Datum: 11.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Familienstützpunkte; Einrichtung von Beratungsstellen im Landkreis Neu-Ulm Vorstellung der Konzeption
2 Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen; neuer Abrechnungsmodus; Information und Beschlussfassung
3 Bau einer Solaranlage des SSV Illerberg/Thal e.V. auf dem Dach des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen

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1. Familienstützpunkte; Einrichtung von Beratungsstellen im Landkreis Neu-Ulm Vorstellung der Konzeption

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Karl Janson stellt einleitend dar, dass der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm im Juli 2017 einstimmig das Konzept für die Familienbildung/ Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm beschlossen habe.
Aus fachlichen und finanziellen Gründen sollen im Förderungszeitraum bis Ende 2020 höchstens fünf Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm gegründet werden.
Dabei soll der ländliche Raum gut mit Angeboten der Familienbildung versorgt werden.
Alle 17 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden oder auch Kooperationsbündnisse von zwei oder mehreren Kommunen können sich für einen Familienstützpunkt beim
Landr atsamt bewerben.
Bereits am 27. November 2013 habe der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm die Teilnahme des Landkreises Neu-Ulm am Programm zur staatlichen Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten beschlossen.
Der Landkreis Neu-Ulm hatte hierzu auch den entsprechenden Antrag beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gestellt.
Diesem Antrag wurde im darauffolgenden Jahr stattgegeben.
Als Koordinator zur Durchführung der Bestandserhebung und Bedarfsermittlung hat das Landratsamt Neu-Ulm im Oktober 2015 Herr Lothar Girrbach bestellt.
In mehreren Sitzungen eines gesondert eingerichteten Arbeitskreises sei dann die
Konzeption erarbeitet worden, die Herr Girrbach heute den Gremiumsmitgliedern
- wie schon zuletzt im Juli 2017 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm - vorstellt.
Sodann erteilte Bürgermeister Karl Janson Herrn Girrbach das Wort.
Herr Lothar Girrbach, Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamts Neu-Ulm,
führt aus, dass die Zielgruppe seien vor allem Kinder/Jugendliche im Alter zwischen
3 und 14 Jahren mit deren Eltern/Familien seien.
Voraussetzung für das Gelingen sei, so Herr Girrbach eine gute Vernetzung mit bereits
vorhandenen Hilfsangeboten, wie z.B. der Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Erziehungs-
beratungsstellen u.dgl..
Sobald die für den Landkreis Neu-Ulm in den kommenden Tagen erwartete Projektfreigabe durch das Staatsministerium erfolge, können sich die kreisangehörigen Kommunen hierfür bewerben. Dabei können/sollten auch Kooperationen zwischen Städten/Kommunen gebildet werden, damit nicht nur die großen kreisangehörigen Städte von dem Projekt profitieren, sondern möglichst auch benachbarte kleinere Gemeinden miteinbezogen würden.
Nachdem Herr Bürgermeister Janson bereits von Beginn an in der eigens hierfür gebildeten Steuerungsgruppe im Landkreis Neu-Ulm aktiv mitwirke, werde die Stadt Vöhringen
im Falle einer Bewerbung voraussichtlich auch zum Zuge kommen, zumal im Ergebnis
der bisherigen Bewertungen hier bereits ein FSP vorgeschlagen worden sei.
Neben der Stadt Neu-Ulm zeigen weitere Kommunen bereits großes Interesse.

Im Übrigen wird auf die dieser Niederschrift beigefügten Präsentation Bezug genommen.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion bat ein Mitglied des Gremiums um eine Zusammenstellung aller in diesem Kontext bereits bestehender Unterstützungsangebote
und deren Kostenaufwendungen im Bereich der Stadt Vöhringen.

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2. Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen; neuer Abrechnungsmodus; Information und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö 2

Sachverhalt

In einem Info-Schreiben vom 18. Juli 2017 wurden Sie u.a. auch über den neuen
Abrechnungsmodus der Musikschule Dreiklang e.V. informiert.
Auf Wunsch der Gemeinde Bellenberg wird versuchsweise, anstelle eines auf einen
bestimmten Zeitraum vereinbarten Festbetrages pro Schüler / Jahr, eine prozentuale
Kostendeckung zu Grunde gelegt.
In der Mitgliederversammlung der Musikschule vom 18. Juli 2017 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst:

Die Kostentragung der Musikschule wird ab sofort wie folgt geregelt:

1.        Der durch Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden) nicht gedeckte Betrag wird durch die Mitgliedskommunen prozentuale wie folgt getragen:
- Zuschüsse vom Freistaat Bayern und Landkreis Neu-Ulm
  sowie Spenden derzeit                                                        ca. 13%
- Unterrichtsentgelte derzeit                                                ca. 46%
- Kommunalanteile (Aufteilung nach Schülerzahlen) derzeit                ca. 41%
     100%

Die Zuschüsse und Spenden sind dabei stets variabel, d.h. sollte sich an der Höhe etwas ändern, wird der verbleibende Unterdeckungsbetrag prozentual angepasst auf die Mitgliedskommunen aufgeteilt.
Eine erneute Überprüfung der Entwicklung soll im Jahr 2019 erfolgen.

2.        Darüber hinaus wird folgendes verein bart bzw. angestrebt:
- Größere Transparenz der Ausgaben und Einnahmen
- Verstärktes Angebot von Kursen, die sich durch Elternbeiträge selbst tragen
  Gruppenunterricht attraktiver anbieten
- Ältere Mitarbeiter scheiden in den nächsten Jahren aus – jüngere erhalten tariflich
  einen geringeren Lohn
- Regelmäßige (jährliche) Erhöhung der Elternbeiträge
- Ferienüberhang bleibt
- Verstärkung der Kooperation mit Schulen

In der Mitgliederversammlung war man sich einig, dass manche dieser Formulierungen nicht nur unglücklich, sondern auch missverständlich oder in der Praxis nicht so ohne weiteres umsetzbar sind, weshalb die konkrete Ausformulierung der Ziff. 1 und 2 noch zeitnah überarbeitet und angepasst werden sollte.

Vorschlag für eine Neuformulierung:

1.        Die Mitgliedskommunen Bellenberg, Illertissen, Vöhringen, tragen den nach Abzug aller Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden etc.) verbleibenden Finanzbedarf der Musikschule Dreiklang e.V. im Verhältnis der Schülerzahlen aus ihren Orten zu den anderen Mitgliedskommunen.
Der Anteil der Schüler aus Gemeinden, die nicht Mitglied sind, wird von den
Mitgliedsgemeinden im gleichen Verhältnis wie vor getragen.

Derzeit besteht die Finanzierung der Musikschule Dreiklang nach folgenden Anteilen:
  • Zuschüsse (Freistaat Bayern, Landkreis Neu-Ulm) und Spenden: ca. 13 %
  • Unterrichtsentgelte: ca. 46 %
  • Kommunalanteile: ca. 41 %

Es wird angestrebt, diese prozentualen Anteile auch künftig zu erreichen.
Sollten sich diese Anteile um mehr als drei Prozentpunkte ändern, bedarf es
einer Neufestlegung.
Eine Überprüfung der Entwicklung soll erstmals im Jahr 2019 erfolgen.


2.        Die Musikschule Dreiklang e.V. soll die qualitativen Anforderungen der
Bayer. Sing- und Musikschulverordnung weiterhin bestmöglich erfüllen und
bedarfsorientierte Unterrichtsangebote vorhalten.
Die Musikschule soll sich bei ihrer schulischen Aufgabenstellung und Verpflichtung auch entsprechend an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten, so z.B. durch Angebote von Kursen, die sich durch Elternbeiträge selbst tragen – Gruppenunterricht vor Einzelunterricht – Kooperationen mit Schulen.

3.        Die Elternbeiträge sollen unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der
Musikschule Dreiklang e.V. regelmäßig angepasst werden, um auch größere
Beitragsanhebungen zu vermeiden.

Dieser neue Formulierungsvorschlag bedarf naturgemäß auch der formalen Zustimmung mit den beiden anderen Mitgliedskommunen.

Empfehlung

Information siehe Sachdarstellung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird, soweit erforderlich, in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Karl Janson informiert die Gremiumsmitglieder nochmals unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ausführlich über den aktuellen Sachstand der Finanzierung der Musikschule Dreiklang e.V..
Er erklärt, dass derzeit im Hinblick auf die Beschlussfassung der Gemeinde Bellenberg keine neue Festlegung auf eine Festbetragsbezuschussung möglich gewesen und erfolgt sei.
Die Finanzierung des Kostenaufwandes der Musikschule Dreiklang e.V. sei gegenwärtig
vielmehr an folgenden Kriterien ausgerichtet:
Der durch Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden) nicht gedeckte Betrag wird von den Mitgliedskommunen vorläufig bis zum Jahr 2019 wie folgt getragen:
       
       * Zuschüsse Freistaat Bayern und Landkreis Neu-Ulm
              und Spenden                                                        ca. 13 %
       * Unterrichtsentgelte                                                            ca. 46 %
       * kommunale Anteile                                                            ca. 41 %

Angestrebt werde eine noch größere Transparenz der Einnahmen/Ausgaben.
Es solle auch, soweit möglich, ein verstärktes Angebot von Kursen geben, die sich allein durch den Elternbeitrag tragen.
Es soll ein noch attraktiverer Gruppenunterricht angeboten werden.
Die weitere Vorgabe der Gemeinde Bellenberg „ältere Mitarbeiter scheiden in den nächsten Jahren aus, jüngere Mitarbeiter erhalten einen tariflich geringeren Lohn“ sei wohl nur als Fakt zu sehen oder als bloße Feststellung der gegenwärtigen Situation.
Dies sei auch zumindest sehr missverständlich.
Die Entlohnung könne selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen erfolgen und vollzogen werden.
Die weitere Zielvorgabe, die notwendige Erhöhung der Elternbeiträge in der Regel jährlich vorzunehmen, um größere Sprünge zu vermeiden, gehe grundsätzlich in Ordnung.
Angestrebt werde auch eine weitere und noch stärkere Kooperation mit den örtlichen
Schulen.
Strittig sei aber weiterhin die Regelung beim Ferienüberhang.

Bürgermeister Karl Janson bedauert, dass sich leider auch in der Mitgliederversammlung
vor der Sommerpause kein Konsens habe finden lassen.
Auch die Gremiumsmitglieder äußern hierzu ihr Unverständnis.

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass sich die Musikschule Dreiklang bei der
Gebührenerhebung bereits am oberen Ende bewege. Man sollte sich vor Augen
halten, dass es sich bei den Schülern zumeist um Kinder und Jugendliche handle.

Ein anderes Mitglied könnte sich vorstellen, dass man eventuell einen anderen
Modus als das bisherige „Einstimmigkeitsprinzip“ bei der Beschlussfassung wähle.

Abschließend vertreten die Gremiumsmitglieder jedoch einhellig der Auffassung, dass man von einer weiteren Beschlussfassung Abstand nimmt und die weitere
Entwicklung abwarten solle.

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3. Bau einer Solaranlage des SSV Illerberg/Thal e.V. auf dem Dach des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.08.2015 stellte der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. (SSV) einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für den zwischenzeitlich bereits
erfolgten Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg.

Mit Zwischenbescheid vom 12.08.2015 befürwortete die Stadtverwaltung diese Maßnahme grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständiges Gremiums
sowie unter dem Vorbehalt der Finanzierungsbeteiligung des Dachverbands BLSV,
da es sich hierbei grundsätzlich um eine förderfähige Investition nach Ziffer 6
der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, handelt.
Die generelle Zustimmung erfolgte durch den Stadtrat Vöhringen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016.

Die/der Sanierung/Umbau v. Heizungsanlagen/Warmwasseraufbereitungen
über Solaranlagen werden zur Bestandssicherung nach den Sportförderrichtlinien
vom BLSV bezuschusst.

Mit dem dieser Sitzungsvorlage anhängenden E-Mail-Schreiben vom 28.07.2017
teilt der SSV nun die Gründe mit, weshalb sich der Verein gegen das aus seiner
Sicht langwierige und zu bürokratische Antragsverfahren beim BLSV entschieden hat.
Weiter bittet der Verein um Prüfung, ob die Stadt Vöhringen dennoch den in Aussicht gestellten Investitionskostenzuschuss gewähren würde.

Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen, die Strom erzeugen, der zum größten Teil
ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird und wofür eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung gezahlt wird, dienen Solarthermieanlagen primär der Warmwasserbereitung bzw. können auch zur Heizungsunterstützung beitragen.

Generell kann festgehalten werden, dass beide Formen der Energierückgewinnung
einen lokalen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen werden bei Solarthermieanlagen auch keinerlei
Einnahmen erzielt, sondern vielmehr die internen Betriebskosten gemindert, die
die Stadt Vöhringen wiederum nach Ziff. 7.2 der Vereinsförderrichtlinien zu 2/3 trägt.

Obwohl das Fehlen der Beteiligung und damit Zustimmung des Dachverbands
nach den Vereinsförderrichtlinien einen Ausschlussgrund darstellen würde,
vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine Bezuschussung dennoch,
aufgrund der vorangestellten Gründe, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle, gewährt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V.
- abweichend von den Festlegungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien -
für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen angefallenen Kosten von insgesamt 2.066,11 €.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V.
- abweichend von den Festlegungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien -
für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen angefallenen Kosten von insgesamt 2.066,11 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö 4

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö 5

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 22.09.2017 08:05 Uhr