Datum: 25.06.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen; 6. Änderung - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.05.2009 - öffentlicher Teil
1.3 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.06.2009 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.06.2009 - öffentlicher Teil
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
3 Sanierung von städtischen Wohngebäuden; "Zum Klärwerk 15"; Vorstellung des Sanierungsaufwandes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 27.05.2009 - öffentlich -
5 Stadtjugendpflege Vöhringen; Sachstandsbericht
6 Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Schule (Hauptschule) Vöhringen; Sachstandsbericht
7 Drogen-Streetwork in Vöhringen; Sachstandsbericht
4 Bündelung des Strombezugs für kommunale Einrichtungen; Neuabschluss eines Energieliefervertrages
8.1 Neugestaltung der Ulmer Straße; Information Bürgermeister Janson
9.1 Tierheim Weißenhorn; Anfrage Herr Barth
9.2 Sachstandsbericht zum Verkauf bzw. zur Vermietung von städtischen Wohnungen; Anfrage Herr Barth
9.3 Sanierung der Ulmer Straße; Beschilderung, Anregung Herr Wedemeyer
9.4 Briefwahl im Rathaus; Anfrage Herr Neher

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen; 6. Änderung - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö Beschließend 2

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 11.12.2008 gebilligte Änderungsentwurf für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.12.2008, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 09. Februar bis 13. März 2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 5 vom 28.01.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:


1.        Stellungnahmen von Bürgern

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.



Die nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange, 47 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 26.01.2009 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

2.        Träger öffentlicher Belange

Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:

2.1.1        Regionalverband Donau-Iller, Ulm
2.1.2        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.3        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger Dr. Fassl, Augsburg
2.1.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.5        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.6        Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg
2.1.7        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.8        Kath. Pfarramt Illerberg
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Regensburg
2.1.11        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm
2.1.12        LEW TelNet GmbH, Neusäß
2.1.13        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Hoch-/Höchstspannungsnetz, Dortmund
2.1.14        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Transportnetz Gas, Dortmund
2.1.15        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart
2.1.16        Eisenbahn-Bundesamt, München
2.1.17        Dt. Post Immobilienservice GmbH, München
2.1.18        Kabel Deutschland, München
2.1.19        Illerkanalverband Ulm
2.1.20        Stadt Weißenhorn
2.1.21        Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
2.1.22        Altenstadter Kanalgenossenschaft
2.1.23        Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH, Ulm
2.1.24        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm
2.1.25        E-Plus Mobilfunk, München

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine Stellungnahme abzugeben:

2.2.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.01.2009
2.2.2        Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg, mit Schreiben vom 03.02.2009
2.2.3        DB Services Immobilien GmbH, München, mit Schreiben vom 06.02.2009
2.2.4        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.6        Lechwerke Netzservice, Augsburg, mit Schreiben vom 10.02.2009
2.2.7        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 11.02.2009
2.2.8        Gemeinde Bellenberg, mit Schreiben vom 19.02.2009
2.2.9        Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.2.10        Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 02.03.2009
2.2.11        Stadt Senden, mit Schreiben vom 09.03.2009
2.2.12        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom
13.03.2009
2.2.13        Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg, mit Schreiben vom 28.01.2009


2.2        Folgende Träger haben Stellungnahmen abgegeben:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, mit Schreiben
vom 17.02.2009
2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
2.3.6        SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.3.7        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
06.03.2009
2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009 


Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander sachgerecht abgewogen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu Änderungsbereich 6.15 Illerberg „Klärschlammtrocknung“
Der Abstand zwischen geplanter Bodenversiegelung und befestigter Fahrbahn der Autobahn ist im konkreten Bebauungsplan/Baugesuch noch festzulegen, darf aber im Einzelfall nicht unter 20 m liegen (§ 9 FSTrG).“

Abwägung:

Die Stellungnahme der Autobahndirektion wird zur Kenntnis genommen.

Eine Berücksichtigung im Rahmen des 6. Änderungsverfahrens zur Flächennutzungsplanung ist systemimmanent aber nicht möglich.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Allerdings sind bei der Darstellung der Maßnahme 6.10 „Reudelberg“ nicht alle Waldflächen korrekt wiedergegeben. Im beiliegenden Luftbild sind die fehlenden Waldflächen eingezeichnet.“


Abwägung:

Innerhalb des Änderungsbereichs 6.10 "Reudelberg" wurden mit Ausnahme der Trasse der Bundesautobahn BAB A8 sämtliche Flächen entsprechend der realen Nutzung als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.

Die in der Stellungnahme angeführten Waldflächen befinden sich außerhalb der laufenden  Änderungsbereiche im Bereich des sogenannten „Beim Dintenghau“ und können deswegen  im derzeitigen Verfahren nicht angepasst werden.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------

„Die Einwendungen unserer Stellungnahme vom 25.09.2008 bleiben weiterhin bestehen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“

Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 25.09.2008

„Für die Flächennutzungsplanänderungen 6.10, 6.11, 6.16 ist die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, zu beteiligen.
Die Bauverbotszonen gemessen vom befestigten Fahrbahnrand von 20 m bei Bundes- und Staatsstraßen sowie 15 m bei Kreisstraßen sind einzuhalten.
Das Staatliche Bauamt macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, wurde separat beteiligt.“

Abwägung:

Die Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach,
mit Schreiben vom 17.02.2009
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu den einzelnen Punkten Flächennutzungsplanänderung nehmen wir wie folgt Stellung:
6.5        Aus den Darstellungen geht nicht hervor, ob die Wasserschutzgebiete richtig übernommen worden sind. Im Text werden sie nicht erwähnt.
6.11        Es werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Erweiterung der dortigen Biogasanlage geschaffen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann diese Erweiterung nur befürwortet werden, wenn sie der Verwertung ohnehin anfallender biogener Abfallstoffe dient. Werden hierfür vermehrt „nachwachsende Rohstoffe“ angebaut, ist dies i.d.R. mit einer landwirtschaftlichen Intensivierung mit entsprechendem zunehmendem Dünger- und Pflanzenmitteleinsatz und Belastungen des Grundwassers verbunden.
6.15        Zum Vorhaben Klärschlammtrocknung kann erst Stellung genommen werden, wenn detailliertere Planunterlagen im Rahmen eines Bebauungsplanes oder Einzelbauantrages vorliegen.

Durch die übrigen Planberichtigungen, -änderungen und –ergänzungen werden keine wasserwirtschaftlichen Belange berührt bzw. wurde bereits zu den Bebauungsplänen Stellung genommen.“

Abwägung:

Zu 6.5 - Wasserschutzgebiete
Die dargestellten Wasserschutzgebiete wurden aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen übernommen. Da im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung das Wasserwirtschaftsamt keine Äußerung vorbrachte, wurde davon ausgegangen, dass diese auch weiterhin unverändert Gültigkeit besitzen.

Zu 6.11 - Biogasanlage
Festsetzungen zur Art  der bei der Fermentierung verwendeten Rohstoffe, organische Stoffe (Gülle) oder anorganische Stoffe (Mais, etc.) sind nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanung, der vorbereitenden Bauleitplanung. Entsprechende Festsetzungen können ggf. erst im Rahmen eines bei der Erweiterung der Anlage notwendigen Bebauungsplanverfahrens getroffen werden.  

Zu 6.15 – Klärschlammtrocknung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Detaillierte Planunterlagen können regelmäßig bei der vorbereitenden Bauleitplanung nicht vorliegen.

Änderungen durch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, Servicestelle Krumbach sind nicht vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
------------------------------------------------------------------------------------

„Zu o.g. Bauleitplanverfahren wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung sollte bei der Änderung 6.17 verwendet werden (vgl. unsere Stellungnahme vom 07.10.08, Az.: 6100.5). 
II.)        Wasserrecht und Bodenschutz:
Hinsichtlich der Änderung 6.4 „Beim Kreuz“ wird darauf hingewiesen, dass die Fl.Nr. 1178 nicht in Nähe zur Altablagerung „An der Grubenstraße“ liegt sondern vielmehr Teil dieser Altablagerungsfläche ist. Der geplante Hinweis in der Begründung ist entsprechend zu fassen.
III.)        Hinweise:
Der Planer Herr Zint erhält eine Ablichtung dieses Schreibens.“

Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 07.10.2008

“Zu o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Bei den Änderungen 6.1 bis 6.7 und 6.10 bis 6.17 sind keine Ergänzungen erforderlich. (Der Gewerbebetrieb neben dem Grundstück der Änderung 6.4 ist eine 2-Mann-Werkzeugpoduktion, die tagsüber betrieben wird. Eine Erweiterung ist nicht geplant; Lieferverkehr ist nicht relevant)
Um die Änderungen 6.8 und 6.18 ist im Plan das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichennutzungsverordnung zu legen, da hier Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen bzw. getroffen worden sind. Das Planzeichen ist in der Legende zu erläutern.
Änderung 6.9: Im Bebauungsplan: Im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße“ wird den Wohnhäusern auf der zum Sportplatz hin orientierten Seite passiver Lärmschutz vorgeschrieben. Dies ist auch im Flächennutzungsplan mit dem Planzeichen 15.6 zu kennzeichnen und in der Legende zu erläutern.
...................
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
...........
Der Änderungsbereich 6.18 "Rue de Vizille" passt den derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan an die seit 2007 fertig gebaute Trasse der NU 14 neu an. Für den Änderungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan "NU 14 neu". Um auf die im Bebauungsplanverfahren getroffenen Schallschutzmaßnahmen hinzuweisen wird um den Änderungsbereich das Planzeichen 15.6 der Planzeichenverordnung dargestellt.
................


Abwägung:

Zu I.) Immissionsschutz
Das Planzeichen 15.6 wurde im Anschluss an die Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung des Änderungsbereichs 6.17 "Rue de Vizille" (vormals Änderungsbereich 6.18) bereits eingetragen. Eine Berücksichtigung ist somit nicht mehr erforderlich.

Zu II.) Wasserrecht
Die Begründung zum Änderungsbereich 6.4 "Beim Kreuz" wird dahingehend geändert, dass das Flurstück Nr. 1178 Teil der Altablagerung "An der Grubenstraße" ist. Weiter wird ein Hinweis aufgenommen, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit erhöhten Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Bodenmaterial und entsprechenden Gründungsmaßnahmen zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen

2.3.6        SWU Energie GmbH, mit Schreiben vom 26.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„die dargestellte Fassung der o.g. FNP-Änderung wurde von der SWU Energie geprüft.
Im Grundsatz bestehen gegen diese Änderung von Seiten der SWU Energie keine Einwände.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben der SWU Energie GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen

2.3.8        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben
vom 06.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Gegen die ausgelegte Fassung der oben genannten Planung besteht nach unserem bisherigen Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend  berücksichtigt.“
Bitte geben Sie in Ihren Schreiben zu diesem Vorgang – auch in Mitteilung an Dritte – unser Aktenzeichen an. Sie erleichtern uns damit bei Rückfragen die Suche in unserer Datenbank.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Stellungnahme aus Sicht der Landesplanung:
Wie wir bereits mit Stellungnahme vom 13.10.2008 mitgeteilt haben, liegt das unter 6.15 dargestellte Sondergebiet „Klärschlammtrocknung“ abgesetzt von bestehenden Siedlungseinheiten. Gemäß LEP-Ziel B VI 1.1 Abs. 3 soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden und sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.
Die Stadt führt dazu in der Abwägung aus: „Dabei ist vorgesehen, die Abwärme der weiter westlich gelegenen Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms zu nutzen. Als alternative Standorte kommen demzufolge nur Flurstücke in unmittelbarer Nähe der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der im Umfeld befindlichen schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Da es sich bei der Trocknungsanlage um keine bauliche Anlage im eigentlichen Sinne handelt, ist eine Zersiedelung der Landschaft nicht gegeben.“
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass eine Trocknungsanlage „eine der Landschaft wesensfremde Anlage“ ist und an dieser Stelle einer Zersiedelung der Landschaft Vorschub leisten kann. Im übrigen ist aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen nicht erkennbar, wie die Stadt zu der aufgezeigten Dimension kommt und welcher Einzugsbereich für die Anlage gegeben ist.
Ausnahmen vom o.g. Ziel der Anbindung kommen nur dann in Betracht, wenn auf Grund der besonderen Fallgestaltung eine Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten nicht möglich ist. Aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen geht hierzu nichts hervor. Ferner kann der vorliegenden Begründung nicht entnommen werden, warum im gesamten sonstigen Gemeindegebiet geeignete Standorte für die Klärschlammtrocknung nicht vorhanden sind.
Wir bitten um nähere Aufschlüsse hierzu in der Begründung.

Diese Äußerung ergeht ausschließlich aus Sicht der Landesplanung. Eine abschließende Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden. Die Bauleitplanung wurde in das Raumordnungskataster der Regierung von Schwaben eingetragen.“

Abwägung:

Bei der unter Punkt 6.15 dargestellten Sonderbaufläche für "Klärschlammtrocknung" ist geplant, eine Anlage zur Trocknung des örtlich- und evtl. auch überörtlich anfallenden Klärschlamms zur realisieren. Da es sich bei der Flächennutzungsplanung um die  vorbereitende Bauleitplanung handelt und deswegen eine genauere Projektierung der Anlage noch nicht besteht, können derzeit keine konkreteren Angaben zur Dimensionierung getroffen werden. Die Anlage für die Klärschlammtrocknung wird jedoch nicht die gesamte als Sondergebiet ausgewiesene Fläche umfassen.



Die Überlegung, eine Klärschlammtrocknung aufzubauen, resultiert daraus, dass auch nach Auffassung der Stadt Vöhringen die bei einer Biogasanlage entstehende Wärme nicht ungenutzt an die Atmosphäre abgegeben werden sollte.
Vielmehr soll die Abwärme der bereits westlich bestehenden Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms genutzt und damit verbunden der Wirkungsgrad der Biogasanlage entscheidend erhöht werden und eben auch eine höhere Energieausbeute und damit eine höhere ökologische Qualität erreicht werden. Somit kommen als Alternativstandorte aufgrund der aus ökologischen Gründen notwendigen bzw. sinnvollen Verknüpfung von Biogasanlage und Klärschlammtrocknung nur Standorte im unmittelbaren Umfeld der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der bei der Trocknung von Klärschlamm entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage auf den Flächen nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der bestehenden bzw. geplanten schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Aus diesem Grund stellt sich der Standort für die Klärschlammtrocknung im Bereich östlich der bestehenden Biogasanlage als die am geeignetsten Alternative dar. 

Die Stadt Vöhringen wird keine Klärschlammtrocknungsanlage errichten, die nicht über die Abwärme der bestehenden Biogasanlage verfügen kann.

Große bauliche Anlagen für die Klärschlammtrocknungsanlage sind nicht erforderlich. Es handelt sich in der Regel um Anlagen mit einer geringen baulichen Höhe für den Trocknungsvorgang.
Weiter kann beim Betrieb der Anlage davon ausgegangen werden, dass durch die Anlieferung bzw. die Abholung der Klärreste kein wesentlich erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht.

Aus diesen Gründen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Zersiedelung der Landschaft als nicht erheblich einzustufen.

Die Erschließung des Sondergebietes „Klärschlammtrocknung“ kann als ideal angesehen werden, nachdem für den Verkehr die „alte“ NU 14 mit einer erheblichen Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.

Eine nähere Aufschlüsselung in der Begründung unter Punkt 6.15 ist aus Sicht der Stadt grundsätzlich nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen





Auf der Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die in den Abwägungsvorschlägen der Stadt Vöhringen aufgeführten Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Die 6. Flächennutzungsplanänderung einschl. Erläuterungsbericht wurde entsprechend den aufgeführten Ergänzungen überarbeitet.




Feststellungsbeschluss 


Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung vom 25.06.2009, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, wird in Vollzug der §§ 2, 3, 4 und 5 BauGB festgestellt.

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 11.12.2008 gebilligte Änderungsentwurf für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.12.2008, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 09. Februar bis 13. März 2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 5 vom 28.01.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:


1.        Stellungnahmen von Bürgern

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.



Die nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange, 47 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 26.01.2009 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

2.        Träger öffentlicher Belange

Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:

2.1.1        Regionalverband Donau-Iller, Ulm
2.1.2        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.3        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger Dr. Fassl, Augsburg
2.1.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.5        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.6        Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg
2.1.7        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.8        Kath. Pfarramt Illerberg
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Regensburg
2.1.11        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm
2.1.12        LEW TelNet GmbH, Neusäß
2.1.13        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Hoch-/Höchstspannungsnetz, Dortmund
2.1.14        RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Abt. Transportnetz Gas, Dortmund
2.1.15        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart
2.1.16        Eisenbahn-Bundesamt, München
2.1.17        Dt. Post Immobilienservice GmbH, München
2.1.18        Kabel Deutschland, München
2.1.19        Illerkanalverband Ulm
2.1.20        Stadt Weißenhorn
2.1.21        Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
2.1.22        Altenstadter Kanalgenossenschaft
2.1.23        Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH, Ulm
2.1.24        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm
2.1.25        E-Plus Mobilfunk, München

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine Stellungnahme abzugeben:

2.2.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.01.2009
2.2.2        Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg, mit Schreiben vom 03.02.2009
2.2.3        DB Services Immobilien GmbH, München, mit Schreiben vom 06.02.2009
2.2.4        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 09.02.2009
2.2.6        Lechwerke Netzservice, Augsburg, mit Schreiben vom 10.02.2009
2.2.7        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 11.02.2009
2.2.8        Gemeinde Bellenberg, mit Schreiben vom 19.02.2009
2.2.9        Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.2.10        Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 02.03.2009
2.2.11        Stadt Senden, mit Schreiben vom 09.03.2009
2.2.12        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom
13.03.2009
2.2.13        Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg, mit Schreiben vom 28.01.2009


2.2        Folgende Träger haben Stellungnahmen abgegeben:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, mit Schreiben
vom 17.02.2009
2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
2.3.6        SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 26.02.2009
2.3.7        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
06.03.2009
2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009 


Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander sachgerecht abgewogen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 30.01.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu Änderungsbereich 6.15 Illerberg „Klärschlammtrocknung“
Der Abstand zwischen geplanter Bodenversiegelung und befestigter Fahrbahn der Autobahn ist im konkreten Bebauungsplan/Baugesuch noch festzulegen, darf aber im Einzelfall nicht unter 20 m liegen (§ 9 FSTrG).“

Abwägung:

Die Stellungnahme der Autobahndirektion wird zur Kenntnis genommen.

Eine Berücksichtigung im Rahmen des 6. Änderungsverfahrens zur Flächennutzungsplanung ist systemimmanent aber nicht möglich.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 02.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Allerdings sind bei der Darstellung der Maßnahme 6.10 „Reudelberg“ nicht alle Waldflächen korrekt wiedergegeben. Im beiliegenden Luftbild sind die fehlenden Waldflächen eingezeichnet.“


Abwägung:

Innerhalb des Änderungsbereichs 6.10 "Reudelberg" wurden mit Ausnahme der Trasse der Bundesautobahn BAB A8 sämtliche Flächen entsprechend der realen Nutzung als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.

Die in der Stellungnahme angeführten Waldflächen befinden sich außerhalb der laufenden  Änderungsbereiche im Bereich des sogenannten „Beim Dintenghau“ und können deswegen  im derzeitigen Verfahren nicht angepasst werden.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 05.02.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------

„Die Einwendungen unserer Stellungnahme vom 25.09.2008 bleiben weiterhin bestehen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“

Staatliches Bauamt Krumbach, mit Schreiben vom 25.09.2008

„Für die Flächennutzungsplanänderungen 6.10, 6.11, 6.16 ist die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, zu beteiligen.
Die Bauverbotszonen gemessen vom befestigten Fahrbahnrand von 20 m bei Bundes- und Staatsstraßen sowie 15 m bei Kreisstraßen sind einzuhalten.
Das Staatliche Bauamt macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.“
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, wurde separat beteiligt.“

Abwägung:

Die Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.4        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach,
mit Schreiben vom 17.02.2009
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

„zu den einzelnen Punkten Flächennutzungsplanänderung nehmen wir wie folgt Stellung:
6.5        Aus den Darstellungen geht nicht hervor, ob die Wasserschutzgebiete richtig übernommen worden sind. Im Text werden sie nicht erwähnt.
6.11        Es werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Erweiterung der dortigen Biogasanlage geschaffen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann diese Erweiterung nur befürwortet werden, wenn sie der Verwertung ohnehin anfallender biogener Abfallstoffe dient. Werden hierfür vermehrt „nachwachsende Rohstoffe“ angebaut, ist dies i.d.R. mit einer landwirtschaftlichen Intensivierung mit entsprechendem zunehmendem Dünger- und Pflanzenmitteleinsatz und Belastungen des Grundwassers verbunden.
6.15        Zum Vorhaben Klärschlammtrocknung kann erst Stellung genommen werden, wenn detailliertere Planunterlagen im Rahmen eines Bebauungsplanes oder Einzelbauantrages vorliegen.

Durch die übrigen Planberichtigungen, -änderungen und –ergänzungen werden keine wasserwirtschaftlichen Belange berührt bzw. wurde bereits zu den Bebauungsplänen Stellung genommen.“

Abwägung:

Zu 6.5 - Wasserschutzgebiete
Die dargestellten Wasserschutzgebiete wurden aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen übernommen. Da im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung das Wasserwirtschaftsamt keine Äußerung vorbrachte, wurde davon ausgegangen, dass diese auch weiterhin unverändert Gültigkeit besitzen.

Zu 6.11 - Biogasanlage
Festsetzungen zur Art  der bei der Fermentierung verwendeten Rohstoffe, organische Stoffe (Gülle) oder anorganische Stoffe (Mais, etc.) sind nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanung, der vorbereitenden Bauleitplanung. Entsprechende Festsetzungen können ggf. erst im Rahmen eines bei der Erweiterung der Anlage notwendigen Bebauungsplanverfahrens getroffen werden.  

Zu 6.15 – Klärschlammtrocknung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Detaillierte Planunterlagen können regelmäßig bei der vorbereitenden Bauleitplanung nicht vorliegen.

Änderungen durch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, Servicestelle Krumbach sind nicht vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.5        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 24.02.2009
------------------------------------------------------------------------------------

„Zu o.g. Bauleitplanverfahren wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung sollte bei der Änderung 6.17 verwendet werden (vgl. unsere Stellungnahme vom 07.10.08, Az.: 6100.5). 
II.)        Wasserrecht und Bodenschutz:
Hinsichtlich der Änderung 6.4 „Beim Kreuz“ wird darauf hingewiesen, dass die Fl.Nr. 1178 nicht in Nähe zur Altablagerung „An der Grubenstraße“ liegt sondern vielmehr Teil dieser Altablagerungsfläche ist. Der geplante Hinweis in der Begründung ist entsprechend zu fassen.
III.)        Hinweise:
Der Planer Herr Zint erhält eine Ablichtung dieses Schreibens.“

Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 07.10.2008

“Zu o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans wird wie folgt Stellung bezogen:
I.)        Immissionsschutz:
Bei den Änderungen 6.1 bis 6.7 und 6.10 bis 6.17 sind keine Ergänzungen erforderlich. (Der Gewerbebetrieb neben dem Grundstück der Änderung 6.4 ist eine 2-Mann-Werkzeugpoduktion, die tagsüber betrieben wird. Eine Erweiterung ist nicht geplant; Lieferverkehr ist nicht relevant)
Um die Änderungen 6.8 und 6.18 ist im Plan das Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichennutzungsverordnung zu legen, da hier Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen bzw. getroffen worden sind. Das Planzeichen ist in der Legende zu erläutern.
Änderung 6.9: Im Bebauungsplan: Im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße“ wird den Wohnhäusern auf der zum Sportplatz hin orientierten Seite passiver Lärmschutz vorgeschrieben. Dies ist auch im Flächennutzungsplan mit dem Planzeichen 15.6 zu kennzeichnen und in der Legende zu erläutern.
...................
Abwägung des Stadtrates vom 11.12.2008
...........
Der Änderungsbereich 6.18 "Rue de Vizille" passt den derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan an die seit 2007 fertig gebaute Trasse der NU 14 neu an. Für den Änderungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan "NU 14 neu". Um auf die im Bebauungsplanverfahren getroffenen Schallschutzmaßnahmen hinzuweisen wird um den Änderungsbereich das Planzeichen 15.6 der Planzeichenverordnung dargestellt.
................


Abwägung:

Zu I.) Immissionsschutz
Das Planzeichen 15.6 wurde im Anschluss an die Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung des Änderungsbereichs 6.17 "Rue de Vizille" (vormals Änderungsbereich 6.18) bereits eingetragen. Eine Berücksichtigung ist somit nicht mehr erforderlich.

Zu II.) Wasserrecht
Die Begründung zum Änderungsbereich 6.4 "Beim Kreuz" wird dahingehend geändert, dass das Flurstück Nr. 1178 Teil der Altablagerung "An der Grubenstraße" ist. Weiter wird ein Hinweis aufgenommen, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit erhöhten Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Bodenmaterial und entsprechenden Gründungsmaßnahmen zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen

2.3.6        SWU Energie GmbH, mit Schreiben vom 26.02.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„die dargestellte Fassung der o.g. FNP-Änderung wurde von der SWU Energie geprüft.
Im Grundsatz bestehen gegen diese Änderung von Seiten der SWU Energie keine Einwände.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben der SWU Energie GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen

2.3.8        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben
vom 06.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Gegen die ausgelegte Fassung der oben genannten Planung besteht nach unserem bisherigen Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend  berücksichtigt.“
Bitte geben Sie in Ihren Schreiben zu diesem Vorgang – auch in Mitteilung an Dritte – unser Aktenzeichen an. Sie erleichtern uns damit bei Rückfragen die Suche in unserer Datenbank.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.8        Bayer. Bauernverband, Augsburg, mit Schreiben vom 17.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken.“

Abwägung:

Das grundsätzlich zustimmende Schreiben des Bayer. Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen


2.3.9        Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 20.03.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

„Stellungnahme aus Sicht der Landesplanung:
Wie wir bereits mit Stellungnahme vom 13.10.2008 mitgeteilt haben, liegt das unter 6.15 dargestellte Sondergebiet „Klärschlammtrocknung“ abgesetzt von bestehenden Siedlungseinheiten. Gemäß LEP-Ziel B VI 1.1 Abs. 3 soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden und sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.
Die Stadt führt dazu in der Abwägung aus: „Dabei ist vorgesehen, die Abwärme der weiter westlich gelegenen Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms zu nutzen. Als alternative Standorte kommen demzufolge nur Flurstücke in unmittelbarer Nähe der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der im Umfeld befindlichen schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Da es sich bei der Trocknungsanlage um keine bauliche Anlage im eigentlichen Sinne handelt, ist eine Zersiedelung der Landschaft nicht gegeben.“
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass eine Trocknungsanlage „eine der Landschaft wesensfremde Anlage“ ist und an dieser Stelle einer Zersiedelung der Landschaft Vorschub leisten kann. Im übrigen ist aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen nicht erkennbar, wie die Stadt zu der aufgezeigten Dimension kommt und welcher Einzugsbereich für die Anlage gegeben ist.
Ausnahmen vom o.g. Ziel der Anbindung kommen nur dann in Betracht, wenn auf Grund der besonderen Fallgestaltung eine Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten nicht möglich ist. Aus vorliegenden Bauleitplanunterlagen geht hierzu nichts hervor. Ferner kann der vorliegenden Begründung nicht entnommen werden, warum im gesamten sonstigen Gemeindegebiet geeignete Standorte für die Klärschlammtrocknung nicht vorhanden sind.
Wir bitten um nähere Aufschlüsse hierzu in der Begründung.

Diese Äußerung ergeht ausschließlich aus Sicht der Landesplanung. Eine abschließende Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden. Die Bauleitplanung wurde in das Raumordnungskataster der Regierung von Schwaben eingetragen.“

Abwägung:

Bei der unter Punkt 6.15 dargestellten Sonderbaufläche für "Klärschlammtrocknung" ist geplant, eine Anlage zur Trocknung des örtlich- und evtl. auch überörtlich anfallenden Klärschlamms zur realisieren. Da es sich bei der Flächennutzungsplanung um die  vorbereitende Bauleitplanung handelt und deswegen eine genauere Projektierung der Anlage noch nicht besteht, können derzeit keine konkreteren Angaben zur Dimensionierung getroffen werden. Die Anlage für die Klärschlammtrocknung wird jedoch nicht die gesamte als Sondergebiet ausgewiesene Fläche umfassen.

Die Überlegung, eine Klärschlammtrocknung aufzubauen, resultiert daraus, dass auch nach Auffassung der Stadt Vöhringen die bei einer Biogasanlage entstehende Wärme nicht ungenutzt an die Atmosphäre abgegeben werden sollte.
Vielmehr soll die Abwärme der bereits westlich bestehenden Biogasanlage zur Trocknung des Klärschlamms genutzt und damit verbunden der Wirkungsgrad der Biogasanlage entscheidend erhöht werden und eben auch eine höhere Energieausbeute und damit eine höhere ökologische Qualität erreicht werden. Somit kommen als Alternativstandorte aufgrund der aus ökologischen Gründen notwendigen bzw. sinnvollen Verknüpfung von Biogasanlage und Klärschlammtrocknung nur Standorte im unmittelbaren Umfeld der Biogasanlage in Frage. Aufgrund der bei der Trocknung von Klärschlamm entstehenden Emissionen ist ein Standort der Anlage auf den Flächen nördlich und südlich der bestehenden Biogasanlage wegen der bestehenden bzw. geplanten schützenswerten Wohnbebauung nicht möglich. Aus diesem Grund stellt sich der Standort für die Klärschlammtrocknung im Bereich östlich der bestehenden Biogasanlage als die am geeignetsten Alternative dar. 

Die Stadt Vöhringen wird keine Klärschlammtrocknungsanlage errichten, die nicht über die Abwärme der bestehenden Biogasanlage verfügen kann.

Große bauliche Anlagen für die Klärschlammtrocknungsanlage sind nicht erforderlich. Es handelt sich in der Regel um Anlagen mit einer geringen baulichen Höhe für den Trocknungsvorgang.
Weiter kann beim Betrieb der Anlage davon ausgegangen werden, dass durch die Anlieferung bzw. die Abholung der Klärreste kein wesentlich erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht.

Aus diesen Gründen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Zersiedelung der Landschaft als nicht erheblich einzustufen.

Die Erschließung des Sondergebietes „Klärschlammtrocknung“ kann als ideal angesehen werden, nachdem für den Verkehr die „alte“ NU 14 mit einer erheblichen Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.

Eine nähere Aufschlüsselung in der Begründung unter Punkt 6.15 ist aus Sicht der Stadt grundsätzlich nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen

Auf der Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die in den Abwägungsvorschlägen der Stadt Vöhringen aufgeführten Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Die 6. Flächennutzungsplanänderung einschl. Erläuterungsbericht wurde entsprechend den aufgeführten Ergänzungen überarbeitet.




Feststellungsbeschluss 


Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung vom 25.06.2009, mit ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint, Neu-Ulm, wird in Vollzug der §§ 2, 3, 4 und 5 BauGB festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Stadtratssitzung vom 27.05.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 1.1

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.05.2009.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.05.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.06.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 1.3

Empfehlung

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.06.2009.

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.06.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.06.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 1.4

Empfehlung

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.06.2009.

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.06.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 8
zum Seitenanfang

9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 9
zum Seitenanfang

3. Sanierung von städtischen Wohngebäuden; "Zum Klärwerk 15"; Vorstellung des Sanierungsaufwandes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Mehrfamilienwohnhaus mit derzeit 10 Wohneinheiten wurde im Jahre 1953 erbaut. Der bauliche Zustand ist seitdem unverändert, mit Ausnahme der Erneuerung der Fenster und der Eingangstüre im Jahre 2000.

In der Zwischenzeit ist die Notwendigkeit der Sanierung als „hoch“ einzustufen.

Folgende Gründe sprechen für eine baldige Sanierung:

-        Vollkommen unzureichender Wärmeschutz (keinerlei Dachdämmung, die Außenwände und die Kellerdecke entsprechen bei weitem nicht den Wärmeschutzanforderungen. Lt. Energieausweis sind die Umweltauswirkungen bezüglich C0²-Belastung als hoch bis sehr hoch einzustufen.

-        Keine zeitgemäße Beheizung (Öl-Einzelöfen in den Wohnungen).

-        Unzureichender Brandschutz.

-        Keine Sanitärräume (zum Teil kann in den Wohnungen nur über die Küchenspüle eine Wasserentnahme erfolgen).

Die Sanierungsmaßnahmen können in zwei Schwerpunkte aufgeteilt werden, und zwar zum einen in die energetische Sanierung und zum anderen in die bauliche Sanierung.

Für die energetischen Sanierungsmaßnahmen ist im Einzelnen notwendig:

- Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Kellerdecke)

- Einbau einer zentralen Gasbrennwertheizung mit Niedertemperaturheizkörpern in   
  den Wohnungen

- Dezentrale Be- und Entlüftung der Wohnungen zur Vermeidung von
  Feuchtigkeitsschäden (mit Wärmerückgewinnung)

Die Kosten für diese Energieeinsparmaßnahmen betragen rd. 170.000,00 EUR.

Eine Kostenamortisation bei den derzeitigen Energiepreisen kann innerhalb von
30 Jahren jedoch nicht erreicht werden, steht aber sicher auch nicht im Vordergrund
für die Gründe der Sanierungsmaßnahmen.

Der Energieverbrauch kann von derzeitig ca. 145.000 kW/h pro Jahr auf
rd. 50.000 kW/h pro Jahr gesenkt werden.

Neben den Energiesparmaßnahmen sind, wie vor beschrieben, umfangreiche
Sanierungs.- und Änderungsarbeiten an der Bausubstanz notwendig, um das
Wohnhaus auch künftig für Wohnzwecke zu erhalten.

Dies sind im Einzelnen:

- Änderung der Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung)

- Änderung des außen liegenden Kellerabgangs und anbringen einer Überdachung
  sowie eines neuen Geländers

- Grundrissänderung, alle Wohnungen sollen ein Duschbad, Raum hoch gefliest,
  erhalten

- Einbau einer neuen Sanitärinstallation für die geplanten Bäder und die Küchen

- Innenraumsanierung der Wände, Böden und Decken sowie der Innentüren.

  Die Wände sollen ohne weitere Spachtelarbeiten gestrichen werden.
  Nachdem aus brandschutztechnischen Forderungen in einem Mehrfamilienhaus die
  Geschossdecken feuerbeständig (F90) hergestellt sein müssen und dies derzeit nicht
  der Fall ist, müssen die Fußböden von oben mit einem Trockenestrich feuerbeständig
  hergestellt und mit einem Belag der Klasse B1 versehen werden.

- Erneuerung der Wohnungseingangstüren nach den gültigen Vorschriften für Schall- und Brandschutz.

- Einbau von Wanddurchführungen für Dunstabzüge in allen Küchen.

- Anbringung eines Vordaches über der Eingangstür, inkl. Sicherung durch Poller aus
  Betonfertigteilen, zum Schutz gegen anfahren des Daches.

- Die Decke im Treppenhaus muss feuerbeständig (F90) hergestellt werden.

- Eine Rauchwärmeabzugsanlage ist lt. Aufsichtsbehörde nicht notwendig, es sollte
  jedoch ein Dachfenster mit elektrischer Öffnungsfunktion zur Entrauchung eingebaut werden.

- In den Kellerfluren müssen rauchdichte und selbstschließende T30-Türen
  eingebaut werden. Mit dieser Maßnahme wird der erste Fluchtweg (Treppenhaus)
  im Brandfall aus dem Keller geschützt.

- Optional kann auch eine Solaranlage für Brauchwasser mit in die
  Sanierungsmaßnahme aufgenommen werden.

Wie Sie der beiliegenden Kostenberechnung des Planungsbüros Guido Schmölz,
Vöhringen-Illerzell, entnehmen können, betragen die Gesamtsanierungskosten
einschließlich der energetischen Sanierungsmaßnahmen rd. 700.000,00 EUR.

Hierin enthalten sind auch die Honorarkosten für die Planungsleistungen und für
die Bauüberwachung.

Nachdem für einen adäquaten Neubau eines Wohnhauses mit einer Bausumme von
mindestens 1,5 Mio EUR gerechnet werden muss, sieht die Stadtverwaltung die
Kosten der Gesamtsanierung des Objektes für gerechtfertigt an.


Für die geplante Sanierungsmaßnahme stehen allerdings im Jahr 2009 nur 200.000 €
zur Verfügung. Daneben würden nach Abzug der für den Einbau einer Heizungsanlage
im Objekt Uferstraße 10 im Stadtteil Illerzell erforderlichen Mittel (rd. 55.000 €) aus der Unterhaltungs- und Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude derzeit noch
rd. 210.000 € zur Verfügung stehen. Diesbezüglich ist allerdings zu berücksichtigen,
dass ggf. für anstehende Sanierungsmaßnahmen in anderen Objekten, sollten diese
durch die Eigentümergemeinschaften beschlossen werden, entsprechende Mittel benötigt werden.

Angesichts der sich bereits abzeichnenden Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise und auch der zwischenzeitlich bereits beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (Cardijn-Haus; Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II) wird deshalb vorgeschlagen, die Komplettsanierung des Objektes „Zum Klärwerk 15“ in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 zu verschieben.
Im Haushalt 2010 sollte zunächst ein weiterer Teilbetrag von 150.000 € bereitgestellt werden.
Darüber hinaus wäre zu prüfen ob ggf. durch einen Verkauf des ebenfalls dringend sanierungsbedürftigen Objektes „Schützstraße“ im Stadtteil Illerberg weitere Finanzmittel bereitgestellt werden könnten.
Parallel dazu wird geprüft ob ggf. neben zinsgünstigen Krediten auch eine weitergehende finanzielle Förderung der Sanierungsmaßnahme möglich ist.

Empfehlung

Der erforderliche Sanierungsaufwand wird zur Kenntnis genommen.

In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise sowie insbesondere dessen, dass für das Jahr 2009 für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme nur 200.000 € zur Verfügung stehen, wird die geplante Sanierungsmaßnahme in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 verschoben.

Im Haushalt für das Jahr 2010 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf zum Ausdruck kommt, dass bis zur geplanten Sanierung im Jahr 2011 auch versucht werden solle, die Wohnungen soweit wie möglich leer zu bekommen, damit die Maßnahme in einem Zuge und ohne größere Beeinträchtigung der Mieter durchgeführt werden kann. Einige Stadtratsmitglieder wünschen sich vor einer konkreten Realisierung zunächst erst auch noch einmal eine genaue Überprüfung des Wohnungsbedarfs. Evtl. wäre auch ein Neubau mit weniger Wohnungen möglich und damit kostengünstiger als eine Sanierung des bestehenden Gebäudes.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird von einem Stadtratsmitglied angeregt, in
einer der nächsten Sitzungen über den aktuellen Sachstand der zwischenzeitlich veräußerten Gebäude / Wohnungen sowie über die derzeitige Belegung der bei der Stadt verbliebenen Objekte nochmals zu berichten und wie die weitere Vorgehensweise geplant ist. In die künftigen Überlegungen sollte evtl. auch der Bau eines Mehrgenerationenhauses einbezogen werden.

Bürgermeister Janson führt aus, dass diese Ausarbeitung sehr aufwändig ist und deshalb keinesfalls vor der Sommerpause erfolgen kann. Er verweist im übrigen auch auf die früheren Sitzungsvorlagen. Soweit es die Aufgabenbelastung zulasse, könne evtl. aber im Spätherbst 2009 diese Thematik nochmals erörtert werden.

Die heutige Entscheidung, so wie sie auch im Bau- und Verkehrsausschuss vom 18.06.2009 als Empfehlung beschlossen wurde, dient zunächst vor allem als Richtschnur. Zu gegebener Zeit müsse man dann eine nochmalige Abwägung anhand der konkreten Fakten vornehmen.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Beschluss

Der erforderliche Sanierungsaufwand wird zur Kenntnis genommen.

In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise sowie insbesondere dessen, dass für das Jahr 2009 für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme nur 200.000 € zur Verfügung stehen, wird die geplante Sanierungsmaßnahme in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 verschoben.

Im Haushalt für das Jahr 2010 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 27.05.2009 - öffentlich -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 1.2

Empfehlung

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.05.2009.

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.05.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Stadtjugendpflege Vöhringen; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 5

Diskussionsverlauf

Die Stadtjugendpflegerin, Frau Maier, trägt mittels Beamer ihren ersten Jahresbericht vor. Eine Zusammenfassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

In der anschließenden Aussprache kommt zum Ausdruck, dass die Arbeit im Stadtjugendhaus insbesondere auch im Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen (Kreisjugendring, Schulsozialarbeit, Drogenstreetwork, Arbeitskreis-Sucht usw.) sehr wertvoll ist. Positiv werden vor allem auch die vielen verschiedenen Aktionen (Ferienspaß, Adventbasteltage, Kids-fit-Ferienwoche, Streetballturnier, Billardturnier, Konzerte etc.) gesehen, die teilweise jedoch sehr personalintensiv sind. Als erfreulich wird von einem Stadtratsmitglied auch die von Frau Maier geäußerte Vision gesehen, evtl. den Ausbau der Kontakte zu Jugendlichen auch außerhalb des Jugendhauses zu intensivieren. Bedenklich stimmt hingegen die Notwendigkeit, gegen manche gewaltbereite bzw. randalierende Jugendliche nach wie vor Hausverbote verhängen zu müssen. Ingesamt kann der derzeitige Betrieb des Jugendhauses jedoch als gut funktionierend bezeichnet werden.

Ohne Beschluss

zum Seitenanfang

6. Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Schule (Hauptschule) Vöhringen; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 6

Diskussionsverlauf

Nach Darstellung ihres Sachstandsberichtes – eine Zusammenfassung ist als Anlage beigefügt - führt Frau Burghard aus, dass dies ihr letzter Bericht war, nachdem sie ab dem neuen Schuljahr eine andere Aufgabe wahrnehmen wird. Sie bedauert dies einerseits, da ihr die Arbeit in Vöhringen sehr viel Spaß bereitet habe. Andererseits freut sie sich auch darauf, durch den Stellenwechsel eine neue Herausforderung zu bekommen.

Frau Burgard sieht die Schulsozialarbeit an der Hauptschule auf einem sehr guten Weg. Sie geht auch davon aus, dass ihre Arbeit von der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger in gleicher Weise fortgesetzt werden kann. Sie hält es angesichts der vielen Projekte und der ab dem Schuljahr 2009/2010 hinzukommenden Praxis- und Ganztagesklasse allerdings für dringend erforderlich, die bisherige 50%-Stelle auf eine Ganztagesstelle aufzustocken.

In der anschließenden Aussprache bringen Bürgermeister Janson, Schulleiter Zanker und die Stadtratsmitglieder übereinstimmend zum Ausdruck, dass Frau Burghard ihre Arbeit sehr engagiert und fachkompetent wahrgenommen und bezüglich der Schulsozialarbeit an der Hauptschule eine wertvolle Aufbauarbeit geleistet hat. Sie bedauern ihren Weggang außerordentlich und sprechen ihr für ihre vielfältigen Leistungen Dank und Anerkennung aus.
Bürgermeister Janson überreicht Frau Burghard zum Abschied einen Blumenstrauß.

Ohne Beschluss

zum Seitenanfang

7. Drogen-Streetwork in Vöhringen; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 7

Diskussionsverlauf

Nach der Stadtjugendpflegerin und der Schulsozialarbeiterin gibt Frau Mayrhöfer schließlich einen Sachstandsbericht zur Drogenstreetwork in Vöhringen. Eine Zusammenfassung des Berichts kann der Niederschrift als Anlage entnommen werden.

Bürgermeister Janson möchte im Anschluss an diese Ausführungen wissen, wie sich die aktuelle Situation auch bezüglich des Alkoholkonsums bei Jugendlichen in Vöhringen darstelle.

Hierzu führt Frau Mayerhöfer aus, dass sich die Art des Konsums in den letzten Jahren sehr stark geändert hat. Jugendliche würden in wesentlicher kürzerer Zeit erhöhte Mengen von Alkohol zu sich nehmen, teilweise bis sie ihr Bewusstsein verlieren und ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen.

Frau Wiegert stellt dar, dass sich die Diakonie gerne intensiver dieser Aufgabe annehmen würde. Die zuständigen Behörden (Bezirk, Landkreis) seien bisher jedoch nicht bereit, eine adäquate personelle Ausstattung zu bewilligen bzw. zu bezuschussen. Die bestehenden Einrichtungen, wie der Arbeitskreis Sucht oder die Erziehungsberatungsstelle seien personell gleichfalls nicht in der Lage, sich dieser Probleme intensiver anzunehmen.

Die Stadtratsmitglieder bedauern, dass sich die Eltern immer mehr aus ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern zurück ziehen und die daraus entstehenden Probleme zu Lasten der öffentlichen Hand gehen. Die bestehenden gesetzliche Grundlagen gegen Alkoholmissbrauch vorzugehen, seien nach Meinung der Stadträte ausreichend. Es fehle lediglich an der Durchsetzbarkeit.

Ohne Beschluss

zum Seitenanfang

4. Bündelung des Strombezugs für kommunale Einrichtungen; Neuabschluss eines Energieliefervertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Lechwerke AG (LEW) teilten der Stadt Vöhringen mit Schreiben vom 09.06.2009 mit, dass die zuletzt mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden im Mai 2005 unter den damals gültigen Marktbedingungen ausgehandelte Rahmenvereinbarung, die auch für unsere Lieferstellen gilt, am 31.12.2009 ausläuft.

Wie das Unternehmen weiter ausführt, seien sowohl durch staatliche Eingriffe als auch durch die Marktentwicklung die Strompreise in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Aus diesen Gründen können die LEW die derzeit gültigen Strompreiskonditionen nicht über den 31.12.2009 aufrecht halten.

Die LEW legten mit diesem Schreiben das mit den Vertretern der bayerischen kommunalen Spitzenverbände und dem Bezirksverband Schwaben am 29.05.2009 ausgehandelte Angebot zur Weiterführung der Kommunalen Rahmenvereinbarung ab dem 01.01.2010 vor. Dieser neue Vertrag bezieht sich nur auf die reine Energielieferung für den Lieferzeitraum von 2010 bis 2013.

Ab einem Schwellenwert von netto 206.000 € besteht die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung. Da dieser Wert bei einer vierjährigen Laufzeit (2010 – 2013) überschritten wird, wurde im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit unter Federführung der Stadt Illertissen, die Stromlieferung für die Städte Illertissen und Vöhringen, die Gemeinden Pfaffenhofen, Nersingen und des Abwasserzweckverbandes Mittleres Illertal auf der Basis eines 50%-igen Ökostromanteils europaweit ausgeschrieben.

Die Resonanz war dabei, wie erwartet, sehr gering.
Neben der LEW AG hat lediglich nur noch ein weiterer Bieter, die Stadtwerke Dachau, ein Angebot unterbreitet. Nachdem das Angebot der Stadtwerke Dachau mit ca. 950.000 € jedoch „geringfügig“ günstiger ist als der LEW-Rahmenvertrag mit ca. 995.000 €, besteht die Verpflichtung zur Vergabe des Auftrages an dieses Unternehmen, auch wenn mit der Umstellung durch die neue Rechnungsstellung ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Die Stadtverwaltung dankt der LEW für die jahre- bzw. jahrzehntelange gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie hofft, dass auch mit den Stadtwerken Dachau diese gute Kooperation erwächst.

Technische Probleme dürften bei einer Vergabe an die Stadtwerke Dachau nicht auf uns zu, da dieselben Leitungen, d.h. das Leitungsnetz der LEW wie bisher genutzt werden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der neue Strompreis liegt um rd. 12% über dem Preisniveau vom Jahre 2009.

Empfehlung

Der Strombezug - Energielieferung – für die Einrichtungen der Stadt Vöhringen wird auf der Grundlage der europaweiten Ausschreibung unter Federführung der Stadt Illertissen vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 an die Stadtwerke Dachau vergeben.

Bürgermeister Janson wird zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Stadtwerken Dachau ermächtigt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass dieses Ausschreibungsergebnis mit den Stadtwerken Dachau als günstigstem Bieter für ihn überraschend ausgefallen sei. Er bedauere dies, nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit der LEW AG absolut problemlos gewesen sei. Er hofft aber, dass auch mit den Stadtwerken Dachau eine gute Kooperation erwächst.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Strombezug - Energielieferung – für die Einrichtungen der Stadt Vöhringen wird auf der Grundlage der europaweiten Ausschreibung unter Federführung der Stadt Illertissen vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 an die Stadtwerke Dachau vergeben.

Bürgermeister Janson wird zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Stadtwerken Dachau ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.1. Neugestaltung der Ulmer Straße; Information Bürgermeister Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson informiert bezüglich der Neugestaltung der Ulmer Straße, dass die Bauarbeiten exakt im Zeitplan liegen. Am 11. Mai 2009 sei mit dem 1. Bauabschnitt begonnen worden, an der sich der 2. Bauabschnitt am 22. Juni 2009 angeschlossen habe. Am kommenden Montag (29. Juni 2009) würden die Asphaltbelag vom Minikreisverkehr bis zum Weihnachtsgässchen aufgebracht werden, so dass dieser Abschnitt ab Dienstag (30. Juni 2009) wieder befahren werden könne.

Bürgermeister Janson appelliert an die Öffentlichkeit, die von der Baumaßnahme betroffenen Gewerbetreibenden besonders zu unterstützen und dort, auch wenn man geringe Fußwege in Kauf nehmen muss, Einkäufe zu tätigen.

zum Seitenanfang

9.1. Tierheim Weißenhorn; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth erkundigt sich, wann die Bezuschussung des Tierheims Weißenhorn in den städtischen Gremien behandelt wird, nachdem sich bereits einige Nachbargemeinden mit dieser Thematik befasst haben.

Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass dieser Punkt am 06. Juli 2009 in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses zur Behandlung ansteht.

zum Seitenanfang

9.2. Sachstandsbericht zum Verkauf bzw. zur Vermietung von städtischen Wohnungen; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth bezieht sich auf die Beratung zu Top 3 „Sanierung von städtischen Wohngebäuden“ in der heutigen Sitzung und erbittet hierzu gelegentlich um einen Sachstandsbericht über die bisher veräußerten Wohnungen, die aktuellen Belegungen und die weitere Vorgehensweise.

Antwort:
Bürgermeister Janson stellt dies in Aussicht, fügt jedoch hinzu, dass hierfür ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand erforderlich ist. Vor frühestens Spätherbst 2009 werde dieser Sachstandsbericht aufgrund anderweitiger Aufgabenbelastungen der Stadtverwaltung nicht möglich sein.

zum Seitenanfang

9.3. Sanierung der Ulmer Straße; Beschilderung, Anregung Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Wedemeyer stellt dar, dass die Fahrzeuge von Norden kommend derzeit bis hin zur Kreuzung Frauenstraße / Silcherstraße fahren und erst dort feststellen, dass sie nicht weiter kommen. Er regt deshalb an, durch Beschilderung bereits frühzeitig auf diese Situation hinzuweisen.

Antwort:
Bürgermeister Janson sichert dies zu.

zum Seitenanfang

9.4. Briefwahl im Rathaus; Anfrage Herr Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö 9.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Neher nimmt Bezug auf eine Regelung in der Stadtverwaltung Neu-Ulm, wonach im dortigen Bürgerbüro bei der Abholung der Briefwahlunterlagen in einer gesonderten Wahlkabine gleich gewählt werden kann. Er regt an zu prüfen, ob dies auch in unserer Stadtverwaltung möglich wäre.

Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass auch in unserem Bürgerbüro Briefwahlunterlagen abgegeben werden können. Zunächst sei es jedoch erforderlich, die Briefwahl zu beantragen und die Unterlagen zusammen zu stellen. Inwieweit die Stimmabgabe möglich sei, müsse geprüft werden. Es müsse auf jeden Fall das Wahlgeheimnis gewahrt bleiben.