Datum: 09.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer;
Neufassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
Vorberatung
|
1 |
Sachverhalt
Die aktuell noch gültige Hundesteuersatzung ist am 01.01.1983, mithin vor mehr als 30 Jahren, in Kraft getreten. Sie wurde seither zwei Mal geändert und zwar mit Wirkung ab 01.01.2002 aufgrund der Euroumstellung und ab 01.01.2004 durch die Aufnahme einer Regelung für Kampfhunde sowie einer Anpassung der jeweiligen Steuersätze.
Die Satzung ist zwischenzeitlich durch neuere Entwicklungen und Vorgaben der Rechtsprechung teilweise überholungsbedürftig, weshalb die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Neufassung zu erlassen. Die vorgesehenen Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind rot gekennzeichnet. Überholte Bestimmungen sind durchgestrichen.
Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Aufwandsteuern, die den Städten und Gemeinden zufließen. Mit ihr soll der in der Hundehaltung zum Ausdruck kommende besondere Aufwand für Städte und Gemeinden steuerlich erfasst werden. Die Hundesteuer dient aber nicht nur rein finanziellen, sondern auch ordnungspolitischen Zwecken, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.
Die gegenwärtig gültige Satzung der Stadt Vöhringen wurde letztmals zum 1. Januar 2004 geändert (2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 24.10.2003).
Mit dieser Änderungssatzung wurde seinerzeit die Hundesteuer von 26,00 € auf 38,00 € erhöht.
Derzeit beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 38,00 €, für den zweiten Hund 55,00 €, für den dritten und jeden weiteren Hund 105,00 €.
Der erste Kampfhund wird mit 500 €, der zweite Kampfhund mit 750 € versteuert.
Bei einem Bestand von ca. 680 bei der Steuerstelle der Stadt Vöhringen angemeldeten Hunde betrugen die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2016 ca. 26.600 €.
Dabei hat die Anzahl der gemeldeten Hunde im Vergleich zu vor zehn Jahren um nahezu ein Viertel zugenommen.
Entwicklung der Hundesteuereinnahmen 2012 bis 2017
Jahr
|
Rechnungsergebnis
|
2012
|
24.788,00 €
|
2013
|
24.782,00 €
|
2014
|
25.429,44 €
|
2015
|
26.255,33 €
|
2016
|
26.644,00 €
|
2017
(Stand: 08/ 2017)
|
27.338,25 €
|
Anzahl gemeldete Hunde 2007 und 2017
Hund
|
Anzahl 2007
|
Anzahl 2017
|
Steigerung %
|
|
|
|
|
1. Hund
|
481
|
567
|
18
|
2. Hund
|
47
|
80
|
70
|
3. Hund
|
4
|
13
|
225
|
Zuchthund
|
12
|
13
|
8
|
Einöde
|
7
|
6
|
-14
|
Gesamt
|
551
|
679
|
23,2
|
Im interkommunalen Vergleich steht Vöhringen mit seinem günstigen Hundesteuersatz am unteren Ende der Tabelle. Einen günstigeren Hundesteuersatz weist lediglich die Stadt Illertissen auf, mit einem Steuersatz von 30,00 € für den ersten Hund.
Vergleich Steuersätze anderer Kommunen
Gemeinde/Stadt
|
1. Hund
|
2. Hund
|
3. und weit. Hund
|
1. Kampfhund
|
2. Kampfhund
|
Neu-Ulm
|
66 €
|
132 €
|
132 €
|
-
|
-
|
Memmingen
|
55 €
|
-
|
-
|
-
|
-
|
Ulm
|
108 €
|
216 €
|
216 €
|
-
|
-
|
Elchingen
|
60 €
|
80 €
|
80 €
|
500 €
|
750 €
|
Illerrieden
|
75 €
|
150 €
|
150 €
|
-
|
-
|
Bellenberg
|
50 €
|
75 €
|
100 €
|
500 €
|
750 €
|
Illertissen
|
30 €
|
60 €
|
100 €
|
500 €
|
750 €
|
Nersingen
|
50 €
|
75 €
|
75 €
|
300 €
|
300 €
|
Senden
|
60 €
|
90 €
|
120 €
|
500 €
|
500 €
|
Weißenhorn
|
50 €
|
75 €
|
100 €
|
250 €
|
375 €
|
Vöhringen
|
38 €
|
55 €
|
105 €
|
500 €
|
750 €
|
In seinen örtlichen Prüfungen zur Jahresrechnung hat der Rechnungsprüfungs-ausschuss angeraten, die Steuersätze zur Hundesteuer moderat anzupassen.
So auch bei der letztjährigen Prüfung am 11. und 12. Oktober 2016.
Die mit dieser Beschlußvorlage vorgelegte Änderungssatzung basiert im Wesentlichen auf der amtlichen Mustersatzung, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 11. Juni 1980, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. Januar 2006 (AllMBl S.56).
Folgende wesentlichen Änderungen werden von der Verwaltung mit der vorliegenden Änderungssatzung eingebracht:
Steuersatz Hundesteuer
Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz für den ersten Hund auf 50,00 €, für den zweiten Hund auf 75,00 € zu erhöhen, den Steuersatz für den dritten und jeden weiteren Hund auf 105,00 € zu belassen.
Auch nach einer Erhöhung würde die Stadt Vöhringen im regionalen Vergleich weiterhin unter den Kommunen mit den geringsten Steuersätzen rangieren.
Steuersatz Kampfhundesteuer
Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) sind Kampfhunde Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
§ 1 Abs. 1 der Kampfhundeverordnung bestimmt, dass bei den dort aufgelisteten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Kampfhundeeigenschaft unwiderleglich vermutet wird (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992, GVBl. S. 268).
Die von der Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung listet diese Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit entsprechend o.g. Verordnung explizit auf.
Nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es zulässig, auch Kampfhunde, die in § 1 Abs. 2 der Kampfhundeverordnung aufgelistet sind und für die ein sog. Negativzeugnis vorgelegt wird, einer (deutlich) erhöhten Kampfhundesteuer zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014).
Eine kurze telefonische Umfrage der Steuerstelle in umliegenden Kommunen hat ergeben, dass in der Verwaltungspraxis bei Vorliegen eines sog. Negativzeugnisses die Kampfhundesteuer gleichwohl de facto nicht festgesetzt wird.
Bei Vorliegen eines Negativzeugnisses wird regelmäßig nach dem „regulären“ Hundesteuersatz versteuert.
Dies wurde auch in Vöhringen so gehandhabt.
Auf die interessante Tatsache, dass bei der Hunderasse Rottweiler im Bundesland Bayern die Kampfhundeeigenschaft nach § 1 Abs. 2 vermutet wird, im Bundesland Baden-Württemberg hingegen nicht, darf am Rande kurz hingewiesen werden.
In Vöhringen sind derzeit zwölf Kampfhunde gemeldet, darunter zehn Rottweiler, ein Cane Corso und ein Cane Corso Mix.
Mit der zum Beschluss vorgelegten Änderungssatzung schlägt die Verwaltung vor, den Kampfhundesteuersatz für den ersten Kampfhund bei 500 €, für den zweiten Kampfhund bei 750 € zu belassen.
Hierbei sollte auch der Steuersatz für Kampfhunde künftig bei allen in der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ aufgelisteten Hunden - ungeachtet der Zuordnung zu Absatz 1 oder Absatz 2 – erhoben werden.
Dies auch, wenn ein positiver Wesenstest (sog. Negativzeugnis) vorliegen sollte. Das sog. Negativzeugnis regelt die Erlaubnis zur Haltung des Kampfhundes (Zuständigkeit liegt im Ordnungsamt), es ist für die Höhe der festzusetzenden Kampfhundesteuer (im Steueramt) zunächst unerheblich.
Zusammenfassung vorgeschlagene Steuersätze - Mehreinnahmen
Besteuerungs- grundlage
|
An-zahl
|
Steuer bisher
|
Gesamtbetrag bisher
|
Steuer neu
|
Gesamtbetrag neu
|
Erhöhung (€)
|
Erhöhung (%)
|
1. Hund
|
567
|
38,00 €
|
21.546,00 €
|
50,00 €
|
28.350,00 €
|
6.804,00 €
|
31,58%
|
2. Hund
|
80
|
55,00 €
|
4.400,00 €
|
75,00 €
|
6.000,00 €
|
1.600,00 €
|
36,36%
|
3. und
weiterer Hund
|
13
|
105,00 €
|
1.365,00 €
|
105,00 €
|
1.365,00 €
|
0,00 €
|
0,00%
|
Hunde in Einöden
|
6
|
19,00 €
|
114,00 €
|
25,00 €
|
150,00 €
|
36,00 €
|
31,58%
|
Züchtersteuer
|
13
|
20,00 €
|
260,00 €
|
25,00 €
|
325,00 €
|
65,00 €
|
25,00%
|
1. Kampfhund
|
0
|
500,00 €
|
0,00 €
|
500,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
#DIV/0!
|
2. und weiterer Kampfhund
|
0
|
750,00 €
|
0,00 €
|
750,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
#DIV/0!
|
Summe
|
679
|
|
27.685,00 €
|
|
36.190,00 € *)
|
8.505,00 €
|
|
*) Zusätzliche Mehreinnahmen bei Erhebung einer Kampfhundesteuer: 6.250,00 €
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) in der Stadt Vöhringen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner letzten Sitzung angeraten hatte, die Steuersätze zur Hundesteuer moderat anzupassen. Die Satzung selbst stammt aus dem Jahr 1983 und wurde seither zweimal geringfügig angepasst.
Zwischenzeitlich sei die Satzung durch neue Entwicklungen und Vorgaben der Rechtsprechung teilweise überholungsbedürftig, weshalb die Stadtverwaltung eine Neufassung vorschlägt.
Die neuen Steuersätze würden sich nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson nur geringfügig erhöhen. Für den ersten Hund von 38 € auf 50 € und für den zweiten Hund von 55 € auf 75 €. Für jeden weiteren Hund bleibt der Steuersatz bei 105 €. Auch für die Kampfhunde würden die Steuersätze weiterhin bei 500 € für einen Kampfhund und bei 750 € für jeden weiteren Kampfhund bleiben.
Bei den Gremiumsmitgliedern findet die neue Satzung vom Grundsatz her einhellige
Zustimmung.
Zwei Ausschussmitglieder fragen an, ob man nicht für ältere, pflegedürftige Menschen eine Sozialermäßigung einführen könnte.
Dies sei nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson wegen der Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes allerdings rechtlich nicht unproblematisch und würde einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
Ein anderes Mitglied aus dem Gremium ergänzt, dass die Kosten pro Monat nicht einmal 5,00 € betragen.
Ein anderes Stadtratsmitglied würde es u.U. begrüßen, wenn weiterhin die Möglichkeit bestehen bleiben würde, bei Kampfhunden durch die Vorlage eines Negativzeugnisses einen ermäßigten Steuersatz zu bekommen.
Hierzu vertritt Herr Bürgermeister Janson die Ansicht, dass der höhere Steuersatz für Kampfhunde vor allem auch einen gewissen Lenkungszweck verfolge. In Vöhringen seien bisher für alle zwölf gemeldeten Kampfhunde Negativzeugnisse vorgelegt worden.
Die Kampfhunderegelung in der Satzung würde dann nur noch auf dem Papier stehen.
Im Übrigen stünde hinter dieser präventiven Regelung die grundsätzlich höhere Aggressivität und Gefährlichkeit eines Kampfhundes.
Dieser Auffassung schließt sich die ganz überwiegende Mehrheit der Ausschussmitglieder an.
Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) in der Stadt Vöhringen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen
1. Änderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.10.2017
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen wurde am 28. September 2007 erlassen. In der Stadtmitte von Vöhringen sind dabei die Bereiche Stadtcenter, Kulturzentrum, Schulen, Kindergarten, Kirchen, Cardijn-Haus, Rathaus, Wasserachse, Jugendhaus einbezogen. Im Lageplan, der die genaue Gebietsabgrenzung aufzeigt, ist der neu angelegte Sitzbereich am Mühlbach zwischen der Bellenberger Straße und der Straße „Zwischen den Bächen“ bisher nicht enthalten, da er damals noch nicht neu anleget war.
Der Stadtverwaltung liegen bezüglich dieses Areals jedoch Beschwerden von den unmittelbar angrenzenden Anliegern vor, die sich über lautstarken Lärm durch Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden vor allem in den Sommermonaten beklagen. Die Polizei könnte zwar auch ohne die städtische Satzung Ruhestörungen nach den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes ahnden. Evtl. Bußgelder würden dann vom Landratsamt Neu-Ulm festgesetzt.
Durch eine Einbeziehung dieses Aufenthaltsbereiches in die städtische Satzung könnte jetzt auch eine Ahndung dann durch die Stadt Vöhringen selbst erfolgen.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den Sitzbereich am Mühlbach zwischen Bellenberger Straße und der Straße „Zwischen den Bächen“ künftig einzubeziehen.
Bei dieser Gelegenheit sollten auch weitere seit dem Erlass der Satzung zwischenzeitlich neu errichtete Anlagen und Einrichtungen in die Aufstellung bzw. den Lageplan aufgenommen werden.
Dies sind: Der Spielplatz „Rue de Vizille“, der Aufenthaltsbereich am Mühlbach zwischen Ulmer Straße und dem Fliederweg (bei der Pizzeria „Taormina“), daran in südliche Richtung anschließend, die östliche Seite der Ulmer Straße bzw. Memminger Straße sowie das neue Feuerwehrgerätehaus in Illerberg.
Andererseits könnten die bisher im Lageplan aufgeführten und außerhalb des Kernbereichs in Vöhringen liegenden Bushaltestellen nach Ansicht der Stadtverwaltung aus der Satzung wieder herausgenommen werden, da sie nicht überdacht sind und sich de facto dort auch niemand längere Zeit aufhält. Die Bushaltestellen in den Stadtteilen sollten jedoch weiterhin in der Satzung belassen werden.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Lageplan und Aufstellung über die öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden. Die Satzung selbst bedarf inhaltlich sonst keiner Änderung.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Änderungssatzung mit Lageplänen und Aufstellung sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass in die Sitzung neue Gebiete hinzugefügt worden sind, die beim Erlass im Jahr 2007 noch nicht existent waren, so z.B. die neuen Aufenthaltsbereiche am Mühlbach im Bereich des Kirchplatzes und in der Ulmer Straße, der Spielplatz „Rue de Vizille“ sowie das neue Feuerwehrgerätehaus in Illerberg.
Die Gremiumsmitglieder begrüßen die Einbeziehung der neuen Gebiete.
Ein Ausschussmitglied bittet, den Umgebungsbereich der Kirche in Illerberg etwas größer zu fassen und den Fußweg in Richtung Schützstraße mit einzubeziehen.
Herr Bürgermeister Janson stimmt dem Vorschlag zu und führt aus, dass die Karten
noch einmal genauer gezeichnet werden. Dies sei aufgrund technischer Probleme bis zur Ausschusssitzung nicht möglich gewesen.
Unter Berücksichtigung dieser Modifizierung ergeht sodann folgender
Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Änderungssatzung mit Lageplänen und Aufstellung sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Fremdvergabe der Reinigungsleistungen für diverse Einrichtungen der Stadt Vöhringen;
Vergabe der Abwicklung einer EU-weiten Ausschreibung nach der Vergabeverordnung an eine externe Unternehmensberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Turnusgemäß sollten die Reinigungsarbeiten für sämtliche fremdgereinigten Hallenbetriebe im Bereich der Stadt Vöhringen mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren im Frühjahr 2018 erneut ausgeschrieben werden.
Aufgrund des zu erwartenden Kostenvolumens in Höhe von rd. netto 150.000,00 €/a ist unter Zugrundelegung der gesamten Vertragslaufzeit eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.
Es handelt sich dabei um insgesamt 17 städtische Einrichtungen, für die Fremdreinigungs-leistungen in den Bereichen Unterhalts-/Grundreinigung sowie Sonderglasreinigung anfallen.
Von den vier angeschriebenen Beratungsfirmen haben drei Firmen ein Angebot abgegeben:
Firmen
|
B&S Consulting 86368 Gersthofen
|
Pfiff Institut f. angewandte Gebäudereinigung- stechnik GmbH 87700 Memmingen
|
Netzwerk f. Unternehmens- beratung u. Kostenoptimierung 86153 Augsburg
|
Bewertungskriterium Preis
|
Gesamtpreis als Festpreis in €, netto
|
11.800,00
|
8.925,00
|
7.800,00
|
Flankierende Bewertungskriterien
|
Vor. Zeitaufwand in Stunden
|
70
|
105
|
45
|
|
Anzahl d. Vorort-Termine
|
8
|
2-5
|
5-6
|
|
Beratungssätze für weitergehende Tätigkeiten nach Auftragsvergabe, u.a. Objektbegehungen vor Ablauf der Probezeit, Qualitätsmessungen nach Auftragsvergabe, Tätigkeiten, die während des Verfahrens evtl. zusätzlich beauftragt werden können, wie Objektübergabe u.dgl. in €/Stunde
|
100,00
|
85,00 inkl. Fahrtkosten
|
90,00
|
|
Wertungsmatrix bei der Vergabe an ein Reinigungsunternehmen Vorschlag 1
|
Preis
|
40 %
|
Preis
|
55 %
|
Preis UR**
|
460 Pkte
|
|
Produktive Stunden
|
40 %
|
Produktive Stunden
|
40 %
|
Preis GR**
|
40 Pkte
|
|
Unproduktive Aufsichtsstunden*
|
10 %
|
Unproduktive Aufsichtsstunden*
|
5 %
|
Qualitätssicherung
|
400 Pkte
|
|
Qualitätssicherung
|
10 %
|
|
Umweltschutz-maßnahmen
|
100 Pkte
|
|
Wertungsmatrix bei der Vergabe an ein Reinigungsunternehmen Vorschlag 2
|
Preis
|
40 %
|
-/-
|
Preis UR**
|
650 Pkte
|
|
Produktive Stunden
|
40 %
|
|
Preis GR***
|
30 Pkte
|
|
Unproduktive Aufsichtsstunden*
|
5 %
|
|
Regiest.satz Sonderreinig.
|
10 Pkte
|
|
Ökolog. Aspekt
|
5 %
|
|
Regiest.satz Baufeinreinig.
|
10 Pkte
|
|
Qualitätssicherung
|
5 %
|
|
Qualitätssicherung
|
10 Pkte
|
|
Implementierung
|
5 %
|
|
|
*Arbeitsvorbereitung/Masch.standzeiten u.dlg. ** UR = Unterhaltsreinigung / GR = Grundreinigung
Günstigste Bieterin ist die Firma Netzwerk f. Unternehmensberatung u. Kostenoptimierung,
Augsburg, mit einer Angebotssumme in Höhe von 7.800,00 €/netto.
Gleichzeit handelt es sich hierbei auch um das am umfassendsten ausgearbeitete
und detaillierteste Angebot.
Der günstige Preis wohl auch aus der Tatsache, dass das Unternehmen bereits das
gesamte Ausschreibungsverfahren für die Leistungsperiode 2013 – 2018 durchgeführt hat und insoweit auf konkrete Daten sowie einschlägige Erfahrungswerte zurückgreifen konnte.
Informativ:
Für die gleiche Leistung wurde mit der Unternehmensberatung
im Jahr 2013 ein Gesamtbetrag über rd. 8.400 €/brutto abgerechnet.
Hinzu kommt, dass sich bei dieser Bieterin die zur flankierenden Bewertung abgefragten Kriterien, die ebenfalls im Wesentlichen in o.g. Tabelle dargestellt sind, sehr differenzierte Wertungsansätze zeigen, die letztlich bei der Wahl des anbietenden Fremdreinigungs-unternehmens eine mit entscheidende Rolle spielen.
Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei der Bewertung der Angebote der Reinigungsunternehmen aus Sicht der Stadtverwaltung zwingend mehr Entscheidungs-kriterien Berücksichtigung finden sollen, als die bloße Preisgestaltung sowie die Stundenansätze.
Empfehlung
Der Auftrag für die Vergabe der Abwicklung einer EU-weiten Ausschreibung nach der
Vergabeverordnung zur Fremdvergabe der Reinigungsleistungen für diverse Einrichtungen
der Stadt Vöhringen wird an die Firma Netzwerk für Unternehmensberatung und Kostenoptimierung, Berliner Allee 20 b, 86153 Augsburg, zu den Bedingungen und Preisen des Angebots vom 06.09.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 9.282,00 € werden unter den verschiedenen objektbezogenen Haushaltsstellen im Jahr 2018 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Vergabe der Abwicklung einer EU-weiten Ausschreibung nach der
Vergabeverordnung zur Fremdvergabe der Reinigungsleistungen für diverse Einrichtungen
der Stadt Vöhringen wird an die Firma Netzwerk für Unternehmensberatung und Kostenoptimierung, Berliner Allee 20 b, 86153 Augsburg, zu den Bedingungen und Preisen des Angebots vom 06.09.2017 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 9.282,00 € werden unter den verschiedenen objektbezogenen Haushaltsstellen im Jahr 2018 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
|
4 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
zum Seitenanfang
5. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Laubkehren und Baumschneiden in Illerberg im Bereich um die Kirche
Anregung Frau Böck
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
|
5.1 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Frau Böck führt aus, der der Treppenaufgang von der Schützstraße in Richtung Kirche St. Martin in Illerberg sehr stark mit Laub zugedeckt sei. Sie regt an, diesen in der Herbstzeit öfter zu kehren, da dieser Weg vor allem auch von älteren Personen zur Kirche oder zum Friedhof benutzt werde.
Weiterhin regt sie an, die Bäume bzw. Sträucher im Einfahrtsbereich von der Oberen Hauptstraße zur Gaststätte „Zum Hobel“ öfter auszuschneiden, da dieser Bereich sehr stark zugewachsen ist. Evtl. könnten auch einzelne Sträucher oder Pflanzen ganz entfernt werden.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Mitarbeiter des Bauhofes im Herbst sehr viel Arbeit durch herabfallendes Laub haben. Ebenso werden die Bäume und Sträucher regelmäßig zurückgeschnitten. Er wird die Anregung jedoch weiter geben.
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5.2. Parksituation in der Weißenhorner Straße in Illerberg
Anfrage Frau Böck
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
|
5.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Frau Böck teilt mit, dass auf der Weißenhorner Straße, nördlich des Gebäudes Hild, des öfteren Fahrzeuge parken, die offensichtlich in einer dort befindlichen Garage repariert und dann auf die Straße gestellt werden. Mitunter haben diese Fahrzeuge gar keine Zulassung und werden sogar auf der Straße repariert. Sie fragt an, ob dies zulässig ist und ob der Inhaber eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Reparatur von Fahrzeugen hat.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass das gewerbliche Abstellen oder reparieren von Fahrzeugen auf der Straße eine Sondernutzung darstellt. Das Ordnungsamt werde dieser Sache nachgehen.
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5.3. Neubaugebiet "Wasenblick" in Illerberg
Anregung Herr Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
09.10.2017
|
ö
|
|
5.3 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Thalhofer gibt die Anregung von neuen Grundstückseigentümern im Gebiet
„Wasenblick“ in Illerberg weiter, die Busverbindung evtl. bis zu diesem Baugebiet zu
verlängern, da dort künftig auch einige Kinder wohnen werden.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson hält den Zeitpunkt für derartige Überlegungen noch für verfrüht, da derzeit in diesem Baugebiet erst mit den Erschließungsarbeiten begonnen wurde. Die nächste Bushaltestelle in der Witzighauser Straße sei auch nicht sehr weit von diesem neuen Gebiet entfernt.
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5.4. Sicherheitsmaßnahmen an städtischen Gebäuden
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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09.10.2017
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ö
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5.4 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Thalhofer erkundigt sich, ob und ggf. welche sicherheitstechnischen Maßnahmen gegen die zunehmenden Einbrüche an städtischen Gebäuden, insbesondere an der Grundschule Illerberg, getroffen worden sind.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche gegenüber den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sei. Ungeachtet dessen gebe es für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Vöhringen individuelle Sicherheitskonzepte. Hierüber werde er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung näher informieren.
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5.5. Straßenbelag auf dem Geh- und Radweg an der Werner-von-Siemens-Straße
Anregung Herr Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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09.10.2017
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ö
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5.5 |
Diskussionsverlauf
Anregungen:
Herr Maier schildert, dass aufgrund des Neubaus der Fa. Honold am Radweg entlang der Werner-von-Siemens-Straße teilweise die letzte Teerschicht noch fehlt und diese Bereiche für Radfahrer wegen der unterschiedlichen Höhen mitunter gefährlich sind. Er regt an, diese Stellen noch vor den Wintermonaten zu teeren.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für die Anregung und sichert eine Weitergabe an das Stadtbauamt zu.
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5.6. Spielplatz an der Blumenstraße in Vöhringen
Anregung Herr Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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09.10.2017
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ö
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5.6 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Maier gibt die Feststellungen von Bürgern weiter, die den Bereich beim Kinderspielplatz an der Blumenstraße in den Abendstunden für gefährlich halten, da er schlecht beleuchtet ist und die dort befindlichen Hecken den Platz uneinsehbar machen. Er regt an, den Platz verstärkt durch die Sicherheitswacht kontrollieren zu lassen, die Beleuchtung zu verbessern und die Hecken zurückschneiden zu lassen.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson hält die Verbesserung der Beleuchtung ebenfalls für eine wirksame Maßnahme, um die Sicherheit zu verbessern. Bezüglich des Heckenschnitts müsse man zunächst die Eigentumsverhältnisse prüfen. Die Sicherheitswacht sei laut Frau Zanker bereits verständigt, diesen Platz regelmäßig zu kontrollieren.
Datenstand vom 27.10.2017 07:16 Uhr