Datum: 23.07.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.06.2009 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.07.2009 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.07.2009 - öffentlicher Teil
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Illerzell Süd I"; 3. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung); - Änderungsbeschluss - Beratung und Billigung des Änderungsentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung) - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
4 Sonderförderung; Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen; Attraktive Innenstadtgestaltung; Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung; Entscheidung
8 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen; Änderung
5 Jahresrechnung 2008 Information
7 Erhöhung der buchungsbezogenen Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2009
6 Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 1/2009 (ohne Vorinformation)
3 Neubau von acht Kleinkraftwerken an der Iller; - Information durch den Präsidenten des Fischereiverbandes Schwaben, Herrn Altlandrat Franz Josef Schick - Verabschiedung einer Resolution der Stadt Vöhringen
9 Immissionsschutz; Elektroumspannanlage der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen, Flur-Nr. 1183/2, Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm; Antrag vom 4. Juni 2009 auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für eine wesentliche Änderung der Elektroumspannanlage; Stellungnahme der Stadt Vöhringen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.06.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.06.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.07.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.07.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.07.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.07.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 10

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 11

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Illerzell Süd I"; 3. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung); - Änderungsbeschluss - Beratung und Billigung des Änderungsentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung) - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der westliche Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“, zwischen Mühlbachstraße, Vöhringer Straße und der Straße „Zum Auwald“ wurde im Vorjahr in einigen Punkten geändert. Ein wesentlicher Teil dieser Änderung war unter anderem die Erhöhung der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse und die allgemeine Zulässigkeit von Dachgauben.

Auf Anregungen aus den Reihen der Bürger und des Stadtrates soll nun auch für den restlichen Bereich des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ die entsprechenden Festsetzungen geändert werden.

Diese Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) erfolgen.

Der beauftragte Planer, Architekt Martin Maslowski, Senden, hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen ersten Entwurf für die Bebauungsplanänderung erarbeitet, der nun als Grundlage für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt werden soll.

Architekt Maslowski wird den erarbeiteten Planungsentwurf in der Bau- und Verkehrsausschuss sowie in der Stadtratsitzung vorstellen, erläutern und gegebenenfalls für ergänzende Fragen zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Änderungsbeschluss:

„Der Bebauungsplan „Illerzell Süd I“ soll westlich der Illertaltangente Nord, in Teilen nördlich der Mühlbachstraße und in Teilen südwestlich der Vöhringer Straße geändert werden.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist insbesondere die im aktuellen Bebauungsplan normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie die Regelung zur Zulässigkeit von Dachgauben zu überarbeiten.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB).
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor.
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

Der beiliegende Lageplan, aus dem der vorgesehene Umgriff der Bebauungsplanänderung ersichtlich ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Architekturbüro Maslowski, Senden, beauftragt.“



Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)

Der vom Architekturbüro Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Änderungsplanentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23.Juli 2009 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt (öffentliche Auslegung).



Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23. Juli 2009 öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung ist in der Form durchzuführen, dass die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt werden und der Entwurf der Bebauungsplanänderung auf die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Vöhringen zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB).

Den berührten Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB).

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2009. Er begrüßt hierzu den Planer, Herrn Maslowski, der den Inhalt des Baubauungsplanes kurz erläutert. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergehen sodann folgende Beschlüsse:

Beschluss

Änderungsbeschluss:

„Der Bebauungsplan „Illerzell Süd I“ soll westlich der Illertaltangente Nord, in Teilen nördlich der Mühlbachstraße und in Teilen südwestlich der Vöhringer Straße geändert werden.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist insbesondere die im aktuellen Bebauungsplan normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie die Regelung zur Zulässigkeit von Dachgauben zu überarbeiten.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB).
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor.
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

Der beiliegende Lageplan, aus dem der vorgesehene Umgriff der Bebauungsplanänderung ersichtlich ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Architekturbüro Maslowski, Senden, beauftragt.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)

Der vom Architekturbüro Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Änderungsplanentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23.Juli 2009 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt (öffentliche Auslegung).

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 23. Juli 2009 öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung ist in der Form durchzuführen, dass die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt werden und der Entwurf der Bebauungsplanänderung auf die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Vöhringen zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB).

Den berührten Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB).

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Sonderförderung; Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen; Attraktive Innenstadtgestaltung; Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung; Entscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö Beschließend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat am 28. Oktober 2004 ein kommunales Förderprogramm beschlossen, das im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms angewendet wird. Dieses Förderprogramm trat am 01. Januar 2005 in Kraft.

Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die gestalterische und zugleich nachhaltige Verbesserung von Gebäuden und deren Umfeld und damit eine nachhaltige Verbesserung des gesamten Erscheinungsbildes der Innenstadt. Der räumliche Geltungsbereich des Förderprogramms erstreckt sich auf die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Im derzeitigen Rahmen des kommunalen Förderprogramms können Maßnahmen gefördert werden, die zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Gebäudegestalt und –farbe, sowie die für die verbesserte Gestaltung von Einfriedungen und zur Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Freiflächen beitragen.

Im Zuge der Neugestaltung der Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße wird vorgeschlagen, die förderfähigen Maßnahmen zu ergänzen.

Es ist angedacht ein einheitliches und modernes Design für Sonnenschirme aller gastronomischen Betriebe in der Ulmer Straße, später eventuell in der Bahnhof- und Vöhlinstraße umzusetzen. Die Ausgestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen hat einen wesentlichen gestalterischen Einfluss auf eine gute Gestaltung des Straßenraumes in der Vöhringer Innenstadt, vor allem wenn eine einheitliche Farbgebung zur Ausführung kommen wird.

Es wird vorgeschlagen, dass die Sonderförderung sowohl vom Eigentümer der Gebäude, entsprechend den Richtlinien dem kommunalen Förderprogramm eingereicht werden kann, als auch vom jeweiligen Betreiber der Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung.
Es sollte pro Gaststätte / Außenbewirtschaftung einmalig die Förderung gewährt werden.
Die Benutzungsdauer soll aufgrund des Zuschusses durch die Stadt auf mindestens
10 Jahre sichergestellt werden.
Bei Pächterwechsel soll so gewährleistet werden, dass die Schirme an den Nachfolger übergeben werden müssen.






Es wird weiter vorgeschlagen, dass Sonnenschirme der Fa. May zur Ausführung kommen. Bei dieser Firma könnte aufgrund der verschiedenen Modelle gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer weitestgehend berücksichtigt und die optische Einheitlichkeit gewahrt werden könnten.

Die Qualität der Produkte zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Das Gestell ist aus hochwertigen, legierten, stranggepressten Aluminiumprofilen gefertigt. Die Gestelloberfläche ist pulverbeschichtet, stoß- und schlagfest.
Die Stabilität und die hohe Standfestigkeit der Schirme wurde bei mehreren Tests im Windkanal unter Beweis gestellt.
Die Bespannung ist mit einem selbstspannendem Federsystem ausgestattet, sodass ein guter Sitz der Bespannung auch noch nach Jahren gewährleistet werden kann.

Es sollen keine Volants zur Ausführung kommen aufgrund der längeren Lebensdauer der gesamten Schirme. Die Volants sind ständig in Bewegung, werden somit am stärksten beansprucht und neigen dazu, als erstes abgenutzt zu werden.

Bezüglich der einheitlichen Farbgebung werden von seitens der Stadtverwaltung drei Varianten vorgeschlagen.

Variante 1 - Ausführung in gelbem Farbton
Hierbei ist zu bedenken, dass der gelbe Farbton Insekten stärker anziehen wird im Vergleich zu anderen Farbtönen. Aus Erfahrung des Anbieters ist dieses Problem im Innenstadtbereich wohl eher geringer einzuschätzen. Es werden durch die Farbe keine Bienen, keine Wespen und keine Stechmücken, sondern lediglich sogenannte Griebelmücken (kleine schwarze Fliegen) angezogen.

Variante 2 – zweifarbige Ausführung mit Stadtfarben gelb/blau
Eine zweifarbige Bespannung kann segmentweise ohne Aufpreis ausgeführt werden.

Variante 3 – Ausführung in hellem Farbton mit Aufdruck (Schriftzug „Vöhringen bewegt...“ oder Stadtlogo)
Der Mehrpreis für eine Ausführung mit Schriftzug bzw. Stadtlogo steht derzeit noch aus und wird in den Sitzungen bekannt gegeben.

Für die Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße würden folgende Gastronomien in Frage kommen:

- Ulmer Str.   9        (Bäckerei Hesser / „Käselädle“)
- Ulmer Str. 12        (Tagescafé / Bäckerei „eat&art“)
- Ulmer Str. 15        (Eiscafé Cortina)
- Ulmer Str. 16        (Pizzeria Taormina)

Weitere potenzielle Interessenten mit Außenbewirtschaftungen für die Sonderförderung wären die Gaststätten „Zom verkaufda Großvaddr“ in der Bahnhofstraße und das Bräuhaus „Lepple“ in der Vöhlinstraße, sowie in der Memminger Straße die Metzgerei „Mutschler“ und das italienische Feinkostgeschäft.

Herr Arnold als beauftragter Planer für das kommunale Förderprogramm, hat diesbezüglich bereits Kontakt mit den in Frage kommenden Gastronomen in der Ulmer Straße aufgenommen.





Es würden in Absprache mit den Nutzern folgende Schirmtypen ohne Volant und Stückzahlen zur Ausführung kommen:

- Ulmer Str.   9        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=250 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 12        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=250 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 15        Sonnenschirm „Schattello“ mit Kurbelantrieb, 400 x 400 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 16        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=300 cm, 2 Stück


Die Gesamtkosten für die Sonnenschirme inkl. Hülsen und Ankerfüßen würden sich nach einer Preisabfrage, bei der zwei ausführende Firmen aufgefordert worden sind, ein Angebot abzugeben, in der Farbgestaltung Variante 1 und 2 auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Die erforderlichen Fundamente für die Sonnenschirme werden bereits im Zuge der Straßenbaumaßnahme in der Ulmer Straße von der ausführenden Tiefbaufirma eingebaut. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 145 Euro pro Stück, die von der Stadt getragen werden.

In der Bahnhofstraße könnten die Kosten für die erforderlichen Fundamente im Zuge der Straßenbaumaßnahme, wie in der Ulmer Straße von der Stadt übernommen werden.

Die Anschaffungskosten der Sonnenschirme für das städtische Wohn- und Geschäftsgebäude in der Ulmer Straße 12 sollten aus Sicht der Stadtverwaltung von der Stadt komplett übernommen werden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Sonderförderung für die Anschaffung von einheitlichen Sonnenschirmen in der Innenstadt im Bereich zwischen Vöhlinstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße, wie oben dargestellt mit 50 % zu bezuschussen.
Die Herstellungskosten für den nachträglichen Einbau von Fundamenten bei weiteren Interessenten sollte ebenfalls mit 50 % bezuschusst werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 6151.9860 bereitgestellt.

Aufgrund der derzeit gestellten Zuschussanträge im Zuge der Straßenbaumaßnahme in
der Ulmer Straße sollten im Nachtragshaushalt 2009 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

___________________________________________________________________














ERGÄNZUNG zu Top 4)

Sonderförderung;
Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen;
Attraktive Innenstadtgestaltung;
Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung;
Entscheidung


Sachverhalt:

Zusätzlich zur einheitlichen Gestaltung mit Sonnenschirmen, wie in der Sitzungsvorlage vom 01.07.2009 zu diesem Top bereits dargestellt, wäre es auch vorstellbar, die Beschaffung  der Bestuhlungen im Bereich der Außenbewirtschaftungen für den Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms der Vöhlinstraße, der Bahnhofstraße, der Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und der Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße zu bezuschussen.

Es ist angedacht ein modernes Design für die Außenbestuhlung aller gastronomischen Betriebe in der Ulmer Straße, später eventuell in der Memminger-, Bahnhof- und Vöhlinstraße umzusetzen. Die Ausgestaltung der Bestuhlung hat neben der einheitlichen Gestaltung mit Sonnenschirmen einen wesentlichen gestalterischen Einfluss auf eine gute Gestaltung des Straßenraumes in der Vöhringer Innenstadt.

Natürlich muss eine gestalterisch gute Lösung gefunden werden, wenn möglich sollte eine gewisse formale Verwandtschaft der Außenbestuhlung erreicht werden.
Gut geeignet wären z. B. die Möbel der Fa. GO-IN mit Gestell aus Edelstahl, und Sitz und Rücken aus Holz, Bespannung mit Schnüren oder Netztextilien.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer könnten dadurch grundsätzlich berücksichtigt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass die Sonderförderung sowohl vom Eigentümer der Gebäude, entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms eingereicht werden kann, als auch vom jeweiligen Betreiber der Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung.
Es sollte pro Gaststätte / Außenbewirtschaftung die Förderung einmalig gewährt werden.
Die Benutzungsdauer soll aufgrund des Zuschusses durch die Stadt auf mindestens
10 Jahre sichergestellt werden.
Bei Pächterwechsel soll so gewährleistet werden, dass die Außenbestuhlung an den Nachfolger übergeben werden muss.

Für die Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße würden derzeit folgende Gastronomien in Frage kommen:

- Ulmer Str.   9        (Bäckerei Hesser / „Käselädle“)
- Ulmer Str. 12        (Tagescafé / Bäckerei „eat&art“)
- Ulmer Str. 15        (Eiscafé Cortina)
- Ulmer Str. 16        (Pizzeria Taormina)

Insgesamt handelt es sich bei den 4 Gastronomien um 6 + 5 + 8 + 10 = 29 runde Tische
und ca. 116 Stühle, für die die Anschaffungskosten bei ca. 12.000,00 € bis 15.000,00 € liegen würden.



Weitere potentielle Interessenten mit Außenbewirtschaftungen für die Sonderförderung wären die Gaststätten „Zom verkaufda Großvaddr“ in der Bahnhofstraße und das Bräuhaus „Lepple“ in der Vöhlinstraße, sowie in der Memminger Straße die Metzgerei „Mutschler“ und das italienische Feinkostgeschäft.

Die Regierung von Schwaben würde die Förderung über das kommunale Förderprogramm gleichfalls begrüßen.

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Sonderförderung für die Beschaffung von Außenbestuhlungen in der Innenstadt im Bereich zwischen Vöhlinstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße, wie oben dargestellt, über das kommunale Förderprogramm zu behandeln.
Die Zuschusshöhe der Stadt beträgt dabei 30 %.
Davon würden von der Regierung von Schwaben 60 % rückvergütet.

Aufgrund der derzeit gestellten Zuschussanträge im Zuge der Straßenbaumaßnahme in
der Ulmer Straße sollten im Haushalt 2010 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.


___________________________________________________________________

Empfehlung

Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.

Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.


Empfehlung zur Ergänzung:
Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt für die Gestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen, sowie für die Beschaffung von Außenbestuhlungen, gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe der Sonnenschirme beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.
Die Zuschusshöhe der Außenbestuhlung beträgt 30 % der Anschaffungskosten.

Für die Bestuhlung ist eine Absprache mit dem Stadtbauamt notwendig.

Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Materialien und Typen zur Auswahl.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Förderung der Sonnenschirme nach Abstimmung mit der Regierung von Schwaben nicht, wie im Bau- und Verkehrsausschuss am 09.07.2009 beabsichtigt, 50%, sondern wie bei der Außenbestuhlung 30% betrage.

In der anschließenden Diskussion wird von einem Stadtratsmitglied die Meinung vertreten, dass dieses Förderprogramm auch auf die Geschäfte im Stadtcenter ausgedehnt werden sollte, da sich dieses ja auch unmittelbar im Stadtkern von Vöhringen befindet. Hierzu geben Bürgermeister Janson und weitere Stadtratsmitglieder zu bedenken, dass die Zielsetzung des Förderprogramms gerade eine Stärkung des Kernbereiches der Innenstadt mit den vorgenannten innerstädtischen Straßenzügen sei und nicht des Stadtcenters, da gerade in diesen Straßen bei der städtebaulichen Voruntersuchung gewisse Mängel und ein primärer Handlungsbedarf festgestellt worden sind.

Breiten Raum nimmt auch eine Diskussion über die Farbgestaltung der Sonnenschirme ein. Während sich der Bau- und Verkehrsausschuss noch mit großer Mehrheit für einen hellgelben Farbton ausgesprochen hat, vertreten nunmehr einige Stadtratsmitglieder die Auffassung, dass noch weitere Farben hinzukommen sollten. Die Gremiumsmitglieder einigen sich schließlich nach intensiver Aussprache auf die Farben hellgelb, natur und mittelblau.

Im Ergebnis der Beratungen ergehen schließlich folgende Beschlüsse:

1.        Die Sonneschirme werden wahlweise in den Farben hellgelb, natur und mittelblau
ausgeführt.

       Abstimmungsergebnis:        18 : 1 angenommen

       Anmerkung: Herr Notz befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

2.        Die zusätzliche Förderung an und auf Freiflächen bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt für die Gestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen, sowie für die Beschaffung von Außenbestuhlungen, gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ oder gleichwertig / gleichartig, in den Farbtönen hellgelb, natur oder mittelblau..
Für die Bestuhlung ist eine Absprache mit dem Stadtbauamt notwendig. 
Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Materialien und Typen zur Auswahl.

       Die maximale Höhe der Förderung für Maßnahmen an und auf Freiflächen (Sonnenschirme und Bestuhlung) beträgt 30 % der förderfähigen Kosten je Einzelobjekt (Grundstück/Gebäude) bei Sonnenschirmen, jedoch höchstens 2.500,-- EUR und 30 % der förderfähigen Kosten je Einzelobjekt (Grundstück/Gebäude) bei Bestuhlung, jedoch höchstens 1.500,-- EUR.

Abstimmungsergebnis:        19 : 1 angenommen

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen; Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 8

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt unter Bezugnahme auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.07.2009 aus, dass sich die Satzung noch in zwei Punkten geändert habe.

In § 4 Abs. 3 Ziff. 1.1 entfallen die in Klammer gesetzten Worte „ohne Erdaushub“ und in Ziff. 1.2.3 wird bei der Menge die Angabe „je weiteren 0,5 cbm“ gestrichen und ersetzt durch „je angefangenen Kubikmeter“.

Unter Berücksichtigung dieser Änderung ergeht sodann folgender Beschluss:

Beschluss

„Der Stadtrat erlässt die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2008. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2008 Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 ergibt sich im Detail aus den nachstehend bezeichneten, als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen:

  1. Anlage 1:        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2008
  2. Anlage 2:        Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung 2008
  3. Anlage 3:        Gesamtplan: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen
  4. Anlage 4:        Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes        
  5. Anlage 4.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr
  6. Anlage 4.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2008 (HAR neu)
  7. Anlage 5:        Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes
  8. Anlage 5.1:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2008 (HER Vorjahre)
  9. Anlage 5.2:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2008 (HER neu)
  10. Anlage 5.3:        Gesamtübersicht
  11. Anlage 6:        Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes
  12. Anlage 6.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2008 (HAR Vorjahre)
  13. Anlage 6.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2008 (HAR neu)
  14. Anlage 6.3:        Gesamtübersicht
  15. Anlage 7:        Rechnungs-Gruppierungsübersicht


Nach dem Rekordjahr 2007 war vermutlich allen bewusst, dass dieses Ergebnis so schnell nicht wieder zu erreichen sein wird. Die Gewerbesteuereinnahmen gingen zwar zurück, erreichten aber mit rd. 8,46 Mio. € ein immer noch sehr gutes Ergebnis. Bei einer gleichzeitig gestiegenen Einkommensteuerbeteiligung auf nunmehr rd. 5,59 Mio. € konnte der Verwaltungshaushalt letztendlich eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von  rd. 5,67 Mio. € erwirtschaften.
Auch trotz der umfangreichen, auf das Jahr 2009 übertragenen Haushaltsausgabereste im Bereich des Vermögenshaushaltes war es im Endergebnis sogar noch möglich der Allgemeinen Rücklage einen weiteren Betrag in Höhe von rd. 1,47 Mio. € zuzuführen. Zum Ende des Jahres 2008 hatte die Allgemeine Rücklage damit einen Bestand von 7.110.544,81 €. Im Hinblick auf das von einer hohen Umlage (Kreisumlage) belastete Jahr 2009 sowie der aufgrund der aktuellen, weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zu befürchtende Steuereinbrüche wird dieses Finanzpolster erforderlich und sehr hilfreich sein.


Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht,  nachstehend einige Eckdaten und Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2008:

  1. Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 27.336.320,87 €
       Ansatz: 26.735.924 €
       = + 600.396,87 €
       =   + 2,25 %


  1. Vermögenshaushalt        Ergebnis: 8.009.112,95 €
Ansatz: 8.013.282 €
       = - 4.169,05 €
       = - 0,05 %


  1. Gesamthaushalt        Ergebnis: 35.345.433,82 €
       Ansatz: 34.749.206 €
       = + 596.227,82 €
       = + 1,72 %


  1. Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 5.678.370,22 €
        Ansatz:  4.281.662 €
       = + 1.396.708,22 €
       = + 32,62 %


  1. Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL/IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 0 €
= +/- 0,00 €
= +/- 0,00 %


Schuldenstand zum 31.12.2008:        3.538.855,87 €
       
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2008:        270,66 €
       

  1. Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Jahr 2008:        1.470.352,29 €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2008:        7.110.544,81 €


  1. Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude im Jahr 2008:        0,00 €

       Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2008:        269.404,76 €


Von der eigentlich im HHPlan 2008 vorgesehenen Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage in Höhe von 150.000,00 € wurde abgesehen. Es ist geplant den in der Sonderrücklage angesammelten Betrag für die im Jahr 2011 vorgesehene Generalsanierung des städt. Wohngebäudes „Zum Klärwerk 15“ zu verwenden.


?           Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        86.522,40 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008:        461.022,24 €


?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        36.788,20 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008:        224.175,87 €


?        Grundschule Süd
      Zuführung zur / Entnahme aus der Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008        2.930,42 €


?        Grundschule Nord
       Zuführung zur / Entnahme aus der Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008        2.247,77 €



  1. Auf das Haushaltsjahr 2009 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        8.437,74 €
-        neu        283.837,88 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        791.000,00 €
    
       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        1.577.375,10 €
-        neu        4.608.690,11 €





A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Gewerbesteuereinnahmen liegen geringfügig unter dem HHAnsatz 2008 allerdings doch erheblich unter dem Rekordergebnis des Jahres 2007. Das Gewerbesteueraufkommen 2008 lag bei 8.466.784,53 € und damit um 33.215,47 € (= 0,39  %) unter dem Haushaltsansatz 2008 von 8.600.000 € aber um 2.826.744,21 € (= - 25,03 %) unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2007.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag um 292.395,00 € (= 5,52 %) über dem Haushaltsansatz von 5.300.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2007 bedeutete dies Mehreinnahmen von 553.137,00 € (= + 10,98 %).

?        Eine Schlüsselzuweisung erhielt die Stadt aufgrund der gestiegenen Steuer- und Umlagekraft im Jahr 2008 nicht mehr. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen Einnahmeverlust von 1.146.484 €.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 17.025.267,12 € um
297.817,12 € (= 1,78 %) über dem Ansatz von 16.727.450 € und um 3.337.050,36 € (= - 16,39 %) unter dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2007.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.313.650 € wurde mit 3.273.863,21 € nur um 39.786,79 (= - 1,20 %) unterschritten.

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von  487.819 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 449.251,83 € um 38.567,17 € (= - 7,91 %) unter schritten.

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160,161,162,167) konnten im Jahr 2008 Einnahmen in Höhe von  542.297,70 € erzielt werden. Der Ansatz von  535.655 €  wurde damit um 6.642,70 €  (= - 1,24 %)  überschritten. 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt  364.055,28 €. Der Ansatz von  226.500 € konnte somit um 137.555,28 € (= + 60,73 %) erheblich überschritten werden. 

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) betrugen 2008 insgesamt 322.541,44 €. Sie waren dabei nahezu identisch mit dem Haushaltsansatz von 322.540 €.

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffern 171,172,174,176,177) in Höhe von  1.044.715 € konnten um 10.205,34 € (= + 0,98 %) geringfügig  überschritten werden.



       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 4.762.899,69 € unterschritten den Haushaltsansatz von  4.837.570 € um 74.670,31 € (= - 1,54 %).

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2008 auf 767.931,24 €. Sie blieben damit um 78.738,76 € (=  - 9,30 %) unter dem Planansatz von  846.670 €.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2008 einen Kostenaufwand von 129.104,49 €. Der Haushaltsansatz von  123.865 € wurde damit um 5.239,49 € (= + 4,23 %) überschritten.

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2008 insgesamt 113.064,43 €. Der Haushaltsansatz von  114.190 € wurde dadurch geringfügig um 1.125,57 € (= - 0,99 %) unterschritten.

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 779.959,76 €. Die veranschlagten Mittel von  806.110 € konnten damit um 26.150,24 € (= -3,24 %) unterschritten werden.

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von 91.938,63 € um 14.566,37 € (= - 13,68 %) unter dem Ansatz von  106.505 €.

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.425.572,02 €. Sie blieben damit um 139.584,98 € (= - 8,92 %) unter dem Haushaltsansatz von 
1.565.157,00 €.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) und der sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65,66) beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 700.979,02 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2008 konnte so um 68.125,98 € (= - 8,86 %) unterschritten werden.

?        Die Kostenerstattungen an den Bund (Gruppierungsziffer 6700), insbesondere für die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen beliefen sich im Jahr 2008 auf 34.265,40 €. Sie lagen damit um 6.765,40 € (= + 24,60 %) über dem Haushaltsansatz von 27.500 €.

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2008 insgesamt 122.878,60 €. Sie lagen damit um 7.076,40 € (= - 5,45 %) unter dem Haushaltsansatz von  129.955 €.

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2008 insgesamt 824.841,56 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um  19.533,44 € (= - 2,31 %) unterschritten.

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2008 Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 503.624,66 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 60.124,66 € (= + 13,56 %) überschritten.

?        Die im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 137.250 € wurden um 550,72 € (= - 0,40 %) unterschritten.

?        Die Gewerbesteuerumlage schlug im Jahr 2008 mit 1.221.677,00 € zu Buche. abzuführen. Sie lag damit um 388.573,00 € (= -24,13 %) unter dem Haushaltsansatz von  1.610.250 €. Der Abrechnungsbetrag für das 4. Quartal 2008, der im neuen Rechnungsjahr 2009 verbucht wurde, lag bei 395.820 €. Damit wurde der Minderbetrag aus dem Jahr 2008 wieder ausgeglichen. Abrechnungstechnisch gibt es dazu leider keine andere Möglichkeit.

?        Aufgrund des höheren Anrechnungsbetrages errechnete sich im Rahmen der Abrechnung Solidarumlage für das Jahr 2007 noch ein Erstattungsbetrag von 132.579,00 €. Für das Jahr 2008 ist keine Solidarumlage mehr angefallen, da der Kommunalanteil ab diesem Jahr nun durch den Freistaat Bayern in voller Höhe getragen wird.

?        Die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage lag im Jahr 2008 bei 5.602.195,46 €.  Sie lag damit um 1.771.146,42 € (= + 46,23 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007. Die Ursache hierin lag in der gegenüber dem Vorjahr wieder erheblich gestiegenen Umlagekraft der Stadt.


?        Sowohl im Bereich der Abwasserbeseitigung als auch der Abfallbeseitigung ergaben sich im Jahr 2008 Unterdeckungen, die durch eine Entnahme aus den jeweils für den Ausgleich von Gebührenschwankungen vorhandenen Sonderrücklagen ausgeglichen werden mussten. Die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Beträge lagen  im Bereich der Abwasserbeseitigung bei 86.522,40 € und im Bereich der Abfallbeseitigung bei 36.788,20 €

?        Alles zusammen betrachtet führte dann letztendlich im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt einen Überschussbetrag in Höhe von 5.678.370,22 € erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuführen (Gruppierungsziffer 8600) konnte. Diese Zuführungsrate liegt 1.396.708,22 € (= + 32,62 %) über dem im Haushaltsplan veranschlagten Zuführungsbetrag von  4.281.662 €. Gegenüber dem Rekordjahr 2007 bedeutete dies allerdings ein Minus von 4.498.049,99 € (= - 44,20 %). Die in Höhe der normalen Tilgungsleistungen (129.114,66 €) zu erbringende Mindestzuführung stellte damit auch im Jahr 2008 kein Problem dar.



B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 5.683.666,02 € überstiegen den Haushaltsansatz von  4.284.067 € um 1.399.599,02 € (= + 32,67 %). Es darf dazu auf die vorstehenden Erläuterungen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Zuführung bzw. Entnahme zu bzw. aus Sonderrücklagen bei den UA: Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie die allgemeine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt) verwiesen werden.

?                Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 128.974,40 € (= - 51,12 %) unter der im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Summe von  252.285 €. Insbesondere ist dies auf die im HHPlan zwar veranschlagte, letztendlich aber nicht vollzogene Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude (150.000 €) sowie die geringere Entnahme (- 65.011,80 €) aus der Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich des UA 7200 (Abfallbeseitigung) zurückzuführen.  Dem gegenüber stand jedoch ein Mehrbedarf (86.522,40 €) aus der Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)

?                        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer: 34) belaufen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 1.180.205,16 €. Der Haushaltsansatz von  1.317.050 € wurde damit um 136.844,84 € (= - 10,39 %) unterschritten. Die Mindereinnahmen resultieren insbesondere aus einem geringeren Verkaufsvolumen von unbebauten Gewerbegrundstücken (222.338,22 €). Dem gegenüber standen dann jedoch wiederum Mehreinnahmen aus dem Verkauf von unbebauten Wohnbaugrundstücken (26.687,67 €),  von bebauten Grundstücken (28.898,92 €) und aus der Einräumung von Dienstbarkeiten (17.722 €).

?                        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2008 insgesamt 570.947,10 € erzielt. Der Haushaltsansatz von  1.059.000 € wurde damit um 488.052,90 € (= - 46,09 %) unterschritten. Die Ursache hierfür liegt bei Mindereinnahmen bei den Erschließungsbeiträgen (163.407,91 €), bei den Straßenausbaubeiträgen (165.036,39 €) und bei den Eigentümeranteilen für Abwasser- und Wasserversorgungshausanschlüsse (177.058,15 €).

?                        Die im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen  durch das Land (Gruppierungsziffer 36) in Höhe von  1.100.380 €  wurden bei tatsächlichen Einnahmen von 450.852,65 € um 649.527,35 € (= - 59,03 %) unterschritten. Die Ursache hierin lag insbesondere beim zurückgestellten Ausbau der Straße „Kirchplatz“ sowie des östlichen Schulhofbereiches; hierfür waren aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 im Haushaltsplan 2008 veranschlagt. Auch wird sich die staatliche Förderung für den Bau der Fuß- und Radwegüberführung in der Adalbert-Stifter-Straße um rd. 90.000 € reduzieren.

?                        Wie in der Haushaltsplanung vorgesehen, mussten im Rechnungsjahr 2008 keine Kreditmarktmittel in Anspruch genommen werden.


       AUSGABEN

?                Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) belaufen sich im Rechnungsjahr 2008 auf insgesamt 1.475.648,09 € und übersteigen damit den Haushaltsansatz von  259.160 € um 1.216.488,09 € (= +469,40 %). Diese „Mehrausgaben“ resultieren insbesondere aus einer möglich gewordenen Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 1.470.352,29 €. Der Planansatz konnte dabei um 1.213.597,29 € (= + 472,67 %) gesteigert werden.

?                Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 611.136,05 €. Der Haushaltsansatz von  883.000 € wurde somit um 271.863,95 € (= - 30,79 %) unterschritten. Dies ist insbesondere auf Minderausgaben beim Erwerb von unbebauten Wohnbaugrundstücken (97.171,35 €) sowie Minderausgaben für Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge für städt. Grundstücke (177.347,70 €)zurückzuführen.

?                        Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2008 insgesamt 338.418,01 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  317.150 € wurde somit um 21.268,01 € (= + 6,71 %) überschritten.

?                Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt  5.970.485 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis lag bei  4.979.972,42 € und damit um 990.512,58 € (= - 16,59 %) unter dem Ansatz. Diese Differenz beruht u.a. auf Minderausgaben bei der Generalsanierung der Aula in der Grundschule Illerberg (17.853,62 €), der Umgestaltung bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Uli-Wieland-Volksschule (24.963,41 €), der nicht umgesetzten Verlagerung des Jugendhauses in das Objekt „Wielandstraße 5“ (65.000 €), der Erschließung (Straßenbau) des Wohngebietes Vöhringen Ost III (210.260,13 €), dem Ausbau der Verbindungsstraße „Vöhringer Straße – Hauptstraße“ im Stadtteil Illerzell (46.825,55 €), der Verlegung von Abwassergrundstücksanschlüssen (142.132,81 €).

?                Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2008 insgesamt 129.114,66 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um 1.035,34 € (= - 0,80 %) unterschritten.

?                An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2008 insgesamt 351.513,12 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  349.552 € wurde somit um 1.961,12 € (= + 0,56 %) überschritten.


Voraussichtlich im Herbst 2009 wird die Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt werden.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Einzelheiten der Jahresrechnung 2008 Aufschluss geben wird,  vorlegen.

Empfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 wird durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass dieses Jahresergebnis noch als sehr erfreulich bezeichnet werden kann. Angesichts der aktuellen weltweiten Finanz- und Konjunkturkrise wird dieses Resultat in den nächsten Jahren wohl nicht mehr zu erreichen sein. Die Stadtratsmitglieder nehmen im Ergebnis einer kurzen Aussprache folgende Eckdaten zur Kenntnis:

  1. Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 27.336.320,87 €
       Ansatz: 26.735.924 €
       = + 600.396,87 €
       =   + 2,25 %

  1. Vermögenshaushalt        Ergebnis: 8.009.112,95 €
Ansatz: 8.013.282 €
       = - 4.169,05 €
       = - 0,05 %

  1. Gesamthaushalt        Ergebnis: 35.345.433,82 €
       Ansatz: 34.749.206 €
       = + 596.227,82 €
       = + 1,72 %

  1. Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 5.678.370,22 €
        Ansatz:  4.281.662 €
       = + 1.396.708,22 €
       = + 32,62 %

  1. Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL/IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 0 €
= +/- 0,00 €
= +/- 0,00 %

Schuldenstand zum 31.12.2008:        3.538.855,87 €
       
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2008:        270,66 €
       

  1. Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Jahr 2008:        1.470.352,29 €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2008:        7.110.544,81 €

  1. Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude im Jahr 2008:        0,00 €

       Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2008:        269.404,76 €


Von der eigentlich im HHPlan 2008 vorgesehenen Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage in Höhe von 150.000,00 € wurde abgesehen. Es ist geplant den in der Sonderrücklage angesammelten Betrag für die im Jahr 2011 vorgesehene Generalsanierung des städt. Wohngebäudes „Zum Klärwerk 15“ zu verwenden.

?           Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        86.522,40 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008:        461.022,24 €

?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        36.788,20 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008:        224.175,87 €

?        Grundschule Süd
      Zuführung zur / Entnahme aus der Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008        2.930,42 €

?        Grundschule Nord
       Zuführung zur / Entnahme aus der Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2008        2.247,77 €

  1. Auf das Haushaltsjahr 2009 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        8.437,74 €
-        neu        283.837,88 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        791.000,00 €

       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        1.577.375,10 €
-        neu        4.608.690,11 €

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Gewerbesteuereinnahmen liegen geringfügig unter dem HHAnsatz 2008 allerdings doch erheblich unter dem Rekordergebnis des Jahres 2007. Das Gewerbesteueraufkommen 2008 lag bei 8.466.784,53 € und damit um 33.215,47 € (= 0,39  %) unter dem Haushaltsansatz 2008 von 8.600.000 € aber um 2.826.744,21 € (= - 25,03 %) unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2007.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag um 292.395,00 € (= 5,52 %) über dem Haushaltsansatz von 5.300.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2007 bedeutete dies Mehreinnahmen von 553.137,00 € (= + 10,98 %).

?        Eine Schlüsselzuweisung erhielt die Stadt aufgrund der gestiegenen Steuer- und Umlagekraft im Jahr 2008 nicht mehr. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen Einnahmeverlust von 1.146.484 €.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 17.025.267,12 € um
297.817,12 € (= 1,78 %) über dem Ansatz von 16.727.450 € und um 3.337.050,36 € (= - 16,39 %) unter dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2007.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.313.650 € wurde mit 3.273.863,21 € nur um 39.786,79 (= - 1,20 %) unterschritten.

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von  487.819 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 449.251,83 € um 38.567,17 € (= - 7,91 %) unter schritten.

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160,161,162,167) konnten im Jahr 2008 Einnahmen in Höhe von  542.297,70 € erzielt werden. Der Ansatz von  535.655 €  wurde damit um 6.642,70 €  (= - 1,24 %)  überschritten. 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt  364.055,28 €. Der Ansatz von  226.500 € konnte somit um 137.555,28 € (= + 60,73 %) erheblich überschritten werden. 

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) betrugen 2008 insgesamt 322.541,44 €. Sie waren dabei nahezu identisch mit dem Haushaltsansatz von 322.540 €.

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffern 171,172,174,176,177) in Höhe von  1.044.715 € konnten um 10.205,34 € (= + 0,98 %) geringfügig  überschritten werden.

       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 4.762.899,69 € unterschritten den Haushaltsansatz von  4.837.570 € um 74.670,31 € (= - 1,54 %).

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2008 auf 767.931,24 €. Sie blieben damit um 78.738,76 € (=  - 9,30 %) unter dem Planansatz von  846.670 €.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2008 einen Kostenaufwand von 129.104,49 €. Der Haushaltsansatz von  123.865 € wurde damit um 5.239,49 € (= + 4,23 %) überschritten.

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2008 insgesamt 113.064,43 €. Der Haushaltsansatz von  114.190 € wurde dadurch geringfügig um 1.125,57 € (= - 0,99 %) unterschritten.

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 779.959,76 €. Die veranschlagten Mittel von  806.110 € konnten damit um 26.150,24 € (= -3,24 %) unterschritten werden.

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von 91.938,63 € um 14.566,37 € (= - 13,68 %) unter dem Ansatz von  106.505 €.

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.425.572,02 €. Sie blieben damit um 139.584,98 € (= - 8,92 %) unter dem Haushaltsansatz von 
1.565.157,00 €.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) und der sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65,66) beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 700.979,02 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2008 konnte so um 68.125,98 € (= - 8,86 %) unterschritten werden.

?        Die Kostenerstattungen an den Bund (Gruppierungsziffer 6700), insbesondere für die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen beliefen sich im Jahr 2008 auf 34.265,40 €. Sie lagen damit um 6.765,40 € (= + 24,60 %) über dem Haushaltsansatz von 27.500 €.

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2008 insgesamt 122.878,60 €. Sie lagen damit um 7.076,40 € (= - 5,45 %) unter dem Haushaltsansatz von  129.955 €.

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2008 insgesamt 824.841,56 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um  19.533,44 € (= - 2,31 %) unterschritten.

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2008 Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 503.624,66 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 60.124,66 € (= + 13,56 %) überschritten.

?        Die im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 137.250 € wurden um 550,72 € (= - 0,40 %) unterschritten.

?        Die Gewerbesteuerumlage schlug im Jahr 2008 mit 1.221.677,00 € zu Buche. abzuführen. Sie lag damit um 388.573,00 € (= -24,13 %) unter dem Haushaltsansatz von  1.610.250 €. Der Abrechnungsbetrag für das 4. Quartal 2008, der im neuen Rechnungsjahr 2009 verbucht wurde, lag bei 395.820 €. Damit wurde der Minderbetrag aus dem Jahr 2008 wieder ausgeglichen. Abrechnungstechnisch gibt es dazu leider keine andere Möglichkeit.

?        Aufgrund des höheren Anrechnungsbetrages errechnete sich im Rahmen der Abrechnung Solidarumlage für das Jahr 2007 noch ein Erstattungsbetrag von 132.579,00 €. Für das Jahr 2008 ist keine Solidarumlage mehr angefallen, da der Kommunalanteil ab diesem Jahr nun durch den Freistaat Bayern in voller Höhe getragen wird.

?        Die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage lag im Jahr 2008 bei 5.602.195,46 €.  Sie lag damit um 1.771.146,42 € (= + 46,23 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007. Die Ursache hierin lag in der gegenüber dem Vorjahr wieder erheblich gestiegenen Umlagekraft der Stadt.

?        Sowohl im Bereich der Abwasserbeseitigung als auch der Abfallbeseitigung ergaben sich im Jahr 2008 Unterdeckungen, die durch eine Entnahme aus den jeweils für den Ausgleich von Gebührenschwankungen vorhandenen Sonderrücklagen ausgeglichen werden mussten. Die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Beträge lagen  im Bereich der Abwasserbeseitigung bei 86.522,40 € und im Bereich der Abfallbeseitigung bei 36.788,20 €

?        Alles zusammen betrachtet führte dann letztendlich im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt einen Überschussbetrag in Höhe von 5.678.370,22 € erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuführen (Gruppierungsziffer 8600) konnte. Diese Zuführungsrate liegt 1.396.708,22 € (= + 32,62 %) über dem im Haushaltsplan veranschlagten Zuführungsbetrag von  4.281.662 €. Gegenüber dem Rekordjahr 2007 bedeutete dies allerdings ein Minus von 4.498.049,99 € (= - 44,20 %). Die in Höhe der normalen Tilgungsleistungen (129.114,66 €) zu erbringende Mindestzuführung stellte damit auch im Jahr 2008 kein Problem dar.

B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 5.683.666,02 € überstiegen den Haushaltsansatz von  4.284.067 € um 1.399.599,02 € (= + 32,67 %). Es darf dazu auf die vorstehenden Erläuterungen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Zuführung bzw. Entnahme zu bzw. aus Sonderrücklagen bei den UA: Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie die allgemeine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt) verwiesen werden.

?                Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 128.974,40 € (= - 51,12 %) unter der im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Summe von  252.285 €. Insbesondere ist dies auf die im HHPlan zwar veranschlagte, letztendlich aber nicht vollzogene Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude (150.000 €) sowie die geringere Entnahme (- 65.011,80 €) aus der Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich des UA 7200 (Abfallbeseitigung) zurückzuführen.  Dem gegenüber stand jedoch ein Mehrbedarf (86.522,40 €) aus der Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)

?                        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer: 34) belaufen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 1.180.205,16 €. Der Haushaltsansatz von  1.317.050 € wurde damit um 136.844,84 € (= - 10,39 %) unterschritten. Die Mindereinnahmen resultieren insbesondere aus einem geringeren Verkaufsvolumen von unbebauten Gewerbegrundstücken (222.338,22 €). Dem gegenüber standen dann jedoch wiederum Mehreinnahmen aus dem Verkauf von unbebauten Wohnbaugrundstücken (26.687,67 €),  von bebauten Grundstücken (28.898,92 €) und aus der Einräumung von Dienstbarkeiten (17.722 €).

?                        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2008 insgesamt 570.947,10 € erzielt. Der Haushaltsansatz von  1.059.000 € wurde damit um 488.052,90 € (= - 46,09 %) unterschritten. Die Ursache hierfür liegt bei Mindereinnahmen bei den Erschließungsbeiträgen (163.407,91 €), bei den Straßenausbaubeiträgen (165.036,39 €) und bei den Eigentümeranteilen für Abwasser- und Wasserversorgungshausanschlüsse (177.058,15 €).

?                        Die im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen  durch das Land (Gruppierungsziffer 36) in Höhe von  1.100.380 €  wurden bei tatsächlichen Einnahmen von 450.852,65 € um 649.527,35 € (= - 59,03 %) unterschritten. Die Ursache hierin lag insbesondere beim zurückgestellten Ausbau der Straße „Kirchplatz“ sowie des östlichen Schulhofbereiches; hierfür waren aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 im Haushaltsplan 2008 veranschlagt. Auch wird sich die staatliche Förderung für den Bau der Fuß- und Radwegüberführung in der Adalbert-Stifter-Straße um rd. 90.000 € reduzieren.

?                        Wie in der Haushaltsplanung vorgesehen, mussten im Rechnungsjahr 2008 keine Kreditmarktmittel in Anspruch genommen werden.

       AUSGABEN

?                Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) belaufen sich im Rechnungsjahr 2008 auf insgesamt 1.475.648,09 € und übersteigen damit den Haushaltsansatz von  259.160 € um 1.216.488,09 € (= +469,40 %). Diese „Mehrausgaben“ resultieren insbesondere aus einer möglich gewordenen Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 1.470.352,29 €. Der Planansatz konnte dabei um 1.213.597,29 € (= + 472,67 %) gesteigert werden.

?                Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 611.136,05 €. Der Haushaltsansatz von  883.000 € wurde somit um 271.863,95 € (= - 30,79 %) unterschritten. Dies ist insbesondere auf Minderausgaben beim Erwerb von unbebauten Wohnbaugrundstücken (97.171,35 €) sowie Minderausgaben für Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge für städt. Grundstücke (177.347,70 €)zurückzuführen.

?                        Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2008 insgesamt 338.418,01 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  317.150 € wurde somit um 21.268,01 € (= + 6,71 %) überschritten.

?                Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt  5.970.485 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis lag bei  4.979.972,42 € und damit um 990.512,58 € (= - 16,59 %) unter dem Ansatz. Diese Differenz beruht u.a. auf Minderausgaben bei der Generalsanierung der Aula in der Grundschule Illerberg (17.853,62 €), der Umgestaltung bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Uli-Wieland-Volksschule (24.963,41 €), der nicht umgesetzten Verlagerung des Jugendhauses in das Objekt „Wielandstraße 5“ (65.000 €), der Erschließung (Straßenbau) des Wohngebietes Vöhringen Ost III (210.260,13 €), dem Ausbau der Verbindungsstraße „Vöhringer Straße – Hauptstraße“ im Stadtteil Illerzell (46.825,55 €), der Verlegung von Abwassergrundstücksanschlüssen (142.132,81 €).

?                Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2008 insgesamt 129.114,66 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um 1.035,34 € (= - 0,80 %) unterschritten.

?                An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2008 insgesamt 351.513,12 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  349.552 € wurde somit um 1.961,12 € (= + 0,56 %) überschritten.

Voraussichtlich im Herbst 2009 wird die Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt werden.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Einzelheiten der Jahresrechnung 2008 Aufschluss geben wird,  vorlegen.

Ohne Beschluss

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7. Erhöhung der buchungsbezogenen Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2009

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 7

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.07.2009 und führt aus, dass die geringfügige Erhöhung der Beiträge um 3 € unstrittig gewesen sei. Lediglich für die 2 ½ bis 3jährigen Kinder habe die vorgeschlagene Beitragsregelung zu Diskussionen geführt.

Die Kindergartenleiterinnen hätten zu dem entstehenden höheren Betreuungsaufwand für diese Kinder zwischenzeitlich schriftlich Stellung bezogen – dieses Schreiben wurde in der heutigen Sitzung ausgelegt – und dabei auch einen Personalkostenschlüssel von 1 : 9 beantragt. Nach den Worten von Bürgermeister Janson liege die Zahl der 2 ½ bis 3jährigen Kinder nach den aktuellen Anmeldungen bei 45. Die vorgeschlagene Beitragserhöhung würde im Kindergartenjahr 2009/2010 zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 6.500 € führen.

Die meisten Stadtratsmitglieder schließen sich bei dieser Altersgruppe der Empfehlung der Stadtverwaltung an und vertreten die Auffassung, dass der höhere Betreuungsaufwand auch einen höheren Beitrag rechtfertigt, zumal die Sätze auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Kommunen noch in einem vertretbaren Rahmen liegen.

Andere Stadtratsmitglieder würden es lieber sehen, wenn die Erhöhung des Beitrages für die Altersgruppe der 2 ½ bis 3jährigen Kinder noch um ein Jahr zurückgestellt werden würde.

Im Ergebnis der Aussprache ergehen sodann folgende Beschlüsse:

1.        Die Kindergartenbeiträge werden zum September 2009 wie folgt erhöht:

Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        58,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        60,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        62,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        64,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        66,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        68,00 €

Die familienfreundliche Beitragsermäßigung wird im bisherigen Umfang beibehalten.
Den freigemeinnützigen Trägern wird empfohlen, die Beitragsregelung entsprechend durchzuführen.

       Abstimmungsergebnis:        19 : 0 angenommen

2.        Nutzungs-/Buchungszeit:                        Monatlicher Beitrag für 2 ½ bis 3jährige
Kinder:

im Durchschnitt täglich                        für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð        70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð        72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð        74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð        76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð        78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð        80,00 €

Die familienfreundliche Beitragsermäßigung wird wie bei den in Ziff. 1 genannten Beträgen angewandt. Den freigemeinnützigen Trägern wird empfohlen, die Beitragsregelung entsprechend durchzuführen.

Wird eine Kindergartengruppe zu mehr als 50 % von Kindern im Alter 2 ½ bis 3 Jahre belegt, soll ein Anstellungsschlüssel von 1 : 9 angestrebt werden.

       Abstimmungsergebnis:        15 : 4 angenommen

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6. Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 1/2009 (ohne Vorinformation)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Auswirkungen der aktuellen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zeichnen sich erwartungsgemäß bereits im aktuellen Haushaltsplan 2009 ab. So wird es notwendig, verschiedene Steueransätze nach unten zu korrigieren. Die bisher in Ansatz gebrachten Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Einkommen- und Umsatzsteuer müssen demzufolge um insgesamt rd. 1.275.000 € reduziert werden.

Neben diesen Steuerrückgängen wurde ein Nachtragshaushalt auch deshalb erforderlich, um die in das  Konjunkturprogramm II aufgenommenen Maßnahmen planmäßig mit darzustellen. 
Auch zwischenzeitlich beschlossene weitere Maßnahmen, so u.a. insbesondere der Erwerb des „Cardijn-Haus-Areals“  machen den Nachtragshaushalt notwendig.

Erfreulich ist, dass der  Kreisumlagehebesatz von ursprünglich 48,4 %-Punkten durch Beschluss des Kreistages Neu-Ulm erneut gesenkt wurde und zwar diesmal um  2,0 %-Punkte auf nunmehr 46,4 %-Punkte.
Für die Stadt bedeutet dies eine Ausgabenreduzierung gegenüber dem bisherigen Planansatz von 314.170 €.

Neben den dargestellten  Veränderungen wurde der Nachtragshaushalt auch  zum Anlass genommen, andere Haushaltsansätze an die mittlerweile bekannten aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

In erster Linie bedingt durch die Steuerrückgänge wird sich dadurch auch  die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalts auf nunmehr „nur noch“ 887.138 € reduzieren.

Die doch erheblich geringere Zuführungsrate und gleichzeitige Mehrausgaben im Bereich des Vermögenshaushaltes lassen sich noch nur durch eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgleichen.

So wird sich die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von bislang prognostizierten rd. 3,23 Mio. € um 1.554.500 € auf nunmehr 4.787.051 € erhöhen !
Der Rücklagenbestand wird sich somit zum Ende des Jahres 2009 auf voraussichtlich dann nur noch rd. 2,32 Mio. € verringern.

Die jeweiligen Änderungen wurden entweder in den Erläuterungen bei den jeweiligen Haushaltsstellen, in dieser Kurzdarstellung oder aber im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan kurz beschrieben.
In den  Vorbericht wurden jedoch nur  die Erläuterungen, Tabellen und Diagramme aufgenommen, die sich durch die neuen Haushaltsansätze geändert haben.
       
       Der Haushaltsplan 2009 weist unter Berücksichtigung des Nachtragshaushaltes Nr. 1 nunmehr ein Gesamtvolumen von   34.568.825 € auf und liegt damit um  718.745  €  oder  2,12  % über dem ursprünglichen Volumen des Haushaltsplanes.





Der Nachtragshaushalt 1/2009 einschl. der dazu erstellten Unterlagen  ist als Anlage  dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Empfehlung

Beschlussvorschlag





Der Stadtrat erlässt die als Anlage diesem Beschluss beigefügte Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Rechnungsjahr 2009.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die deutschen Städte und Gemeinden
bereits krisenerprobt seien. Auch vor vier bzw. fünf Jahren habe eine sehr schlechte Ausgangsbasis bestanden. Damals habe sich die Diskussion um die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen entfacht. Ein konjunktureller Aufschwung bescherte dann den Kommunen insbesondere dank der Gewerbesteuer jedoch wachsende Einnahmen, vor allem im Rekordjahr 2007. Auch das Jahr 2008 war so keinesfalls schlecht. Dank dieser Situation konnte wieder stärker in die Infrastruktur investiert, teilweise Schulden abgebaut und sogar Rücklagen gebildet werden.

Doch nun bestehe aktuell eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich natürlich
auch lokal auswirke. Die Steuereinnahmen brechen weg, in Vöhringen im Jahr 2009 immerhin 1,275 Mio. €. Manche Städte und Gemeinden müssten schon in diesem Jahr erhebliche Steuern an Unternehmen zurückzahlen. Derzeit verringern auch vor Ort schon manche Unternehmen ihre Vorauszahlungen. Eine gewisse Hilfe seien sicherlich die zehn Milliarden € für kommunale Investitionen aus dem Konjunkturpaket II. Diese können aber die Folgen der erwähnten weltweiten Finanz- und Konjunkturkrise nur abmildern.

Diese Krise zehre an der Substanz, wie dies der aktuelle Rücklagenbestand mit nur mehr
2,3 Mio. € belegt. Die Wirtschaftsprognosen jüngster Tage zeichnen zwar wieder ein etwas freundlicheres Bild. Doch jede Wirtschaftsprognose, die heute gemacht wird, könne morgen schon wieder ohne Wert sein. Wir können nur hoffen, so Bürgermeister Janson, dass sich die Lage baldigst wieder stabilisiere. Auf der einen Seite sollen sich die Kommunen bei ihren Investitionen ja antizyklisch verhalten. Manche Maßnahmen lassen sich auch aufgrund ihrer zwingenden Notwendigkeit gar nicht verschieben. Als Beispiel sei hier vor allem der Bereich Bildung (z.B. Ganztagesklassen, Praxisklassen) genannt. Andererseits dürfe man den Bogen nicht überspannen.

Weiterhin sei eine solide und sparsame Haushaltsführung angesagt. Keiner von uns wisse, wie lange diese Durststrecke andauere. Auch künftig stünden große Ausgaben an, die wir bewältigen wollen. Der gesunde Mittelweg dürfte sich wohl auch hier als richtig erweisen.
Investitionen mit Bedacht, aber nicht über das vertretbare Maß hinaus. Wir wissen, dass uns die gegenwärtige Krise im nächsten Jahr noch mit voller Wucht treffen und das Steueraufkommen weiter zurückgehen wird. Aber wir dürfen gleichwohl nicht nur schwarz sehen. Wir werden und müssen auch diese Krise meistern.

Die Stadtratsmitglieder stimmen mit Bürgermeister Janson überein, dass die kommenden Jahre sehr schwierig und deshalb die Rücklagen sehr schnell aufgebraucht sein können.
Es wird deshalb angeregt, vor Erlass des nächsten Haushalts frühzeitig die Fraktionssitzung zu terminieren, um rechtzeitig potentielle Einsparungen prüfen zu können.



Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender Beschluss:

Beschluss

„Der Stadtrat erlässt die als Anlage diesem Beschluss beigefügte Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Rechnungsjahr 2009.“

Anmerkung:        Die von Herrn Maier gestellte Frage nach dem Grund für die Kostensteigerung im Abwasser- und Wasserbereich bei der Sanierung der Ulmer Straße kann nach Rückfrage im Bauamt dahingehend beantwortet werden, dass die Ausschreibung gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung, die auf der gleichen Grundlage wie bei anderen Baumaßnahmen erstellt wurde, höhere Preise erbracht hat. In der Adalbert-Stifter-Straße sei das Ausschreibungsergebnis hingegen günstiger geworden. Die Kostensteigerung in der Waldseestraße liegt an der zusätzlichen Druckleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neubau von acht Kleinkraftwerken an der Iller; - Information durch den Präsidenten des Fischereiverbandes Schwaben, Herrn Altlandrat Franz Josef Schick - Verabschiedung einer Resolution der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 3

Sachverhalt

Resolution des Stadtrates der Stadt Vöhringen
gegen den Neubau von acht Kleinkraftwerken an der Iller


Die Münchner Firma Fontin & Company beabsichtigt, im Bereich der Iller zwischen Memmingen und Illertissen insgesamt acht Kleinkraftwerke zu errichten.

Die Stadt Vöhringen ist von diesem Vorhaben zwar im wesentlichen nur mittelbar betroffen. Gleichwohl spricht sich die Stadt Vöhringen aus Gründen einer intakten Wasser- und Waldökologie sowie eines wirksamen Hochwasserschutzes gegen diese Bauvorhaben an der Iller aus.

Der einzigartige Lebens- und Freizeitraum an der Iller sollte nicht bloßen wirtschaftlich Interessen geopfert werden.

Die Fließgewässer sind das Rückgrat unserer Landschaften.

Die Nutzung der Wasserkraft muss naturnah und ökologisch verträglich erfolgen.

Diese Voraussetzungen liegen bei dem beabsichtigten Bau der acht Kleinwasserkraftwerke nicht vor.

Durch die Wasserableitung, den Bau der Wehranlagen und sonstigen Bauten sind Veränderungen der Strömungs-, Temperatur- und Sauerstoffverhältnisse ebenso unvermeidlich wie die Veränderungen auf die Wasserstände, die Wasserstruktur wie die Durchgängigkeit des Wassers. Auch stehen Schäden am Gewässerbett und
den Ufern der Iller zu erwarten.

Nicht zuletzt sind die im Lebensraum der Iller vorzufindenden Fische in ihrem Bestand und ihrer Existenz massiv bedroht.

Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der damit verbundene Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hat absoluten Vorrang.

Gerade unterhalb der Kleinwasserkraftwerke befinden sich die guten Fischlebensräume.

Das gesamte Wasserkraftpotential an der Iller ist ohnehin schon jetzt nahezu völlig ausgeschöpft.

Schließlich darf der kostenträchtige und mühsam in den letzten Jahren aufgebaute Hochwasserschutz entlang der Iller um Vöhringen nicht tangiert werden.

Empfehlung

Resolution des Stadtrates der Stadt Vöhringen
gegen den Neubau von acht Kleinkraftwerken an der Iller

Die Münchner Firma Fontin & Company beabsichtigt, im Bereich der Iller zwischen Memmingen und Illertissen insgesamt acht Kleinkraftwerke zu errichten.

Die Stadt Vöhringen ist von diesem Vorhaben zwar im wesentlichen nur mittelbar betroffen. Gleichwohl spricht sich die Stadt Vöhringen aus Gründen einer intakten Wasser- und Waldökologie sowie eines wirksamen Hochwasserschutzes gegen diese Bauvorhaben an der Iller aus.

Der einzigartige Lebens- und Freizeitraum an der Iller sollte nicht bloßen wirtschaftlich Interessen geopfert werden.

Die Fließgewässer sind das Rückgrat unserer Landschaften.

Die Nutzung der Wasserkraft muss naturnah und ökologisch verträglich erfolgen.

Diese Voraussetzungen liegen bei dem beabsichtigten Bau der acht Kleinwasserkraftwerke nicht vor.

Durch die Wasserableitung, den Bau der Wehranlagen und sonstigen Bauten sind Veränderungen der Strömungs-, Temperatur- und Sauerstoffverhältnisse ebenso unvermeidlich wie die Veränderungen auf die Wasserstände, die Wasserstruktur wie die Durchgängigkeit des Wassers. Auch stehen Schäden am Gewässerbett und
den Ufern der Iller zu erwarten.

Nicht zuletzt sind die im Lebensraum der Iller vorzufindenden Fische in ihrem Bestand und ihrer Existenz massiv bedroht.

Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der damit verbundene Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hat absoluten Vorrang.

Gerade unterhalb der Kleinwasserkraftwerke befinden sich die guten Fischlebensräume.

Das gesamte Wasserkraftpotential an der Iller ist ohnehin schon jetzt nahezu völlig ausgeschöpft.

Schließlich darf der kostenträchtige und mühsam in den letzten Jahren aufgebaute Hochwasserschutz entlang der Iller um Vöhringen nicht tangiert werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Präsidenten des Fischereiverbandes Schwaben, Herrn Altlandrat Franz-Josef Schick, der zunächst das Vorhaben erläutert und hierzu Stellung bezieht (vgl. hierzu auch Darstellung unter Punkt „Genehmigung der Tagesordnung“, Seite 4 der Niederschrift über diese Sitzung).

Er führt insbesondere aus, dass die Stadt Vöhringen zwar nicht Verfahrensbeteiligte sei,
vom geplanten Vorhaben aber dennoch alle Bürger entlang der Iller betroffen seien. Insoweit sei es durchaus wichtig und legitim, dass die Bürger erfahren, welche Maßnahmen konkret geplant sind und sie sich auch dazu äußern können, wie sie sich die weitere Entwicklung der ohnehin schon sehr stark beeinträchtigten Iller vorstellen.

Mit der in einigen Bereichen bereits durchgeführten Renaturierung sei, so Herr Altlandrat Schick weiter, die Iller wieder etwas naturnäher geworden. Im Abschnitt zwischen Illertissen und Memmingen, in dem auch die geplanten Kleinkraftwerke situiert werden sollen, werde die dringend notwendige Fortführung der Renaturierung der Iller im Falle einer Genehmigung dieser Maßnahme dann allerdings für einen Zeitraum von 30 Jahren blockiert.

Eine Fortsetzung der Renaturierung wäre allerdings sowohl für die Fische, als auch für die gesamte Flora und Fauna sehr wichtig. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Kleinkraftwerke dagegen sei mit ca. 250 bis 450 Megawatt und einer Versorgungsquote von ca. 15.000 Einwohnern auch sehr gering. Der geplante Eingriff stehe deshalb in keinem Verhältnis zu den daraus entstehenden Nachteilen für die Ökologie.

Hieran schließt sich eine sehr eingehende Aussprache, in deren Verlauf auch zum Ausdruck kommt, dass für die Kleinkraftwerke kein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, weil vom Vorhabensträger nur jeweils Einzelanträge gestellt wurden. Dadurch reiche eine Gestattung aus, für die das Landratsamt Neu-Ulm zuständig sei.

Während die CSU-Stadtratsfraktion darstellt, dass sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen den Bau der geplanten 8 Kleinkraftwerken ausgesprochen habe und deshalb der vorgeschlagenen Resolution zustimmen könne, geht es einem Teil der SPD - Stadtratsfraktion, wie bei der Genehmigung der Tagesordnung bereits erläutert, nach wie vor um die Vorgehensweise, dass kein Vertreter der Firma Fontin & Company in der heutigen Sitzung anwesend ist und deren Standpunkt vortragen kann.

Die große Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder vertritt jedoch die Auffassung,
dass bereits umfangreiche Informationsmöglichkeiten bestanden haben und es deshalb
durchaus legitim sei, in der heutigen Sitzung zu einer Entscheidung bzw. Verabschiedung einer Resolution zu kommen.

Bürgermeister Janson bringt im Ergebnis der Diskussion schließlich folgende Resolution zur Abstimmung:

Beschluss

„Resolution des Stadtrates der Stadt Vöhringen
gegen den Neubau von acht Kleinkraftwerken an der Iller

Die Münchner Firma Fontin & Company beabsichtigt, im Bereich der Iller zwischen Memmingen und Illertissen insgesamt acht Kleinkraftwerke zu errichten.

Die Stadt Vöhringen ist von diesem Vorhaben zwar im wesentlichen nur mittelbar betroffen. Gleichwohl spricht sich die Stadt Vöhringen aus Gründen einer intakten Flusslandschaft mit Wasser- und Waldökologie sowie eines wirksamen Hochwasserschutzes gegen diese Bauvorhaben an der Iller aus.

Der einzigartige Lebens- und Freizeitraum an der Iller sollte nicht bloßen wirtschaftlich Interessen geopfert werden.

Die Fließgewässer sind das Rückgrat unserer Landschaften.

Die Nutzung der Wasserkraft muss naturnah und ökologisch verträglich erfolgen.

Diese Voraussetzungen liegen bei dem beabsichtigten Bau der acht Kleinwasserkraftwerke nicht vor.

Durch die Wasserableitung, den Bau der Wehranlagen und sonstigen Bauten sind Veränderungen der Strömungs-, Temperatur- und Sauerstoffverhältnisse ebenso unvermeidlich wie die Veränderungen auf die Wasserstände, die Wasserstruktur wie die Durchgängigkeit des Wassers. Auch stehen Schäden am Gewässerbett und den Ufern der Iller zu erwarten.

Nicht zuletzt sind die im Lebensraum der Iller vorzufindenden Fische in ihrem Bestand und ihrer Existenz massiv bedroht.

Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der damit verbundene Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hat absoluten Vorrang.

Gerade unterhalb der Kleinwasserkraftwerke befinden sich die guten Fischlebensräume.

Das gesamte Wasserkraftpotential an der Iller ist ohnehin schon jetzt nahezu völlig ausgeschöpft.

Schließlich darf der kostenträchtige und mühsam in den letzten Jahren aufgebaute Hochwasserschutz entlang der Iller um Vöhringen nicht tangiert werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Immissionsschutz; Elektroumspannanlage der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen, Flur-Nr. 1183/2, Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm; Antrag vom 4. Juni 2009 auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für eine wesentliche Änderung der Elektroumspannanlage; Stellungnahme der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 9

Sachverhalt

Die Lechwerke AG, Augsburg, beantragte bei der Regierung von Schwaben die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Elektroumspannanlage Vöhringen. Gemäß § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch die Baugenehmigung mit ein.

Das LEW-Umspannwerk Vöhringen (Lageplan siehe Anlage 1) besteht aus einem 110-kV-Anlagenteil mit 16 Schaltfeldern und einem 220-kV-Anlagenteil mit noch 7 Schaltfeldern. Im südlichen Bereich des 220-kV-Anlagenteils soll der neue 350-MVA-Transformator 45 aufgestellt werden.

Der neue Transformator dient zur Einspeisung von elektrischer Energie aus dem 380-kV-Netz in das 110-kV-Netz der LEW. Dieser Einspeisepunkt sei für die Versorgungssicherheit notwendig, da das 220-kV-Netz in den nächsten Jahren zurückgebaut werden solle.

Im Zuge des Umbaus sollen im RWE-Umspannwerk der 1000-MVA-Transformator 41 (380/220 kV), der die Einspeisung in das 220-kV-Versorgungsnetz übernahm, sowie der 200-MVA-Transformator 21 (220/110 kV), der die Einspeisung in das 110-kV-Versorgungsnetz übernahm, durch den neuen 350-MVA-Transformator 45 ersetzt werden. Die dem Transformator 45 zugeordnete Kopplung dient als Sperre für Tonfrequenzsteuersignale.
Es ist ein 24-h-Betrieb vorgesehen.

Laut schalltechnischem Nachweis unterschreiten die ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten 1-4 (siehe Anlage 2) den Immissionsrichtwert für „allgemeines Wohngebiet (nachts)“ von 40 dB(A). Die ausgewählten Immissionspunkte wurden bereits bei älteren Schallbetrachtungen herangezogen und stellen die kürzesten Abstände zwischen Umspannanlage und allgemeiner Wohnbebauung dar.

Der Transformator 45 und die Kopplung stehen auf einer dichten Betonwanne, die samt der Fundamente neu errichtet wird. Das Volumen fasst den gesamten Ölinhalt samt einem Sicherheitszuschlag für Regenwasser.

Der Transformator 45 wird durch automatische Überwachungseinrichtungen geschützt. Auftretende Störungen werden sofort signalisiert. Bei einem auftretenden Schaden wird der in Betrieb befindliche Transformator automatisch ober- und unterspannungsseitig abgeschaltet. Bei Ausfall des Transformators 45 übernehmen andere Einspeisungsstellen die Versorgung des 110-kV-Netzes.

Die Stadt Vöhringen wurde von der Regierung von Schwaben bis 15. August 2009 um Stellungnahme zu dem Vorhaben für alle von ihr zu vertretenden Belange gebeten.
Dies erfordert auch eine Äußerung zu der gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage. Soweit bauplanungsrechtliche Ge­sichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB zu treffen.


Die Stellungnahme der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag.

Empfehlung

Die beantragten Maßnahmen werden innerhalb des Werksgeländes bzw. zwischen den beiden umzäunten Bereichen durchgeführt. Derzeit bestehen keine Überlegungen, den Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch im weiteren Umfeld des Umspannwerkes zu ändern.
Die Stadt Vöhringen erhebt deshalb unter bauplanungs­rechtlichen Ge­sichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beur­teilung kom­men bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehal­ten werden.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich südöstlich auf Fl.Nr. 1192 Gemarkung Vöhringen ein Wohngebäude befindet, dass vom Transformator 45 einen ähnlichen Abstand wie der Immissionspunkt 2 aufweist.

Die gegenwärtigen bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten ergeben sich aus dem Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen, der diesem Beschluss als Anlage beigefügt wird.

Beschluss

Die beantragten Maßnahmen werden innerhalb des Werksgeländes bzw. zwischen den beiden umzäunten Bereichen durchgeführt. Derzeit bestehen keine Überlegungen, den Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch im weiteren Umfeld des Umspannwerkes zu ändern.
Die Stadt Vöhringen erhebt deshalb unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung kommen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich südöstlich auf Fl.Nr. 1192 Gemarkung Vöhringen ein Wohngebäude befindet, dass vom Transformator 45 einen ähnlichen Abstand wie der Immissionspunkt 2 aufweist.

Die gegenwärtigen bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten ergeben sich aus dem Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen, der diesem Beschluss als Anlage beigefügt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0