Datum: 09.07.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Illerzell Süd I"; 3. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung); - Änderungsbeschluss - Beratung und Billigung des Änderungsentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung) - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung); Vorberatung
4 Sonderförderung; Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen; Attraktive Innenstadtgestaltung; Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung; Entscheidung (Vorberatung)
3 Grundschule Süd mit Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule); Sanierung/Erweiterung der beiden Schulturnhallen; Planungsleistungen; Auftragsvergaben
1.1 Mair Manfred; Nutzungsänderung eines Verkaufs- und Lagerraumes in eine Werkstatt für Ausbeultechnik mit Schulungs- und Lagerraum; Bauort: "Illerzeller Straße 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 318/1)
1.2 Notz Gerhard; Bauvoranfrage für die Anhebung eines bestehenden Stadeldaches um 1,20 m; Bauort: "Schiffahrtsweg 13" in Illerzell (Flur-Nr. 16)
1.3 Thurnhofer Gerhard und Ute; Neubau einer Pergola; Bauort: "Illerberger Straße 38" in Vöhringen (Flur-Nr. 897)
1.4 Stadt Vöhringen; Grundschule Süd mit Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule); Sanierung und Erweiterung der beiden Schulturnhallen; Bauort: "Kirchplatz 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 27)
1.5 Paul Wolfgang; Ausbau des Dachgeschosses und Erweiterung der bestehenden Garage; Bauort: "Heideweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 942/11)
1.6 Lieble Hans; Abbruch des bestehenden Stadels und Neubau einer Garage; Bauort: "Bachgasse 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 71)
1.7 Wiedenmayer Kurt; Ladenumbau und Nutzungsänderung; Bauort: "Wannengasse 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 68)
6.1 Planfeststellungsverfahren für die Leitungserneuerung der 110-kV-Leitungen Q 5 und W 5 östlich von Vöhringen; Anfrage von Herrn Walk
6.2 Befristete Aufhebung der Parkzeitbegrenzung im Stadtzentrum von Vöhringen; Anfrage von Herrn Walk
6.3 Private Bäume und Sträucher entlang des Kanals in der Uferstraße in Illerzell; Anfrage von Herrn Notz
6.4 Abstellen von Verkaufswagen und -ständen im Rahmen des allwöchentlichen Marktes in Vöhringen; Anfrage von Herrn Wiedenmayer

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 5

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 6
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Illerzell Süd I"; 3. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung); - Änderungsbeschluss - Beratung und Billigung des Änderungsentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung) - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung); Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der westliche Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“, zwischen Mühlbachstraße, Vöhringer Straße und der Straße „Zum Auwald“ wurde im Vorjahr in einigen Punkten geändert. Ein wesentlicher Teil dieser Änderung war unter anderem die Erhöhung der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse und die allgemeine Zulässigkeit von Dachgauben.

Auf Anregungen aus den Reihen der Bürger und des Stadtrates soll nun auch für den restlichen Bereich des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ die entsprechenden Festsetzungen geändert werden.

Diese Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) erfolgen.

Der beauftragte Planer, Architekt Martin Maslowski, Senden, hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen ersten Entwurf für die Bebauungsplanänderung erarbeitet, der nun als Grundlage für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt werden soll.

Architekt Maslowski wird den erarbeiteten Planungsentwurf in der Bau- und Verkehrsausschuss sowie in der Stadtratsitzung vorstellen, erläutern und gegebenenfalls für ergänzende Fragen zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Änderungsbeschluss:

„Der Bebauungsplan „Illerzell Süd I“ soll westlich der Illertaltangente Nord, in Teilen nördlich der Mühlbachstraße und in Teilen südwestlich der Vöhringer Straße geändert werden.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist insbesondere die im aktuellen Bebauungsplan normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie die Regelung zur Zulässigkeit von Dachgauben zu überarbeiten.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB).
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor.
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

Der beiliegende Lageplan, aus dem der vorgesehene Umgriff der Bebauungsplanänderung ersichtlich ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Architekturbüro Maslowski, Senden, beauftragt.“




Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)

Der vom Architekturbüro Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Änderungsplanentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23.Juli 2009 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt (öffentliche Auslegung).



Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23. Juli 2009 öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung ist in der Form durchzuführen, dass die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt werden und der Entwurf der Bebauungsplanänderung auf die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Vöhringen zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB).

Den berührten Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB).

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Maslowski vom gleichnamigen Architekturbüro. Herr Maslowski stellt sodann kurz die Eckdaten der vorgesehenen Bebauungsplanänderung vor.

Beschluss

Änderungsbeschluss:

„Der Bebauungsplan „Illerzell Süd I“ soll westlich der Illertaltangente Nord, in Teilen nördlich der Mühlbachstraße und in Teilen südwestlich der Vöhringer Straße geändert werden.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist insbesondere die im aktuellen Bebauungsplan normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie die Regelung zur Zulässigkeit von Dachgauben zu überarbeiten.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB).
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor.
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

Der beiliegende Lageplan, aus dem der vorgesehene Umgriff der Bebauungsplanänderung ersichtlich ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Architekturbüro Maslowski, Senden, beauftragt.“

Abstimmungsergebnis:   13 : 0   angenommen


Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)

Der vom Architekturbüro Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Änderungsplanentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23.Juli 2009 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt (öffentliche Auslegung).

Abstimmungsergebnis:   13 : 0   angenommen


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23. Juli 2009 öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung ist in der Form durchzuführen, dass die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt werden und der Entwurf der Bebauungsplanänderung auf die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Vöhringen zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB).

Den berührten Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB).

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Sonderförderung; Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen; Attraktive Innenstadtgestaltung; Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung; Entscheidung (Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö Beschließend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat am 28. Oktober 2004 ein kommunales Förderprogramm beschlossen, das im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms angewendet wird. Dieses Förderprogramm trat am 01. Januar 2005 in Kraft.

Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die gestalterische und zugleich nachhaltige Verbesserung von Gebäuden und deren Umfeld und damit eine nachhaltige Verbesserung des gesamten Erscheinungsbildes der Innenstadt. Der räumliche Geltungsbereich des Förderprogramms erstreckt sich auf die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Im derzeitigen Rahmen des kommunalen Förderprogramms können Maßnahmen gefördert werden, die zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Gebäudegestalt und –farbe, sowie die für die verbesserte Gestaltung von Einfriedungen und zur Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Freiflächen beitragen.

Im Zuge der Neugestaltung der Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße wird vorgeschlagen, die förderfähigen Maßnahmen zu ergänzen.

Es ist angedacht ein einheitliches und modernes Design für Sonnenschirme aller gastronomischen Betriebe in der Ulmer Straße, später eventuell in der Bahnhof- und Vöhlinstraße umzusetzen. Die Ausgestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen hat einen wesentlichen gestalterischen Einfluss auf eine gute Gestaltung des Straßenraumes in der Vöhringer Innenstadt, vor allem wenn eine einheitliche Farbgebung zur Ausführung kommen wird.

Es wird vorgeschlagen, dass die Sonderförderung sowohl vom Eigentümer der Gebäude, entsprechend den Richtlinien dem kommunalen Förderprogramm eingereicht werden kann, als auch vom jeweiligen Betreiber der Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung.
Es sollte pro Gaststätte / Außenbewirtschaftung einmalig die Förderung gewährt werden.
Die Benutzungsdauer soll aufgrund des Zuschusses durch die Stadt auf mindestens
10 Jahre sichergestellt werden.
Bei Pächterwechsel soll so gewährleistet werden, dass die Schirme an den Nachfolger übergeben werden müssen.






Es wird weiter vorgeschlagen, dass Sonnenschirme der Fa. May zur Ausführung kommen. Bei dieser Firma könnte aufgrund der verschiedenen Modelle gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer weitestgehend berücksichtigt und die optische Einheitlichkeit gewahrt werden könnten.

Die Qualität der Produkte zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Das Gestell ist aus hochwertigen, legierten, stranggepressten Aluminiumprofilen gefertigt. Die Gestelloberfläche ist pulverbeschichtet, stoß- und schlagfest.
Die Stabilität und die hohe Standfestigkeit der Schirme wurde bei mehreren Tests im Windkanal unter Beweis gestellt.
Die Bespannung ist mit einem selbstspannendem Federsystem ausgestattet, sodass ein guter Sitz der Bespannung auch noch nach Jahren gewährleistet werden kann.

Es sollen keine Volants zur Ausführung kommen aufgrund der längeren Lebensdauer der gesamten Schirme. Die Volants sind ständig in Bewegung, werden somit am stärksten beansprucht und neigen dazu, als erstes abgenutzt zu werden.

Bezüglich der einheitlichen Farbgebung werden von seitens der Stadtverwaltung drei Varianten vorgeschlagen.

Variante 1 - Ausführung in gelbem Farbton
Hierbei ist zu bedenken, dass der gelbe Farbton Insekten stärker anziehen wird im Vergleich zu anderen Farbtönen. Aus Erfahrung des Anbieters ist dieses Problem im Innenstadtbereich wohl eher geringer einzuschätzen. Es werden durch die Farbe keine Bienen, keine Wespen und keine Stechmücken, sondern lediglich sogenannte Griebelmücken (kleine schwarze Fliegen) angezogen.

Variante 2 – zweifarbige Ausführung mit Stadtfarben gelb/blau
Eine zweifarbige Bespannung kann segmentweise ohne Aufpreis ausgeführt werden.

Variante 3 – Ausführung in hellem Farbton mit Aufdruck (Schriftzug „Vöhringen bewegt...“ oder Stadtlogo)
Der Mehrpreis für eine Ausführung mit Schriftzug bzw. Stadtlogo steht derzeit noch aus und wird in den Sitzungen bekannt gegeben.

Für die Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße würden folgende Gastronomien in Frage kommen:

- Ulmer Str.   9        (Bäckerei Hesser / „Käselädle“)
- Ulmer Str. 12        (Tagescafé / Bäckerei „eat&art“)
- Ulmer Str. 15        (Eiscafé Cortina)
- Ulmer Str. 16        (Pizzeria Taormina)

Weitere potenzielle Interessenten mit Außenbewirtschaftungen für die Sonderförderung wären die Gaststätten „Zom verkaufda Großvaddr“ in der Bahnhofstraße und das Bräuhaus „Lepple“ in der Vöhlinstraße, sowie in der Memminger Straße die Metzgerei „Mutschler“ und das italienische Feinkostgeschäft.

Herr Arnold als beauftragter Planer für das kommunale Förderprogramm, hat diesbezüglich bereits Kontakt mit den in Frage kommenden Gastronomen in der Ulmer Straße aufgenommen.





Es würden in Absprache mit den Nutzern folgende Schirmtypen ohne Volant und Stückzahlen zur Ausführung kommen:

- Ulmer Str.   9        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=250 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 12        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=250 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 15        Sonnenschirm „Schattello“ mit Kurbelantrieb, 400 x 400 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 16        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=300 cm, 2 Stück


Die Gesamtkosten für die Sonnenschirme inkl. Hülsen und Ankerfüßen würden sich nach einer Preisabfrage, bei der zwei ausführende Firmen aufgefordert worden sind, ein Angebot abzugeben, in der Farbgestaltung Variante 1 und 2 auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Die erforderlichen Fundamente für die Sonnenschirme werden bereits im Zuge der Straßenbaumaßnahme in der Ulmer Straße von der ausführenden Tiefbaufirma eingebaut. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 145 Euro pro Stück, die von der Stadt getragen werden.

In der Bahnhofstraße könnten die Kosten für die erforderlichen Fundamente im Zuge der Straßenbaumaßnahme, wie in der Ulmer Straße von der Stadt übernommen werden.

Die Anschaffungskosten der Sonnenschirme für das städtische Wohn- und Geschäftsgebäude in der Ulmer Straße 12 sollten aus Sicht der Stadtverwaltung von der Stadt komplett übernommen werden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Sonderförderung für die Anschaffung von einheitlichen Sonnenschirmen in der Innenstadt im Bereich zwischen Vöhlinstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße, wie oben dargestellt mit 50 % zu bezuschussen.
Die Herstellungskosten für den nachträglichen Einbau von Fundamenten bei weiteren Interessenten sollte ebenfalls mit 50 % bezuschusst werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 6151.9860 bereitgestellt.

Aufgrund der derzeit gestellten Zuschussanträge im Zuge der Straßenbaumaßnahme in
der Ulmer Straße sollten im Nachtragshaushalt 2009 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

___________________________________________________________________














ERGÄNZUNG zu Top 4)

Sonderförderung;
Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen;
Attraktive Innenstadtgestaltung;
Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung;
Entscheidung


Sachverhalt:

Zusätzlich zur einheitlichen Gestaltung mit Sonnenschirmen, wie in der Sitzungsvorlage vom 01.07.2009 zu diesem Top bereits dargestellt, wäre es auch vorstellbar, die Beschaffung  der Bestuhlungen im Bereich der Außenbewirtschaftungen für den Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms der Vöhlinstraße, der Bahnhofstraße, der Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und der Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße zu bezuschussen.

Es ist angedacht ein modernes Design für die Außenbestuhlung aller gastronomischen Betriebe in der Ulmer Straße, später eventuell in der Memminger-, Bahnhof- und Vöhlinstraße umzusetzen. Die Ausgestaltung der Bestuhlung hat neben der einheitlichen Gestaltung mit Sonnenschirmen einen wesentlichen gestalterischen Einfluss auf eine gute Gestaltung des Straßenraumes in der Vöhringer Innenstadt.

Natürlich muss eine gestalterisch gute Lösung gefunden werden, wenn möglich sollte eine gewisse formale Verwandtschaft der Außenbestuhlung erreicht werden.
Gut geeignet wären z. B. die Möbel der Fa. GO-IN mit Gestell aus Edelstahl, und Sitz und Rücken aus Holz, Bespannung mit Schnüren oder Netztextilien.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer könnten dadurch grundsätzlich berücksichtigt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass die Sonderförderung sowohl vom Eigentümer der Gebäude, entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms eingereicht werden kann, als auch vom jeweiligen Betreiber der Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung.
Es sollte pro Gaststätte / Außenbewirtschaftung die Förderung einmalig gewährt werden.
Die Benutzungsdauer soll aufgrund des Zuschusses durch die Stadt auf mindestens
10 Jahre sichergestellt werden.
Bei Pächterwechsel soll so gewährleistet werden, dass die Außenbestuhlung an den Nachfolger übergeben werden muss.

Für die Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße würden derzeit folgende Gastronomien in Frage kommen:

- Ulmer Str.   9        (Bäckerei Hesser / „Käselädle“)
- Ulmer Str. 12        (Tagescafé / Bäckerei „eat&art“)
- Ulmer Str. 15        (Eiscafé Cortina)
- Ulmer Str. 16        (Pizzeria Taormina)

Insgesamt handelt es sich bei den 4 Gastronomien um 6 + 5 + 8 + 10 = 29 runde Tische
und ca. 116 Stühle, für die die Anschaffungskosten bei ca. 12.000,00 € bis 15.000,00 € liegen würden.



Weitere potentielle Interessenten mit Außenbewirtschaftungen für die Sonderförderung wären die Gaststätten „Zom verkaufda Großvaddr“ in der Bahnhofstraße und das Bräuhaus „Lepple“ in der Vöhlinstraße, sowie in der Memminger Straße die Metzgerei „Mutschler“ und das italienische Feinkostgeschäft.

Die Regierung von Schwaben würde die Förderung über das kommunale Förderprogramm gleichfalls begrüßen.

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Sonderförderung für die Beschaffung von Außenbestuhlungen in der Innenstadt im Bereich zwischen Vöhlinstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße, wie oben dargestellt, über das kommunale Förderprogramm zu behandeln.
Die Zuschusshöhe der Stadt beträgt dabei 30 %.
Davon würden von der Regierung von Schwaben 60 % rückvergütet.

Aufgrund der derzeit gestellten Zuschussanträge im Zuge der Straßenbaumaßnahme in
der Ulmer Straße sollten im Haushalt 2010 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.


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Empfehlung

Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.


Empfehlung zur Ergänzung:
Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt für die Gestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen, sowie für die Beschaffung von Außenbestuhlungen, gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe der Sonnenschirme beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.
Die Zuschusshöhe der Außenbestuhlung beträgt 30 % der Anschaffungskosten.

Für die Bestuhlung ist eine Absprache mit dem Stadtbauamt notwendig.

Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Materialien und Typen zur Auswahl.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Arnold vom gleichnamigen Architekturbüro.

Herr Arnold erläutert, dass es aus städtebaulichen Gründen vorteilhaft wäre, wenn für die Außenbewirtschaftung ausschließlich attraktive, etwas hochwertigere Sonnenschirme und Stühle Verwendung finden könnten. Während bei den Sonnenschirmen auf eine einheitliche Gestaltung und Farbgebung geachtet werden sollte, können die Stühle ohne weiteres unterschiedlicher Art sein, allerdings bei gleichbleibendem Grundtypus. 

Bei Vorbesprechungen mit den in Frage kommenden Geschäftsinhabern konnte, so Herrn Arnold weiter, großes Interesse an einer attraktiven Gestaltung des Außenbereiches festgestellt werden.
Bezüglich der Farbgebung für die vorgesehenen Sonnenschirme besteht Einigkeit, dass ein gelber bzw. jedenfalls ein heller Farbton von der Mehrheit der Geschäftsinhaber favorisiert wird.

Im Anschluss an eine kurze Aussprache ergeht auf Vorschlag von Bürgermeister Janson folgender Empfehlungsbeschluss:

„Die Sonnenschirme werden in hellgelbem Farbton der Firma May, DA 7560, ausgeführt.“

Abstimmungsergebnis:   12  :  1  (angenommen)

Sodann ergeht folgender weiterer Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt für die Gestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen, sowie für die Beschaffung von Außenbestuhlungen, gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“.
Die Zuschusshöhe der Sonnenschirme beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.
Die Zuschusshöhe der Außenbestuhlung beträgt 30 % der Anschaffungskosten.

Für die Bestuhlung ist eine Absprache mit dem Stadtbauamt notwendig.

Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Materialien und Typen zur Auswahl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Grundschule Süd mit Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule); Sanierung/Erweiterung der beiden Schulturnhallen; Planungsleistungen; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrats vom 12.03.2009 wurde u. a. beschlossen, die energetische Sanierung der Sporthallen bei der Grundschule Süd sowie Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpaketes II zu beantragen.

Am 13.05.2009 wurde der Stadtverwaltung Vöhringen von der Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass das vorgenannte Projekt für die Förderung im Rahmen des Konjunkturpaketes II eingeplant ist und mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 708.000,00 EUR gerechnet werden kann.
Zuschussfähig im Rahmen des Konjunkturpaketes II sind die energetische Modernisierung der Gebäudeteile sowie sonstige Maßnahmen wie z. B. Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen die nicht direkt mit der energetischen Sanierung in Zusammenhang gebracht werden können, aber als untergeordnet bezeichnet werden können.
Die Kosten hierfür dürfen nicht mehr als ein Viertel der Gesamtkosten betragen.

Um den Bedürfnissen der Nutzer der Halle Rechnung zu tragen, haben der Planer und Vertreter der Stadtverwaltung mit den beiden Schulleitungen bei einem gemeinsamen Termin die geplanten und notwendigen Maßnahmen erörtert. Hierbei ist im Ergebnis festgestellt worden, dass neben der energetischen Sanierung eine Erweiterung der Geräteräume, als auch der Umkleideräume der beiden Schulturnhallen, als absolut notwendig angesehen werden.

Aus diesem Grund hat das mit der Konzeptplanung beauftragte Büro Nething Generalplaner Ulm/Neu-Ulm GmbH, Neu-Ulm, neben dem Konzept der energetischen Sanierung auch einen Planentwurf für die Erweiterung der betreffenden Bereiche aufgezeigt (siehe hierzu auch Anlage 1).

Die Bezuschussung für die Erweiterungsmaßnahmen erfolgt nach Art. 10 FAG. in Höhe von ca. 30-40 % der Kosten.

Die Gesamtkosten für die energetische Sanierung als auch für die Erweiterung betragen nach der Kostenschätzung rd. 1,1 Mio EUR.

Für die notwendigen Planungen wurden von der Stadtverwaltung Vöhringen entsprechende Angebote eingeholt.

Zwei dieser Angebote liegen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Verkehrsausschusses.

Dies ist zum einen die Architektenleistung einschließlich Brandschutzkonzept mit einer Bruttoauftragssumme von rd. 108.000,00 EUR und zum anderen die Planungsleistungen für die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitärtechnik mit einer Bruttoauftragssumme von
rd. 37.000,00 EUR.

Die Auftragsvergaben für die Planungsleistungen der Gewerke Statik und Elektro liegen im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters.

Geplant ist, die Ausführungsplanung und Ausschreibung bis zum Herbst 2009 durchführen zu lassen, so dass die Auftragsvergabe wie im Konjunkturpaket II gefordert,
Ende 2009 erfolgen kann.

Die Ausführung der Arbeiten ist dann für Juni bis August 2010 geplant.

Empfehlung

- Die Architektenleistungen, einschließlich Brandschutz ,für die Sanierung/Erweiterung der 
  beiden Schulturnhallen der Grundschule Süd mit Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule)
  werden an das Büro Nething Generalplaner Ulm/Neu-Ulm GmbH, Neu-Ulm, zu den
  Bedingungen des Angebotes vom 29.06.2009 vergeben.

  Die Auftragssumme für die Planungsleistungen beläuft sich auf 108.290,00 EUR  
  einschließlich 19 % MwSt.

  Die erforderlichen Mittel werden im geplanten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr   
  2009 unter den Haushaltsstellen 2130.9458 und 2130.9459 bereitgestellt. 

- Der Auftrag für die Planungsleistungen der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär wird an
  das Planungsbüro Ott Ingenieure, Langenau, zu den Bedingungen des Angebotes vom
  30.06.2009 vergeben.

  Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 37.000,00 EUR werden im geplanten  
  Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 unter den Haushaltsstellen 2130.9458 und
  2130.9459 bereitgestellt.

Beschluss

- Die Architektenleistungen, einschließlich Brandschutz ,für die Sanierung/Erweiterung der beiden Schulturnhallen der Grundschule Süd mit Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) werden an das Büro Nething Generalplaner Ulm/Neu-Ulm GmbH, Neu-Ulm, zu den Bedingungen des Angebotes vom 29.06.2009 vergeben.

Die Auftragssumme für die Planungsleistungen beläuft sich auf 108.290,00 EUR einschließlich 19 % MwSt.

Die erforderlichen Mittel werden im geplanten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 unter den Haushaltsstellen 2130.9458 und 2130.9459 bereitgestellt. 

-        Der Auftrag für die Planungsleistungen der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär wird an das Planungsbüro Ott Ingenieure, Langenau, zu den Bedingungen des Angebotes vom 30.06.2009 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 37.000,00 EUR werden im geplanten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 unter den Haushaltsstellen 2130.9458 und 2130.9459 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.1. Mair Manfred; Nutzungsänderung eines Verkaufs- und Lagerraumes in eine Werkstatt für Ausbeultechnik mit Schulungs- und Lagerraum; Bauort: "Illerzeller Straße 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 318/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.1

Empfehlung

Gegen die geplante Nutzungsänderung eines Verkaufs- und Lagerraumes in eine Werkstatt für Ausbeultechnik mit Schulungs- und Lagerraum, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen die geplante Nutzungsänderung eines Verkaufs- und Lagerraumes in eine Werkstatt für Ausbeultechnik mit Schulungs- und Lagerraum, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Notz Gerhard; Bauvoranfrage für die Anhebung eines bestehenden Stadeldaches um 1,20 m; Bauort: "Schiffahrtsweg 13" in Illerzell (Flur-Nr. 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.2

Empfehlung

Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Anhebung des bestehenden Stadeldaches um 1,20 m wird in Aussicht gestellt.

Beschluss

Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Anhebung des bestehenden Stadeldaches um 1,20 m wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Thurnhofer Gerhard und Ute; Neubau einer Pergola; Bauort: "Illerberger Straße 38" in Vöhringen (Flur-Nr. 897)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.3

Empfehlung

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Stadt Vöhringen; Grundschule Süd mit Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule); Sanierung und Erweiterung der beiden Schulturnhallen; Bauort: "Kirchplatz 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 27)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.4

Empfehlung

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Diskussionsverlauf

Bei der Vorstellung des Baugesuches wird deutlich, dass mit dem vorgesehenen Erweiterungsbau der beiden Schulturnhallen zwangsläufig eine Verringerung der Zahl der bislang vorhandenen Stellplätze verbunden ist. Es wird deshalb angeregt zu prüfen, wie die Zahl der Stellplätze in Summe gehalten werden kann, ohne dass damit erhebliche Auswirkungen auf die Freiflächen verbunden wären.
Als mögliche Lösung wird gesehen, die Parkplatzfläche vor der Turnhalle provisorisch etwas nach Süden zu vergrößern. Der Baumbestand wäre dabei zu halten. 

Beschluss

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Paul Wolfgang; Ausbau des Dachgeschosses und Erweiterung der bestehenden Garage; Bauort: "Heideweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 942/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.5

Empfehlung

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Lieble Hans; Abbruch des bestehenden Stadels und Neubau einer Garage; Bauort: "Bachgasse 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 71)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.6

Empfehlung

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen den geplanten Abriss sowie gegen das geplante Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.7. Wiedenmayer Kurt; Ladenumbau und Nutzungsänderung; Bauort: "Wannengasse 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 68)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 1.7

Empfehlung

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6.1. Planfeststellungsverfahren für die Leitungserneuerung der 110-kV-Leitungen Q 5 und W 5 östlich von Vöhringen; Anfrage von Herrn Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö Beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Walk berichtet, dass der Presse zu entnehmen war, dass das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Stromleitungen in Illerberg mittlerweile abgeschlossen worden ist. Er bittet deswegen um Auskunft, bis wann mit einer Umsetzung der Planung und der damit verbundenen Verlegung der Leitungstrasse gerechnet werden könne. 

Bürgermeister Janson erwidert, dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben zwar erlassen, bekannt gemacht und zur Einsicht auslag. Der Beschluss sei aber noch nicht rechtskräftig. Er gehe aber gleichwohl davon aus, dass unabhängig einer Klageerhebung die LEW die Umsetzung dieser Planung in die Wege leiten werden.

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6.2. Befristete Aufhebung der Parkzeitbegrenzung im Stadtzentrum von Vöhringen; Anfrage von Herrn Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Walk stellt dar, dass durch die Straßenbaumaßnahmen im Zentrum von Vöhringen die Parkplatzsuche oftmals nicht leicht sei. Die Folge sei häufig verkehrswidriges Parken sowie daraus resultierend die Vergabe von „Knöllchen“ mit der entsprechenden Verärgerung auch potentieller Innenstadtkunden.
Herr Walk bittet, ob nicht zeitlich befristet auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zentrum von Vöhringen verzichtet werden kann und soll.

Bürgermeister Janson entgegnet, dass seines Erachtens gerade in der jetzigen Situation auf eine zeitliche Parkbegrenzung nicht verzichtet werden dürfe, weil ansonsten wohl damit zu rechnen wäre, dass einige Anlieger angesichts der schwierigen Parksituation in der Ulmer Straße dann die für die Geschäftsinhaber notwendigen Kurzzeitparkplätze dauerhaft belegen würden. Erst jüngst, so Bürgermeister Janson weiter, haben sich die Inhaber der Geschäfte im Stadtcenter wiederum deutlich für die Belassung der überwachten Kurzparkzone im Stadtcenter ausgesprochen.

Diese Auffassung wird auch von anderen Gremiumsmitgliedern geteilt. 

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6.3. Private Bäume und Sträucher entlang des Kanals in der Uferstraße in Illerzell; Anfrage von Herrn Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Notz berichtet von Schäden, die von Sträuchern und insbesondere von Bäumen entlang des Kanals in der Uferstraße in Illerzell während des jüngsten Sturms verursacht worden seien. Insbesondere bei einer Familie seien große, abgebrochene Äste in den Garten gefallen, die für die Hausbewohner eine erhebliche Gefahr dargestellt haben. Darüber hinaus war der Straßenverkehr gefährdet. Nicht zuletzt könnte es durch größere Äste und eventuell sogar Bäume, welche in den Illerkanal fallen, zu Überschwemmungen kommen.
Die Stadtverwaltung wollte seines Wissens den zuständigen Kraftwerksbetreiber anschreiben und diesen auffordern, die Bäume und Sträucher in einen Zustand zu versetzen, dass von diesen keine Gefährdungen mehr ausgehen können.
Bislang sei allerdings nichts vonseiten der Verantwortlichen geschehen.

Bürgermeister Janson führt aus, dass die Stadtverwaltung, obgleich dies grundsätzlich eine privatrechtliche Angelegenheit sei, den Eigentümer und Geschäftsführer der Kleinkraftwasserwerke GmbH & Co. KG angeschrieben und aufgefordert habe, für einen gefahrlosen Zustand Sorge zu tragen. Dieser wollte auch Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm aufnehmen. Inwieweit dies geschehen sei, sei ihm nicht bekannt.

Bürgermeister Janson sagt auf Wunsch von Herrn Notz zu, die Familie, die bei dem jüngsten Sturm am meisten von herabfallenden Ästen der kanalbegleitenden Bepflanzung betroffen war, näher über den Sachstand zu informieren. 

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6.4. Abstellen von Verkaufswagen und -ständen im Rahmen des allwöchentlichen Marktes in Vöhringen; Anfrage von Herrn Wiedenmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Herr Wiedenmayer informiert, dass er und seine Kunden regelmäßig feststellen müssen, dass die Beschicker des Vöhringer Wochenmarktes ihre Verkaufswagen sowie ihre Verkaufsstände auf den öffentlichen Verkehrsflächen aufstellen. Dies führe häufig zu chaotischen Verkehrsverhältnissen, so insbesondere letzten Samstag. Er bittet dringend dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenverlauf frei bleibt, so dass der öffentliche Verkehr jedenfalls weitgehend ungehindert fließen kann.

Bürgermeister Janson gibt Herrn Wiedenmayer recht, dass die öffentliche Straßenfläche grundsätzlich von Marktwagen und –ständen freizuhalten ist. Er werde den Marktmeister ausdrücklich anhalten, für Abhilfe zu sorgen. Sollten sich die Marktkaufleute uneinsichtig zeigen, müsse der Marktmeister eventuell sogar die Polizei rufen oder zumindest Name und Anschrift notieren, damit die Stadtverwaltung gezielt mit diesen Personen in Kontakt treten kann.