Datum: 21.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:55 Uhr bis 18:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 19.07.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 19.07.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 11..09.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 11.09.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 14.09.2017 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 14.09.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg;
Information und Vorstellung des ersten Planentwurfes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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Vorberatung
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2 |
Sachverhalt
Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat das Planungsbüro Beier/Schmölz in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung einen ersten Planungsentwurf ausgearbeitet.
Das geplante Mehrfamilienhaus verfügt über 17 barrierefreie Wohnungen. Bei den Wohnungen selbst handelt es sich um 1-, 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen.
Die Wohnungsgrößen entsprechen zudem den Vorgaben des Wohnungspaktes Bayern.
Das Mehrfamilienhaus selbst orientiert sich an der Umgebungsbebauung und ist mit einem steileren Satteldach ausgebildet.
Bei einem gemeinsamen Termin mit der Förderstelle, der Regierung von Schwaben, wurde der vorgenommene Wohnungsmix sowie die Größen der Wohnungen als passend und zielfördernd bewertet. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Größen wird ein breites Bedarfsfeld abgedeckt.
Auf dem Grundstück können 20 Stellplätze errichtet werden. Sieben Stück davon sind überdacht und befinden sich aufgrund der Hanglage im Kellergeschoß des Hauses.
Das Kellergeschoß bietet weiter noch Platz für Abstellräume und einen Fahrradkeller.
Im Dachgeschoss des Hauses kann bei Bedarf ein Gemeinschaftsraum/Tischtennisraum angesiedelt werden.
Bei einer Grundstücksgröße von ca. 1.682 m² und einer überbauten Fläche von ca. 954,66 m² ist das Grundstück gut ausgelastet, jedoch noch nicht über die Maßen bebaut.
In der Grünfläche wird ein kleiner Spielplatz errichtet.
Empfehlung
Der Stadtrat nimmt die vorgestellte Planung vom 21.09.2017 zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Wohnungsmarkt in der
Bunderepublik von stark abweichenden Situationen geprägt sei: Auf der einen Seite wachsende Wohnungsmärkte, speziell in attraktiven und stark nachgefragten Regionen und Städten wie der Innovationsregion Ulm. Andererseits stehen dem eine Schrumpfung und Leerstände, insbesondere in strukturschwachen Gebieten wie in unserer Partnerstadt in Sachsen-Anhalt. In unserer Region gäbe es weiterhin einen Bedarf an Wohnraum, insbesondere hinsichtlich des bezahlbaren Wohnraumes.
Um den Wohnungssuchenden eine Chance auf eine bezahlbare Wohnung zu bieten, habe die Stadt Vöhringen die nötigen Mittel schon im Haushalt 2017 bereitgestellt und hier insbesondere für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf dem Areal der Schützstraße in Illerberg. Und hier könne man mit dem Areal Schützstraße 12 in Illerberg sogar dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung tragen. Dies sei aus ökologischen, ökonomischen, aber auch sozialen Gründen sicherlich sehr sinnvoll.
Mit der konkreten Umsetzung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf
diesem Areal in Illerberg habe die Stadt Vöhringen die Planungsbürogemeinschaft Beier/Schmölz, Vöhringen, beauftragt. Man habe hierzu auch bereits mit der Regierung von Schwaben ein Abstimmungsgespräch geführt.
Die Vertreter der Regierung von Schwaben seien gleichfalls der Ansicht gewesen,
dass sich für unser Vorhaben die Förderung nach dem KommWFP, dem Kommunale Wohnraumförderungsprogramm empfehle. Der Fördersatz liegt bei 30 %, der Eigenanteil bei 10 %. Man wolle kostengünstig bauen. Es soll bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch das Grundstück gut ausgenutzt sein. Nach dem Ergebnis der Vorplanungen könnten auf dem ca. 1.680 m² großen Grundstück immerhin ca. 17 barrierefreie Wohnungen entstehen.
Sodann stellte Herr Architekt Beier, Vöhringen, den ersten Planungsentwurf vor.
Im gesamten Objekt seien 17 Wohneinheiten mit verschiedenen Größen vorgesehen, in dem bis zu 42 Bewohner auf einer Wohnfläche von 1.075 qm Platz haben. Es werden 20 Stellplätze, davon 7 im nach Süden offenen Kellergeschoss eingeplant und im Außenbereich ein kleiner Spielplatz. Die mit bis 0,8 zulässige Geschoßfläche wurde mit 0,76 weitgehend ausgenutzt.
Die Stadtratsfraktionen halten den vorgestellten Planentwurf übereinstimmend für sehr gelungen, obwohl der vorhandene Platz bis an die zulässige Grenze ausgenutzt worden sei. Bezüglich der evtl. auftretenden Stellplatzproblematik wird die Ansicht vertreten, dass auch bei anderen Bauvorhaben mitunter Engpässe bestehen.
Seitens der Stadt Vöhringen gebe es bisher auch keine satzungsrechtlichen Vorgaben. Im Übrigen sei die Schützstraße bisher mit parkenden Fahrzeugen nicht besonders stark frequentiert.
Die Frage nach der Berücksichtigung von ökologischen Belangen, z.B. hinsichtlich Heizung / Warmwasser sowie nach Stellflächen für Mülltonnen oder Fahrräder, wird von Herrn Beier dahingehend beantwortet, dass diese Punkte nun in der folgenden Feinplanung herausgearbeitet werden.
Sobald die Feinplanung abgeschlossen ist, könne der Bauantrag (voraussichtlich noch in diesem Jahr) eingereicht werden. Nach der Genehmigung erfolge die Ausschreibung, sodass ein Baubeginn voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres möglich wäre.
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3. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz;
Neufestlegung eines Straßennamens für die Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" in Illerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Recht, den öffentlichen Straßen und Plätzen Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden.
Die Straßenbenennung bedarf grundsätzlich der Beschlussfassung des Stadtrats
oder eines beschließenden Ausschusses.
Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde.
Der Gemeinde steht bei der Wahl des Straßennamens weit gehende Gestaltungsfreiheit zu.
Mit der 12. Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ wurden im Norden der Witzighauser Straße in Illerberg die rechtlichen Grundlagen für ein neues Wohnbaugebiet geschaffen.
Nachdem die Erschließung bereits fortgeschritten ist und auch bereits der erste Bauantrag vorliegt, ist nun die Festlegung eines Straßennamens dringend geboten.
Das Stadtbauamt hat dem Investor bereits die Möglichkeit eingeräumt, Namensvorschläge zu unterbreiten, die wie folgt lauten:
° Wasenblick oder Am Wasenblick
° Am Wiesenhain
° Im Wiesengrund
° Wildblumenring
° In der Waldruhe oder Waldruhe.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die gegenständliche Erschließungsstraße entsprechend der Kennzeichnung auf dem Lageplan mit „Am Wasenblick“ zu bezeichnen.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die ursprüngliche
Gebietsbezeichnung „Letten“ lautet, die sich nach Ansicht der Stadtverwaltung aber nicht so sehr für die konkrete Straßenbenennung eignet.
Empfehlung
Die neu zu bauende und künftig öffentliche Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in Illerberg, die in U-Form ausgeführt werden soll und von der Witzighauser Straße westlich abzweigt, wird als „Am Wasenblick“ bezeichnet.
Diskussionsverlauf
Die Gremiumsmitglieder einigen sich im Ergebnis einer kurzen Aussprache auf folgenden
Beschluss
Die neu zu bauende und künftig öffentliche Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in Illerberg, die in U-Form ausgeführt werden soll und von der Witzighauser Straße westlich abzweigt, wird als „
Wasenblick“ bezeichnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Wegstreckenentschädigung für Herrn Bürgermeister Janson
Anpassung der Pauschale
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Janson stellt der Stadt Vöhringen sein privates Fahrzeug auch für Dienstfahrten zur Verfügung, nachdem kein eigener Dienstwagen vorhanden ist.
Bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 05.05.2014 wurde bei Herrn Bürgermeister Janson bezüglich der Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten innerhalb des Stadt- und Kreisgebietes eine monatliche Fahrleistung von 800 km zugrunde gelegt. Fahrten außerhalb des Stadt- und Kreisgebietes werden mit den jeweils aktuellen Sätzen des Bayer. Reisekostengesetzes, z.Zt. 0,35 €/km, abgerechnet.
Herr Bürgermeister Janson teilt mit, dass die Fahrten im Stadt- und Kreisgebiet deutlich zugenommen haben. Vor allem sind häufig kurzfristige Besprechungen im Landratsamt Neu-Ulm, bei anderen Behörden und Einrichtungen oder bei Nachbarkommunen erforderlich. Herr Bürgermeister Janson hat deshalb darum gebeten, die pauschale Wegstreckenentschädigung auf 1.100 km monatlich anzupassen.
Die Stadtverwaltung hält die angeregte Anpassung der Wegstreckenentschädigung
für sachgerecht und bittet, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Herrn Bürgermeister Karl Janson gewährten monatlichen pauschalen Wegstreckenentschädigung für Fahrten innerhalb des Stadt- und Kreisgebietes wird mit Wirkung ab 01. Oktober 2017 eine Fahrleistung von 1.100 km zugrunde gelegt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn 2. Bürgermeister Walk ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender
Anmerkung: Herr Bürgermeister Janson nimmt an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.
Beschluss
Der Herrn Bürgermeister Karl Janson gewährten monatlichen pauschalen Wegstreckenentschädigung für Fahrten innerhalb des Stadt- und Kreisgebietes wird mit Wirkung ab 01. Oktober 2017 eine Fahrleistung von 1.100 km zugrunde gelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
|
ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Parksituation in der Straße "Kirchplatz"
Anregung Herr Barth und Herr Wiedenmayer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.09.2017
|
ö
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Barth spricht die nach wie vor unbefriedigende Parksituation im Bereich der Straße „Kirchplatz“ vor der Uli-Wieland-Schule an und regt an, die Verstöße durch die Kommunale Verkehrsüberwachung konsequent kontrollieren und ggf. ahnden zu lassen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, würde er evtl. den früher von Herrn Zanker gemachten Vorschlag wieder aufgreifen, den Straßenabschnitt durch den Einbau von Pollern während des Schulbetriebes für den Verkehr zu sperren.
Herr Wiedenmayer bestätigt die seiner Meinung nach chaotische Parksituation und ergänzt, dass er kürzlich beobachtet habe, dass in dem auf 10 km/h begrenzten Bereich ein Busfahrer einen langsam fahrenden PKW überholt habe. Schüler hätten mitunter Angst, den Straßenbereich zu überqueren.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für die Hinweise. Er wird veranlassen, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung diesen Straßenabschnitt regelmäßig kontrolliert und evtl. Parkverstöße konsequent ahndet. Ergänzend wird er die Schulleitung anschreiben, damit diese die Eltern auf ihr Verhalten hinweisen und zulässige Parkmöglichkeiten aufzeigen.
Datenstand vom 27.10.2017 07:15 Uhr