Datum: 26.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 21.09.2017 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.10.2017 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.10.2017 - öffentlicher Teil
2 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; abschließende Billigung der Planung
3 Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 1/2017 (ohne Vorberatung)
4 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung für die Erhebung der Hundesteuer; Neufassung
5 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen 1. Änderung
6 Anträge und Anfragen
6.1 Evtl. Neubau einer Kindertagesstätte Anregung Herr Maier
6.2 Verschiedene Straßenanliegen Anfrage Herr Neher
7 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 21.09.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 21.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.10.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 1.2

Diskussionsverlauf

Herr Maier führt zu Top 5.6 der Niederschrift „Spielplatz an der Blumenstraße in Vöhringen“ aus, dass die Hecke seiner Meinung nach nicht nur zurückgeschnitten, sondern ganz entfernt werden soll.

Unter Berücksichtigung dieser Änderung ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 09.10.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.10.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 12.10.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; abschließende Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der erste Planentwurf für das Mehrfamilienhaus in der Schützstraße 12 in Illerberg wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 21.09.2017 vorgestellt.

Der vorgestellte Entwurf wurde von der Stadtratsfraktion begrüßt und als gelungen betrachtet.

Auf dieser Grundlage wurde die Planung weiter ausgearbeitet und es erfolgte zudem noch ein Abstimmungsgespräch mit einem Vertreter von der Regierung von Schwaben.

Bei diesem Gespräch wurden nochmals die Wohnungen im Dachgeschoss angesprochen. Der Vertreter der Regierung empfand die Wohnungen im Dachgeschoss aufgrund der teilweisen Belichtung über Dachfenster und die Dachschrägen als qualitativ wohl nicht ganz so hochwertig.
Man könnte für das Dachgeschoss auch Maisonettewohnungen vorsehen. Die Wohnungen wären dann allein über das 2. Obergeschoss erschlossen.

Ein entsprechender Entwurf wird in der Stadtratssitzung am 26.10.2017 noch vorgestellt.

Die vermietbare Wohnfläche würde sich zwar nicht reduzieren, jedoch würde sich die Anzahl der Wohnungen reduzieren.

In Anbetracht der doch großen Nachfrage würde die Stadtverwaltung deshalb den
Erst-Entwurf vom 21.09.2017 präferieren. Es könnte so auch ein größerer Wohnungsmix angeboten werden.

Beide Gestaltungsalternativen wären förderfähig.

Empfehlung

Der bereits in der Stadtratssitzung vom 21.09.2017 vorgestellte Planungsentwurf wird abschließend gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf seine grundsätzlichen Ausführungen in der Stadtratssitzung vom 21.09.2017 (vgl. Top 2 der Niederschrift über diese Sitzung) und ergänzt, dass man in Absprache mit Vertretern der Regierung von Schwaben überein gekommen sei, die Wohnungen im Dachgeschoss wie in der ursprünglichen Planung vom 21.09.2017 vorzusehen.

Ein Gremiumsmitglied lehnt die Planung grundsätzlich ab, da es nach seiner Ansicht für die Stadt Vöhringen besser gewesen wäre, den bezahlbaren Wohnraum über die NUWOG abwickeln zu lassen. Dies hätte den städtischen Haushalt und die Stadtverwaltung entlastet. Außerdem lasse der Freistaat Bayern und der Bund die Kommunen in der Thematik bezahlbarer Wohnraum im Stich.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Der bereits in der Stadtratssitzung vom 21.09 .2017 vorgestellte Planungsentwurf wird abschließend gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 1/2017 (ohne Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Da die Stadt Vöhringen die Teilnahme an einer Sammelbeschaffung Drehleiter im Verbund mit den Städten Illertissen und Senden wünscht, ist nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Gemeindeordnung der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zwingend notwendig: Für die anstehende Ersatzbeschaffung einer Drehleiter sind in dieser Nachtragshaushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 670.000 € vorgesehen, um die finanziellen und haushaltsrechtlichen Bedingungen zu schaffen, die verbindliche Bestellung der Drehleiter noch heuer tätigen zu können.
Die Erstellung des vorliegenden Entwurfes des Nachtragshaushaltes 1/ 2017 bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Ansätze des Jahres 2017 an wesentliche Änderungen in Einnahme- und Ausgabepositionen und an aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten im Jahresverlauf anzupassen.  
Erfreulicherweise entwickelte sich das Gewerbesteueraufkommen positiver als noch im Ursprungshaushalt 2017 prognostiziert. Im Nachtragshaushalt konnten bei der Gewerbesteuer bereits in den Personenkonten realisierte Mehreinnahmen in Höhe von 800.000 € auch veranschlagt werden.
Ebenfalls zeigte sich im Jahresverlauf, dass das „Bauvorhaben Sanierung der Kindertagesstätte Rappelkiste“, einschließlich der Erweiterung um eine Kindergartengruppe, sicherlich nicht mehr in 2017 realisiert werden kann. Der hierfür ursprünglich vorgesehene Ansatz in Höhe von 500.000 € wurde im vorliegenden Entwurf zum Nachtragshaushalt daher auf 50.000 € nach unten korrigiert. Ebenso können die Bauvorhaben „Bezahlbarer Wohnraum Schützstraße“ und der Ausbau des Stadtcenters/ Parkstraße nicht im ursprünglich anvisierten Zeitrahmen umgesetzt werden.
Neben den oben genannten Änderungen wurde der Nachtragshaushalt 1/ 2017 auch zum Anlass genommen, die veranschlagten Ansätze an einzelne überplanmäßige Mehrausgaben anzupassen und außerplanmäßige Ausgaben (siehe UA 4649 und 7622) planmäßig zu machen. 
Der Haushalt 2017 weist nunmehr unter Berücksichtigung des im Entwurf vorgelegten Nachtrages Nr. 1 ein Gesamtvolumen von 44.489.534 € auf und liegt damit um 1,61 % oder 703.565 € über dem ursprünglichen Volumen. Die im Ursprungshaushalt veranschlagte Kreditaufnahme verringert sich um 1.790.633 € auf nunmehr 2.378.950 €.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Jahr 2017.
Die Nachtragshaushaltssatzung 1/2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Darstellung von Herrn Bürgermeister Janson ist der Erlass eines Nachtragshaushalts wegen der Sammelbeschaffung einer Drehleiter im Verbund mit Illertissen und Senden
erforderlich geworden. Ergänzend dazu seien auch Ansätze angepasst worden, bei denen im Laufe des Jahres wesentliche Änderungen eingetreten sind. So habe sich insbesondere die Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer etwas verbessert und einige Baumaßnahmen können in diesem Jahr zeitlich nicht mehr durchgeführt werden (Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Rappelkiste, Bauvorhaben bezahlbarer Wohnraum in der Schützstraße in Illerberg, Ausbau der Parkstraße und des Stadtcenters in Vöhringen), sodass sich die
ursprünglich veranschlagte Kreditaufnahme um ca. 1,8 Mio. € auf ca. 2,4 Mio. € verringert. Der Haushalt 2017 weist unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts Nr. 1 nunmehr ein Gesamtvolumen von ca. 44,5 € aus und liegt damit um 1,61% oder ca. 700.000 € über dem ursprünglichen Ansatz.

Im Anschluss daran werden Fragen zu einigen Positionen im Nachtragshaushalt gestellt,
die im Laufe der Sitzung abschließend beantwortet werden.

Ein Gremiumsmitglied spricht die im Haushalt 2017 verfügten Sperrvermerke an (Umbau des Lehrschwimmbeckens, Familienstützpunkt bei der Kita Rappelkiste, Funk-Internetnetzwerk, Umbau des ehemaligen Wasserwerks zu einem „Kulturstadel“) und bittet hierzu um zeitnahe Herbeiführung einer Entscheidung, ob bzw. wann diese Maßnahmen realisiert werden
können, damit dies im Haushalt 2018 entsprechend berücksichtigt werden kann.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Jahr 2017.
Die Nachtragshaushaltssatzung 1/2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung für die Erhebung der Hundesteuer; Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die aktuell noch gültige Hundesteuersatzung ist am 01.01.1983, mithin vor mehr als 30 Jahren, in Kraft getreten. Sie wurde seither zwei Mal geändert und zwar mit Wirkung ab 01.01.2002 aufgrund der Euroumstellung und ab 01.01.2004 durch die Aufnahme einer Regelung für Kampfhunde sowie einer Anpassung der jeweiligen Steuersätze.

Die Satzung ist zwischenzeitlich durch neuere Entwicklungen und Vorgaben der Rechtsprechung teilweise überholungsbedürftig, weshalb die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Neufassung zu erlassen. Die vorgesehenen Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind rot gekennzeichnet. Überholte Bestimmungen sind durchgestrichen.

Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Aufwandsteuern, die den Städten und Gemeinden zufließen. Mit ihr soll der in der Hundehaltung zum Ausdruck kommende besondere Aufwand für Städte und Gemeinden steuerlich erfasst werden. Die Hundesteuer dient aber nicht nur rein finanziellen, sondern auch ordnungspolitischen Zwecken, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.

Die gegenwärtig gültige Satzung der Stadt Vöhringen wurde letztmals zum 1. Januar 2004 geändert (2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 24.10.2003).
Mit dieser Änderungssatzung wurde seinerzeit die Hundesteuer von 26,00 € auf 38,00 € erhöht.
Derzeit beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 38,00 €, für den zweiten Hund 55,00 €, für den dritten und jeden weiteren Hund 105,00 €.
Der erste Kampfhund wird mit 500 €, der zweite Kampfhund mit 750 € versteuert.

Bei einem Bestand von ca. 680 bei der Steuerstelle der Stadt Vöhringen angemeldeten Hunde betrugen die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2016 ca. 26.600 €.
Dabei hat die Anzahl der gemeldeten Hunde im Vergleich zu vor zehn Jahren um nahezu ein Viertel zugenommen.

Entwicklung der Hundesteuereinnahmen  2012 bis 2017
Jahr
Rechnungsergebnis
2012
24.788,00 €
2013
24.782,00 €
2014
25.429,44 €
2015
26.255,33 €
2016
26.644,00 €
2017
(Stand: 08/ 2017)
27.338,25 €

Anzahl gemeldete Hunde 2007 und 2017
Hund
Anzahl 2007
Anzahl 2017
Steigerung %




1. Hund
481
567
18
2. Hund
47
80
70
3. Hund
4
13
225
Zuchthund
12
13
8
Einöde
7
6
-14
Gesamt
551
679
23,2

Im interkommunalen Vergleich steht Vöhringen mit seinem günstigen Hundesteuersatz am unteren Ende der Tabelle. Einen günstigeren Hundesteuersatz weist lediglich die Stadt Illertissen auf, mit einem Steuersatz von 30,00 € für den ersten Hund.

Vergleich Steuersätze anderer Kommunen
Gemeinde/Stadt
1. Hund
2. Hund
3. und weit. Hund
1. Kampfhund
2. Kampfhund
Neu-Ulm
66 €
132 €
132 €
-
-
Memmingen
55 €
-
-
-
-
Ulm
108 €
216 €
216 €
-
-
Elchingen
60 €
80 €
80 €
500 €
750 €
Illerrieden
75 €
150 €
150 €
-
-
Bellenberg
50 €
75 €
100 €
500 €
750 €
Illertissen
30 €
60 €
100 €
500 €
750 €
Nersingen
50 €
75 €
75 €
300 €
300 €
Senden
60 €
90 €
120 €
500 €
500 €
Weißenhorn
50 €
75 €
100 €
250 €
375 €
Vöhringen
38 €
55 €
105 €
500 €
750 €

In seinen örtlichen Prüfungen zur Jahresrechnung hat der Rechnungsprüfungs-ausschuss angeraten, die Steuersätze zur Hundesteuer moderat anzupassen.
So auch bei der letztjährigen Prüfung am 11. und 12. Oktober 2016.

Die mit dieser Beschlußvorlage vorgelegte Änderungssatzung basiert im Wesentlichen auf der amtlichen Mustersatzung, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 11. Juni 1980, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. Januar 2006 (AllMBl S.56).

Folgende wesentlichen Änderungen werden von der Verwaltung mit der vorliegenden Änderungssatzung eingebracht:

Steuersatz Hundesteuer

Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz für den ersten Hund auf 50,00 €, für den zweiten Hund auf 75,00 € zu erhöhen, den Steuersatz für den dritten und jeden weiteren Hund auf 105,00 € zu belassen.

Auch nach einer Erhöhung würde die Stadt Vöhringen im regionalen Vergleich weiterhin unter den Kommunen mit den geringsten Steuersätzen rangieren.

Steuersatz Kampfhundesteuer

Nach  Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) sind Kampfhunde Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

§ 1  Abs. 1 der Kampfhundeverordnung bestimmt, dass bei den dort aufgelisteten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Kampfhundeeigenschaft unwiderleglich vermutet wird (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992, GVBl. S. 268).

Die von der Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung listet diese Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit entsprechend o.g. Verordnung explizit auf.

Nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es zulässig, auch Kampfhunde, die in § 1 Abs. 2 der Kampfhundeverordnung aufgelistet sind und für die ein sog. Negativzeugnis vorgelegt wird, einer (deutlich) erhöhten Kampfhundesteuer zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014).

Eine kurze telefonische Umfrage der Steuerstelle in umliegenden Kommunen hat ergeben, dass in der Verwaltungspraxis bei Vorliegen eines sog. Negativzeugnisses die Kampfhundesteuer gleichwohl de facto nicht festgesetzt wird.
Bei Vorliegen eines Negativzeugnisses wird regelmäßig nach dem „regulären“ Hundesteuersatz versteuert.
Dies wurde auch in Vöhringen so gehandhabt.

Auf die interessante Tatsache, dass bei der Hunderasse Rottweiler im Bundesland Bayern die Kampfhundeeigenschaft nach § 1 Abs. 2 vermutet wird, im Bundesland Baden-Württemberg hingegen nicht, darf am Rande kurz hingewiesen werden.

In Vöhringen sind derzeit zwölf Kampfhunde gemeldet, darunter zehn Rottweiler, ein Cane Corso und ein Cane Corso Mix.

Mit der zum Beschluss vorgelegten Änderungssatzung schlägt die Verwaltung vor, den Kampfhundesteuersatz für den ersten Kampfhund bei 500 €, für den zweiten Kampfhund bei 750 € zu belassen.

Hierbei sollte auch der Steuersatz für Kampfhunde künftig bei allen in der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ aufgelisteten Hunden - ungeachtet der Zuordnung zu Absatz 1 oder Absatz 2 – erhoben werden.

Dies auch, wenn ein positiver Wesenstest (sog. Negativzeugnis) vorliegen sollte. Das sog. Negativzeugnis regelt die Erlaubnis zur Haltung des Kampfhundes (Zuständigkeit liegt im Ordnungsamt), es ist für die Höhe der festzusetzenden Kampfhundesteuer (im Steueramt) zunächst unerheblich.

Zusammenfassung vorgeschlagene Steuersätze - Mehreinnahmen
Besteuerungs-
grundlage
An-zahl
Steuer
bisher
Gesamtbetrag bisher
Steuer
neu
Gesamtbetrag
neu
Erhöhung
(€)
Erhöhung
(%)
1. Hund
567
38,00 €
21.546,00 €
50,00 €
28.350,00 €
6.804,00 €
31,58%
2. Hund
80
55,00 €
4.400,00 €
75,00 €
6.000,00 €
1.600,00 €
36,36%
3. und
weiterer Hund
13
105,00 €
1.365,00 €
105,00 €
1.365,00 €
0,00 €
0,00%
Hunde in Einöden
6
19,00 €
114,00 €
25,00 €
150,00 €
36,00 €
31,58%
Züchtersteuer
13
20,00 €
260,00 €
25,00 €
325,00 €
65,00 €
25,00%
1. Kampfhund
0
500,00 €
0,00 €
500,00 €
0,00 €
0,00 €
#DIV/0!
2. und weiterer Kampfhund
0
750,00 €
0,00 €
750,00 €
0,00 €
0,00 €
#DIV/0!
Summe
679
 
27.685,00 €
 
36.190,00 € *)
8.505,00 €
 
*) Zusätzliche Mehreinnahmen bei Erhebung einer Kampfhundesteuer: 6.250,00 €

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) in der Stadt Vöhringen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 09.10.2017 und führt aus, dass die Stadtverwaltung vorschlägt, den Steuersatz für die Haltung eines Kampfhundes von 500 € auf 250 € zu reduzieren und für jeden weiteren Kampfhund von 750 € auf 500 €, da die Erhöhung sonst zu gravierend wäre (derzeitiger Satz bei vorliegen des Negativzeugnisses 38 € bzw. 55 €).

Die meisten Stadtratsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an, nachdem Vorschläge, wie z.B. die Erhöhung nur für neu angemeldete Kampfhunde vorzunehmen oder Auflagen bei der Haltung von Kampfhunden zu verfügen, aus Gründen der Gleichbehandlung rechtlich unzulässig bzw. in der Praxis nicht kontrollierbar wären. Herr Bürgermeister Janson stellt insbesondere auch noch einmal den Unterschied zwischen den steuerlichen und sicherheitsrechtlichen Aspekten bei der Erhebung von Steuern für Kampfhunde heraus.

Im Ergebnis der Beratungen bringt Herr Bürgermeister Janson aus formalen rechtlichen Gründen zunächst den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Umweltausschusses vom 09.10.2017 zur Abstimmung:

„Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) in der Stadt Vöhringen (Steuersatz für die Haltung eines Kampfundes 500 € und für die Haltung jedes weiteren Kampfhundes 750 €). Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis:        5 : 14 abgelehnt

Sodann ergeht folgender Beschluss:

„Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) in der Stadt Vöhringen (Steuersatz für die Haltung eines Kampfundes 250 € und für die Haltung jedes weiteren Kampfhundes 500 €). Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis:        18 : 1 angenommen

Anmerkung:
Die Stadtratsmitglieder sehen die Festlegung des reduzierten Steuersatzes für Kampfhunde zunächst als gewisse Übergangsregelung an, die bei entsprechendem Bedarf bzw. neueren Erkenntnissen auch erhöht werden könnte.

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5. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 09.10.2017 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen wurde am 28. September 2007 erlassen. In der Stadtmitte von Vöhringen sind dabei die Bereiche Stadtcenter, Kulturzentrum, Schulen, Kindergarten, Kirchen, Cardijn-Haus, Rathaus, Wasserachse, Jugendhaus einbezogen. Im Lageplan, der die genaue Gebietsabgrenzung aufzeigt, ist der neu angelegte Sitzbereich am Mühlbach zwischen der Bellenberger Straße und der Straße „Zwischen den Bächen“ bisher nicht enthalten, da er damals noch nicht neu anleget war.

Der Stadtverwaltung liegen bezüglich dieses Areals jedoch Beschwerden von den unmittelbar angrenzenden Anliegern vor, die sich über lautstarken Lärm durch Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden vor allem in den Sommermonaten beklagen. Die Polizei könnte zwar auch ohne die städtische Satzung Ruhestörungen nach den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes ahnden. Evtl. Bußgelder würden dann vom Landratsamt Neu-Ulm festgesetzt.

Durch eine Einbeziehung dieses Aufenthaltsbereiches in die städtische Satzung könnte jetzt auch eine Ahndung dann durch die Stadt Vöhringen selbst erfolgen.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den Sitzbereich am Mühlbach zwischen Bellenberger Straße und der Straße „Zwischen den Bächen“ künftig einzubeziehen.

Bei dieser Gelegenheit sollten auch weitere seit dem Erlass der Satzung zwischenzeitlich neu errichtete Anlagen und Einrichtungen in die Aufstellung bzw. den Lageplan aufgenommen werden.

Dies sind: Der Spielplatz „Rue de Vizille“, der Aufenthaltsbereich am Mühlbach zwischen Ulmer Straße und dem Fliederweg (bei der Pizzeria „Taormina“), daran in südliche Richtung anschließend, die östliche Seite der Ulmer Straße bzw. Memminger Straße sowie das neue Feuerwehrgerätehaus in Illerberg.

Andererseits könnten die bisher im Lageplan aufgeführten und außerhalb des Kernbereichs in Vöhringen liegenden Bushaltestellen nach Ansicht der Stadtverwaltung aus der Satzung wieder herausgenommen werden, da sie nicht überdacht sind und sich de facto dort auch niemand längere Zeit aufhält. Die Bushaltestellen in den Stadtteilen sollten jedoch weiterhin in der Satzung belassen werden.

Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Lageplan und Aufstellung über die öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden. Die Satzung selbst bedarf inhaltlich sonst keiner Änderung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Änderungssatzung mit Lageplänen und Aufstellung sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Änderungssatzung mit Lageplänen und Aufstellung sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 6
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6.1. Evtl. Neubau einer Kindertagesstätte Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Maier nimmt Bezug auf die kürzlich von Herrn Bürgermeister Janson gemachten
Ausführungen, dass aufgrund der großen Nachfrage in nächster Zeit evtl. eine weitere
Einrichtung notwendig sein wird und regt an, in diesem Zusammenhang auch über die
Errichtung eines Waldkindergartens nachzudenken, der sich finanziell günstiger für die
Stadt Vöhringen darstellen könnte und bei einigen Familien sicher Zuspruch finden würde, wie Beispiele aus den Nachbarkommunen zeigen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für die Anregung und führt aus, dass natürlich auch für eine solche Einrichtung die notwendige Infrastruktur geschaffen werden müsse.

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6.2. Verschiedene Straßenanliegen Anfrage Herr Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Neher trägt im Auftrag von Herrn Thalhofer folgendes vor:

Letzten Donnerstag wurde ein Kanaldeckel in der Straße Neue Welt (Einmündung Spatzengasse) im Kurvenbereich von einem Lkw zusammengefahren. Die Stelle wurde vom Stadtbauhof abgesichert. Im Hinblick auf die nun beginnende Baustelle des Mehrfamilienhauses in der Neuen Welt müsste man alsbald einen neuen Kanaldeckel einsetzen.

Seit einigen Tagen funktioniert die Fußgängerampel in der oberen Hauptstraße nicht. Diese sollte repariert werden.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Prüfung dieser Punkte zu.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.10.2017 ö 7

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

Datenstand vom 24.11.2017 07:09 Uhr