Datum: 06.07.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
1 Fundtiere; Abrechnung der Fundtieraufnahme mit dem Tierschutzverein Weißenhorn e.V.; Neuregelung der Zahlung durch die Landkreisgemeinden
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen; Änderung
3 Praxisklasse an der Uli-Wieland-Volksschule Vöhringen (Hauptschule) ab dem Schuljahr 2009/2010; Zustimmung des Sachaufwandsträgers
7 Aufnahme von auswärtigen Kindern in Betreuungseinrichtungen
6 Situation Kinderspielgruppen 2009/2010
5 Situation Mittagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet 2009/2010
8 Zuwendung zum Mittagessen bedürftiger Schüler/innen im Rahmen der Betreuung an Schulen
4 Erhöhung der buchungsbezogenen Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2009; Vorberatung

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

zum Seitenanfang

10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 10

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

zum Seitenanfang

1. Fundtiere; Abrechnung der Fundtieraufnahme mit dem Tierschutzverein Weißenhorn e.V.; Neuregelung der Zahlung durch die Landkreisgemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Vertreter des Tierschutzvereins Weißenhorn haben sich Ende letzten Jahres schriftlich an die Landkreisgemeinden gewandt und um Erhöhung des jährlichen Zuschusses für das
Tierheim in Weißenhorn sowie um Umstellung des Abrechnungsmodus von der Einzelfallabrechnung auf einen Pauschalbetrag pro Einwohner gebeten.

Begründet wird die Erhöhung mit den seit mehr als 10 Jahren unverändert gehaltenen
Abrechnungssätzen, mit denen der Betrieb des Tierheimes gesichert werden soll und
notwendige Sanierungen getätigt werden müssen. Nachdem in den letzten Jahren mehrfach mit negativen Ergebnissen abgeschlossen wurde, sei eine Erhöhung der bisherigen Sätze, die auch im Vergleich zu benachbarten Tierheimen deutlich niedriger sind, nunmehr unabdingbar erforderlich. Der Tierschutzverein Weißenhorn e.V. stellte sich in diesem Antrag
zunächst einen Pauschalbetrag in Höhe von 0,60 € jährlich pro Einwohner vor.

Im April d.J. haben sich Vertreter des Bayer. Gemeindetages im Landkreis Neu-Ulm nach vorheriger Abstimmung mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis Neu-Ulm
(0,35 € - 0,40 €) in Gesprächen mit Verantwortlichen des Tierschutzvereins Weißenhorn letztlich auf einen Pauschalsatz von 0,40 € jährlich pro Einwohner geeinigt, der zum 01.07.2009 wirksam werden soll. Der Tierschutzverein erbat sich allerdings gleichzeitig die Option, eine weitere Anpassung beantragen zu dürfen, wenn die Beträge aufgebraucht sind und es nicht gelingen sollte, weitere Geldquellen aufzutun.

Wie aus der beigefügten Berechnung ersichtlich ist, hat die Umstellung auf einen Pauschalsatz von 0,40 € jährlich pro Einwohner, im Gegensatz zu manch anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm eine deutliche Kostensteigerung für die Stadt Vöhringen zur Folge. Im Jahr 2008 würde sich die Kostenbeteiligung dann von 3.114,17 € auf 5.213,20 € erhöhen. Kleinere Gemeinden mit einem höheren Fundtieranteil kommen bei dieser neuen Regelung sicher günstiger weg.

Im Hinblick auf eine einheitliche Regelung im Landkreis Neu-Ulm schlägt die Stadtverwaltung dennoch vor, der Empfehlung des Bayer. Gemeindetages bzw. des dort mit dem Tierschutzverein ausgehandelten Ergebnisses auch im Interesse einer ordnungsgemäßen Fundtierhaltung zu folgen und den Pauschalbetrag von 0,40 € jährlich pro Einwohner mit Wirkung ab 01.07.2009 zu akzeptieren. Die Stadt Senden und die Gemeinden Kellmünz und Oberroth haben diesen Vorschlag bereits gebilligt.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt im Interesse einer ordnungsgemäßen Fundtierhaltung im Tierheim in Weißenhorn der im Gespräch mit Vertretern des Bayer. Gemeindetages, Kreisverband Neu-Ulm und Verantwortlichen des Tierschutzvereins Weißenhorn ausgehandelten pauschalen Beteiligung der Landkreisgemeinden an der Fundtierhaltung in Höhe von 0,40 € jährlich pro Einwohner mit Wirkung ab 01.07.2009 zu.

Diskussionsverlauf

Nach einführenden Erläuterungen zur Thematik durch Bürgermeister Janson entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf von einem Ausschussmitglied der nunmehr vom Bayer. Gemeindetag, Kreisverband Neu-Ulm, mit Vertretern des Tierheimes Weißenhorn ausgehandelte Betrag in Höhe von 0,40 € pro Einwohner im Jahr angesichts der finanziellen Belastung des Tierheims als zu niedrig angesehen wird. Nachdem dieser Betrag wohl nicht lange reichen wird, wäre nach Ansicht dieses Gremiumsmitgliedes eine Erhöhung auf 0,60 €, wie vom Tierheim ursprünglich beantragt, angemessen. Denkbar wären auch 0,50 €.

Bürgermeister Janson bringt zum Ausdruck, dass die Umstellung der Einzelfallabrechnung auf den Pauschalbetrag bereits zu einer deutlichen Verwaltungsentlastung führen wird und die dadurch frei werdenden Kapazitäten für andere Aufgaben verwendet werden können. Zudem glaubt er, dass der einvernehmlich ausgehandelte Betrag in Höhe von 0,40 € durchaus wieder einige Jahre ausreichen wird.

Andere Ausschussmitglieder sehen in der nunmehr vorgeschlagenen Pauschalregelung eine deutliche finanzielle Mehrbelastung der Stadt Vöhringen gegenüber der bisherigen Einzelfallabrechnung. Sie würden es deshalb begrüßen, wenn der neue Pauschalbetrag, wie in der Nachbargemeinde Bellenberg, zunächst auf einen Zeitraum von ca. 2 Jahren begrenzt wird. Herr Maier erhebt dies auch zum Antrag.

Im Ergebnis der Aussprache bringt Bürgermeister Janson zunächst den weitergehenden Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zur Abstimmung.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen stimmt im Interesse einer ordnungsgemäßen Fundtierhaltung im Tierheim in Weißenhorn der im Gespräch mit Vertretern des Bayer. Gemeindetages, Kreisverband Neu-Ulm und Verantwortlichen des Tierschutzvereins Weißenhorn ausgehandelten pauschalen Beteiligung der Landkreisgemeinden an der Fundtierhaltung in Höhe von 0,40 € jährlich pro Einwohner mit Wirkung ab 01.07.2009 zu.“

Anmerkung:        Dadurch hat sich eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Maier erübrigt.

Anregung:        Herr Gutter regt an, gelegentlich einmal das Tierheim im Rahmen einer
Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses zu besichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen; Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Wie Ihnen bekannt ist, wird der Betrieb der Bauschuttdeponie „im Birkach“ mit Wirkung ab 16. Juli 2009 eingestellt, da die Genehmigung ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Entsorgung von Bauschutt wieder auf den Landkreis Neu-Ulm zurück. Auf dem Wertstoffhof kann Bauschutt (kein Aushub) dann nur noch in kleinen, haushaltsüblichen Mengen in einem Container angenommen werden.

Bauschutt:

Bisher ist in § 4 Absatz 3 Ziff. 1.3 der Abfallgebührensatzung geregelt, dass selbst angelieferter Bauschutt bis zu einem Kubikmeter pro Woche gebührenfrei ist.
Für jeden angefangenen weiteren Kubikmeter werden bisher berechnet:

?        Für Erdaushub                                                                          10,60 €
?        Für Bauschutt– und Straßenaufbruch ohne teer- und bitumenhaltige Anteile          22,00 €

Die Stadtverwaltung schlägt vor, ab 16.07.2009 die Bauschuttannahme (ohne Erdaushub) kostenmäßig wie folgt zu regeln:

?        Kleinstmengen bis 0,050 cbm (50 l)                                                      frei
?        Mengen bis 0,250 cbm (250 l)                                                            5,00 €
?        Mengen bis max. 0,500 cbm (500 l)                                                  10,00 €

Wie die Entsorgung des übrigen Bauschutts ab 16.07.2009 möglich ist, kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.

Atlholz:

Im Zuge der notwendigen Satzungsänderung schlägt die Stadtverwaltung weiterhin vor, auch die in § 4 Abs. 4 festgelegten Gebühren für Altholz

?        Mengen bis 0,100 cbm (100 l)                                                            2,00 €
?        Mengen bis 0,500 cbm (500 l)                                                            5,00 €
?        Mengen über 0,500 cbm pro angefangenem Kubikmeter                          10,00 €

zu modifizieren und nunmehr auch hier eine Kleinstmenge bis 0,050 cbm (50 l) von der Gebührenerhebung freizustellen. Es wird folgende neue Regelung für Altholz vorgeschlagen:

?        Kleinstmengen bis 0,050 cbm (50 l)                                                      frei
?        Mengen bis 0,500 cbm (500 l)                                                            5,00 €
?        Mengen über 0,500 cbm (500 l) pro angefangenem Kubikmeter                  10,00 €

Wurzelstöcke


Schon bisher werden Wurzelstöcke gegen eine Gebühr von 11 € pro 0,5 cbm (500 l) angenommen. Hierzu bedarf es noch einer entsprechenden Regelung in der Gebührsatzung.

Es ist vorgesehen, die Abfallgebührensatzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dies ist der 01.08.2009, entsprechend anzupassen.

Empfehlung

„Der Stadtrat erlässt die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2008. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt aus, dass aufgrund der Schließung der Bausschuttdeponie mit Ablauf des 15. Juli 2009 eine Regelung für die Annahme von Kleinmengen an Bauschutt, Altholz und Wurzelstöcken auf dem Wertstoffhof vorgeschlagen werde.

Im Ergebnis eine kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

„Der Stadtrat erlässt die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2008. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Praxisklasse an der Uli-Wieland-Volksschule Vöhringen (Hauptschule) ab dem Schuljahr 2009/2010; Zustimmung des Sachaufwandsträgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 3

Sachverhalt

Die Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen beabsichtigt im kommenden Schuljahr 2009/2010 eine Praxisklasse einzurichten. Die Vöhringer Hauptschule wäre damit neben der Peter-Schöllhorn-Hauptschule in Neu-Ulm, die seit Sept. 2006 die Bewilligung hierfür erhalten hat, die zweite Schule im Landkreis Neu-Ulm mit einer Praxisklasse. Voraussetzung dafür, dass eine Antragstellung durch das Staatliche Schulamt Neu-Ulm beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgen kann, ist zunächst die Zustimmung des Sachaufwandsträgers dieser Schule, der Stadt Vöhringen. Eine schulaufsichtliche Genehmigung dieser Praxisklasse gilt als gesichert.

Nach derzeitigem Stand sind 15 Schüler vorgesehen, die vorwiegend aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm kommen. Gastschulbeiträge sind beim Besuch der Praxisklasse in der Peter-Schöllhorn-Hauptschule Neu-Ulm bisher nicht erhoben worden.

Das Konzept für die Praxisklassen orientiert sich am Leistungsstand der Schüler und deren Fähigkeiten im praktischen Bereich. Durch insgesamt 11 Wochen praktisches Arbeiten im Betrieb sowie die Teilnahme an Projekten, wird versucht, die Schüler/innen so weit wie möglich zur Ausbildungsreife zu bringen. Am Ende des Schuljahres besteht die Möglichkeit, sich einer besonderen Leistungsfeststellung zu unterziehen. An der Schule in Neu-Ulm haben im Jahr 2008 80% der Klasse diese Feststellung bestanden. Außerdem schafften 40% den Sprung in das Berufsleben.

Die Projektkosten für die Praxisklasse in Vöhringen werden sich nach einem Kostenvoranschlag der Hauptschule (s. Anlage) auf ca. 31.500 € belaufen, von denen voraussichtlich 80% der Europäische Sozialfonds (ESF) übernehmen wird. Eine entsprechende Antragstellung muss bis spätestens 01.09.2009 bei der hierfür zuständigen Regierung von Niederbayern eingereicht werden. Die restlichen 20% = ca. 6.300 € würden bei der Stadt Vöhringen verbleiben.

Nachdem hierbei auch Leistungen der Schulsozialarbeit erforderlich sind (bei den eingeplanten 15 Arbeitsstunden wöchentlich würden die Jahreskosten ca. 21.000 € betragen), könnten sich dadurch evtl. sogar Einsparungen bei den Personalkosten für die Schulsozialarbeit ergeben, zumindest solange keine staatliche Förderung dieser Schulsozialarbeiterstelle erfolgt. Die ESF-Förderung für die Praxisklassen umfasst gegenwärtig den Zeitraum von 2007 bis 2013.

Die Stadtverwaltung sieht in der Bildung einer Praxisklasse an der Hauptschule Vöhringen neben dem ab Sept. d.J. neu eingerichteten Ganztageszug die Chance auf eine weitere Stärkung dieser örtlichen Schuleinrichtung. Nachdem sich die Kosten für den Sachaufwandsträger trotz der im nächsten Jahr zu erwartenden schlechten Haushaltslage noch in einem vertretbaren Umfang bewegen, wird empfohlen, der Einrichtung einer Praxisklasse auch im Sinne der Bemühungen dieser schulischen Einrichtung im kommenden Schuljahr zuzustimmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt der Einrichtung einer Praxisklasse an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen im Schuljahr 2009/2010 zu und ist bereit, die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten (s. Sitzungsvorlage) zu übernehmen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson stellt einleitend die Ziele einer Praxisklasse dar. In erster Linie sollen
Schülerinnen und Schüler mit großen Lern- und Leistungsproblemen besonders gefördert werden und zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung insbesondere auch durch die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Betrieben (Praktika) in das Berufsleben begleitet werden.
Hierbei erhalten die Schüler Einblick in die Verfahrensabläufe und können sich am Ende des Schuljahres einer Leistungsfeststellung (Erwerb des Hauptschulabschlusses) unterziehen. Mit der Praxisklasse soll die Hauptschule Vöhringen auch eine weitere Stärkung erfahren. Die Stadt Vöhringen müsse als Sachaufwandsträger dieser Praxisklassen zunächst ihre Zustimmung erteilen.

Die Ausschussmitglieder befürworten die Einrichtung einer Praxisklasse trotz der für die Stadt Vöhringen entstehenden Kosten. Der als Zuhörer anwesende Schulleiter, Herr Zanker, stellt sich den verschiedenen Fragen der Gremiumsmitglieder.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt der Einrichtung einer Praxisklasse an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen im Schuljahr 2009/2010 zu und ist bereit, die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten (s. Sitzungsvorlage) zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Aufnahme von auswärtigen Kindern in Betreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 7

Sachverhalt

Entsprechend der vorliegenden Anmeldungen für das Jahr 2009/2010 besteht in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergarten, Schülerhort) - je nach Kapazität – die Möglichkeit, auch auswärtige Gastkinder aufzunehmen.

Hierzu wurde beispielsweise mit der Fa. Wieland-Werke AG eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, für die Beschäftigten mit Wohnsitz außerhalb dem Stadtgebiet eine Betreuungsmöglichkeit in den Vöhringer Einrichtungen anzubieten.
Die Fa. Wieland-Werke AG hat sich dazu bereit erklärt, den für die Kinder lt. Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes  berechneten kommunalen Förderanteil der Wohnsitzgemeinde zu übernehmen und an die Stadt Vöhringen auszugleichen.
Für das kommende Jahr 2009/2010 betrifft dies voraussichtlich fünf Beschäftigte:
Zwei Kinder für einen Kindergartenplatz und
Drei Kinder für einen Krippenplatz .

Zusätzlich bestehen im Kindergartenbereich Anfragen von auswärtigen Kindern.

Bei der Betreuung im Schülerhort St. Michael betrifft dies im kommenden Jahr 2009/2010 voraussichtlich drei auswärtige Kinder, für die allerdings die Wohnsitzkommune die Anerkennung und Zusage für den Ausgleich des kommunalen Förderanteils bereits
getroffen hat.

Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, auswärtige Kinder nach Bedarf in den Vöhringer Einrichtungen unter der Voraussetzung zu berücksichtigen, dass ausreichend freie Kapazitäten bestehen, d. h. dass Kinder aus dem Stadtgebiet auch während des Kindergartenjahres noch aufgenommen werden können und die Wohnsitzkommune den finanziellen Ausgleich des kommunalen Förderanteils schafft.
Dieser kommunale Förderanteil bemisst sich nach der Einstufung des Kindes (z.B. Alter, Migration, Integration) und der gemeldeten täglichen Buchungszeit.

Empfehlung

Auswärtige Kinder werden nach Bedarf und Anmeldung in den Vöhringer Einrichtungen unter der Prämisse berücksichtigt, dass die Einrichtung über ausreichend freie Plätze verfügt, die die Aufnahme von Kindern aus dem Stadtgebiet auch während des Kindergartenjahres noch zulassen und dass die Wohnsitzkommune für den Platz die Anerkennung ausspricht und den lt. Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz entsprechend berechneten kommunalen Förderanteil an die Stadt Vöhringen ausgleicht.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an den Sachvortrag von Bürgermeister Janson führt ein Ausschussmitglied aus, dass ggf. auch darüber nachgedacht werden müsse, bei geringerem Bedarf evtl. eine Gruppe in einer Einrichtung zu schließen, anstelle diese Gruppe mit auswärtigen Kindern aufzufüllen.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass die in der heutigen Sitzung vorgeschlagene Lösung zunächst nur für ein Jahr gelte. Sodann ergeht folgender

Beschluss

Auswärtige Kinder werden nach Bedarf und Anmeldung in den Vöhringer Einrichtungen unter der Prämisse berücksichtigt, dass die Einrichtung über ausreichend freie Plätze verfügt, die die Aufnahme von Kindern aus dem Stadtgebiet auch während des Kindergartenjahres noch zulassen und dass die Wohnsitzkommune für den Platz die Anerkennung ausspricht und den lt. Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz entsprechend berechneten kommunalen Förderanteil an die Stadt Vöhringen ausgleicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Situation Kinderspielgruppen 2009/2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 6

Sachverhalt

In den Kinderspielgruppen werden derzeit in zwei Gruppen jeweils acht Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Wechsel in den Kindergarten betreut (Gruppe I: Montag + Donnerstag und Gruppe II: Dienstag und Freitag)
Der monatliche Elternbeitrag für die stundenweise Betreuung an zwei Vormittagen/Woche (jeweils 9.00 – 12.00 Uhr) beträgt 42,00 €.

Entsprechend der aktuellen Anmeldesituation sind für das kommende Spielgruppenjahr 2009/2010 sieben Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet Vöhringen für eine Betreuung in der Spielgruppe gemeldet.
Zusätzlich besteht für fünf auswärtige Kinder ( 4 Kinder aus Senden und 1 Kind aus Illertissen) Interesse an der Betreuung in der Kinderspielgruppe.

Unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs ergäbe sich für das kommende Spielgruppenjahr nur eine Gruppe.
Durch die Reduzierung auf eine Gruppe müssten personelle Konsequenzen getroffen werden.
Aktuell sind für die Betreuung der Kinder zwei Erzieherinnen beschäftigt.

Die Stadt Vöhringen leistet für diese Betreuungsform einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 4.090,00 €.

Für die Planung zum neuen Spielgruppenjahr 2009/2010 ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1)        Reduzierung auf eine Spielgruppe mit der Beschäftigung von einer Erzieherin.
       Damit verbunden wäre auch die Reduzierung des städtischen Zuschusses.
       Nachdem bestimmte Fixkosten zu berücksichtigen sind, wird in diesem Fall vorgeschlagen, den Zuschuss nicht zu halbieren, sondern auf 2/3 der bisherigen Summe festzusetzen: 2.730,00 €.
2)        Die auswärtigen Kinder werden berücksichtigt und es können wieder zwei Gruppen mit jeweils sechs Kindern gebildet werden.
       Die Gruppen können während des Spielgruppenjahres ergänzt werden.
       Hier besteht bereits Interesse von vier Familien, deren Kinder im Januar zwei Jahre alt werden und die Betreuung in der Spielgruppe in Anspruch nehmen würden.
Der städtische Zuschuss bliebe unverändert und das Personal könnte im bisherigen Umfang weiterbeschäftigt werden.

Dem Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe Vöhringen ist die gesellschaftliche Entwicklung mit der verstärkten Inanspruchnahme der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Kinderkrippe und in den Kindertagesstätten durchaus bekannt.
Dennoch wird bei der Betreuung in den Kinderspielgruppen nach wie vor ein Konzept vertreten, das die Kinder optimal auf den anschließenden Kindergartenbesuch vorbereitet. Zudem unterstützt und fördert der Förderverein durch dieses Konzept und seine Aktivitäten intensiv den zwischenmenschlichen Kontakt der Eltern untereinander.
Erfahrungen können außerfamiliär ausgetauscht werden und die Erzieherinnen können wertvolle Hilfestellungen geben.

Bei der Reduzierung auf eine Spielgruppe mit vermindertem Personal bestünde die Problematik im Krankheits- bzw. Vertretungsfall. Derzeit vertreten sich die Erzieherinnen gegenseitig und sind mit allen Kindern vertraut.
Sollte eine zweite Gruppe unter Berücksichtigung der auswärtigen Kinder gebildet werden, hat der Förderverein beschlossen, für diese Kinder einen auswärtigen Zuschlag zum Elternbeitrag in Höhe von mtl. 10,00 € zu erheben.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, für das Spielgruppenjahr 2009/2010 den Zuschuss unverändert zu belassen, damit nochmals zwei Gruppen gebildet werden können.
Sollte sich die Anmeldesituation im kommenden Jahr unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs wieder auf eine Gruppe beschränken, wird der Zuschuss entsprechend auf 2/3 der bisherigen Summe gekürzt und dem Förderverein empfohlen, sich auf die Betreuung in einer Spielgruppe zu beschränken.

Empfehlung

Für das Spielgruppenjahr 2009/2010 wird die Bildung von zwei Gruppen anerkannt.
Der einmalige Zuschuss beträgt hierfür 4.090 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Spielgruppen eine eigene pädagogische Zielsetzung haben und insoweit keine Konkurrenz zu den bestehenden Kindertagesstätten darstellen. Auf Dauer sollten die Gruppen aber nicht mit auswärtigen Kinder aufgefüllt, sondern über die Schließung einer Gruppe nachgedacht werden. In der Zwischenzeit könnte von den Auswärtigen auch ein höherer Beitrag erhoben werden.

In der daraufhin folgenden Aussprache kommt mehrheitlich zum Ausdruck, dass die im Stadtgebiet bereits bestehenden Angebote für Kinder dieser Altersgruppe ausreichen und eine Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung der Spielgruppen dadurch nicht mehr besteht. Die Ausschussmitglieder sprechen sich deshalb dafür aus, im Kindergartenjahr 2009/2010 nur noch eine Gruppe bestehen zu lassen und auch diese mit dem Ende des nächsten Kindergartenjahres einzustellen.

Bürgermeister Janson schließt sich diesem Vorschlag an und bringt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Beschluss

Für das Spielgruppenjahr 2009/2010 wird nur noch die Bildung von einer Gruppe anerkannt, die mit Ablauf des Kindergartenjahres eingestellt wird. Der einmalige Zuschuss für diese Gruppe beträgt 2.730 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Situation Mittagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet 2009/2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 5

Sachverhalt

Die Anmeldesituation für die Mittagsbetreuung an den örtlichen Grundschulen gestaltet sich im kommenden Schuljahr 2009/2010 wie folgt:

Grundschule:
Angemeldete Kinder für die
Betreuung
bis    14.00 Uhr      /      bis 16.00 Uhr
bzw. 14.30 Uhr
Anmeldungen

Gesamt:
Grundschule Süd
          7 + 8             /               0
        15
Grundschule Nord
          9                   /             10
        19
Grundschule Illerberg
          8                   /             16    
        24

Für dieses Angebot der Mittagsbetreuung erfolgt ein staatlicher Zuschuss pro Schuljahr in Höhe von:
Betreuungsform bis 14.00 Uhr (bzw. 14.30 Uhr)                                3.323,00 €
Verlängerte Betreuungsform bis max. 16.00 Uhr                                7.000,00 €

Der monatliche Elternbeitrag für diese Betreuung beträgt je nach in Anspruch genommenen Wochentagen gestaffelt:

bis 14.00 Uhr bzw. 14.30 Uhr                bis 16.00 Uhr
1 Wochentag                          6,00 €                                          9,00 €        
2 Wochentage                11,50 €                                        17,50 €
3 Wochentage                17,00 €                                        26,00 €
4 Wochentage                22,50 €                                        34,50 €
5 Wochentage                28,60 €                                        43,60 €

Ein Mittagessen wird aktuell mit 3,30 € berechnet.
Diese Kosten ergänzen den monatlichen Elternbeitrag.

Entsprechend dem vorliegenden aktuellen Bedarf besteht auch im kommenden Schuljahr 2009/2010 für Schüler die Möglichkeit der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen und zwar an der Grundschule Süd mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr (bzw. max. 14.30 Uhr) und an den Grundschulen Nord und Illerberg mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 16.00 Uhr.
Die personellen Voraussetzungen werden hierfür getroffen.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen für das Schuljahr 2009/2010 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anzuerkennen und die personellen Voraussetzungen zu schaffen.

Empfehlung

Der Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen wird für das Schuljahr 2009/2010 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anerkannt.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, hierfür die personellen Voraussetzungen zu schaffen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Der Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen wird für das Schuljahr 2009/2010 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anerkannt.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, hierfür die personellen Voraussetzungen zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Zuwendung zum Mittagessen bedürftiger Schüler/innen im Rahmen der Betreuung an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 8

Sachverhalt

Entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung (lt. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 03.04.2009) kann ein staatlicher Zuschuss abgerufen werden.

Zweck der Zuwendung ist die finanzielle Unterstützung bedürftiger Familien durch
einen kombinierten Zuschuss des Landes und der Kommune für die bestehende Mittagsverpflegung an Grundschulen und Ganztagsschulen.

Antragsberechtigter/ Zuwendungsempfänger  für den Staatszuschuss ist der Schulaufwandsträger.
Die Förderung wird als Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 200 €
pro bedürftigem Schüler/in pro Schuljahr gewährt.
Voraussetzung ist dabei, dass die Kommune mindestens einen Eigenanteil von 200 €
pro bedürftigem Schüler/in und Schuljahr leistet.
Eine regelmäßige Mittagsverpflegung bzw. Inanspruchnahme an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb muss grds. mindestens an vier Tagen wöchentlich gewährleistet sein. Ausnahmsweise ist eine Mittagsverpflegung bzw. deren Inanspruchnahme an drei Tagen
pro Woche ausreichend.
Der Zuschuss wird nicht bar weitergeleitet.
Die Schüler und Schülerinnen erhalten die Leistung als Sachleistung.

Als bedürftig anzusehen sind in der Regel Schüler und Schülerinnen, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte entweder

-        Bezieher von SGB II-Leistungen oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
SGB XII oder
-        Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld oder
-        in einem vergleichbaren finanziellen Engpass sind (=Härtefall z.B. Kinder, deren Eltern infolge von Verschuldung oder infolge des kürzlichen Tods des Haupternährers tatsächlich nur eine geringe Summe für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht).

Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Zuschuss entsprechend der Förderrichtlinie ‚Mittagessen an Ganztagsschulen’ zu beantragen mit der Voraussetzung, dass zum kommenden Schuljahr 2009/2010 der kommunale Eigenanteil je bedürftiger Schüler/in
in Höhe von 200 € gewährt wird.
Nachdem Schülerhorte von dieser Förderrichtlinie ausgenommen sind und für das Mittagessen hierfür keine Zuschussmöglichkeit besteht, wird vorgeschlagen, für den Schülerhort ‚St. Michael’ analog zumindest den kommunalen Eigenanteil je bedürftigen Schüler/in zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt dabei an den Träger des Schülerhortes.

Empfehlung

Die Förderrichtlinie ‚Mittagessen an Ganztagsschulen’ wird auf die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Schulen entsprechend angewandt.
Der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Michael, als Träger des Schülerhortes, wird
analog als Zuschuss der kommunale Eigenanteil je bedürftiger Schüler/in in Höhe von
200 €/Schuljahr gewährt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt aus, dass der Anteil der bedürftigen Kinder auch in Vöhringen leider zunimmt. Im Wege eine kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Förderrichtlinie ‚Mittagessen an Ganztagsschulen’ wird auf die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Schulen entsprechend angewandt.
Der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Michael, als Träger des Schülerhortes, wird
analog als Zuschuss der kommunale Eigenanteil je bedürftiger Schüler/in in Höhe von
200 €/Schuljahr gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erhöhung der buchungsbezogenen Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2009; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 7

Sachverhalt

Seit der Einführung des neuen buchungszeitbezogenen Finanzierungssystems zum September 2006 sind die monatlichen Kindergartenbeiträge in den örtlichen Betreuungseinrichtungen wie folgt gestaffelt:

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        55,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        57,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        59,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        61,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        63,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        65,00 €

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen
?        Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungsbezogenen Beitrags
?        Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit

Die freigemeinnützigen Träger führen diese Beitragsregelung entsprechend aus.

Um eine Beitragssteigerung in höherem Maße zu vermeiden wurde bereits bei der Einführung des neuen Finanzierungssystems angedacht im bestimmten zeitlichen Rhythmus die Beträge entsprechend der Kostensteigerung im Personal- und Betriebsbereich anzuheben.
Im Vergleich mit weiteren Kommunen liegt die Stadt Vöhringen auch mit der nachfolgend dargelegten Erhöhung immer noch in einem sehr familienfreundlichen Beitragsbereich.

Kindergartenbeiträge umliegender Kommunen


 
 
 
Ermäßigung
Kommune
Mindestbuchungszeit bis 4 Std.
Staffelung Std. + x
ab 2. Kind
ab 3. Kind
ab 4. Kind
Vöhringen
55,00 €
2,00 €
75%
frei
 
Bellenberg
57,00 €
2,00 €
50%
frei
 
Illertissen unter 3 Jahre
70,00 €
5,00 €
50%
frei
 
               ab 3 Jahre
55,00 €
2,00 €


 
Senden
60,00 €
3,00 €
75%
frei
 
Altenstadt
43,00 €
2,00 €
15 €
frei
 
Kellmünz
45,00 €
5,00 €
15 €
frei
 
Osterberg
50,00 €
2,50 €
5 €
frei
 
Weißenhorn
50,00 €
2,00 €
50%
frei
 
Neu-Ulm - alle
65,00 €
3,00 €
75%
50%
ältestes Kind frei
ab 09.2009
69,00 €
3,00 €
75%
50%
ältestes Kind frei
Memmingen
60,00 €
7,00 €
30 €
 
 
Günzburg
66,00 €
4,00 €
25%
50%
 
 
ab 8. Std
6,00 €
 
 
 




Die Stadtverwaltung schlägt vor, zum September 2009 die Kindergartenbeiträge entsprechend den Sätzen um jeweils 3,00 € wie folgt anzuheben:

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        58,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        60,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        62,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        64,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        66,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        68,00 €


Die familienfreundliche Ermäßigung für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen sollte weiterhin gelten. Dabei ist der Besuch derselben Einrichtung nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist ausreichend, wenn eine weitere Einrichtung im Stadtgebiet besucht wird. Bei unterschiedlichen Trägern wird die Ermäßigung untereinander gleichmäßig aufgeteilt.

Die Kindergartenleitungen befürworten einstimmig diesen Vorschlag.
Die Stellungnahmen der freigemeinnützigen Träger und der Elternbeiräte sind – soweit bereits eingegangen – in der Anlage beigefügt.


Erweitert ergeht der Vorschlag für Kindergartenkinder im Alter von 2 ½ bis 3 Jahren einen erhöhten Beitrag zu erheben.
Durch die Aufnahme von 2 ½ bis 3jährigen Kindern im Kindergarten ergeben sich an das Personal neue Anforderungen. Aus pädagogischen Erwägungen wäre hier auch ein höherer Kindergartenbeitrag für diese Altersgruppe gerechtfertigt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, für diese Altersgruppe den Beitrag wie folgt zu staffeln:

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag für 2 ½ bis 3jährige Kinder:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        80,00 €

Gleichzeitig soll dabei in Gruppen, die zu mehr als 50 % von Kindern in dieser Altersgruppe belegt sind, ein Anstellungsschlüssel von 1 : 9 angestrebt werden.

Gewisse Bedenken zu dieser finanziellen Mehrbeteiligung für die jüngeren Kinder im Kindergarten bestehen teilweise dahingehend, dass die Eltern die Betreuung aus Kostengründen dann vielleicht nicht mehr nutzen und die Kinder erst mit Vollendung des dritten Lebensjahres den Kindergarten besuchen.
Aus diesem Grund befürchtet auch die Kindergartenleitung im Kindergarten St. Martin Illerberg/Thal evtl. die Schließung einer Kindergartengruppe.

Empfehlung

Die Kindergartenbeiträge werden zum September 2009 wie folgt erhöht:

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        58,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        60,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        62,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        64,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        66,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        68,00 €

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag für 2 ½ bis 3jährige Kinder:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        80,00 €

Die familienfreundliche Beitragsermäßigung wird im bisherigen Umfang beibehalten.
Den freigemeinnützigen Trägern wird empfohlen, die Beitragsregelung entsprechend durchzuführen.

Wird eine Kindergartengruppe zu mehr als 50 % von Kindern im Alter 2 ½ bis 3 Jahre belegt, soll ein Anstellungsschlüssel von 1 : 9 angestrebt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass nach einer Vorgabe des Stadtrates die Beiträge in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf in kleinen Schritten erhöht werden sollen. Dies habe die Stadtverwaltung nunmehr gemacht.

Vöhringen liege, so Bürgermeister Janson weiter, im Vergleich zu anderen Städten mit den Kindergartenbeiträgen auch nach der nun vorgeschlagenen Erhöhung noch in einem vertretbaren und familienfreundlichen Rahmen. Aufgrund deutlich höherer qualitativer Anforderungen werde vorgeschlagen, für Kindergartenkinder im Altern von 2 ½ Jahren bis 3 Jahren einen höheren Beitrag zu erheben.
Im Gegenzug dazu wird angestrebt, in dieser Altersgruppe einen günstigeren Anstellungsschlüssel zu erreichen.

Während der Großteil der Stadtratsmitglieder der vorgeschlagenen Beitragserhöhung uneingeschränkt zustimmen, halten andere Gremiumsmitglieder insbesondere den Zeitpunkt für die Gebührenerhöhung bei den Kindern von 2 ½ bis 3 Jahren für ungünstig, weil in einer Einrichtung bereits Buchungsverträge mit den Eltern geschlossen worden sind und im Falle einer Beitragserhöhung Kündigungen erwartet werden. Sie plädieren deshalb, die Entscheidung hierüber um ein Jahr zurückzustellen.

Ein anderes Ausschussmitglied ist der Ansicht, keine Unterschiede bei den Beiträgen zu machen, da alle Kinder gleich behandelt werden sollten. Bürgermeister Janson und Frau Kirchheim führen hierzu aus, dass jüngere Kinder höhere Aufmerksamkeit und damit einen höheren Betreuungsaufwand erfordern. Bei einem gleichbleibenden Anstellungsschlüssel gehe dies sonst zu Lasten der älteren Kinder.

Auf Vorschlag von Frau Gruber bringt Bürgermeister Janson die Beitragserhöhungen für Kinder über 3 Jahren und für Kinder von 2 ½ bis 3 Jahren getrennt zur Abstimmung.

Es ergehen folgende Empfehlungsbeschlüsse:

1.        Die Kindergartenbeiträge werden zum September 2009 wie folgt erhöht:

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        58,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        60,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        62,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        64,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        66,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        68,00 €

Die familienfreundliche Beitragsermäßigung wird im bisherigen Umfang beibehalten.
Den freigemeinnützigen Trägern wird empfohlen, die Beitragsregelung entsprechend durchzuführen.

       Abstimmungsergebnis:        13 : 0 angenommen

2.        Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag für 2 ½ bis 3jährige
Kinder:

im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        80,00 €

Die familienfreundliche Beitragsermäßigung wird wie bei den in Ziff. 1 genannten Beträgen angewandt. Den freigemeinnützigen Trägern wird empfohlen, die Beitragsregelung entsprechend durchzuführen.

Wird eine Kindergartengruppe zu mehr als 50 % von Kindern im Alter 2 ½ bis 3 Jahre belegt, soll ein Anstellungsschlüssel von 1 : 9 angestrebt werden.

       Abstimmungsergebnis:        7 : 6 angenommen