Datum: 15.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kindertagesstätten; Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2018 und Einführung einer Mittagessenpauschale Vorberatung
2 Abfallwirtschaft; stoffgleiche Nichtverpackungen; Information über die Kosten und Entscheidung über die Stellung eines Containers
3 Unterhaltungspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc. 2018/2019; Auftragsvergabe
4 Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen zur Sanierung der Martin-Luther-Kirche Vöhringen und der dortigen Außenanlagen
5 Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Katholische Kirchenstiftung St. Martin Illerberg zur Generalsanierung der Pfarrkirche "St. Martin"
6 Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Erneuerungen im Sportheim Illerberg (Inneneinrichtung, Gastraum, Küche)
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Markierungen im Eschleweg in Thal Anfrage Herr Thalhofer

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1. Kindertagesstätten; Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2018 und Einführung einer Mittagessenpauschale Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2015 erhöht.
Bereits im Jahre 2011 hat sich der Stadtrat für eine in regelmäßigen zeitlichen Abstand stattfindende Beitragsanpassung ausgesprochen, um letztendlich größere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die umfangreicheren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1 + 2)
                       geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten          50 €        (Vöhringen: 64 € /neu: 67 €)            112 € (Vöhringen: 76 €/neu: 79 €)
> Krippe                119 €        (Vöhringen: 116 €/neu 119 €)           265 € (Vöhringen: 146 €/neu: 149 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von
2 € bis 5 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 55 % der entstandenen Kosten.
(vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).

Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissen vertretbaren Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2018 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen wiederum analog der letzten Erhöhung im Jahre 2015 entsprechend um jeweils 3 € linear anzupassen:

1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €



Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Seit September 2012 wurde diese Regelung aufgrund der Novellierung des BayKiBiG zum Einstieg in ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr durch Beschluss im Stadtrat v. 17.07.12 dahingehend ergänzt, dass für Vorschulkinder in allen Vöhringer Einrichtungen volle Beitragsfreiheit besteht.
Hierzu gewährt der Freistaat Bayern im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht zur Entlastung der Familien einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/Kind.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
Nachfolgend ausschnittweise die Rückmeldungen hierzu:
AWO KiTa Rappelkiste
Träger:
stimmen Beitragserhöhung zu
Elternbeirat:
„Leider zeigt sich im Elternbeirat ein uneinheitliches Meinungsbild. Vorab bleibt festzustellen, dass alle Elternbeiräte die Stadt Vöhringen als sehr kinderfreundlich wahrnehmen und dies auch sehr zu schätzen wissen.
Unserer Meinung nach, gibt es jedoch einige Punkte die für, sowie gegen eine Gebührenerhörung sprechen. Dafür spricht, dass seit der letzten Anpassung bereits 3 Jahre vergangen sind und die aktuelle Erhöhung mit 3 € augenscheinlich moderat ausfällt.
Gegen eine Gebührenanpassung spricht allerdings auch, dass die 3 € im Monat für die Mindestbuchungszeit immerhin 36 € im Jahr sind. Dies mag für einige Eltern kein Problem darstellen, anderen Familien fehlt dieser Betrag aber letztlich für elementare Bedürfnisse. Ein weiteres Argument gegen die Erhöhung ist, dass diese nicht in die aktuelle politische Diskussion passt, da diese eher in Richtung völlige Gebührenbefreiung von Kinderbetreuung geht.“
Evang. Kinderhaus Arche
Träger:
Der moderaten Erhöhung wird vonseiten des Kirchenvorstandes zugestimmt.
Elternbeirat:
keine Einwände gegen die geplante Beitragserhöhung
Kath. KiTa St. Michael
Träger:
Die kath. Stadtpfarrkirchenstiftung schließt sich der vorgesehenen linearen Erhöhung an.
Elternbeirat:
„Leider steigen die Kosten überall. Es ist nicht einfach. Wir haben uns lange untereinander ausgetauscht. Dennoch ist uns klar, dass die Betriebskosten irgendwie gehändelt werden müssen. Daher stimmen wir aktuell für eine Preiserhöhung von 3 €.“
Städt. KiTa St. Martin, Illerberg
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. Kneipp®-KiTa Pusteblume, Illerzell
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. KiTa Nord
Elternbeirat:
keine Rückmeldung


Mittagessenpauschale

Derzeit können die Eltern in den Krippen, Kindergärten und den Mittagsbetreuungen wöchentlich wählen, an welchen Tagen ihr Kind im Kindergarten ein warmes Mittagessen bekommt.
Hierfür wird (je nach Einrichtung) ein Betrag von 2,90 € bis 3,75 € fällig, der anhand der tatsächlich konsumierten Menge im Folgemonat abgerechnet wird.
Den Eltern wird hierdurch zwar ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt, die Abrechnung in den acht betreffenden Einrichtungen ist jedoch mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.

Die katholische Pfarrkirchenstiftung rechnet – wie viele andere Einrichtungen - bereits seit einigen Jahren erfolgreich das Mittagessen pauschal ab.
Hierzu geben die Eltern neben der wöchentlichen Buchungszeit auch die Essenstage an.

Anhand einer Kalkulation (sh. Anlagen 5 – 8) wird eine monatliche Essenspauschale errechnet, die zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben wird.
Berücksichtigt werden hierbei ebenfalls Schließtage, Sonn- und Feiertage sowie zehn sonstige Fehltage zugunsten der Eltern.
Fehlt ein Kind dauerhaft mehr als drei Wochen, ist eine Rückerstattung möglich.

In den städtischen Einrichtungen würde die Pauschale wie folgt aussehen:

Krippe

5 x wöchentlich
35,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
28,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
21,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
14,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
7,00 €/mtl.

KiTa

5 x wöchentlich
48,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
38,80 €/mtl.
3 x wöchentlich
29,10 €/mtl.
2 x wöchentlich
19,40 €/mtl.
1 x wöchentlich
9,70 €/mtl.

Hort
mit Ferienbetreuung
ohne Ferienbetreuung
5 x wöchentlich
51,50 €/mtl.
60,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
41,20 €/mtl.
48,40 €/mtl.
3 x wöchentlich
30,90 €/mtl.
36,30 €/mtl.
2 x wöchentlich
20,60 €/mtl.
24,20 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,30 €/mtl.
12,10 €/mtl.
       
Mittagsbetreuung

5 x wöchentlich
54,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
43,60 €/mtl.
3 x wöchentlich
32,70 €/mtl.
2 x wöchentlich
21,80 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,90 €/mtl.

Diese pauschalen Beiträge sind in etwa gleich wie die bisher monatlich bezahlten Beiträge der Eltern im jährlichen Durchschnitt.

Empfehlung

Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.



1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags.
Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Darstellungen in der Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass sich der Stadtrat bereits im Jahr 2011 für eine regelmäßige moderate Anpassung der Beiträge ausgesprochen habe, um größere Beitragssprünge zu vermeiden. Die im Vorfeld beteiligten Träger der nichtstädtischen Kindertagesstätten und die Elternbeiräte aller Einrichtungen würden zwar die angedachte Anhebung nicht gerade begrüßen, sie hätten aber ganz überwiegend Verständnis für die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen um 3,00 € ab September 2018. Der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten liege nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson zudem bei lediglich 4,2% und sei nach wie vor sehr familienfreundlich. Die restlichen Kosten werden über staatliche Zuschüsse und von der Stadt Vöhringen finanziert.

Weiterhin sei vorgesehen, die Kosten für das Mittagessen ab September 2018 pauschal abzurechnen, da der bisherige Verwaltungsaufwand für die individuelle Einzelabrechnung sehr aufwändig ist.

In der anschließenden Aussprache bringen die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion zum Ausdruck, dass sie entsprechend ihrem Parteiprogramm zwar lieber eine komplette Beitragsfreiheit hätten.
Nachdem die Kosten dann aber vollständig bei der Stadt Vöhringen bleiben würden,
stimmen sie letztlich der vorgeschlagenen Beitragserhöhung zu.

Die Frage eines Gremiumsmitgliedes, ob im Einzelfall bei Bedarf auch soziale Ermäßigungen gewährt werden, wird von Herrn Bürgermeister Janson bejaht.

Sodann ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.

1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €

Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags. Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen. Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder. Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Abfallwirtschaft; stoffgleiche Nichtverpackungen; Information über die Kosten und Entscheidung über die Stellung eines Containers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.11.2017 die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung mit Wirkung ab 01.01.2018 beschlossen und dabei festgelegt, dass für die Bürger auch weiterhin ein Angebot zur Abgabe von stoffgleichen Nichtverpackungen (z.B. Eimer, Gießkannen, Tonnen aus Kunststoff) auf dem Wertstoffhof vorgehalten werden soll, obwohl von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm (AWB) die Sammlung dieser Stoffe zum Jahresende 2017 eingestellt wird.

Der AWB begründet diese Maßnahme damit, dass von den stoffgleichen Nichtverpackungen nur maximal 30 % einer stofflichen Verwertung zugeführt werden konnten. Die Sortierung sei von Monat zu Monat schlechter geworden und der Absatzmarkt der Kunststoffe nicht mehr gegeben. Es sei dem Bürger nicht zu erklären, dass diese Kunststoffe gesammelt werden und dann der größte Teil einer Verbrennung zugeführt werden muss.

Nach Berechnungen der Stadtverwaltung muss bei einer angenommenen Menge von ca. 10 Tonnen derartiger Kunststoffe auf dem Wertstoffhof in Vöhringen mit Kosten in Höhe von ca. 4.000 € pro Jahr für Containermiete, Austausch der Container sowie Entsorgung der Kunststoffe, gerechnet werden. Diese Kosten fließen in die Abfallgebühren ein, wodurch diese bei einer Neukalkulation mit 0,30 Euro pro Einwohner und Jahr zu Buche schlagen würden.

Nachdem diese Kosten bei der Verabschiedung der neuen Abfallwirtschaftssatzung
noch nicht bekannt waren, möchte die Stadtverwaltung zum einen hierüber informieren und zum anderen um nochmalige ausdrückliche Bekräftigung dieser Entscheidung bitten, sofern vor diesem Hintergrund weiterhin daran festgehalten werden soll.

Empfehlung

Auf dem städtischen Wertstoffhof „im Birkach“ in Vöhringen soll weiterhin ein Angebot für stoffgleiche Nichtverpackungen (z.B. Eimer, Gießkannen, Tonnen aus Kunststoff) vorgehalten werden. Die hierfür anfallenden Kosten fließen in die Abfallgebühren ein.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson und Frau Leher weisen ergänzend zu den Darstellungen in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass auch die auf dem Wertstoffhof in einem separaten Container gesammelten Kunststoffe, wie Gießkannen, Eimer usw., ebenfalls nicht mehr der Wiederverwertung zugeführt werden können, sondern in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden müssen.

Die Gremiumsmitglieder möchten diesen Service trotzdem und vor allem deshalb beibehalten, weil diese Kunststoffe oftmals sehr sperrig sind und damit nicht in die Mülltonne gegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, die Beanspruchung des Containers zunächst ein Jahr zu beobachten und dann ggf. erneut zu entscheiden.

Unter dieser Prämisse ergeht folgender

Beschluss

Auf dem städtischen Wertstoffhof „Im Birkach“ in Vöhringen soll weiterhin ein Angebot für stoffgleiche Nichtverpackungen (z.B. Eimer, Gießkannen, Tonnen aus Kunststoff) vorgehalten werden. Die hierfür anfallenden Kosten fließen in die Abfallgebühren ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Unterhaltungspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc. 2018/2019; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, pflegt seit etlichen Jahren sehr zuverlässig nahezu alle Rasenspielfelder und Badewiesen der Stadt Vöhringen. Zuletzt erhielt sie aufgrund der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 als deutlich günstigste Bieterin den Auftrag für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 28.02.2017.
Auftragswert:        74.815,55 Euro incl. 19 % MWST
Dieser Auftrag wurde für den Zeitraum 16.03.2017 bis 28.02.2018 bereits verlängert.
Die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG bietet nun eine Auftragsverlängerung um weitere zwei Jahre zu unveränderten Preisen an.
Die Einhaltung der Mindestlöhne wird garantiert.
Laufzeit:        16.03.2018 bis 28.02.2020
Die Stadtverwaltung empfiehlt, der Annahme dieses Angebotes der sehr zuverlässigen Firma zuzustimmen.

Empfehlung

Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperioden 2018 und 2019 (16.03.2018 bis 28.02.2020) wird an die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, aufgrund ihres Angebotes vom 09.01.2018 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 149.631,10 Euro incl. 19 % MWST.
Für das Jahr 2018 sind die Mittel im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt, für das Jahr 2019 sind sie entsprechend vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperioden 2018 und 2019 (16.03.2018 bis 28.02.2020) wird an die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, aufgrund ihres Angebotes vom 09.01.2018 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 149.631,10 Euro incl. 19 % MWST.
Für das Jahr 2018 sind die Mittel im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt, für das Jahr 2019 sind sie entsprechend vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen zur Sanierung der Martin-Luther-Kirche Vöhringen und der dortigen Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29. November 2017 beantragte das Evangelische Pfarramt Vöhringen/Iller für die anstehenden notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der
Martin-Luther-Kirche Vöhringen samt zugehöriger Außenanlagen die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses (siehe Anlage).

Für die Teile der Außen- und Innensanierung wird hierbei um einen über die „Regelbezuschussung“ nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien hinausgehenden Investitionskostenzuschuss gebeten.

In der Begründung wird dabei auf die Verfahrensweise bei der Bezuschussung der Sanierungsmaßnahmen an der Vöhringer Marienkirche Vöhringen verwiesen, die, ebenso wie die Martin-Luther-Kirche Vöhringen, unter Denkmalschutz stehe.

Hierzu ist anzumerken, dass die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses bei kirchlichen Gebäuden grundsätzlich nach Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien erfolgte.
Mit Ausnahme der Marienkirche Vöhringen wurde hierbei - ebenso wie auch bei allen Bauvorhaben der örtlichen Vereine -  grundsätzlich eine Regel-Bezuschussung in Höhe von
10% der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, wobei hier nach gängiger Praxis anderweitige Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt blieben bzw. bleiben.
Ferner war der Zuschussbetrag nach Ziff. 6.1 auf einen Höchstbetrag in Höhe von maximal 50.000,00 € begrenzt.

Vor diesem Hintergrund würde sich insoweit folgender Investitionskostenzuschuss errechnen:

    Regel-Investitionskostenzuschuss
    für die Generalsanierung der Martin-Luther-Kirche samt Außenanlagen

    voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag: 240.000,00 € x 10 %           = 24.000,00 €


Anzumerken ist ferner, dass Entscheidungsgrundlage für die bei der
Vöhringer Marienkirche von der Regelbezuschussung abweichende Entscheidung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12. September 2016 die besondere und heraus-ragende bau- und kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks der Marienkirche
für die Stadt Vöhringen war, welche gleichzeitig als Wahrzeichen der Stadt Vöhringen gelte.

Diese Einzelfallentscheidung erfolgte auch unabhängig von der Einstufung als
Baudenkmal durch das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, welche für nahezu alle anderen Kirchengebäude im Stadtgebiet Anwendung finden würde.

Würde man hier bei der Martin-Luther-Kirche ebenfalls eine von der
Regelbezuschussung abweichende Entscheidung treffen und eine Bezuschussung in
Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden, sonstige Zuschüsse Dritter, eigene Rücklagen u.dgl. - gedeckten  Gesamtkosten gewähren und in Anlehnung an Ziff. 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinie einer Höchstbetragsbegrenzung auf 50.000,00 Euro.
zustimmen, würde sich dies rechnerisch wie folgt auswirken:

1. Außerordentlicher Sanierungskostenzuschuss
    für die Innen- und Außensanierung
    Voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag                                190.000,00 €
    abzüglich Rücklagen Kirchengemeinde                                           90.000,00 €
    abzüglich Zuschüsse Dritter
                  - kirchlich (Dekanat, Landeskirche)                                ca. 30.000,00 €
                  - sonstige (LKR NU, Bezirk, Denkmalpflege)                         n.b.*
                 private Spenden u.dgl.)
                                                                            _________________
                                                                                =     ca. 17.500,00 €*
plus

2. Regel-Investitionskostenzuschuss
    für die Sanierung der Außenanlagen

    Voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag: 50.000,00 € x 10 %         = ca. 5.000,00 €

Dies ergäbe eine Gesamtsumme von höchstens 22.500,00 €
Der Zuschussbetrag reduziert sich ferner noch in Abhängigkeit der Höhe
eingehender Spenden.

Vor dem Hintergrund obiger Vergleichsberechnung wäre die Regelbezuschussung mithin für die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen vorteilhafter.


Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt zu den nachfolgenden drei Anträgen auf Investitionskostenbezuschussung einleitend zunächst grundsätzlich aus, dass die Gewährung von Zuschüssen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien seit Jahren sehr detailliert geregelt sei. Diese Richtlinien zur Vereinsförderung seien Richtschnur zur konkreten Beurteilung. Sie hätten sich auch in der Vergangenheit bestens bewährt. Sie schaffen Transparenz und in gewisse Weise auch Verlässlichkeit für die Vereine und sonstigen Anspruchsberechtigten wie auch kirchliche Gemeinschaften, was und in welcher Höhe durch die Kommune unterstützt und gefördert werde.
Es müsse insbesondere aber auch beachtet werden, dass es sich bei der Zuschussgewährung um sog. freiwillige Leistungen der Kommune handelt, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht. Priorität hätten zunächst die Pflichtaufgaben.
Die jeweilige Entscheidung sei auch stets abhängig von der konkreten Haushaltslage, die im Jahr 2018 weiterhin sehr angespannt sei und nur wenig Spielraum zulasse. Denkbar sei auch, dass die Zuschussgewährung, wie bisher schon teilweise praktiziert, deshalb auch auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werde.

In der anschließenden Diskussion führen Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion aus,
dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien ursprünglich für die Unterstützung von Anliegen der Vereine aufgestellt worden seien. In letzter Zeit hätten aber vor allem die Kirchen von diesen Richtlinien profitiert, die für die Sanierung ihrer Gebäude ja auch Mittel aus Steuergeldern erhalten.

Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien ausdrücklich auch die Bezuschussung von caritativen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen vorsehen. Zudem hätten die kirchlichen Gebäude auch eine besondere städtebauliche Bedeutung.

Zum konkreten Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche beantragt Frau Böck, wegen der besonderen Bedeutung der Kirchen, die ihrer Ansicht nach auch für einen Großteil der Bevölkerung noch immer zutreffe, einen städtischen Zuschuss in Höhe von pauschal 30.000,00 € zu gewähren.

Herr Bürgermeister Janson stellt dar, dass dieser Betrag über die in den Richtlinien
festgelegte Regelförderung von 10% hinausgehen würde, die bei 24.000 € liegen würde. Er halte diese Abweichung aus Präzedenzgründen nicht für empfehlenswert.

Im Ergebnis der Beratungen bringt Herr Bürgermeister Janson sodann zunächst den
weitergehenden Antrag von Frau Böck auf Gewährung eines Zuschussbetrages in Höhe von 30.000,00 € zur Abstimmung.

Dieser wird mit 5 : 8 Stimmen abgelehnt.

Sodann ergeht auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson folgender Beschluss:

Die Stadt Vöhringen gewährt der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen auf ihren Antrag vom 29.11.2017 für die Generalsanierung der Martin-Luther- Kirche Vöhringen samt zugehöriger Außenanlagen (laut Kostenschätzung ca. 240.000 €) nach den derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien einen 10%igen Investitionskostenzuschuss der nachgewiesenen tatsächlichen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter. Im Haushalt 2018 sind hierfür Mittel in Höhe von 24.000 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:        13 : 0 angenommen

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5. Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Katholische Kirchenstiftung St. Martin Illerberg zur Generalsanierung der Pfarrkirche "St. Martin"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2017 beantragte die Katholische Pfarrkirchenstiftung
St. Martin Illerberg für die anstehenden notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses (siehe Anlage 1).

Die Gesamtkosten der umfangreichen Sanierungsmaßnahme, bestehend aus
der Dachstuhlsanierung, der Innen- und Außensanierung sowie der Schaffung
eines barrierefreien Zugangs beläuft sich nach der aktuell vorliegenden Kostenschätzung
auf einen Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 1.977.500,00 €, wobei sich dieser
Betrag noch um die derzeit noch nicht bezifferbaren Kosten der ebenfalls notwendigen Orgelsanierung, die im Zusammenhang mit der Innenrenovierungen durchgeführt werden
soll, noch erhöhen dürfte.

In ihrem Antrag bittet die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg konkret
auch auf einen Verzicht der in Ziff. 6.1. der Städtischen Vereinsförderrichtlinien festgelegten
Höchstbetragsbezuschussung.
Sie begründet dies unter anderem auch mit der „überregionalen kunsthistorischen Bedeutung“ der Pfarrkirche (siehe hierzu Anlage 2).
Hierzu ist anzumerken, dass die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
bei kirchlichen Gebäuden grundsätzlich nach Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien erfolgte.
Mit Ausnahme der Vöhringer Marienkirche wurde hierbei, - ebenso wie auch bei allen Bauvorhaben der örtlichen Vereine – grundsätzlich einen Regel-Bezuschussung in Höhe von
10% der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, wobei hier nach gängiger Praxis anderweitige Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt blieben bzw. bleiben.
Ferner war der Zuschussbetrag nach Ziff. 6.1 auf einen Höchstbetrag von 50.000,00 € begrenzt.

Vor diesem Hintergrund würde sich grundsätzlich folgender Investitionskostenzuschuss
errechnen:

    Regel-Investitionskostenzuschuss
    Generalsanierung der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg

    Voraussichtliche Gesamtkosten:
     mindestens 1.977.500,00 €* x 10 %                                   = mindestens 197.750,00 €
     * plus aktuell noch nicht bezifferbare Kosten d. Orgelsanierung

     => Kostendeckelung auf 50.000,00 €

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang ferner, dass Entscheidungsgrundlage für die
bei der Vöhringer Marienkirche von der Regelbezuschussung abweichende Entscheidung des Haupt-und Umweltausschusses vom 12. September 2016 die besondere und herausragende bau- und kulturhistorische Bedeutung des Bauwerkes der Marienkirche für die Stadt Vöhringen war, welche gleichzeitig als Wahrzeichen der Stadt Vöhringen gelte.
Diese Einzelfallenscheidung erfolgte auch unabhängig von der Einstufung als
Baudenkmal durch das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, welche für nahezu alle anderen Kirchengebäude im Stadtgebiet Anwendung finden würde.
Bei der Zuschussgewährung handelt es sich um eine sog. freiwillige Aufgabenleistung der Kommune, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die jeweilige Entscheidung ist sicherlich auch stets abhängig von der konkreten Haushaltslage.
Aus diesem Grunde erfolgte in der Vergangenheit die Zuschussgewährung auch zumeist
aufgeteilt in Jahresraten.
Zu beachten ist schließlich, dass die Kommunen freiwillige Aufgaben letztlich
auch nur dann übernehmen können, wenn ihnen nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel verbleiben.

Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an ihrer Pfarrkirche vorgesehen habe (Dachstuhlsanierung, Innen- und Außensanierung, Schaffung eines barrierefreien Zugangs), die sich nach den vorliegenden Kostenschätzungen auf einen Gesamtbetrag in Höhe von immerhin 1.977.500 € (ohne Orgelsanierung) belaufen würden. Im Antrag vom 25.10.2017 bittet die Pfarrkirchenstiftung um eine Bezuschussung in Höhe von 10%, jedoch ohne Deckelung des Betrages auf 50.000 € (vgl. Ziff. 6.1 der aktuellen Vereinsförderrichtlinien). Die Förderung würde dann auf der Grundlage der Kostenschätzungen 197.750 € betragen.

Im Gremium entwickelt sich hierzu eine sehr eingehende Aussprache, in deren Verlauf einige Ausschussmitglieder aus grundsätzlichen Gründen an der Höchstbetragsförderung von 50.000 € festhalten wollen. Hierbei bestünde aber Bereitschaft eine gewisse Anhebung dieses Höchstbetrages vorzunehmen, z.B. auf 80.000 € oder 100.000 €.

Die anderen Ratsmitglieder sehen, wie Herr Bürgermeister Janson dies ausdrückt, in der Pfarrkirche St. Martin jedoch ein weithin sichtbares, äußerst ortsbildprägendes Gebäude, welches auch eine herausragende kulturhistorische Bedeutung habe, die eine höhere Förderung rechtfertigen würde.

Zwar sei dies im Hinblick auf die Vorgaben in den Zuschussförderrichtlinien eine gewisse Gratwanderung. Die Pfarrei St. Martin Illerberg habe jedoch seit Jahrhunderten eine herausragende Bedeutung gehabt und sei auch ein Kleinod der schwäbisch-bayrischen Barockkunst.

Herr Bürgermeister Janson schlägt aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Vöhringen allerdings vor, die Bezuschussung auf einen Zeitraum von fünf Jahren zu verteilen.

Frau Endriß beantragt aufgrund der Höhe des Zuschussbetrages und der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung eine Verlegung der Entscheidung in den Stadtrat.

Dieser Antrag wird mit 4 : 9 Stimmen abgelehnt.

Sodann schlägt Herr Bürgermeister Janson folgenden Beschluss vor:

Die Stadt Vöhringen gewährt der Kath. Kirchenstiftung „St. Martin“ Illerberg auf ihren Antrag vom 25.10.2017 für die Generalsanierung der Pfarrkirche „St. Martin“ (Dachstuhlsanierung, Innen- und Außensanierung, Schaffung eines barrierefreien Zugangs – laut Kostenschätzung 1.977.500 €) aufgrund der herausragenden kulturhistorischen Bedeutung der Kirche, abweichend von der Höchstbetragsbegrenzung in Ziff. 6.1 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien, einen 10%igen Investitionskostenzuschuss der nachgewiesenen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter.

Der Gesamtzuschuss (inklusive Orgelsanierung) wird auf maximal 197.750 € begrenzt und auf fünf Jahre (2018 bis 2022) verteilt. Im Haushalt 2018 ist der Anteilsbetrag in Höhe von 39.550 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:        9 : 4 angenommen

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6. Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Erneuerungen im Sportheim Illerberg (Inneneinrichtung, Gastraum, Küche)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte der
Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. für die beabsichtigten notwendigen
Erneuerungen im Gastronomiebereich des Sportheims in Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschuss (siehe Anlage).
Konkret müsste die komplette Inneneinrichtung, die Theke sowie auch die Küche
im Sportheim Illerberg ausgetauscht bzw. erneuert werden.
In seinem Antrag bittet der SSV Illerberg-Thal darüber hinaus um eine über die Regelbezuschussung hinausgehende Zuschussgewährung und begründet dies damit,
dass man eine „ähnliche Entwicklung wie beim Ortsteil Illerzell rechtzeitig vermeiden“ sollte.
Die Gesamtkosten der Maßnahme, belaufen sich lt. SSV auf voraussichtlich
insgesamt ca. 90.000,00 €.

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass auf die Zuschussgewährung kein Anspruch besteht.
Es handelt sich um eine sog. freiwillige Leistung der Stadt Vöhringen, die auch in gewisser Abhängigkeit  von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune steht.
Ferner muss die Erfüllung der Pflichtaufgaben gesichert sein.
Kommunen können und sollen freiwillige Aufgaben nur dann übernehmen, wenn ihnen nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel verbleiben.

Anzumerken ist ferner, dass nach Ziff. 6.1 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien zwar auch eine generelle Bezuschussung von Bauvorhaben
örtlicher Vereine möglich ist und zwar in Höhe von 10% der tatsächlich
angefallenen Kosten.

Von der Förderung ausgenommen sind nach Ziff. 6.4 jedoch die Kosten für
Vereinsheime (Gaststättenbereich) und weitere mit Baumaßnahmen fallweise zusammenhängende Einrichtungen, die nicht unmittelbar Vereinszwecken oder
zur Gewinnerzielung dienen (u.a. zur Verpachtung oder Vermietung an Dritte
bestimmte Bereiche).

Vor diesem in den Vereinsförderrichtlinien ausdrücklich benannten Ausschlussgrund,
wäre auch der vorliegende Antrag abschlägig zu verbescheiden, so wie es auch
in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Sachverhalten bzw. Maßnahmen,
die einen wirtschaftlichen Vorteil für den gastronomisch verpachteten Teil eines Vereinsheims betrafen, praktiziert wurde (2007: Sportheim Illerberg – SSV / 2009: Vereinsheim Illerzell - Sportverein Illerzell 1929 e.V. / 2011: Vereinsheim –
Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen).
Was den Verweis des SSV Illerberg-Thal auf eine anderweitige Handhabung der Zuschussgewährung im Ortsteil Illerzell im Jahre 2013 anbelangt, darf angemerkt werden,
dass für die damalige Zuschussgewährung ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde lag.

Die Stadt Vöhringen übernahm damals vom Sportverein Illerzell 1929 e.V. und
der Trachtenkapelle Illerzell e.V. das wirtschaftliche Eigentum der Gaststätte „Zum Brückle“, inklusive des darin befindlichen Inventars und der Pächterwohnung.
Hintergrund der damaligen Entscheidung war auch, dass es Zielsetzung der Stadt war,
den einzigen gesellschaftlichen Treff- und Begegnungsort im Stadtteil Illerzell mit der Fortführung dieser Gaststätte zu sichern.
Die beiden Vereine waren wirtschaftlich nicht in der Lage, diese Gaststätte vor Ort zu erhalten.
Das Sportheim Illerberg wurde vom SSV Illerberg-Thal zur gastronomischen Bewirtung
weiterverpachtet, so wie dies auch bei anderen Vereinsheimen im Stadtgebiet praktiziert
wird.
Das bestehende Pachtverhältnis besteht bereits seit mehr als 25 Jahren.
Der Stadtverwaltung liegen auch keine Erkenntnisse vor, dass der Gastronomiebetrieb
gefährdet wäre und eine drohende Schließung zu befürchten wäre.
Im Stadtteil Illerberg/Thal gibt es darüber hinaus derzeit noch zwei weitere Gastbetriebe.
Eine Zuschussgewährung würde u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsver-zerrung führen.

Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien eine Bezuschussung von Gastronomiebereichen nicht vorsehen, da dies u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Die Situation in Illerberg sei auch nicht mit der im Stadtteil Illerzell vergleichbar. Hintergrund der damaligen Entscheidung sei gewesen, den einzigen gesellschaftlichen Treff- und Begegnungsort im Stadtteil Illerzell mit der Fortführung der Gaststätte „Zum Brückle“ zu sichern. In Illerzell sei auch die Stadt selbst Eigentümer des Gastronomietraktes.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung mehrheitlich an und lehnen die vom Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal mit Schreiben vom 15.12.2017 beantragte Bezuschussung der vorgesehenen Erneuerungen im Gastronomiebereich im Sportheim Illerberg mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 90.000 € ab.

Abstimmungsergebnis:        9 : 4 angenommen

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö 7

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö 8
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8.1. Markierungen im Eschleweg in Thal Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Thalhofer gibt die Anregung von Bürgern aus Thal weiter, die sich im Eschleweg
eine zusätzliche Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Straße wünschen, weil dort wohl zu schnell gefahren werde. Der Eschleweg liegt in einer Tempo-30-Zone.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Prüfung zu. Insbesondere sei zu prüfen, ob diese Markierung auf der Straße den gegenwärtigen Anforderungen der StVO entspricht.

Datenstand vom 25.01.2018 17:59 Uhr