaßnahmen.

Der Energieverbrauch kann von derzeitig ca. 145.000 kW/h pro Jahr auf
rd. 50.000 kW/h pro Jahr gesenkt werden.

Neben den Energiesparmaßnahmen sind, wie vor beschrieben, umfangreiche
Sanierungs.- und Änderungsarbeiten an der Bausubstanz notwendig, um das
Wohnhaus auch künftig für Wohnzwecke zu erhalten.

Dies sind im Einzelnen:

- Änderung der Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung)

- Änderung des außen liegenden Kellerabgangs und anbringen einer Überdachung
  sowie eines neuen Geländers

- Grundrissänderung, alle Wohnungen sollen ein Duschbad, Raum hoch gefliest,
  erhalten

- Einbau einer neuen Sanitärinstallation für die geplanten Bäder und die Küchen

- Innenraumsanierung der Wände, Böden und Decken sowie der Innentüren.

  Die Wände sollen ohne weitere Spachtelarbeiten gestrichen werden.
  Nachdem aus brandschutztechnischen Forderungen in einem Mehrfamilienhaus die
  Geschossdecken feuerbeständig (F90) hergestellt sein müssen und dies derzeit nicht
  der Fall ist, müssen die Fußböden von oben mit einem Trockenestrich feuerbeständig
  hergestellt und mit einem Belag der Klasse B1 versehen werden.

- Erneuerung der Wohnungseingangstüren nach den gültigen Vorschriften für Schall- und Brandschutz.

- Einbau von Wanddurchführungen für Dunstabzüge in allen Küchen.

- Anbringung eines Vordaches über der Eingangstür, inkl. Sicherung durch Poller aus
  Betonfertigteilen, zum Schutz gegen anfahren des Daches.

- Die Decke im Treppenhaus muss feuerbeständig (F90) hergestellt werden.

- Eine Rauchwärmeabzugsanlage ist lt. Aufsichtsbehörde nicht notwendig, es sollte
  jedoch ein Dachfenster mit elektrischer Öffnungsfunktion zur Entrauchung eingebaut werden.

- In den Kellerfluren müssen rauchdichte und selbstschließende T30-Türen
  eingebaut werden. Mit dieser Maßnahme wird der erste Fluchtweg (Treppenhaus)
  im Brandfall aus dem Keller geschützt.

- Optional kann auch eine Solaranlage für Brauchwasser mit in die
  Sanierungsmaßnahme aufgenommen werden.

Wie Sie der beiliegenden Kostenberechnung des Planungsbüros Guido Schmölz,
Vöhringen-Illerzell, entnehmen können, betragen die Gesamtsanierungskosten
einschließlich der energetischen Sanierungsmaßnahmen rd. 700.000,00 EUR.

Hierin enthalten sind auch die Honorarkosten für die Planungsleistungen und für
die Bauüberwachung.

Nachdem für einen adäquaten Neubau eines Wohnhauses mit einer Bausumme von
mindestens 1,5 Mio EUR gerechnet werden muss, sieht die Stadtverwaltung die
Kosten der Gesamtsanierung des Objektes für gerechtfertigt an.


Für die geplante Sanierungsmaßnahme stehen allerdings im Jahr 2009 nur 200.000 €
zur Verfügung. Daneben würden nach Abzug der für den Einbau einer Heizungsanlage
im Objekt Uferstraße 10 im Stadtteil Illerzell erforderlichen Mittel (rd. 55.000 €) aus der Unterhaltungs- und Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude derzeit noch
rd. 210.000 € zur Verfügung stehen. Diesbezüglich ist allerdings zu berücksichtigen,
dass ggf. für anstehende Sanierungsmaßnahmen in anderen Objekten, sollten diese
durch die Eigentümergemeinschaften beschlossen werden, entsprechende Mittel benötigt werden.

Angesichts der sich bereits abzeichnenden Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise und auch der zwischenzeitlich bereits beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (Cardijn-Haus; Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II) wird deshalb vorgeschlagen, die Komplettsanierung des Objektes „Zum Klärwerk 15“ in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 zu verschieben.
Im Haushalt 2010 sollte zunächst ein weiterer Teilbetrag von 150.000 € bereitgestellt werden.

Darüber hinaus wäre zu prüfen ob ggf. durch einen Verkauf des ebenfalls dringend sanierungsbedürftigen Objektes „Schützstraße“ im Stadtteil Illerberg weitere Finanzmittel bereitgestellt werden könnten.

Parallel dazu wird geprüft ob ggf. neben zinsgünstigen Krediten auch eine weitergehende finanzielle Förderung der Sanierungsmaßnahme möglich ist.

Empfehlung

Der erforderliche Sanierungsaufwand wird zur Kenntnis genommen.

In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise sowie insbesondere dessen, dass für das Jahr 2009 für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme nur 200.000 € zur Verfügung stehen, wird die geplante Sanierungsmaßnahme in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 verschoben.

Im Haushalt für das Jahr 2010 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt in die Thematik ein.

In der sich anschließenden Diskussion wird teilweise die Frage gestellt, ob sich die  angedachte Generalsanierung wirtschaftlich darstellt oder ob das Gebäude
„Zum Klärwerk 15“ angesichts des sehr schlechten Zustandes und der enorm hohen und bislang lediglich geschätzten Kosten für eine Generalsanierung nicht besser abgerissen und ggf. durch einen kleineren Neubau ersetzt werden sollte.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass diese Frage sicherlich in die abschließende Beurteilung einfliessen muss. Das Gebäude sei von der Kubatur her erhaltenswert. Nach momentanem Stand stehen den ermittelten Sanierungskosten von  700.000,-- € Neubaukosten für ein Gebäude gleicher Größe in Höhe von   1.500.000,-- € gegenüber.

Das Gebäude „Zum Klärwerk 15“ werde insbesondere auch für die kurzfristige Unterbringung von Obdachlosen benötigt.

Die Stadtverwaltung werde im übrigen auch einen erneuten Versuch starten, die in den
städtischen Wohngebäuden noch veräußerbaren Wohnungen zu verkaufen. Aufgrund dessen, dass die Immobilienpreise etwas anziehen, hoffe er, so Bürgermeister Janson weiter, dass in der nächsten Zeit vielleicht doch noch einige Verkäufe getätigt werden können.

Beschluss

Der erforderliche Sanierungsaufwand wird zur Kenntnis genommen.

In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise sowie insbesondere dessen, dass für das Jahr 2009 für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme nur 200.000 € zur Verfügung stehen, wird die geplante Sanierungsmaßnahme in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 verschoben.

Im Haushalt für das Jahr 2010 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.1. Haggenmüller Andrea; Neubau einer Tonnengaube am bestehenden Wohnhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 49/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Widmann Tina; Neubau von zwei Carports; Bauort: "Schrankenweg 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Mayer Rudolf und Angelika; Anbau eines Wintergartens; Bauort: "Riedhofstraße 20" in Thal (Flur-Nr. 61/13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Schwarz-Außenwerbung GmbH; Errichtung einer Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung; Bauort: "Vogelstraße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 436)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte großflächige Werbetafel für wechselnde Produktwerbung wird verweigert, weil nach Auffassung der Stadt Vöhringen die konkrete Gefahr besteht, dass mit der Aufstellung dieser Werbeanlage an der vorgesehenen Stelle und direkt an der Grundstücksgrenze eine Verunstaltung des Ortsbildes verbunden wäre. Im übrigen kann sich die gewünschte Werbetafel aufgrund ihres Standortes und ihrer Größe negativ auf die Sicherheit des Verkehrs auswirken.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Kolukaj Rafet; Tektur: Umbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses hier: Erhöhung der Zahl der Wohnungen auf insgesamt neun Stück; Bauort: "Ulmer Straße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 169)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Sontheimer Günther und Lindemann Nicole; Um- und Anbau am best. Reihenhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 27" in Vöhringen (Flur-Nr. 41/34)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.7. Höld Bettina und Günther; Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses; Bauort: "Drosselweg 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 417 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Vorberatung 1.7

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Wohnhauses wird in Aussicht gestellt.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Wohnhauses wird in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.8. GasVersorgung Süddeutschland GmbH; Errichtung einer Zaunanlage um die Armaturengruppe 805A"Illerberg"; Bauort: "an der Heerstraße" in Illerberg (Flur-Nr. 1190)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Beschließend 1.8

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1. Weitere Entwicklung im Bereich der Abwasserreinigung- und entsorgung; Anfrage von 3. Bgm. Kreisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 6.1

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeister Kreisl berichtet von einem Gespräch mit einem renommierten Fachmann in Fragen der Abwasserreinigung der u. a. erklärt habe, in absehbarer Zeit soll eine sogenannte „vierte Reinigungsstufe“ für Kläranlagen gefordert werden. Dies würde für die Stadt Vöhringen, so 3. Bürgermeister Kreisl weiter, wohl wiederum enorme Investitionen bedeuten.


Bürgermeister Janson erklärt, dass es entsprechende Überlegungen derzeit zwar gebe. Ein konkreter Gesetzentwurf liege aber seines Wissens bislang nicht vor. 

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6.2. Öffentliche Parkplätze südlich des Caritascentrums entlang der Vogelstraße; Beeinträchtigung des Gehweges; Anfrage von Herrn Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Walk berichtet, dass er von einigen Bewohnern bzw. Besuchern des Caritascentrums in Vöhringen auf die in den Parkbuchten vor dem Altenheim abgestellten Autos angesprochen worden sei. Problem sei, dass auf dem öffentlichen Gehweg beispielsweise für Rollatoren nicht mehr ausreichend Platz verbleibe, sofern die Autos mit den Vorderrädern bis an den Randstein fahren und dadurch die Motorhaube deutlich in den Gehweg hineinrage. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, in wieweit eine Abhilfe bzw. Verbesserung möglich sei.

Bürgermeister Janson bedankt sich für die Information und sichert diese Überprüfung zu.

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6.3. Plakatwände der Stadt Vöhringen für die Wahlen; Anfrage von Herrn Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Walk bittet um Auskunft, ob die anlässlich der Europawahl aufgestellten städtischen Plakatwände abgebaut werden oder aufgrund dessen, dass in wenigen Monaten die Bundestagswahl stattfindet, gleich belassen werden.

Bürgermeister Janson erklärt, dass die Plakatwände bis zur Bundestagswahl stehen bleiben.
Der Aufwand für den Abbau sei im Hinblick auf die kurze Zeitspanne zum potentiellen Wiederaufbau nicht vertretbar.

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6.4. Künftige Nutzung des städtischen Gebäudes "Wielandstraße 5" in Vöhringen; Anfrage von Herrn Wiedenmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Herr Wiedenmayer vertritt die Ansicht, dass das städtische Gebäude „Wielandstraße 5“ derzeit in einem eher ungepflegten Zustand sei und bittet deswegen um Abhilfe, soweit dies mit geringem Aufwand möglich ist, und um Auskunft, wie mit diesem Gebäude weiter verfahren werden soll.

Bürgermeister Janson erklärt, dass derzeit drei Alternativen konkret im Gespräch seien:
- die Veräußerung des Gebäudes,
- die Vermietung/Verpachtung an gewerbliche Mieter,
- die Vermietung/Verpachtung an örtliche Vereine.

Während bei einer gewerblichen Vermietung eventuell die zweifellos notwendige Renovierung über den Mietzins finanziert werden könnte, bestehe wohl die Schwierigkeit bei einer Vermietung an Vereine, dass die Renovierung durch die Stadt Vöhringen erbracht und finanziert werden müsste, was angesichts der derzeitigen schwierigen finanziellen Zeiten eher nicht kurzfristig leistbar erscheint.