Datum: 11.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Familienstützpunkte; Einrichtung von Beratungsstellen im Landkreis Neu-Ulm Vorstellung der Konzeption
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.09.2017 | ö | 1 |
Diskussionsverlauf
Landr
atsamt bewerben.
Konzeption erarbeitet worden, die Herr Girrbach heute den Gremiumsmitgliedern
- wie schon zuletzt im Juli 2017 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm - vorstellt.
Herr Lothar Girrbach, Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamts Neu-Ulm,
führt aus, dass die Zielgruppe seien vor allem Kinder/Jugendliche im Alter zwischen
3 und 14 Jahren mit deren Eltern/Familien seien.
Voraussetzung für das Gelingen sei, so Herr Girrbach eine gute Vernetzung mit bereits
vorhandenen Hilfsangeboten, wie z.B. der Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Erziehungs-
beratungsstellen u.dgl..
Sobald die für den Landkreis Neu-Ulm in den kommenden Tagen erwartete Projektfreigabe durch das Staatsministerium erfolge, können sich die kreisangehörigen Kommunen hierfür bewerben. Dabei können/sollten auch Kooperationen zwischen Städten/Kommunen gebildet werden, damit nicht nur die großen kreisangehörigen Städte von dem Projekt profitieren, sondern möglichst auch benachbarte kleinere Gemeinden miteinbezogen würden.
Nachdem Herr Bürgermeister Janson bereits von Beginn an in der eigens hierfür gebildeten Steuerungsgruppe im Landkreis Neu-Ulm aktiv mitwirke, werde die Stadt Vöhringen
im Falle einer Bewerbung voraussichtlich auch zum Zuge kommen, zumal im Ergebnis
der bisherigen Bewertungen hier bereits ein FSP vorgeschlagen worden sei.
Neben der Stadt Neu-Ulm zeigen weitere Kommunen bereits großes Interesse.
Im Übrigen wird auf die dieser Niederschrift beigefügten Präsentation Bezug genommen.
Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion bat ein Mitglied des Gremiums um eine Zusammenstellung aller in diesem Kontext bereits bestehender Unterstützungsangebote
und deren Kostenaufwendungen im Bereich der Stadt Vöhringen.
2. Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen; neuer Abrechnungsmodus; Information und Beschlussfassung
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.09.2017 | ö | 2 |
Sachverhalt
sowie Spenden derzeit ca. 13%
Gruppenunterricht attraktiver anbieten
einen geringeren Lohn
Sollten sich diese Anteile um mehr als drei Prozentpunkte ändern, bedarf es
Empfehlung
Diskussionsverlauf
vielmehr an folgenden Kriterien ausgerichtet:
vor der Sommerpause kein Konsens habe finden lassen.
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass sich die Musikschule Dreiklang bei der
Gebührenerhebung bereits am oberen Ende bewege. Man sollte sich vor Augen
halten, dass es sich bei den Schülern zumeist um Kinder und Jugendliche handle.
Modus als das bisherige „Einstimmigkeitsprinzip“ bei der Beschlussfassung wähle.
Entwicklung abwarten solle.
3. Bau einer Solaranlage des SSV Illerberg/Thal e.V. auf dem Dach des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.09.2017 | ö | Beschließend | 3 |
Sachverhalt
erfolgten Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg.
Mit Zwischenbescheid vom 12.08.2015 befürwortete die Stadtverwaltung diese Maßnahme grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständiges Gremiums
sowie unter dem Vorbehalt der Finanzierungsbeteiligung des Dachverbands BLSV,
da es sich hierbei grundsätzlich um eine förderfähige Investition nach Ziffer 6
der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, handelt.
Die generelle Zustimmung erfolgte durch den Stadtrat Vöhringen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016.
Die/der Sanierung/Umbau v. Heizungsanlagen/Warmwasseraufbereitungen
über Solaranlagen werden zur Bestandssicherung nach den Sportförderrichtlinien
vom BLSV bezuschusst.
Mit dem dieser Sitzungsvorlage anhängenden E-Mail-Schreiben vom 28.07.2017
teilt der SSV nun die Gründe mit, weshalb sich der Verein gegen das aus seiner
Sicht langwierige und zu bürokratische Antragsverfahren beim BLSV entschieden hat.
Weiter bittet der Verein um Prüfung, ob die Stadt Vöhringen dennoch den in Aussicht gestellten Investitionskostenzuschuss gewähren würde.
Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen, die Strom erzeugen, der zum größten Teil
ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird und wofür eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung gezahlt wird, dienen Solarthermieanlagen primär der Warmwasserbereitung bzw. können auch zur Heizungsunterstützung beitragen.
Generell kann festgehalten werden, dass beide Formen der Energierückgewinnung
einen lokalen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen werden bei Solarthermieanlagen auch keinerlei
Einnahmen erzielt, sondern vielmehr die internen Betriebskosten gemindert, die
die Stadt Vöhringen wiederum nach Ziff. 7.2 der Vereinsförderrichtlinien zu 2/3 trägt.
Obwohl das Fehlen der Beteiligung und damit Zustimmung des Dachverbands
nach den Vereinsförderrichtlinien einen Ausschlussgrund darstellen würde,
vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine Bezuschussung dennoch,
aufgrund der vorangestellten Gründe, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle, gewährt werden kann.
Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Empfehlung
- abweichend von den Festlegungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien -
für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen angefallenen Kosten von insgesamt 2.066,11 €.
Beschluss
- abweichend von den Festlegungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien -
für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen angefallenen Kosten von insgesamt 2.066,11 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
4. Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.09.2017 | ö | 4 |
Diskussionsverlauf
5. Anträge und Anfragen
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.09.2017 | ö | 5 |
Diskussionsverlauf